Zur heutigen Einbringung des Haushaltsentwurfs durch die Finanzministerin erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Die Finanzministerin hat wortreich die Rahmenbedingungen des Haushaltsentwurfs erklärt. Leider hat sie aber dabei zu wenig danach gehandelt, denn Zukunftsfähigkeit macht sich noch an anderen Kriterien fest als nur am Klimaschutz. So ist ihre Aussage, ´man behalte das Ziel, Kreditmarktschulden zu tilgen, im Auge´ angesichts von 2 Milliarden Mehreinnahmen durch die Steuerschätzung und die Strafzahlungen der Automobilkonzerne ein Hohn.

Auch die Kommunen möchte die Finanzministerin ´nicht im Regen stehen lassen´. Konkrete Aussagen fehlen, obwohl die Kommunen nochmal detailliert und nachvollziehbar ihre Vorschläge vorgelegt haben. Wir fordern, dass die Regierungsfraktionen hier nicht nur ein Taschentuch reichen, sondern einen ordentlichen Regenschirm aufspannen. Denn Einnahmedefizite der Kommunen sind direkt neue Steuern und Gebühren beim Bürger.“

Zur heutigen Vorstellung der regionalisierten Steuerschätzung durch das Finanzministerium erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Da ist die grün-schwarze Koalition noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen. Steuermehreinnahmen von fast 1 Milliarde für die beiden nächsten Jahre, dazu noch die Strafzahlungen der Automobilkonzerne – den Verzichtsappellen der Finanzministerin fehlt so die Durchschlagskraft.
Somit werden wir auch 2020 und 2021 die höchsten Steuereinnahmen aller Zeiten erwarten können. Wir fordern die Finanzministerin auf, jetzt nicht weiter den Wunschzettel der Ministerkollegen abzuarbeiten, sondern nun den peinlichen Verzicht auf eine Schuldentilgung im Haushaltsentwurf zu korrigieren und wieder in die Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden über die Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen einzusteigen. Denn die Forderungen der Kommunen sind mehr als berechtigt und diese müssen im Gegensatz zum Land mit weniger Steuereinnahmen rechnen.“

Zu Meldungen über eine Einigung im Grundsteuerstreit auf Bundesebene erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die FDP/DVP Fraktion begrüßt ausdrücklich den Kompromiss bei der Grundsteuer. Der Dank der Landtagsfraktion geht an die Kollegen aus der FDP-Bundestagsfraktion für ihren Einsatz für eine unbürokratischere Grundsteuer, indem nun verhindert wird, dass der Steuerbürger zwei Steuerklärungen hätte ausfüllen müssen. Nun ist der Weg für eine Grundgesetzänderung mit einer Länderöffnungsklausel frei.“
„Ein Scheitern der Grundsteuerreform wäre ein Horrorszenario für die Kommunen gewesen“, so Brauer weiter und fordert: „Jetzt liegt der Ball bei Grün-Schwarz. Wir erwarten, dass die durch die Länderöffnungsklausel entstehenden Freiräume für eine aufkommensneutrale und unbürokratische Gestaltung der Grundsteuer genutzt werden“.

Zur angekündigten Reaktion der Universität Tübingen, nach Vorwürfen in den vergangenen Monaten in ihrem Zentrum für Islamischen Theologie mithilfe der Erarbeitung von Leitlinien stärker darauf zu achten, radikalen islamistischen Kräften kein Podium zu bieten, sagt der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Bei der Ausbildung der Lehrer für islamische Theologie an einer Hochschule im Land dürfen wir nicht den leisesten Verdacht zulassen, dass radikalislamische und fundamentalistische Kräfte Einfluss auf die Ausbildung nehmen könnten. Wer die Praktiken der Muslimbruderschaft kennt oder im Verfassungsschutzbericht nachliest, der weiß, dass die teilweise schwer erkennbaren Vernetzungen der radikalislamischen Organisationen zur Vorsicht mahnen, wenn man schädliche Einflüsse auf die Lehre einer kritischen, aufgeklärten Theologie vermeiden will. Ich sehe die Verantwortung bei Wissenschaftsministerin Bauer, die Hochschulen im Land in diesem Thema weiter zu sensibilisieren und weitere organisatorische Vorsorge zu treffen, dass der Austausch mit dem Verfassungsschutz an den Hochschulen gelingt. Es kann doch nicht sein, dass die Umtriebe der Muslimbruderschaft beim Verfassungsschutz jahrelang dokumentiert werden, die Hochschulen jedoch nicht hinreichend intensiv darauf geachtet haben, dass die Distanz der Hochschullehre zu radikalislamischen Umtrieben sicher gewahrt bleibt.“

Zur heutigen Beschwerde der kommunalen Spitzenverbände bezüglich der fehlenden Berücksichtigung ihrer Belange durch die Landesregierung im Entwurf des Doppelhaushalts erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

„Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände konnten sich vor dem Doppelhaushalt nicht auf eine gemeinsame Finanzlinie für den Doppelhaushalt einigen. Wiederum hat die Finanzministerin den Kreisen, Städten und Gemeinden die kalte Schulter gezeigt, um dann die Ausgabenwünsche der Ministerien besser bedienen zu können. Dabei sind die Kommunen bereits mit abgespeckten Wünschen in die Verhandlungen gegangen.
Aus Sicht des Bürgers ist das eine schlechte Nachricht. Die Forderungen der Kommunen sind schließlich notwendige Aufgaben vor Ort, die nun anderweitig finanziert werden müssen. Und wo holen sich die Kommunen als letztes Glied in der Kette diese Mittel? Genau, über Steuer-, Abgaben- und Beitragserhöhungen beim Bürger. Aber dafür werden ja dann die Kreis- und Gemeinderäte verantwortlich gemacht, ist wohl das Kalkül im Neuen Schloss.“

Zur heutigen zweiten Beratung des Gesetzes zur Einführung der Doppik in der Landesverwaltung erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die FDP/DVP spricht sich für eine langfristige Einführung der Doppik auf Landesebene aus, hält den vorliegenden Gesetzentwurf allerdings für den falschen Weg dazu.

Elemente der doppelten Buchführung führen zu einem realistischeren Blick auf die Aufgaben der Zukunft, machen sie doch Folgekosten transparenter. Diesen Weg hat das Land mit der Vermögensrechnung schon beschritten, weitere Elemente kommen bald hinzu.

Ob und wann eine vollständige Umstellung auf die Doppik den Zeit- und Kostenmehraufwand rechtfertigt, muss dann jeweils betrachtet werden. Aber die FDP steht zum Fernziel Doppik auf Landesebene, so wie man es bei der Verpflichtung der Kommunen, auf die Doppik umzustellen, auch vertreten hat.“

Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die FDP/DVP Fraktion begrüßt die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten und Versorgungsempfänger. Dies ist eine angemessene Beteiligung an der Einnahmeentwicklung des Landes in den letzten Jahren.

Doch ansonsten repariert die Landesregierung nur die Fehler der vorherigen grün-roten. Abgesenkte Eingangsbesoldung und Zuverdienstgrenzen wurden von Gerichten schon kassiert, die abgesenkte Beihilfe wird es irgendwann auch. Wann kommt die Landesregierung beim Beamtenrecht endlich aus dem Krisenmodus heraus und in die Gestaltung hinein?

Lebensarbeitszeitkonten, besser Möglichkeiten beim Home Office, Überprüfung der 41-Stunden-Woche, alles Punkte, die früher versprochen wurden oder im Koalitionsvertrag sogar verankert sind. Bisher Fehlanzeige. Aber man spürt es ja schon allerorten: Fachkräftemangel gibt es nicht nur in der Wirtschaft. Und zu hoffen, dass einem eine abkühlende Konjunktur schon wieder die Fachleute in die Ämter spült, verspielt die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes.

Zur heutigen Verabschiedung neuer Regelungen zur Hochschulzulassung in Baden-Württemberg im Landtag sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

„Die neuen Regelungen zur Hochschulzulassung sind im Wesentlichen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts geschuldet, das eine stärkere Betonung schulnotenunabhängiger Kriterien bei der Auswahlentscheidung fordert und die persönliche Eignung stärker betont sehen will. Im Lichte dieser Entscheidung sollten die beruflichen Vorqualifikationen eines Studienbewerbers mehr Gewicht bekommen. Noch in der Ausschussberatung wurde von der Landesregierung eilig nachgebessert und die berufliche Vorqualifikation zumindest für die örtliche Auswahlentscheidung der Hochschulen vorgesehen.
Die Landesregierung verpasst mit der Ablehnung unseres Antrags aber die Gelegenheit, die Durchlässigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu steigern. Mit einer sogenannten Vorabquote wäre es nämlich möglich geworden, die Zahl der beruflich Qualifizierten unter den Studienanfängern erheblich zu steigern. Dieses Modell hat etwa in Bayern dafür gesorgt, dass sich deren Anteil an den Studienanfängern innerhalb von zehn Jahren verachtfacht hat. Es ist peinlich, dass ein mittelständisch geprägtes Land wie Baden-Württemberg dem Bundesdurchschnitt deutlich hinterher hinkt und den Wert einer vor dem Studium absolvierten Ausbildung ignoriert. Einem Gesetz, das diese Situation verkennt, können meine Fraktion und ich nicht zustimmen.

Zum heutigen Beschluss des Doppelhaushalts 2020/2021 durch das Landeskabinett erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Eine leichte Brise kommt auf, und schon wirft die Landesregierung aus Ihrer Sicht finanzpolitischen Ballast ab. Denn im Doppelhaushalt ist keinerlei Schuldentilgung eingeplant und eine Entlastung der Bürger soll es auch nicht geben.

Man nimmt weniger Steuern ein, genehmigt sich aber trotzdem milliardenschwere Mehrausgaben mit zweifelhafter Deckung. Und an die Bürgerinnen und Bürger, die ebenso von den konjunkturellen Wolken am Horizont betroffen sind, denkt Grün-Schwarz natürlich nicht. Noch nicht mal die Zinsvorteile von 300 Millionen Euro werden weitergegeben, die man aufgrund der Niedrigzinspolitik der EZB hat. Denn diese bezahlen die Bürgerinnen und Bürger mit Verlusten in ihrer Altersvorsorge.“

Zur heutigen Meldung, wonach die CDU den Ausbau der Medizinstudienplätze von der Einführung einer Landarztquote abhängig machen will, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

„Der CDU- Fraktionsvorsitzende Reinhart hat die Quote schon mehrfach öffentlich versprochen. Offensichtlich hat Ministerin Bauer ihr Ressort nicht im Griff. Im Juli dieses Jahres wurde die Hochschulzulassung im Land gesetzlich neu geregelt und eine Landarztquote blieb dabei richtigerweise unbeachtet. Nun verliert die zerstrittene Landesregierung aber wichtige Monate, um die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum sicherzustellen – ein wichtiges Thema, dem sich die Landesregierung bereits im Koalitionsvertrag verpflichtet hat.

Anstatt die Arbeitsbedingungen für Mediziner im ländlichen Raum attraktiver zu machen setzt die CDU nun auf eine fragwürdige Quote, die mehr Fragen aufwirft, als dass sie Antworten liefert. Denn die Wirkung lässt etliche Jahre auf sich warten, obwohl der Mangel schon heute herrscht. Zudem kann man wohl kaum von einem jungen Schulabgänger erwarten, dass er bereits weiß, wie er sich acht bis zehn Jahre später beruflich betätigen möchte.

Wenn die grün-schwarze Koalition ihre Handlungs- und Kompromissfähigkeit nicht bald wieder herstellt, sehe ich schwarz für den Hochschulstandort Baden-Württemberg. Schließlich muss derzeit nicht nur die Zukunft des Medizinstudiums modelliert werden, sondern auch ein neuer Hochschulfinanzierungsvertrag auf den Weg gebracht werden.“

Zur Neuauflage des Hochschulfinanzierungsvertrages, wie sie auf der Pressekonferenz der Landesrektorenkonferenz am heutigen Tag thematisiert wurde, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Der Zuwachs an Aufgaben und Studienplätzen in den letzten Jahren stellt die zentrale Herausforderung für die Hochschulen im Land dar. Ministerin Bauer muss erkennen, dass die umfangreiche Aufgabenzuweisung an die Hochschulen nicht länger aus den `Bordmitteln´ der Hochschulen zu leisten ist. Eine heterogene Studierendenschaft, eine gesunde Betreuungsrelation oder etwa ein effektiver und adäquater Wissenstransfer sind keine administrativen Selbstläufer, sondern stellen eine erheblichen Aufwand dar.

Die ungebrochen hohe Attraktivität der Studienangebote im Land ist dabei das Verdienst der Hochschulen, die mit dem neuen Hochschulfinanzierungsvertrag eine solide wirtschaftliche Basis erhalten müssen.

Temporäre Programmmittel und die Steigerung von Drittmitteln konnten zuletzt zwar Finanzierungslücken schließen, verfestigten aber die hohe Zahl an befristeten Arbeitsverhältnissen in der Wissenschaft. Mit dem neuen Bund-Länder-Hochschulpakt wurde der Grundstein für eine zukunftsfeste Finanzierung gelegt, auf dem das Land nun ein modernes Haus errichten muss. Dazu muss zuvorderst die Grundfinanzierung an die Realität angepasst werden, dass ein wesentlicher Rückgang der Studierendenzahlen zunächst nicht zu erwarten steht. Außerdem muss die finanzielle Ausstattung je Studierenden signifikant erhöht werden, um den administrativen Aufgabenzuwachs, aber auch die hohe Studienqualität abzusichern. Denn exzellente Forschung und Lehre sind kein Selbstzweck, sondern das Rückgrat unserer heimischen Wirtschaft, die schon heute nach Fachkräften dürstet.“

Zur heutigen Vorstellung der Denkschrift 2019 durch den Rechnungshof erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die FDP/DVP Fraktion dankt dem Rechnungshof für die wertvollen Hinweise, die er jedes Jahr zusammenträgt. Er leistet einen entscheidenden Beitrag für eine effiziente und zielgerichtete Verwaltung.

Auch dieses Jahr werden wieder Einsparpotentiale durch den Rechnungshof aufgezeigt. Dass die Landesregierung mittlerweile riesige Summen an nicht getätigten Ausgaben ins nächste Jahr überträgt, ist schon jahrelang ein Ärgernis. Nun laufen auch unnötige Ausgabenreste in Nebenhaushalten wie z.B. bei Landesbetrieben auf, die konsequent abgeschöpft und in die Schuldentilgung fließen müssen.

Stattdessen schafft sich die Landesregierung damit Reserven, um ihre hohen Ausgabenprogramme noch weiterführen zu können, sollten die Einnahmen einmal tatsächlich zurückgehen. Das ist keine nachhaltige Finanzpolitik.“

Zur heutigen ersten Lesung des Gesetzes zur Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die FDP/DVP Fraktion begrüßt die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten und Versorgungsempfänger. Allerdings wurde dies der Landesregierung vom Bundesverfassungsgericht auch vorgegeben.

Beamtinnen und Beamte mit Familie in niedrigen Besoldungsstufen haben in Ballungsgebieten immer stärker das Problem, dass sie den steigenden Kosten nicht mehr gewachsen sind. Auch hier macht das Verfassungsgericht Vorgaben, es muss mindestens 15% über dem Sozialhilfeniveau verdient werden. Die Landesregierung gibt sich große Mühe, um nachzuweisen, dass das noch so ist, allerdings ist absehbar, wann diese Grenze unterschritten wird. Hier muss die Landesregierung dringend nachsteuern, wenn sie nicht wieder von Gerichten dazu gezwungen werden will.

Fachkräftemangel gibt es nicht nur in der Wirtschaft, sondern verstärkt auch im öffentlichen Dienst. Daher muss es Verbesserungen auch im nicht-monetären Bereich geben, denn übers Geld werden wir in Berufen mit extremer Nachfrage mit der freien Wirtschaft nicht mithalten können. Daher ist es dringend geboten, dass auch bei den Fragen nachgebessert werden muss, wo die Wirtschaft heute schon punktet: Flexiblere Arbeitsbedingungen, etwa über Lebensarbeitszeitkonten oder bessere Möglichkeiten beim Home Office.“

Zur heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Neuordnung der Hochschulzulassung sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Im Fokus muss grundsätzlich die Eignung stehen –so hat es auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil aus dem Jahr 2017 klar gemacht und den Ländern ausgegeben, die Hochschulzulassung neu zu ordnen. In Baden-Württemberg wurde bereits bisher neben der Abiturnote ein Test für medizinische Studiengänge in die Entscheidung einbezogen sowie einschlägige praktische Erfahrungen. Daher war das Land auch nicht Hauptadressat des Urteils. Gleichwohl ergänzt das nun von der Landesregierung vorgelegte Gesetz den Staatsvertrag und entwickelt das Hochschulzulassungsrecht `im Lichte der Entscheidung des BVerfG´ fort. Allerdings bleibt richtigerweise die Festschreibung einer Landarztquote im Gesetzesentwurf aus, mit der sich junge Menschen für eine spätere Tätigkeit im Ländlichen Raum zu verpflichten. Denn eine solche wirft mehr Fragen auf, als dass es Antworten gibt. Vor allem kann man von einem jungen Schulabgänger nicht erwarten, dass bereits weiß, was er acht bis zehn Jahre später tun möchte.

In der Gesetzesanhörung wurde auch Kritik deutlich, wenngleich diese Einzelaspekte betrafen. So wird den Hochschulen natürlich ein zusätzlicher Aufwand durch die zu entwickelnden Interview-Verfahren und der Schaffung technischer Voraussetzungen entstehen, den man haushalterisch bedenken sollte. Die Erhöhung des Gebührenrahmens darf dabei keine unverhältnismäßig Belastungen für den angehenden Studenten bringen.

Im Kern der verfassungsrechtlich gebotenen Aufgaben steht die Entwicklung eines chancengerechten Auswahlverfahrens. Das Parlament muss die wesentlichen Fragen der Grundrechtsausübung selbst regeln, weshalb nun die Vorgaben zur Ausgestaltung des Auswahlverfahrens vom Landtag zu fassen waren. In Satzungen können die Hochschulen aber zukünftig Konkretisierungen zur Profilbildung vornehmen. Diese Satzungen sind richtigerweise dem MWK anzuzeigen, um eine effektive Rechtsaufsicht zu gewährleisten.“

Zur heutigen Pressemitteilung des Finanzministeriums zum Kabinettsbeschluss zu den Eckpunkten des künftigen Doppelhaushalts erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Die Finanzministerin betont in ihrer Pressemitteilung, dass die letzte Steuerschätzung ja gegenüber den seitherigen Erwartungen geringere Zuwächse bei den Steuereinnahmen prognostiziert. Das stimmt natürlich. Nüchtern betrachtet heißt das allerdings, dass wir nicht mehr sehr stark steigende Steuermehreinnahmen haben, sondern nur noch stark steigende. Der von der Finanzministerin erläuterte Handlungsbedarf ist daher nicht gegeben, weil die Ressorts sparen müssten, sie dürfen nur etwas weniger zusätzlich ausgeben. In Wahrheit schwimmt die Landesregierung weiter im Geld, nur der Wasserstand steigt nicht mehr so schnell.“

Zur heutigen zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zur Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes auf 3,5% erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Leider wird die CDU ihren Ankündigungen auf ihrem Parteitag heute hier keine Taten folgen lassen. Angesichts der finanziellen Spielräume, die ab 2020 trotz Schuldenbremse bestehen, wäre eine solche Grunderwerbsteuersenkung zu finanzieren. Die FDP/DVP-Fraktion hat dies in den Beratungen zum letzten Nachtragshaushalt auch nachgewiesen. Doch die CDU zeigt wieder einmal, dass sie Steuersenkungen wie im Bund so auch im Land nur vor Wahlen im Mund führt, nach Wahlen aber nie liefert.

Die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist dramatisch, wie alle auch immer betonen. Die Grunderwerbsteuer kann nicht aus den Finanzierungskrediten bezahlt werden und muss daher vorher angespart werden. Sie ist also eine echte Kaufbremse für junge Familien. Daher ist hier eine Entlastung dringend geboten. Vor allem, weil die Landesregierung an anderen Punkten bei der Bekämpfung der hohen Wohnungsbaukosten, zum Beispiel bei der Novelle der Landesbauordnung, absehbar versagt.“

In der heutigen Aktuellen Debatte zur Entwicklung der Grundsteuerreform erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Der Ministerpräsident hat sich in den letzten Monaten immer für die Länderöffnungsklauseln bei Steuern ausgesprochen, nur die Zeitfrage problematisiert. Nun steht die Länderöffnungsklausel vor der Tür, und er wird plötzlich wortkarg.
Man kann die Landesregierung nur dringend auffordern, im Bundesrat der Öffnungsklausel zuzustimmen und diese im Land dann auch zu ziehen. Denn das bürokratische und große Steuersprünge produzierende Modell des Bundesfinanzministers darf in Baden-Württemberg nicht kommen. Die Auswirkungen insbesondere für langjährige Hauseigentümer können existenzbedrohend sein. Grüne und CDU müssen sich auf ein deutlich einfacheres Modell für das Land Baden-Württemberg verständigen.

Leider hat die Finanzministerin sich in der Debatte nicht zur Frage geäußert, ob die Landesregierung eine Nutzung der Öffnungsklausel in Betracht zieht.

Die FDP/DVP Fraktion spricht sich klar für ein flächenbezogenes Modell aus, welches deutlich weniger Bürokratie benötigt und auch nicht ständig eine gesonderte Steuererklärung der Grundstückseigentümer erfordert.“

In der heutigen Debatte zur Situation der Kommunalfinanzen erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Nach der aktuellen Steuerschätzung sind die Kommunen stärker von geringeren Steuerzuwächsen betroffen als das Land. Dies sorgt nachvollziehbar für die Sorge, dass das Land sich nun auf Kosten der Kommunen von seinen Problemen befreit.

Leider ist diese Sorge berechtigt, da bereits vor der letzten Finanzeinigung von Land und Kommunen die Finanzministerin die Folterwerkzeuge gezeigt hat: Sie sprach sich für eine Verlängerung des sogenannten ´Kommunal-Soli´, also der erhöhten Gewerbesteuerumlage im Rahmen des Solidarpakts II, aus. Da war von ´der Landesregierung als fairer und verlässlicher Partner der Kommunen´, wie sie sich selbst bezeichnet, nichts zu spüren.

Dazu sorgen bürokratische, aber wirkungsarme Förderprogramme des Landes bei den Kommunen für Verdruss. So ist zum Beispiel das Förderprogramm ‚Modernisierung Ländliche Wege´ ein Beispiel für praxisferne und kommunalfeindliche Politik. Immer mehr Förderprogramme mit engen Vorgaben statt mehr freier Mittel für Entscheidungen vor Ort ist der falsche Weg, sondern sorgt nur für immer weniger Engagement in der Kommunalpolitik.“

In der heutigen Aktuellen Debatte zur Entwicklung der Grundsteuerreform erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Die aktuellen Vorschläge des Bundesfinanzministers sind abenteuerlich. Eine solch bürokratische Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils zulasten der Länder kann die Landesregierung eigentlich nicht zustimmen. Trotzdem widerspricht die Finanzministerin hier nicht, sondern nur der Idee ihres Koalitionspartners, eine Länderöffnungsklausel einzuführen. Für eine solche wäre aber der Ministerpräsident. Man muss sich fragen, was denn die Landesregierung bei der Grundsteuer tatsächlich vertritt, falls eine Länderöffnungsklausel tatsächlich Gesetz wird.

Die FDP/DVP Fraktion spricht sich klar für ein flächenbezogenes Modell aus, welches deutlich weniger Bürokratie benötigt und auch nicht ständig eine Steuererklärung der Grundstückseigentümer erfordert. Und wir werden peinlich darauf achten, dass es zu keiner Mehrbelastung der Mieter und Eigentümer kommt.“ 

Zur heute veröffentlichten Steuerschätzung für Baden-Württemberg erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Die Spielräume werden enger, auch wenn die Steuereinnahmen immer noch steigen. Aber es ist absehbar, dass die finanziellen Boom-Jahre nun vorbei sind. Jetzt ist echte Regierungskunst gefragt, Prioritäten müssen gesetzt und Konzepte erarbeitet werden. Die ‚Vogelnest-Politik‘, also jeden zu füttern, der nur weit genug den Mund aufsperrt, ist vorbei. Die angebliche Komplementärkoalition muss zur zukunftsfähigen Konzeptkoalition werden, wenn nicht weitere Jahre im Streit von Grün-Schwarz vergeudet werden sollen.“

Zur heutigen ersten Beratung des Gesetzentwurfs zur Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes auf 3,5% erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Die Förderung bezahlbaren Wohnraums haben alle Parteien als Notwendigkeit entdeckt, naturgemäß streiten wir uns um die Wege dorthin. Die Grunderwerbsteuer gehört zu den Kaufnebenkosten einer Immobilie, und ist daher von Käufern nicht über die Bank zu finanzieren, sondern muss aus dem Eigenkapital aufgebracht werden. Damit schadet es dem Wohnungsmarkt doppelt.

Nicht nur Haus und Grund oder der Bund der Steuerzahler, der in einer Pressemitteilung zur Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf aufruft, befürwortet unser Anliegen, sondern die CDU hat dies auch auf ihrem letzten Parteitag beschlossen. Und die FDP/DVP Fraktion hat in den Nachtragshaushaltsberatungen bereits die seriöse Gegenfinanzierung mitgeliefert, also quasi ein CDU-Wahlversprechenseinlösungspaket frei Haus. Aber wieder entscheidet sich die CDU für den Etatismus, bei dem sie sich mit dem grünen Koalitionspartner so schön trifft, und gegen die Entlastung der Bürger, die Gott sei Dank nicht mehr auf diese alte Platte reinfallen.

Sobald die CDU-Abgeordneten die Drehtür zum Landtag durchschreiten, vergessen sie alle Parteitagsbeschlüsse – eine seltene Form der ,Drehtürdemenz´.“

Anlässlich einer Landtagsdebatte forderte der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Stephen Brauer, dass auch Lehrkräfte, die weiterhin an Werkrealschulen unterrichten, die Möglichkeit zu einer Aufstiegsfortbildung und Beförderung erhalten. Brauer: „Die Lehrerinnen und Lehrer, die an den Haupt- und Werkrealschulen unterrichten und dort auch bleiben wollen, werden von der Landesregierung nicht bedacht oder absichtlich ausgeklammert. Diese Beamtinnen und Beamten, die wie die Gallier im unbeugsamen Dorf namens Haupt-/Werkrealschule unterrichten und hervorragende Arbeit leisten, sollen gar nicht zum Zug kommen. Nur diejenigen, die an eine Gemeinschaftsschule, Realschule oder Sonderschule/SBBZ wechseln wollen, erhalten nach dem Konzept der Landesregierung eine Aufstiegsmöglichkeit. Um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen, hat die FDP/DVP Fraktion beantragt, dass auch Lehrkräfte, die weiterhin an Werkrealschulen unterrichten, die Möglichkeit erhalten, durch eine Aufstiegsfortbildung in die Besoldungsstufe A13 zu gelangen. Die grün-schwarze Regierungsmehrheit lehnte unseren Antrag zwar ab. Die Kultusministerin kündigte aber an, ein gesondertes Konzept für die Beförderung der an den Haupt- und Werkrealschulen verbleibenden Lehrkräfte vorzulegen.“

Brauer wies auf die zahlreichen noch bestehenden Haupt- und Werkrealschulen hin. „Es gibt nicht DAS gallische Dorf, es gibt noch 682 gallische Dörfer, das heißt 682 Werkrealschulen. Die bekommt die Landesregierung in dieser Legislaturperiode gar nicht mehr alle kaputt, auch wenn dies der gewünschte Effekt ist. Die Werkrealschulen sollen offenbar auch nach dem Willen von Grün-Schwarz abgewickelt werden und mit ihnen die Lehrkräfte, die dort die Fahne für das vielgliedrige Schulsystem hochgehalten haben. Dabei hat die Haupt- und Werkrealschule zahlreiche Schülerinnen und Schüler praxisnah aufs Leben vorbereitet. Wir Freie Demokraten werden versuchen, diese Schulart zu retten und werden in Kürze einen Gesetzentwurf einbringen, der dieser Schulart den Platz einräumt, den sie verdient: als berufliche Realschule. Mit noch mehr Praxisbezug und mit systematischer Kooperation mit den beruflichen Schulen.“

Anlässlich einer Landtagsdebatte über die Besoldung von Schulleitern und die Zukunft kleiner Grundschulen kritisierte der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Stephen Brauer, eine falsche Prioritätensetzung der grün-schwarzen Landesregierung und forderte, auch die Schulleiter kleinerer Schulen besser zu bezahlen. Brauer hierzu:

„Damit wir auch an unseren Schulen die beste Qualität anbieten können, brauchen wir sehr gute Lehrerinnen und Lehrer, aber auch sehr gute Schulleiterinnen und Schulleiter, die motiviert ihrer Aufgabe nachgehen. Nach Angaben der vier Regierungspräsidien waren Ende 2018 jedoch 216 Rektorenstellen landesweit vakant, 143 davon allein an Grundschulen. Deshalb plant die Landesregierung, die Schulleiter besser zu bezahlen. Im Falle kleiner Schulen sollen die Schulleiter allerdings nur dann von A12 in A13 befördert werden, wenn ihre Schule mehr als 40 Schüler umfasst. Wir Freie Demokraten sind die Letzten, die in Zeiten gigantischer Steuereinnahmen dazu aufrufen, jedes Maß zu verlieren und mit dem Füllhorn durch die Lande zu spazieren. Aber hier geht es nicht um neue Stellen, sondern um eine dringend gebotene Anpassung der Besoldung von Landesbeamten, die einen wichtigen Job erfüllen, die mit Herzblut bei der Sache sind und für die Zukunft unseres Bundeslandes wichtige Weichenstellungen vornehmen. Die Anpassung der Besoldung ist also ein Gebot der Fairness und mehr als überfällig – und zwar für die Schulleiter aller Schulen einschließlich der kleinen.“

Der willkürlichen Grenzziehung von 40 Schülern liege laut Brauer die Absicht zu Grunde, Schulschließungen voranzutreiben. „Den Trick mit starren Größenvorschriften hat bereits die grün-rote Vorgängerregierung angewandt, um die Haupt-und Werkrealschulen zum Aufgeben zu zwingen oder an ihrer Stelle Gemeinschaftsschulen zu etablieren. Die FDP/DVP Fraktion fordert Grün-Schwarz auf, die Entscheidung über die Ausgestaltung des Schulangebots den vor Ort Verantwortlichen zu überlassen.
Ob ein Schulstandort wegfallen kann, hat schließlich vor allem mit den örtlichen Gegebenheiten zu tun, insbesondere mit möglichen Alternativen in der näheren Umgebung oder – vor allem im Ländlichen Raum – mit der Verkehrsanbindung. Das Schulwesen in die Freiheit zu entlassen und auch kleinen Grundschulen eine Chance zu geben, das ist der dringende Rat der Freien Demokraten an die Landesregierung.“

Siehe auch: Antrag der Fraktion der FDP/DVP vom 09.01.2019 „Alle Schulleitungen wirksam unterstützen und nicht kleine Schulen ins Abseits stellen“, Drucksache 16/5487.

Zur Meldung, dass Wissenschaftsministerin Bauer mehr Geld gegen Studienabbrüche verspricht, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer: 

„Die niedrige Studienabbrecherquote im Land ist erfreulich. Man muss allerdings auch sehen, dass nun mit beträchtlichem finanziellen Aufwand von über 20 Mio. Euro in den Jahren 2019 und 2020 die politische Prämisse der vergangenen grün-roten Regierungskoalition zu retten versucht wird, die jeden zweiten jungen Menschen an die Hochschule bringen sollte. Aktuell dürfte sich bei genauer Betrachtung zeigen, dass diese Ausgaben und die Einnahmen aus den Gebühren für Studierende von außerhalb der EU sich ungefähr die Waage halten. Damit würde der Studienerfolg aller gewissermaßen durch die internationalen Studierenden finanziell getragen. Redlicherweise muss die Ministerin nämlich eingestehen, dass die zusätzlich finanzierten Angebote, wie etwa die Tutoren- und Mentoren-Programme, in Zeiten allgemeiner Studiengebühren bereits hochschulindividuell existierten. Es ist unsauber und Augenwischerei, wenn man einerseits millionenschwere Förderprogramme ausbringt, aus vermeintlicher finanzieller Not heraus aber die internationalen Studierenden zur Kasse bittet.

Nach der Abschaffung der allgemeinen Gebühren werden die studienunterstützenden Maßnahmen nun aus dem Landeshaushalt finanziert, den die Ministerin mit den Ausländer-Studiengebühren zu konsolidieren versucht, die an einigen Hochschulen schon jetzt zu kräftigen Verwerfungen geführt haben. Ich halte es für angezeigt, über die Einführung nachlaufender Studiengebühren nachzudenken, mit denen alle Studierenden gleichermaßen an den Kosten ihrer Ausbildung beteiligt werden.“

Zur zweiten und dritten Lesung des Gesetzentwurfs der AfD zur Absenkung der Grunderwerbsteuersatzes erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Das Gegenteil von gut gemeint ist gut gemacht – und hier versagt die AfD wieder einmal. Das Anliegen der Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes ist richtig, der von der AfD angebotene Weg sowie die Gegenfinanzierung ist allerdings abenteuerlich und ein geplanter Anschlag auf die Demokratie. Abschaffung der Landeszentrale für politische Bildung, des Bürgerbeauftragten, Streichung des Sprachunterrichts für Flüchtlinge und so weiter. Wieder einmal zeigt die AfD, das zu einer guten Politik ein ganzheitlicher Politikentwurf gehört. Und da reichen eben keine Schlagwörter, sondern auch eine seriöse Gegenfinanzierung.“