Pressemitteilung

25.Februar 2026 - Entbürokratisierung / Mittelstand und Handwerk / Unternehmen
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Rülke und Schweickert: Coronasoforthilfen-Ausgleichsgesetz hat das richtige Ziel, ist aber schlechte Umsetzung

Gestresste Frau wirft Papier im Büro in die Luft

Nachhaltiger Bürokratieabbau in diesem Gesetz und darüber hinaus notwendig


Der Landtag von Baden-Württemberg debattiert heute in einer Sondersitzung das Coronasoforthilfen-Ausgleichsgesetz. Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt dazu:

„Der vorliegende Gesetzesentwurf hat das richtige Ziel, ist aber schlecht umgesetzt. Seine Intention, rund 80.000 überwiegend kleine Mittelständler mit einer Rückzahlung zu unterstützen, ist gut. Damit wird die unrechtmäßige Entziehung von Kapital geheilt.

Doch der Weg der Umsetzung zeigt ein komplettes Versagen der Landesregierung. Vor allem die Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut, aber auch der grüne Finanzminister Bayaz haben die Unternehmen zu lange im Regen stehen lassen. Nun liegt endlich eine Lösung vor. Wie langfristig sie aber die Probleme aus der Welt schaffen wird, ist noch offen.

Denn der vorgeschlagene Weg ist viel zu bürokratisch. Wieso muss jedes Unternehmen erneut alle Daten zu dem ihm zustehenden Geld liefern? Wieso nutzt die Bewilligungsstelle nicht die vorliegenden Informationen und füllt die Anträge selbst aus? Noch dazu wird das aktuelle Verfahren wohl einen Dienstleister benötigen, welcher europaweit ausgeschrieben werden muss. Alleine das wird sechs Monate dauern. Die eigentliche Durchführung wird weitere sechs Monate in Anspruch nehmen. Im Ergebnis wird es Leute geben, die Mitte 2027 noch immer auf ihr Geld warten werden.

Der vorgeschlagene Weg ist auch viel zu teuer. 750 bis 800 Millionen werden an die Unternehmen fließen. 100 Millionen wird die Verwaltung kosten. Nochmal 100 Millionen könnte der Bund an Schadensersatz fordern. Insgesamt scheint eine Summe von 1 Milliarde Euro möglich.

Das dritte Versagen der Landesregierung ist die fehlende Abstimmung mit dem Bund. Wieso hat man – wie vom Parlament gefordert – diesen nicht kontaktiert und die Konsequenzen abgestimmt? Es wurde viel zu lange gewartet, sodass sogar das Parlament die Geduld verloren hat.

Mit seinem Bürokratismus fügt sich das Gesetz daher einmal mehr in das Agieren der grün-schwarzen Landesregierung ein: Es wird viel versprochen, aber wenig gehalten. Es wird über Entlastung und Regelungsvereinfachung geredet, aber nichts umgesetzt. Die Spitze davon ist der grüne Spitzenkandidat Cem Özdemir. Landauf landab verspricht er die Abschaffung von Berichtspflichten und weniger Belastungen für die Wirtschaft. Doch im Plenum hat die grüne Fraktion mehrfach unsere konkreten Vorschläge dazu abgelehnt. Özdemir verspricht, aber seine Partei macht anderes.

Daher werden wir heute einmal mehr die Probe aufs Exempel machen und unsere Vorschläge zur Abstimmung stellen. Nun können Özdemir und die Grünen beweisen, was sie wirklich wollen. Wenn sie es ernst meinen mit dem Bürokratieabbau, stimmen sie unseren beiden Anträgen zu!

Wir selbst werden dem Gesetz am Ende auch zustimmen – aber mit großen Bauchschmerzen. Es ist eine Lösung, aber eine schlechte Lösung. Aber eine schlechte Lösung ist besser als gar keine Lösung.“

Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand, Handwerk und Tourismus der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt:

„Der vorliegende Gesetzesentwurf ist die Spitze von sechs Jahren Chaos rund um die Coronasoforthilfen. Seit dem Frühjahr 2020 kämpft Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut mit deren Abwicklung. Von einer unklaren Rückmeldungsregelung über die nachteilige Definition des Berechnungszeitraums bis hin zu den nun verlorenen Prozessen vor dem Verwaltungsgerichtshof reiht sich ein Fehler an den anderen. Fehlendes Verständnis für die Bedarfe der Wirtschaft, unklare Kommunikation sowie fehlende vorausschauende Planung kennzeichnen das Handeln der Ministerin. Der heutige Gesetzesentwurf ist nur die Spitze des Eisbergs. Die Quittung bekommen jetzt Steuerzahler und Unternehmen: 1 Milliarde Kosten und neue Bürokratie, obwohl das Geld rechtswidrig eingefordert wurde. Unsere Unternehmen haben Besseres verdient!

Daher haben wir einen konkreten Änderungsantrag eingebracht: Die Bewilligungsstelle hat die meisten Daten für die Auszahlung bereits vorliegen, damit sollte sie die Anträge vorbereiten und den betroffenen Unternehmen zur Verfügung stellen. Diese prüfen diese und im Regelfall sagen sie einfach ‚Ist korrekt und ich stelle den Antrag‘. Dies wäre ein schnelles und automatisch administrierbares Verfahren. Es würde die Unternehmen entlasten und unnötige Bürokratie vermeiden.

Doch die Landesregierung ist weit weg von Once Only, Digitalisierung und Automatisierung. Das Gesetz sieht ein kompliziertes Antragsverfahren mit neuen Formularen, neuen Datenlieferungen und neuen Vorgängen vor, dabei liegen die allermeisten Daten doch schon vor. Unkomplizierte Lösungen sehen anders aus. Aber lieber komplizierte als gar keine Lösungen. Daher werden wir dem Gesetzesentwurf trotzdem zustimmen.“

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