Linksradikales Logo beim CSD Freiburg inakzeptabel.

Die Betreiber des Christopher-Street-Days (CSD) in Freiburg, der sich für Akzeptanz und Toleranz in Fragen der sexuellen Orientierung und Identität einsetzt, wählte in diesem Jahr ein Logo der linksradikalen „Antifaschistischen Aktion“. Das führt dazu, dass sowohl der Landesverband des Lesben- und Schwulenverbands Deutschland (LSVD) als auch die Interessengemeinschaft CSD Stuttgart erklärt haben, in diesem Jahr nicht am CSD in Freiburg teilzunehmen und sich darüber entsetzt zeigten. Das kommentiert die Sprecherin für LSBTTIQ der FDP/DVP-Fraktion, Alena Trauschel:

„Queerpolitik und damit auch der CSD gehört in die Mitte der Gesellschaft. Eine wie auch immer geartete Solidarisierung mit Extremisten ist dagegen völlig daneben. Das Vorgehen des CSD Freiburg zielt auf die Spaltung der Gesellschaft. Jene, die in Queerpolitik fälschlicherweise nur einen Vorwand für sozialistische Denkweisen sehen, werden sich bestätigt fühlen. Dem Anliegen des CSD wird damit ein Bärendienst erwiesen.

Während jeder Demokrat Antifaschist sein sollte, ist die sogenannte Antifaschistische Aktion in weiten Teilen linksextrem und verfassungsfeindlich. Weder die historischen Wurzeln in einer kommunistischen und auch gegen die SPD gerichteten Schlägerbande noch die spätere autonome, militante Antifa seit den 1970ern ist ein legitimer Bezugspunkt für demokratische Politik.“

 

Statt sich nach Corona endlich dem Bereich Jugend zu widmen, ignoriert die Landesregierung sämtliche Vorschläge und beharrt auf Zuständigkeitswirrwarr.


Die FDP/DVP-Fraktion stellte einen Antrag zur Einrichtung einer ´Task Force Jugend´. Zur nun erfolgten Stellungnahme der Landesregierung und heutigen Beratung im Bildungsausschuss sagt der jugendpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock:

 

„Die grün-schwarze Landesregierung sieht im Bereich Jugend weder Handlungs- noch Verbesserungsbedarf. So wurde die von uns vorgeschlagene Einrichtung einer Task Force Jugend mit Verweis auf die Begrifflichkeit abgebügelt. Denn der Begriff Task Force signalisiere unmittelbaren Handlungsbedarf. Aus Sicht der FDP/DVP-Fraktion ist aber gerade dieser Handlungsbedarf nach fast drei Jahren Pandemie dringend gegeben. Denn es waren die Kinder und Jugendlichen, die während der Corona-Pandemie am stärksten eingeschränkt waren und zudem oft übergangen wurden. Doch die Landesregierung arbeitet sich nicht nur an Begrifflichkeiten ab ohne konstruktiv auf unseren Vorschlag einzugehen, sie sieht auch keinerlei Optimierungsbedarf beim Zuständigkeitswirrwarr. Denn wie aus der Stellungnahme auf unseren Antrag hervorgeht, sind die Zuständigkeiten für den Bereich Jugend auf drei Ministerien verteilt – und je nach Thema kommen noch weitere Ministerien hinzu. Und dies ohne jegliche Federführung oder einen regelmäßigen Austausch aller Beteiligten. Fakt ist also, dass die Landesregierung nach den schwierigen Corona-Jahren die Jugendlichen in diesem Land auch weiterhin vernachlässigt und sich jeglichen Verbesserungsvorschlägen ignorant verschließt und unser Antrag auf Einrichtung einer solchen Task Force auch im Ausschuss keine Mehrheit fand.“

 

Der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nikolai Reith, ergänzt:

 

„Bildungsministerin Schopper spricht in Ihrer Stellungnahme davon, dass seit Jahren eine kontinuierliche vernetzte Vorgehensweise beim Thema „Jugend“ praktiziert wird. Dies versetzt mich in Staunen, denn sowohl bei den Runden Tischen in meinem Wahlkreis zu dem Thema, als auch in meiner Arbeit auf Landesebene zeichnet sich dieses Bild nicht ab. Gerade dem Zuständigkeitswirrwarr, wie es mein Kollege Dennis Birnstock so treffend beschreibt, muss endlich entgegengewirkt werden. Wir dürfen die Jugendlichen und damit unsere Zukunft nicht aufgrund von bürokratischen und häufig nicht nachvollziehbaren Vorgängen aus den Augen verlieren.“

 

Enquete schließt zweites Handlungsfeld ab.

Anlässlich des Abschlusses des zweiten Handlungsfeldes „staatliche Krisenvorsorge“ fand in der heutigen Sitzung der Enquete-Kommission „Krisenfeste Gesellschaft“ die politische Aussprache zwischen den Fraktionen statt.

Daniel Karrais, digitalpolitischer Sprecher und ordentliches Mitglied der FDP/DVP-Fraktion in der Enquete, sagt dazu:

„Die Krisen der vergangenen drei Jahre haben gezeigt, dass wir weiterhin unzureichend auf Krisensituationen und Katastrophen vorbereitet sind. Gleichzeitig nimmt die Gefahr von Krisen Damit einhergehenden Risiken und Kaskadeneffekte werden immer häufiger unterschätzt. Aus diesem Grund benötigt es ein ganzheitliches Krisenmanagement; eine ordentliche Mischung aus sorgfältiger Prävention und effizienter Nachsorge. Diese Herausforderung lösen wir aber nicht einfach mit immer mehr Personal – das wir ohnehin nicht finden – sondern mit besserer digitaler Vernetzung. Dabei spielen aber insbesondere die Stärkung der Eigenverantwortung der Bevölkerung und die wirkungsvolle Nutzung und Umsetzung moderner Möglichkeiten eine große Rolle. Die Digitalisierung bietet hier jetzt schon vieles dafür. In beiden Bereichen ist laut Experten noch viel Luft nach oben. Die öffentliche Verwaltung muss deutlich agiler und digitaler werden. Dafür ist es dringend erforderlich, dass die Grundsätze der Datenhaltung und digitalen Prozesse in einem föderalen System auf den Prüfstand gestellt werden. Das Land sollte eine Föderalismus-Struktur-Kommission anstoßen, um die Frage zu klären, wie wir Informationen stärker digital vernetzen und gleichzeitig kommunale Selbstverwaltung unterstützen können.“

Weiter führt er aus:

„Es ist bitter, dass weder die Landesregierung noch die Regierungsfraktionen GRÜNE und CDU scheinbar ehrliches Interesse an Besserung der Krisenvorsorge haben. Ich muss feststellen, dass Digitalisierung in Kreisen der Regierung oftmals lediglich mit dem Aufbau digitaler Infrastruktur gleichgestellt wird. Sie sucht aber nicht nach Möglichkeiten, die Verwaltung agiler und schlagkräftiger zu machen. Da wundert es mich überhaupt nicht, dass wir in Baden-Württemberg weiterhin so schlecht aufgestellt sind – erst recht in Krisenzeiten. Digitale Monitoring-Maßnahmen, vollständig vernetzte und papierlose Verwaltungen und Leitstellen sowie der Gebrauch von Software und Daten zur zukunftsorientierten Bewirtschaftung von Gebäuden und öffentlicher Infrastruktur scheint fernab der Vorstellungskraft unserer landespolitischen Führungsebene. Somit ist es auch wenig erstaunlich, dass die Regierungsfraktionen in der Enquete-Kommission einen durch die FDP/DVP-Fraktion eingebrachten Themensetzungsantrag abgelehnt haben. Auch ein von uns bereits erarbeitetes Papier mit Handlungsempfehlungen zur Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung im Rahmen effektiver Krisenvorsorge im Gesundheitsbereich wurde abgeblockt. Man genügt sich bei den Regierungsfraktionen, wenn der zuständige Minister: ‚Üben, üben, und üben!‘ als Losung ausgibt“

 

„Die aktuelle Lieferengpass-Situation bei Medikamenten zeigt, dass eine bundesweite Verstetigung der SARS-COV 2 Abgaberegelungen für die Apotheken enorm wichtig wäre, um die stringenten Retaxationen zu untersagen“, so Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion. Während der COVID-19-Pandemie wurden Ausnahmeregelungen getroffen, die gezeigt hätten, dass den Apotheken im Land mehr Eigenverantwortung und Entscheidungsgewalt eingeräumt werden könne. „So war es während dieser Zeit beispielsweise möglich, Medikamente anderer Hersteller als Alternativen zum verschriebenen Rezept oder auch Teil-Mengen von bereits geöffneten Verpackungen herauszugeben. Die Apothekerinnen und Apotheker hatten nicht zu befürchten, dass sie wegen der Retaxierung, sprich dem Ausbleiben der Vergütung durch die Krankenkassen, keine Erstattung bekommen und auf den Kosten sitzen bleiben“, ergänzt Jochen Haußmann. Diese Ausnahmeregelungen sind allerdings zum 07. April 2023 ausgelaufen.

Auf Bundesebene wird derzeit ein neuer Gesetzentwurf eines Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) beraten. Die während der Pandemie gelockerten Abgaberegeln in den Apotheken sollen hier nur teilweise verstetigt werden. Konkret dürfen die Apotheken bei nicht-vorrätigen Arzneimitteln von Rabattverträgen abweichen und ein vorrätiges, wirkstoffgleiches Medikament abgeben – auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Arzt. Allerdings gilt dies nur für Arzneimittel, die auf der Engpass-Liste des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stehen. Diese Liste spiegele aber kaum die Engpass-Situation in den Apotheken wider und erfasse zudem auch ein Großteil von Kinder-Medikationen nicht. Haußmann: „Damit werden die Apotheken nicht nur mit zusätzlicher unnötiger Bürokratie belastet, nein es steigt auch das Risiko auf Retaxationen weiter an.“

Jochen Haußmann hat zu den Auswirkungen von Retaxationen auf die Arzneimittelversorgung in Baden-Württemberg einen Berichts-Antrag an das Sozialministerium gestellt. Fragwürdig sind für ihn die Antworten des Sozialministers Manfred Lucha auf die Frage zur Höhe der Retaxationen und Null-Retaxationen. Der Minister gibt an, dass bei einer der größten Krankenkassen die Abrechnungskürzungen in den letzten fünf Jahren bei 11.195,60 Euro lagen. Die Realität sieht anders aus, bestätigt Christoph Gulde, Besitzer der Solitude Apotheke in Stuttgart. „Ich selbst habe in meiner Apotheke im Schnitt acht Retaxationen im Monat über ein Volumen von geschätzt 400 Euro.“ Rechne man diese Monatsbelastung auf fünf Jahre hoch und beachtet die rund 2.300 Apotheken in ganz Baden-Württemberg, ergebe sich eine enorme Differenz zu den angegebenen 11.195,60 Euro.

„Die Gefahr der Vollabsetzung bereitet unterschwellig Angst und führt zur Verunsicherung. Aus meiner Sicht ist das Risiko der Null-Retaxation die größte psychische Belastung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Apotheken, noch vor dem Risiko einer Falschabgabe“, sagt Gulde und bedankt sich bei Jochen Haußmann für die Einbringung dessen Antrages.

Jochen Haußmann schließt aus den erhaltenen Informationen: „Es besteht dringender politischer Handlungsbedarf, damit Null-Retaxationen gesetzlich ausgeschlossen werden und die Apotheken in Baden-Württemberg finanziell nicht noch weiter belastet werden. Besonders besorgniserregend ist zudem die Entwicklung im ländlichen Raum. Da die Apothekerdichte hier im Vergleich zu den Städten deutlich geringer und die Bevölkerung im Durchschnitt älter ist, sind andere Anforderungen an die Arzneimittelversorgung und –therapie zu beachten. Auch bei der Versorgung mit Kinderarzneimittel ist noch Luft nach oben“, schlussfolgert Jochen Haußmann.

Zwangsweise Registrierung der Pflegekräfte ist inakzeptabel.


Zur zweiten und dritten Lesung des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann wie folgt:

 

„Der vorliegende Gesetzentwurf hat weiterhin zahlreiche Kritikpunkte. Die von SPD und FDP/DVP geforderte öffentliche Anhörung im Sozialausschuss wurde von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Auch die Vorschläge in unserem Änderungsantrag fanden kein Gehör. Offensichtlich will die Landesregierung auf der Zielgeraden des Gesetzgebungsverfahrens nach dem Motto ‚Augen zu und durch‘ die Landespflegekammer mit der Brechstange durchdrücken. Der fatale Eindruck entsteht leider, dass die Pflegekräfte in Baden-Württemberg viel zu wenig eingebunden werden sollen, indem man sie erst mal ungefragt in die Kammer eingliedert. Ich frage den Minister: Haben Sie ein solches Vorgehen wirklich nötig? Fürchten Sie, nicht überzeugend zu sein?

 

Angesichts der intensiven Diskussionen über die Errichtung einer Pflegekammer war und ist für die FDP/DVP-Landtagsfraktion eine umfassende Information und Einbindung der betroffenen Pflegekräfte vor einer Entscheidung sehr wichtig. Die Landesregierung hat es mit diesem Gesetzentwurf versäumt, für diese umfassende Information und Beteiligung der Pflegekräfte zu sorgen und Transparenz über die Überlegungen zur Errichtung einer Pflegekammer inklusive etwaiger Alternativen zu schaffen. Das Verfahren einer zwangsweisen Registrierung der Pflegekräfte für die geplante Landespflegekammer ist völlig inakzeptabel. Offenbar glaubt Sozialminister Manfred Lucha selbst nicht daran, dass sich genügend Pflegekräfte in Baden-Württemberg freiwillig für eine Pflegekammer entscheiden. Es ist also ein in höchstem Maße undemokratisches Verfahren. Pflegekräfte müssen aktiv widersprechen. Aus diesem Grund lehnt die FDP/DVP-Landtagsfraktion das Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg ab.

 

Die Mitbestimmung und Stärkung der Selbstverwaltung von Pflegekräften ist kein politischer Selbstzweck, sondern muss die Verbesserung der Versorgung im Blick haben. Gerade in diesen Zeiten des extremen Fachkräftemangels darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Politik eine Kammer mit Zwangsmitgliedschaft durchdrückt. Deshalb war es unsere Anregung, dass die Pflegekräfte selbst und in freiwilliger Form über eine Landespflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft entscheiden. Man wird sehen, wie die Reaktionen der betroffenen Pflegekräfte sind, wenn der Gründungsausschuss mit der Umsetzung der Landespflegekammer beginnt.“

 

 

Brauchen dringend eine Entfesselung der Pflege.


Zum Antrag „Starke und generationengerechte Quartiere in Baden-Württemberg“, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Wir begrüßen grundsätzlich die Landesstrategie ‚Quartier 2030‘ welches eine alters- und generationengerechte Quartiersentwicklung fördern und die soziale Teilhabe im Land stärken soll. Gerade die Kommunen sind der entscheidende Motor bei der Umsetzung von generationengerechten Projekten innerhalb der Quartiere. Fakt ist aber auch, dass die Städte und Gemeinden im Land an ihre organisatorischen Grenzen gelangen und weitere Projekte kaum noch stemmen können. Hinzu kommt die mangelnde langfristige Finanzierung durch die Kommunalverwaltungen. Wir brauchen daher nicht noch weitere Strategieentwürfe oder Impulskampagnen – wir brauchen echten Willen und eine Entfesselung der Pflege!

 

Nur so können wir sicherstellen, dass die Menschen unabhängig von der Art des Pflege- und Unterstützungsbedarfs möglichst lange im gewohnten Umfeld bleiben können. Dazu gehört beispielsweise auch eine niederschwellige Nutzung des Entlastungsbetrages um Nachbarschaftshilfen flexibel und unbürokratisch zu unterstützen. Diese und weitere Vorschläge hat die FDP-Landtagsfraktion in einem ‚10-Punkte-Akut Programm‘ für die Altenpflege in Baden-Württemberg vorgebracht.“

Hinter dieser Entwicklung stehen Menschen; das darf die Landesregierung nicht vergessen.


Die Meldung, nach der immer mehr Menschen von Geld- und Existenzsorgen bedroht sind, kommentiert der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Niko Reith, wie folgt:

„Die Entwicklung, die Caritas und Diakonie feststellen, ist traurige Realität. Während die Bundesregierung mit Hilfsprogrammen unterstützt, schweigt sich die Landesregierung hierzu aus. Es ist nicht nur eine bloße Zahl, die sich durch die statistische Fehlberechnung verändert, sondern es gibt den Blick frei auf viele weitere persönliche Schicksale.

Ein mögliches Instrument gegen diesen negativen Trend im Land könnte die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Familienförderstrategie sein. Aber leider mangelt es im Sozialministerium, wie so oft, an Umsetzungswillen.“

 

Vorgang in Heidelberg stellte Verhältnis zwischen Land und Kommunen auf den Kopf.


Das Land Baden-Württemberg und die Stadt Heidelberg gaben heute bekannt, sich über die weitere Nutzung des ehemaligen Gefängnisses „Fauler Pelz“ in der Heidelberger Altstadt ab 1. Juli 2023 für den Betrieb eines Maßregelvollzugs geeinigt zu haben.

Vor allem an der schleppenden Einigung und den damit verbundenen Folgen übt der gesundheitspolitische Sprecher und stv. Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, allerdings deutliche Kritik:

 

„Ich begrüße die Einigung in Sachen Fauler Pelz, das wirft aber ein Schlaglicht auf das katastrophale Missmanagement von Minister Lucha. Anstatt wie von der FDP-Landtagsfraktion vorgeschlagen, bereits 2021 in einen Dialog mit der Stadt Heidelberg zu gehen, hat er sämtliche Register gezogen, um der Stadt Heidelberg zu zeigen, dass das Land mit allen Mitteln durchgreift.

 

Mit diesem Eingriff in die kommunale Planungshoheit sorgte er für einen einmaligen Vorgang, der das bewährte Miteinander zwischen Land und Kommunen auf den Kopf stellte. Die lange Unsicherheit über das weitere Verfahren hat der Minister zu verantworten. Und er trägt die Verantwortung, dass Baden-Württemberg bei der Erweiterung der Plätze im Maßregelvollzug von der absehbaren Entwicklung regelrecht überrollt wurde. So wurden im Jahr 2021 32, im letzten Jahr (2022) 30 und in diesem Jahr bereits sieben suchtkranke oder psychisch kranke Straftäter entlassen, weil nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.“

 

Vereine hingen in der Luft.


Unter sogenannten Betreuungsvereinen versteht man von den zuständigen Behörden offiziell anerkannte und eingetragene Vereine, die gemäß Betreuungsorganisationsgesetz die Betreuung bedürftiger Personen übernehmen. Zur heutigen Mitteilung des Sozialministeriums, dass die Finanzierung dieser Betreuungsvereine nun erhöht werde, erklärt der seniorenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Rudi Fischer:

 

„Ich begrüße, dass die Landesregierung die Förderung der Betreuungsvereine endlich erhöht. Das ist seit Beginn der Debatte über das neue Betreuungsrecht das erste Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Betreuerinnen und Betreuern.

Aber die unverzichtbare Arbeit der Betreuungsvereine für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft erfordert nicht nur warme Worte, sondern auch frühzeitiges handeln und frühzeitige, verlässliche finanzielle Zusagen. Denn

 

Sozialminister Lucha hat die Umsetzung des Bundesgesetzes viel zu lange verschlafen: Die Reform des Betreuungsrechts ist bereits seit 01.01.2023 in Kraft und erst jetzt werden die notwendigen Gelder für die gesetzlich vorgegebenen Mehraufgaben der Betreuungsvereine auf den Weg gebracht.

 

In der Landtagsdebatte am 21.12.2022 hatte Sozialminister Lucha noch den Eindruck vermittelt, man sei in Sachen Finanzierung der Betreuungsvereine auf einem guten Weg und habe sich zwischen Land, Kommunen und Betreuungsvereinen geeinigt. Und trotzdem wurde die Freigabe der Mittel immer wieder verschoben, während die ohnehin schon vorher unterfinanzierten Betreuungsvereine mit dem Rücken zur Wand standen. Im ersten Quartal herrschte Funkstille seitens des Ministeriums. Die Betreuungsvereine hingen in der Luft. Es fehlte ihnen die finanzielle Planungssicherheit.

 

Minister Luchas Dank an die Betreuungsvereine und sein Lob ihrer Arbeit mutet vor diesem Hintergrund fast zynisch an.“

Minister Lucha legt mit der Konzeption der Landespflegekammer einen Fehlstart hin.


Zur ersten Lesung des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Ffraktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

„Angesichts der intensiven Diskussionen über die Errichtung einer Pflegekammer war und ist es für die FDP/DVP-Landtagsfraktion sehr wichtig, dass eine umfassende Information und Einbindung der betroffenen Pflegekräfte vor einer Entscheidung zwingend notwendig ist. Die Landesregierung hat es mit diesem Gesetzentwurf versäumt, für eine umfassende Information und Beteiligung der Pflegekräfte zu sorgen und diese vor allem transparent über die Überlegungen zur Errichtung einer Pflegekammer incl. etwaiger Alternativen wie beispielsweise eine Vereinigung der Pflegenden in Form einer freiwilligen Mitgliedschaft zu informieren. Dies ist nicht beabsichtigt und wird an den Gründungsausschuss ohne Vorgaben delegiert.

Die Mitbestimmung und Stärkung der Selbstverwaltung von Pflegekräften ist kein politischer Selbstzweck, sondern muss die Verbesserung der Versorgung im Blick haben. Gerade in diesen Zeiten des extremen Fachkräftemangels darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Politik eine Kammer mit Zwangsmitgliedschaft durchdrückt.

Der vorliegende Gesetzentwurf wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Das Verfahren einer zwangsweisen Registrierung der Pflegekräfte für die geplante Landespflegekammer ist völlig inakzeptabel. Offenbar glaubt Sozialminister Manfred Lucha selbst nicht daran, dass sich genügend Pflegekräfte in Baden-Württemberg freiwillig für eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft entscheiden. Nicht anders ist es zu erklären, dass sich Grüne und CDU für eine Zwangsregistrierung der Pflegekräfte durch die Arbeitgeber unter Androhung hoher Strafzahlungen entschieden haben. Die Arbeitgeber werden verpflichtet, die angestellten Pflegekräfte dem Gründungsausschuss zu melden. Damit sind die Pflegekräfte für die Landespflegekammer bereits registriert. Im Gesetzentwurf gibt es zwar ein Quorum von 60% für die Errichtung einer Landespflegekammer. Aber durch die Zwangsregistrierung der Arbeitgeber ergibt sich das Quorum und nicht durch eine freiwillige Registrierung der einzelnen Pflegekräfte. Es ist also ein in höchstem Maße undemokratisches Verfahren. Pflegekräfte müssen dann aktiv widersprechen – Informationen oder Beteiligung dazu: Fehlanzeige. Dies dürfte in Baden-Württemberg zu einem großen Akzeptanzproblem vieler betroffenen Pflichtmitglieder der Pflegekammer führen. Die Erfahrungen aus Niedersachsen oder Schleswig-Holstein scheint die Landesregierung zu ignorieren. Wer eine Landespflegekammer einführen möchte, der muss auf umfangreiche Informationen der Betroffenen und vor allem auf Freiwilligkeit der Registrierung durch die Pflegekräfte selbst setzen.

Im Gesetzentwurf selbst gibt es noch zahlreiche Kritikpunkte wie etwa die Informationsverpflichtung durch den Gründungsausschuss, die Regelungen zu den Mitgliedern, mangelhafte Transparenzregelungen und unklare Informationen zu den Kosten und Pflichtbeiträgen.“

Konsum aus illegaler Schmuddelkiste holen – Prävention muss funktionieren.


Angesichts der geäußerten Bedenken gegenüber den Plänen der Bundesregierung im Bereich Legalisierung von Cannabis und Cannabis-Konsum warnt der gesundheitspolitische Sprecher und stv. Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, vor Panikmache:

„Wir sehen, dass die Cannabis-Abhängigkeit eine immer größere Rolle spielt, vor allem bei männlichen Jugendlichen und jungen Männern. Deshalb ist es richtig, beim Thema Cannabis neue Wege zu gehen. Auch die Landesstelle für Suchtfragen setzt sich für eine Entkriminalisierung von Cannabis ein. Eine gesetzlich regulierte Bezugsmöglichkeit von Cannabis kann den Schwarzmarkthandel zurückdrängen und die damit verbundenen strafrechtlichen Folgen verhindern.

Es ist daher gut, dass die Ampelkoalition im Bund mit dem geplanten Gesetz die kontrollierte Abgabe von Cannabis zumindest an Erwachsene regelt und den Cannabis-Konsum aus der illegalen Schmuddelkiste holt. Dadurch kann die Qualität besser gewährleistet und die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert werden. Es bedarf aber auch umfangreicher und funktionierender Präventionsstrukturen. Hier ist das Land gefordert, sich zu engagieren. Ziel muss es weiterhin bleiben, den Drogenkonsum zu reduzieren.“

 

 

Der Pflegenotstand muss vermieden werden – der Pflegeberuf muss dringend an Attraktivität gewinnen.


Die Meldung, wonach die die Anzahl der Auszubildenden in der Pflege im Jahr 2022 zurückgegangen ist, kommentiert der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Faktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

„Die Zahlen geben Anlass zur Sorge und offenbaren den dringenden Handlungsbedarf. Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt enorm an, das Personal fehlt, der Mix verschiedener fachlicher Qualifikationen ändert sich, die Kosten steigen – das ist die heutige Situation in der Altenpflege im Land.

Bereits im Juli 2022 haben wir Freie Demokraten ein 10-Punkte Akut Programm zur Altenpflege in Baden-Württemberg vorgestellt. Unter anderem fordern wir darin, dass die Ausgestaltung der generalistischen Pflegeausbildung auch in Teilzeitform endlich vorangetrieben wird. Die Vereinbarkeit von Familienaufgaben – wie beispielsweise Kinderbetreuung oder die Pflege naher Angehöriger – mit der Berufsausbildung erfordert ein hohes Maß an Flexibilität und erleichtert den Ausbildungszugang.

Wichtig ist auch, die Beibehaltung und Steigerung der Attraktivität der einjährigen Pflegeausbildung durch Anrechnung von Leistungen für die generalistische Ausbildung. Eine Evaluierung der generalistischen Ausbildung auch im Hinblick auf die Absolventenzahlen und hohen Abbruchquoten in der Altenpflege halten wir ebenfalls für dringend geboten.

Wir fordern das Innenministerium auf, zu prüfen, wie für Beschäftigte aus Drittstaaten, die eine Ausbildung im Pflegesektor absolvieren, eine temporäre, für den Zeitraum der Ausbildung vorbehaltlose Eintragung in den Aufenthaltstitel durch die zuständige Behörde ermöglicht werden kann, die dem Beschäftigten auch einen Arbeitsplatzwechsel mit sofortiger Arbeitsaufnahme ermöglicht, ohne den Aufenthaltstitel zu gefährden. Auch die Zeit bis zur Ausstellung eines Abschlusszeugnisses darf nicht zur einem Beschäftigungsverbot führen.

Wir dürfen nicht auf einen Pflegenotstand zusteuern!“

 

Der Pflegenotstand muss vermieden werden – die Zahlen des Statistischen Bundesamtes sind dringende Mahnung aktiv zu werden.


Die Meldung, wonach die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen bis zum Jahr 2055 deutlich ansteigen könnte, kommentiert der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

„Die Prognose des Statistischen Bundesamtes sollte bei Sozialminister Lucha endlich dazu führen, dass er schnell und umfassend aktiv wird. Die bürokratischen Hürden in allen Bereichen der Pflege, von der Landesheimbauverordnung bis zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse beim Pflegepersonal, müssen zügig abgebaut werden. Die Landesregierung in Baden-Württemberg darf nicht wieder bis zum Sankt Nimmerleinstag warten und das Problem aussitzen wollen. Wir dürfen nicht auf einen Pflegenotstand zusteuern!“

Mit Konfrontation und Klageandrohung ist keinem geholfen.


Die Ankündigung, wonach die Krankenkassen notfalls gezwungen werden sollen, langfristig für bislang befristete Betreuungsplätze in den Kinder- und Jugendpsychiatrien aufzukommen, kommentiert der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann wie folgt:

„Die Thematik der angespannten Lage in den Kindern- und Jugendpsychiatrien ist nicht neu. Daher wäre die Landesregierung schon vor langer Zeit gefordert gewesen, hier aktiv zu werden. Jetzt die Krankenkassen gegen sich aufzubringen, verschärft den Ton des Dialogs. Ziel muss es sein, die Versorgungssituation der Kinder- und Jugendlichen maßgeblich zu verbessern. Das gelingt am besten mit den Kassen und nicht gegen sie.“

 

Hinter der Quote stehen Menschen; das darf die Landesregierung nicht vergessen.


ie Meldung, nach dem die Armutsquote stärker angestiegen ist als zunächst angenommen, kommentiert der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Niko Reith wie folgt:

 

„1,57 Mio. Menschen sind in Baden-Württemberg von Armut betroffen, und hinter jedem dieser Menschen steht eine Geschichte. Es handelt sich nicht nur um eine bloße Zahl, die sich durch die statistische Fehlberechnung verändert. Vielmehr gibt sie den Blick frei auf viele weitere persönliche Schicksale.

Ein mögliches Instrument gegen diesen negativen Trend im Land könnte die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Familienförderstrategie sein. Aber leider mangelt es im Sozialministerium, wie so oft, am Umsetzungswillen!“

Die Frauen- und Kinderschutzhäuser brauchen jetzt eine Unterstützung – die Regelungen aus dem Bund können nicht abgewartet werden.


In der Landtagsdebatte zum Gesetzentwurf zur Förderung der Frauen- und Kinderschutzhäuserinfrastruktur (Frauenhausgesetz), sagt Nikolai Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„In der öffentlichen Anhörung wurde noch einmal deutlich und eindrücklich klar, wie wichtig die Unterstützung der Frauen- und Kinderschutzhäuserinfrastruktur ist. Selbst die Landesregierung mit Frau Staatssekretärin Dr. Leidig kam nicht umher, das einzuräumen. Auch der Social Return of Investment einer landesweiten Finanzierung der Frauenhäuser zeigt, dass das Frauenhausgesetz auch langfristig für Baden-Württemberg ein wichtiger Baustein ist. Das Gesetz sollte trotzdem novelliert werden, sobald die Bundesregierung in dieser Thematik selbst aktiv geworden ist.“

Unterrepräsentation von Frauen in Parlamenten bewältigt man nicht mit Paritätsgesetzen.


In der heutigen Debatte anlässlich des Weltfrauentags sagt die frauenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Alena Trauschel:

„Der Weltfrauentag dient dazu, Leistungen und Errungenschaften von Frauen auf der ganzen Welt zu feiern, aber auch an die anhaltende Notwendigkeit zu erinnern, für Fortschritte bei der Gleichberechtigung der Geschlechter zu kämpfen. Die Rechte und Chancen, die wir heute haben, wurden über Jahrzehnte errungen und weitere Fortschritte sind dringend notwendig. Aber was bedeutet Fortschritt in diesem Zusammenhang? Es muss das Ziel der Gesellschaftspolitik sein, jedem einzelnen Bürger und jeder einzelnen Bürgerin gleichermaßen Möglichkeiten zur Entfaltung zu schaffen, unabhängig von Kategorien wie etwa dem Geschlecht oder der sexuellen Orientierung. Dem entgegen steht eine Weltsicht, die Menschen in Schubladen packt und sich dann zum Ziel setzt, die Handlungsergebnisse dieser Schubladen gleichzumachen.

Ein Beispiel hierfür sind sogenannte Paritätsgesetze, welche dazu führen sollen, dass in einem Parlament hälftig Frauen vertreten sein sollen. Es stimmt, dass der Frauenanteil in diesem Landtag geringer ist als jener bei den Parteimitgliedern und der unter den Parteimitgliedern ist geringer als in der Bevölkerung. Das sind für sich genommen erst einmal bloße Tatsachen, aber noch keine Probleme. Denn jede und jeder Abgeordnete ist gemäß Artikel 27 der Landesverfassung Vertreterin beziehungsweise Vertreter des ganzen Volkes, nicht nur ihres oder seines Geschlechts.

Dass wir zu diesen Symptomen kommen, hat eine Vielzahl von Gründen. Manche davon sind problematisch, andere nicht. Wenn sich beispielsweise Frauen häufiger als Männer frei entscheiden, nicht in einer Partei mitzuwirken, weil sie sich nicht für Politik interessieren, ist das kein Problem. Wenn sie lieber Zeit mit Freunden und Familie verbringen ist das kein Problem. Wenn die geringe Repräsentanz Folge früherer oder gegenwärtiger Diskriminierung ist, mit fehlender Kinderbetreuung zusammenhängt oder mit einer gesellschaftlichen Haltung, welche die Verantwortung für Haushalt und Familie in erster Linie bei der Frau sieht, sind das Probleme, an denen wir arbeiten müssen.

Keine Lösung ist es, einfach die Symptome zu bekämpfen indem man die Ergebnisse gleichmacht.“

Gleiche Bezahlung bei gleicher Qualifikation muss im Jahr 2023 endlich Realität werden.


ie Mitteilung des Statistischen Landesamtes, wonach Frauen in Baden-Württemberg im Schnitt immer noch weniger verdienen als Männer, kommentiert die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion Alena Trauschel wie folgt:

„Dass wir im Jahr 2023 immer noch über den Gender Pay Gap sprechen müssen, ist ein Armutszeugnis. Als Freie Demokratin bin ich überzeugt, dass sich Qualität und Lohn der Arbeit sich nicht am Geschlecht bemessen sollte. Wenn vor allem die Geburt des ersten Kindes eine Stagnation des Gehaltes darstellt, wäre das ja schon einer der ersten Punkte, an dem ein Umdenken und Handeln ansetzen müsste, um den Gender Pay Gap zu schließen. Unsere Gesellschaft braucht Kinder und wir sollten nicht den Fehler machen, dass das Kinderkriegen zum Karrierekiller wird.“

Die Erkenntnis, dass staatliche Regeln der Eigenverantwortung weichen können, kommt bei Minister Lucha recht spät.


Die Ankündigung, wonach die bestehenden Corona-Schutzmaßnahmen zum 1. März enden sollen, kommentiert der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

„Wir Freie Demokraten haben schon länger darauf gedrängt, im Anbetracht der derzeitigen Corona-Lage auf Eigenverantwortung statt auf staatliche Regeln zu setzen. Auch Gesundheitsminister Lucha hätte schon früher zu dieser Erkenntnis kommen können. Wir begrüßen den Sinneswandel, auch wenn dieser aus unserer Sicht reichlich spät kommt.“

Die Landesregierung ist dringend gefordert, die Wohlfahrtsverbände bei der Bewältigung der Aufgaben nicht alleine zu lassen.


Die Meldung, wonach noch nie mehr Bürgerinnen und Bürger auf die Hilfe der Träger der Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe angewiesen sind, kommentiert der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Niko Reith wie folgt:

„Gerade in diesen herausfordernden Zeiten wird es umso sichtbarer, welche wichtige und unverzichtbare Arbeit die Wohlfahrtsverbände in Baden-Württemberg leisten. Es kann aber nicht der Reflex der Landesregierung sein, sich darauf auszuruhen, dass die Verbände die Probleme schon auffangen werden. Es ist eindeutig die Aufgabe der Politik hier genau hinzuschauen und sowohl den Bürgerinnen und Bürgern, die in eine Notlage geraten sind, als auch den Wohlfahrtsverbänden, die nötige Unterstützung angedeihen zu lassen.“

 

 

Statt mit Promiköchen zu kochen, wäre es sinnvoller, dafür zu sorgen, dass Kinder flächendeckend satt am Unterricht teilnehmen können

Die Vorstellung des Kochprogramms für Kindertagesstätten und Grundschulen mit Sozialminister Lucha sowie der Fernsehköchin und Grünen-Abgeordneten Wiener kommentiert der Sprecher für frühkindliche Bildung und Jugend der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock, wie folgt:

„Es ist löblich, den Kindern das Kochen und gesunde Ernährung nahezubringen. Allerdings darf man deswegen die Augen nicht vor der Realität verschließen: Laut der IGLU-Studie geht jedes fünfte Kind hungrig in die Schule. Exakte Zahlen für Baden-Württemberg liegen leider nicht vor und auch unserem Antrag im Bildungsausschuss, diese Daten zu erheben sowie für Konzepte zu sorgen, wie dieses Problem der hungrigen Kinder begegnet werden kann, wurde abgelehnt. Es wäre aus unserer Sicht viel sinnvoller, sich der Grundproblematik hungriger Kinder an Kitas und Schulen zu stellen, als mit Promiköchen dem Problem ein Sahnehäubchen aufzusetzen.“

Minister Lucha wies immer wieder darauf hin, dass eine Verwertung vor Ablauf gewährleistet ist – nun ist der entstandene Schaden enorm.


Zur Meldung, dass das Land Masen und Kittel im Wert von rund zwei Millionen Euro vernichtet, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

 

„Wir sind verwundert, weil Minister Lucha immer wieder darauf hingewiesen hat, dass man im Rahmen der künftigen Vorratshaltung für Schutzausstattung darauf achten werde, dass eine Verwertung vor Ablauf gewährleistet ist. Dies ist auch eine Forderung der FDP/DVP-Landtagsfraktion im Zusammenhang mit der Novellierung des Pandemieplans.

 

In der Sitzung der Enquete-Kommission Krisenfeste Gesellschaft am 30. September 2022 hat Minister Lucha erklärt (Protokoll, Seite 31): ‚Ganz wichtig […] ist, dass wir das rollierende System haben, dass wir also nicht irgendwo etwas hinlegen und es dort vergammelt, sondern dass es immer wieder herausgenommen wird, in den Bedarf geht, verwendet wird, der Vorrat aber wieder aufgefüllt wird, sodass die Reserve zahlenmäßig immer stabil bleibt. Das ist auch ein Ergebnis aus ‚Lessons Learned‘, dass man sich genau solcher Strukturen und Methoden bedient.‘

 

Ganz offensichtlich hat der Minister keinen Überblick über die Notfallreserve an Schutzausstattung im Land. Der entstandene Schaden ist enorm und das Geld hätte deutlich sinnvoller eingesetzt werden können. Wir hoffen, dass der Minister schnellstens das umsetzt, was er in der Enquete-Kommission zugesagt hat. Wir als Oppositionsfraktion werden das auf jeden Fall kritisch hinterfragen.“

Jedes fünfte Kind in Baden-Württemberg ist von Armut betroffen.


Zur Aktuellen Debatte im Landtag zum Thema „Starke und Chancenreiche Kinder und Jugendliche:

Teilhabeförderung gegen die Folgen von Armut“ sagt Niko Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

„Die ersten Bausteine zu mehr sozialer Gerechtigkeit sind durch die Ampelkoalition mit der Kindergrundsicherung und dem geplanten Bürgergeld bereits gelegt. Nun gilt es auch auf Landesebene, mit der Problemlösung zu beginnen.

Dass jedes fünfte Kind in Baden-Württemberg von Armut betroffen ist, sollte für Herrn Minister Lucha Anstoß genug sein, um ins Handeln zu kommen.

Sei es die Novellierung des Jugendhilfegesetzes, eine Optimierung des Programms ‚STÄRKE‘, oder die sich noch immer im Dornröschenschlaf befindende Familienförderstrategie des Landes.

Wie es seitens der Landesregierung hier vorangehen wird, werden wir als FDP/DVP-Fraktion weiterhin im Blick haben.“

Umsetzung sollte zeitnah und in Verbindung mit der elektronischen Patientenakte erfolgen.


Angesichts der Umsetzung des geplanten Organspende-Online-Registers sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Über 8.500 Menschen warten in Deutschland derzeit auf ein Spenderorgan. Mit der geltenden Entscheidungslösung sind Organspenden grundsätzlich nur dann möglich, wenn der mögliche Organspender zu Lebzeiten eingewilligt hat oder sein nächster Angehöriger zugestimmt hat. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende soll nun ein Online-Register eingerichtet werden, bei dem die Bürgerinnen und Bürger jederzeit ihre Erklärung zur Organspende abgeben, widerrufen oder ändern können.

 

Dieses Online-Register ist ein wichtiger Schritt, um es den Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, ihre Entscheidung zur Organspende einfach und sicher zu hinterlegen und zu ändern. Es hilft aber auch dabei, das Thema Organspende in das Bewusstsein der Menschen zu rufen. Je mehr ihre Bereitschaft zur Organspende erklären, umso höher steigen die Chancen einer Organtransplantation, auf die viele Menschen in unserem Land warten.

 

Die FDP/DVP-Landtagsfraktion setzt sich für eine zügige Umsetzung des Organspende-Online-Registers ein und engagiert sich für eine flächendeckende Aufklärung und Information. Wir begrüßen eine zeitnahe Umsetzung in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen. Dringend notwendig sind Informationen und Schnittstellen für die technische Anbindung des Registers an die elektronische Patientenakte (ePA).“

Verbleibende Eingriffe sind nicht mehr verhältnismäßig.


Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, resümiert in der heutigen Plenardebatte zur aktuellen Fassung der Corona-Verordnung:

„Auch der als zurückhaltend bekannte Chef-Virologe Christian Drosten bestätigt: Aus der Pandemie ist eine Endemie geworden. Unser Gesundheitswesen ist stabil, gefährlichen Mutationen sind nicht zu erwarten, mithin sind die verbliebenen Maßnahmen schlechterdings nicht mehr verhältnismäßig und müssen aufgehoben werden. Corona-Schutzmaßnahmen können und dürfen allein aus rechtlichen Gründen auch nicht zum Schutz vor allgemeinen Krankheiten aufrechterhalten werden.

Krankenhäuser und Pflegeheime können und sollten über Masken- und Testpflichten in ihren Einrichtungen selbst entscheiden dürfen. Es gibt keine Notwendigkeit mehr dafür, dass der Staat hier regulierend eingreift. Daher gilt es, die Abschiedstournee der letzten Maßnahmen jetzt und nicht erst zum 7. April zu beenden.“