Grün-Schwarz verschleppt Vorhaben zu Transparenzgesetz und Open Data.


Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, erklärt anlässlich der Vorstellung des aktuellen Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Dr. Stefan Brink:

 

„Je schneller und unbürokratischer den Bürgern wichtige Informationen zugänglich sind, desto besser. Baden-Württemberg braucht deshalb endlich ein echtes Informationsfreiheitsgesetz. Die grün-schwarze Landesregierung verschleppt die schon seit Langem versprochenen Änderungen unentwegt. Das geht vollumfänglich zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger, die von einem möglichst offenen und unbürokratischen Zugang zu allen relevanten behördlichen Informationen enorm profitieren. Die vom LfDI berichtete Tatsache, dass insbesondere die teilweise sehr hohen Gebühren vor einer Inanspruchnahme abschrecken, gibt zu denken. Der ungehinderte Zugang zu öffentlichen Informationen und Daten bietet gerade in Zeiten von Desinformationskampagnen und „Fake News“ einen großen Mehrwert für die Demokratie. Das Vertrauen in die Behörden und Institutionen schwindet in manchen Bereichen der Bevölkerung leider immer mehr. Dem müssen wir uns geschlossen entgegenstellen. Es hilft niemandem, wenn die behördlichen Entscheidungen von den Betroffenen nicht nachvollzogen werden können oder das Gefühl entsteht, davon ausgeschlossen zu sein. Unsere Demokratie lebt von aktiver Teilhabe, die durch Transparenz und Informationsfreiheit entscheidend befeuert wird.“

 

 

Der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais, ergänzt:

 

„Das Informationsfreiheitsgesetz sollte den Möglichkeiten der Digitalisierung entsprechend angepasst werden und diese gezielt nutzen. Kernvoraussetzung dafür ist, dass alle relevanten Daten ohne Anträge und Kosten im Netz zugänglich gemacht werden. Die FDP/DVP-Fraktion hat bereits im letzten Jahr den Aufschlag mit einem Gesetzentwurf für Open Data gemacht, der die Behörden zur Bereitstellung von Rohdaten verpflichten sollte. Die Koalitionsfraktionen haben sich diesem Vorhaben ohne jegliches Sachargument verweigert. Was für Datensammlungen gelten sollte, muss im Rahmen der praktischen Umsetzung auch für alle anderen Informationen der Behörden gelten. Der Staat hat kein Recht den Informationsfluss zum mündigen Bürger bewusst zu erschweren. Baden-Württemberg hängt bei der Transparenz staatlichen Handelns meilenweit hinter anderen Ländern her. Bei guter Politik geht es nicht nur ums Erhören, sondern auch ums Bereitstellen von Informationen.“

 

Innenministerium wird der Bedrohung durch Cyberkriminalität nicht gerecht.


Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann erklärt anlässlich der Vorstellung des aktuellen Datenschutz-Tätigkeitsberichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Stefan Brink:

 

„Es könnte kaum eine Zeit geben, in der dem Datenschutz eine größere Rolle zukommt. Die fortschreitende Corona-Pandemie führte zu immer massiveren Eingriffen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz. Die Diskussionen über Impfpflicht und Impfregister oder der Versuch einer missbräuchlichen Verwendung der durch die luca-App erfassten Kontaktdaten machen die Bedeutung des Datenschutzes deutlich. Wenn Gesundheitsdaten zum Infektionsschutz erhoben werden, dürfen diese nicht für andere Zwecke genutzt werden. Deshalb begrüßen wir, dass auch der Landesdatenschutzbeauftragte genau auf den Umgang mit den Daten nach Ende der jeweiligen Maßnahmen achten wird. Das gilt insbesondere auch für die Erhebung von Gesundheitsdaten in Test- und Impfzentren, deren Verbleib in vielen Fällen unklar ist.

 

Der Bericht des Datenschutzbeauftragten verdeutlicht die Herausforderungen der digitalen Vernetzung. Datenschutz und Digitalisierung dürfen dabei kein Widerspruch sein. Datenschutz muss deshalb pragmatisch und praxisorientiert gedacht werden. In einer von Algorithmen getriebenen Welt werden Unmengen an Daten erfasst, die vom Verbraucher nicht einfach überblickt werden können. Damit selbstbestimmtes Handeln auch zukünftig möglich bleibt, ist Transparenz elementar. Gleichzeitig dürfen überbordende Datenschutzregelungen die Entwicklung und den Einsatz von KI-Anwendungen und Algorithmen nicht blockieren.“

 

Der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Daniel Karrais ergänzt:

 

„Der deutliche Anstieg der Datenpannenmeldungen um mehr als 25 Prozent ist bedenklich. Eine extrem steigende Zahl an Cyberangriffen durch Verschlüsselungstrojaner bedrohen insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen. Die Bedeutung der Bekämpfung der Cyberkriminalität ist bei der Landesregierung jedoch leider nicht angekommen. Innenminister Strobl versucht sich mit einer Cybersicherheitsagentur zu profilieren, die ihren Namen nicht verdient. Anstatt auf bewährte Projekte, wie die Cyberwehr, zu setzen, wurde eine Agentur geschaffen für die weder ausreichend Personal, noch eine klare Aufgabenzuteilung vorliegt.“

Bedeutung des Datenschutzes sollte der Landesregierung mittlerweile bekannt sein.


Zu den Plänen des Innenministeriums, Impfkontrollen durch die Polizei zu ermöglichen, und der Einschätzung des Landesdatenschutzbeauftragten, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Eine behördliche Impfkontrolle durch die Polizei ist weder zielführend noch verhältnismäßig. Nicht nur Aspekte des Datenschutzes, die zu Recht angemahnt werden, sprechen dagegen. Man sollte meinen, der Umgang mit der luca-App wäre der Landesregierung Warnung genug gewesen. Wir haben schon jetzt viel zu wenige Polizeibeamte auf den Straßen.

 

Diese Kapazitäten können nicht noch komplett für die Überprüfung von Corona-Vorgaben abgezogen werden. Von einer Vermischung der Aufgaben des Polizeivollzugs mit dem Infektionsschutz sollte die Landesregierung dringend absehen. Es ist zu befürchten, dass solche Maßnahmen zu einer erheblichen Verunsicherung der Bevölkerung beitragen, ohne einen wesentlichen Mehrwert zu bieten. Wenn die Bürger tatsächlich am laufenden Band gegen die Corona-Verordnungen verstoßen würden, sollte man eher die Corona-Maßnahmen auf ihre Verhältnismäßigkeit hin überdenken als die Zahl der Kontrollen aufzustocken und Kompetenzen zu erweitern.“

 

 

Dr. Jan Havlik

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Datensammlung ist längst zur lästigen Formalie geworden, die keinen Sinn mehr ergibt.


Zur notwendigen Änderung der Corona-Verordnung des Landes, insbesondere hinsichtlich der Kontaktnachverfolgung, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

“Nach dem Aus für die Luca-App im Land und nach dem richtigen Signal aus Rheinland-Pfalz muss jetzt die Kontaktnachverfolgung in der hiesigen Gastronomie beendet werden. Die Datensammlung ist längst zur lästigen Formalie geworden, die keinen Sinn mehr ergibt. In Rheinland-Pfalz verzichtet man nun grundsätzlich auf die individualisierte, digitale als auch für die analoge Kontakterfassung. So müssen die Bürgerinnen und Bürger dort ihre Kontaktdaten etwa in der Gastronomie, im Hotel oder beim Friseur nicht mehr hinterlegen. Das Signal ist absolut richtig und sollte von Ministerpräsident Kretschmann dringend aufgegriffen werden. Also weg mit der Bürokratie – die Gesundheitsämter kommen sowieso längst nicht mehr hinterher und müssen ihre Kräfte auf den Schutz vulnerabler Gruppen konzentrieren.”

 

Landesregierung sollte öfter auf FDP-Fraktion hören.


Zum Ausstieg Baden-Württembergs aus der Luca-App sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Heute Morgen habe ich im Landtag den Ausstieg aus der Luca-App gefordert und am Nachmittag setzt die Landesregierung die Forderung der FDP um. Das ist gut. Herr Kretschmann sollte öfter auf uns hören und schnell umsetzen, was wir fordern. Das wäre gut für Baden-Württemberg. Die zahlreichen Verstöße gegen den Datenschutz, die verheerenden Ergebnisse der Anhörung und die zunehmende Sinnlosigkeit der Kontaktverfolgung ließen keine andere Entscheidung zu.“

 

FDP/DVP-Fraktion legt Gesetz für verpflichtende Open Data – Strategie vor.


Der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais, erläutert in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der FDP/DVP zur Verankerung verpflichtender Open Data – Regelungen im E-Government-Gesetz.

Verwaltungsdaten sollen demnach datenschutzkonform, frei und digital zur Verfügung gestellt werden. Dieser erste Gesetzentwurf seiner Fraktion in der Legislaturperiode sei bewusst gewählt, um die Wichtigkeit der Digitalisierung als Zukunftsfrage zu unterstreichen.

 

„Bei unserem Gesetzentwurf zu Open Data geht es nicht nur um Digitalisierung, Informationsfreiheit, mehr Transparenz und Chancen für die Wirtschaft. Es geht um eine Wende hin zu einer offeneren Verwaltung mit einem modernen Verständnis gegenüber einem mündigen Bürger. Nachdem sich die sogenannte ‘Politik des Gehörtwerdens’ zu einer ‘Politik des Überhörtwerdens’ gewandelt hat, ist es kein Wunder, dass diese Koalition unseren Vorschlag für einen einfacheren Zugang zu Informationen ablehnt.

 

In der ersten Lesung, sowie bei der Beratung im Innenausschuss wurde deutlich, dass die Regierungsfraktionen keine Argumente für eine Ablehnung dieses guten Gesetzentwurfs haben. Open Data ist ein zukunftsweisendes Thema, das von der rückwärtsgewandten Grün-Schwarzen Koalition vollständig vergessen wurde. Die Notwendigkeit zur Bereitstellung von Open Data wurde auch im Rahmen der Anhörung von den betroffenen Verbände untermauert, deren Verbesserungsvorschläge zum Datenschutz, zur Barrierefreiheit und zur Verwendung von Daten des Rechnungshofes wir nun berücksichtigt haben. Auf Bundesebene geht die Ampel-Koalition der Festschreibung eines Rechtsanspruchs auf Open Data sogar noch einen Schritt weiter. Es wird also höchste Zeit, dass Baden-Württemberg hier nachzieht. Die Landesregierung zögert wohl, weil sie Angst hat, dass bei einer Open Data-Pflicht offensichtlich wird, wie schlecht es um die Digitalisierung der Verwaltung steht.

 

Die Bereitstellung offener Daten hat eine hohe Bedeutung für Gesellschaft und Wirtschaft. Die baden-württembergische Verwaltung ist jedoch noch immer nicht dazu verpflichtet, die von ihr vorgehaltenen, anonymisierten Datensätze der Öffentlichkeit frei zur Verfügung zu stellen. Die Landesregierung verspielt damit enormes Wertschöpfungspotenzial. Das wollen wir mit diesem Gesetz schleunigst ändern. Besonders die Datenbestände der öffentlichen Hand, wie Geo- und Wetterdaten, aber auch Verkehr- und Infrastrukturdaten, sind von besonders hoher Qualität, sodass deren Verfügbarkeit für Anwendungen, von der Parkplatz-App bis zu einem effektiven Frühwarnsystem im Katastrophenfall, einen großen Mehrwert für Innovation und Fortschritt bietet. Für Privatpersonen wird durch Open Data schließlich die Transparenz staatlichen Handelns erhöht und ihre Teilhabe vereinfacht. Es gibt also keinen Grund den Schritt zu mehr Open Data nicht zu wagen!”

Einmal mehr stößt der autoritäre Regierungsstil der Kretschmann-Regierung an seine Grenzen.


Ministerpräsident Kretschmann informierte bei der heutigen Landtagssitzung über die Ergebnisse der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am Montag, bei der es um weitere Schritte zur Bekämpfung von Corona gegangen war.

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, bezeichnete die Ergebnisse dieser Konferenz als insgesamt maßvoll. Zu begrüßen sei die vereinbarte Impfoffensive – besonders für Alten- und Pflegeheime, wie Rülke betont –  wie auch die Priorisierung der PCR-Testung in Richtung vulnerabler Gruppen.

In Baden-Württemberg als sehr sinnvoll bezeichnet er die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken im Öffentlichen Nahverkehr. Rülke erinnerte daran, dass dies eine alte Forderung der FDP sei. „Wieso geht das jetzt plötzlich?“, wundert sich Rülke, denn bisher sei durch die Landesregierung immer behauptet worden, das Land könne das rechtlich gar nicht bestimmen.

Mit Blick auf die Urteile des Mannheimer Landesverwaltungsgerichtshofs der letzten Tage, der der Regierung in zentralen Bereichen untersagte, die höchste Alarmstufe einfach zu verlängern, sagt Rülke: „Einmal mehr strafen Gerichte willkürliches Regieren ab“. Dies bezeichnete er als Beispiel für den „zunehmend autoritären Regierungsstil“ der Kretschmann-Regierung: „Wenn die eigene Regel nicht mehr passt wird sie einfach ignoriert. Wie sollen die Bürger sich an Regeln halten, wenn die Regierenden sich nicht an ihre eigenen Regeln halten?“ Das treibe Querdenkern und Reichsbürgern immer mehr Menschen zu, so Rülkes Befürchtung.

Stattdessen plädiert er dafür, sich wieder an der Hospitalisierungsquote zu orientieren. „Weg mit Ausgangssperren, her mit 3G im Handel und 2G im Gastronomiebereich!“, so Rülkes weitere Forderungen.

Der Vergleich mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein zeige, dass eine frühe Sperrstunde in der Gastronomie und 2G im Einzelhandel gar nichts bringe. So wiesen beide Länder eine fast identische Impfquote und ganz ähnliche Inzidenzen auf, aber unterschiedliche Regelungen zur Corona-Vermeidung – „Offenbar bringen die nichts“, so Rülkes Fazit.

„Jetzt fangen wir auch damit an, uns unterschiedlich zu Bayern zu verhalten“, stellt er fest und nennt die Bereiche der Gastronomie und den Einzelhandel. „Wie passt das zur Behauptung des Ministerpräsidenten, man warte vor seinen Verordnungen immer ab bis zur Ministerpräsidentenkonferenz, damit es nicht zu einem Flickenteppich kommt?“, so Rülke an die Adresse der Landesregierung.

Er fordert, die Luca-App abzuschaffen, da hier zu viel Missbrauch der Daten betrieben werde. Die Ergebnisse der Anhörung dazu hätten dieser App ein verheerendes Zeugnis ausgestellt. Ohnehin sei die allgemeine Kontaktnachverfolgung in Zeiten von Omikron rein illusorisch.

Abschließend verlangt Rülke, dass bei den Wirtschaftshilfen die baden-württembergische Wirtschaft nicht schlechter gestellt werden dürfe als die Wirtschaft anderer Bundesländer und von der Regierung die Entwicklung einer klaren Exit-Strategie zur Beendigung der Corona-Maßnahmen im Sinne der Ministerpräsidentenkonferenz.

 

Entschließungsantrag_Coronainformation

Land soll Lizenzvertrag der luca App kündigen.


Zum heutigen Austausch zur Weiternutzung der luca App unter Beteiligung von Kritikern, Betreibern und Vertretern verschiedener Gesundheitsämter, sagte der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Daniel Karrais,:

 

„Die ursprüngliche Intention, die Zettelwirtschaft in der Gastronomie komfortabler zu gestalten, ist inzwischen hinfällig, weil sich die Nachverfolgung mittlerweile ganz anders gestaltet. Der Mehrwert der luca-App ist damit nicht mehr gegeben. Der Einsatz von Tracing-Apps und Check-In-Funktionen bietet prinzipiell einen wertvollen Beitrag zur Reduktion des Infektionsgeschehens. Aber die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme muss jetzt überprüft werden, vor allem, wenn sie mit hohen Lizenzgebühren wie bei der luca-App verbunden sind. Hinzu kommt, dass Daten aus der luca-App mittlerweile nur noch in gesonderten Fällen von Gesundheitsämtern genutzt werden, Daten offenbar aber mittlerweile zu anderen Zwecken als zur Pandemiebekämpfung genutzt werden oder dies zumindest versucht wird. Vor dem Hintergrund des geringen Nutzens von luca, ist es das Datensicherheits-Risiko nicht wert, die App weiter zu nutzen.“

 

Jochen Haußmann, als gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion ergänzt:

„Die heutige Veranstaltung des Sozialministeriums hat sehr deutlich gemacht, dass die Gesundheitsämter die luca-App kaum noch sinnvoll nutzen können. Die nötigen Funktionen der Kontaktnachverfolgung bietet auch die Corona-Warn-App (CWA), für deren Fortentwicklung die MPK wie auch heutige Experten plädieren. Beim aktuellen Infektionsgeschehen ist eine digitale Kontaktpersonennachverfolgung durch die luca-App nicht mehr angebracht. Selbst aus dem Sozialministerium heraus hält man die Kontaktpersonennachverfolgung in der Gastronomie für nicht mehr zwingend erforderlich. Wir fordern die Landesregierung daher auf, den Vertrag für die luca-App nicht zu verlängern.“

 

Nutzen zweifelhaft – Vertrag darf auf keinen Fall verlängert werden.


Mit der „Luca-App“ zur Personenregistrierung im Rahmen der Kontaktnachverfolgung im Corona-Zusammenhang gab es am Wochenende einen Zwischenfall. Ermittlungsbehörden hatten unrechtmäßig auf mit der App erhobene Daten zurückgegriffen. Auch dies bestätigt die Kritik, die der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais, seit einiger Zeit an der staatlichen Unterstützung für diese Software eines privaten Anbieters übt.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse bezieht Karrais nun Stellung:

„„Der Vertrag für die Lizenz der luca App darf auf keinen Fall verlängert werden. Wenn der Staat seine Datenschutz-Versprechen für luca-Nutzer nicht einhalten kann, ist das ein Alarmsignal. Schon heute ist der Nutzen der App zweifelhaft. Gesundheitsämter greifen nur noch in bestimmten Fällen auf die Kontaktverfolgung mittels luca zurück. Vielerorts wird auch gar nicht mehr nach einem luca-Check-In gefragt.

Die Landesregierung muss nun sicherstellen, dass Datenschutz-Missbrauchsfälle wie in Rheinland-Pfalz nicht möglich sind. Wir haben deshalb in einem Antrag die Landesregierung zu einem Bericht aufgefordert, ob und wie viele zweckwidrige Anfragen es in Baden-Württemberg gab. Unsere Fraktion hat schon lange entsprechende Sicherheitslücken bei der Nutzung von luca angemahnt und Sicherheitsbedenken geäußert.

Es bestätigt sich in dem aktuellen Vorfall die allgemeine Skepsis der FDP gegenüber Datensammlungen. Wo Daten sind, kommen Sicherheitsbehörden, die diese Daten für eigene Zwecke nutzen wollen. Der Bürger wird darüber im Dunkeln gelassen.

Vor dem Hintergrund des geringen Nutzens von luca, ist es das Datensicherheits-Risiko nicht wert, die App weiter zu nutzen. Die nötigen Funktionen der Kontaktnachverfolgung bietet auch die Corona-Warn-App (CWA), bei der solch ein Vorfall nicht möglich gewesen wäre. Betroffene werden individuell und anonym von der CWA gewarnt. Die Kosten für die Verlängerung der luca-Lizenz können daher sinnvoller in andere Maßnahmen investiert werden.“

2021 war für die liberale Sache – nicht nur in Baden-Württemberg – in vielfacher Hinsicht eine Bewährungsprobe. Das derzeit fast alle Bereiche dominierende Thema Corona überlagerte die meisten anderen Fragen und bestimmte den Diskurs – von den großen politischen Auseinandersetzungen bis hin zu einzelnen Gesprächen im privaten Bereich.

Für uns als Liberale sind solche angespannten Zeiten nicht einfach. In einer überhitzten Stimmung bestimmten die Lautstarken die Debatten. Für uns als Landtagsfraktion war es die entscheidende Frage, einen vernünftigen Kurs zu halten – nicht nur in der Corona-Thematik, sondern in vielen anderen Bereichen. Regierung und Verwaltung arbeiten auch ohne Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit weiter und es ist umso wichtiger, dass wir die Mitwirkungsrechte des Parlaments in dieser Krisensituation sicherstellen konnten und damit als Fraktion Kontrolle gewährleisten.

Die Wahlen in diesem Jahr haben gezeigt, dass dieser Kurs und unser unermüdlicher Einsatz bei den Bürgerinnen und Bürgern Unterstützung findet. Die Landtagsfraktion hat nach der Wahl vom März mit 18 Abgeordneten eine Personalstärke wie schon seit fast 50 Jahren nicht mehr. Das vergrößert die Möglichkeiten, aber auch die Verantwortung. Alleine die Menge und Vielfalt unserer parlamentarischen Initiativen zeigen, dass wir dafür sorgen, dass der Landtag der Platz für lebendige Debatten und vielfältige Themen bleibt. In dieser Ausgabe der „Liberalen Parlamentsarbeit“ stellen wir Ihnen wieder viele interessante und wichtige Bereiche vor, um die wir uns kümmern. Wir freuen uns auch immer über Anregungen, die Sie uns für unsere Arbeit geben.

Die Kernfrage, die weit über Corona hinausgeht, wird uns in den kommenden Jahren weiter intensiv beschäftigen: Wie kann es uns gelingen, in Baden-Württemberg Wohlstand, Sicherheit und Freiheit zu erhalten? Entscheidend wird, ob wir als eine führende Wirtschafts- und Technologieregion Anschluss an die Zukunftsdebatten finden, ob also beispielsweise Bildung wieder Spitze wird, ob Staatsverwaltung und Infrastruktur den modernen Anforderungen entsprechen oder Wirtschaft und Gesellschaft stabile Grundlagen haben, um Veränderungen positiv annehmen zu können.

Niemand wird uns im internationalen Standortwettbewerb etwas schenken oder auf uns warten. Als Parlamentsfraktion werden wir daran immer wieder erinnern und Verzögerungen, Vergeudungen und selbstgefälligen Schlendrian der momentanen Regierung öffentlich machen. Die Menschen in diesem Land tun ihr Bestes und leisten täglich viel. Wir verhelfen ihnen zu dem Recht, das auch von der Regierung verlangen zu können.

Ihr Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender

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Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!

Die Stärkung der guten Arbeit des LfDI ist wichtig und richtig.


Bei der Beratung des Haushaltsplans für den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), sagte der rechtspolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Wir unterstützten die Arbeit des Landesdatenschutzbeauftragten sehr gerne, die Stärkung seiner Behörde ist gut investiertes Geld in einen vernünftig und pragmatisch gelebten Datenschutz. Durch die Schwerpunkte auf Beratung von Behörden, Unternehmen und Privatpersonen fördert er das Bewusstsein und die Akzeptanz des Datenschutzes in Baden-Württemberg. Er setzt sich engagiert dafür ein, dass Datenschutz nicht als unnötiges Hindernis, sondern als wichtiger Grundrechtsschutz, aber auch als Chance für neue Geschäftsmodelle verstanden wird. Die Landesregierung ist jedoch dazu aufgefordert Datenschutz von sich aus zu berücksichtigen und entsprechend umzusetzen. Die zukünftige Entwicklung darf nicht dazu führen, dass diese Aufgabe der Ministerien vollständig auf den LfDI ausgelagert wird.

 

In einer digitalen und vernetzten Welt spielen Daten in allen Lebensbereichen eine wesentliche Rolle. Datenschutz bedeutet nicht nur Wettbewerb, Wertschöpfung und Wachstum, sondern auch Forschung, Sicherheit, Gesundheit und Leben. Dem werden die geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen, so bahnbrechend der EU-weite Rahmen mit Schaffung der DSGVO auch ist, nicht immer gerecht. In der Praxis erleben wir, dass die Regelungen teilweise nicht ausreichend zwischen den Bedürfnissen unterschiedlicher Akteure, wie Unternehmen, Sektoren und neuen Technologien, differenzieren. Der Wunsch, einen Rahmen für alle zu schaffen, scheitert an der Realität. Wir riskieren so die digitale Souveränität und die Möglichkeit, digitale Lösungen beim Klimaschutz oder im Gesundheitswesen einzusetzen. Dies wird am Beispiel der Corona-Pandemie deutlich. Eine zentrale Speicherung mancher Daten hätte dabei helfen können, schneller und besser zu agieren. Es braucht also eine offene Diskussion darüber, wie der Zugang zu Daten ermöglicht werden kann, ohne den Datenschutz des Einzelnen zu gefährden. Das ist eine wichtige Zukunftsaufgabe, die es anzugehen gilt!“

Pragmatische Herangehensweise fördert Verständnis für Datenschutz als Grundrechtsschutz.


Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, erklärt anlässlich der Vorstellung des aktuellen Tätigkeitsberichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Stefan Brink:

 

„Die vernünftige und pragmatische Linie, die der LfDI bei seiner Tätigkeit fährt, ist sehr begrüßenswert. Er fördert das Bewusstsein und die Akzeptanz des Datenschutzes in Baden-Württemberg und setzt sich engagiert dafür ein, dass Datenschutz nicht als unnötiges Hindernis, sondern als wichtiger Grundrechtsschutz, aber auch als Chance für neue Geschäftsmodelle verstanden wird. Ganz in diesem Sinne ist er mit den gravierenden Unsicherheiten, die durch die europäische Rechtsprechung in Bezug auf Datenverarbeitung in den USA im letzten Jahr entstanden sind, umgegangen. US-amerikanische Programme und digitale Anwendungen sind aus Wirtschaft und Gesellschaft kaum wegzudenken. Es ist daher wichtig und gut, dass die Arbeit des LfDI einen Schwerpunkt auf die datenschutzrechtliche Beratung von Unternehmen, Behörden und Privatpersonen legt. Repressive Maßnahmen kommen zu Recht immer erst an zweiter Stelle. Dies hat sich ganz konkret beim Einsatz von Microsoft Office 365 an Schulen gezeigt. Er hat die Pilotprojekte begleitet und Microsoft zur Abgabe zusätzlicher Sicherheitsgarantien gebracht. Dass dieses Engagement schlussendlich dennoch nicht von Erfolg gekrönt war, lag nicht zuletzt an der einseitigen Fixierung des Kultusministeriums auf ein einzelnes Produkt.

 

Für die Zukunft lautet die wesentliche Losung: Digitalisierung und Datenschutz gehen Hand in Hand und dürfen kein Widerspruch sein. In einer von Algorithmen getriebenen Welt werden Unmengen an Daten erfasst, die vom Verbraucher nicht einfach überblickt werden können. Damit selbstbestimmtes Handeln auch zukünftig möglich bleibt, ist Transparenz elementar. Gleichzeitig dürfen überbordende Datenschutzregelungen die Entwicklung und den Einsatz von KI-Anwendungen und Algorithmen nicht blockieren. Gerade im Gesundheitswesen sehen wir dies deutlich: Der Umgang mit heiklen Gesundheitsdaten wird durch den Datenschutz stark reglementiert. Die nötigen Handlungsspielräume für digitale Anwendungen müssen in diesem Bereich erhalten bleiben. Datenschutz darf nicht als Hemmschuh der Digitalisierung und des Fortschritts wahrgenommen werden!“

 

Dr. Timm Kern

FDP/DVP Fraktion legt Gesetzentwurf zur Streichung einer Ausnahmevorschrift im Landesinformationsfreiheitsgesetz vor, auf die sich das Kultusministerium berief, um den Liberalen die Veröffentlichung der Anmeldezahlen von einzelnen Schulen zu verbieten.

Anlässlich der Ersten Lesung eines Gesetzentwurfs der FDP/DVP Fraktion zur Änderung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes äußerten sich der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, und der rechtspolitische Sprecher, Nico Weinmann, wie folgt:

 Kern: „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir eine Misstrauens-Maßnahme der Landesregierung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern beseitigen. Diese haben nach unserer Auffassung beispielsweise ein Recht zu erfahren, wie viele Schülerinnen und Schüler an den einzelnen weiterführenden Schulen zum jeweiligen Schuljahr angemeldet wurden. Bisher weigert sich das Kultusministerium, diese Zahlen an die Öffentlichkeit herauszugeben. Dabei ist die Kenntnis dieser Zahlen beispielsweise für die Entscheidung wichtig, wie das Schulangebot vor Ort ausgestaltet werden oder in welche Schulgebäude wie investiert werden soll. Wir finden, es gibt ein öffentliches Interesse, diese Entscheidungen fundiert zu diskutieren. Gleiches gilt auch für den Unterrichtsausfall und die Unterrichtsversorgung. Wenn hierbei Defizite wirksam behoben werden sollen, beispielsweise durch die Gewinnung von zusätzlichen Lehrkräften, ist Transparenz der Problemlage der erste wichtige Schritt. Den Eltern diese Informationen bewusst mit Blick auf die Schulwahl vorzuenthalten, bedeutet kaum weniger, als ihnen die Fähigkeit zu einer fundierten Entscheidung abzusprechen. Um herauszufinden, ob eine Schule für ein Kind die richtige ist, wird man sinnvollerweise eine ganze Reihe von Faktoren in Betracht ziehen. Eine solche differenzierte Betrachtung ist den Bürgerinnen und Bürgern zuzutrauen. Deshalb treten wir Freie Demokraten für Transparenz bei diesen grundlegenden Zahlen zu einer Schule ein. Allerdings ist es notwendig festzulegen, welche Kennzahlen die Schulverwaltung erhebt, und welche sie nicht erhebt.

Dabei müssen Rückschlüsse auf Einzelpersonen oder vertrauliche Informationen ausgeschlossenen sein. Die Zustimmung des Datenschutzbeauftragten zur Datenerhebung der Schulverwaltung ist deshalb unerlässlich. Persönliche Daten zu schützen und Herrschaftswissen zu vermeiden, muss das Ziel sein.“

Mehrere Abgeordnete der FDP/DVP Fraktion hatten Kleine Anfragen zu den Anmeldezahlen an einzelnen weiterführenden Schulen in unterschiedlichen Landkreisen gestellt. Das Kultusministerium gab die Zahlen schließlich heraus – allerdings mit dem Hinweis, dass diese von den Abgeordneten vertraulich behandelt werden müssten. Auf Nachfrage berief sich die Kultusministerin auf eine Bestimmung im Informationsfreiheitsgesetz und erläuterte, es sollten Schulrankings verhindert werden. Auch auf die Anfragen von Abgeordneten der FDP/DVP Fraktion nach dem Unterrichtsausfall an den Schulen in ihren Wahlkreisen wurden ihnen die Zahlen mit der Verpflichtung zur Verfügung gestellt, dass sie nicht veröffentlicht werden dürften.

Weinmann: „Insgesamt hat Baden-Württemberg eines der schwächsten Informationsfreiheitsgesetze in Deutschland.“ Zu diesem Schluss kommen die Verfasser des Transparenzrankings, in dem Baden-Württemberg im Ländervergleich am zweitschlechtesten abschneidet. „Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Informationsfreiheit im Land verbessern. Das ist angesichts der zahlreichen Defizite überfällig“, so der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann. Wie schlecht es um die Informationsfreiheit im Land bestellt sei, sehe man am Anlass für diesen Gesetzentwurf, als das Kultusministerium mit Verweis auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz eine ihr unliebsame politische Debatte unterbinden wollte. „Mit dem Gesetzentwurf führen wir die gleichen Rechte in Baden-Württemberg ein, wie es sie in fast allen Bundesländern gibt“, so Weinmann, unter Hinweis darauf, dass eine derartige Einschränkung in keinem anderen Informationsfreiheitsgesetz existiere. „Es gibt aber auch viele andere Defizite im Bereich der Informationsfreiheit. Mit Spannung sehen wir dem Entwurf eines Transparenzgesetzes entgegen, den einige Organisationen angekündigt haben. Mündige Bürger brauchen Zugang zu staatlichen Informationen. Dabei wollen wir sie auch in Zukunft unterstützen.“

Dr. Timm Kern

Datenschutzbeauftragter soll ergebnisoffen prüfen, welche Anwendungen vorab definierten Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit entsprechen.


Zur Warnung von Eltern- und Lehrervertretern vor einem Betrieb der neuen digitalen Bildungsplattform des Landes durch den US-Konzern „Microsoft“ sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

 „Dass sich nun auch der Landeselternbeirat, die Arbeitsgemeinschaften gymnasialer Elternvertreter und der Philologenverband in Sorge um den Datenschutz an den Schulen zu Wort gemeldet haben, darf die Kultusministerin keinesfalls ignorieren. Die Kultusministerin muss sich von ihrer Fixierung auf das Microsoft-Produkt „Office 365“ lösen und den Datenschutzbeauftragten ergebnisoffen prüfen lassen, welche Anwendungen vorab definierten Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit an den Schulen entsprechen. Es handelt sich um eine entscheidende Weichenstellung: Alle am Schulleben Beteiligten müssen sich sicher sein können, dass beim digitalen Unterrichten und Lernen Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sind.“

Neues Polizeigesetz: Auf dem Weg zum Überwachungsstaat

Baden-Württemberg hat eines der schärfsten Polizeigesetze in Deutschland und genau dies wird jetzt nochmals verschärft.



Die grün-schwarze Landesregierung sieht in ihrem Gesetzentwurf weitreichende Einschnitte der Bürgerrechte vor.



Verlierer der Reform sind die Bürgerinnen und Bürger, deren Grundrechte stark eingeschränkt werden.

Was besagt das neue Polizeigesetz?


Die grün-schwarze Landesregierung unter Federführung von Innenminister Thomas Strobl (CDU) verabschiedet eine Reform des Polizeigesetzes, das im Kern folgende Aspekte beinhaltet:


  • Einsatz von Bodycams in privaten Räumen

    Künftig dürfen Bodycams auch in privaten Räumen, wie Wohnungen, eingesetzt werden. Bisher war der Einsatz der Schulterkameras nur im öffentlichen Bereich gestattet. Laut der Landesregierung wirke der Einsatz von Bodycams deeskalierend und schütze die Beamten.

  • Anlasslose Kontrollen

    Polizeiliche Kontroll- und Durchsuchungsrechte sollen nahezu anlasslos bei jeder größeren Veranstaltung möglich sein. Das bedeutet, dass jede Bürgerin und jeder Bürger anlasslos auf größeren Veranstaltungen kontrolliert und durchsucht werden darf – egal, ob ein Grund hierfür vorliegt.

Wie bewerten Experten das Gesetz?

Von Seiten vieler Experten hagelte es Kritik am neuen Polizeigesetz:

  • Der Landesdatenschutzbeauftragte Herr Stefan Brink kritisierte die nicht ordnungsmäßige Umsetzung von Artikel 47 der europäischen Datenschutzrichtlinie. Folglich sei das Gesetz nicht europarechtskonform.
  • Der Jurist Dr. Eren Basar äußerte aufgrund der Ausweitung der Kontroll-und Durchsuchungsbefugnisse durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken.
  • Prof. Mark A. Zöller vom Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Trier äußerte massive Bedenken hinsichtlich des Einsatzes von Bodycams in Wohnungen. Dieser werde „in der aktuellen rechtspolitischen Diskussion maßlos überschätzt und steht in keinem ernsthaften Verhältnis zu den verfassungsrechtlichen Risiken.“

Was kritisiert die FDP/DVP Fraktion?


Das Gesetz ist eine Reform der verpassten Chancen und ein Gebilde, das der Polizei bei ihrer Arbeit nicht weiterhilft und zudem verfassungswidrig ist. Konkret kritisieren wir:

Bodycams in Wohnungen

Der Mehrwert von Bodycams in privaten Räumen ist sehr überschaubar, die Eingriffe in persönliche Lebensbereiche dagegen immens. Wohnungen sind ein hochsensibler Bereich privater Lebensführung und durch Artikel 13 Grundgesetz in besonderer Weise geschützt. Eine Ausweitung des Einsatzes von Schulterkameras in privaten Räumen verstößt gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Dies verletzt das Freiheitsrecht auf Schutz der räumlichen Privatsphäre vor Eingriffen von staatlicher Seite. Bodycams in Wohnungen sind daher nach Meinungen diverser Rechtsexperten und nach Auffassung unserer Fraktion verfassungswidrig. Hinzu kommt: Studien, die einen Mehrwert nachweisen, sucht man vergeblich. Bei häuslicher Gewalt, wenn oft Alkohol im Spiel ist, hat eine Bodycam auch keine deeskalierende Wirkung. Zudem sind die Straftaten zumeist schon vorbei, wenn die Polizei am Ort eintrifft.

Nahezu anlasslose Kontrollen

Die Ausweitung der Kontroll-und Durchsuchungsrechte begründet Innenminister Strobl mit dem Verweis auf Fußball-Risikospiele. Dort kann aber bereits nach geltender Rechtslage kontrolliert werden, sodass eine Verschärfung des Gesetzes hierfür nicht notwendig gewesen wäre. Die neue Regelung öffnet staatlicher Willkür somit Tür und Tor. Die Kontroll- und Durchsuchungsrechte werden mit der neuen Regelung völlig konturlos und gerichtlich kaum überprüfbar. Leidtragende sind die Bürgerinnen und Bürger.

Goll: Gesetzgeberischer Aktionismus hilft der Polizei nicht weiter

Datenschutz

Die Reform – und da teilen wir die Ansicht vom Landesdatenschutzbeauftragten– ist nicht europarechtskonform. Befugnisse für den Landesschutzbeauftragten wurden nicht in das Gesetz aufgenommen. Pikant und typisch zugleich: Eigentlich war die Umsetzung der europarechtlichen Datenschutzvorgaben der Anlass für die neue Reform.

Goll und Weinmann: Grüne geben ihren Markenkern als Bürgerrechtspartei auf

Gesetz hilft nicht zur Vermeidung von Straftaten wie bei der Stuttgarter Krawallnacht

Während das Gesetz also tiefe Einschnitte in die Bürger-/Grundrechte für die Menschen in Baden-Württemberg bedeutet, löst es die Probleme im Land nicht. Mit keiner dieser Maßnahmen hätte beispielsweise die Stuttgarter Krawallnacht verhindert werden können. Die Krawallnacht darf daher keineswegs als Rechtfertigung für das Gesetz herhalten.

Kurzum: Das neue Polizeigesetz ist ein zahnloser Tiger und mal wieder Symbolpolitik à la Grün-Schwarz.

Was fordern wir?


Wir haben drei Änderungsanträge zum Polizeigesetz eingebracht:


  • Streichung des Bodycam-Einsatzes in Wohnung

  • Streichung der Ausweitung der Identitäts- und Personenfeststellungen (anlasslose Kontrollen)

  • Verankerung des Rechts des Datenschutzbeauftragten, bei datenschutzrechtlichen Verstößen durch Polizeibehörden rechtsverbindliche Maßnahmen anzuordnen

Vor allen Dingen aber braucht die Polizei eine bessere Sachmittel- und Personalausstattung. Nach vier Jahren Amtszeit von Herrn Strobl teilen sich rund 25.000 Polizisten gerade einmal 1.000 Smartphones. Auf der Straße haben wir heute 200 Polizisten weniger als 2016. Außerdem müssen wir wirksame Präventionsmaßnahmen umsetzen: Beispielsweise haben etwa 85 Prozent der Tatverdächtigen aus der Stuttgarter Krawallnacht einen Migrationshintergrund oder eine ausländische Staatsangehörigkeit. Auch hier ist Innenminister Strobl gefordert: Neben Integrationsmaßnahmen müssen wir ausländerrechtliche Konsequenzen bis hin zu Abschiebungen von straffälligen Ausländern umsetzen.



Anstatt Aktionismus im Vorfeld der Landtagswahlen zu betreiben, verfassungswidrige Gesetze zu erlassen und Bürgerrechte einzuschränken, sollte der Innenminister endlich die Probleme lösen.


Unsere Ansprechpartner:

Verfassungsrechtliche Haltbarkeit der neuen Polizeibefugnisse wird sehr überschaubar sein.


Der Innenausschuss des Landtags lehnte in seiner heutigen Sitzung mit den Stimmen der Regierungsfraktionen wie auch der Ständige Ausschuss am Tag zuvor drei Änderungsanträge der FDP/DVP Fraktion ab. Mit den Änderungsanträgen griffen die Liberalen die Kritik des Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie weiterer namhafter Rechtswissenschaftler aus der öffentlichen Anhörung auf, die zentrale Punkte des Gesetzentwurfs als verfassungs- und europarechtswidrig rügten. Konkret sahen die Änderungsanträge die Streichung des Bodycam-Einsatzes in Wohnungen sowie der Ausweitung der Identitäts- und Personenfeststellungen vor. Außerdem sollte das Recht des Datenschutzbeauftragten verankert werden, bei datenschutzrechtlichen Verstößen durch Polizeibehörden rechtsverbindliche Maßnahmen anzuordnen, wie es die EU-Richtlinie verlangt.

Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll erklärt dazu: „Die Grünen geben ihren Markenkern als angebliche Bürgerrechtspartei auf. Ganz offenkundig ignorieren sie sämtliche Kritik der Experten. Heraus kommt ein in zentralen Punkten wohl verfassungswidriges Gesetz ohne einen Mehrwert für die Polizeiarbeit. Die Bodycam in Wohnungen wird keinen Fall von häuslicher Gewalt oder Angriffen auf Polizeibeamte verhindern. Sie greift aber massiv in Bürgerrechte ein. Mit den Stimmen der Grünen wird nun auch eine Norm verankert, nach der jeder Bürger bei größeren Veranstaltungen jederzeit mit faktisch anlasslosen Kontrollen und Durchsuchungen rechnen muss.“

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann ergänzt: „Es lässt tief blicken, dass bei den Ausschussberatungen Vertreter der Regierungsfraktionen nicht einmal versucht haben, die Argumente führender Rechtswissenschaftler zu entkräften. Und die Kritik des Landesdatenschutzbeauftragten zeigt, dass selbst die Umsetzung der europarechtlichen Datenschutzvorgaben, die ja eigentlicher Anlass für die Novelle sein sollte, an zentralen Stellen völlig misslungen ist. Die verfassungsrechtliche Haltbarkeit der zentralen Teile des Polizeigesetzes dürfte daher sehr überschaubar sein.“

Dr. Timm Kern

Kultusministerin muss Einwände des Datenschutzbeauftragten ernstnehmen – Stellungnahme zu einem Antrag aus der FDP/DVP Fraktion liegt vor.


Zum Einsatz von „Office 365“ im Rahmen der geplanten Bildungsplattform sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

 „Die Kultusministerin hat sich offenbar auf das Microsoft-Produkt ‚Office 365‘ für die geplante Bildungsplattform eingeschossen und die Scheuklappen aufgesetzt. Anders ist nicht zu erklären, warum sie sich über den entscheidenden Einwand des Landesdatenschutzbeauftragten hinwegsetzt: dass auf die Server kein Zugriff durch Dritte außerhalb der EU möglich sein sollte. Da die Kultusministerin in ihrer Stellungnahme zum Antrag der FDP/DVP Fraktion nur sehr allgemein und ohne konkrete Angaben auf Fragen zur Prüfung von unterschiedlichen Angeboten antwortet, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Alternativprodukte nicht ernsthaft in Erwägung gezogen wurden. Es kann sich für den Datenschutz an den Schulen noch als hochproblematisch herausstellen, dass Frau Dr. Susanne Eisenmann den Datenschutzbeauftragten vom Mitentscheider zum – freilich umschmeichelten – Berater herabstuft. Von ihrer ursprünglich bekundeten Absicht, die Bildungsplattform ‚rechtlich sauber‘ und ‚nicht im Streit‘ mit dem Datenschutzbeauftragten durchzusetzen, rückt sie jedenfalls ab. Mehr noch, indem das Kultusministerium nicht davon ausgeht, dass von einem hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen auszugehen sei, stellt es sich offen gegen die Bewertung des Datenschutzbeauftragten.

Dies alles erinnert in beunruhigender Weise an die gescheiterte Bildungsplattform ‚ella‘: Es fehlt wieder ein stimmiges Gesamtkonzept, in diesem Fall für den Datenschutz. Und die Akteure sind wieder nicht richtig eingebunden und werden je nach Lust und Laune mal mehr oder weniger ernst genommen. Die FDP/DVP Fraktion fordert dagegen, dass die Einwände des Datenschutzbeauftragten sehr ernst genommen werden. Unsere Schulen müssen sich darauf verlassen können, dass Datenschutz und Datensicherheit beim digitalen Unterrichten und Lernen auf der Bildungsplattform gewährleistet sind. Es ist am Kultusministerium, datenschutz- und datensicherheitskonforme Lösungen zu erarbeiten und ein stimmiges Gesamtkonzept für den Datenschutz bei der Digitalisierung der Bildung vorzulegen. Nach unserer Auffassung ist es auch in keiner Weise notwendig, den Schulen ein bestimmtes Produkt vorzugeben. Genügen würde die Herausgabe einer Positivliste mit datenschutz- und datensicherheitskonformen Anwendungen, die sich für das digitale Lernen an den Schulen eignen. Aber auch dieser Forderung hat die Kultusministerin zumindest ‚derzeit‘ eine Absage erteilt. Damit nimmt sie den Schulen digitale Entwicklungsmöglichkeiten und versagt zugleich europäischen Software-Anbietern und Anbietern von Open Source Produkten eine Chance.“

Nico Weinmann

Angesichts der Erfahrungen mit dem Missmanagement der Landesregierung in Sachen „Ella“ ist eine intensive Kontrolle des Aufbaus einer neuen Bildungsplattform unabdingbar.


Nach Medienberichten gibt es Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Kultusministerium und dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bezüglich der Rechtskonformität vom Kultusministerium angestrebter Lösungen für die zukünftige Bildungsplattform. Dazu äußerten sich die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der FDP/DVP Fraktion und bildungspolitischen beziehungsweise datenschutzpolitischen Sprecher Dr. Timm Kern und Nico Weinmann:

Kern: „In dieser Woche hat die Landesregierung das Kapitel ‚Ella‘ – die gescheiterte Bildungsplattform – durch ihren Vergleich mit Komm.One (ehemals Iteos) offiziell abgeschlossen. Steuergelder in Millionenhöhe wurden durch ein Organisationsversagen, das im Kern Innenminister Strobl und Kultusministerin Eisenmann zu verantworten haben, verschwendet. Nun deuten sich Schwierigkeiten mit der jetzt geplanten neuen Bildungsplattform an. Hier dürfen nicht wieder millionenschwere Fehler passieren. Deshalb ist es wichtig, dass das Parlament seinen Prüfauftrag gegenüber der Landesregierung hier von Anfang an besonders ernst nimmt. Wir werden dazu noch heute eine erste Parlamentarische Initiative einbringen und von der Landesregierung weitreichende Informationen zu ihrem Handeln erfragen.“

Weinmann: „Für eine Plattform, die tausende Menschen nutzen sollen und auf der viele personenbezogene Daten ausgetauscht werden, ist der Datenschutz besonders wichtig. Die Bedenken des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit müssen daher besonders ernst genommen werden. Allgemeinplätze, man wolle rechtlich sauber bleiben, reichen uns da nicht, insbesondere, wenn man wie das Kultusministerium schon deutlich macht, dass die Bewertungen des Datenschutzbeauftragten nicht geteilt werden. Wenn schon am Beginn eines Projektes der Datenschutz relativiert wird, ist das ein schlechtes Omen.“

Nico Weinmann

Der Umgang mit dem Datenschutz von Grün-Schwarz ist geprägt von überbordender Bürokratie.


Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann erklärt anlässlich der Vorstellung der aktuellen Tätigkeitsberichte des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Stefan Brink:

„Der Tätigkeitsbericht zeigt sehr augenscheinlich, dass der Datenschutz nahezu alle Bereiche unseres täglichen Lebens betrifft; angefangen bei Arbeitnehmerrechten über den Gesundheitsschutz, die Schulen bis hin zu Fragen aus der Wirtschaft und im Sinne des verhältnismäßigen und effektiven Verbraucherschutzes. Bei der Covid-19-Pandemie wurde so die ohne rechtliche Grundlage erfolgte Weitergabe von Daten über Infizierte an Polizei, Feuerwehr und Rettungswesen durch mindestens vier Gesundheitsämter rasch unterbunden. Das zeigt, dass moderner und vernünftiger Datenschutz in unserer digitalen Welt gelebter Freiheitsschutz ist.

Gerade Baden-Württemberg steht als Land des Ehrenamtes und des Unternehmergeistes vor eigenen, spezifischen Herausforderungen und Anliegen. Es braucht einen praxistauglichen Datenschutz. Und wie reagiert die Landesregierung auf diese Feststellungen? Sie bleibt überraschend passiv, lehnt sogar den Gebrauch von bestehende Öffnungsklauseln ab, um eine Zersplitterung der europäischen Datenschutzlandschaft zu vermeiden, wie sie in der Beantwortung unserer Anfrage „Evaluierung der bundes- und landesrechtlichen Umsetzung der EU-DSGVO“ offen einräumte. Auch ist es ein gravierendes Versäumnis dieser Landesregierung, sich nicht ausreichend auf EU-Ebene bei der Evaluation der DSGVO zu engagieren und im Sinne der im Land Betroffenen Veränderungen zugunsten der Vereine und kleineren Unternehmen herbeizuführen. Alles in allem ist das Verhalten von Grün-Schwarz im Umgang mit dem Datenschutz geprägt von Mutlosigkeit und überbordender Bürokratie.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Minister Strobls Vorstoß zeigt bedenkliches Verhältnis zum Datenschutz.


Zur Meldung, wonach Innenminister Thomas Strobl anregt, nur noch personalisierte Tickets für Zuschauer im Profi-Fußball auszugeben, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dieser Vorstoß des Innenministers offenbart ein Denken, das von überwachungsstaatlichem Misstrauen getrieben ist. Mit dem Thema Datenschutz kann es nicht weit her sein, wenn derartige Klänge aus dem Innenministerium zu vernehmen sind.

Gerade im Rahmen der gegenwärtigen Situation ist dies ein Versuch, coronabedingte Maßnahmen dauerhaft zu institutionalisieren und den gläsernen Bürger mit fadenscheinigen Argumenten zu etablieren.“

FDP: Rechtssicherheit ist gut für Infizierte und Polizei.


Zur Debatte über die Weitergabe der Infizierten-Listen zum Zwecke des Eigenschutzes der Behörden erklären der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann und Daniel Karrais, Mitglied des Innenausschusses:

Während die Weitergabe von Infizierten-Daten von Gesundheitsämtern an die Polizeibehörden zur Überwachung der Einhaltung der Quarantäneauflagen nach dem Infektionsschutzgesetz schon immer geltendes Recht war, stellte sich im Zuge der Corona-Pandemie die Frage, ob solche Daten zum Eigenschutz des eingesetzten Personals verwendet werden können. „Die Informationspolitik des Innenministeriums gegenüber dem Parlament war hier völlig unzureichend“, kritisiert der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Nico Weinmann. Erst aus der Presse habe das Parlament von dieser Praxis und von den unterschiedlichen Rechtsauffassungen zwischen dem Innenministerium und dem Gesundheitsministerium und Landesdatenschutzbeauftragten erfahren. „Wir haben den Sachverhalt dann umgehend geprüft und kamen zum Schluss, dass für eine weitergehende Datenweitergabe keine Rechtsgrundlage bestand. Wir haben daher vom Innenminister unverzügliche Nachbesserung verlangt, damit die Datenweitergabe nur mit entsprechender Rechtsgrundlage erfolgt.“

Im Innenausschuss kündigte der Innenminister nun an, dass es in Zukunft eine neue Rechtsverordnung dazu geben wird. Daten sollen demnach nur passwortgeschützt von einzelnen Berechtigten abgerufen, protokolliert und nach vier Wochen automatisch gelöscht werden. „Diese Lösung ist ein Schritt in die richtige Richtung“, bewertet Daniel Karrais, Mitglied des Innenausschusses, die Ankündigung. „Wir wollen unsere Polizisten bestmöglich schützen. Wir müssen aber auch die Persönlichkeitsrechte der Bürger schützen, indem der Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten auf das absolut Notwendige begrenzt wird.“ Die FDP/DVP Fraktion werde nun die konkrete Umsetzung genau verfolgen. „Der Datenzugriff muss auf das unbedingt Erforderliche beschränkt werden und Betroffene gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften unverzüglich hierüber informiert werden“, so Karrais. “Außerdem fordern wir, dass die unrechtmäßig in Umlauf gebrachten Daten unverzüglich gelöscht werden. Die lasche Handhabe und Argumentation des Ministeriums lässt befürchten, dass nicht viel Wert auf die Einhaltung der Betroffenenrechte gelegt wird,” so Karrais weiter.

Nico Weinmann

Mehrzahl der Covid19-Infizierten bleibe ohnehin unbekannt.


Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion und rechtspolitische Sprecher Nico Weinmann spricht sich gegen eine pauschale Weitergabe von Daten von Infizierten an die Polizei aus:

Im Konflikt zwischen Sozial- und Innenministerium um die Nutzung der Listen mit Covid19-Infizierten mahnt die FDP/DVP Fraktion zur Vernunft. „Die von den Gesundheitsämtern verantwortlich geführten Listen sind mit ihren Gesundheitsdaten nicht nur höchst sensibel, sie nützen auch der Polizei und anderen Vollzugsdiensten herzlich wenig“, erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Nico Weinmann. „Zum einen sind diese Listen angesichts einer enorm hohen Dunkelziffer von unerkannt Infizierten praktisch wenig aussagekräftig. Wenn sich die Polizei bei ihrer Tätigkeit auf solche Listen verließe und den notwendigen Selbstschutz deshalb vernachlässigen würde, wäre niemandem geholfen“, warnt Weinmann. Zum anderen bestünde für die auf diesen Listen geführten Bürgerinnen und Bürger eine erhebliche Gefahr der Diskriminierung. „Innenminister Strobl sollte die wiederholten Warnungen des Landesdatenschutzbeauftragten, der auf strenge datenschutzrechtliche Vorgaben hinwies, endlich ernst nehmen und die Gesetze einhalten“, fordert der FDP/DVP-Fraktionsvize. „Die vorherrschende Extremsituation gibt keinen Anlass dazu, Grundrechte ohne echten praktischen Nutzen auszuhöhlen. Der Wert unserer Grundrechte wie der informationellen Selbstbestimmung misst sich gerade in solchen Krisenzeiten.“

Weinmann betont, dass nach der Gesetzeslage die Gesundheitsdaten bei einer konkreten Gefahr schon jetzt an die Polizei herausgegeben werden dürfen. Damit werde der Datenschutz und Gesundheitsschutz miteinander in Einklang gebracht. Eine „Datenflut auf Vorrat“ bringe dagegen nichts. „Die beste Unterstützung unserer Polizei- und Vollzugsdienste erreicht man durch bessere Ausstattung mit tauglicher Schutzkleidung. Die Versäumnisse der Vergangenheit rächen sich hier leider.“

Anlässlich der Forderung des Gemeindetagspräsidenten Kehle nach einer umfassenden Straßenbenutzungsgebühr erklären der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der stv. Vorsitzende und verkehrspolitische Sprecher, Jochen Haußmann:
„Wir stimmen mit dem Gemeindetagspräsidenten überein, dass wir mit klugen Anreizsystemen die Verkehrsbelastung in den Städten reduzieren müssen. Allerdings ist eine absehbare Mehrbelastung von Autofahrern, die teilweise kein ausreichendes Angebot vorfinden, um auf das Auto zu verzichten, mit der FDP nicht zu machen. Die Autofahrer tragen mit hohen Steuern in Abhängigkeit ihrer Fahrleistungen beim Kraftstoff sowie der KFZ-Steuer zur Staatsfinanzierung bei, sie haben ein Anrecht auf entsprechende Investitionen durch die Politik. Und häufig scheitern Investitionen zur Entlastung der Städte nicht am Geld, sondern an fehlenden Planungs- und Ausführungskapazitäten oder auch an ideologischen Widerständen.
Im Übrigen würde die Umsetzung dieses Vorschlages zu vollständigen Bewegungsprofilen sämtlicher Autofahrer führen. So etwas können wir uns schon aus Datenschutzgründen auf gar keinen Fall vorstellen.”

Datenschutz

Durch die Digitalisierung wird Datenschutz immer wichtiger. Beim Datenschutz geht es um zwei für uns Liberale sehr wichtige Anliegen: die Selbstbestimmung über persönliche Daten und um den freien Datenverkehr und die Nutzung von Daten als Chance des Fortschritts. Gleichzeitig dürfen datenschutzrechtliche Vorgaben Vereine und Unternehmen aber auch nicht überfordern. Datenschutz muss auch immer vernünftig praktiziert werden.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Keine anlasslose Speicherung der Daten von Privatpersonen ohne deren Einverständnis.
  • Stärkung der Rolle des Landesbeauftragten für Datenschutz
  • Effektive Kontrollmechanismen zur Prüfung von Unternehmen wie Facebook und Google
  • Der Datenschutz darf zugleich nicht zu einer erheblichen bürokratischen Mehrbelastung für Vereine und Unternehmen führen.
  • Effektive Bekämpfung der Abmahnindustrie bei ungewollten Verstößen gegen den Datenschutz, besondere auch durch kleinere- und mittelständische Unternehmen und Vereine.

Aktuelles


Positionspapiere


Liberale Politik für Baden-Württemberg

Nico Weinmann

Anlässlich der Landtagsdebatte zum Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit dankt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, diesem und skizziert künftige Handlungsfelder:

„Mit dem vorliegenden Bericht beweist der Datenschutzbeauftragte Stefan Brink, dass er über die Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften konsequent wacht, und gleichzeitig Abhilfen verhältnismäßig und mit Augenmaß vornimmt. Dafür dankt ihm die FDP/DVP-Fraktion. Ein effektiver Datenschutz muss zum Ziel haben, dass es in der digitalen Welt keinen gläsernen Bürger gibt. Gleichzeitig dürfen kleinere und mittlere Unternehmen und Vereine nicht über Gebühr belastet werden. Ein solcher Datenschutz ist ein Standortvorteil. Der Bericht zeigt dabei, die Bereitschaft der Betroffenen hieran mitzuwirken.

Die FDP/DVP-Fraktion hat bereits in der Vergangenheit kritisiert, dass bei der geltenden Rechtslage in Baden-Württemberg zu wenig getan wurde, um beispielsweise das rechtsmissbräuchliche Handeln von Abmahnunternehmen einzudämmen oder Vereine und kleinere Unternehmen von Bürokratie zu entlasten. Hier besteht weiterhin Handlungsbedarf, um die Versäumnisse der Vergangenheit zu korrigieren. Es ist auch nicht hinnehmbar, dass Behörden gegenüber Privaten privilegiert werden. Datenschutz muss für alle verarbeitenden Stellen gleichermaßen gelten. In der Zukunft wird es zudem erforderlich sein, den Fokus noch stärker auf den Umgang von nationalen und internationalen Großunternehmen mit Daten zu legen. Die wachsende Rolle von digitalen Assistenten in unserem Leben darf nicht das Entstehen von gläsernen Bürgern befördern.“