Pressemitteilung

02.Februar 2026

Rülke: Walkers Plan, den Hornisgrinde-Wolf für Özdemirs Wahlkampf zu opfern, ist aufgeflogen

Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts ist richtig.


Zur Meldung, dass das Stuttgarter Verwaltungsgericht entschieden hat, dass der von Umweltministerin Walker zum Abschuss freigegebene Wolf GW2672m, der sogenannte Hornisgrinde-Wolf, vorerst nicht getötet werden darf, meint der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Umweltministerin Walkers Plan, den Hornisgrinde-Wolf für Özdemirs Wahlkampf zu opfern, ist aufgeflogen. Es ist gut, dass das Stuttgarter Verwaltungsgerichts dafür gesorgt hat, dass der Wolf GW2672m zumindest vorerst nicht unter die Räder gerät. Wir halten ihn für ungefährlich.

 

Wir unterstützen die Aufnahme des Wolfs ins Jagdgesetz und fordern den schnellen und rechtssicheren Abschuss problematischer Wölfe. Dies ist der Fall, wenn ein Wolf zum Beispiel wiederholt Weidetiere reißt. Mit dem Hornisgrinde-Wolf trifft es das falsche Tier. Er hat in der Vergangenheit weder Weidetiere gerissen, noch versucht, sich aktiv auf Menschen zuzubewegen und in Kontakt zu treten. Umweltministerin Walker hat ihn aus einem einzigen Grund zum Abschuss freigegeben: um Özdemirs PR-Masche im Wahlkampf zu unterstützen.“

 

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