Zur Neuauflage des Hochschulfinanzierungsvertrages, wie sie auf der Pressekonferenz der Landesrektorenkonferenz am heutigen Tag thematisiert wurde, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Der Zuwachs an Aufgaben und Studienplätzen in den letzten Jahren stellt die zentrale Herausforderung für die Hochschulen im Land dar. Ministerin Bauer muss erkennen, dass die umfangreiche Aufgabenzuweisung an die Hochschulen nicht länger aus den `Bordmitteln´ der Hochschulen zu leisten ist. Eine heterogene Studierendenschaft, eine gesunde Betreuungsrelation oder etwa ein effektiver und adäquater Wissenstransfer sind keine administrativen Selbstläufer, sondern stellen eine erheblichen Aufwand dar.

Die ungebrochen hohe Attraktivität der Studienangebote im Land ist dabei das Verdienst der Hochschulen, die mit dem neuen Hochschulfinanzierungsvertrag eine solide wirtschaftliche Basis erhalten müssen.

Temporäre Programmmittel und die Steigerung von Drittmitteln konnten zuletzt zwar Finanzierungslücken schließen, verfestigten aber die hohe Zahl an befristeten Arbeitsverhältnissen in der Wissenschaft. Mit dem neuen Bund-Länder-Hochschulpakt wurde der Grundstein für eine zukunftsfeste Finanzierung gelegt, auf dem das Land nun ein modernes Haus errichten muss. Dazu muss zuvorderst die Grundfinanzierung an die Realität angepasst werden, dass ein wesentlicher Rückgang der Studierendenzahlen zunächst nicht zu erwarten steht. Außerdem muss die finanzielle Ausstattung je Studierenden signifikant erhöht werden, um den administrativen Aufgabenzuwachs, aber auch die hohe Studienqualität abzusichern. Denn exzellente Forschung und Lehre sind kein Selbstzweck, sondern das Rückgrat unserer heimischen Wirtschaft, die schon heute nach Fachkräften dürstet.“

Zur heutigen Vorstellung der Denkschrift 2019 durch den Rechnungshof erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die FDP/DVP Fraktion dankt dem Rechnungshof für die wertvollen Hinweise, die er jedes Jahr zusammenträgt. Er leistet einen entscheidenden Beitrag für eine effiziente und zielgerichtete Verwaltung.

Auch dieses Jahr werden wieder Einsparpotentiale durch den Rechnungshof aufgezeigt. Dass die Landesregierung mittlerweile riesige Summen an nicht getätigten Ausgaben ins nächste Jahr überträgt, ist schon jahrelang ein Ärgernis. Nun laufen auch unnötige Ausgabenreste in Nebenhaushalten wie z.B. bei Landesbetrieben auf, die konsequent abgeschöpft und in die Schuldentilgung fließen müssen.

Stattdessen schafft sich die Landesregierung damit Reserven, um ihre hohen Ausgabenprogramme noch weiterführen zu können, sollten die Einnahmen einmal tatsächlich zurückgehen. Das ist keine nachhaltige Finanzpolitik.“

Zur heutigen ersten Lesung des Gesetzes zur Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die FDP/DVP Fraktion begrüßt die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten und Versorgungsempfänger. Allerdings wurde dies der Landesregierung vom Bundesverfassungsgericht auch vorgegeben.

Beamtinnen und Beamte mit Familie in niedrigen Besoldungsstufen haben in Ballungsgebieten immer stärker das Problem, dass sie den steigenden Kosten nicht mehr gewachsen sind. Auch hier macht das Verfassungsgericht Vorgaben, es muss mindestens 15% über dem Sozialhilfeniveau verdient werden. Die Landesregierung gibt sich große Mühe, um nachzuweisen, dass das noch so ist, allerdings ist absehbar, wann diese Grenze unterschritten wird. Hier muss die Landesregierung dringend nachsteuern, wenn sie nicht wieder von Gerichten dazu gezwungen werden will.

Fachkräftemangel gibt es nicht nur in der Wirtschaft, sondern verstärkt auch im öffentlichen Dienst. Daher muss es Verbesserungen auch im nicht-monetären Bereich geben, denn übers Geld werden wir in Berufen mit extremer Nachfrage mit der freien Wirtschaft nicht mithalten können. Daher ist es dringend geboten, dass auch bei den Fragen nachgebessert werden muss, wo die Wirtschaft heute schon punktet: Flexiblere Arbeitsbedingungen, etwa über Lebensarbeitszeitkonten oder bessere Möglichkeiten beim Home Office.“

Zur heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Neuordnung der Hochschulzulassung sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Im Fokus muss grundsätzlich die Eignung stehen –so hat es auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil aus dem Jahr 2017 klar gemacht und den Ländern ausgegeben, die Hochschulzulassung neu zu ordnen. In Baden-Württemberg wurde bereits bisher neben der Abiturnote ein Test für medizinische Studiengänge in die Entscheidung einbezogen sowie einschlägige praktische Erfahrungen. Daher war das Land auch nicht Hauptadressat des Urteils. Gleichwohl ergänzt das nun von der Landesregierung vorgelegte Gesetz den Staatsvertrag und entwickelt das Hochschulzulassungsrecht `im Lichte der Entscheidung des BVerfG´ fort. Allerdings bleibt richtigerweise die Festschreibung einer Landarztquote im Gesetzesentwurf aus, mit der sich junge Menschen für eine spätere Tätigkeit im Ländlichen Raum zu verpflichten. Denn eine solche wirft mehr Fragen auf, als dass es Antworten gibt. Vor allem kann man von einem jungen Schulabgänger nicht erwarten, dass bereits weiß, was er acht bis zehn Jahre später tun möchte.

In der Gesetzesanhörung wurde auch Kritik deutlich, wenngleich diese Einzelaspekte betrafen. So wird den Hochschulen natürlich ein zusätzlicher Aufwand durch die zu entwickelnden Interview-Verfahren und der Schaffung technischer Voraussetzungen entstehen, den man haushalterisch bedenken sollte. Die Erhöhung des Gebührenrahmens darf dabei keine unverhältnismäßig Belastungen für den angehenden Studenten bringen.

Im Kern der verfassungsrechtlich gebotenen Aufgaben steht die Entwicklung eines chancengerechten Auswahlverfahrens. Das Parlament muss die wesentlichen Fragen der Grundrechtsausübung selbst regeln, weshalb nun die Vorgaben zur Ausgestaltung des Auswahlverfahrens vom Landtag zu fassen waren. In Satzungen können die Hochschulen aber zukünftig Konkretisierungen zur Profilbildung vornehmen. Diese Satzungen sind richtigerweise dem MWK anzuzeigen, um eine effektive Rechtsaufsicht zu gewährleisten.“

Zur heutigen Pressemitteilung des Finanzministeriums zum Kabinettsbeschluss zu den Eckpunkten des künftigen Doppelhaushalts erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Die Finanzministerin betont in ihrer Pressemitteilung, dass die letzte Steuerschätzung ja gegenüber den seitherigen Erwartungen geringere Zuwächse bei den Steuereinnahmen prognostiziert. Das stimmt natürlich. Nüchtern betrachtet heißt das allerdings, dass wir nicht mehr sehr stark steigende Steuermehreinnahmen haben, sondern nur noch stark steigende. Der von der Finanzministerin erläuterte Handlungsbedarf ist daher nicht gegeben, weil die Ressorts sparen müssten, sie dürfen nur etwas weniger zusätzlich ausgeben. In Wahrheit schwimmt die Landesregierung weiter im Geld, nur der Wasserstand steigt nicht mehr so schnell.“

Zur heutigen zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zur Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes auf 3,5% erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Leider wird die CDU ihren Ankündigungen auf ihrem Parteitag heute hier keine Taten folgen lassen. Angesichts der finanziellen Spielräume, die ab 2020 trotz Schuldenbremse bestehen, wäre eine solche Grunderwerbsteuersenkung zu finanzieren. Die FDP/DVP-Fraktion hat dies in den Beratungen zum letzten Nachtragshaushalt auch nachgewiesen. Doch die CDU zeigt wieder einmal, dass sie Steuersenkungen wie im Bund so auch im Land nur vor Wahlen im Mund führt, nach Wahlen aber nie liefert.

Die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist dramatisch, wie alle auch immer betonen. Die Grunderwerbsteuer kann nicht aus den Finanzierungskrediten bezahlt werden und muss daher vorher angespart werden. Sie ist also eine echte Kaufbremse für junge Familien. Daher ist hier eine Entlastung dringend geboten. Vor allem, weil die Landesregierung an anderen Punkten bei der Bekämpfung der hohen Wohnungsbaukosten, zum Beispiel bei der Novelle der Landesbauordnung, absehbar versagt.“

In der heutigen Aktuellen Debatte zur Entwicklung der Grundsteuerreform erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Der Ministerpräsident hat sich in den letzten Monaten immer für die Länderöffnungsklauseln bei Steuern ausgesprochen, nur die Zeitfrage problematisiert. Nun steht die Länderöffnungsklausel vor der Tür, und er wird plötzlich wortkarg.
Man kann die Landesregierung nur dringend auffordern, im Bundesrat der Öffnungsklausel zuzustimmen und diese im Land dann auch zu ziehen. Denn das bürokratische und große Steuersprünge produzierende Modell des Bundesfinanzministers darf in Baden-Württemberg nicht kommen. Die Auswirkungen insbesondere für langjährige Hauseigentümer können existenzbedrohend sein. Grüne und CDU müssen sich auf ein deutlich einfacheres Modell für das Land Baden-Württemberg verständigen.

Leider hat die Finanzministerin sich in der Debatte nicht zur Frage geäußert, ob die Landesregierung eine Nutzung der Öffnungsklausel in Betracht zieht.

Die FDP/DVP Fraktion spricht sich klar für ein flächenbezogenes Modell aus, welches deutlich weniger Bürokratie benötigt und auch nicht ständig eine gesonderte Steuererklärung der Grundstückseigentümer erfordert.“

In der heutigen Debatte zur Situation der Kommunalfinanzen erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Nach der aktuellen Steuerschätzung sind die Kommunen stärker von geringeren Steuerzuwächsen betroffen als das Land. Dies sorgt nachvollziehbar für die Sorge, dass das Land sich nun auf Kosten der Kommunen von seinen Problemen befreit.

Leider ist diese Sorge berechtigt, da bereits vor der letzten Finanzeinigung von Land und Kommunen die Finanzministerin die Folterwerkzeuge gezeigt hat: Sie sprach sich für eine Verlängerung des sogenannten ´Kommunal-Soli´, also der erhöhten Gewerbesteuerumlage im Rahmen des Solidarpakts II, aus. Da war von ´der Landesregierung als fairer und verlässlicher Partner der Kommunen´, wie sie sich selbst bezeichnet, nichts zu spüren.

Dazu sorgen bürokratische, aber wirkungsarme Förderprogramme des Landes bei den Kommunen für Verdruss. So ist zum Beispiel das Förderprogramm ‚Modernisierung Ländliche Wege´ ein Beispiel für praxisferne und kommunalfeindliche Politik. Immer mehr Förderprogramme mit engen Vorgaben statt mehr freier Mittel für Entscheidungen vor Ort ist der falsche Weg, sondern sorgt nur für immer weniger Engagement in der Kommunalpolitik.“

In der heutigen Aktuellen Debatte zur Entwicklung der Grundsteuerreform erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Die aktuellen Vorschläge des Bundesfinanzministers sind abenteuerlich. Eine solch bürokratische Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils zulasten der Länder kann die Landesregierung eigentlich nicht zustimmen. Trotzdem widerspricht die Finanzministerin hier nicht, sondern nur der Idee ihres Koalitionspartners, eine Länderöffnungsklausel einzuführen. Für eine solche wäre aber der Ministerpräsident. Man muss sich fragen, was denn die Landesregierung bei der Grundsteuer tatsächlich vertritt, falls eine Länderöffnungsklausel tatsächlich Gesetz wird.

Die FDP/DVP Fraktion spricht sich klar für ein flächenbezogenes Modell aus, welches deutlich weniger Bürokratie benötigt und auch nicht ständig eine Steuererklärung der Grundstückseigentümer erfordert. Und wir werden peinlich darauf achten, dass es zu keiner Mehrbelastung der Mieter und Eigentümer kommt.“ 

Zur heute veröffentlichten Steuerschätzung für Baden-Württemberg erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Die Spielräume werden enger, auch wenn die Steuereinnahmen immer noch steigen. Aber es ist absehbar, dass die finanziellen Boom-Jahre nun vorbei sind. Jetzt ist echte Regierungskunst gefragt, Prioritäten müssen gesetzt und Konzepte erarbeitet werden. Die ‚Vogelnest-Politik‘, also jeden zu füttern, der nur weit genug den Mund aufsperrt, ist vorbei. Die angebliche Komplementärkoalition muss zur zukunftsfähigen Konzeptkoalition werden, wenn nicht weitere Jahre im Streit von Grün-Schwarz vergeudet werden sollen.“

Zur heutigen ersten Beratung des Gesetzentwurfs zur Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes auf 3,5% erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Die Förderung bezahlbaren Wohnraums haben alle Parteien als Notwendigkeit entdeckt, naturgemäß streiten wir uns um die Wege dorthin. Die Grunderwerbsteuer gehört zu den Kaufnebenkosten einer Immobilie, und ist daher von Käufern nicht über die Bank zu finanzieren, sondern muss aus dem Eigenkapital aufgebracht werden. Damit schadet es dem Wohnungsmarkt doppelt.

Nicht nur Haus und Grund oder der Bund der Steuerzahler, der in einer Pressemitteilung zur Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf aufruft, befürwortet unser Anliegen, sondern die CDU hat dies auch auf ihrem letzten Parteitag beschlossen. Und die FDP/DVP Fraktion hat in den Nachtragshaushaltsberatungen bereits die seriöse Gegenfinanzierung mitgeliefert, also quasi ein CDU-Wahlversprechenseinlösungspaket frei Haus. Aber wieder entscheidet sich die CDU für den Etatismus, bei dem sie sich mit dem grünen Koalitionspartner so schön trifft, und gegen die Entlastung der Bürger, die Gott sei Dank nicht mehr auf diese alte Platte reinfallen.

Sobald die CDU-Abgeordneten die Drehtür zum Landtag durchschreiten, vergessen sie alle Parteitagsbeschlüsse – eine seltene Form der ,Drehtürdemenz´.“

Anlässlich einer Landtagsdebatte forderte der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Stephen Brauer, dass auch Lehrkräfte, die weiterhin an Werkrealschulen unterrichten, die Möglichkeit zu einer Aufstiegsfortbildung und Beförderung erhalten. Brauer: „Die Lehrerinnen und Lehrer, die an den Haupt- und Werkrealschulen unterrichten und dort auch bleiben wollen, werden von der Landesregierung nicht bedacht oder absichtlich ausgeklammert. Diese Beamtinnen und Beamten, die wie die Gallier im unbeugsamen Dorf namens Haupt-/Werkrealschule unterrichten und hervorragende Arbeit leisten, sollen gar nicht zum Zug kommen. Nur diejenigen, die an eine Gemeinschaftsschule, Realschule oder Sonderschule/SBBZ wechseln wollen, erhalten nach dem Konzept der Landesregierung eine Aufstiegsmöglichkeit. Um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen, hat die FDP/DVP Fraktion beantragt, dass auch Lehrkräfte, die weiterhin an Werkrealschulen unterrichten, die Möglichkeit erhalten, durch eine Aufstiegsfortbildung in die Besoldungsstufe A13 zu gelangen. Die grün-schwarze Regierungsmehrheit lehnte unseren Antrag zwar ab. Die Kultusministerin kündigte aber an, ein gesondertes Konzept für die Beförderung der an den Haupt- und Werkrealschulen verbleibenden Lehrkräfte vorzulegen.“

Brauer wies auf die zahlreichen noch bestehenden Haupt- und Werkrealschulen hin. „Es gibt nicht DAS gallische Dorf, es gibt noch 682 gallische Dörfer, das heißt 682 Werkrealschulen. Die bekommt die Landesregierung in dieser Legislaturperiode gar nicht mehr alle kaputt, auch wenn dies der gewünschte Effekt ist. Die Werkrealschulen sollen offenbar auch nach dem Willen von Grün-Schwarz abgewickelt werden und mit ihnen die Lehrkräfte, die dort die Fahne für das vielgliedrige Schulsystem hochgehalten haben. Dabei hat die Haupt- und Werkrealschule zahlreiche Schülerinnen und Schüler praxisnah aufs Leben vorbereitet. Wir Freie Demokraten werden versuchen, diese Schulart zu retten und werden in Kürze einen Gesetzentwurf einbringen, der dieser Schulart den Platz einräumt, den sie verdient: als berufliche Realschule. Mit noch mehr Praxisbezug und mit systematischer Kooperation mit den beruflichen Schulen.“

Anlässlich einer Landtagsdebatte über die Besoldung von Schulleitern und die Zukunft kleiner Grundschulen kritisierte der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Stephen Brauer, eine falsche Prioritätensetzung der grün-schwarzen Landesregierung und forderte, auch die Schulleiter kleinerer Schulen besser zu bezahlen. Brauer hierzu:

„Damit wir auch an unseren Schulen die beste Qualität anbieten können, brauchen wir sehr gute Lehrerinnen und Lehrer, aber auch sehr gute Schulleiterinnen und Schulleiter, die motiviert ihrer Aufgabe nachgehen. Nach Angaben der vier Regierungspräsidien waren Ende 2018 jedoch 216 Rektorenstellen landesweit vakant, 143 davon allein an Grundschulen. Deshalb plant die Landesregierung, die Schulleiter besser zu bezahlen. Im Falle kleiner Schulen sollen die Schulleiter allerdings nur dann von A12 in A13 befördert werden, wenn ihre Schule mehr als 40 Schüler umfasst. Wir Freie Demokraten sind die Letzten, die in Zeiten gigantischer Steuereinnahmen dazu aufrufen, jedes Maß zu verlieren und mit dem Füllhorn durch die Lande zu spazieren. Aber hier geht es nicht um neue Stellen, sondern um eine dringend gebotene Anpassung der Besoldung von Landesbeamten, die einen wichtigen Job erfüllen, die mit Herzblut bei der Sache sind und für die Zukunft unseres Bundeslandes wichtige Weichenstellungen vornehmen. Die Anpassung der Besoldung ist also ein Gebot der Fairness und mehr als überfällig – und zwar für die Schulleiter aller Schulen einschließlich der kleinen.“

Der willkürlichen Grenzziehung von 40 Schülern liege laut Brauer die Absicht zu Grunde, Schulschließungen voranzutreiben. „Den Trick mit starren Größenvorschriften hat bereits die grün-rote Vorgängerregierung angewandt, um die Haupt-und Werkrealschulen zum Aufgeben zu zwingen oder an ihrer Stelle Gemeinschaftsschulen zu etablieren. Die FDP/DVP Fraktion fordert Grün-Schwarz auf, die Entscheidung über die Ausgestaltung des Schulangebots den vor Ort Verantwortlichen zu überlassen.
Ob ein Schulstandort wegfallen kann, hat schließlich vor allem mit den örtlichen Gegebenheiten zu tun, insbesondere mit möglichen Alternativen in der näheren Umgebung oder – vor allem im Ländlichen Raum – mit der Verkehrsanbindung. Das Schulwesen in die Freiheit zu entlassen und auch kleinen Grundschulen eine Chance zu geben, das ist der dringende Rat der Freien Demokraten an die Landesregierung.“

Siehe auch: Antrag der Fraktion der FDP/DVP vom 09.01.2019 „Alle Schulleitungen wirksam unterstützen und nicht kleine Schulen ins Abseits stellen“, Drucksache 16/5487.

Zur Meldung, dass Wissenschaftsministerin Bauer mehr Geld gegen Studienabbrüche verspricht, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer: 

„Die niedrige Studienabbrecherquote im Land ist erfreulich. Man muss allerdings auch sehen, dass nun mit beträchtlichem finanziellen Aufwand von über 20 Mio. Euro in den Jahren 2019 und 2020 die politische Prämisse der vergangenen grün-roten Regierungskoalition zu retten versucht wird, die jeden zweiten jungen Menschen an die Hochschule bringen sollte. Aktuell dürfte sich bei genauer Betrachtung zeigen, dass diese Ausgaben und die Einnahmen aus den Gebühren für Studierende von außerhalb der EU sich ungefähr die Waage halten. Damit würde der Studienerfolg aller gewissermaßen durch die internationalen Studierenden finanziell getragen. Redlicherweise muss die Ministerin nämlich eingestehen, dass die zusätzlich finanzierten Angebote, wie etwa die Tutoren- und Mentoren-Programme, in Zeiten allgemeiner Studiengebühren bereits hochschulindividuell existierten. Es ist unsauber und Augenwischerei, wenn man einerseits millionenschwere Förderprogramme ausbringt, aus vermeintlicher finanzieller Not heraus aber die internationalen Studierenden zur Kasse bittet.

Nach der Abschaffung der allgemeinen Gebühren werden die studienunterstützenden Maßnahmen nun aus dem Landeshaushalt finanziert, den die Ministerin mit den Ausländer-Studiengebühren zu konsolidieren versucht, die an einigen Hochschulen schon jetzt zu kräftigen Verwerfungen geführt haben. Ich halte es für angezeigt, über die Einführung nachlaufender Studiengebühren nachzudenken, mit denen alle Studierenden gleichermaßen an den Kosten ihrer Ausbildung beteiligt werden.“

Zur zweiten und dritten Lesung des Gesetzentwurfs der AfD zur Absenkung der Grunderwerbsteuersatzes erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Das Gegenteil von gut gemeint ist gut gemacht – und hier versagt die AfD wieder einmal. Das Anliegen der Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes ist richtig, der von der AfD angebotene Weg sowie die Gegenfinanzierung ist allerdings abenteuerlich und ein geplanter Anschlag auf die Demokratie. Abschaffung der Landeszentrale für politische Bildung, des Bürgerbeauftragten, Streichung des Sprachunterrichts für Flüchtlinge und so weiter. Wieder einmal zeigt die AfD, das zu einer guten Politik ein ganzheitlicher Politikentwurf gehört. Und da reichen eben keine Schlagwörter, sondern auch eine seriöse Gegenfinanzierung.“

Zur Debatte anlässlich der Verabschiedung des Nachtragshaushalts 2018/19 erklären die Finanzpolitiker der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer und Daniel Karrais:

Brauer: „Die Finanzministerin zeichnet das Bild eines wetterfesten Haushalts, dabei setzen sie die Politik der Spendierhosen fort. Wiederum mehr Geld für eine sogenannte ´implizite Schuldentilgung´, und nur eine homöopathische echte Schuldentilgung. Sie hoffen offenbar auf einen immerwährenden finanzpolitischen Klimawandel. Aber leider wird der Wetterumschwung kommen, und dann haben Sie die Chance verpasst, die wir Ihnen gegeben haben: Volle Schuldentilgung und eine gegenfinanzierte Senkung der Grunderwerbsteuer, um den Preissteigerungen beim Wohnungsbau entgegen zu wirken.“

Karrais: „Die Landesregierung lobt sich für ihre Politik, vergisst aber wesentliche Problemfelder des Landes anzugehen. Der Digitalisierungsminister feiert sich mit feierlichen Bescheidübergaben, vergisst aber, mehr als ein Nasenwasser für die Mobile IT für Polizisten einzustellen. Eine Anfrage der FDP ergab, dass es nur einen Laptop für 22 Polizisten gibt, Smartphones sind nahezu unbekannt. Man mutet den Polizisten zu, ihre privaten Geräte für die Arbeit zu nutzen. Dafür findet die Landesregierung nur eine Million. Aber 10 Millionen für ein Programm zur Betrachtung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. So etwas wäre unnötig, wenn Sie bessere Politik machen würden.“

Anträge_FDP_Nachtragshaushalt_1819_Teil1

Anträge_FDP_Nachtragshaushalt_1819_Teil2

Der heutige erste Sitzungstag nach der Sommerpause ist auch die erste Plenarsitzung für Stephen Brauer, Abgeordneter des Wahlkreises Schwäbisch Hall.

Brauer wurde von der Landtagspräsidentin Muhterem Aras zu Beginn der Sitzung im Plenum begrüßt. „Ich bin gespannt auf die neuen Aufgaben. Für mich beginnt ein neuer Lebensabschnitt“ so Brauer und kündigte an, dass er dem Ländlichen Raum insgesamt und dem Wahlkreis Schwäbisch Hall im Besonderen eine starke Stimme im Landtag geben wolle.

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, heißt seinen neuen Kollegen in den Reihen der liberalen Abgeordneten willkommen: „Mit Stephen Brauer setzen wir die erfolgreiche Politik unserer Fraktion fort. Wir werden mit ihm weiter eine Politik machen, die konstruktiv bei den Vorschlägen, kritisch gegenüber der grün-schwarzen Regierung und kompetent bei den Sachfragen ist. “

Der studierte Wirtschaftspädagoge ist als Oberstudienrat am Wirtschaftsgymnasium Crailsheim tätig; sein Dienstverhältnis ruht während der Zeit seines Mandates. Er rückt für Dr. Friedrich Bullinger nach, der Ende Juli sein Mandat an seinen Zweitkandidaten übergab. Der begeisterte Hobbyfußballer und verheiratete Vater eines Sohnes wohnt in Crailsheim. Im Landtag vertritt er die FDP/DVP Fraktion im Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie im Petitionsausschuss.