Das Land hat noch großen finanziellen Spielraum, der jetzt genutzt werden muss.


Zur heutigen Information der Landesregierung im Finanzausschuss über den Stand der Auszahlungen für die Unternehmenshilfen erklären der finanzpolitische Sprecher der der FDP/DVP Fraktion im Landtag, Stephen Brauer, und der Sprecher für Handwerk und Mittelstand, Prof. Dr. Erik Schweickert:

Brauer: „Es ist unverständlich, dass sich die Landesregierung bei der direkten Unterstützung von Unternehmen ab 50 Arbeitnehmern zurückhält. Dies, zumal der Bund einen Großteil der Soforthilfen für kleinere Unternehmen übernimmt. Nach der heutigen Finanzausschusssitzung ist klar, dass finanzieller Spielraum für Soforthilfen für die mittelständische Wirtschaft gegeben ist.“

Schweickert: „Spätestens jetzt ist es an der Zeit, entschieden mit Direkthilfen zu handeln. Allein mit Krediten ist es nicht getan. Diese verschieben die Liquiditätslücke lediglich in die Zukunft.“

Solidarische Lösungen für Abschlussprüfungen der Medizinstudierenden müssen entwickelt werden.


Der heutige Beginn des Sommersemesters an den Hochschulen beschäftigt auch die Verantwortlichen in der FDP/DVP Fraktion. Zu den diesbezüglichen Herausforderungen und notwendigen Unterstützungen äußert sich der hochschulpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Die Corona-Pandemie stellt auch die Hochschulen vor große Herausforderungen, da an einen regulären Verlauf eines Präsenzstudiums im Sommersemesters noch nicht zu denken ist. Es rächen sich nun die Versäumnisse der letzten zehn Jahre, in denen die digitale Lehre sträflich vernachlässigt wurde. In Bayern etwa kann man sich gut gerüstet dem kontaktlosen Studium stellen, wo die Virtuelle Hochschule eine lange Tradition hat. Hierzulande müssen diese Voraussetzungen erst geschaffen werden. Die Hochschulen müssen nun mit aller Kraft und auch monetär dabei unterstützt werden, damit das Sommersemester kein verlorenes Semester wird und Studienverläufe nicht unterbrochen werden. Den Studierenden, die wegen der Einschränkungen des öffentlichen Lebens ihre Nebeneinkünfte fehlen, muss ebenfalls geholfen werden. Und nicht zuletzt müssen wir einen gangbaren Weg für die vielen Medizinstudierenden entwickeln, die anstelle der Abschlussprüfungen bereits in der Gesundheitsversorgung tätig sind und zu Recht solidarische Lösungen einfordern, um faire Prüfungsbedingungen vorzufinden.“

Nur Überbrückungskredite werden dem Hilfebedarf nicht gerecht.


Zu Informationen zum aktuellen Stand der Corona-Finanzhilfen anlässlich einer Finanzausschusssitzung erklären der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer, und der haushaltspolitische Sprecher, Rudi Fischer:

Brauer: „Nachdem wir nun einen Kassensturz haben, fordern wir die Ausweitung der Soforthilfen für Mittelständler mit mehr 50 Arbeitnehmern. Wir haben die Mittel, zumal der Bund bei der Förderung der kleinen Unternehmen bis 10 Mitarbeiter nun die Länder entlastet.“

Fischer: „Wir brauchen für den Mittelstand in Baden-Württemberg mehr als Überbrückungsmittel. Reine Liquiditätshilfen verschieben das Problem nur in die Zukunft. Die Möglichkeiten im Haushalt sind dafür vorhanden.“

 

Forderung nach Vorsorge durch zweckgebundene Rücklagen.


„Ein Blick in die Vermögensrechnung genügt, um zu sehen, wie dramatisch sich die langfristige Situation des Landeshaushalts darstellt“, so der finanzpolitische Sprecher der FDP/ DVP Fraktion, Stephen Brauer.

Bereits Ende 2017 beliefen sich laut der Denkschrift des Rechnungshofes die Pensionsrückstellungen auf 176,6 Mrd. €, so Brauer, und im Jahr 2020 seien die Verbindlichkeiten gegenüber künftigen Versorgungsempfängern bereits auf 190 Mrd. € angewachsen. „Dies ist fast das Vierfache des Landeshaushalts“, so Brauer und mahnt: „Wenn die Landesregierung hier nicht schnell umsteuert und nachhaltige Finanzpolitik betreibt, müssen dies die Pensionäre ausbaden, die schon während ihrer aktiven Zeit finanzielle Einbußen hinnehmen mussten. Dies waren beispielsweise die Streichung von Weihnachts- und Urlaubsgeld oder die Eigenbeteiligung bei der Krankenversicherung.“ Vor allem über den geburtenstarken Jahrgängen schwebe nach seinen Worten „das Damoklesschwert der Pensionskürzung.“ Vom Prinzip, dass die Grausamkeiten ab dem Jahrgang 61 beginnen, müsse abgewichen werden, indem die Landesregierung endlich echte Vorsorge durch die Bildung zweckgebundener Rücklagen betreibe, forderte Brauer und abschließend: „Fangen Sie endlich damit an. Ansonsten bricht uns dieser fiskalpolitische Blindflug das Genick.“

Jede Wertkomponente ist faktisch eine Vermögenssteuer


Zur Debatte um eine Landesregelung einer Grundsteuerbemessungsgrundlage erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Nun rächt sich, dass die Koalition die inhaltliche Frage, wie eine Grundsteuerregelung in Baden-Württemberg aussehen könnte, so lange aufgeschoben hat. Bereits im letzten Sommer war klar, dass es eine Länderöffnungsklausel geben wird und man diese nutzen würde.

Das Thema ist komplex, doch ist das Interesse des Landes klar. Es muss eine möglichst einfach zu erhebende und einfach zu überprüfende Bemessungsgrundlage hergestellt werden, die die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt. Diese soll möglichst unbürokratisch sein, und eine starke Mehrbelastung Einzelner vermeiden. Eine Wertkomponente, wie von Grünen und Teilen der CDU nun gewünscht, ist dafür nicht nötig.

Eine Wertkomponente bei der Grundsteuer ist allerdings eine Vermögenssteuer, die ohne Ansehen der persönlichen Leistungsfähigkeit erhoben wird. Das lehnt die FDP/DVP-Fraktion entschieden ab.“

Zur heutigen dritten Lesung des Finanzhaushalts im Landtag erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Hier sehen wir wieder einmal ein Beispiel für die Tatsache, dass Haushalte in guten Zeiten ruiniert werden. Nochmal ein großer Schluck aus der Ausgaben-Pulle, eine hohe Zahl an Mehrstellen, und damit viele Verpflichtungen für die Zukunft. Und das bei absehbar schlechter werdender Konjunktur.

Dafür keine Absenkung der Grunderwerbsteuer, kaum Schuldentilgung, eine Vielzahl von Ausgabenprogrammen ohne gemeinsame Klammer. Ein roter Faden ist in diesem Haushalt nicht erkennbar, sondern die Komplementärkoalition in Reinkultur. Jeder Partner bedient seine Klientel, koste es was es wolle.

Dabei hat man auch sehenden Auges den Konflikt mit den Kommunen in Kauf genommen. Die kürzliche Einigung ist nun zufriedenstellend, aber man muss schon sagen, dass die Koalition lieber die ministeriale Wunschliste abgearbeitet hat, anstatt den Kommunen den notwendigen Ausgleich ihrer von oben verordneten Mehrkosten zuzusagen. Das spricht Bände.“

Zur heutigen zweiten Lesung des Finanzhaushalts im Landtag erklären der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer, und der haushaltspolitische Sprecher,Rudi Fischer:

Brauer: „Leider verpasst die Koalition die Chance, einen Haushalt für die Zukunft aufzustellen. Die letzte Steuerschätzung sowie die Strafzahlungen der Automobilindustrie versetzen die Koalition in einen weiteren Ausgabenrausch. Dafür gibt es keine Senkung der Grunderwerbsteuer, um Familien beim Erwerb von Wohneigentum zu entlasten. Außerdem fehlte die Schuldentilgung vonseiten der Koalition, erst unser Druck bei der Schuldenbremse hat zu einer geringen Schuldentilgung geführt. Stattdessen wird nochmal mit der Gießkanne Geld verteilt und in den nächsten Jahren wird man über diese verpasste Chance, wirklich für schlechtere Zeiten vorzusorgen, klagen.“

Fischer: „Nochmal fast 300 Mehrstellen in den Beratungen, mehr als 11.000 seit Beginn von Grün-Schwarz. Diese werden den Haushalt für Jahrzehnte belasten. Wir vermissen auch jegliche Aufgabenkritik. Im Gegenteil, diese Koalition will am liebsten hinter jedes Problem einen Landesbeamten stellen. Damit ist sie blind gegenüber den abzusehenden Entwicklungen, die uns absehbar weniger Steuereinnahmen bescheren werden.“

Zum heutigen Abschluss der Beratungen des Doppelhaushaltsentwurfs 2020/2021 im Finanzausschuss erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die Beratungen im Finanzausschuss waren von vielen Anträgen der Koalition für Zusatzausgaben geprägt. Die kürzlich prognostizierten Steuermehreinnahmen wurden reichlich verteilt.
Beim Normalbürger wird allerdings wenig davon ankommen. Unsere Anträge für eine Grunderwerbsteuersenkung von 5% auf 3,5% sowie unser Antrag, wenigstens 750 Millionen € Schulden zu tilgen, wurden abgelehnt. Die Landesregierung ging sogar mit einer Schuldentilgung von Null € in die Beratungen. Das ist verantwortungslos.

Wir brauchen auch mehr Tempo bei der Digitalisierung, insbesondere benötigen wir kompetente Mitarbeiter im IT-Bereich. Deshalb haben wir einen Antrag zur Reform des Besoldungsrechts formuliert, um für entsprechende Fachkräfte eine attraktive Bezahlung zu ermöglichen. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass sowohl Grüne und CDU, als auch die SPD unseren Antrag unterstützen.

Kontrovers waren die Diskussionen um den Bedarf der Hochschulen im Rahmen des Hochschulfinanzierungsvertrags II. Alle Hochschulen klagen über das Ungleichgewicht zwischen Grundfinanzierung und zeitlich begrenzter Projektfinanzierung. Zeitverträge sind ein Nachteil im Wettbewerb um die klügsten Köpfe.
Wir haben hier mit 280 Mio. € deutlich mehr getan als Ministerin Bauer, die hinter ihrem eigenen erklärten Mindestbedarf zurückgeblieben ist. So investieren wir in die Zukunft des Landes.
Ebenso bei der Förderung der Wasserstofftechnologie. Unser 100-Millionen-Programm ist hier ein Einstieg, um Waffengleichheit zur batterieelektrischen Antriebsform zu bekommen. Wir sehen hier für das Automobilland Baden-Württemberg eine Zukunftstechnologie, in die wir viel beherzter investieren müssen.

Wie üblich sind unsere Vorschläge voll gegenfinanziert. So sehen wir Spielräume bei den Zinsansätzen, beim unnötigen Bodenfonds sowie bei den fast 300 Mehrstellen und vielen Stellenhebungen in den Ministerien, die sich Grün-Schwarz kurz vor Ende der Legislatur noch gönnt.“

Die FDP-Abgeordneten Nico Weinmann und Stephen Brauer haben das Zentrum für Islamische Theologie (ZITh) an der Universität Tübingen besucht. „Nachdem in der Presse von irritierenden Vorfällen in Vorlesungen und fragwürdigen Besuchen von Professoren aus Ländern und Institutionen, die nicht für den aufgeklärten Islam stehen, die Rede war, haben wir zunächst mit Parlamentarischen Initiativen versucht, Licht ins Dunkel zu bringen“, sagte Stephen Brauer, der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion. „Nun war es Zeit, nicht über- sondern miteinander zu reden“, so begründete Nico Weinmann als Vorsitzender des Arbeitskreises Wissenschaft den Besuch. Die Abgeordneten wollten sich ein persönliches Bild vor Ort machen und wurden vom Rektor der Universität, Prof. Dr. Engler, und dem Zentrumsdirektor Prof. Dr. Toprakyaran empfangen.

Nach einer Vorstellung des Zentrums, das im Jahr 2011 gegründet wurde und inzwischen 230 Studierenden fünf Studiengänge der islamischen Theologie und Religionslehre anbietet, diskutierte die Runde über die Medienberichte und insbesondere die Stichhaltigkeit der Vorwürfe an die Universität, das Zentrum und die einzelnen Hochschullehrer. Stephen Brauer stellte fest, wie wichtig es sei, einen mit der friedlichen und vielfältigen Gesellschaft verträglichen Islam auf Grundlage der Werte unserer aufgeklärten Gesellschaft in Baden-Württemberg heimisch zu machen: „Wir stehen vollumfänglich hinter dem Ziel, flächendeckend Islamischen Religionsunterricht anzubieten, um sogenannten Hasspredigern keinen Raum zu bieten. Dem ZITh in Tübingen, als Leuchtturm unter den bundesweit acht Zentren bzw. Instituten für Islamische Theologie, kommt dabei eine Schlüsselrolle zu.“
Nico Weinmann betont die Wichtigkeit der Ausbildung, „bei der man nicht den leisesten Verdacht zulassen darf, dass radikalislamische und fundamentalistische Kräfte Einfluss auf die Ausbildung der Lehrer für islamische Theologie und der islamischen Seelsorger nehmen könnten.“ Die Abgeordneten begrüßten, dass man nun vor Ort Regeln festschreiben wolle, die entsprechende Einflüsse ausschließen sollen. Auch Dienstreisen würden nun strenger geprüft und detailliert dokumentiert, um fortan schneller intervenieren zu können. „Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Zentrums sind sich ihrer Verantwortung gegenüber der deutschen Politik und Gesellschaft bewusst“, sagte Rektor Engler. Die Universität stehe als staatliche Einrichtung dafür ein, dass es am Zentrum zu keiner Unterwanderung durch radikale Kräfte komme.

„In diesem sensiblen Thema ist nun ein Weg gefunden, der außer Frage stellt, dass hierzulande ein aufgeklärter Islam gelebt und gelehrt wird“, sagte Brauer. „Manchmal muss man eben ganz genau hinsehen, um festzustellen, dass beispielsweise die Muslimbruderschaft hinter einer Veranstaltung steckt. Auch die medialen Vorwürfe, dass ein Professor des ZITh in Katar an einer fragwürdigen Veranstaltung teilgenommen hätte, konnten im Gespräch entkräftet werden. Ich habe keinen Zweifel, dass die Universität Tübingen und insbesondere das Zentrum für Islamische Theologie die nötige Distanz zu radikalislamischen Strömungen hält und sich Zweifeln daran bestens gerüstet erwehren kann.“, resümierte Stephen Brauer schließlich.

[Fotoangaben: Nico Weinmann MdL, Prof. Dr. Erdal Toprakyaran, Stephen Brauer MdL (v.l.). Foto: Universität Tübingen, Friedhelm Albrecht]

Zur heutigen Verabschiedung von Änderungen im Beamtenversorgungsgesetz erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die nun verabschiedeten Änderungen bei der Beamtenversorgung, bei der Lücken bei der Anrechnung von Teilzeit, Elternzeit- und Pflegezeit geschlossen werden, begrüßen wir.

Allerdings vermissen wir immer noch die versprochenen Verbesserungen beim im Koalitionsvertrag verankerten Thema Lebensarbeitszeitkonten oder den rechtlich angegriffenen Verschlechterungen bei der Beihilfe von Angehörigen. Damals hat man wundersamerweise besonders Familien getroffen, die auf das Beamtengehalt besonders angewiesen sind. Hier wurde Besserung versprochen, aber still ruht der See. Wir fordern, hier endlich nachzubessern.“

Zum heutigen Beschluss der Grundsteuerreform im Bundesrat und die Ankündigung der Finanzministerin zu den Schwierigkeiten der Umsetzung erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Dass die Grundsteuerreform nun im Bundesrat beschlossen wurde, begrüßt die FDP/DVP-Fraktion, sichert sie doch zuerst einmal eine wichtige Finanzbasis der Kommunen. Aber die Behandlung dieses Themas in der grün-schwarzen Koalition verwundert schon.

Bereits mehrfach in diesem Jahr habe ich die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen aufgerufen, sich frühzeitig über das weitere Vorgehen bei der Grundsteuer zu verständigen. Es war bereits seit dem Frühjahr abzusehen, dass die Länderöffnungsklausel kommt, dass die CDU diese ziehen möchte und welche Folgen das hat.

Sich jetzt als Finanzministerin hinzustellen und zu sagen: dann bitte lieber Koalitionspartner, wenn du ein eigenes Modell bei der Grundsteuer haben möchtest, finde noch einen ´mittleren zweistelligen Millionenbetrag´ im Haushalt für den Einstieg in die IT-Entwicklung zur Umsetzung, ist kein guter Stil. Die 150 Neustellen für 2021 im ersten Schritt in der Steuerverwaltung hat die Finanzministerin ja auch eingestellt. Solche Spielchen können dem Bürger draußen nicht vermittelt werden.

Das von der FDP favorisierte Flächenmodell sorgt für eine einfachere Erhebung und trotzdem für eine gerechte Besteuerung. Ich kann die Landesregierung nur auffordern, wenn man die Länderöffnungsklausel nutzt, zu einem solch einfachen System zu kommen.“

Zur heutigen Einbringung des Haushaltsentwurfs durch die Finanzministerin erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Die Finanzministerin hat wortreich die Rahmenbedingungen des Haushaltsentwurfs erklärt. Leider hat sie aber dabei zu wenig danach gehandelt, denn Zukunftsfähigkeit macht sich noch an anderen Kriterien fest als nur am Klimaschutz. So ist ihre Aussage, ´man behalte das Ziel, Kreditmarktschulden zu tilgen, im Auge´ angesichts von 2 Milliarden Mehreinnahmen durch die Steuerschätzung und die Strafzahlungen der Automobilkonzerne ein Hohn.

Auch die Kommunen möchte die Finanzministerin ´nicht im Regen stehen lassen´. Konkrete Aussagen fehlen, obwohl die Kommunen nochmal detailliert und nachvollziehbar ihre Vorschläge vorgelegt haben. Wir fordern, dass die Regierungsfraktionen hier nicht nur ein Taschentuch reichen, sondern einen ordentlichen Regenschirm aufspannen. Denn Einnahmedefizite der Kommunen sind direkt neue Steuern und Gebühren beim Bürger.“

Zur heutigen Vorstellung der regionalisierten Steuerschätzung durch das Finanzministerium erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Da ist die grün-schwarze Koalition noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen. Steuermehreinnahmen von fast 1 Milliarde für die beiden nächsten Jahre, dazu noch die Strafzahlungen der Automobilkonzerne – den Verzichtsappellen der Finanzministerin fehlt so die Durchschlagskraft.
Somit werden wir auch 2020 und 2021 die höchsten Steuereinnahmen aller Zeiten erwarten können. Wir fordern die Finanzministerin auf, jetzt nicht weiter den Wunschzettel der Ministerkollegen abzuarbeiten, sondern nun den peinlichen Verzicht auf eine Schuldentilgung im Haushaltsentwurf zu korrigieren und wieder in die Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden über die Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen einzusteigen. Denn die Forderungen der Kommunen sind mehr als berechtigt und diese müssen im Gegensatz zum Land mit weniger Steuereinnahmen rechnen.“

Zu Meldungen über eine Einigung im Grundsteuerstreit auf Bundesebene erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die FDP/DVP Fraktion begrüßt ausdrücklich den Kompromiss bei der Grundsteuer. Der Dank der Landtagsfraktion geht an die Kollegen aus der FDP-Bundestagsfraktion für ihren Einsatz für eine unbürokratischere Grundsteuer, indem nun verhindert wird, dass der Steuerbürger zwei Steuerklärungen hätte ausfüllen müssen. Nun ist der Weg für eine Grundgesetzänderung mit einer Länderöffnungsklausel frei.“
„Ein Scheitern der Grundsteuerreform wäre ein Horrorszenario für die Kommunen gewesen“, so Brauer weiter und fordert: „Jetzt liegt der Ball bei Grün-Schwarz. Wir erwarten, dass die durch die Länderöffnungsklausel entstehenden Freiräume für eine aufkommensneutrale und unbürokratische Gestaltung der Grundsteuer genutzt werden“.

Zur angekündigten Reaktion der Universität Tübingen, nach Vorwürfen in den vergangenen Monaten in ihrem Zentrum für Islamischen Theologie mithilfe der Erarbeitung von Leitlinien stärker darauf zu achten, radikalen islamistischen Kräften kein Podium zu bieten, sagt der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Bei der Ausbildung der Lehrer für islamische Theologie an einer Hochschule im Land dürfen wir nicht den leisesten Verdacht zulassen, dass radikalislamische und fundamentalistische Kräfte Einfluss auf die Ausbildung nehmen könnten. Wer die Praktiken der Muslimbruderschaft kennt oder im Verfassungsschutzbericht nachliest, der weiß, dass die teilweise schwer erkennbaren Vernetzungen der radikalislamischen Organisationen zur Vorsicht mahnen, wenn man schädliche Einflüsse auf die Lehre einer kritischen, aufgeklärten Theologie vermeiden will. Ich sehe die Verantwortung bei Wissenschaftsministerin Bauer, die Hochschulen im Land in diesem Thema weiter zu sensibilisieren und weitere organisatorische Vorsorge zu treffen, dass der Austausch mit dem Verfassungsschutz an den Hochschulen gelingt. Es kann doch nicht sein, dass die Umtriebe der Muslimbruderschaft beim Verfassungsschutz jahrelang dokumentiert werden, die Hochschulen jedoch nicht hinreichend intensiv darauf geachtet haben, dass die Distanz der Hochschullehre zu radikalislamischen Umtrieben sicher gewahrt bleibt.“

Zur heutigen Beschwerde der kommunalen Spitzenverbände bezüglich der fehlenden Berücksichtigung ihrer Belange durch die Landesregierung im Entwurf des Doppelhaushalts erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

„Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände konnten sich vor dem Doppelhaushalt nicht auf eine gemeinsame Finanzlinie für den Doppelhaushalt einigen. Wiederum hat die Finanzministerin den Kreisen, Städten und Gemeinden die kalte Schulter gezeigt, um dann die Ausgabenwünsche der Ministerien besser bedienen zu können. Dabei sind die Kommunen bereits mit abgespeckten Wünschen in die Verhandlungen gegangen.
Aus Sicht des Bürgers ist das eine schlechte Nachricht. Die Forderungen der Kommunen sind schließlich notwendige Aufgaben vor Ort, die nun anderweitig finanziert werden müssen. Und wo holen sich die Kommunen als letztes Glied in der Kette diese Mittel? Genau, über Steuer-, Abgaben- und Beitragserhöhungen beim Bürger. Aber dafür werden ja dann die Kreis- und Gemeinderäte verantwortlich gemacht, ist wohl das Kalkül im Neuen Schloss.“

Zur heutigen zweiten Beratung des Gesetzes zur Einführung der Doppik in der Landesverwaltung erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die FDP/DVP spricht sich für eine langfristige Einführung der Doppik auf Landesebene aus, hält den vorliegenden Gesetzentwurf allerdings für den falschen Weg dazu.

Elemente der doppelten Buchführung führen zu einem realistischeren Blick auf die Aufgaben der Zukunft, machen sie doch Folgekosten transparenter. Diesen Weg hat das Land mit der Vermögensrechnung schon beschritten, weitere Elemente kommen bald hinzu.

Ob und wann eine vollständige Umstellung auf die Doppik den Zeit- und Kostenmehraufwand rechtfertigt, muss dann jeweils betrachtet werden. Aber die FDP steht zum Fernziel Doppik auf Landesebene, so wie man es bei der Verpflichtung der Kommunen, auf die Doppik umzustellen, auch vertreten hat.“

Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die FDP/DVP Fraktion begrüßt die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten und Versorgungsempfänger. Dies ist eine angemessene Beteiligung an der Einnahmeentwicklung des Landes in den letzten Jahren.

Doch ansonsten repariert die Landesregierung nur die Fehler der vorherigen grün-roten. Abgesenkte Eingangsbesoldung und Zuverdienstgrenzen wurden von Gerichten schon kassiert, die abgesenkte Beihilfe wird es irgendwann auch. Wann kommt die Landesregierung beim Beamtenrecht endlich aus dem Krisenmodus heraus und in die Gestaltung hinein?

Lebensarbeitszeitkonten, besser Möglichkeiten beim Home Office, Überprüfung der 41-Stunden-Woche, alles Punkte, die früher versprochen wurden oder im Koalitionsvertrag sogar verankert sind. Bisher Fehlanzeige. Aber man spürt es ja schon allerorten: Fachkräftemangel gibt es nicht nur in der Wirtschaft. Und zu hoffen, dass einem eine abkühlende Konjunktur schon wieder die Fachleute in die Ämter spült, verspielt die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes.

Zur heutigen Verabschiedung neuer Regelungen zur Hochschulzulassung in Baden-Württemberg im Landtag sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

„Die neuen Regelungen zur Hochschulzulassung sind im Wesentlichen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts geschuldet, das eine stärkere Betonung schulnotenunabhängiger Kriterien bei der Auswahlentscheidung fordert und die persönliche Eignung stärker betont sehen will. Im Lichte dieser Entscheidung sollten die beruflichen Vorqualifikationen eines Studienbewerbers mehr Gewicht bekommen. Noch in der Ausschussberatung wurde von der Landesregierung eilig nachgebessert und die berufliche Vorqualifikation zumindest für die örtliche Auswahlentscheidung der Hochschulen vorgesehen.
Die Landesregierung verpasst mit der Ablehnung unseres Antrags aber die Gelegenheit, die Durchlässigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu steigern. Mit einer sogenannten Vorabquote wäre es nämlich möglich geworden, die Zahl der beruflich Qualifizierten unter den Studienanfängern erheblich zu steigern. Dieses Modell hat etwa in Bayern dafür gesorgt, dass sich deren Anteil an den Studienanfängern innerhalb von zehn Jahren verachtfacht hat. Es ist peinlich, dass ein mittelständisch geprägtes Land wie Baden-Württemberg dem Bundesdurchschnitt deutlich hinterher hinkt und den Wert einer vor dem Studium absolvierten Ausbildung ignoriert. Einem Gesetz, das diese Situation verkennt, können meine Fraktion und ich nicht zustimmen.

Zum heutigen Beschluss des Doppelhaushalts 2020/2021 durch das Landeskabinett erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Eine leichte Brise kommt auf, und schon wirft die Landesregierung aus Ihrer Sicht finanzpolitischen Ballast ab. Denn im Doppelhaushalt ist keinerlei Schuldentilgung eingeplant und eine Entlastung der Bürger soll es auch nicht geben.

Man nimmt weniger Steuern ein, genehmigt sich aber trotzdem milliardenschwere Mehrausgaben mit zweifelhafter Deckung. Und an die Bürgerinnen und Bürger, die ebenso von den konjunkturellen Wolken am Horizont betroffen sind, denkt Grün-Schwarz natürlich nicht. Noch nicht mal die Zinsvorteile von 300 Millionen Euro werden weitergegeben, die man aufgrund der Niedrigzinspolitik der EZB hat. Denn diese bezahlen die Bürgerinnen und Bürger mit Verlusten in ihrer Altersvorsorge.“

Zur heutigen Meldung, wonach die CDU den Ausbau der Medizinstudienplätze von der Einführung einer Landarztquote abhängig machen will, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

„Der CDU- Fraktionsvorsitzende Reinhart hat die Quote schon mehrfach öffentlich versprochen. Offensichtlich hat Ministerin Bauer ihr Ressort nicht im Griff. Im Juli dieses Jahres wurde die Hochschulzulassung im Land gesetzlich neu geregelt und eine Landarztquote blieb dabei richtigerweise unbeachtet. Nun verliert die zerstrittene Landesregierung aber wichtige Monate, um die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum sicherzustellen – ein wichtiges Thema, dem sich die Landesregierung bereits im Koalitionsvertrag verpflichtet hat.

Anstatt die Arbeitsbedingungen für Mediziner im ländlichen Raum attraktiver zu machen setzt die CDU nun auf eine fragwürdige Quote, die mehr Fragen aufwirft, als dass sie Antworten liefert. Denn die Wirkung lässt etliche Jahre auf sich warten, obwohl der Mangel schon heute herrscht. Zudem kann man wohl kaum von einem jungen Schulabgänger erwarten, dass er bereits weiß, wie er sich acht bis zehn Jahre später beruflich betätigen möchte.

Wenn die grün-schwarze Koalition ihre Handlungs- und Kompromissfähigkeit nicht bald wieder herstellt, sehe ich schwarz für den Hochschulstandort Baden-Württemberg. Schließlich muss derzeit nicht nur die Zukunft des Medizinstudiums modelliert werden, sondern auch ein neuer Hochschulfinanzierungsvertrag auf den Weg gebracht werden.“

Zur Neuauflage des Hochschulfinanzierungsvertrages, wie sie auf der Pressekonferenz der Landesrektorenkonferenz am heutigen Tag thematisiert wurde, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Der Zuwachs an Aufgaben und Studienplätzen in den letzten Jahren stellt die zentrale Herausforderung für die Hochschulen im Land dar. Ministerin Bauer muss erkennen, dass die umfangreiche Aufgabenzuweisung an die Hochschulen nicht länger aus den `Bordmitteln´ der Hochschulen zu leisten ist. Eine heterogene Studierendenschaft, eine gesunde Betreuungsrelation oder etwa ein effektiver und adäquater Wissenstransfer sind keine administrativen Selbstläufer, sondern stellen eine erheblichen Aufwand dar.

Die ungebrochen hohe Attraktivität der Studienangebote im Land ist dabei das Verdienst der Hochschulen, die mit dem neuen Hochschulfinanzierungsvertrag eine solide wirtschaftliche Basis erhalten müssen.

Temporäre Programmmittel und die Steigerung von Drittmitteln konnten zuletzt zwar Finanzierungslücken schließen, verfestigten aber die hohe Zahl an befristeten Arbeitsverhältnissen in der Wissenschaft. Mit dem neuen Bund-Länder-Hochschulpakt wurde der Grundstein für eine zukunftsfeste Finanzierung gelegt, auf dem das Land nun ein modernes Haus errichten muss. Dazu muss zuvorderst die Grundfinanzierung an die Realität angepasst werden, dass ein wesentlicher Rückgang der Studierendenzahlen zunächst nicht zu erwarten steht. Außerdem muss die finanzielle Ausstattung je Studierenden signifikant erhöht werden, um den administrativen Aufgabenzuwachs, aber auch die hohe Studienqualität abzusichern. Denn exzellente Forschung und Lehre sind kein Selbstzweck, sondern das Rückgrat unserer heimischen Wirtschaft, die schon heute nach Fachkräften dürstet.“

Zur heutigen Vorstellung der Denkschrift 2019 durch den Rechnungshof erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die FDP/DVP Fraktion dankt dem Rechnungshof für die wertvollen Hinweise, die er jedes Jahr zusammenträgt. Er leistet einen entscheidenden Beitrag für eine effiziente und zielgerichtete Verwaltung.

Auch dieses Jahr werden wieder Einsparpotentiale durch den Rechnungshof aufgezeigt. Dass die Landesregierung mittlerweile riesige Summen an nicht getätigten Ausgaben ins nächste Jahr überträgt, ist schon jahrelang ein Ärgernis. Nun laufen auch unnötige Ausgabenreste in Nebenhaushalten wie z.B. bei Landesbetrieben auf, die konsequent abgeschöpft und in die Schuldentilgung fließen müssen.

Stattdessen schafft sich die Landesregierung damit Reserven, um ihre hohen Ausgabenprogramme noch weiterführen zu können, sollten die Einnahmen einmal tatsächlich zurückgehen. Das ist keine nachhaltige Finanzpolitik.“

Zur heutigen ersten Lesung des Gesetzes zur Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die FDP/DVP Fraktion begrüßt die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten und Versorgungsempfänger. Allerdings wurde dies der Landesregierung vom Bundesverfassungsgericht auch vorgegeben.

Beamtinnen und Beamte mit Familie in niedrigen Besoldungsstufen haben in Ballungsgebieten immer stärker das Problem, dass sie den steigenden Kosten nicht mehr gewachsen sind. Auch hier macht das Verfassungsgericht Vorgaben, es muss mindestens 15% über dem Sozialhilfeniveau verdient werden. Die Landesregierung gibt sich große Mühe, um nachzuweisen, dass das noch so ist, allerdings ist absehbar, wann diese Grenze unterschritten wird. Hier muss die Landesregierung dringend nachsteuern, wenn sie nicht wieder von Gerichten dazu gezwungen werden will.

Fachkräftemangel gibt es nicht nur in der Wirtschaft, sondern verstärkt auch im öffentlichen Dienst. Daher muss es Verbesserungen auch im nicht-monetären Bereich geben, denn übers Geld werden wir in Berufen mit extremer Nachfrage mit der freien Wirtschaft nicht mithalten können. Daher ist es dringend geboten, dass auch bei den Fragen nachgebessert werden muss, wo die Wirtschaft heute schon punktet: Flexiblere Arbeitsbedingungen, etwa über Lebensarbeitszeitkonten oder bessere Möglichkeiten beim Home Office.“

Zur heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Neuordnung der Hochschulzulassung sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Im Fokus muss grundsätzlich die Eignung stehen –so hat es auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil aus dem Jahr 2017 klar gemacht und den Ländern ausgegeben, die Hochschulzulassung neu zu ordnen. In Baden-Württemberg wurde bereits bisher neben der Abiturnote ein Test für medizinische Studiengänge in die Entscheidung einbezogen sowie einschlägige praktische Erfahrungen. Daher war das Land auch nicht Hauptadressat des Urteils. Gleichwohl ergänzt das nun von der Landesregierung vorgelegte Gesetz den Staatsvertrag und entwickelt das Hochschulzulassungsrecht `im Lichte der Entscheidung des BVerfG´ fort. Allerdings bleibt richtigerweise die Festschreibung einer Landarztquote im Gesetzesentwurf aus, mit der sich junge Menschen für eine spätere Tätigkeit im Ländlichen Raum zu verpflichten. Denn eine solche wirft mehr Fragen auf, als dass es Antworten gibt. Vor allem kann man von einem jungen Schulabgänger nicht erwarten, dass bereits weiß, was er acht bis zehn Jahre später tun möchte.

In der Gesetzesanhörung wurde auch Kritik deutlich, wenngleich diese Einzelaspekte betrafen. So wird den Hochschulen natürlich ein zusätzlicher Aufwand durch die zu entwickelnden Interview-Verfahren und der Schaffung technischer Voraussetzungen entstehen, den man haushalterisch bedenken sollte. Die Erhöhung des Gebührenrahmens darf dabei keine unverhältnismäßig Belastungen für den angehenden Studenten bringen.

Im Kern der verfassungsrechtlich gebotenen Aufgaben steht die Entwicklung eines chancengerechten Auswahlverfahrens. Das Parlament muss die wesentlichen Fragen der Grundrechtsausübung selbst regeln, weshalb nun die Vorgaben zur Ausgestaltung des Auswahlverfahrens vom Landtag zu fassen waren. In Satzungen können die Hochschulen aber zukünftig Konkretisierungen zur Profilbildung vornehmen. Diese Satzungen sind richtigerweise dem MWK anzuzeigen, um eine effektive Rechtsaufsicht zu gewährleisten.“