Pressemitteilung

15.Mai 2024 - Gesundheit

Haußmann: Landeskrankenhausplanung endlich angehen

Die aktuelle Situation ist alarmierend.

Heute gibt es eine aktuelle Debatte auf Antrag der CDU-Landtagsfraktion mit dem Titel „Unsere Krankenhäuser am Limit – Versorgung in Baden-Württemberg sichern“. Darin und angesichts des steigenden Drucks auf das Gesundheitssystem mit den damit verbundenen Herausforderungen betont die FDP die Notwendigkeit, die Krankenhausstrukturen und explizit den Landeskrankenhausplan im Land neu zu gestalten. Damit soll langfristig eine qualitativ hochwertige Versorgung sichergestellt werden. Dazu sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Die aktuelle Situation in den Krankenhäusern Baden-Württembergs ist alarmierend. Die Landesregierung muss dringend handeln, um den steigenden Anforderungen an das Gesundheitssystem gerecht zu werden. Ich dränge auf eine tiefgreifende Überarbeitung der Krankenhausplanung des Landes, denn der aktuelle Plan, der im Wesentlichen aus dem Jahr 2010 stammt, ist längst überholt.

Bereits 2014 hatte die FDP/DVP-Landtagsfraktion einen 10-Punkte-Plan zur Neuausrichtung der Krankenhausplanung und Investitionsförderung vorgestellt. Dieser umfasst unter anderem die Einsetzung eines Expertengremiums und wissenschaftliche Gutachten zur Versorgungssituation.

Zehn Jahre später bietet die CDU hier mit ihrer Debatte eine gute Grundlage, um an deren Strukturplanung – welcher im Übrigen auf den Beschluss der CDU-Landtagsfraktion von 2022 in Freudenstadt zurückgeht – zu erinnern. Diese Planung soll unter anderem regionale Strukturgespräche, Digitalisierung, Fachkräfteversorgung und eine angemessene Finanzierung umfassen. Sehr gut, gehen Sie es endlich an!

Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) weist sowohl auf die zu geringe Investitionskostenförderung als auch auf die dringende Notwendigkeit einer auskömmlichen Betriebskostenfinanzierung hin. 85 Prozent der Krankenhäuser im Land befürchten für 2024 hohe Defizite. Ich begrüße die innovative Finanzierungssystematik mit Fallpauschale und einer Vorhaltevergütung im neuen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz des Bundes. Dies ist ein richtiger Schritt. Es muss aber auch berücksichtigt werden, dass Baden-Württemberg die geringste Bettenzahl im Verhältnis zu Einwohnerzahl hat. Wenn andere Länder ihre Strukturen nicht ändern, dann muss das auch finanzielle Auswirkungen haben.

 

Das Gesundheitswesen muss ganzheitlich gedacht werden, dazu gehört auch der Rettungsdienst und die Notfallversorgung sowie die von der grün-schwarzen Landesregierung geforderten verkürzte Planungsfrist von zwölf Minuten bei den Rettungsdiensten. Dazu bedarf es eines Infrastrukturausbaus. Die Finanzierung des Rettungsdienstes erfolgt bisher durch das Land, Hilfsorganisationen und Krankenkassen. Neue Regelungen ändern die Pflicht des Landes zur Kann-Vorschrift und begrenzen den Landesanteil auf maximal 90%, während Hilfsorganisationen mindestens 10% tragen müssen. Finanzierungs- und Gutachterkosten sowie Kostensteigerungen werden nicht berücksichtigt, was für die Hilfsorganisationen ein unkalkulierbares finanzielles Risiko bedeutet. Ohne ausreichende Landesfinanzierung können die Hilfsorganisationen die Finanzierungslücke nicht schließen, was ebenfalls unsere Versorgungsqualität gefährdet. “