Wir im Landtag.
Was wir tun. Wofür wir uns einsetzen.
Liebe Leserinnen und Leser,
liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,
mit dieser Publikation geben wir Ihnen einen Überblick über unsere Arbeit als Freie Demokarten im Landtag von Baden-Württemberg im Jahr 2023. Als Bundesland im Herzen Europas war Baden-Württemberg natürlich von großen internationalen Entwicklungen betroffen, Krisen und Zukunftschancen prägen die Landespolitik von außen stark mit.
Baden-Württemberg hat aber viele Möglichkeiten, die eigene Zukunft maßgeblich selbst zu beeinflussen. Als Beispiele nenne ich hier die Fragen der Bildungsqualität, des Wirtschaftsstandorts, der Staatsfinanzen sowie der Polizei und Justiz. Viele Themen gelingen wiederum nur im Zusammenspiel der unterschiedlichen Ebenen, wie beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Landwirtschaft, Verbraucherschutz oder bei klimaschonender Energie und Kraftstoffen.
Diese breite thematische Vielfalt wird von uns als liberaler Fraktion in unserer Arbeit im Landtag vollumfänglich aufgegriffen. Uns ist dabei nicht nur wichtig, dass unsere Arbeit wahrgenommen und darüber berichtet wird, sondern wir wollen auch unser unverwechselbares Profil deutlich machen. Wir setzen eigene Schwerpunkte.
Diese Ausgabe der „Liberalen Parlamentsarbeit“ kann natürlich nur einen Bruchteil der Aktionen, Anträge und Initiativen wiedergeben, die wir im Laufe eines Jahres auf den Weg bringen. Wenn Sie Nachfrage zu einzelnen Themen haben, wenden Sie sich direkt an uns, wir geben gerne Auskunft über unsere Arbeit.
Ich lade Sie herzlich ein, einen eigenen Eindruck zu gewinnen. Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich Rülke
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Kostenfreie schulische Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen ist unabdingbar.
In der heutigen Plenarsitzung zu einem Antrag der SPD-Fraktion mit dem Thema Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsberufen sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:
„Seit langem setzen auch wir uns nachdrücklich für die Abschaffung von Schulgeldern in Gesundheitsberufen ein. Unser Engagement gilt insbesondere der Notwendigkeit, Schulgeldfreiheit für Ausbildungen im Gesundheitssektor zu gewährleisten, und zwar flächendeckend an allen Bildungseinrichtungen. Hier geht es auch um die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Bis die Bundesregierung die Schulgeldfreiheit umsetzt, muss die Landesregierung die Schulgeldfreiheit im Vorgriff umsetzen, Baden-Württemberg ist hier inzwischen Schlusslicht, die meisten Bundesländer haben die Schulgeldfreiheit für Physiotherapie-, Ergotherapie-, Logopädie-, Podologie-, Diätassistenten- und Massageschulen umgesetzt.
Die Gesundheitsberufe zeigen einen Trend zur Akademisierung, insbesondere im Rahmen der Primärqualifikation. Hierbei ist es von großer Bedeutung, dass die Schulgeldfreiheit nicht nur für akademische, sondern gleichermaßen für berufliche Ausbildungswege im Gesundheitssektor gewährleistet wird. Dies betrifft sämtliche Schulen, um die dualen Ausbildungswege weiterhin zu fördern. Diese dualen Pfade sorgen für einen ausgewogenen Qualifikationsmix bei den Gesundheitsfachkräften.
Die Notwendigkeit der Schulgeldfreiheit erstreckt sich auf alle Ersatz- und Ergänzungsschulen, um jegliche Konkurrenz zwischen verschiedenen Ausbildungswegen und unterschiedlichen Schulträgern zu vermeiden. Es ist inakzeptabel, dass es zum einen Schulen in öffentlicher Trägerschaft gibt, die kein Schulgeld erheben, dafür aber Ausbildungsvergütungen bezahlen. Zum anderen müssen private Schulen eine Schulgebühr erheben und können keine Ausbildungsvergütung bezahlen. Eine kostenfreie schulische Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen ist somit unabdingbar, um sicherzustellen, dass die Auswahl des Ausbildungsweges nicht durch finanzielle Überlegungen beeinträchtigt wird. Unsere Bemühungen zielen darauf ab, eine umfassende und chancengleiche Ausbildung im Gesundheitssektor zu gewährleisten. Ohne mehr Auszubildende in den Gesundheitsberufen wird der Fachkräftemangel weiter verschärft.“
Wir können es uns nicht leisten, ein Jahr auf neue Fachkräfte zu warten.
Mit einer parlamentarischen Initiative (Drucksache 17/5200) wurde der Stand zur generalistischen Pflegeausbildung abgefragt. Die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge gegenüber den Vorjahren sank um sieben Prozent von 6.907 auf 6.155. Die jährliche Anzahl der Schulabgänge ohne Abschluss im generalistischen Bereich in Baden-Württemberg stieg von 878 in 2021 auf 1.841 in 2022.
Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag sagt dazu:
„Erschreckend hoch sind die Zahlen der Ausbildungsabbrüche und derer, die die Prüfung am Ende nicht bestehen. Eine differenzierte Erfassung bestandener und nicht bestandener Prüfungen nach Erst- und Wiederholungsversuch wird durch das Statistische Landesamt nicht vorgenommen, gleiches gilt für die Ausbildungsabbrüche. In diesem Ausbildungsjahr haben offenbar an einigen Schulen bis zu 50 Prozent der Pflegeschülerinnen und -schüler die Abschlussprüfung nicht bestanden. Kliniken und Pflegeeinrichtungen sind zurecht aufgebracht, weil sie davon ausgingen, diese Auszubildenden, die in der Regel gute praktische Leistungen haben, jetzt als Fachkräfte einzustellen. Ich fordere hier Minister Lucha auf, das Thema aufzugreifen und Überlegungen einzubringen, wie diese hohen Durchfallquoten vermieden werden können. Morgen tagt der Arbeitskreis Pflegeberufereform, der sich ebenfalls mit dem Fachkräfteexamen 2023 beschäftigen und hoffentlich Lösungsansätze erarbeiten wird. Für die Pflege bedeutet diese Examensquote eine Zunahme des Fachkraftmangels. Pflegeschülerinnen und ‑schüler müssen jetzt bis zu einem Jahr warten, bis sie die Prüfung wiederholen können und werden dann erst in den Beruf einsteigen, vorausgesetzt, sie bleiben überhaupt dabei.“
Minister Lucha muss das Rad nicht neu erfinden.
Zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion SPD sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:
„Ich danke der SPD, dass sie den Gesetzentwurf zum Willkommensgesetz für Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen in den Pflege- und Gesundheitsberufen eingebracht hat, weil es um die Beschleunigung der Anerkennungsverfahren für Fachkräfte aus dem Ausland geht. Der Gesetzentwurf kann allerdings aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion so nicht umgesetzt werden, unter anderem wegen der gesetzlichen Festschreibung der personellen Ausstattung, der Genehmigungsfiktion oder der verbindlichen Beratung.
Die Anhörung und die Beratung zum Gesetzentwurf hat aber verdeutlicht, dass wir in Baden-Württemberg für die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland viel mehr tun müssen, gerade im Gesundheits- und Pflegebereich. Die Landesregierung bewegt sich hier in sehr gemächlichen Schritten, um das Anerkennungsverfahren, das Ausländerrecht und das Aufenthaltsrecht in einem Runden Tisch ‚Zuwanderung Gesundheits- und Pflegeberufe‘ zu koordinieren und erst bis zum Frühjahr 2024 in einer ‚One-Stop-Agency‘ zu bündeln. Dabei muss Minister Lucha doch das Rad nicht neu erfinden, ein Blick nach Hessen zeigt, was möglich ist, wenn man die Sache vorantreiben will. Eine große Hilfe dürfte auch das neue Pflegestudiumstärkungsgesetz sein. Es wird das Anerkennungsverfahren vereinfachen, etwa durch den Verzicht auf die aufwändige Gleichwertigkeitsprüfung, die dann durch eine Kenntnisprüfung oder einen Anerkennungslehrgang ersetzt werden kann.
Die FDP-Landtagsfraktion plädiert weiter für die Beschleunigung der Anerkennungsverfahren, um dem Fachkräftemangel in den Pflege- und Gesundheitsberufen abzumildern. Dafür setzen wir auf pragmatische Lösungen und eine echte Willkommenskultur. Außerdem fordern wir Minister Lucha schon seit längerer Zeit auf, die Pflegehelferausbildung in Baden-Württemberg an die generalistische Pflegeausbildung anzupassen.“
Lucha muss jetzt aktiv in den Dialog mit der Apothekerschaft und den Pharmaunternehmen treten.
In der heutigen aktuellen Debatte zum Thema „Arzneimittelstandort Baden-Württemberg – sichere Lieferketten und starke Apotheken“ sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:
„Der eindrucksvolle Protesttag der Apothekerinnen und Apotheker vergangene Woche hat auf die drängenden Herausforderungen der Apothekerlandschaft sowie die Unzufriedenheit mit der Entwicklung der letzten Jahre aufmerksam gemacht. Apotheken vor Ort haben eine besondere Bedeutung und es besteht die dringende Notwendigkeit einer finanziellen Basis für die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung.
Die Notwendigkeit einer höheren finanziellen Unterstützung, einer Reduzierung der Bürokratie und mehr Flexibilität sind essentiell, um auch in Zukunft eine hochwertige medizinische Versorgung im gewohnten Umfang zu gewährleisten. Der Rückgang von 400 Apotheken in Deutschland im Jahr 2022 ist besorgniserregend.
Das beschlossene Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) war ein Schritt in die richtige Richtung. Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich stark gemacht, dass es künftig weniger Retaxationen für unsere Apotheken gibt. Wir brauchen aber mehr Beinfreiheit für die Apotheken, hier muss der Bundesgesundheitsminister viel mehr Flexibilität zulassen. Das jetzt von der FDP-Bundestagsfraktion verabschiedete Innovationsprogramm für medizinische Biotechnologie führt dazu, dass Unternehmen für Arzneimittel künftig einfacher Preise verhandeln können und die Forschung verbessert wird.
Wir fordern daher auch von der Landesregierung ein entschlossenes Handeln. Minister Lucha soll in den Dialog mit dem Bundesgesundheitsministerium und Bundeswirtschaftsminister Habeck treten. Das Wirtschaftsministerium kann nach § 78 Arzneimittelgesetz den Apotheken-Festzuschlag ändern. Dies wäre unmittelbar eine spürbare Verbesserung für unsere Apotheken.
Handlungsempfehlungen gibt es genügend. So hat das Forum Gesundheitsstandort BW im September 2023 der Landesregierung Maßnahmen an die Hand gelegt, um den Arzneimittelstandort Baden-Württemberg zu stärken und die Arbeit der Apotheken zu verbessern. Beispielsweise eine Erleichterung beim Import von im Inland nicht verfügbaren Arzneimitteln, einen flexiblen Einzelimport, einen erleichterten Austausch bei Nicht-Verfügbarkeit ohne Retaxationsgefahr und eine vereinfachte Möglichkeit zum Arzneimittelbezug von anderen Apotheken.
Deshalb brauchen wir mehr politischen Einsatz für unseren Pharmastandort und die Apotheken in Baden-Württemberg. Ich empfehle Minister Lucha dringend, den engen Dialog mit der Apothekerschaft und den Pharmaunternehmen zu führen.“
Durch die Aussage des RP Karlsruhe entsteht in der Bevölkerung der Eindruck, dass das Kultusministerium und Behörden nicht frühzeitig miteinander kommunizieren.
Zur Meldung, wonach sich das Kultusministerium und das Regierungspräsidium Karlsruhe bezüglich des Tragens von medizinischen Masken an Schulen uneins sind, sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:
„Ich teile die Auffassung des Kultusministeriums, dass das Tragen von medizinischen Masken selbstverständlich erlaubt sein muss. Die Entscheidung hierzu trifft man schließlich auch im schulischen Kontext nicht grundlos.
Angesichts der seit Wochen steigenden Corona-Infektionszahlen stellt sich jedoch die Frage, weshalb sich das grün geführte Kultusministerium beim Thema Tragen medizinischer Masken an Schulen nicht schon längst mit zuständigen Behörden abgestimmt hatte.
Durch die widersprüchlichen Aussagen des Kultusministeriums und des RP Karlsruhe entsteht in der Bevölkerung der Eindruck, als würden Ministerium und Behörden nicht frühzeitig miteinander kommunizieren.“
Erhaltung der Versorgungsstrukturen und die Wertschätzung für den herausragenden Beitrag zur Arzneimittelversorgung unserer Bevölkerung stehen im Mittelpunkt.
Bei der Kundgebung für den Erhalt und die Stärkung der flächendeckenden Versorgung der Apothekerschaft, organisiert durch den bayerischen und baden-württembergischen Landesapothekerverbandes am 22. November in Stuttgart, sprach auch der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag Jochen Haußmann.
„Heute versammeln sich Apothekerinnen und Apotheker aus ganz Baden-Württemberg zu einem eindrucksvollen Protesttag in Stuttgart, um auf die drängenden Herausforderungen und Forderungen der Apothekerschaft aufmerksam zu machen. Apotheken vor Ort haben eine besondere Bedeutung und es besteht die dringende Notwendigkeit einer finanziellen Basis für die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung. Sie tragen maßgeblich zur ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung bei, daher danke ich der Apothekerschaft sowie der Landesapothekerverband und der Landesapothekenkammer für ihre herausragende Arbeit und ihre Expertise im Dialog mit der Politik.
Seit 2011 verfolge ich als gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion intensiv die Entwicklungen im Gesundheitswesen. Die letzten Jahre waren von vielfältigen Herausforderungen geprägt, darunter das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz, Retaxationen, der RX-Versandhandel und einen erheblichen Mehraufwand aufgrund von Lieferengpässen von Medikamenten. Ganz besonders lobenswert war der Einsatz der Apothekerschaft während der Corona-Pandemie.
Angesichts des alarmierenden Trends, dass 2022 rund 400 Apotheken ihre Türen schließen mussten, besteht politischer Handlungsbedarf. Diese beinhalten nicht nur die finanzielle Honorierung, sondern auch die überbordende Bürokratie und Regulatorik.
Der Protesttag der Apothekerschaft ist ein Ausdruck der Unzufriedenheit mit der aktuellen Gesundheitspolitik und insbesondere der schwierigen Kommunikation mit dem Gesundheitsminister Lauterbach. Ich appelliere deshalb an ihn, die Anliegen ernst zu nehmen. Ich fordere Gesundheitsminister Lauterbach und auch Landesgesundheitsminister Lucha auf, den Dialog mit der Apothekerschaft zu suchen und an konstruktiven Lösungen zu arbeiten. Die Erhaltung der Versorgungsstrukturen und die Wertschätzung für den herausragenden Beitrag zur Arzneimittelversorgung unserer Bevölkerung stehen dabei im Mittelpunkt.“
FDP setzt sich auf Bundesebene für gesetzliche Änderungen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes ein
Zur Meldung von Einschränkungen im Ärztlichen Bereitschaftsdienst nach dem Urteil des Bundessozialgerichts, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:
„Das gestrige Urteil des Bundessozialgericht zur Sozialversicherungspflicht wirkt sich unmittelbar auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst aus. Notfallpraxen schließen oder kürzen ihre Öffnungszeit, zahlreiche Ärztinnen und Ärzte können sich nicht mehr im ärztlichen Bereitschaftsdienst beteiligen. So droht dem ärztlichen Bereitschaftsdienst erhebliche Lücken. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten ist nach dem Urteil des BSG massiv gefährdet.
Ich bin unserem gesundheitspolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Prof. Dr. Andrew Ullmann dankbar, dass er die Entscheidung des Bundessozialgerichts ebenfalls nicht nachvollziehen kann. Recht und Praxis gehen hier seiner Meinung nach aneinander vorbei, deshalb muss der Gesetzgeber entsprechend tätig werden. Wir brauchen zeitnah eine gesetzliche Regelung, die die Sicherstellung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes wieder ermöglicht.“
Perinatalzentren brauchen Neubewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss
Die Stellungnahme der Landesregierung auf eine parlamentarische Initiative der FDP/DVP-Fraktion zur „Entwicklung der Frühgeburtenversorgung in Baden-Württemberg“ (Drucksache 17/5352) kommentiert der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, wie folgt:
„Die ursprünglichen Bedenken, dass elf der 21 Perinatalzentren in Baden-Württemberg ab 2024 schließen müssen, hat sich glücklicherweise nicht bestätigt. In der Anfrage wird derzeit mit acht Krankenhausstandorten gerechnet. Die Landesregierung hat hier einen kritischen Blick und gesteht, dass eine Leistungssteigerung von knapp 24% bei den Kliniken, welche diese Schließungen abfedern müssten, weder räumlich noch personell leistbar ist. Es bedarf nicht nur der Betrachtung der Frühgeburtenzahlen an sich, sondern auch der Sicherstellung der Versorgung von Schwangeren, welche durch entsprechende Vorsorgemaßnahmen dann erst gar keine Kinder mit einem Aufnahmegewicht unter 1250g auf die Welt bringen. Somit müssen Ressourcen bestehen bleiben bzw. sogar aufgestockt werden, um diese Frauen zu versorgen, da auch mit einer Abnahme der Transportkapazitäten für Neugeborenen zu rechnen ist, bei dann erheblich zunehmendem Bedarf an Häufigkeit und Transportlänge.
Ich fordere hier eine Neubewertung des Gemeinsamen Bundesausschuss der Krankenhäuser, um die Zerschlagung der funktionierenden Strukturen in den Landkreisen, die für diese Kinder rund um die Uhr da sind, und die auch die Notarztversorgung weitab der Universitäten wahrnehmen, zu verhindern.
Der behauptete lineare Zusammenhang von Mindestmenge und Qualität bei den Frühgeborenen wird von Fachleuten anders bewertet.“
SPD und FDP setzen Akteneinsicht durch.
Nach den neuesten Medienberichten zur Messerattacke auf eine Frau durch einen Psychiatrie-Patienten in Wiesloch beantragten die Fraktionen SPD und FDP/DVP eine erneute Stellungnahme von Minister Lucha, um die Vorgänge am Psychiatrischen Zentrum Nordbaden (PZN) weiter aufzuklären. Dafür gab es eine Sondersitzung des Landtagsausschusses.
Dazu erklärt Florian Wahl, Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration des Landtags von Baden-Württemberg sowie Sprecher für Gesundheit und Pflege der SPD-Fraktion:
„Nach der gestrigen Sitzung erhärten sich die massiven Zweifel an den Aussagen vom Sozialminister Lucha. Dieser sprach davon, dass er sich in der Sondersitzung nie zum Patienten geäußert hätte. Damals sprach der Minister allerdings eindeutig davon, dass der Patient nicht auffällig war. Der Patient sei zudem ‚höflich‘ gewesen und es hätte im Vorfeld keine Gewalterfahrungen gegeben. Diese Aussage ist klar und deutlich über das Landtagsvideoarchiv beweisbar. Damit spricht der Minister im Sozialausschuss die Unwahrheit! All diese Aussagen werden jetzt auch durch die Berichterstattung massiv in Zweifel gezogen. So wird von Gewaltaktionen des Patienten und Ausbruchsversuchen berichtet. Minister Lucha verstrickt sich zunehmend in weitere Widersprüche. Unser Vertrauen in die Aufklärungskompetenz des Ministeriums ist deshalb erschüttert. Umso wichtiger ist es jetzt, dass alles auf den Tisch kommt. Stand jetzt kann ein Systemversagen nicht ausgeschlossen werden! Die Akten werden zeigen, ob es noch mehr Widersprüche und Halbwahrheiten gibt und wie es wirklich um den Patienten bestellt war.“
Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt:
„Es ist sehr bedauerlich und nicht nachvollziehbar, dass Minister Lucha im öffentlichen Teil der Sondersitzung des Sozialausschusses am 15.09.2023 ausführlich Stellung zu dem 33jährigen Verurteilten bezog, in der gestrigen weiteren Sondersitzung aber jegliche öffentliche Stellungnahme bezüglich der aktuellen Berichterstattung abgelehnt hat. Offenbar hat Minister Lucha dem Sozialausschuss falsche Tatsachen mitgeteilt oder er wurde nicht richtig informiert. Beides wäre nicht akzeptabel und leistet gegenüber der Bevölkerung einen Bärendienst. Die Öffentlichkeit hat zurecht einen Anspruch darauf, Antworten zu den in der Presse verlautbarten Vorwürfe zu erhalten. Dazu habe ich Minister Lucha mehrfach aufgefordert, sich öffentlich dazu zu äußern. Um es klipp und klar zu formulieren: Für die FDP steht die Sicherheit der Bevölkerung an erster Stelle. Die Öffentlichkeit muss sich darauf verlassen können, dass Verurteilte keine Gefahr für die Bevölkerung darstellen. Der Fall in Wiesloch zeigt deutlich, dass wir nicht einfach wieder zum Status Quo übergehen, sondern wie von SPD und FDP gefordert, eine Analyse des Maßregelvollzugs in Baden-Württemberg brauchen.“
Zweieinhalb Jahre Grün-Schwarz:
Bilanz eines Auslaufmodells
Es war eine einsame Entscheidung, die Ministerpräsident Kretschmann nach teilweise heftigen Diskussionen am 1. April 2021 bei seiner Partei durchsetzen konnte: Die Koalition der Grünen mit der CDU sollte fortgesetzt werden. Es war die bequemere Wahl für ihn, denn die CDU im Land war bereit, so gut wie alles, was die Grünen wollten, ohne Diskussion mitzumachen.
Doch ‘einfach für ihn’ bedeutet nicht auch ‘gut fürs Land’.
Wir nehmen die Halbzeit der Regierungszeit zum Anlass, eine politische Bilanz zu ziehen. Basierend auf Fakten und praktischen Entscheidungen der Regierungskoalition thematisieren wir, wie es anders besser werden kann und muss.
Die grün-schwarze Koalition wird keine Zukunft haben. Umso wichtiger ist es, dass das Land endlich wieder eine bekommt. Die gesamte Analyse im Download.
Insbesondere Lucha muss den Krankenhausplan und die Finanzierung anpacken.
Zu den Fragen und Themen der aktuellen Demos von Krankenhausbeschäftigten – auch vor dem Hintergrund der Krankenhausreform-Diskussionen – sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:
„Die finanzielle oder personelle Lage der Krankenhäuser ist besorgniserregend. Minister Lucha muss im Zuge der Krankenhausreform den Landeskrankenhausplan aus 2010 dringend auf den zukünftigen Versorgungsstrukturen weiterentwickeln. Dazu benötigen wir mit Blick auf die sektorenübergreifende Versorgung regionale Strukturgespräche und die Beteiligung der Ärzteschaft im ambulanten Bereich. Außerdem muss er als Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz das Thema Finanzierung der Kliniken in den Fokus nehmen. Bis die Krankenhausstrukturreform in Gang kommt, brauchen wir kurzfristige Übergangslösungen.“
Perspektivisch ist eine Prüfung gesetzlicher Maßnahmen im Maßregelvollzug zweckmäßig.
In der Sondersitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration zu den aktuellen Vorgängen im Maßregelvollzug im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:
„Ich bedanke mich namens unserer Fraktion für die einfühlsamen Worte des Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration, Florian Wahl, für die Angehörigen des Opfers, für die belastende Situation der Beschäftigten im Psychiatrisches Zentrum Nordbaden (PZN) sowie für die Gedenkminute für das Opfer. Ich danke auch für die umfassende Darstellung des Ablaufs der Entweichung, der Flucht und der Tat in Wiesloch.
Ich habe in der Darstellung des Ministers aber vermisst, inwieweit diese furchtbare Tat zu einer Überprüfung des Maßregelvollzugs im Hinblick auf die Bewertung der Sicherheit der Bevölkerung führt. Minister Lucha blieb dazu eine Antwort schuldig. Im Gegensatz zu ihm haben die Regierungsfraktionen die Landesregierung aufgefordert zu berichten, welche Maßnahmen sie aktuell und mittelfristig als notwendig ansieht, um solche und ähnliche Taten zu verhindern. Ich fordere Minister Lucha auf, als Ergebnis der heutigen Sondersitzung eine gründliche Bewertung vorzunehmen. Dr. Christian Oberbauer hat darauf hingewiesen, dass im PZN aktuell eine deutliche Verschärfung des Alltags vorgenommen wurde – er nannte es einen ‚Lockdown‘ für die Patientinnen und Patienten.
Dass der Maßregelvollzug in Baden-Württemberg in den letzten Jahren unter Platzmangel leidet, ist seit längerem bekannt. Diesen Zustand habe ich bereits mehrfach bemängelt. 2021 und 2022 mussten jeweils 35 Verurteilte aus dem Maßregelvollzug entlassen werden, mit Ausnahme von acht Verurteilten, die wegen anderer Taten in Haft geblieben sind.
Die gesetzlichen Änderungen im §64 StGB waren ein wichtiger und richtiger Schritt, perspektivisch muss aber auch über weitreichendere gesetzliche Änderungen nachgedacht werden, etwa im Hinblick auf eine bessere Durchlässigkeit zwischen Maßregelvollzug und Justizvollzug. Ein Wechsel vom Strafvollzug in den Maßregelvollzug – und umgekehrt –ist grundsätzlich nicht möglich. Aus meiner Sicht wäre dies jedoch eine wichtige Möglichkeit.
Im gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD und der FDP/DVP fordern wir, dass Minister Lucha darstellt, welche Maßnahmen er aktuell und mittelfristig als notwendig ansieht, um solche und ähnliche Taten zu verhindern. Hier sind sich SPD und FDP einig, dass ein dringender Handlungsbedarf besteht, um diese Analyse und entsprechende Umsetzung vorzunehmen. Im Prinzip sehen die beiden Fraktionen in ihrem Antrag die Prüfung von Maßnahmen vor, während Lucha keinen Änderungsbedarf sieht.“
SPD und FDP fordern Sondersitzung des Ausschuss Soziales, Gesundheit und Integration für Freitag, den 15. September 2023 zur Flucht aus der Psychiatrie und den fatalen Folgen.
Gegenstand der Sondersitzung sollen die Vorgänge vom 08.09.2023 im Maßregelvollzug in Wiesloch sein, in dessen Zusammenhang eine Frau in der Innenstadt getötet wurde. Die beiden Fraktionen bitten dazu um Berichte von Minister Manfred Lucha sowie Dr. Christian Oberbauer, Leiter der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie am Psychiatrische Zentrum Nordbaden. Anschließend ist eine Aussprache anberaumt. Ziel ist, die zuständigen Abgeordneten umfassend über den Vorgang zu informieren, um beurteilen zu können, wie die Maßnahmen der Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung in Wiesloch und im Maßregelvollzug in Baden-Württemberg insgesamt einzuordnen und zu bewerten sind.
Dazu erklärt Florian Wahl, Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration des Landtags von Baden-Württemberg sowie Sprecher für Gesundheit und Pflege der SPD-Fraktion:
„Meine Gedanken sind zuerst bei der getöteten Frau aus Wiesloch und bei ihren Angehörigen. Dieser Tod ist schrecklich und darf nicht ohne Folgen bleiben. Wir wollen alles tun, damit die Umstände der Flucht des Straftäters aufgearbeitet werden und eine solche Tat nicht noch einmal passiert. Deshalb beantragen wir eine baldige Befassung des zuständigen Landtagsausschusses.“
Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt:
„Ich bin betroffen von dieser schlimmen Messerattacke mit tödlichem Ausgang. Ich halte es für dringend geboten, dass Minister Lucha über diesen Ausbruch im Sozialausschuss des Landtags berichtet. Deshalb haben wir zusammen mit der SPD einen Antrag auf eine Sondersitzung am kommenden Freitag gestellt.
Der Maßregelvollzug ist in Baden-Württemberg seit Jahren unter großen Druck. Im Gegensatz zu den benachbarten Bundesländern müssen in Baden-Württemberg immer wieder Verurteilte entlassen werden, weil die Kapazitäten nicht ausreichen. Der Sozialausschuss hat sich bereits mit früheren Ausbrüchen beschäftigt, beispielsweise mit dem Ausbruch von vier Verurteilten in Weinsberg vor knapp zwei Jahren.
Offensichtlich waren die damals ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichend. Minister Lucha muss nun alles daransetzen, dass es im Maßregelvollzug keine weiteren Ausbrüche mehr gibt. Es geht hier um die Sicherheit und den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger.“
Zahl der fehlenden Fachkräfte in der generalistischen Pflegeausbildung erschreckend hoch.
In einer Anfrage an die Landesregierung zur generalistischen Pflegeausbildung in Baden-Württemberg (Drucksache 17/5200) zeigen sich die stark sinkenden Zahlen der abgeschlossenen Ausbildungsverträge gegenüber den Vorjahren um -7%. Dazu äußert sich Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag kritisch:
„Der Rückgang von 7% der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zur Pflegefachfrau/-mann in 2022 gegenüber 2021 ist im Hinblick auf den enorm steigenden Bedarf besorgniserregend. 2022 wurden mit 6.155 Ausbildungsverträge insgesamt 752 weniger Auszubildende beschäftigt als noch 2021. Zwar werden allerlei Maßnahmen im Antrag angepriesen, wo und wie Fachkräfte gewonnen und die Ausbildung schmackhaft gemacht wird, doch geht die Entwicklung in eine andere Richtung. Im Vergleich zum Jahr 2019 fehlen in 2022 fast 1000 Absolventen in der generalistische Pflegeausbildung. Minister Lucha muss diesem Thema eine wesentlich höhere Priorität einräumen und die Evaluation der Generalistik in den Fokus nehmen.
Der Handlungsdruck ist riesig. Wir müssen die wertvollen Fachkräfte aus dem Ausland schneller in Arbeit und Ausbildung bringen. Die Situation der Stuttgarter Ausländerbehörde zeigt uns deutlich die nicht zufriedenstellende Situation. Die Pflegeschulen brauchen eine sichere Finanzierung. Darüber hinaus können wir es uns nicht leisten, dass Abbrecher der generalistischen Ausbildung keinerlei Qualifikation erreichen. Dafür brauchen wir dringend Zwischenabschlüsse, damit nicht zwei oder drei Jahre Ausbildung völlig ohne Abschluss sind. Außerdem sollte das Ministerium Abbrüche in der Ausbildung überhaupt einmal erfassen, auswerten und dann Maßnahmen ergreifen. Dies halte ich für essentiell im Hinblick auf die neue Personalbemessung. Wir können uns eine weitere Abwanderung von Fachkräften in der Pflege nicht leisten! Und schon gar nicht rückläufige Ausbildungszahlen und steigende Abbrecherquoten.“
Gesetzesänderung zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sowie das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz sind nur kleine Impulse.
In der Beratung der Gesetzesänderung des Landesgesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG) sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:
„Das L-BGG enthält sinnvolle und wichtige Ergänzungen. Teilhabe ist ein Menschenrecht für alle und muss umfassend ermöglicht werden. So ist es selbstverständlich, dass Menschen mit Behinderungen von einem zertifizierten Assistenzhund beim Zutritt öffentlicher Stellen begleitet werden. Dies gilt auch für die barrierefreie Gestaltung der Internet- und Intranetseiten sowie mobiler Anwendungen öffentlicher Stellen. Es braucht allerdings bei der Überwachungsstelle der Deutschen Rentenversicherung für Ausnahmen noch exaktere Regelung. Unterstützung beim Thema Barrierefreiheit in Baden-Württemberg ist gut, aber es stellt sich schon die Frage, ob das Kompetenzzentrum Barrierefreiheit im Sozialministerium richtig angesiedelt ist.
Viel mehr Impulse hätten wir uns bei den Änderungen zum Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz gewünscht. Minister Lucha vergibt hier einmal mehr die Chance, dieses Gesetz so zu modernisieren, dass wir in Baden-Württemberg insbesondere bei ambulant betreuten Wohngemeinschaften und innovativen Wohnformen mehr Möglichkeiten eröffnen. Gerade die aktuelle Situation in der Pflege sorgt für einen enormen politischen Handlungsdruck, vor allem im Ordnungsrecht trägt das Land hier viel Verantwortung und bietet viele Möglichkeiten. Beispielsweise ist es nicht nachvollziehbar, weshalb eine ambulant betreute Wohnform nicht unter dem Dach einer stationären Einrichtung sein darf bzw. mehr als zwei Wohngemeinschaften des gleichen Anbieters in unmittelbarer räumlicher Nähe verboten sind. Bereits seit 2018 haben wir in einem Gesetzentwurf vorgeschlagen, die Doppelprüfungen durch Heimaufsicht und Medizinischen Dienst zu bündeln und so die Pflege von Bürokratie zu entlasten. Und bei der Erprobungsregelung hatten wir eine unkomplizierte Lösung vorgeschlagen.
Es ist sehr bedauerlich, dass es Minister Lucha unterlässt, mit einem modernen Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz die aktuellen Herausforderungen aufzugreifen. Die vorliegenden Gesetzesänderungen ist leider nur ein ganz kleiner Schritt – ein viel zu kleiner Schritt für die Pflege in Baden-Württemberg.“
Endlich erkennt auch die Landesregierung den Handlungsbedarf.
Zur Mitteilung des Sozialministeriums anlässlich des heute gestarteten Runden Tischs „Zuwanderung Gesundheits- und Pflegeberufe“ sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:
„Seit langem machen wir auf die Problematik der langen Bearbeitungs- und Genehmigungszeiten für die Gewinnung ausländischer Fachkräfte im Gesundheits- und Pflegebereich aufmerksam. Bisher ist das beim Sozialminister Lucha auf taube Ohren gestoßen. Wir stehen hier nicht nur im Wettbewerb mit anderen Bundesländern, sondern auch mit anderen Ländern in Europa. Der Runde Tisch sollte aber nicht nur auf Ebene der Ministerien agieren. Ganz entscheidend ist die Unterstützung der Einrichtungen, damit die Beantragungen und die Antragsbearbeitung reibungslos verlaufen. Wichtig ist dabei, dass die Einrichtungen eine gute Anlaufstelle im Verlaufe der Antragsberatung erhalten.“
Die Krankenhausplanung in Landeszuständigkeit behalten.
Zur Meldung, in der sich Landes-Gesundheitsminister Lucha zur Reform der Krankenhauslandschaft äußerte, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:
„Ich begrüße es, dass Minister Lucha die Krankenhausplanung in Landeszuständigkeit behalten will.
Die geplante Einteilung der Kliniken in Leistungsstufen hat erhebliche Auswirkungen auf die Klinikstrukturen. Und diese ist nach wie vor noch völlig unklar.
Auch der Investitionsbedarf für diese Krankenhausreform ist zu ermitteln, vor allem aber auch deren Finanzierung. Im Wesentlichen bedarf es für die Fachkliniken besondere Regelungen. Hier sollte nichts übers Knie gebrochen werden, es geht um wichtige Entscheidungen für die stationäre Versorgung in Baden-Württemberg.“
„Die aktuelle Lieferengpass-Situation bei Medikamenten zeigt, dass eine bundesweite Verstetigung der SARS-COV 2 Abgaberegelungen für die Apotheken enorm wichtig wäre, um die stringenten Retaxationen zu untersagen“, so Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion. Während der COVID-19-Pandemie wurden Ausnahmeregelungen getroffen, die gezeigt hätten, dass den Apotheken im Land mehr Eigenverantwortung und Entscheidungsgewalt eingeräumt werden könne. „So war es während dieser Zeit beispielsweise möglich, Medikamente anderer Hersteller als Alternativen zum verschriebenen Rezept oder auch Teil-Mengen von bereits geöffneten Verpackungen herauszugeben. Die Apothekerinnen und Apotheker hatten nicht zu befürchten, dass sie wegen der Retaxierung, sprich dem Ausbleiben der Vergütung durch die Krankenkassen, keine Erstattung bekommen und auf den Kosten sitzen bleiben“, ergänzt Jochen Haußmann. Diese Ausnahmeregelungen sind allerdings zum 07. April 2023 ausgelaufen.
Auf Bundesebene wird derzeit ein neuer Gesetzentwurf eines Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) beraten. Die während der Pandemie gelockerten Abgaberegeln in den Apotheken sollen hier nur teilweise verstetigt werden. Konkret dürfen die Apotheken bei nicht-vorrätigen Arzneimitteln von Rabattverträgen abweichen und ein vorrätiges, wirkstoffgleiches Medikament abgeben – auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Arzt. Allerdings gilt dies nur für Arzneimittel, die auf der Engpass-Liste des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stehen. Diese Liste spiegele aber kaum die Engpass-Situation in den Apotheken wider und erfasse zudem auch ein Großteil von Kinder-Medikationen nicht. Haußmann: „Damit werden die Apotheken nicht nur mit zusätzlicher unnötiger Bürokratie belastet, nein es steigt auch das Risiko auf Retaxationen weiter an.“
Jochen Haußmann hat zu den Auswirkungen von Retaxationen auf die Arzneimittelversorgung in Baden-Württemberg einen Berichts-Antrag an das Sozialministerium gestellt. Fragwürdig sind für ihn die Antworten des Sozialministers Manfred Lucha auf die Frage zur Höhe der Retaxationen und Null-Retaxationen. Der Minister gibt an, dass bei einer der größten Krankenkassen die Abrechnungskürzungen in den letzten fünf Jahren bei 11.195,60 Euro lagen. Die Realität sieht anders aus, bestätigt Christoph Gulde, Besitzer der Solitude Apotheke in Stuttgart. „Ich selbst habe in meiner Apotheke im Schnitt acht Retaxationen im Monat über ein Volumen von geschätzt 400 Euro.“ Rechne man diese Monatsbelastung auf fünf Jahre hoch und beachtet die rund 2.300 Apotheken in ganz Baden-Württemberg, ergebe sich eine enorme Differenz zu den angegebenen 11.195,60 Euro.
„Die Gefahr der Vollabsetzung bereitet unterschwellig Angst und führt zur Verunsicherung. Aus meiner Sicht ist das Risiko der Null-Retaxation die größte psychische Belastung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Apotheken, noch vor dem Risiko einer Falschabgabe“, sagt Gulde und bedankt sich bei Jochen Haußmann für die Einbringung dessen Antrages.
Jochen Haußmann schließt aus den erhaltenen Informationen: „Es besteht dringender politischer Handlungsbedarf, damit Null-Retaxationen gesetzlich ausgeschlossen werden und die Apotheken in Baden-Württemberg finanziell nicht noch weiter belastet werden. Besonders besorgniserregend ist zudem die Entwicklung im ländlichen Raum. Da die Apothekerdichte hier im Vergleich zu den Städten deutlich geringer und die Bevölkerung im Durchschnitt älter ist, sind andere Anforderungen an die Arzneimittelversorgung und –therapie zu beachten. Auch bei der Versorgung mit Kinderarzneimittel ist noch Luft nach oben“, schlussfolgert Jochen Haußmann.
Zwangsweise Registrierung der Pflegekräfte ist inakzeptabel.
Zur zweiten und dritten Lesung des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann wie folgt:
„Der vorliegende Gesetzentwurf hat weiterhin zahlreiche Kritikpunkte. Die von SPD und FDP/DVP geforderte öffentliche Anhörung im Sozialausschuss wurde von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Auch die Vorschläge in unserem Änderungsantrag fanden kein Gehör. Offensichtlich will die Landesregierung auf der Zielgeraden des Gesetzgebungsverfahrens nach dem Motto ‚Augen zu und durch‘ die Landespflegekammer mit der Brechstange durchdrücken. Der fatale Eindruck entsteht leider, dass die Pflegekräfte in Baden-Württemberg viel zu wenig eingebunden werden sollen, indem man sie erst mal ungefragt in die Kammer eingliedert. Ich frage den Minister: Haben Sie ein solches Vorgehen wirklich nötig? Fürchten Sie, nicht überzeugend zu sein?
Angesichts der intensiven Diskussionen über die Errichtung einer Pflegekammer war und ist für die FDP/DVP-Landtagsfraktion eine umfassende Information und Einbindung der betroffenen Pflegekräfte vor einer Entscheidung sehr wichtig. Die Landesregierung hat es mit diesem Gesetzentwurf versäumt, für diese umfassende Information und Beteiligung der Pflegekräfte zu sorgen und Transparenz über die Überlegungen zur Errichtung einer Pflegekammer inklusive etwaiger Alternativen zu schaffen. Das Verfahren einer zwangsweisen Registrierung der Pflegekräfte für die geplante Landespflegekammer ist völlig inakzeptabel. Offenbar glaubt Sozialminister Manfred Lucha selbst nicht daran, dass sich genügend Pflegekräfte in Baden-Württemberg freiwillig für eine Pflegekammer entscheiden. Es ist also ein in höchstem Maße undemokratisches Verfahren. Pflegekräfte müssen aktiv widersprechen. Aus diesem Grund lehnt die FDP/DVP-Landtagsfraktion das Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg ab.
Die Mitbestimmung und Stärkung der Selbstverwaltung von Pflegekräften ist kein politischer Selbstzweck, sondern muss die Verbesserung der Versorgung im Blick haben. Gerade in diesen Zeiten des extremen Fachkräftemangels darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Politik eine Kammer mit Zwangsmitgliedschaft durchdrückt. Deshalb war es unsere Anregung, dass die Pflegekräfte selbst und in freiwilliger Form über eine Landespflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft entscheiden. Man wird sehen, wie die Reaktionen der betroffenen Pflegekräfte sind, wenn der Gründungsausschuss mit der Umsetzung der Landespflegekammer beginnt.“
Brauchen dringend eine Entfesselung der Pflege.
Zum Antrag „Starke und generationengerechte Quartiere in Baden-Württemberg“, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:
„Wir begrüßen grundsätzlich die Landesstrategie ‚Quartier 2030‘ welches eine alters- und generationengerechte Quartiersentwicklung fördern und die soziale Teilhabe im Land stärken soll. Gerade die Kommunen sind der entscheidende Motor bei der Umsetzung von generationengerechten Projekten innerhalb der Quartiere. Fakt ist aber auch, dass die Städte und Gemeinden im Land an ihre organisatorischen Grenzen gelangen und weitere Projekte kaum noch stemmen können. Hinzu kommt die mangelnde langfristige Finanzierung durch die Kommunalverwaltungen. Wir brauchen daher nicht noch weitere Strategieentwürfe oder Impulskampagnen – wir brauchen echten Willen und eine Entfesselung der Pflege!
Nur so können wir sicherstellen, dass die Menschen unabhängig von der Art des Pflege- und Unterstützungsbedarfs möglichst lange im gewohnten Umfeld bleiben können. Dazu gehört beispielsweise auch eine niederschwellige Nutzung des Entlastungsbetrages um Nachbarschaftshilfen flexibel und unbürokratisch zu unterstützen. Diese und weitere Vorschläge hat die FDP-Landtagsfraktion in einem ‚10-Punkte-Akut Programm‘ für die Altenpflege in Baden-Württemberg vorgebracht.“
Vorgang in Heidelberg stellte Verhältnis zwischen Land und Kommunen auf den Kopf.
Das Land Baden-Württemberg und die Stadt Heidelberg gaben heute bekannt, sich über die weitere Nutzung des ehemaligen Gefängnisses „Fauler Pelz“ in der Heidelberger Altstadt ab 1. Juli 2023 für den Betrieb eines Maßregelvollzugs geeinigt zu haben.
Vor allem an der schleppenden Einigung und den damit verbundenen Folgen übt der gesundheitspolitische Sprecher und stv. Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, allerdings deutliche Kritik:
„Ich begrüße die Einigung in Sachen Fauler Pelz, das wirft aber ein Schlaglicht auf das katastrophale Missmanagement von Minister Lucha. Anstatt wie von der FDP-Landtagsfraktion vorgeschlagen, bereits 2021 in einen Dialog mit der Stadt Heidelberg zu gehen, hat er sämtliche Register gezogen, um der Stadt Heidelberg zu zeigen, dass das Land mit allen Mitteln durchgreift.
Mit diesem Eingriff in die kommunale Planungshoheit sorgte er für einen einmaligen Vorgang, der das bewährte Miteinander zwischen Land und Kommunen auf den Kopf stellte. Die lange Unsicherheit über das weitere Verfahren hat der Minister zu verantworten. Und er trägt die Verantwortung, dass Baden-Württemberg bei der Erweiterung der Plätze im Maßregelvollzug von der absehbaren Entwicklung regelrecht überrollt wurde. So wurden im Jahr 2021 32, im letzten Jahr (2022) 30 und in diesem Jahr bereits sieben suchtkranke oder psychisch kranke Straftäter entlassen, weil nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.“
Minister Lucha legt mit der Konzeption der Landespflegekammer einen Fehlstart hin.
Zur ersten Lesung des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Ffraktion, Jochen Haußmann, wie folgt:
„Angesichts der intensiven Diskussionen über die Errichtung einer Pflegekammer war und ist es für die FDP/DVP-Landtagsfraktion sehr wichtig, dass eine umfassende Information und Einbindung der betroffenen Pflegekräfte vor einer Entscheidung zwingend notwendig ist. Die Landesregierung hat es mit diesem Gesetzentwurf versäumt, für eine umfassende Information und Beteiligung der Pflegekräfte zu sorgen und diese vor allem transparent über die Überlegungen zur Errichtung einer Pflegekammer incl. etwaiger Alternativen wie beispielsweise eine Vereinigung der Pflegenden in Form einer freiwilligen Mitgliedschaft zu informieren. Dies ist nicht beabsichtigt und wird an den Gründungsausschuss ohne Vorgaben delegiert.
Die Mitbestimmung und Stärkung der Selbstverwaltung von Pflegekräften ist kein politischer Selbstzweck, sondern muss die Verbesserung der Versorgung im Blick haben. Gerade in diesen Zeiten des extremen Fachkräftemangels darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Politik eine Kammer mit Zwangsmitgliedschaft durchdrückt.
Der vorliegende Gesetzentwurf wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Das Verfahren einer zwangsweisen Registrierung der Pflegekräfte für die geplante Landespflegekammer ist völlig inakzeptabel. Offenbar glaubt Sozialminister Manfred Lucha selbst nicht daran, dass sich genügend Pflegekräfte in Baden-Württemberg freiwillig für eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft entscheiden. Nicht anders ist es zu erklären, dass sich Grüne und CDU für eine Zwangsregistrierung der Pflegekräfte durch die Arbeitgeber unter Androhung hoher Strafzahlungen entschieden haben. Die Arbeitgeber werden verpflichtet, die angestellten Pflegekräfte dem Gründungsausschuss zu melden. Damit sind die Pflegekräfte für die Landespflegekammer bereits registriert. Im Gesetzentwurf gibt es zwar ein Quorum von 60% für die Errichtung einer Landespflegekammer. Aber durch die Zwangsregistrierung der Arbeitgeber ergibt sich das Quorum und nicht durch eine freiwillige Registrierung der einzelnen Pflegekräfte. Es ist also ein in höchstem Maße undemokratisches Verfahren. Pflegekräfte müssen dann aktiv widersprechen – Informationen oder Beteiligung dazu: Fehlanzeige. Dies dürfte in Baden-Württemberg zu einem großen Akzeptanzproblem vieler betroffenen Pflichtmitglieder der Pflegekammer führen. Die Erfahrungen aus Niedersachsen oder Schleswig-Holstein scheint die Landesregierung zu ignorieren. Wer eine Landespflegekammer einführen möchte, der muss auf umfangreiche Informationen der Betroffenen und vor allem auf Freiwilligkeit der Registrierung durch die Pflegekräfte selbst setzen.
Im Gesetzentwurf selbst gibt es noch zahlreiche Kritikpunkte wie etwa die Informationsverpflichtung durch den Gründungsausschuss, die Regelungen zu den Mitgliedern, mangelhafte Transparenzregelungen und unklare Informationen zu den Kosten und Pflichtbeiträgen.“