Haußmann: Lucha muss Einspruchsfrist gegen die Pflegekammer aufheben
Dem offensichtlich problematischem Widerspruchsverfahren für die Pflegefachkräfte muss entgegengewirkt werden.
Der Landtag gab heute bekannt, dass zahlreiche Zuschriften zur Errichtung einer Landespflegekammer bei seinem Petitionsausschuss eingegangen seien. Der Ausschussvorsitzende Marwein sagte dazu allerdings, dass die Einwendungen gegen die Pflegekammer-Registrierung an den Gründungsausschuss dieser neu zu schaffenden Institution gerichtet werden müssten. Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, sieht den bisherigen Ablauf des Verfahrens sehr kritisch:
„Wir haben uns im letzten Jahr intensiv mit der Errichtung der Landespflegekammer in Baden-Württemberg beschäftigt. Für uns als FDP-Landtagsfraktion war es immer sehr wichtig, dass eine umfassende Information und Einbindung der betroffenen Pflegekräfte vor einer Entscheidung erfolgt. Die Landesregierung hätte aus unserer Sicht gewährleisten müssen, dass es zu einer breiten Beteiligung der Pflegekräfte kommt und diese Pflegekräfte transparent über die Überlegungen zur Errichtung einer Pflegekammer informiert werden.
Am 11.01.2024 erreichte die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration das Musteranschreiben an die Pflegefachpersonen vom Ministerium. Minister Lucha hat unsere Bitte abgelehnt, uns das Schreiben vor Versand an die Pflegefachkräfte zur Verfügung zu stellen. Darin wird erneut klar, welch hoher Bürokratieaufwand mit der Registrierung der Pflegefachkräfte verbunden ist – und es zeigt die Problematik des Widerspruchsverfahrens auf. Inzwischen haben uns verschiedene Schreiben erreicht, dass auch das Registrierungsverfahren fehlerbehaftet ist. Wir haben dazu Minister Lucha angeschrieben und ihn aufgefordert, die Frist des Registrierungsverfahrens (23.02.2024) aufzuheben.“