Pressemitteilung

20.Juni 2024
,

Haußmann: Endlich geht es in der Krankenhausplanung einen Schritt voran

Eine Vielzahl an Fragen bleibt jedoch noch immer offen

 

In der heutigen Plenardebatte zur „Übertragbarkeit des nordrhein-westfälischen Krankenhausplans 2022 auf die Landeskrankenhausplanung in Baden-Württemberg“ sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Die Krankenhausplanung in Baden-Württemberg nimmt endlich Fahrt auf. Nach jahrelanger Stagnation und dem Fehlen einer klaren Strategie zur Entwicklung der Krankenhauslandschaft, stehen nun bedeutende Änderungen bevor. Seit 2010 gab es keine umfassende Neuausrichtung, was dazu führte, dass die Planungen oft nur auf Zuruf von Stadt- und Landkreisen erfolgten.
Die Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG) in Baden-Württemberg sieht zukünftig die Einführung von Leistungsgruppen vor, analog zur Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen. Auch ohne das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) plant das Land, durch Anpassungen im LKHG eine differenzierte Planungssystematik zu ermöglichen, wie in meiner Anfrage Drucksache 17/6730 nachzulesen ist. Die FDP/DVP-Fraktion begrüßt grundsätzlich die Änderung der Planungsgrundlagen im Krankenhauswesen, fordert jedoch weitere Details zu bestimmten Punkten.
Konkret sollen sämtliche Details in Rechtsverordnungen geregelt werden. Daher bleibt derzeit offen, wie die Landesregierung in Baden-Württemberg die weiteren Schritte plant. Weder im Gesetzentwurf noch in der Begründung gibt es Hinweise zur Struktur der Versorgungsregionen als regionale Planungsebenen und es fehlen Informationen zur Entwicklung der Bettenkapazitäten im Land.

Die neue Form der Krankenhausplanung muss die Vielfalt der Träger berücksichtigen. Bundesrechtliche Vorgaben betonen den Grundsatz der Trägervielfalt – kommunale, freigemeinnützige und private Kliniken spielen eine wichtige Rolle im Gesundheitssystem, um eine breit gefächerte und flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Die Planungssicherheit und Transparenz sowie die wirtschaftliche Sicherung privater und freigemeinnütziger Kliniken müssen dabei gewährleistet werden.“

Weitere Pressemitteilungen zum Thema