
Unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft sind auf qualifizierten Nachwuchs nicht nur aus dem akademischen, sondern auch aus dem berufsbildenden Bereich angewiesen. Die beruflichen Schulen sind erfolgreiche Ausbildungseinrichtungen. Weltweit werden wir um unser herausragendes berufliches Schulwesen beneidet. Sie tragen in ihrer vielfältigen Ausgestaltung entscheidend dazu bei, dass der Grundsatz „Kein Abschluss ohne Anschluss“ in Baden-Württemberg gelebte Wirklichkeit ist.
Dafür setzen wir uns ein:
- die berufliche Bildung in ihrer differenzierten Ausgestaltung als gleichwertige Alternative zur Ausbildung an einer allgemeinbildenden Schule mit anschließender akademischer Ausbildung stärken.
- die Haupt-/Werkrealschulen zu Beruflichen Realschulen weiterentwickeln, indem ihr berufspraktisches Profil durch eine frühe und enge Anbindung an die beruflichen Schulen gestärkt wird.
- möglichst wohnortnahe duale Ausbildungsangebote in der Fläche Baden-Württembergs erhalten, im Bereich der Berufsschulen freiwerdende Mittel dort belassen und daraus zusätzliche Angebote von der Fachgehilfenausbildung über die Gesellenausbildung bis zur Meisterausbildung schaffen.
- die Vorteile einer dualen Ausbildung an den allgemeinbildenden Schulen im Rahmen des Fachs „Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung“ deutlicher machen und durch praktische Anschauung und Erfahrung vermitteln.
- an den Beruflichen Gymnasien für jeden Bewerber, der über die entsprechenden Voraussetzungen verfügt, einen Platz zur Verfügung stellen – wenn möglich in der gewünschten Fachrichtung. Da sie den Beruflichen Gymnasien ohne Not Konkurrenz machen, wollen wir auf die Einrichtung von Gemeinschaftsschul-Oberstufen verzichten.
- die nach dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) einem Studienabschluss gleichwertigen Abschlüsse (Meister, Techniker bzw. Fachwirt) bei den Aufstiegsqualifikationen durch eine Befreiung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren oder durch eine nachlaufende Regelung unterstützen, bei der die Gebühren erst ab einer festgelegten Einkommenshöhe zur Rückzahlung fällig sind. Das Meister-Bafög soll erhalten bleiben, um die Kosten des Lebensunterhalts während der Aufstiegsausbildung und für das Meisterstück abzudecken.