Schweickert: Intention des Soforthilfen-Gesetzes ist richtig, doch Ausgestaltung ist ein Krampf
Umsetzung muss durch bürokratiearmes und vollautomatisiert administrierbares Verfahren erfolgen
Am heutigen Dienstag wird der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landtags von Baden-Württemberg eine Anhörung zum Coronasoforthilfen-Ausgleichsgesetz durchführen und den Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen beraten. Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand, Handwerk und Tourismus der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt aus diesem Anlass:
„Die Intention des Gesetzes ist richtig – doch seine Ausgestaltung ist, wie schon der Weg dahin, ein Krampf. Es drohen enorme Kosten für den Steuerzahler und eine unnötige bürokratische Belastung für die Unternehmen. Wir werden daher im Gesetzgebungsverfahren auf ein bürokratiearmes, schlankes und vollautomatisiert administrierbares Verfahren drängen.
Der erste Schritt dazu ist die Abschaffung des Antragsverfahrens: Das Land weiß doch, wer im Frühjahr 2020 eine Coronasoforthilfe bekommen hat. Wieso müssen diese Unternehmen jetzt wieder einen Antrag stellen? Wieso bekommen sie nicht einfach die Rückzahlung überwiesen – ohne Antrag, anhand der vorhandenen Informationen? Das wäre schon einmal eine enorme Entlastung für alle Beteiligten.“


