Schweickert: Gute Gesetzgebung ist kein Baukastensystem
Landesregierung verpasst die Chance weitere Erleichterungen für den Wohnungsbau auf den Weg zu bringen
Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Landesentwicklung und Mittelstandspolitik der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert zur ersten Lesung des „Gesetz zur Änderung des Bauberufsrechts“:
„Wenn die Landesregierung erst nach einer großen Novelle aus der Praxis erfährt, was fehlt, ist das kein Einzelfallfehler mehr, sondern ein Muster. Gute Gesetzgebung ist kein Baukastensystem, bei dem man vergessene Teile einfach mal nachträglich anklebt. Wer erst kurz vor Toresschluss merkt, dass die Verfahrensfreistellung bei Freiflächen-Photovoltaik in der Landesbauordnung unvollständig ist, hat vorher handwerklich schlecht gearbeitet. Wir Freien Demokraten warnen davor, dass dieses Vorgehen die Akzeptanz von Gesetzgebung untergräbt und die Arbeit der Baurechtsbehörden unnötig erschwert.
Aber wenn man die LBO schon noch einmal anpackt, dann sollte man auch wirkliche Erleichterungen auf den Weg bringen. Die Frage lautet also, was fehlt noch? Sinnvoll wäre es die Gebäudeklassen 1 bis 3 vollständig verfahrensfrei zu stellen oder sich auf den Weg zu machen, die Stellplatzpflicht zu kommunalisieren. Das würde Erleichterungen bringen, die wirken.
Auch beim eigentlichen Gesetz zur Änderung des Bauberufsrechts zeigt sich diese handwerkliche Schwäche: Unterschiedliche Löschfristen bei Architekten- und Ingenieurkammern, obwohl der Paragraph ansonsten wortgleich ist. Hier muss dringend nachgebessert werden.
Baden-Württemberg braucht eine Landesregierung, die verlässlicher Partner der Praktiker ist – und keine, die Gesetzeslücken erst entdeckt, wenn Gesetze schon in Kraft sind. Wer Baurecht modernisieren will, muss vorher sprechen, zuhören und sauber arbeiten. Alles andere gefährdet Vertrauen.“


