Zwangsweise Registrierung der Pflegekräfte ist inakzeptabel.


Zur zweiten und dritten Lesung des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann wie folgt:

 

„Der vorliegende Gesetzentwurf hat weiterhin zahlreiche Kritikpunkte. Die von SPD und FDP/DVP geforderte öffentliche Anhörung im Sozialausschuss wurde von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Auch die Vorschläge in unserem Änderungsantrag fanden kein Gehör. Offensichtlich will die Landesregierung auf der Zielgeraden des Gesetzgebungsverfahrens nach dem Motto ‚Augen zu und durch‘ die Landespflegekammer mit der Brechstange durchdrücken. Der fatale Eindruck entsteht leider, dass die Pflegekräfte in Baden-Württemberg viel zu wenig eingebunden werden sollen, indem man sie erst mal ungefragt in die Kammer eingliedert. Ich frage den Minister: Haben Sie ein solches Vorgehen wirklich nötig? Fürchten Sie, nicht überzeugend zu sein?

 

Angesichts der intensiven Diskussionen über die Errichtung einer Pflegekammer war und ist für die FDP/DVP-Landtagsfraktion eine umfassende Information und Einbindung der betroffenen Pflegekräfte vor einer Entscheidung sehr wichtig. Die Landesregierung hat es mit diesem Gesetzentwurf versäumt, für diese umfassende Information und Beteiligung der Pflegekräfte zu sorgen und Transparenz über die Überlegungen zur Errichtung einer Pflegekammer inklusive etwaiger Alternativen zu schaffen. Das Verfahren einer zwangsweisen Registrierung der Pflegekräfte für die geplante Landespflegekammer ist völlig inakzeptabel. Offenbar glaubt Sozialminister Manfred Lucha selbst nicht daran, dass sich genügend Pflegekräfte in Baden-Württemberg freiwillig für eine Pflegekammer entscheiden. Es ist also ein in höchstem Maße undemokratisches Verfahren. Pflegekräfte müssen aktiv widersprechen. Aus diesem Grund lehnt die FDP/DVP-Landtagsfraktion das Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg ab.

 

Die Mitbestimmung und Stärkung der Selbstverwaltung von Pflegekräften ist kein politischer Selbstzweck, sondern muss die Verbesserung der Versorgung im Blick haben. Gerade in diesen Zeiten des extremen Fachkräftemangels darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Politik eine Kammer mit Zwangsmitgliedschaft durchdrückt. Deshalb war es unsere Anregung, dass die Pflegekräfte selbst und in freiwilliger Form über eine Landespflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft entscheiden. Man wird sehen, wie die Reaktionen der betroffenen Pflegekräfte sind, wenn der Gründungsausschuss mit der Umsetzung der Landespflegekammer beginnt.“

 

 

Brauchen dringend eine Entfesselung der Pflege.


Zum Antrag „Starke und generationengerechte Quartiere in Baden-Württemberg“, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Wir begrüßen grundsätzlich die Landesstrategie ‚Quartier 2030‘ welches eine alters- und generationengerechte Quartiersentwicklung fördern und die soziale Teilhabe im Land stärken soll. Gerade die Kommunen sind der entscheidende Motor bei der Umsetzung von generationengerechten Projekten innerhalb der Quartiere. Fakt ist aber auch, dass die Städte und Gemeinden im Land an ihre organisatorischen Grenzen gelangen und weitere Projekte kaum noch stemmen können. Hinzu kommt die mangelnde langfristige Finanzierung durch die Kommunalverwaltungen. Wir brauchen daher nicht noch weitere Strategieentwürfe oder Impulskampagnen – wir brauchen echten Willen und eine Entfesselung der Pflege!

 

Nur so können wir sicherstellen, dass die Menschen unabhängig von der Art des Pflege- und Unterstützungsbedarfs möglichst lange im gewohnten Umfeld bleiben können. Dazu gehört beispielsweise auch eine niederschwellige Nutzung des Entlastungsbetrages um Nachbarschaftshilfen flexibel und unbürokratisch zu unterstützen. Diese und weitere Vorschläge hat die FDP-Landtagsfraktion in einem ‚10-Punkte-Akut Programm‘ für die Altenpflege in Baden-Württemberg vorgebracht.“

Vorgang in Heidelberg stellte Verhältnis zwischen Land und Kommunen auf den Kopf.


Das Land Baden-Württemberg und die Stadt Heidelberg gaben heute bekannt, sich über die weitere Nutzung des ehemaligen Gefängnisses „Fauler Pelz“ in der Heidelberger Altstadt ab 1. Juli 2023 für den Betrieb eines Maßregelvollzugs geeinigt zu haben.

Vor allem an der schleppenden Einigung und den damit verbundenen Folgen übt der gesundheitspolitische Sprecher und stv. Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, allerdings deutliche Kritik:

 

„Ich begrüße die Einigung in Sachen Fauler Pelz, das wirft aber ein Schlaglicht auf das katastrophale Missmanagement von Minister Lucha. Anstatt wie von der FDP-Landtagsfraktion vorgeschlagen, bereits 2021 in einen Dialog mit der Stadt Heidelberg zu gehen, hat er sämtliche Register gezogen, um der Stadt Heidelberg zu zeigen, dass das Land mit allen Mitteln durchgreift.

 

Mit diesem Eingriff in die kommunale Planungshoheit sorgte er für einen einmaligen Vorgang, der das bewährte Miteinander zwischen Land und Kommunen auf den Kopf stellte. Die lange Unsicherheit über das weitere Verfahren hat der Minister zu verantworten. Und er trägt die Verantwortung, dass Baden-Württemberg bei der Erweiterung der Plätze im Maßregelvollzug von der absehbaren Entwicklung regelrecht überrollt wurde. So wurden im Jahr 2021 32, im letzten Jahr (2022) 30 und in diesem Jahr bereits sieben suchtkranke oder psychisch kranke Straftäter entlassen, weil nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.“

 

Minister Lucha legt mit der Konzeption der Landespflegekammer einen Fehlstart hin.


Zur ersten Lesung des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Ffraktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

„Angesichts der intensiven Diskussionen über die Errichtung einer Pflegekammer war und ist es für die FDP/DVP-Landtagsfraktion sehr wichtig, dass eine umfassende Information und Einbindung der betroffenen Pflegekräfte vor einer Entscheidung zwingend notwendig ist. Die Landesregierung hat es mit diesem Gesetzentwurf versäumt, für eine umfassende Information und Beteiligung der Pflegekräfte zu sorgen und diese vor allem transparent über die Überlegungen zur Errichtung einer Pflegekammer incl. etwaiger Alternativen wie beispielsweise eine Vereinigung der Pflegenden in Form einer freiwilligen Mitgliedschaft zu informieren. Dies ist nicht beabsichtigt und wird an den Gründungsausschuss ohne Vorgaben delegiert.

Die Mitbestimmung und Stärkung der Selbstverwaltung von Pflegekräften ist kein politischer Selbstzweck, sondern muss die Verbesserung der Versorgung im Blick haben. Gerade in diesen Zeiten des extremen Fachkräftemangels darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Politik eine Kammer mit Zwangsmitgliedschaft durchdrückt.

Der vorliegende Gesetzentwurf wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Das Verfahren einer zwangsweisen Registrierung der Pflegekräfte für die geplante Landespflegekammer ist völlig inakzeptabel. Offenbar glaubt Sozialminister Manfred Lucha selbst nicht daran, dass sich genügend Pflegekräfte in Baden-Württemberg freiwillig für eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft entscheiden. Nicht anders ist es zu erklären, dass sich Grüne und CDU für eine Zwangsregistrierung der Pflegekräfte durch die Arbeitgeber unter Androhung hoher Strafzahlungen entschieden haben. Die Arbeitgeber werden verpflichtet, die angestellten Pflegekräfte dem Gründungsausschuss zu melden. Damit sind die Pflegekräfte für die Landespflegekammer bereits registriert. Im Gesetzentwurf gibt es zwar ein Quorum von 60% für die Errichtung einer Landespflegekammer. Aber durch die Zwangsregistrierung der Arbeitgeber ergibt sich das Quorum und nicht durch eine freiwillige Registrierung der einzelnen Pflegekräfte. Es ist also ein in höchstem Maße undemokratisches Verfahren. Pflegekräfte müssen dann aktiv widersprechen – Informationen oder Beteiligung dazu: Fehlanzeige. Dies dürfte in Baden-Württemberg zu einem großen Akzeptanzproblem vieler betroffenen Pflichtmitglieder der Pflegekammer führen. Die Erfahrungen aus Niedersachsen oder Schleswig-Holstein scheint die Landesregierung zu ignorieren. Wer eine Landespflegekammer einführen möchte, der muss auf umfangreiche Informationen der Betroffenen und vor allem auf Freiwilligkeit der Registrierung durch die Pflegekräfte selbst setzen.

Im Gesetzentwurf selbst gibt es noch zahlreiche Kritikpunkte wie etwa die Informationsverpflichtung durch den Gründungsausschuss, die Regelungen zu den Mitgliedern, mangelhafte Transparenzregelungen und unklare Informationen zu den Kosten und Pflichtbeiträgen.“

Konsum aus illegaler Schmuddelkiste holen – Prävention muss funktionieren.


Angesichts der geäußerten Bedenken gegenüber den Plänen der Bundesregierung im Bereich Legalisierung von Cannabis und Cannabis-Konsum warnt der gesundheitspolitische Sprecher und stv. Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, vor Panikmache:

„Wir sehen, dass die Cannabis-Abhängigkeit eine immer größere Rolle spielt, vor allem bei männlichen Jugendlichen und jungen Männern. Deshalb ist es richtig, beim Thema Cannabis neue Wege zu gehen. Auch die Landesstelle für Suchtfragen setzt sich für eine Entkriminalisierung von Cannabis ein. Eine gesetzlich regulierte Bezugsmöglichkeit von Cannabis kann den Schwarzmarkthandel zurückdrängen und die damit verbundenen strafrechtlichen Folgen verhindern.

Es ist daher gut, dass die Ampelkoalition im Bund mit dem geplanten Gesetz die kontrollierte Abgabe von Cannabis zumindest an Erwachsene regelt und den Cannabis-Konsum aus der illegalen Schmuddelkiste holt. Dadurch kann die Qualität besser gewährleistet und die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert werden. Es bedarf aber auch umfangreicher und funktionierender Präventionsstrukturen. Hier ist das Land gefordert, sich zu engagieren. Ziel muss es weiterhin bleiben, den Drogenkonsum zu reduzieren.“

 

 

Der Pflegenotstand muss vermieden werden – der Pflegeberuf muss dringend an Attraktivität gewinnen.


Die Meldung, wonach die die Anzahl der Auszubildenden in der Pflege im Jahr 2022 zurückgegangen ist, kommentiert der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Faktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

„Die Zahlen geben Anlass zur Sorge und offenbaren den dringenden Handlungsbedarf. Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt enorm an, das Personal fehlt, der Mix verschiedener fachlicher Qualifikationen ändert sich, die Kosten steigen – das ist die heutige Situation in der Altenpflege im Land.

Bereits im Juli 2022 haben wir Freie Demokraten ein 10-Punkte Akut Programm zur Altenpflege in Baden-Württemberg vorgestellt. Unter anderem fordern wir darin, dass die Ausgestaltung der generalistischen Pflegeausbildung auch in Teilzeitform endlich vorangetrieben wird. Die Vereinbarkeit von Familienaufgaben – wie beispielsweise Kinderbetreuung oder die Pflege naher Angehöriger – mit der Berufsausbildung erfordert ein hohes Maß an Flexibilität und erleichtert den Ausbildungszugang.

Wichtig ist auch, die Beibehaltung und Steigerung der Attraktivität der einjährigen Pflegeausbildung durch Anrechnung von Leistungen für die generalistische Ausbildung. Eine Evaluierung der generalistischen Ausbildung auch im Hinblick auf die Absolventenzahlen und hohen Abbruchquoten in der Altenpflege halten wir ebenfalls für dringend geboten.

Wir fordern das Innenministerium auf, zu prüfen, wie für Beschäftigte aus Drittstaaten, die eine Ausbildung im Pflegesektor absolvieren, eine temporäre, für den Zeitraum der Ausbildung vorbehaltlose Eintragung in den Aufenthaltstitel durch die zuständige Behörde ermöglicht werden kann, die dem Beschäftigten auch einen Arbeitsplatzwechsel mit sofortiger Arbeitsaufnahme ermöglicht, ohne den Aufenthaltstitel zu gefährden. Auch die Zeit bis zur Ausstellung eines Abschlusszeugnisses darf nicht zur einem Beschäftigungsverbot führen.

Wir dürfen nicht auf einen Pflegenotstand zusteuern!“

 

Der Pflegenotstand muss vermieden werden – die Zahlen des Statistischen Bundesamtes sind dringende Mahnung aktiv zu werden.


Die Meldung, wonach die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen bis zum Jahr 2055 deutlich ansteigen könnte, kommentiert der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

„Die Prognose des Statistischen Bundesamtes sollte bei Sozialminister Lucha endlich dazu führen, dass er schnell und umfassend aktiv wird. Die bürokratischen Hürden in allen Bereichen der Pflege, von der Landesheimbauverordnung bis zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse beim Pflegepersonal, müssen zügig abgebaut werden. Die Landesregierung in Baden-Württemberg darf nicht wieder bis zum Sankt Nimmerleinstag warten und das Problem aussitzen wollen. Wir dürfen nicht auf einen Pflegenotstand zusteuern!“

Mit Konfrontation und Klageandrohung ist keinem geholfen.


Die Ankündigung, wonach die Krankenkassen notfalls gezwungen werden sollen, langfristig für bislang befristete Betreuungsplätze in den Kinder- und Jugendpsychiatrien aufzukommen, kommentiert der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann wie folgt:

„Die Thematik der angespannten Lage in den Kindern- und Jugendpsychiatrien ist nicht neu. Daher wäre die Landesregierung schon vor langer Zeit gefordert gewesen, hier aktiv zu werden. Jetzt die Krankenkassen gegen sich aufzubringen, verschärft den Ton des Dialogs. Ziel muss es sein, die Versorgungssituation der Kinder- und Jugendlichen maßgeblich zu verbessern. Das gelingt am besten mit den Kassen und nicht gegen sie.“

 

Die Erkenntnis, dass staatliche Regeln der Eigenverantwortung weichen können, kommt bei Minister Lucha recht spät.


Die Ankündigung, wonach die bestehenden Corona-Schutzmaßnahmen zum 1. März enden sollen, kommentiert der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

„Wir Freie Demokraten haben schon länger darauf gedrängt, im Anbetracht der derzeitigen Corona-Lage auf Eigenverantwortung statt auf staatliche Regeln zu setzen. Auch Gesundheitsminister Lucha hätte schon früher zu dieser Erkenntnis kommen können. Wir begrüßen den Sinneswandel, auch wenn dieser aus unserer Sicht reichlich spät kommt.“

Statt mit Promiköchen zu kochen, wäre es sinnvoller, dafür zu sorgen, dass Kinder flächendeckend satt am Unterricht teilnehmen können

Die Vorstellung des Kochprogramms für Kindertagesstätten und Grundschulen mit Sozialminister Lucha sowie der Fernsehköchin und Grünen-Abgeordneten Wiener kommentiert der Sprecher für frühkindliche Bildung und Jugend der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock, wie folgt:

„Es ist löblich, den Kindern das Kochen und gesunde Ernährung nahezubringen. Allerdings darf man deswegen die Augen nicht vor der Realität verschließen: Laut der IGLU-Studie geht jedes fünfte Kind hungrig in die Schule. Exakte Zahlen für Baden-Württemberg liegen leider nicht vor und auch unserem Antrag im Bildungsausschuss, diese Daten zu erheben sowie für Konzepte zu sorgen, wie dieses Problem der hungrigen Kinder begegnet werden kann, wurde abgelehnt. Es wäre aus unserer Sicht viel sinnvoller, sich der Grundproblematik hungriger Kinder an Kitas und Schulen zu stellen, als mit Promiköchen dem Problem ein Sahnehäubchen aufzusetzen.“

Minister Lucha wies immer wieder darauf hin, dass eine Verwertung vor Ablauf gewährleistet ist – nun ist der entstandene Schaden enorm.


Zur Meldung, dass das Land Masen und Kittel im Wert von rund zwei Millionen Euro vernichtet, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

 

„Wir sind verwundert, weil Minister Lucha immer wieder darauf hingewiesen hat, dass man im Rahmen der künftigen Vorratshaltung für Schutzausstattung darauf achten werde, dass eine Verwertung vor Ablauf gewährleistet ist. Dies ist auch eine Forderung der FDP/DVP-Landtagsfraktion im Zusammenhang mit der Novellierung des Pandemieplans.

 

In der Sitzung der Enquete-Kommission Krisenfeste Gesellschaft am 30. September 2022 hat Minister Lucha erklärt (Protokoll, Seite 31): ‚Ganz wichtig […] ist, dass wir das rollierende System haben, dass wir also nicht irgendwo etwas hinlegen und es dort vergammelt, sondern dass es immer wieder herausgenommen wird, in den Bedarf geht, verwendet wird, der Vorrat aber wieder aufgefüllt wird, sodass die Reserve zahlenmäßig immer stabil bleibt. Das ist auch ein Ergebnis aus ‚Lessons Learned‘, dass man sich genau solcher Strukturen und Methoden bedient.‘

 

Ganz offensichtlich hat der Minister keinen Überblick über die Notfallreserve an Schutzausstattung im Land. Der entstandene Schaden ist enorm und das Geld hätte deutlich sinnvoller eingesetzt werden können. Wir hoffen, dass der Minister schnellstens das umsetzt, was er in der Enquete-Kommission zugesagt hat. Wir als Oppositionsfraktion werden das auf jeden Fall kritisch hinterfragen.“

Umsetzung sollte zeitnah und in Verbindung mit der elektronischen Patientenakte erfolgen.


Angesichts der Umsetzung des geplanten Organspende-Online-Registers sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Über 8.500 Menschen warten in Deutschland derzeit auf ein Spenderorgan. Mit der geltenden Entscheidungslösung sind Organspenden grundsätzlich nur dann möglich, wenn der mögliche Organspender zu Lebzeiten eingewilligt hat oder sein nächster Angehöriger zugestimmt hat. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende soll nun ein Online-Register eingerichtet werden, bei dem die Bürgerinnen und Bürger jederzeit ihre Erklärung zur Organspende abgeben, widerrufen oder ändern können.

 

Dieses Online-Register ist ein wichtiger Schritt, um es den Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, ihre Entscheidung zur Organspende einfach und sicher zu hinterlegen und zu ändern. Es hilft aber auch dabei, das Thema Organspende in das Bewusstsein der Menschen zu rufen. Je mehr ihre Bereitschaft zur Organspende erklären, umso höher steigen die Chancen einer Organtransplantation, auf die viele Menschen in unserem Land warten.

 

Die FDP/DVP-Landtagsfraktion setzt sich für eine zügige Umsetzung des Organspende-Online-Registers ein und engagiert sich für eine flächendeckende Aufklärung und Information. Wir begrüßen eine zeitnahe Umsetzung in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen. Dringend notwendig sind Informationen und Schnittstellen für die technische Anbindung des Registers an die elektronische Patientenakte (ePA).“

Verbleibende Eingriffe sind nicht mehr verhältnismäßig.


Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, resümiert in der heutigen Plenardebatte zur aktuellen Fassung der Corona-Verordnung:

„Auch der als zurückhaltend bekannte Chef-Virologe Christian Drosten bestätigt: Aus der Pandemie ist eine Endemie geworden. Unser Gesundheitswesen ist stabil, gefährlichen Mutationen sind nicht zu erwarten, mithin sind die verbliebenen Maßnahmen schlechterdings nicht mehr verhältnismäßig und müssen aufgehoben werden. Corona-Schutzmaßnahmen können und dürfen allein aus rechtlichen Gründen auch nicht zum Schutz vor allgemeinen Krankheiten aufrechterhalten werden.

Krankenhäuser und Pflegeheime können und sollten über Masken- und Testpflichten in ihren Einrichtungen selbst entscheiden dürfen. Es gibt keine Notwendigkeit mehr dafür, dass der Staat hier regulierend eingreift. Daher gilt es, die Abschiedstournee der letzten Maßnahmen jetzt und nicht erst zum 7. April zu beenden.“

 

 

Handlungsbedarf des Sozialministeriums ist längst überfällig.


Ein gemeinsamer Antrag der Landtagsfraktionen von SPD und FDP/DVP zur aktuellen Situation im Maßregelvollzug wird heute in einer öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses behandelt. Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion sagt dazu:

 

„Der Maßregelvollzug in Baden-Württemberg ist in höchster Bedrängnis. Die Verantwortung dafür trägt Sozialminister Manfred Lucha, weil er nicht vorausschauend gehandelt hat und jetzt von der aktuellen Entwicklung getrieben wird. Dies gilt sowohl für die große Zahl an Entlassungen aufgrund zu geringer Haftplätze als auch für die Entweichungen. Beides lässt auf erhebliche Defizite hinweisen. Umliegende Bundesländer sind uns da bereits voraus. Hier heißt es, dass kein Fall bekannt sei, in dem es zu einer Entlassung aufgrund der Nichtverfügbarkeit eines Platzes im Maßregelvollzug gekommen wäre.

 

Die vorgesehenen Kapazitätserweiterungen sind ein richtiger, wenn auch viel zu später Schritt. Unklar bleibt die Situation beim ‚Faulen Pelz‘ in Heidelberg. Es entwickelt sich zu einer juristischen Hängepartie, ob eine Interimsnutzung überhaupt möglich ist. Bis heute gibt es keine Einigung zwischen der Stadt Heidelberg und dem Land. Minister Lucha informierte heute, dass das Land in ein Schlichtungsverfahren mit der Stadt Heidelberg eintreten wird. Dies wäre schon viel früher notwendig gewesen – das sture Verhalten des Ministers ist in dieser Sache desaströs und schadet dem Ansehen des Landes Baden-Württemberg.

 

Wir fordern Minister Lucha auf, zeitnah ein Konzept vorzulegen, wie Entlassungen verhindert werden können. Mit welchem Bedarf an Haftplätzen im Maßregelvollzug rechnet die Landesregierung in den kommenden Jahren? Erfreulicherweise geht es bei der Änderung des §64 Strafgesetzbuch voran. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat für die Bundesregierung zur Überarbeitung des Sanktionsrechts einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der Bundesrat wird am 10.02.2023 dazu beraten.“

Ministerpräsident hat es mit der Verhältnismäßigkeit bei Corona-Maßnahmen nicht verstanden – trotz Kenntnis der schädlichen Folgen bspw. bei Kindern und Jugendlichen im Bildungsbereich.


Zur Meldung, dass der Ministerpräsident Winfried Kretschmann Eingriffsoptionen bei Corona für die Länder wünscht, sagt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Ministerpräsident Kretschmann ist deutlich die Begeisterung für den ‚vollen Instrumentenkasten‘ anzumerken. Auch wenn er zugeben muss, dass überzogene Maßnahmen schädliche Folgen hatten, wie sich jetzt etwa im Bildungsbereich zeigt. Das gehört aber zusammen. Der Ministerpräsident hat das Problem nicht im Ansatz verstanden. Das zeigt, wie gefährlich es ist, dass wir den Instrumentenkasten zu leichtfertig öffnen und Politikern zur Verfügung geben, die es mit der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen nicht begriffen haben.“

Stoch und Wahl: Pflegeinfrastruktur verbessern, Ausbildung stärken und Beratungsangebote ausbauen

 

Rülke und Haußmann: Pflege braucht politischen Rückenwind und dringend einen Pflegegipfel

 

Angesichts des Pflegenotstands und nach einer fachlichen Evaluation der Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission zum Thema Pflege aus dem Jahr 2016 äußerten sich die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen von SPD und FDP/DVP, die zuständigen Fachabgeordneten sowie Pflegeexperten und erhoben Forderungen gegenüber der Landesregierung.

 

Andreas Stoch, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, erklärt:

„Der Südwesten braucht einen Neustart in der Pflege! Baden-Württemberg ist wie kaum ein anderes Bundesland vom Pflege-Notstand betroffen. Bürgerinnen und Bürger, die jetzt pflegebedürftig werden, warten teilweise monatelang auf einen Platz im Pflegeheim. Ihre Rechtsansprüche aus der Pflegeversicherung können sie in Baden-Württemberg erst gar nicht mehr einlösen. Dieser Pflegenotstand ist hausgemacht: Weil die Landesregierung die Pflegeausbildung über Jahre vernachlässigt hat, geht die Zahl der Pflege-Auszubildenden in Baden-Württemberg im Unterschied zum Bundestrend zurück. Pflegebedürftige werden im Südwesten besonders stark zur Kasse gebeten. Zudem zahlt das Land im Bundesvergleich relativ geringe Förderungen für die Pflege. Die SPD kämpft daher für eine deutlich höhere Förderung der Kurzzeit- und der Tagespflege und für mehr Engagement in der Pflegeausbildung, auch in den Helferberufen. Zudem braucht es dringend eine bessere Pflegeberatung, damit mehr Pflegebedürftige bis zu ihrem Lebensende zu Hause leben können, eine bessere Pflegeplanung und auch eine Entlastung bei den Heimkosten. Zur Pflegeassistenz, zu der Minister Lucha nach wie vor keine Novellierung auf den Tisch gelegt hat, haben wir im letzten Frühjahr einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht.“

 

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert:

„Sechs Jahre nach Abschluss der Enquete-Kommission Pflege hat sich die Situation im Land deutlich verschlechtert. Die Situation in der Altenpflege ist dramatisch. Die Landesregierung hat die Impulse der Kommission nicht genutzt, um die Situation in der Pflege in Baden-Württemberg zu verbessern. Im Gegenteil, die Entwicklung in den letzten Jahren führt mehr und mehr zu einem Pflegenotstand. Der Pflegenotstand trifft unser Land mittlerweile an allen Ecken und Enden. Wir fordern eine sofortige Entlastungsoffensive und haben bereits im vergangenen Sommer ein 10-Punkte-Akut-Programm zur Altenpflege vorgelegt. Darin fordern wir unter anderem, die Ausbildungskapazitäten zu erhöhen, Anerkennungsverfahren ausländischer Fachkräfte zu beschleunigen und endlich unnötige Bürokratie abzubauen. Stattdessen kam die Landesregierung über einen Flickenteppich zeitlich befristeter Förderprogramme im Pflegebereich nicht hinaus. Struktur und Planungssicherheit auf Basis vernünftiger Vorausberechnungen für die Altenpflege lassen sich auch nach wie vor nicht erkennen. Wir müssen nach den Hochrechnungen davon ausgehen, dass wir in Baden-Württemberg unter Berücksichtigung des demografischen Wandels bis 2040 einen zusätzlichen Beschäftigungsbedarf in der ambulanten und stationären Pflege von rund 95.000 bis 129.000 Arbeitskräften benötigen. Eine enorme Zahl bei der die Landesregierung endlich reagieren sollte.  Wo bleiben die Aktivitäten der Landesregierung, um Pflegenden, Pflegebedürftigen und Angehörige endlich zu entlasten? Als aktueller Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz muss Minister Lucha Impulse für Verbesserungen der Pflege erreichen, beispielsweise bei der Gewinnung ausländischer Arbeits- und Fachkräfte in der Pflege.“

 

Florian Wahl, Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration des Landtags von Baden-Württemberg und Sprecher für Gesundheit und Pflege der SPD-Fraktion, kritisiert: „Die Empfehlungen der Pflegeenquete wurden nicht oder nur unzureichend umgesetzt. Dafür ist Sozialminister Manfred Lucha verantwortlich. Unser Sachverständiger Herbert Weisbrod-Frey hat in seinem Gutachten drei Schwerpunkte herausgearbeitet: Erstens wir haben in Baden-Württemberg einen gravierenden Mangel an Plätzen in den Pflegeheimen, ganz speziell in der Kurzzeitpflege, und in der Tagespflege sowie zu wenig Kapazitäten in den ambulanten Pflegediensten und bei den hauswirtschaftlichen Hilfen. Denn die Landesregierung hat keine wirksamen Instrumente, um bedarfsgerecht zu planen. Zweitens wir haben im Vergleich mit den anderen Bundesländern den höchsten Fachkräftemangel in der Pflege, weil unsere Landesregierung die Ausbildung in der Pflege schlecht ordnet, sich zu wenig um eine ausreichende Anzahl an Lehrkräften für die Pflegeausbildung kümmert, die Ausbildung in der Pflegeassistenz bzw. der Altenpflegehilfe nicht reformiert und zu lange Verfahren bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen hinnimmt. Und drittens wir haben zu wenig Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, weil es die Landesregierung bei den Mindeststandards belässt, die von den Pflegekassen finanziert werden. Insbesondere das Landespflegestrukturgesetz, mit dessen Hilfe Minister Lucha Änderungen zur Versorgungsstruktur und zur Pflegeberatung durchsetzen wollte, war ein Schlag ins Wasser.“

 

Jochen Haußmann, Parlamentarischer Geschäftsführer und stv. Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion sowie Sprecher für Gesundheitspolitik, sagt dazu:

„Die Empfehlungen der Pflege-Enquete des Landtags aus der vorletzten Legislatur sind nicht im notwendigen Maße umgesetzt. Das zeigt auch das Kurzgutachten von Tilman Kommerell, damaliger externer Sachverständiger der Enquete-Kommission Pflege, der sich in seiner Analyse mit den Themenfeldern des Enqueteberichts beschäftigt hat. Statt des geforderten Bürokratieabbaus kommt immer mehr Bürokratie für Träger und Beschäftigte dazu. Wir haben bei der Landesregierung kein Erkenntnisproblem, sondern ein Umsetzungsproblem. Es gäbe viele Stellschrauben, etwa die Flexibilisierung der Fachkraftquote, die Förderung von Digitalisierung, die schnellere Anerkennung ausländischer Abschlüsse oder die Konsolidierung der Aufsichtsmaßnahmen – aber das Land bleibt bei der Entlastung der Pflege weit hinter den Notwendigkeiten zurück. Die Landesregierung hat den demografischen Wandel komplett verschlafen und muss jetzt endlich mehr gegen den pflegerischen Personalmangel tun. Ohne Zuwanderung von ausländischen Arbeitskräften nach Baden-Württemberg sind die Herausforderungen der kommenden Jahre nicht zu stemmen. Dafür müssen Anwerbeprogramme aufgelegt und Anerkennungsverfahren für ausländische Beschäftigte vereinfacht werden, denn: Bürokratie darf nicht zum Verhinderungsgrund für eine zügige Integration in einen stark belasteten Arbeitsmarkt führen. Es gibt hier bereits gute Ansätze, die wir nutzen sollten. Deshalb fordern wir nicht nur einen Pflegegipfel, sondern einen Runden Tisch Arbeits- und Fachkräftegewinnung für die Gesundheitsberufe. Dringend notwendig ist außerdem, dass die Ausbildungszahlen erhöht und Teilzeitausbildungen ermöglicht werden. Wir haben keine weitere sechs Jahre Zeit, um diese Entwicklungen in der Pflege weiterhin auszusitzen!“

 

Herbert Weisbrod-Frey, externes Mitglied der Pflege-Enquetekommission, ehemals Bereichsleiter Gesundheitspolitik bei ver.di, ergänzt:

„Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg ist nicht ernsthaft an die Umsetzung der von der Enquete Kommission erhobenen und vom Landtag einvernehmlich verabschiedeten Forderungen herangegangen. Beispielsweise hat die Sicherstellung flächendeckender wohnortnaher gemeinde- und stadteilbezogener Angebotsstrukturen in der Pflege nicht stattgefunden. Ein Pflegemonitoring, das die Versorgungslücken aufzeigen könnte, wurde von der Landesregierung nicht eingeführt.“

 

Der Pflegefachmann und ehemalige Pflegeschulleiter Tilman Kommerell, der Sachverständiger in der damaligen Enquete-Kommission war, resümiert:

„In den letzten sechs Jahren sind über die Handlungsempfehlungen hinaus weitere Herausforderungen in der Pflege hinzugekommen. Umso wichtiger wäre es gewesen, wesentliche Handlungsempfehlungen umzusetzen. Die Entwicklung der Pflege in Baden-Württemberg ist besorgniserregend und es drohen akute Versorgungsengpässe. Bürokratieaufwand, starre Regelungen, Kostendruck, Fachkräftemangel und viel zu hohe Hürden für ausländische Hilfs- und Fachkräfte kennzeichnen die alarmierende Situation im Gesundheits- und Pflegebereich. Aus dem BARMER-Pflegereport 2022 geht beispielsweise hervor, dass in acht Jahren 710.000 Menschen in Baden-Württemberg auf Pflege angewiesen sein werden. Das sind 127.000 Pflegebedürftige mehr als bisher angenommen. Darauf muss reagiert werden.“

 

Einheitliche Regelungen fördern die Akzeptanz.


Zur Meldung, wonach die Maskenpflicht auch im Fernverkehr der Bahn zum 2. Februar vorzeitig entfallen solle, sagt der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Christian Jung:

 

„Ich begrüße es sehr, dass auch im Fernverkehr der Bahn die Maskenpflicht entfällt. Damit haben wir wenige Tage nach dem Ende in Baden-Württemberg auch bundesweit eine einheitliche Regelung. Ein Flickenteppich wäre den Bürgerinnen und Bürger nämlich in keiner Weise zu vermitteln. Ich traue es den Menschen zu, dass sie je nach Erfordernis verantwortlich handeln. Ein Festhalten an einer überkommenen Pflicht wäre nicht mehr verhältnismäßig. Die Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in die Freiheit ist jedoch in einem Rechtsstaat unerlässlich.“

 

Frau trägt FFP2-Maske

Eigenverantwortung statt staatlicher Regelung.


Nach der Ankündigung, dass die Landesregierung die Maskenpflicht im ÖPNV Ende des Monats abschaffen will, fordert der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Inzwischen sollte jedem klar sein, dass die Zeit der unverhältnismäßigen Freiheitseinschränkungen nun vollends vorbei ist. Wir fordern daher, dass die Maskenpflicht auch in anderen Bereichen des alltäglichen Lebens abgeschafft wird. Nachdem die Maskenpflicht nun im ÖPNV abgeschafft wird, sollte dies auch in Fernzügen gelten. Die Eigenverantwortung der Menschen liegt uns am Herzen. Jeder sollte selbst entscheiden, in welchen Situationen er sich mit einer FFP2-Maske schützen möchte. Es ist nicht mehr die Aufgabe des Staates, dies zu diktieren.“

 

Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt:

„Das Infektionsschutzgesetz schreibt noch für weitere Bereiche und Einrichtungen eine Maskenpflicht vor, beispielsweise für Betreiber von Pflegeeinrichtungen. Wir befinden uns inzwischen in einer ganz anderen Corona-Lage. Dieser Entwicklung sollte nun auch Rechnung getragen werden und nicht bis April abgewartet werden. Ich schlage vor, dass wir es im Sinne der Eigenverantwortung den Einrichtungen selbst überlassen, ob sie eine Maskenpflicht beibehalten wollen oder nicht. Eine generelle Maskenpflicht jedenfalls ist nicht mehr notwendig.“

 

Frau trägt FFP2-Maske

Der Wegfall der Maskenpflicht im ÖPNV ist seit langem überfällig.


Zur Meldung, wonach die Landesregierung die Maskenpflicht im ÖPNV Ende des Monats abschaffen will, sagt Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Minister Lucha und die Landesregierung haben wohl inzwischen erkannt, dass die Zeit der unverhältnismäßigen Freiheitseinschränkungen nun vollends vorbei ist. Diese Erkenntnis kommt recht spät. Nichtsdestotrotz begrüßen wir die Einsicht der grün-schwarzen Landesregierung. Die Forderung, die Maskenpflicht auch im ÖPNV abzuschaffen, haben wir bereits vor Monaten kommuniziert. Wir Freie Demokraten glauben an die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen, der ÖPNV braucht daher keine Sonderrolle mit staatlicher Vorschrift.“

 

Dr. Christian Jung, verkehrspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt:

„Die Entscheidung ist längst überfällig und hätte viel früher kommen müssen. Eine staatliche Pflicht zur Tragen der Maske im ÖPNV hat auch in Anbetracht der geringen Corona-Infektionszahlen und der Tatsache, dass sie ohnehin nicht kontrolliert oder gar sanktioniert wird, keine Berechtigung mehr. Es ist gut, dass die Landesregierung dies nun auch einsieht.“

 

 

Wir benötigen einen landesweiten Krankenhausplan, damit die flächendeckende Versorgung auch künftig gesichert ist.

Die Ankündigung, wonach die geplante große Krankenhausreform bis zur Sommerpause vorgelegt werden soll, kommentiert der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann wie folgt:

„Gerade in herausfordernden Zeiten benötigt es verantwortungsvolle Politik, die sich den Themen wie die flächendeckende gesundheitliche Versorgung stellt. Die geplante Überarbeitung der Krankenhausfinanzierung im Rahmen der großen Krankenhausreform kann dazu einen Beitrag leisten.  Wichtig ist, dass die Erfahrungen der Coronapandemie in diese Reformüberlegungen miteinfließen und auch die Anpassung der Finanzierung der Krankenhäuser dabei einen zentralen Punkt bildet. In Baden-Württemberg brauchen wir endlich einen landesweiten Krankenhausplan, um die Versorgung flächendeckend sicherzustellen. Dazu gehört auch die Überprüfung des Rettungsdienstes. Die Landesregierung muss sich im Rahmen von regionalen Strukturgesprächen stärker bei der Krankenhausplanung engagieren. Bereits in der 15. Legislaturperiode hatten wir mit einem 10-Punkte-Plan darauf hingewiesen, wie wichtig die Landeskrankenhausplanung und die Finanzierung der Investitionskosten ist. Gesundheitsminister Lucha und die grün-schwarze Landesregierung sind dringend gefordert zügig aktiv zu werden.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Corona-Pandemie ist nach Aussage von Virologen vorbei.

Zur Meldung, dass nach Ansicht des Virologen Drosten die Corona-Pandemie vorüber ist, meint der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Drosten erklärt die Corona-Pandemie für beendet, also können auch alle Maßnahmen entfallen. Insbesondere die Maskenpflicht im ÖPNV. Ich fordere die Landesregierung dazu auf, ein Ende dieser Maskenpflicht zum Jahreswechsel zu beschließen.“

Jochen Haußmann

Lucha reagiert bedauerlicherweise immer erst, wenn die Hütte brennt.

Zum heutigen Fachgipfel, der sich mit Fachleuten von Ärzten, Verbänden und dem Gesundheitsminister Lucha der derzeit stark zugespitzten Situation bei der medizinischen Versorgung von Kindern beschäftigte, sagt der gesundheitspolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

„Bereits im Juli hat die FDP-Landtagsfraktion einen Sozialgipfel der Landesregierung gefordert, als wir mit unserem Positionspapier die akute Problematik im Bereich der Pflege dargestellt und Maßnahmen vorgeschlagen haben.

Minister Lucha reagiert offenbar bedauerlicherweise immer erst, wenn die Hütte brennt; auch bei den ausreichenden Kapazitäten für den Maßregelvollzug hat er die dramatische Entwicklung völlig verschlafen. Er muss sich jetzt mit Nachdruck für die gesundheitliche und pflegerische Versorgung im Land einsetzen. Dazu gehört auch, dass er ganz offiziell erklärt, dass wir im Land ein Versorgungsproblem haben und in Sachen Bürokratie unser Gesundheitswesen sowie die Pflege endlich spürbar entlastet werden.“

 

Gesundheitsschutz gehört zur Eigenverantwortung.

Im Rahmen der Landtagsdebatte zur Corona-Verordnung sagt Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

„Die Zeiten von unverhältnismäßigen Freiheitseinschränkungen sind endgültig vorbei. Es ist Zeit, dass jetzt auch die letzte Bastion, die Maskenpflicht in Bus und Bahn, endlich fällt. Eine staatliche Pflicht hat hier in Anbetracht der geringen Corona-Infektionszahlen und der Tatsache, dass sie ohnehin nicht kontrolliert oder gar sanktioniert wird, keine Berechtigung mehr.

Das Tragen von FFP-2-Masken zum Schutz in Eigenverantwortung funktioniert an vielen anderen Orten, wo viele Menschen zusammenkommen. Da braucht der ÖPNV keine Sonderrolle mit staatlicher Vorschrift. Derartige Zwangs-Vorschriften müssen stets verhältnismäßig und erforderlich sein. Beides sehe ich nicht mehr als gegeben an. Andere Bundesländer sind bereits zu einer Maskenempfehlung übergegangen, ohne dass dort die Infektionszahlen in die Höhe schießen.

Politik muss schlüssig und nachvollziehbar sein. Jetzt ist es an der Zeit, obsolete Pflichten und Freiheitseinschränkungen hinter sich zu lassen. Dazu gehört auch, dass das Infektionsschutzgesetz von seiner speziell auf Corona zugeschnittenen Fassung wieder generell-abstrakt auch für andere Szenarien angepasst wird. “

Statt Systembruch Härtefallklausel für besonders belastete Beamte in der Beihilfe.

In der zweiten Debatte zur Einführung einer pauschalen Beihilfe sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Der Name pauschale Beihilfe führt in die Irre, es ist ein Arbeitgeberzuschuss zur GKV, der das Land unnötig Geld kostet, nach Prognosen bis 2030 rund 126 Mio. Euro jährlich. Dieses Geld könnte man im Land viel besser verwenden, etwa bei der Polizei, in der Bildung oder im Gesundheitssektor. Und für die Fälle, die einfach nicht in die PKV kommen bzw. sich das nicht leisten können, wäre eine Härtefallregelung ausreichend gewesen.

Man beschreitet hier den Weg in die Bürgerversicherung und damit in eine schlechtere Versorgung. Dies hat enorme Nachteile für medizinische Innovationen. Neue Medikamente brauchen viel länger, bis sie in der GKV verwendet werden können. Unser Versorgungssystem, in denen die Jüngeren für die Älteren mitaufkommen müssen, stoßen heute schon an ihre Grenzen. In unserer alternden Gesellschaft – mit immer mehr Rentnern und immer weniger Erwerbstätigen – wird sich dieses Problem weiter verschärfen.

Das Gesetz ist am Ende schlecht für das Land, für die Beamten und für die medizinische Versorgung. Einen Anreiz weg von der Privaten Krankenversicherung zu setzen ist schlicht nicht zukunftsgerecht und nur durch eine ideologische Sichtweise zu erklären. Besonders enttäuschend ist das Verhalten der CDU, die immer gegen diese Umstellung war. Wer die Herausforderungen des Gesundheitswesens ernst nimmt, der darf diesem Gesetz nicht zustimmen.“