Minister Lucha trifft wieder keine Aussagen zu den geplanten Versorgungsregionen.


Zur heutigen Regierungspressekonferenz, in der Minister Lucha über die Krankenhausreform und über Projekte aus dem Krankenhausstrukturfonds sprach, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann wie folgt:

„Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser in Baden-Württemberg hat sich dramatisch verschlechtert. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Die FDP-Landtagsfraktion fordert seit Jahren eine Novellierung der Landeskrankenhausplanung von 2010. Der grüne Gesundheitsminister Manfred Lucha hat lange gebraucht und verabschiedete im Juli 2024 die Reform des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG), doch konkrete Inhalte fehlen. Angekündigt hat er die Bildung von sechs Versorgungsregionen innerhalb Baden-Württembergs, bisher liegt dazu nichts vor. Anders als angekündigt, hat hier die Landesregierung ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Ziel muss es sein, die Effizienz und Qualität der Krankenhausversorgung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Versorgungsbedarfe in städtischen und ländlichen Regionen zu steigern. Das Gesundheitswesen muss ganzheitlich gedacht werden, dazu gehört auch der Rettungsdienst, die Notfallversorgung sowie die ambulante Versorgung mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst. Hier hat die Landesregierung noch ordentlich Nachbesserungsbedarf.“

 

Minister Lucha muss dringend ein umfassendes Konzept zum Maßregelvollzug vorlegen.


In der heutigen Plenarsitzung mit dem Thema Maßregelvollzug (Ds. 17/6841 und 17/6842), sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Lange war Baden-Württemberg das Schlusslicht beim Thema Maßregelvollzug. Während in anderen Bundesländern die Unterbringung von suchtkranken Straftätern funktioniert, wurden in Baden-Württemberg in den Jahren 2020 bis 2022 insgesamt 68 Personen aus der Organisationshaft entlassen. Minister Lucha hat viel zu spät auf diese Entwicklung reagiert.

 

Besonders deutlich werden seine Versäumnisse beim Faulen Pelz in Heidelberg. Hier hat Sozialminister Lucha undiplomatisch agiert, sodass sich die Nutzung des Faulen Pelz als Interimsmaßnahme völlig unnötig verzögert hat. Auch für den hohen finanziellen Aufwand, für diese kurze Nutzungszeit, trägt der Minister die Verantwortung.

 

Wir Freie Demokraten fordern den Minister auf, zeitnah eine Konzeption zur Gewährung von Vollzugslockerungen vorzulegen sowie Grundlagen zur Anwendung von Zwangsmitteln durch Bedienstete zu definieren, damit im Falle eines Fluchtversuches eine Grundlage für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Maßregelvollzugs besteht. In unserem Antrag hat er zugesagt, dass es dazu weitere Regelungen geben wird.“

Im Zuge der Corona-Pandemie getroffene Maßnahmen müssen wissenschaftlich aufgearbeitet und Handlungsempfehlungen für künftige Pandemien gegeben werden.


Zur Meldung, wonach die Tübinger Notärztin Lisa Federle die Corona-Aufarbeitung bemängelt, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

 

„Die Corona-Pandemie hat unsere Politik und unser Gesundheitssystem unvorbereitet getroffen und auf die Probe gestellt – schnelles Handeln war gefragt. Doch nun müssen die im Zuge der Corona-Pandemie getroffenen Maßnahmen auch wissenschaftlich aufgearbeitet werden, um Schlüsse und Handlungsempfehlungen für künftige Pandemien ziehen zu können. Wir Freie Demokraten fordern daher die Einsetzung einer Enquete-Kommission `Pandemie´ auf Bundesebene. Wir dürfen nicht einfach so weitermachen, als wäre nichts geschehen. Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, Schlüsse aus der Corona-Pandemie zu ziehen und diese politisch zu implementieren, muss umgesetzt werden.“

Die Pläne der Kassenärztlichen Vereinigung zur Schließung von Notfallpraxen können so nicht stehen gelassen werden.


Zur heutigen öffentlichen Sitzung des Sozialausschuss zum Thema ärztliche Notfallversorgung und drohenden Schließungen der Notfallpraxen äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

„Die angekündigte Schließung von 18 Notfallpraxen führt zu erheblichen Unterschieden in der Struktur des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Wir sind froh, dass wir zusammen mit der SPD-Fraktion dafür sorgen konnten, dass dieses Thema öffentlich behandelt wurde. Wir lassen Minister Lucha nicht so einfach aus der Verantwortung. Als Gesundheitsminister von Baden-Württemberg hat er die Pflicht hier nochmals lösungsorientiert tätig zu werden. Die geplanten Standortschließungen der Notfallpraxen führen dazu, dass Landkreise mit vergleichbarer Einwohnerzahl eine unterschiedliche Anzahl von Notfallpraxen haben werden. Der Ländliche Raum droht durch diese Reform weiter abgehängt zu werden – was wir nicht zulassen dürfen und nicht mittragen werden. Es fehlt eine Auswirkungsanalyse der vorgesehenen Schließungen, die Verbesserungen im Bereich der Telemedizin und der Fahrdienste sind nicht bekannt.

Daher haben wir die Einrichtung eines Notfallgipfels unter dem Dach des Sozialministeriums gefordert. Eine solch umfassende Veränderung der ärztlichen Notfallversorgung darf nicht ohne eine breite Beteiligung stattfinden. Rettungsdienste, Krankenhäuser, kommunale Landesverbände, die Krankenkassen, die Ärzteschaft und die Politik müssen an einen Tisch. Mit diesem Notfallgipfel fordern wir eine breite Beteiligung aller Akteure und die Überarbeitung der durch die Kassenärztliche Vereinigung vorgestellten Pläne zur ärztlichen Notfallversorgung. Voraussetzung dafür ist, dass die Reform erst einmal nicht umgesetzt wird. Auf Bundesebene zeichnet sich eine Lösung für die Poolärztinnen und Poolärzte ab und die Reform der Notfallversorgung ist in Vorbereitung. Grund genug also, die Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes zunächst einmal zurückzustellen.“

Gesundheitsminister Lucha muss die Beteiligten an einen Tisch holen und auf eine Reform der Sozialversicherungspflicht auf Bundesebene drängen.


Zur Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

 

„Bisher liegt uns noch keine Auswirkungsanalyse der letztjährigen Änderungen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes für das Jahr 2024 vor. Auch die geplanten telemedizinischen Innovationen sind bisher nicht umgesetzt und bedürfen zeitgleich des Ausbaus der digitalen Infrastruktur – gerade im Ländlichen Raum. Die jetzt angekündigte erneute Schließung von 18 weiteren Notfallpraxen führt zu erheblichen Unterschieden in der Struktur des ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Land. Bewährte Standorte werden aufgegeben, weil künftig nur noch Notfallpraxen an Kliniken vorgeschrieben sind. Dies führt auch dazu, dass Landkreise mit vergleichbarer Einwohnerzahl eine unterschiedliche Anzahl von Notfallpraxen haben werden. Auch die vorgesehenen zumutbaren Fahrzeiten und der Ausbau des Fahrdienstes bedürfen einer Prüfung. Der Ländliche Raum darf durch die Reform keinesfalls weiter abgehängt werden.

 

Eine solch umfangreiche Reform braucht eine breite Beteiligung. Deshalb fordere ich Minister Lucha auf, dies sofort in Angriff zu nehmen und nicht weiter untätig zu bleiben. Alle Beteiligten müssen von Minister Lucha schnellstmöglich an einen Tisch geholt und die Maßnahmen mit den Krankenhäusern, den Rettungsdiensten, den kommunalen Vertretern und der Ärzteschaft abgestimmt werden. Außerdem muss endlich Druck auf Bundesarbeitsminister Heil gemacht werden, dass er den ärztlichen Bereitschaftsdienst von der Sozialversicherungspflicht befreit und der ärztliche Bereitschaftsdienst wieder mehr Poolärztinnen und Poolärzte einsetzen kann.“

Es braucht eine transparente Krankenhausplanung und die Vernetzung mit dem ambulanten Sektor und der Notfallversorgung.


Zur Meldung, wonach Klinikärzte durch die Schließung von Notfallpraxen eine weitere Überlastung der Notaufnahmen befürchten und einen Notfall-Gipfel fordern, äußert sich der gesundheitspolitischen Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann, wie folgt:

 

„Seit Monaten berichtet Minister Lucha, dass es im Land sechs Versorgungsregionen geben soll. Bisher ist dazu aus den Tiefen des Gesundheitsministeriums noch nichts ans Licht der Öffentlichkeit gekommen. Und während der Minister im stillen Kämmerlein daran bastelt, wird im Land die gesundheitliche Versorgung immer prekärer. Die Reaktionen im ganzen Land auf die Ankündigung weiterer Schließungen von Notfallpraxen durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg unterstreichen dies nachhaltig.

 

Ich begrüße die Forderung des Marburger Bundes, einen Notfall-Gipfel einzuberufen. Wir brauchen neben einer transparenten Landeskrankenhausplanung die Vernetzung mit dem ambulanten Sektor und der Notfallversorgung. Verbunden mit dem Einsatz digitaler Elemente gelingt es auch, die knappen Ressourcen effizient einzusetzen.“

 

Gesundheitsminister Lucha sollte Sorgen der Menschen über Entwicklung unseres Gesundheitswesens ernst nehmen.


Zur Meldung, wonach Gesundheitsminister Lucha die Schließungspläne der Notfallpraxen für rechtens hält, äußert sich der gesundheitspolitischen Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Jochen Haußmann, wie folgt:

 

„Nachdem bereits im letzten Jahr Schließungen von Notfallpraxen erfolgt sind, erwarte ich vom Gesundheitsminister Lucha, vor weiteren Veränderungen erst einmal von der KVBW eine Bestandsaufnahme einzufordern. Wenn er meint, er könnte mit Blick auf die Rechtsaufsicht nichts unternehmen, dann soll er gefälligst als Gesundheitsminister aktiv werden. Die Menschen haben große Sorgen über die Entwicklung unseres Gesundheitswesens, das sollte der zuständige Minister ernst nehmen.“

Freiwilligendienste in Baden-Württemberg sind voller Erfolg – Zwangstätigkeiten sind unsinnig und praxisfremd.


Zur Meldung, dass sich das Deutsche Rote Kreuz (DRK) für einen Erhalt des bisherigen Freiwilligendienstes ausspricht, sagt der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nikolai Reith:

 

„Der Freiwilligendienst ist vor allem in Baden-Württemberg ein voller Erfolg. Rund 12.000 junge Menschen engagieren sich hierzulande in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) – mehr als in jedem anderen Bundesland. Diese Erfolgsgeschichte zeigt, wie unsinnig und praxisfremd der Vorschlag der CDU nach einem Pflichtdienst ist. Auch soziale Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz sprechen sich für einen Erhalt des bisherigen Freiwilligendienstes aus.

 

Diese Position unterstütze ich vollumfänglich. Die Freiwilligendienste sind nicht nur ein wichtiger Beitrag für unsere Gesellschaft, sie bieten vor allem auch den jungen Menschen die Chance, sich in ihrer Persönlichkeit weiterzuentwickeln und ihren Horizont zu erweitern. Dies funktioniert erfahrungsgemäß am besten bei einem freiwilligen Engagement, statt mit einer Zwangstätigkeit. Daher wäre den Freiwilligendiensten am besten geholfen, wenn diese tolle Möglichkeit auch in den Schulen stärker beworben werden würde, als einen verpflichtenden Dienst einzuführen.“

Wir brauchen belastbare Analysen gerade für den ländlichen Raum.


Es wird aktuell gemeldet, dass die geplante Schließung weiterer Notfallpraxen nun auch innerhalb der Landesregierung massive Kritik auslöst: So meint Verbraucherschutzminister Hauk, dass nach der Krankenhausreform der Ländliche Raum nun einmal mehr massiv bei der medizinischen Versorgung benachteiligt würde. Dazu sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Sollten die Notfallpraxen wegfallen, besteht das Risiko, dass die Patientenzahlen in den Notaufnahmen weiter steigen und unter Umständen nicht mehr zu bewältigen sind. Das würde zu Situationen führen, die für alle Beteiligten nicht tragbar wären. Wir brauchen deshalb belastbare Analysen gerade für den ländlichen Raum, wie sich die Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes auf die Patientinnen und Patienten auswirkt. Im Übrigen fordere ich Bundesarbeitsminister Heil auf, den ärztlichen Bereitschaftsdienst analog zum notärztlichen Rettungsdienst von der Sozialversicherungspflicht zu befreien.“

 

Rudi Fischer, Sprecher für Ländlichen Raum der FDP/DVP-Fraktion, fügt hinzu:

 

„Der Ländliche Raum darf durch die Reform keinesfalls weiter abgehängt werden. Die Landesregierung vernachlässigt diesen aber seit Jahren. Das sehen wir in der schleppenden Digitalisierung, einem löchrigen Öffentlichen Nahverkehr und eben auch in der medizinischen Versorgung. Das Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen im Ländlichen Raum gegenüber den Ballungszentren, das sich Grün-Schwarz auf die Fahnen schreibt, rückt immer weiter in die Ferne. Diese Regionen sind viel mehr als eine Ausgleichsfläche für Naturschutz. Sie sind Regionen mit enormer Bedeutung als Wohn- und Wirtschaftsstandort und das Rückgrat Baden-Württembergs. Damit das so bleibt, muss der Ländliche Raum endlich wieder ins Blickfeld der Landespolitik rücken.“

Die Gesundheitspolitik des Ministers Lucha besteht aus lauter Fragezeichen.


Im Rahmen der Aktuellen Debatte äußert sich der gesundheitspolitischen Sprecher der FDP/DVP- Fraktion Jochen Haußmann, wie folgt:

 

„Die Grünen-Fraktion, die diese Aktuelle Debatte beantragt hat, kann an die vielen Fragezeichen, die dieses Thema mit sich bringt, leider keine Ausrufezeichen setzen. Zu nennen ist hier zum Beispiel die Landeskrankenhausplanung, in der die Länder eine ganz wichtige Aufgabe in der stationären Gesundheitsversorgung übernommen haben. Allerdings fehlt in Baden-Württemberg bis heute die konkrete Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes. Bis heute wurden keine Details zu den vorgesehenen Versorgungsregionen in Baden-Württemberg mitgeteilt. Wie die Ambulantisierung, Digitalisierung, telemedizinische und sektorenübergreifende Versorgung konkret gestaltet werden soll, steht in den Sternen.  Für uns Freie Demokraten ist es wichtig zu betonen, dass nicht nur die monetären Investitionsmittel relevant sind. Was wir brauchen, ist eine stärkere Ausrichtung der Investitionsförderung auf den Betrieb einer Klinik; die starre Trennung zwischen Bau und Betrieb ist unwirtschaftlich und steht auch dem zunehmenden Fachkräftemangel entgegen. Eine Tatsache, die wir uns in Baden-Württemberg nicht länger leisten können und die Gesundheitsminister Lucha, getreu dem Motto der Grünen Landtagsfraktion ‚Einfach Machen‘ dringend zeitnah angehen muss.

 

Auch im wichtigen Bereich der Pflege herrschen mehr Fragezeichen als Lösungen. Bei der Entbürokratisierung und Deregulierung treten wir auf der Stelle. Die Landesagentur für Fachkräfte lässt seit langem auf sich warten. Der Mangel in diesem Bereich ist eklatant. Ganz besonders eindrucksvoll ist die Langsamkeit notwendiger Änderungen bei der Überarbeitung des Entlastungsbetrags für die häusliche Pflege. Seit bald mehr als 1,5 Jahren arbeitet Minister Lucha an einer Vereinfachung der Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags in Baden-Württemberg. Hier gibt es bereits gute Beispiele aus anderen Bundesländern, an die sich die Landesregierung orientieren könnte. Auch hier gilt das Motto ‚Einfach Machen‘.

 

Seit langem setzen wir uns nachdrücklich für die Abschaffung von Schulgeldern in Gesundheitsberufen ein. Unser Engagement gilt insbesondere der Notwendigkeit, Schulgeldfreiheit für Ausbildungen im Gesundheitssektor zu gewährleisten, und zwar flächendeckend an allen Bildungseinrichtungen. Hier geht es auch um die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Baden-Württemberg ist hier inzwischen Schlusslicht, die meisten Bundesländer haben die Schulgeldfreiheit für Physiotherapie-, Ergotherapie-, Logopädie-, Podologie-, Diätassistenten- und Massageschulen umgesetzt. Die Landesregierung ändert gerade das Privatschulgesetz, das wäre jetzt eine gute Gelegenheit. Also: einfach machen!“

Möglichkeiten zu Zwischenabschlüssen.


2020 wurden die Ausbildungsgänge Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege in einer generalistischen Ausbildung zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachfrau zusammengeführt. Im letzten Drittel der dreijährigen Ausbildung können die Absolventen einen Schwerpunkt in Kinderkrankenpflege oder Altenpflege setzen.

Im vergangenen Jahr stellte die FDP-Landtagsfraktion mit ihrem gesundheitspolitischen Sprecher Jochen Haußmann dazu einen Antrag, der die Ausbildungszahlen und Verbesserungsmöglichkeiten dieser Ausbildung zum Thema hatte.  (Drucksache 17/5200)

An dieser Ausbildung wird nun einige Kritik an der Reform laut, darunter von der baden-württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG). Haußmann sieht sich in seiner Kritik bestätigt und fordert eine Neubewertung:

 

„Bereits 2022 haben wir auf den Rückgang der Ausbildungszahlen im Bereich Pflegefachfrau/-mann hingewiesen. Hinzu kommt, dass wir viele Auszubildende haben, die die Ausbildung abbrechen bzw. die Prüfungen nicht bestehen. Es bedarf als erste Maßnahmen dringend der Möglichkeit von Zwischenabschlüssen. Ich fordere seit längerem eine Evaluation der generalistischen Pflegeausbildung.

 

Minister Lucha muss diesem Thema eine wesentlich höhere Priorität einräumen. Der Handlungsdruck ist riesig. Im Übrigen raten wir dringend davon ab, die geplante generalistische Pflegeassistenzausbildung auf der Grundlage von 18 statt 12 Monaten Ausbildungszeit einzuführen.“

Die Landesregierung muss endlich mehr gegen die Diskriminierung Queerer Menschen tun anstatt sich in bloßer Symbolpolitik zu verlieren.


Zur Meldung, wonach 45 Prozent der queeren Menschen in Baden-Württemberg im vergangenen Jahr immer noch Diskriminierung erleben mussten, erklärt Alena Fink-Trauschel, Sprecherin für Frauen und LSBTTIQ-Angelegenheiten der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

„Die Ergebnisse der aktuellen Studie des Statistischen Landesamtes zeigen auf, wie tiefgreifend Diskriminierung und Gewalt gegen LSBTTIQ-Personen in unserer Gesellschaft noch immer verankert sind. Es ist inakzeptabel, dass sich fast die Hälfte der Befragten in den vergangenen zwölf Monaten aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität immer noch diskriminiert fühlten und 75 Prozent psychische Gewalt erlitten.

 

Anstatt auf Symbolpolitik und teure neue Schulungskampagnen zu setzen und dabei zuzusehen, wie bestehende Strukturen versagen, Betroffene angemessen zu schützen, muss die Landesregierung endlich konsequent handeln. Ein erster Schritt wäre es also, den Aktionsplan ‚Für Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg‘ ambitionierter weiterzuentwickeln sowie die bessere Integration bestehender Schulungsinhalte in der Fort- und Weiterbildung voranzubringen, die ohnehin schon im Bildungs- und Gesundheitssektor vorhanden sind. Nur durch wirkungsvolle Maßnahmen können wir eine Gesellschaft schaffen, in der alle Menschen unabhängig von ihrer Identität respektiert und geschützt werden.“

 

Es geht um weit mehr, als den Erhalt der medizinischen Versorgung, nämlich auch um Forschungskapazitäten und Studienplätze.

Zur Meldung, dass die Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim Beschwerde gegen die Entscheidung des Kartellamts zum geplanten Verbund der Kliniken eingelegt haben, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock:

„Nun wird aus der Nothilfe des Landes ein komplexes Rettungsmanöver. Es ist jedenfalls sinnvoll, den vorhandenen Instrumentenkasten auszureizen, um eine Zukunft des Standortes Mannheim zu gestalten. Denn das Land ist in den letzten Jahren bereits mit beträchtlichen Finanzmitteln beigesprungen und es geht schließlich um weit mehr, als den Erhalt der medizinischen Versorgung, nämlich auch um Forschungskapazitäten und Studienplätze.”

Liberale starten Zukunftsinitiative zur Gesundheitsversorgung in Ostdeutschland – Unterstützung durch FDP/DVP-Fraktion Baden-Württemberg.


Angesichts der alarmierenden Entwicklungen in der Gesundheitsversorgung, insbesondere in den ländlichen Gebieten Ostdeutschlands, haben die FDP-Landesverbände aus den ostdeutschen Bundesländern ein Forderungspapier zur Sicherung der medizinischen Versorgung in diesen Regionen vorgelegt.

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Landtagsfraktion und der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz unterstrich die Unterstützung seiner Fraktion zu der Initiative: „Die Situation der gesundheitlichen Versorgung in Baden-Württemberg wird zunehmend schwieriger, aber die Herausforderungen in den östlichen Bundesländern sind weitaus gravierender. Gerade in den strukturschwachen, ländlichen Regionen droht eine erhebliche Unterversorgung, die durch den Fachkräftemangel und den demografischen Wandel verschärft wird. Wir als FDP/DVP-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg begrüßen daher die Zukunftsinitiative ‚Gesundheitsversorgung Ost – Versorgung in den ostdeutschen Bundesländern sicherstellen‘ der FDP-Landesverbände in den neuen Bundesländern und werden uns dafür einsetzen, einen offenen und konstruktiven Dialog zwischen allen relevanten Akteuren zu fördern, um die Herausforderungen anzugehen.“

 

Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg, bekräftigte: „Die Lage ist ernst. Es geht um die Erhaltung der Versorgungsstrukturen und die zuverlässige Medikamentenversorgung der Bevölkerung. Eine Verbesserung der aktuellen Situation im Bereich der Apotheken etwa ist daher unerlässlich angesichts des alarmierenden Trends, dass es inzwischen rund 500 Apotheken weniger gibt als noch vor zehn Jahren. Handlungsbedarf besteht nicht nur im Bereich der finanziellen Honorierung, sondern auch die Anpassung ausufernder Bürokratie und Regulatorik.“

 

Abschließend sagten beide Politiker: „Die FDP/DVP-Landtagsfraktion Baden-Württemberg wird die Forderungen aus der Initiative weiter mit Nachdruck verfolgen und ruft den Bundesgesundheitsminister Lauterbach auf, die spezifischen Herausforderungen in den ostdeutschen Bundesländern ernst zu nehmen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die auch für alle Bundesländer wichtig sind.“

Antworten des Ministers sind erwartungsgemäß inhaltslos.

Zur Stellungnahme des Sozialministeriums auf die kleine Anfrage (Drucksache 17/7197) „Sicherung der Krankenhausversorgung im Ostalbkreis“ sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Die Antworten des Sozialministeriums auf unsere kleine Anfrage verdeutlichen wieder einmal beispielhaft, dass wir in Baden-Württemberg dringend einen Landeskrankenhausplan benötigen. Die Landesregierung agiert weder proaktiv noch zukunftsgestaltend bei der stationären Gesundheitsversorgung in den Landkreisen.

Vor Kurzem hat Minister Lucha bekanntgegeben, dass in Baden-Württemberg sechs Versorgungsregionen geschaffen werden sollen. Weitere Informationen darüber, wo diese Versorgungsregionen vorgesehen sind, gibt es aber nicht. Für die Zukunft der Krankenhausversorgung im Ostalbkreis wäre ein abgestimmter Landeskrankenhausplan daher enorm wichtig. Dieser würde nicht nur eine konkrete Zielrichtung vorgeben, sondern auch bei der Weiterentwicklung der stationären Versorgung, der Notfallversorgung und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes helfen. Ebenfalls vermissen wir die Abstimmung mit dem Nachbarland Bayern. Gerade für eine Neuausrichtung ist es wichtig, dass die Versorgungsstrukturen aller umliegender Landkreise und Länder berücksichtigt werden.

Immerhin scheint das Sozialministerium die Überlegungen des Landkreises Ostalb zur Zukunft der Krankenhausversorgung im Ostalbkreis zu befürworten. Demnach ist davon auszugehen, dass das Land sich an den Investitionskosten in Höhe von derzeit geplanten 606,4 Mio. € beteiligen wird, über die mögliche Höhe gibt es noch keine weiteren Informationen. Dennoch hat die Landesregierung noch einige Hausaufgaben zu erledigen und sollte schleunigst die Planungen zur stationären Gesundheitsversorgung im Land vorantreiben.“

Die Anfrage mit der Antwort des Ministers finden Sie hier: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/7000/17%5F7197%5FD.pdf

 

Jeder Tag, an dem die künftige Gestalt der Klinken ungeklärt ist, kostet das Land mehr Geld.

Das Bundeskartellamt hat einen beabsichtigten Verbund zwischen den Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim untersagt. Die Uniklinik Mannheim macht allerdings jährlich massive Verluste. Der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock, drängt nun auf zügige nächste Schritte:

„Nun gilt es für die Landesregierung, den Ball in Sachen Uniklinken Heidelberg und Mannheim zwischen den grün-geführten Ministerien in Bund und Land zu spielen. Ich erwarte von Ministerin Olschowski ein schnelles Passspiel an den Bundeswirtschaftsminister, damit wir keine Zeit verlieren. Denn schon heute kostet jeder Tag, an dem die künftige Gestalt der Klinken ungeklärt ist, das Land mehr Geld und schafft Unsicherheit, Ungewissheit und schließlich auch Unzufriedenheit.“

 

Zügige Umsetzung ist das Gebot der Stunde.

Zur heutigen gemeinsamen Landespressekonferenz des Landkreistags, des Städtetags und der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Das Gesundheitswesen in Baden-Württemberg steht vor großen Herausforderungen. In der letzten Woche wurde im Landtag das Landeskrankenhausgesetz novelliert. Es ist höchste Zeit, dass Minister Lucha endlich eine aktive Landeskrankenhausplanung wahrnimmt. Damit kann Baden-Württemberg auch gegenüber dem Bund klare Positionen vertreten. Dazu gehört auch, dass Baden-Württemberg im Bundesvergleich die geringste Bettenzahl, bezogen auf die Einwohnerzahl, hat. Dies muss in einer neuen Finanzierungsgrundlage für die Kliniken mit einfließen. Es kann nicht sein, dass Baden-Württemberg die Versäumnisse anderer Länder dauerhaft mitfinanziert und aufgrund eigener erfolgreicher struktureller Anpassung benachteiligt wird. Angekündigt hat Minister Lucha eine Struktur mit sechs Klinik-Versorgungsregionen. Bisher sind die Planungen oft nur auf Zuruf von Stadt- und Landkreisen erfolgt. Minister Lucha muss jetzt die Novellierung der Landeskrankenhausplanung zügig angehen.“

Kleine Anfrage zur Zukunft der Krankenhausversorgung.

Angesichts der steigenden finanziellen Defizite der Ostalbkliniken in Aalen, Ellwangen und Mutlangen sowie der aktuellen Debatte um das Medizinkonzept 2035 hat die FDP-Landtagsfraktion eine kleine Anfrage beim Sozialministerium eingereicht. Zur Begründung sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Die finanziellen Herausforderungen für die Ostalbkliniken sind gewaltig. Die vorgestellten Restrukturierungsmaßnahmen betreffen insbesondere die St.-Anna-Virngrundklinik in Ellwangen. Noch im Juli 2023 hatte der Kreistag einen Zielbeschluss gefasst, die Virngrundklinik zu einem Grundversorger im Kreis zu machen. Das neu vorgestellte Medizinkonzept 2035 weicht von diesem Zielbeschluss ab. Es drohen Schließungen des Operationsbereichs und der Geburtshilfe.

Das Land trägt die Verantwortung für die Landeskrankenhausplanung. Gerade wurde das Gesetz novelliert und Minister Lucha hat angekündigt, in Baden-Württemberg sechs Versorgungsregionen zu schaffen. Umso wichtiger ist die Positionierung des Landes zu den aktuellen Überlegungen zur Zukunft der Krankenhausversorgung im Ostalbkreis. Dazu gehören für mich auch Fragen zur Sicherstellung der Notfallversorgung und die Auswirkungen für das Klinikpersonal. Ebenso halten wir es für unerlässlich, dass Minister Lucha erläutert, wie die Versorgungsregion vorgesehen ist, die auch den Ostalbkreis umfasst. Gerade für die Neuausrichtung ist es wichtig, die Versorgungsstrukturen der umliegenden Landkreise und des Landes Bayern zu berücksichtigen.“

Landtag stimmt Gesetzentwurf zu Änderung des Landeskrankenhausgesetzes zu.

Zur heutigen Plenardebatte, in der die zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG) und des Versorgungsverwaltungsgesetzes erfolgte, äußerte sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

„Die Krankenhausplanung in Baden-Württemberg nimmt endlich Fahrt auf. Nach jahrelanger Stagnation und dem Fehlen einer klaren Strategie zur Entwicklung der Krankenhauslandschaft, stehen nun bedeutende Änderungen bevor. Seit 2010 gab es keine umfassende Neuausrichtung, was dazu führte, dass die Planungen oft nur auf Zuruf von Stadt- und Landkreisen erfolgten.
Die Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG) in Baden-Württemberg sieht zukünftig die Einführung von Leistungsgruppen vor, analog zur Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen. Auch ohne das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) plant das Land, durch Anpassungen im LKHG eine differenzierte Planungssystematik zu ermöglichen wie in meiner Anfrage DS 17/6730 nachzulesen ist.“

Er ergänzte weiter: „Die FDP/DVP-Fraktion begrüßt grundsätzlich die Änderung der Planungsgrundlagen im Krankenhauswesen. Mit unseren vorgeschlagenen Änderungen wären noch mehr Impulse ins Gesetz gekommen, zum Beispiel auch der ernsthafte Wille zur Entbürokratisierung. Vieles bleibt daher noch unklar, so etwa die Entwicklung der Bettenkapazitäten und wie die Landesregierung die weiteren Umsetzungsschritte in Baden-Württemberg plant. Nach Aussage des Ministers wird es sechs Versorgungsregionen als regionale Planungsebenen geben. Die neue Form der Krankenhausplanung muss allerdings die Vielfalt der Träger berücksichtigen. Bundesrechtliche Vorgaben betonen den Grundsatz der Trägervielfalt – kommunale, freigemeinnützige und private Kliniken spielen eine wichtige Rolle im Gesundheitssystem, um eine breit gefächerte und flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Die Planungssicherheit und Transparenz sowie die wirtschaftliche Sicherung privater und freigemeinnütziger Kliniken müssen dabei gewährleistet werden.“

 

Erhalt der Versorgungsstrukturen sollte oberste Priorität haben.

In Kürze wird der Gesetzentwurf für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform dem Bundeskabinett vorgelegt. Dazu sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Der Gesetzentwurf zur Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform von Bundesgesundheitsminister Lauterbach ist kein großer Wurf und hilft uns nicht, die Versorgungsstrukturen in Baden-Württemberg zu erhalten. Die Idee des Gesundheitsministers einer Apotheke light, also einer Apotheke im Filialverbund ohne Apothekerin oder Apotheker, ist ein völlig falsches Signal im Hinblick auf die bisher hohen Versorgungsstrukturen mit Arzneimitteln. Minister Lauterbach scheint keinerlei Überblick zu haben, wie sich die Situation der Apotheken in den letzten Jahren entwickelt hat. Der Rückgang der Zahl der Apotheken ist besorgniserregend und dürfte sich noch beschleunigen, wenn der Bundesgesundheitsminister nicht ernsthaft gegengesteuert.

Wir brauchen eine echte Reform der Honorierung. Eine Umverteilung von Honoraren hilft hier nicht weiter. Neue Leistungen lösen dieses Problem ebenfalls nicht. Eine flächendeckende Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln braucht in erster Linie eine gute wirtschaftliche Basis für die Apothekerinnen und Apotheker. Dafür setzt sich die FDP-Landtagsfraktion ein. Der Gesetzentwurf muss grundlegend überarbeitet wwerden. Die Apotheken in Baden-Württemberg spielen eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung für die Bevölkerung. Das sollte auch so bleiben. Es geht um die Erhaltung der Versorgungsstrukturen und die zuverlässige Medikamentenversorgung in Baden-Württemberg.“

 

 

Ehrenamtskarte ist ein wichtiger Schritt zur Anerkennung des Ehrenamts.

Zur Meldung, wonach die vier Modellregionen Ulm, Freiburg, Ostalbkreis und der Landkreis Calw die Ehrenamtskarte für freiwillig Engagierte nach einem ersten Probejahr verlängern, sagt Niko Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Die Ehrenamtskarte ist ein wichtiges Instrument zur Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements. Andere Bundesländer wie zum Beispiel Bayern haben sie längst landesweit umgesetzt. Wenn die Landesregierung auf die überflüssige Erprobung eines längst als erfolgreich erwiesenen Instruments verzichtet hätte, würden jetzt schon alle davon profitieren.“

Reith kritisiert die zögerliche Einführung in Modellregionen seit Langem. „Dass die Landesregierung jetzt nochmals die Modellregionen verlängert, zeigt, dass sie es mit der Ehrenamtskarte nicht ernst meint“, attestiert er.

 

Eine Vielzahl an Fragen bleibt jedoch noch immer offen

 

In der heutigen Plenardebatte zur „Übertragbarkeit des nordrhein-westfälischen Krankenhausplans 2022 auf die Landeskrankenhausplanung in Baden-Württemberg“ sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Die Krankenhausplanung in Baden-Württemberg nimmt endlich Fahrt auf. Nach jahrelanger Stagnation und dem Fehlen einer klaren Strategie zur Entwicklung der Krankenhauslandschaft, stehen nun bedeutende Änderungen bevor. Seit 2010 gab es keine umfassende Neuausrichtung, was dazu führte, dass die Planungen oft nur auf Zuruf von Stadt- und Landkreisen erfolgten.
Die Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG) in Baden-Württemberg sieht zukünftig die Einführung von Leistungsgruppen vor, analog zur Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen. Auch ohne das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) plant das Land, durch Anpassungen im LKHG eine differenzierte Planungssystematik zu ermöglichen, wie in meiner Anfrage Drucksache 17/6730 nachzulesen ist. Die FDP/DVP-Fraktion begrüßt grundsätzlich die Änderung der Planungsgrundlagen im Krankenhauswesen, fordert jedoch weitere Details zu bestimmten Punkten.
Konkret sollen sämtliche Details in Rechtsverordnungen geregelt werden. Daher bleibt derzeit offen, wie die Landesregierung in Baden-Württemberg die weiteren Schritte plant. Weder im Gesetzentwurf noch in der Begründung gibt es Hinweise zur Struktur der Versorgungsregionen als regionale Planungsebenen und es fehlen Informationen zur Entwicklung der Bettenkapazitäten im Land.

Die neue Form der Krankenhausplanung muss die Vielfalt der Träger berücksichtigen. Bundesrechtliche Vorgaben betonen den Grundsatz der Trägervielfalt – kommunale, freigemeinnützige und private Kliniken spielen eine wichtige Rolle im Gesundheitssystem, um eine breit gefächerte und flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Die Planungssicherheit und Transparenz sowie die wirtschaftliche Sicherung privater und freigemeinnütziger Kliniken müssen dabei gewährleistet werden.“

Verunsicherung in der Bevölkerung ist groß

 

Die Stellungnahme der Landesregierung auf eine parlamentarische Initiative zur „Auswirkungen auf die Stadt Wertheim und den Main-Tauber-Kreis in Bezug auf die Gesundheits- und Notfallversorgung bei einer Schließung der Rotkreuzklinik Wertheim“ (Drucksache 17/6795) kommentiert der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

 

„Die Landesregierung bleibt mit ihren Aussagen zu den Auswirkungen auf die Stadt Wertheim und den Main-Tauber-Kreis in Bezug auf die Gesundheits- und Notfallversorgung bei einer Schließung der Rotkreuzklinik Wertheim sehr vage. Dies betrifft nicht nur die bereits zur Verfügung gestellten Fördergelder von 27 Mio. €, sondern auch die weiteren Überlegungen zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Die grün-schwarze Landesregierung hat aktuell eine Reform des Rettungsdienstgesetzes in den Landtag eingebracht, kann aber keine Aussagen zu den Auswirkungen im Main-Tauber-Kreis treffen, auch nicht im Hinblick auf die geplanten verkürzten Hilfsfristen. Die Verunsicherung in der Bevölkerung ist groß, schließlich geht es um eine effektive und gute Notfallversorgung. Deshalb fordere ich die Landesregierung auf, sich mit der Stadt Wertheim und den Landkreis, aber auch der Ärzteschaft und dem neuen Klinikbetreiber über die Sicherstellung der Notfallversorgung abzustimmen.“

Zwei gemeinsame Anträge geben der Landesregierung eine letzte Chance für umfassende Aufklärung.

In dieser Legislaturperiode (seit 2021) sind im Bereich des baden-württembergischen Maßregelvollzugs gravierende Missstände ans Licht gekommen. Im Anschluss an die Vorfälle im Zentrum für Psychiatrie Weinsberg (2021), dem PZN Wiesloch (September 2023 und April 2024) sowie dem „Faulen Pelz“ in Heidelberg (Februar 2024) fand die Aufklärung aus Sicher der Fraktionen von SPD und FDP/DVP nur sehr unzureichend statt. So könne nach jetzigem Stand nicht ausgeschlossen werden, dass ein systematisches Versagen der politisch Verantwortlichen im Hinblick auf die Ausstattung und Sicherheit des Maßregelvollzugs im Land besteht. Die Fraktionen der SPD und FDP/DVP möchten deshalb mit zwei gemeinsamen Anträgen der Landesregierung eine neuerliche Chance auf umfängliche Transparenz geben.

Jochen Haußmann, stv. Vorsitzender und Sprecher für Gesundheitspolitik der FDP/DVP-Fraktion erklärte dazu:

„In der Bevölkerung, insbesondere bei den Anwohnern der Maßregelvollzugseinrichtungen, herrscht nach den jüngsten Vorfällen und der mangelnden Offenheit der Landesregierung große Verunsicherung, was die Sicherheit des Maßregelvollzugs betrifft. Wir konnten bislang keine ausreichenden Antworten auf Fragen erlangen, die aber dringend geklärt werden müssen: Wann und unter welchen Voraussetzungen werden in der Praxis Vollzugslockerungen gewährt? Wie stellt die Landesregierung hier eine fachgerechte und sorgfältige Gefährlichkeitsprognose sicher? Ist es von Minister Lucha gewollte Realität, dass Bedienstete des Maßregelvollzugs flüchtende gemeingefährliche Insassen nicht verfolgen, sondern mit dem Warten auf die Polizei wertvolle Zeit verloren geht? Hat es Minister Lucha hier versäumt, einen klaren Rechtsrahmen zu schaffen und klare Anweisungen zu erteilen? Auf diese Fragen erhoffen wir uns jetzt endlich Antworten. Wir werden dann die Situation sorgfältig bewerten und behalten uns weiter alle Möglichkeiten vor.“

Soziales Teilhabe und Gemeinschaftsbildung wirken gegen Vereinsamung.

In der heutigen Sitzung des Landtags zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD und Antwort der Landesregierung –„Einsamkeit und soziale Isolation in Baden-Württemberg als wichtiges soziales Problem wahrnehmen, ihnen mit präventiven Maßnahmen begegnen und passgerechte Maßnahmen gegen ihre Auswirkungen umsetzen“, sagt Nikolai Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

„Ich sehe die dringende Notwendigkeit, weitere politische Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen in ihrer Einsamkeit zu helfen. Dabei hebe ich gern Projekte wie die Förderung von Mehrgenerationenhäusern und die Initiative ‚Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten‘ als positive Beispiele hervor, die der Vereinsamung entgegenwirken. Erste gute Schritte, die aber deutlich intensiviert werden müssen.“

Besonderes Augenmerk sollten wir dabei jedoch auf die Rolle des ehrenamtlichen Engagements in der Gesellschaft legen, welches einen unschätzbaren Wert für die soziale Teilhabe und Gemeinschaftsbildung darstellen und somit der Vereinsamung automatisch entgegenwirken.

Ich kritisiere an dieser Stelle die mangelnde Wertschätzung und Anerkennung seitens der Politik und Verwaltung gegenüber den ehrenamtlich Engagierten. Insbesondere die ausbleibende flächendeckende Einführung einer Ehrenamtskarte, die meiner Ansicht nach eine Möglichkeit bieten würde, das Engagement der Freiwilligen angemessen zu würdigen.

Daher fordere ich Minister Lucha dringend auf, dass sein Haus bald mit einer flächendeckenden Einführung der Ehrenamtskarte zur Anerkennung und Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements beiträgt, um dem Problem der zunehmenden Vereinsamung wirksam entgegenzutreten.“