Pressemitteilung

15.September 2023 - Gesundheit / Strafvollzug
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Haußmann: Lucha sieht keinen Änderungsbedarf im Maßregelvollzug in Baden-Württemberg

 

Perspektivisch ist eine Prüfung gesetzlicher Maßnahmen im Maßregelvollzug zweckmäßig.

In der Sondersitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration zu den aktuellen Vorgängen im Maßregelvollzug im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Ich bedanke mich namens unserer Fraktion für die einfühlsamen Worte des Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration, Florian Wahl, für die Angehörigen des Opfers, für die belastende Situation der Beschäftigten im Psychiatrisches Zentrum Nordbaden (PZN) sowie für die Gedenkminute für das Opfer. Ich danke auch für die umfassende Darstellung des Ablaufs der Entweichung, der Flucht und der Tat in Wiesloch.

Ich habe in der Darstellung des Ministers aber vermisst, inwieweit diese furchtbare Tat zu einer Überprüfung des Maßregelvollzugs im Hinblick auf die Bewertung der Sicherheit der Bevölkerung führt. Minister Lucha blieb dazu eine Antwort schuldig. Im Gegensatz zu ihm haben die Regierungsfraktionen die Landesregierung aufgefordert zu berichten, welche Maßnahmen sie aktuell und mittelfristig als notwendig ansieht, um solche und ähnliche Taten zu verhindern. Ich fordere Minister Lucha auf, als Ergebnis der heutigen Sondersitzung eine gründliche Bewertung vorzunehmen. Dr. Christian Oberbauer hat darauf hingewiesen, dass im PZN aktuell eine deutliche Verschärfung des Alltags vorgenommen wurde – er nannte es einen ‚Lockdown‘ für die Patientinnen und Patienten.

Dass der Maßregelvollzug in Baden-Württemberg in den letzten Jahren unter Platzmangel leidet, ist seit längerem bekannt. Diesen Zustand habe ich bereits mehrfach bemängelt. 2021 und 2022 mussten jeweils 35 Verurteilte aus dem Maßregelvollzug entlassen werden, mit Ausnahme von acht Verurteilten, die wegen anderer Taten in Haft geblieben sind.

Die gesetzlichen Änderungen im §64 StGB waren ein wichtiger und richtiger Schritt, perspektivisch muss aber auch über weitreichendere gesetzliche Änderungen nachgedacht werden, etwa im Hinblick auf eine bessere Durchlässigkeit zwischen Maßregelvollzug und Justizvollzug. Ein Wechsel vom Strafvollzug in den Maßregelvollzug – und umgekehrt –ist grundsätzlich nicht möglich. Aus meiner Sicht wäre dies jedoch eine wichtige Möglichkeit.

Im gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD und der FDP/DVP fordern wir, dass Minister Lucha darstellt, welche Maßnahmen er aktuell und mittelfristig als notwendig ansieht, um solche und ähnliche Taten zu verhindern. Hier sind sich SPD und FDP einig, dass ein dringender Handlungsbedarf besteht, um diese Analyse und entsprechende Umsetzung vorzunehmen. Im Prinzip sehen die beiden Fraktionen in ihrem Antrag die Prüfung von Maßnahmen vor, während Lucha keinen Änderungsbedarf sieht.“