Zur Veröffentlichung des Qualitätsberichts für den Rettungsdienst 2016 und zur heutigen Feststellung von Innenminister Strobl in der Pressemitteilung des Innenministeriums, „Wir brauchen flächendeckend gleiche Qualitätsstandards im Rettungsdienst. Nur mit der absoluten Transparenz über alle Daten der Rettungskette, können wir an den richtigen Stellschrauben drehen.“, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wieder einmal fallen Reden und Handeln bei Innenminister Strobl weit auseinander. Er ist der für den Rettungsdienst zuständige Minister. Sein Innenministerium schließt auf Landesebene Verträge mit den Leistungserbringern im Rettungswesen. Innenminister Strobl könnte sich alle Daten der Rettungskette auf den Tisch legen lassen und auch veröffentlichen, wie wir dies schon seit Monaten fordern. Er könnte dafür sorgen, dass unterversorgte Regionen gestärkt werden. Wenn wir ihn aber mit der Nichteinhaltung der Hilfsfristen und dem Mangel an Personal und Rettungsmitteln konfrontieren, schiebt er immer wieder Gründe vor, warum er nicht verantwortlich ist. Offensichtlich will er sich des Themas nicht nachhaltig annehmen. Trotz des großartigen Engagements der Angehörigen des Rettungswesens werden so auch weiterhin Menschen in unserm Land länger auf Hilfe warten müssen, als dies bei einem gut aufgestellten Rettungswesen sein müsste.“

Nico Weinmann


Stv. Fraktionsvorsitzender


Sprecher für Rechtspolitik, Medien und Bevölkerungsschutz

Ihr Abgeordneter aus dem Wahlkreis Heilbronn

Neben meinen Fachgebieten Innere Sicherheit, Bevölkerungsschutz und Kommunen sowie Recht, Verfassung und Medien bin ich stets für meine Heimat, den Wahlkreis Heilbronn, aktiv. Ob eine bessere Nah- und Fernverkehrsanbindung der Bahn, die Breitbandversorgung in unserer Region, der Zustand unserer Gewässer oder die Sicherstellung von umfangreichen Unterrichtsangeboten – gerne nehme ich mich engagiert und pragmatisch Ihrer Probleme an. Nur so schaffen wir eine Politik, die jedem in diesem Land etwas bringt. Jederzeit stehe ich Ihnen für Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Ihr Nico Weinmann

  • Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen
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Geboren am 15. Dezember 1972 in Heilbronn; katholisch, verheiratet, eine Tochter

Besuch der Silcher-Grundschule und des Robert-Mayer-Gymnasiums in Heilbronn mit Erwerb der Allgemeine Hochschulreife 1992.

1989/90 einjähriger USA-Aufenthalt mit Erwerb des High-School-Diploms.

1992 – 1994 Ausbildung zum Bankkaufmann mit anschließender einjähriger Tätigkeit für die Baden-Württembergische Bank AG in Leipzig.

1995 – 2000 Studium der Rechtswissenschaften in Konstanz, Erstes Staatsexamen.

2000 – 2002 Referendariat am Landgericht Heilbronn sowie an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, Zweites Staatsexamen.

Seit 2002 selbstständiger Rechtsanwalt in Heilbronn.

Seit 1999 Mitglied des Gemeinderats der Stadt Heilbronn, zunächst für die Freien Wähler, seit 2006 für die FDP.

Seit 2006 Fraktionsvorsitzender der Freien Demokraten.

Mitglied im Landtag von Baden-Württemberg seit dem 02. April 2016.

Seit 2013 Erster Vorsitzender des Verkehrsvereins Heilbronn e.V., Mitglied im Kiwanis-Club Heilbronn e.V., Mitglied in der Sektion Heilbronn des Deutschen Alpenvereins e.V., Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e.V..

Selbstständiger Rechtsanwalt (Schwerpunkt). Mitglied im Aufsichtsrat der Heilbronn Marketing GmbH, Mitglied im Aufsichtsrat der BUGA 2019 Heilbronn GmbH, Mitglied im Aufsichtsrat der Beteiligungsgesellschaft der Stadt Heilbronn GmbH, Mitglieder im Aufsichtsrat der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH, Mitglied der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Heilbronn-Franken, Mitglied der Gewährträgerversammlung der Kreissparkasse Heilbronn.

Mitglied im Parl. Kontrollgremium

Mitglied in den Ausschüssen Ständiger Ausschuss; Wissenschaft, Forschung und Kunst.

In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage der FDP-Landtagsfraktion zum Rettungswesen (Drucksache 15/8039) stellt die Landesregierung fest, dass ihr die Statistik zur Einhaltung der Hilfsfristen in den Jahren 2014 und 2015 nicht vorliegt. Die Ausrüstung des Rettungsdienstes mit modernen Hubschraubern, die Patienten intensiv versorgen können, werde immer wichtiger, so die Landesregierung. Die Einführung hänge aber von der Kostenübernahme der Krankenkassen und Unfallversicherungsträger ab. Zu Meldungen, wonach immer wieder Rettungswagen aufgrund von Personalmangel nicht besetzt werden können, verweist die Landesregierung auf eine dazu fehlende Statistik. Ihr seien nur vereinzelte Aufzeichnungen bekannt. Die Gewinnung von Nachwuchs sieht sie als Problem an und verweist dazu unter anderem auf eine Stellungnahme des Badischen Roten Kreuzes. Dazu und zur Beantwortung von zwei weiteren parlamentarischen Anfragen durch die Landesregierung und zum Rettungsdienst (Drucksachen 15/5466, 15/6890) insgesamt sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der Rettungsdienst in Baden-Württemberg befindet sich in einem unhaltbaren Zustand. Zu den Hilfsfristen liegen uns nur die Zahlen von 2013 vor. Demnach wurde die Hilfsfrist von zehn Minuten von den Rettungswagen lediglich in 66,7 Prozent der Fälle erreicht. Notärzte blieben gar nur in 60 Prozent der Fälle innerhalb dieser Frist. Aktuellere Daten hat die Landesregierung nicht und sie zeigt auch kein sonderliches Interesse an den Daten, wie die Beantwortung unserer Anfrage zeigt. Aus Fachkreisen hört man, dass die Daten für 2014 noch schlechter ausfallen sollen.“

„Dass es auch besser gehen kann“, so Rülke, „zeigt Hessen. Dort wurde im Jahr 2013 in 90 Prozent der Fälle die 10-minütige Hilfsfrist erreicht. In Hessen gaben die Krankenkassen und Unfallversicherer allerdings auch 47 Euro pro Einwohner für den Rettungsdienst aus. In Baden-Württemberg waren es nur 40 Euro pro Person. Und während in Hessen acht Rettungswagen auf 100.000 Einwohner kommen, in Niedersachsen gar zehn Rettungswagen, begnügt man sich im Flächenland Baden-Württemberg mit fünf Rettungswagen auf 100.000 Einwohner. Nur Hamburg verfügt über noch weniger Rettungswagen. Auch um die Gewinnung von Nachwuchs ist es schlecht bestellt. So können immer wieder Rettungswagen nicht besetzt werden, weil die Personaldecke infolge des mangelnden Nachwuchs zu gering ist. Statt aber mehr Notfallsanitäter auszubilden, haben die Krankenkassen als Kostenträger die Zahl der Auszubildenden gedeckelt. Dabei könnten durchaus mehr Notfallsanitäter ausgebildet werden, wie aus Fachkreisen zu hören ist. Die Anschaffung von modernen Hubschraubern wird auch von der Landesregierung als wichtig erachtet, scheitert aber am Willen der Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern, die Kosten zu übernehmen.“

„Bei der Verabschiedung der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes sind wir davon ausgegangen“, ergänzt Goll, „dass sich die Landesregierung nun endlich ernsthaft um Verbesserungen im Rettungsdienst kümmert und auch die noch offenen Baustellen angeht. Immerhin gab sie ihren ursprünglichen Plan, die Hilfsfristen einfach zu verlängern, auf. Diese Annahme war aber offensichtlich falsch, wie nun die Beantwortung unserer parlamentarischen Anfrage zeigt. Trotz der bekannten Defizite schiebt die Landesregierung alle Verantwortung auf die Leistungserbringer wie das DRK und die Kostenträger ab. Dabei ist die Landesregierung für die Gewährleistung eines bedarfsgerechten Rettungsdienstes zuständig. Die Beauftragung der Leistungsträger entbindet sie gerade nicht von ihren Pflichten wie zum Beispiel der Aufsicht. Die Regierung denkt aber anscheinend nicht daran, sich vor allem mit den Krankenkassen anzulegen. Es kann nicht sein, dass die Hilfsfristen kaum noch ernst genommen werden, Menschen in den Städten und auf dem Land sterben, weil der Rettungsdienst zu lange unterwegs ist. Es kann nicht sein, dass Schichten ausfallen, weil die Personaldecke zu dünn ist und Nachwuchs fehlt. Keiner will verantwortlich sein, aber die Kostenträger verweigern mehr Geld und mehr Ausbildungsplätze. Die Landesregierung gibt sich unbeteiligt und fordert noch nicht mal Statistiken getreu dem Motto: ‚Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß‘.“

Gemeinsam stellten Rülke und Goll abschließend fest: „Die nächste Landesregierung muss das Thema offensiv angehen. Wenn sich die Meldungen hinter vorgehaltener Hand bestätigen und die Hilfsfristen weiter nur so selten eingehalten werden, kommt man an einschneidenden Maßnahmen nicht vorbei. Wir scheuen uns nicht, den Krankenkassen auf die Füße zu treten oder beispielsweise die Mindestanzahl von Rettungswagen pro Einwohner vorzuschreiben. Andere Länder zeigen, dass eine Verbesserung der Situation möglich ist.“

„Wir machen mit dieser Anfrage deutlich, dass das Thema Rettungsdienst in der politischen Agenda aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion ganz nach oben gehört. Gerade bei der Frage der Ausbildung von Rettungssanitätern und bei den Bedingungen für den Krankentransport sind stimmige Konzepte notwendig – hier darf die Politik den aktuellen Herausforderungen nicht hinterherhinken“. Dies sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, in der Landtagsdebatte über die Große Anfrage der FDP-Landtagsfraktion mit dem Titel „Aktuelle Situation und Perspektiven des Rettungsdiensts in Baden-Württemberg“ (Drucksache 15/2858).

Als Hauptpunkte für eine Diskussion nannte Goll folgende Bereiche: Zum einen sieht der innenpolitische Sprecher Anpassungsbedarf bei den Rahmenbedingungen zum Krankentransport. „Eine Hilfsfrist von 40 Minuten für den Krankentransport wäre ein geeignetes Mittel, Wartezeiten insbesondere in Krankenhäusern zu verringern. Dies ist nicht nur im Sinne einer guten Klinikorganisation geboten, sondern dient auch dem Wohl der Patienten, die dann nicht stundenlang auf Krankenhausfluren auf ihren Transport warten müssen“, so Goll. Hier könne sich die Landesregierung nicht mit der pauschalen Aussage, es gebe keinen Bedarf für eine Hilfsfrist, aus der Affäre ziehen. Schließlich gebe es eine solche Frist aus gutem Grunde in anderen Bundesländern. Durch entsprechende Umorganisation könne dies auch ohne nennenswerte finanzielle Mehrbelastung gestemmt werden, zumal die entsprechenden Anbieter selbstverständlich nicht mit zusätzlichen Anforderungen konfrontiert werden dürften, ohne die entsprechenden Rahmenbedingungen zu erhalten, die ihnen dies ermöglichen.

Zudem haben sich nach den Worten von Goll die Anforderungen an das Personal im Rettungsdienst in den letzten Jahren stetig gewandelt. So sei der Einsatz des Rettungswagens längst nicht mehr der schlichte Transport zum versorgenden Krankenhaus. „Unmittelbar nach dem Eintreffen am Einsatzort beginnt eine notfallmedizinische Versorgung auf hohem Niveau. Dies erfordert eine entsprechende Ausbildung und natürlich auf eine angemessene Vergütung für diese wichtige, nicht selten über Leben und Tod entscheidende Tätigkeit“, sagte Goll. Hier müsse von allen Seiten ein Beitrag dazu geleistet werden, die Attraktivität dieses zukünftig ‚Notfallsanitäter‘ genannten Berufsbildes zu erhalten und wenn möglich zu steigern.

Goll weiter: „Wir danken nicht zuletzt allen im Bereich der Notfallrettung Tätigen, sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag in unserer Gesellschaft. Sie verdienen Anerkennung für Ihre Arbeit. Dazu gehört allerdings auch die Schaffung von zeitgemäßen Rahmenbedingungen durch den Gesetzgeber“.