Autorenarchiv für: Friederike Trefz

Einträge von Friederike Trefz

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Schutz unserer Demokratie vor islamistischem Terror

Schutz unserer Demokratie vor islamistischem Terror

Der schreckliche Anschlag in Mannheim führt uns erneut schmerzlich vor Augen, welche Gefahren von Extremismus insgesamt, aber auch und gerade vom Islamismus für unsere freie Gesellschaft und die Werte ausgehen, für die sie steht.

Eine Umfrage unter muslimischen Schülern in Nordrhein-Westfalen verdeutlicht ein strukturelles Problem: Etwa zwei Drittel halten die Regeln des Korans für wichtiger als deutsche Gesetze, knapp die Hälfte hält das Kalifat für die beste Staatsform in Deutschland.

Wir alle müssen mehr darauf achten, welche Werte und Normen unter uns Lebenden vermittelt werden. Kinder dürfen nicht zu Gegnern unserer Demokratie erzogen werden. Parallelgesellschaften müssen identifiziert, ihre Strukturen aufgebrochen werden.

Wir Freie Demokraten haben vor diesen Gefahren immer gewarnt. Es ist an der Zeit, dass Worten auch endlich Taten folgen, um Gefahren für unsere Demokratie entschlossen entgegenzutreten.

Aus unserer Sicht sind unter anderem folgende Maßnahmen unbedingt zu ergreifen:

  • Extremisten dürfen in keinem Fall die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten und diese – wenn zu Unrecht erlangt – auch wieder verlieren können

    Die Länder müssen genau prüfen, wer sich für die deutsche Staatsangehörigkeit bewirbt und die Einbürgerung nötigenfalls verweigern

  • Konsequente Abschiebung von Straftätern, auch in Länder wie Afghanistan oder Syrien

    Wer bei uns Schutz vor islamistischen Regimen wie bspw. in Afghanistan sucht, hier dann aber einschlägige Straftaten begeht, der kann schlicht nicht bei uns bleiben, sondern muss unser Land verlassen

  • In einem offenen Diskurs müssen Probleme schonungslos angesprochen und Lösungen über Parteigrenzen und ideologiegetriebene Romantik hinweg gefunden werden. Insbesondere Grüne und SPD sind hier gefragt, ihre Widerstände aufzugeben, staatstragend zu handeln und den Weg freizumachen für eine restriktivere Migrationspolitik

  • Wir brauchen staatlich organisierten Islamunterricht, um die darin vermittelten Inhalte kontrollieren zu können

    So kann verhindert werden, dass dort islamistisches Gedankengut gelehrt und Radikalisierungen vorangetrieben werden

  • Unsere Sicherheitsbehörden und unsere Justiz müssen sachlich und personell bestmöglich aufgestellt werden, um gewonnene Erkenntnisse über extremistische Milieus gründlicher auszuwerten und die entsprechenden Maßnahmen zeitnah in die Wege zu leiten

    Insbesondere bekannte Gefährder müssen konsequent überwacht, die erlangten Informationen in den Ermittlungsbehörden verteilt und verwertet werden

  • Entwicklungshilfen sollten an die Bereitschaft der Länder gekoppelt werden, ihre Staatsbürger im Falle einer Abschiebung auch wieder aufzunehmen

  • Schaffen bzw. Umsetzen eines verbindlichen Rechtsrahmens, wonach Soziale Medien gezwungen sind, extremistische Inhalte zu löschen

    Für Hassbotschaften, Aufrufe zu Gewalt, die Verherrlichung von Straftaten und dergleichen mehr darf auch in den Sozialen Medien kein Platz sein

Unsere Positionen zum Download finden Sie zudem hier:

Baden-Württemberg braucht ein digitales Update

Baden-Württemberg braucht ein digitales Update –
wie wir Verwaltung und Staat fit für die 2030er Jahre machen

Die Lebenswirklichkeit der Menschen in unserem Land ist digital. Während Online-Banking, Reisebuchungen über das Internet und Online-Shopping für viele Bürgerinnen und Bürger selbstverständlich sind, ist der Gang zum Amt durch Papier ausdrucken und Warteschlangen geprägt.
Wir Freie Demokraten im Landtag von Baden-Württemberg wollen Baden-Württembergs Digitalpolitik neu ausrichten. Denn bisher sind die Bemühungen bei weitem nicht ausreichend, um die Herausforderungen von heute und schon gar nicht der kommenden Jahre zu bewältigen. Das kann sich unser Land nicht mehr leisten.

Wir wollen, dass die Verwaltung als Schnittstelle zwischen Staat und Bürger so zeitgemäß ist wie der Alltag. Darum setzen uns für einen digitalen Modernisierungsprozess in der Verwaltung ein.

Die Digitalisierung der Verwaltung ist für uns eine zwingende Notwendigkeit.

Schon heute ist der Fach- und Arbeitskräftemangel auch im Öffentlichen Dienst deutlich spürbar. Durch weitere Pensionierungs- und Ruhestandswellen geht in den nächsten fünf bis zehn Jahren rapide Arbeitskraft und Know-How verloren. Gleichzeitig kommen viel weniger junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach. Immer neue Aufgaben sowie ein bereits vorhandener Fachkräftemangel führen schon heute dazu, dass Stellen nicht besetzt werden können und Bearbeitungszeiten lange dauern. Diese Realität müssen wir schon heute bei politischen Entscheidungen berücksichtigen.

Verwaltungskollaps durch Digitalisierung verhindern

Mehr Aufgaben bei erwartbar weniger werdendem Personal und ohne Aussicht auf automatisierungsfähige Digitalisierung der Prozesse führen unweigerlich in den Verwaltungskollaps. Ein solches drohendes Staatsversagen zu verhindern, muss oberste Priorität im politischen Handeln haben. Funktioniert die Verwaltung nicht, bremst das nicht nur das Vorankommen von Wirtschaft und Gesellschaft aus, sondern es leidet das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates und damit in unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Die Digitalisierung ist der Schlüssel, um dieses Szenario zu verhindern.

Wir wollen unsere Verwaltung daher zukunftsfähig machen!

Eine zukunftsfähige Verwaltung bedeutet eine vollständig digitalisierte Verwaltung, in der einfache Prozesse automatisiert und papierlos durchgeführt sowie schwierige Prozesse mit KI unterstützt werden und durch eine einheitliche Vernetzung der Behörden Aufgaben gebündelt werden können. Dies spart nicht nur Zeit, es ist auch ein Lösungsansatz für das Problem des Fachkräftemangels. In einer zukunftsfähigen Verwaltung werden E-Government-Angebote nicht nur nutzerfreundlich gestaltet, sie bieten den Bürgerinnen und Bürgern, den Kommunen und den Unternehmen auch einen echten Mehrwert und sparen Zeit und Geld. Damit die zukunftsfähige Verwaltung gelingt und die lückenlose Digitalisierung der Verwaltung sicher und datenschutzkonform erfolgen kann, muss das Thema Cybersicherheit als Teil der Grundversorgung verstanden und die Landes-IT entsprechend weiterentwickelt und ausgestattet werden.

Die Realisierung einer zukunftsfähigen Verwaltung steht für uns auf folgenden Säulen:

  • Den zu erwartenden Wegfall von mindestens 20 Prozent der Personalstellen in der öffentlichen Verwaltung durch eine vollständige Digitalisierung und Automatisierung zu kompensieren

  • Die Einführung des „80-80-Ziels“: Mit 80 % des Personals in 80% der Zeit die gleichen Aufgaben erledigen

  • Eine neue Verwaltungsreform für Baden-Württemberg

  • Der konsequente Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung

  • Die einheitliche Vernetzung der Behörden sowie die Definition verbindlicher Standards

  • Die nutzerfreundliche Umsetzung von E-Government-Angeboten

  • Die Umsetzung des Once-Only-Prinzips und Weiterentwicklung von Service BW

  • Eine effiziente Verwaltung mit konsequenter Aufgabenkritik, papierlosen Prozessen sowie einem Rechtsanspruch auf digitale Bearbeitung

  • Die Neuaufstellung der Landes-IT und die Weiterentwicklung der BITBW

  • Dem Verständnis von Cybersicherheit als Teil der Grundversorgung

Anträge

Weitere ausführliche Informationen zum Thema
“Digitales Update für Baden-Württemberg” können Sie unserem Positionspapier entnehmen.

Abgeordnete

Mitarbeiter

Sarah Wehinger

Parlamentarische Beraterin für frühkindliche Bildung, Ganztag und Jugend sowie Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9045

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

im Grundschulbereich –

Für vielfältige und qualitativ hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote

Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich eingeführt, welcher zunächst für alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 1 gilt und aufwachsend bis zum Schuljahr 2029/2030 alle Klassenstufen der Grundschule umfasst. Dieser Rechtsanspruch sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an fünf Tagen in der Woche vor (inklusive Unterrichtszeit) und gilt mit Ausnahme von maximal vier Wochen Schließzeit auch in den gesamten Schulferien. Zudem sieht der Rechtsanspruch ein verpflichtendes Angebot eines Mittagessens vor.

Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung bis 2026 bzw. 2030 bedeutet sowohl für das Land Baden-Württemberg als auch für die Kommunen und Schulen sowie für die außerschulischen Akteure eine gewaltige Herausforderung. Die mit dem Rechtsanspruch verbundene Ausweitung von Ganztagsbetreuungs- und Ferienplätzen erfordert zugleich den quantitativen Ausbau vielseitiger und qualitätsvoller Betreuungsangebote, die Gewinnung und Qualifizierung entsprechenden Personals, den räumlichen Aus- und Umbau von Schulen, die Sicherstellung rechtlicher Rahmenbedingungen, ein entsprechendes pädagogisches Leitbild sowie insbesondere eine angemessene und verlässliche Finanzierung.

Das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Schuljahr 2026/2027 lässt nicht mehr viel Zeit. Doch in Baden-Württemberg laufen die Vorbereitungen zur Umsetzung erst jetzt an – und das auch nur äußerst langsam! Hierzulande boten Stand 2021/2022 lediglich 29 % aller Grundschulen ein Ganztagsangebot an. Werden noch die Betreuungsangebote der kommunalen Träger sowie der Kinder- und Jugendhilfe hinzugezählt, nutzt etwa jedes zweite Grundschulkind eines der vorhandenen Angebote – allerdings decken diese oft nicht die im GaFöG formulierte anspruchserfüllende Zeitspanne von acht Stunden pro Werktag ab. Damit kann weder der aktuelle Bedarf gedeckt noch der Rechtsanspruch ab 2026 erfüllt werden.

Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat daher das Thema selbst in die Hand genommen und am 02. März 2024 im Landtag von Baden-Württemberg einen Ganztagsgipfel abgehalten und verschiedenste Akteure aus den Bereichen Bildung, Schule, Erziehung, Kommunales, Soziales sowie der verschiedenen Vereine zusammengebracht. Gemeinsam mit allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern haben wir uns in spannenden Diskussionen und informativen Vorträgen den noch zu klärenden Fragen und Problemen gewidmet und in Workshops konkrete Lösungen und Vorschläge für einen gelingenden Ganztag erarbeitet. Die so gewonnenen Erkenntnisse und Impulse sind in das vorliegende Positionspapier eingeflossen.

Voraussetzungen für einen gelingenden Ganztag

Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass es 2026 nicht nur einen spärlichen Rechtsanspruch, sondern eine vielfältige und qualitätsvolle Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich gibt. Um diese Vision Wirklichkeit werden zu lassen, braucht es aus unserer Sicht folgende Voraussetzungen:

  • Ein gelingender Ganztag braucht eine fundierte Vorbereitung

  • Ein sicherer Ganztag braucht rechtliche Rahmenbedingungen

  • Ein erfolgreicher Ganztag braucht individuelle Lösungen

  • Ein qualitätsvoller Ganztag braucht qualifiziertes Personal

  • Ein vielseitiger Ganztag braucht die Einbindung & Partizipation aller Akteure

  • Ein gut organisierter Ganztag braucht Koordination und Entlastung

  • Ein verlässlicher Ganztag braucht eine angemessene Finanzierung

Anträge

Weitere ausführliche Informationen zum Thema
“Ganztag” können Sie unserem Positionspapier entnehmen.

Abgeordnete

Mitarbeiter

Marc Juric

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Bildung, Sport und Bundeswehr
Tel.: +49 711 2063-9030

Sarah Wehinger

Parlamentarische Beraterin für frühkindliche Bildung, Ganztag und Jugend sowie Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9045

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Freiheit, Forschung, Fortschritt – liberale Positionen für innovative und zukunftsweisende Wissenschaft, Forschung und Lehre

Freiheit, Forschung, Fortschritt-
liberale Positionen für innovative und zukunftsweisende Wissenschaft, Forschung und Lehre

Baden-Württemberg verfügt über eine vielfältige, attraktive und qualitätsvolle Hochschullandschaft, die es zu erhalten und fortzuentwickeln gilt. Exzellente akademische Lehre und innovative Forschung zeichnen das Land aus. Damit bilden die Hochschulen unser starkes Rückgrat gegen den akademischen Fachkräftemangel, sichern unsere Innovationskraft und damit unseren Wohlstand in Baden-Württemberg.

Damit dies so bleibt, hat die FDP/DVP-Landtagsfraktion das vorliegende Positionspapier im Rahmen der Klausurtagung im Januar 2024 beschlossen und die Handlungsbereiche benannt, die für unsere liberale Wissenschaftspolitik im Land leitend sein sollen. Dies sind:

Einsatz für ein freiheitliches Wissenschaftsklima – Ombudsperson für die Wissenschaftsfreiheit

Umfragen und Untersuchungen, etwa des Instituts für Demoskopie Allensbach, zeigen, dass eine wachsende Zahl von Wissenschaftlern die zunehmend rigiden, scheinbar moralischen Standards an den Hochschulen als einengend empfindet. Formelle oder informelle Vorgaben zur Political Correctness in der Lehre und Forschung höhlen die in Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich gesicherte Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre sukzessive aus.

  • Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hilft kein Gesetz. Deshalb wollen wir eine Ombudsperson für die Wissenschaftsfreiheit an jeder Hochschule schaffen. Sie soll aus dem Kreis des an der Hochschule hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals gewählt werden und zur Ausübung ihres Amtes von ihren sonstigen Dienstaufgaben angemessen entlastet werden.
  • Die Ombudsperson soll Problemanzeigen von Hochschulangehörigen entgegennehmen, Auskunftsrechte gegenüber und Teilnahmerechte in allen Hochschulgremien besitzen und unterstützt Betroffene, etwa wenn ein Wissenschaftler von einem Shitstorm auf Social-Media betroffen ist, aber auch etwa das Rektorat oder die Forschungskommission.

Ideologisch getriebene Vorfahrt für den Klimaschutz beenden

Ein frappierendes Bekenntnis zu diesem Irrweg schrieb das Ministerium in Beantwortung eines Antrags von uns
(Drucksache 17 / 4647): „Etwaige Nachteile mit Blick auf Forschungsmöglichkeiten und -ergebnisse sollen dabei möglichst vermieden werden“. Wir treten dafür ein, die folgenden drei ideologischen Instrumente der Landesregierung sofort aus dem Werkzeugkasten zu nehmen und daher wollen wir:

  • das Flächenmoratorium beenden, das Hochschulneubauten verbietet, die nicht als gemeinsame Maßnahmen mit dem Bund nach 91b GG oder vom Kabinett als politisch opportun erachtet werden.
  • die pauschale, aber impraktikable und realitätsferne Energieeinsparvorgabe von 20% aufheben, die die unabweisbaren Energiebedarfe von Lehre und Forschung verkennt und Fehlentwicklungen wie eine Aushöhlung des Präsenzbetriebs der Hochschulen oder verlängerte Weihnachtspausen und Gebäudestillegungen fördert.
  • eine ideologiefreie Forschungsförderung des MWK sicherstellen, insbesondere die Einschränkungen des Klimaschutzgesetzes BW beenden.

Neue verlässliche Wege in der Hochschulfinanzierung

Die Finanzierung der Hochschulen gehört zu den wichtigsten originären Aufgaben des Landes. Durch eine auskömmliche und zuverlässige Mittelzuweisung muss das Land die Freiheit von Wissenschaft und Forschung fördern und Planungssicherheit schaffen. Daher wollen wir:

  • die Krisenresilienz der Hochschulen steigern durch Ergänzung der fünfjährigen Hochschulfinanzierungsvereinbarungen um eine Inflationskomponente und Krisenvorsorge.
  • die Einnahmesituation der Hochschulen durch Einführung von nachlaufenden Studiengebühren verbessern und kehrseitig die diskriminierenden Gebühren für internat. Studierende abschaffen.
  • eine kraftvolle Sanierungsoffensive für die Hochschulbauten anstoßen und die notwendigen Flächenbedarfe der Hochschulen respektieren und decken.

Anträge

Weitere ausführliche Informationen zum Thema
“Liberale Wissenschaftspolitik” können Sie unserem Positionspapier entnehmen.

Abgeordnete

Mitarbeiter

Benjamin Haak

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz
Tel.: +49 711 2063-9023

Weniger von der Leyen, mehr von der Freiheit!

Weniger von der Leyen, mehr von der Freiheit!

Europa und europäische Politik ist für uns in Baden-Württemberg von essenzieller Bedeutung. Denn viel von dem, was unseren Wohlstand ausmacht oder gefährdet wird auf europäischer Ebene entschieden. Als Land hochgradig betroffen sind unsere Mitwirkungsmöglichkeiten dabei begrenzt, anders als jene des Bundes. Nichtsdestotrotz setzen wir auch in der Landespolitik Akzente, positionieren uns und werben für die europäische Idee. Das größte Friedensprojekt der Menschheitsgeschichte wollen wir mit Leben füllen, es positiv gestalten und befördern und bei den Menschen dafür werben. Dazu gehört auch, dort Korrekturen anzustreben, wo wir die Europäische Union einen Weg einschlagen sehen, der für die Bürger und die Wirtschaft Baden-Württembergs schlecht wäre. Deshalb haben wir die letzten viereinhalb Jahre seit der Europawahl betrachtet, analysiert und Schlüsse daraus gezogen. Wir haben als Landtagsfraktion einstimmig beschlossen, dass wir Ursula von der Leyen nicht mehr als deutsche Kommissarin in der Europäischen Kommission wollen. Das hat mehrere Gründe. Die Annahme, eine Kommissionspräsidentin aus Deutschland, die einer Partei mit eigentlich bürgerlichem Selbstbild entstammt, sei hilfreich für Deutschland und Baden-Württemberg hat sich nicht bestätigt. Weder vertritt Ursula von der Leyen bürgerliche Politik, noch deutsche Interessen, sondern in zentralen Politikfeldern das Gegenteil davon. Sie hat zu Beginn ihrer Amtszeit angekündigt, grüne Politik machen zu wollen und den ‚green deal‘ verkündet. So stellt sich auch ihre Politik dar, wie vom Reißbrett grüner Vorfeldorganisationen, ohne Rücksicht auf Verluste. Das von von der Leyen vorgeschlagene Verbot des Verbrennungsmotors im Automobilbereich konnte nur mit größter Mühe von der Bundesregierung abgewendet werden, nachdem Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) erkämpft hat, dass es Ausnahmen für mit synthetischen Kraftstoffen betankte Fahrzeuge geben soll. Ein wichtiger Schritt für unsere baden-württembergische Automobil- und Zulieferindustrie und insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger. Ebenfalls verheerende Wirkung gezeitigt hätte die von Ursula von der Leyen vorgeschlagene Gebäudeeffizienzrichtlinie, von Grünen, Roten und Teilen der Union im Europäischen Parlament sogar noch verschärft. 45 % der Gebäude pro Mitgliedstaat wären binnen weniger Jahre einer energetischen Sanierungspflicht unterlegen, alleine in Baden-Württemberg wären Millionen Gebäude betroffen gewesen, die Altersvorsorge vieler Menschen durch die Entwertung ihrer Immobilien insbesondere im ländlichen Raum, auf einen Schlag erheblich eingestampft worden. Wieder hat die FDP-Beteiligung an der Bundesregierung diesen fatalen Vorschlag korrigiert, nun ist die Sanierungspflicht vom Tisch, ein prozentualer Einsparpfad für Energie ist vorgesehen, der über den Stand der Technik beim Neubau und den bereits geltenden Rechtsrahmen weitgehend einhaltbar ist. Gegen von der Leyens geplantes Heizungsverbot über die Ökodesign-Richtlinie, nach der ab 2029 nur noch Heizungen mit einem Wirkungsgrad von 115 Prozent und mehr erlaubt wären, wehren wir Freie Demokraten uns massiv. Ebenso wie gegen die von der Kommissionspräsidentin geplante EU-Lieferkettenrichtlinie, die die Unternehmen auf die Einhaltung der Menschenrechte entlang der kompletten Wertschöpfungskette verpflichten würde, was bei teilweise zigtausend Posten innerhalb einer  Lieferkette weder überprüfbar, noch leistbar ist. Grund genug für uns als Landtagsfraktion zu sagen: Wir wollen weniger von der Leyen, mehr von der Freiheit, diese Kommissarin ist schädlich für Baden-Württemberg. Möge sie nicht wieder entsandt werden.

Mitarbeiter

Stephanie Herborn

Parlamentarische Beraterin für die Enquete "Krisenfeste Gesellschaft", Soziales und Gesundheit
Tel.: +49 711 2063-9034

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G9 zeitnah umsetzen – Angebot an die demokratischen Fraktionen

G9 zeitnah umsetzen:
Angebot an die demokratischen Fraktionen

Schon seit Jahren zeichnet sich bei der Frage, ob das neunjährige allgemeinbildende Gymnasium in der Regelform das derzeitige Modell eines achtjährigen Gymnasiums ablösen soll, eine deutliche Mehrheit ab. Laut einer jüngeren forsa-Umfrage sprechen sich rund 90% der Eltern für die Umsetzung von G9 an allen Gymnasien in der Regelform aus. Des Weiteren haben sowohl die Volksinitiative „G9 jetzt! BW“, die für den entsprechenden Volksantrag rund 106.950 Unterschriften gesammelt und damit das notwendige Quorum nahezu verdreifacht hat, als auch das von der grün geführten Landesregierung eingesetzte Bürgerforum zu G9 sich klar zugunsten von G9 in der Regelform ausgesprochen.
Damit kommen zwei Fakten zusammen: G8 in der Regelform hat sich – darauf weisen verschiedenste Faktoren hin – nicht bewährt. G9 in der Regelform an allen allgemeinbildenden Gymnasien ist der überwältigende Bürgerwille.

Wir, als FDP-Landtagsfraktion, wollen dabei keine Zeit verlieren. Daher haben wir ein Positionspapier mit mehreren Vorschlägen als erste Schritte hin zu G9 beschlossen. Wir plädieren dafür, die Umsetzung von G9 in der Regelform an allen allgemeinbildenden Gymnasien zum Schuljahr 2025/2026 anzuvisieren, zunächst in der Regelform im Einführungsjahr ab Klasse 5 flächendeckend. Bedarfsweise – und sofern organisatorisch möglich – sollten auch die Klassen 6-10 im Einführungsjahr von G9 in der Regelform die Möglichkeit erhalten, zwischen G8 und G9 zu wählen. Die  Einrichtung von G8- Schnellläuferzügen soll auch weiterhin, allerdings nur bei Bedarf, möglich sein.

Insgesamt schlägt die FDP/DVP-Fraktion den demokratischen Fraktionen von Grünen, CDU und SPD folgende Schritte zur erfolgreichen Umsetzung von G9 in der Regelform vor:

  • Eine zeitnahe Umsetzung des neunjährigen Gymnasiums in der Regelform. Um dies zu ermöglichen, sind landesseitig alle Anstrengungen zu unternehmen und entsprechende Prioritäten zu setzen.

  • Hierzu muss umgehend eine Bedarfsanalyse hinsichtlich der organisatorischen, personellen und räumlichen Umsetzungskosten vorgenommen werden. Hierbei sind alle Beteiligten, bspw. die Kommunen und Schulträger, miteinzubeziehen.

  • Dem Landtag von Baden-Württemberg ist dann zeitnah ein Bericht vorzulegen, der die Ergebnisse ebendieser Bedarfsanalyse sowie entsprechende Mehrkosten und Handlungsempfehlungen beinhaltet.

  • Im Rahmen des nächsten Doppelhaushalts 2025/2026 sind die entsprechenden Mehrkosten (sowohl einmalige Investitionen als auch evtl. gestiegene laufende Kosten im Zuge der Umsetzung von G9 in der Regelform) vorzusehen bzw. zu verstetigen. Gerade den Kommunen und Schulträgern gegenüber muss – nach bayerischem Modell – eine landesseitige Zusicherung erfolgen, die bei den räumlichen Mehrkosten eine entsprechende landesseitige Beteiligung in adäquater Höhe vorsieht.

  • Parallel zu Punkt 4. ist ein übergreifender Konsens aller demokratischen Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg zu erarbeiten und sodann ein entsprechendes G9-Gesetz umzusetzen. Die FDP/DVP-Fraktion schlägt hierzu den Gesetzentwurf der Volksinitiative „G9 jetzt! BW“ als Beratungsgrundlage vor.

  • Somit ist eine Umsetzung von G9 in der Regelform an allen allgemeinbildenden Gymnasien zum Schuljahr 2025/2026 anzuvisieren. Die Umsetzung erfolgt dann zunächst bei der Klassenstufe fünf – und erhöht sich die folgenden Schuljahre sukzessive um je eine Klassenstufe. Die Einrichtung von G8-Schnellläuferzügen soll auch weiterhin, allerdings nur bei Bedarf, möglich sein.

  • Um die Qualität der gymnasialen Bildung höchstmöglich gewährleisen zu können, sind die Lehrpläne an den allgemeinbildenden Gymnasien zu überprüfen und den neuen Gegebenheiten eines neunjährigen Gymnasiums in der Regelform anzupassen.

Innenansicht eines leeren Klassenzimmers

Für die FDP/DVP-Fraktion ist klar, dass die Umsetzung von G9 in der Regelform keine Frage des „ob“, sondern vielmehr ein klarer Auftrag an den Landtag von Baden-Württemberg ist: G9 in der Regelform an allen allgemeinbildenden Gymnasien so schnell wie nur organisatorisch möglich umzusetzen.
Um eine zeitnahe Umsetzung zu ermöglichen, ist eine interfraktionelle Anstrengung unter den demokratischen Fraktionen richtig und wichtig. Deshalb soll das vorliegende Positionspapier ein Angebot an die demokratischen Fraktionen von Grüne, CDU und SPD sein, bzgl. der Umsetzung von G9 in der Regelform an einem Strang zu ziehen.

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Abgeordnete

Mitarbeiter

Marc Juric

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Bildung, Sport und Bundeswehr
Tel.: +49 711 2063-9030

Sarah Wehinger

Parlamentarische Beraterin für frühkindliche Bildung, Ganztag und Jugend sowie Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9045

Anforderungen an ein Fördersystem für die Wirtschaft

Anforderungen an ein Fördersystem für die Wirtschaft

Gute Wirtschaftspolitik ist eine wesentliche Grundlage unseres Wohlstands. Für uns Freie Demokraten im Landtag steht dabei die Schaffung von optimalen Rahmenbedingungen, eine vernünftige Ordnungspolitik und maßvolle Regulierung im Mittelpunkt. Dies macht die Essenz einer sinnvollen Wirtschaftspolitik aus.

In Ergänzung dazu braucht es zielgerichtete Förderprogramme für die Unternehmen. Diese müssen fokussiert und leistungsfähig, aber auch zielgerichtet und nachhaltig sein. Das hat das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 15. November 2023 zum Haushaltsrecht noch einmal eindrücklich gezeigt. Ungedeckte Schecks, Subventionen ohne Ablaufdatum und Förderungen ohne Effekte können wir uns weniger denn je leisten.

Daher gilt es, dass Fördersystem von Baden-Württemberg systematisch auf Schwachstellen zu überprüfen und komplett neu aufzustellen. Probleme müssen erkannt, Lösungen identifiziert und ein Weg zur Neuaufstellung bestritten werden. In unserem Positionspapier „Anforderungen an ein Fördersystem für die Wirtschaft“ haben wir sieben Schwachstellen des aktuellen Fördersystems für die Wirtschaft in Baden-Württemberg gefunden:

  • Der Programmwirrwarr ist viel zu groß.

  • Die Programme und ihre Antragsverfahren sind wenig verständlich.

  • Der administrative Aufwand für die Antragssteller ist zu groß.

  • Die Programme sind völlig unzureichend digitalisiert.

  • Die Passfähigkeit zwischen Programmen auf der einen und bedürftigen oder leistungsfähigen Empfängern auf der anderen Seite ist gering.

  • Die Dauer bis zur Bewilligung ist viel zu lang.

  • Die Programme, ihre Entstehung und ihre Ziele sind wenig transparent.

Darauf aufbauend müssen Lösungen entwickelt und eine neue Förderarchitektur entworfen werden. Dafür sind neun konkrete Maßnahmen notwendig:

  • Jedes Förderprogramm soll strategisch entwickelt und auf Basis einer kohärenten Konzeption beschlossen werden.

  • Für jedes Programm soll ein standardisierter, einheitlicher Fördersteckbrief entwickelt werden.

  • Wir brauchen eine landesweite Förderhomepage, welche alle Programme an einem Ort präsentiert.

  • Wir möchten eine stärkere Standardisierung und Modularisierung von Programmen, ihrer Ausschreibung und ihren Förderbedingungen erreichen.

  • Wir brauchen eine vollständige Digitalisierung der gesamten Programmabwicklung.

  • Förderprogramme müssen sich viel stärker am Nutzer orientieren.

  • Die Programmentwicklung muss stärker professionalisiert und zentralisiert werden.

  • Jedes Programm soll spätestens am Ende einer Erfolgskontrolle unterzogen werden.

  • Kofinanzierungsprogramme vom Bund oder der EU müssen stärker auf ihren Nutzen für Baden-Württemberg hinterfragt werden.

Wir Freie Demokraten fordern eine grundlegende Reform der Art und Weise, wie Förderprogramme gestaltet und wie Unternehmen durch den Staat unterstützt werden. Der Handlungsdruck ist groß, die möglichen positiven Wirkungen aber auch. Es gilt, keine weitere Zeit zu verlieren und jetzt mit einer Neuausrichtung des Fördersystems zu starten.

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