Pressemitteilung

20.April 2023 - Pflege

Haußmann: Pflegekammer durch Zwangsregistrierung führt zu Akzeptanzverlust – Landesregierung zeigt, wie es nicht geht

Minister Lucha legt mit der Konzeption der Landespflegekammer einen Fehlstart hin.


Zur ersten Lesung des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Ffraktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

„Angesichts der intensiven Diskussionen über die Errichtung einer Pflegekammer war und ist es für die FDP/DVP-Landtagsfraktion sehr wichtig, dass eine umfassende Information und Einbindung der betroffenen Pflegekräfte vor einer Entscheidung zwingend notwendig ist. Die Landesregierung hat es mit diesem Gesetzentwurf versäumt, für eine umfassende Information und Beteiligung der Pflegekräfte zu sorgen und diese vor allem transparent über die Überlegungen zur Errichtung einer Pflegekammer incl. etwaiger Alternativen wie beispielsweise eine Vereinigung der Pflegenden in Form einer freiwilligen Mitgliedschaft zu informieren. Dies ist nicht beabsichtigt und wird an den Gründungsausschuss ohne Vorgaben delegiert.

Die Mitbestimmung und Stärkung der Selbstverwaltung von Pflegekräften ist kein politischer Selbstzweck, sondern muss die Verbesserung der Versorgung im Blick haben. Gerade in diesen Zeiten des extremen Fachkräftemangels darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Politik eine Kammer mit Zwangsmitgliedschaft durchdrückt.

Der vorliegende Gesetzentwurf wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Das Verfahren einer zwangsweisen Registrierung der Pflegekräfte für die geplante Landespflegekammer ist völlig inakzeptabel. Offenbar glaubt Sozialminister Manfred Lucha selbst nicht daran, dass sich genügend Pflegekräfte in Baden-Württemberg freiwillig für eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft entscheiden. Nicht anders ist es zu erklären, dass sich Grüne und CDU für eine Zwangsregistrierung der Pflegekräfte durch die Arbeitgeber unter Androhung hoher Strafzahlungen entschieden haben. Die Arbeitgeber werden verpflichtet, die angestellten Pflegekräfte dem Gründungsausschuss zu melden. Damit sind die Pflegekräfte für die Landespflegekammer bereits registriert. Im Gesetzentwurf gibt es zwar ein Quorum von 60% für die Errichtung einer Landespflegekammer. Aber durch die Zwangsregistrierung der Arbeitgeber ergibt sich das Quorum und nicht durch eine freiwillige Registrierung der einzelnen Pflegekräfte. Es ist also ein in höchstem Maße undemokratisches Verfahren. Pflegekräfte müssen dann aktiv widersprechen – Informationen oder Beteiligung dazu: Fehlanzeige. Dies dürfte in Baden-Württemberg zu einem großen Akzeptanzproblem vieler betroffenen Pflichtmitglieder der Pflegekammer führen. Die Erfahrungen aus Niedersachsen oder Schleswig-Holstein scheint die Landesregierung zu ignorieren. Wer eine Landespflegekammer einführen möchte, der muss auf umfangreiche Informationen der Betroffenen und vor allem auf Freiwilligkeit der Registrierung durch die Pflegekräfte selbst setzen.

Im Gesetzentwurf selbst gibt es noch zahlreiche Kritikpunkte wie etwa die Informationsverpflichtung durch den Gründungsausschuss, die Regelungen zu den Mitgliedern, mangelhafte Transparenzregelungen und unklare Informationen zu den Kosten und Pflichtbeiträgen.“