Abstand zur Grundsicherung wird damit aber nicht strukturell vergrößert.


Zur heute verkündeten Entscheidung der Landesregierung zur zeit- und inhaltsgleichen Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Die Pandemie ist für alle Bediensteten des Landes eine große Herausforderung. Insofern ist die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten eine sinnvolle Maßnahme, die wir begrüßen.

Tatsächlich wäre es aufgrund der Finanzlage und den rechtlichen Vorgaben schwer für die Landesregierung gewesen, hier etwas Anderes zu entscheiden. Zumal sie mit höheren Mehrbelastungen hat rechnen müssen. Die Entscheidung hilft allerdings nicht, den fehlenden Abstand der unteren Besoldungsgruppen zur Grundsicherung zu vergrößern, wie das Bundesverfassungsgericht es fordert. Wir erwarten hier bald substanzielle Vorschläge der Landesregierung, die auch länger tragen müssen.“

Stattdessen werden nochmals Mehrstellen in den Ministerien geschaffen.


Zum Abschluss der Haushaltsberatungen im Finanzausschuss erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Die Beratungen im Finanzausschuss waren von vielen Anträgen der Koalition für Zusatzausgaben geprägt. Die kürzlich prognostizierten Steuermehreinnahmen wurden reichlich verteilt.

 

Beim Normalbürger wird allerdings wenig davon ankommen. Unsere Anträge für eine Grunderwerbsteuersenkung von 5% auf 3,5% sowie unser Antrag, bei 2,5 Milliarden Steuermehreinnahmen wenigstens 1 Milliarde € Schulden mehr zu tilgen, wurden abgelehnt. Stattdessen gibt die Koalition noch nicht mal die nicht genutzten Kreditermächtigungen des Beteiligungsfonds vollständig zurück.

 

Die FDP/DVP-Fraktion fordert eine Schuldentilgung von 1,48 Milliarden € im nächsten Jahr und damit einen echten Einstieg in die Tilgung der Corona-Schulden. Es ist nämlich bezeichnend, dass die Landesregierung über die Konjunkturentwicklung bereits Schulden aus 2020 tilgen muss. Dazu kritisieren wir die Mehrstellen in den Ministerien und haben diese wieder zur Streichung vorgeschlagen, um damit dringend nötige Lehrerstellen zu finanzieren.“

Stephen Brauer

Zur heutigen Bekanntgabe der November-Steuerschätzung für Baden-Württemberg erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Es ist erfreulich, dass sich die Wirtschaft im Erholungsprozess befindet, und sich dies auch auf die Staatsfinanzen niederschlägt. Dies beruht auf den Anstrengungen der Bürgerinnen und Bürger, die trotz Pandemie sehr viel leisten.

Daher sollte das Land nun etwas zurückgeben. Wir Freie Demokraten schlagen vor, die Mehreinnahmen für eine Absenkung der Grunderwerbsteuer und den sofortigen Einstieg in die Tilgung der Corona-Schulden zu verwenden – und nicht erst 2024.

 

Die Steuerschätzung hat für den Haushalt 2022 2,5 Milliarden mehr erbracht als noch im Juli 2021 beim Dritten Nachtrag veranschlagt worden ist. Dabei war dort bereits klar, wie sich die Steuereinnahmen entwickeln, schließlich hat die Regierung im vorliegenden Entwurf bereits 1 Milliarde Euro mit eingeplant.

 

Wenn man noch die bekannten, aber formal noch nicht vereinnahmten 2,8 Milliarden Überschüsse miteinrechnet kann die Landesregierung nun für das nächste Jahr 5,3 Milliarden mehr ausgeben als sie noch im Juli behauptet hatte. Dazu kommen jetzt noch 2 Milliarden Mehreinnahmen in diesem Jahr. Wer nun noch davon spricht, dass die Schuldenaufnahme vom Juli notwendig war, will die Menschen wirklich hinters Licht führen.“

Vor der Landtagswahl noch verhindert fällt die CDU nun nach der Wahl um.


Zur heutigen Ersten Lesung der Einführung einer Grundsteuer C erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Die von Grün-Schwarz vorgeschlagene Möglichkeit für Kommunen, eine Strafgrundsteuer für unbebaute, aber baureife Grundstücke zu erheben, ist eine weitere Schlappe für die CDU in dieser Koalition. Während man bei der Einführung des Bodenwertmodells im letzten Herbst noch getönt hat, diese Grundsteuer C verhindert zu haben, macht man sie nun willfährig mit. Für die Bürger ist klar: Das C in dieser neuen Steuer steht für CDU.

Weiter versucht man in diesem Gesetzentwurf die Mängel des Bodenwertmodells zu korrigieren. Für Eigentümer mit einem klar erkennbar geringeren Wert als in der vom örtlichen Gutachterausschuss festgestellten Zone gibt es nun die Möglichkeit, über ein selbst finanziertes Gutachten den geringeren Wert gegenüber der Finanzbehörde nachweisen zu können. Das begrüßen wir, aber warum soll das nur gelten, wenn mindestens 30% Abweichung erzielt wird? Und warum gilt das Gutachten nur sieben Jahre? Hier versucht die Landesregierung bewusst, den Grundstückseigentümern eine höhere Steuer aufzudrücken, damit der eigene Verwaltungsaufwand geringer bleibt. Das ist so mit der FDP-Fraktion nicht zu machen. “

 

Landesregierung sollte auf die Hinweise genauso reagieren wie beim Rechnungshof.


Zum Schwarzbuch des Bunds der Steuerzahler erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Dem Bund der Steuerzahler ist wieder einmal zu danken, dass er so akribisch Beispiele von öffentlicher Geldverschwendung zusammenträgt und öffentlich macht. Und wir fordern von der Landesregierung, hier entsprechend zu reagieren. Das beschrieben Probefahrtprogramm für Elektrofahrzeuge, das kaum angenommen wird, sollte die Landesregierung schnellstens einstellen – die Menschen, die sich für Elektroautos interessieren, können eine Probefahrt bei den Herstellern selbst organisieren.

Und das Greensill-Bank-Fiasko mitsamt den geschädigten Kommunen zeigt ja nur eines: diejenigen Kommunen, die erfreulicherweise nicht nur keine Schulden, sondern auch Rücklagen haben, haben kaum noch Möglichkeiten, ihre Überschüsse im Sinne der Bürger anzulegen, ohne Strafzinsen zu zahlen. Es wäre eine falsche Reaktion, die Möglichkeiten der Kommunen für Geldanlagen zu beschneiden. Vielmehr müsste die Landesregierung etwas unternehmen, damit diese Kommunen eine sichere und ansatzweise rentable Anlagemöglichkeit finden können.

Wir fordern die Landesregierung und die angesprochenen Behörden und Kommunen auf, die Hinweise des Steuerzahlerbunds genauso ernst- und aufzunehmen wie sie das mit denen des Rechnungshofs tut. Fehler zuzugeben und daraus zu lernen entspricht der Erwartung der Bürgerinnen und Bürger.“

 

Ungeeignetes Instrument zur Aktivierung brachliegender Bauflächen.


Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Grundsteuer C durch das Landeskabinett erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Was die CDU vor der Wahl noch verhindert hatte, hat sie jetzt durchgewunken. Die geplante Einführung der Grundsteuer C, also einer Strafsteuer für baureife, aber nicht bebaute Grundstücke soll ja zu stärkeren Bautätigkeit und zur Verhinderung von Baulandspekulation dienen.

Allerdings verfehlt sie beide Ziele klar. Von ein bisschen mehr Grundsteuer lässt sich angesichts der Wertsteigerungen niemand zu einem Verkauf bewegen, der darauf spekuliert.

 

Und wenn man sich kommunale Befragungen anschaut, warum solche Grundstücke nicht

bebaut werden, sieht man, dass man hier meistens Vorsorge für familiäre Pläne betreiben möchte oder eben keine finanziellen Möglichkeiten hat, ein Bauprojekt zu stemmen.

In allen Fällen führt eine Strafsteuer eben nicht zu den gewünschten Effekten. Am Ende führt das nur zu Mehraufwand und geringen Mehreinnahmen in den Kommunen.“

 

Bei absehbar besserer Steuereinnahmenentwicklung müssen Schulden getilgt werden.


Zur heutigen Einbringung des Haushaltsentwurfs 2022 durch den Finanzminister erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Was man angesichts von fast 14 Milliarden Schulden, die in den Jahren 2020 und 2021 angeblich notwendig waren, reibt man sich verwundert die Augen: Ohne wirkliche Sparanstrengungen legt Finanzminister Bayaz einen ausgeglichenen Haushalt der grün-schwarzen Landesregierung vor. Dies an Zauberei grenzende Vorlage ist in Wahrheit eine Täuschung der Bürgerinnen und Bürger in ganz großem Stil, denn in der Coronakrise haben Grüne und CDU sich so mit Verschuldungsmöglichkeiten eingedeckt, dass diese auch noch für 2022 ausreichen.

Nur für zusätzliche Lehrerstellen scheint kein Geld da zu sein, und dies trotz zu erwartender Steuermehreinnahmen schon für dieses Jahr. Und wir werden den Finanzminister auf sein Versprechen, bei besserer Konjunktur die Corona-Schulden bereits im nächsten Jahr zurückzuführen, gerne erinnern.“

Zusätzliche Kosten in Millionenhöhe befürchtet.


Der neue Bundestag hat aufgrund des aktuellen Wahlrechts mittlerweile 730 Mitglieder und ist damit nach China das zweitgrößte Parlament der Welt. Ein Zweistimmenwahlrecht wollen Grüne und CDU nun auch auf Baden-Württemberg übertragen. Damit könnte die Anzahl der Abgeordneten von derzeit 154 auf weit mehr als 200 steigen. Der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer, kritisiert diese drohende Aufblähung des Parlaments scharf:

„Zusätzliche Abgeordnete bedeuten auch zusätzliche monatliche Kosten für Mitarbeiter, Räume und Equipment in Millionenhöhe. Dies ist dem Steuerzahler in Zeiten riesiger Verschuldung nach der Pandemie nicht zumutbar. Nach der unnötigen Vergrößerung des Regierungsapparats mit einem zusätzlichen Ministerium und insgesamt sechzehn neuen Staatssekretären wird jetzt auch noch das Landesparlament aus allen Nähten platzen. Eine Verringerung der Wahlkreise ist dringend notwendig.“

Gräben zwischen den Koalitionspartner werden mit Geld zugeschüttet.


Zur Landtagsdebatte über die Kosten der Regierungsbildung erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Das Highlight der Regierungsbildung im negativen Sinne war ja die Vielzahl der neu berufenen Staatssekretäre, die nun die Regierungspolitik erklären sollen. In Wirklichkeit dienen die Posten dazu, Konflikte mit dem Koalitionspartner zu verdecken und entstandene Gräben zuzuschütten – und zwar mit Geld des Steuerzahlers. Da die CDU laut Eigenbeschreibung führender Repräsentanten inhaltlich insolvent ist, tauscht man gerne Posten gegen Positionen. Das dann auch noch als Demokratiekosten zu bezeichnen, ist schon dreist.

Weil diese Methode Kretschmann aber so gut zu funktionieren scheint, werden auch interne Konflikte mit Geld gelöst: Abgeordnete, die sich umschauen, und merken, dass all ihre früheren Nebensitzer auf die Regierungsbank abgewandert sind, werden mit Geld für ihren Wahlkreis beschwichtigt, wie etwa bei der sogenannten ‚Hustenapp‘.

 

Und schon fast altbewährt: Die Kretschmannsche Stellenmehrung: 157 Stellen im Haushaltsentwurf für das Jahr 2022. Man fragt sich schon, wie viele Staatssekretärsposten sich wohl darunter befinden?“

 

´Spare in der Zeit, dann hast du in der Not´ wurde pervertiert zu ´Nimm in der Not genügend Schulden auf, dann hast du danach noch Spielräume´.


Zu den Verlautbarungen aus der Regierungskoalition zum kommenden Haushalt 2022 erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Komplementärkoalition is back! Kaum verspricht der Konjunkturverlauf und die Reserveschulden neue Verteilungsspielräume, tritt die Koalition wieder in den bekannten Verteilmechanismus zu Lasten von Steuerzahlern und künftigen Generationen ein. Die durch eigenes überzogenes Ausgabeverhalten selbst erzeugten Haushaltslücken dienen als Begründung für fehlenden Sparwillen, und die Einnahmedelle und Mehrausgaben durch Corona hat man mit Schulden gefüllt.

Dabei bescheren uns die Regierung Kretschmann III und die sie tragenden Fraktionen ganz neue Sprichwörter. ´Spare in der Zeit, dann hast du in der Not´ wurde pervertiert zu ´Nimm in der Not genügend Schulden auf, dann hast du danach noch Spielräume´. Und aktive Wählertäuschung betreibt man dann noch, dass man die Rückgabe von nur der Hälfte der nicht genutzten Verschuldungsrechte aus dem Beteiligungsfonds als Schuldentilgung preist. Im Sommer 1,2 Mrd. € Schulden aufnehmen, um jetzt nahezu eine halbe Milliarde zu tilgen und den Rest zu verausgaben ist ein billiger Trick. Die Landesregierung sieht die Pandemie als Betriebsunfall an und will ohne jede Sparanstrengung in den Ministerien durch die Krise schippern und einfach den Kindern und Enkeln den Schuldenberg vor die Füße kippen. Und das nennen sie dann noch nachhaltig. “

Wenn Finanzämter jedem Hinweis nachgehen müssen, dann fehlt diese Arbeitskraft bei der Aufklärung echter Steuerhinterziehung.


Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, erklärt zu den Plänen des Finanzministeriums, eine Meldeplattform für anonyme Hinweisgeber bei Steuerhinterziehung einzurichten:

„Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und muss mit rechtsstaatlichen Mittel verfolgt werden. Eine anonyme Meldeplattform jedoch, bei der jeder jeden mit wenigen Mausklicks einer Straftat bezichtigen kann, ohne für sich Konsequenzen befürchten zu müssen, öffnet Denunzianten Tür und Tor. Justizministerin Gentges sollte ihren Kabinettskollegen Bayaz dringend aufklären, dass falsche Verdächtigung eine Straftat ist. Hier darf der Staat keine Schützenhilfe leisten.“

Der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer, ergänzt:

„Der Finanzminister glaubt doch nicht ernsthaft, dass durch die Meldeplattform auch nur ein größerer Fall von Steuerhinterziehung gelöst wird. Großen Zuspruch wird die Plattform dagegen bei verfeindeten Nachbarn finden. Die Finanzämter werden jeder Meldung nachgehen müssen. Diese Arbeitskraft fehlt dann bei der Aufklärung echter Steuerhinterziehung. Wir werden bei Herrn Bayaz nachfragen, was er da genau geplant hat.“

Stephen Brauer

Neue Grundsteuer C schafft nur Ärger und Bürokratie, neuen Wohnraum sicher nicht


Zur Kritik des Steuerzahlerbunds am neuen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung der Grundsteuer erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Das Finanzministerium setzt weiter im Elfenbeinturm ihre Ideologie bei der Grundsteuer um. Das neue Gesetz geht die größten Probleme im Zusammenhang mit der stark gestiegenen Bedeutung der Gutachterausschüsse überhaupt nicht an, will aber nun die Grundsteuer C für baureifes, aber unbebautes Land einführen. Wenn man sich aber die rasante Entwicklung der Baupreise, den Rohstoffmangel inklusive langen Bauverzögerungen oder die neuen Kostentreiber wie etwa die Solarpflicht auf Neubauten anschaut, versteht man, warum viele nicht bauen können oder wollen. Und dann zu denken, eine leicht erhöhte Grundsteuer, die angesichts der oben genannten Kosten überhaupt nicht ins Gewicht fällt, würde daran etwas ändern, ist weltfremd.

Dazu ist überhaupt kein Grund ersichtlich, warum man das nicht schon bei der Novelle im Herbst umgesetzt hat. Damals war die CDU noch dagegen. Jetzt hat sie auch diese Position für weitere Staatssekretärsposten geräumt.“

Auch nach Aussagen im Ausschuss bleiben viele Fragen offen


Zur Anfrage der FDP/DVP-Fraktion nach den Hintergründen einer Sonderförderung aus dem Dritten Nachtrag zum Staatshaushalt stellt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Stephen Brauer die Frage, ob die Förderung einer „Husten-App“ in Höhe von 1,9 Mio. € durch das Wirtschaftsministerium auf korrektem Weg erfolgt sei. Mit dieser App soll eine Corona-Infektion mittels der Hustengeräusche in das Mobiltelefon erkannt werden.

Die Frage stelle sich im Hinblick auf die erfolgte Einzelförderung im Rahmen des kürzlich verabschiedeten Dritten Nachtrags zum Landeshaushalt. Ein Ausschreibungsverfahren innerhalb existierender Programme wäre nämlich das übliche Verfahren gewesen. Ministerin Hoffmeister-Kraut konnte bei ihren Ausführungen im Finanzausschuss dazu nicht nachvollziehbar darlegen, warum hier eine Einzelförderung anstelle eines wettbewerblichen Verfahrens gewählt wurde: Eine Vielzahl von Förderprogrammen existiere, erst diese Woche habe die Landesregierung das Programm invest-bw verlängert und so neu zugeschnitten, dass hier eine Förderkulisse passend erscheine.

„Wir sind wegen der Husten-App verschnupft und möchten eine genauere Erklärung der Landesregierung für diesen Vorgang“, so Brauer.

Selbst Bürgerforum nicht einig, wie der weitere Fahrplan bei der Sanierung aussehen soll.


In der heutigen aktuellen Debatte zum Thema „Unwetterschäden am Stuttgarter Opernhaus: Sanierung jetzt vorantreiben“ sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

„Zwei Seelen wohnen, ach, in meiner Brust – die des kulturpolitischen Sprechers, der das prominente Drei-Sparten-Haus sehr schätzt, und des finanzpolitischen Sprechers, dem klar ist: Die Maximallösung bei der Opernsanierung ist mit Blick auf die angespannte Haushaltslage derzeit nicht darstellbar. Erst gestern wurde ein dritter Nachtragshaushalt verabschiedet, der erhebliche Kreditaufnahmen mit sich bringt. Allein der Schuldendienst für die Kredite, die wegen der Corona-Pandemie aufgenommen wurden, belastet den Landeshaushalt künftig mit zusätzlichen 330 Millionen Euro im Jahr. Die Kosten für eine Opernsanierung, wie sie nun in Blick genommen wurde, wären mit mindestens 50 Millionen Euro jährlich zu veranschlagen, wenn man bei einer hälftigen Kostenteilung von Stadt und Land bleibt. Aber die Kalkulation mit Sanierungskosten von einer Milliarde Euro gerät schon wieder in Zweifel, wenn man die immensen Baukostensteigerungen allein in der letzten Zeit berücksichtigt. Deshalb betonte Staatssekretärin Dr. Splett richtigerweise bei der Vorstellung der Ergebnisse des Bürgerforums, dass man noch längst nicht so weit ist, die Kosten verlässlich zu beziffern. Damit setzte sie sich in einen frappierenden Widerspruch zum Appell ihrer grünen Landtagsfraktion, die die Sanierung jetzt um jeden Preis vorantreiben will.

Selbst im Bürgerforum waren sich die Zufallsbürger längst nicht einig, wie der weitere Fahrplan bei der Sanierung aussehen soll. Die Interimsspielstätte an den Wagenhallen stellt etwa die Hälfte der Zufallsbürger in Zweifel und eine Mehrheit will mögliche Einsparpotentiale diskutieren. Und dies obwohl das Bürgerforum nur eine wackelige Alternative zu einem Volksentscheid ist, wenn man die Zusammensetzung des Gremiums betrachtet. Fast die Hälfte der Zufallsbürger wohnt direkt in Stuttgart, ein Viertel kommt aus dem Umland und nur neun Stimmen werden von anderorts im Land gehört. Das ist wenig repräsentativ, wenn die Sanierungskosten doch den Landeshaushalt aller Bürger im Land belasten wird.“

Eckpunkte des Haushalts 2022 zeigen noch deutlicher, wie unsinnig diese Schuldenaufnahme ist.


Zum heute trotz starker Kritik des Rechnungshofs verabschiedeten Nachtragshaushalt erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Die Landesregierung erklärt in schönen Worten, man würde ja nur Vorsorge für schlechte Zeiten treffen. Und das stimmt an einer Stelle, nämlich als Vorsorge für die eigene Ausgabefreudigkeit im Haushalt 2022. Der Ministerpräsident und der Finanzminister wollen die Öffentlichkeit hinters Licht führen, wenn sie ausführen, man würde ja die Verschuldungsrechte zurückgeben, wenn man sie für Corona nicht bräuchte. Tatsächlich ist diese Regierung allerdings ein Meister darin, Maßnahmen das Corona-Mäntelchen umzuhängen, die damit nicht das Geringste zu tun haben.

Jetzt sieht man an den Eckdaten für den Haushalt 2022, dass man sogar mit noch mehr Mehrmitteln in 2021 rechnet als bisher bekannt. Dazu ist man offenbar in der Lage aufgrund des Konjunkturverlaufs Steuermehreinnahmen zu prognostizieren, allerdings angeblich nicht in der Lage, einen prognostizierten Überschuss von 2020 in den Nachtrag einzustellen. Wer soll das noch glauben?

Eine Klage gegen diesen Haushalt ist notwendig.“

Stephen Brauer

Bei der eiligen Rückgabe von Bibel und Peitsche aus dem Hause Witbooi nach Namibia wurden die politischen Fallstricke deutlich.


Zum Grundsatzbeschluss der Landesregierung im Umgang mit Raubkunst und der geplanten Rückgabe von Benin-Bronzen an Nigeria sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die Rückgabe von Raubkunst setzt voraus, dass zunächst die Provenienz geklärt wurde. Der Auftrag an das Lindenmuseum in Stuttgart, konkrete Objekte für die Rückgabe zu identifizieren, kann nur ein erster Schritt sein. Es gilt vor allem, die begleitende Provenienzforschung abzuschließen und die Rückgabe auch rechtssicher zu gestalten, nicht nur hinsichtlich der haushaltsrechtlichen Regelungen. Es gehört eben auch zu der historischen Verantwortung des Landes, nicht eine schnelle, sondern eine fachlich fundierte Restitution zu ermöglichen. Bei der eiligen Rückgabe von Bibel und Peitsche aus dem Hause Witbooi nach Namibia wurden die politischen Fallstricke deutlich, die beim Umgang mit Raubkunst bestehen. Seinerzeit stellte sich die Frage der Rechtsschutzmöglichkeiten möglicherweise berechtigter Empfänger eines Kulturgutes, die gegen eine fehlgehende Restitution juristisch vorgehen wollten. Ministerin Bauer hatte damals darauf verwiesen, dass es der Familie Witbooi wohl aufgrund der Regelungen der Beweislast, einer Vielzahl komplexer Rechtsfragen und einer nicht lückenlos geklärten Provenienz wohl kaum gelingen würde, eine mögliche Eigentümerstellung nachzuweisen. Dies zeigt doch, dass zunächst die Provenienz der Objekte zweifelsfrei geklärt werden muss, bevor man sich erneut mit wackeligen Beinen aufs internationale Parkett wagt.“

FDP teilt Zweifel des Rechnungshofs.


Anlässlich der Vorstellung der diesjährigen Denkschrift geäußerten Zweifel des Rechnungshofs an der Verfassungsmäßigkeit des dritten Nachtragshaushalts erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Die Kritik des Rechnungshofs deckt sich mit der unseren. Angesichts der hohen liquiden Mittel und eines prognostizierten Überschusses von 2,6 Milliarden Euro ist eine erneute Schuldenmacherei einfach nur dreist. Es ist doch erkennbar, dass man sich hier nur die Kasse füllt, weil man für das Jahr 2022 keine echten Sparanstrengungen unternehmen will. Dies verstößt aber gegen die Regelungen der Schuldenbremse, auch wenn noch so oft betont wird, man würde sie einhalten.“

Angesichts der riesigen nicht genutzten Kreditmittel ist die Schuldenaufnahme entbehrlich.


Zur heute geäußerten Kritik des Rechnungshofs an den Plänen der Koalition für den Nachtragshaushalt erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Die Ankündigung der grün-schwarzen Landesregierung, im nächsten Jahr ohne neue Schulden auskommen zu wollen, soll wohl über die aktuelle Fahrlässigkeit im Umgang mit den Steuergeldern hinwegtäuschen. Auch der Rechnungshof pocht darauf, bereits in diesem Jahr die Ausgaben zu begrenzen und auch die nicht benötigten Kreditaufnahmemöglichkeiten zurückzuführen. Hier sehen wir uns vom Rechnungshof bestätigt.“

Land soll einwandfreie Expertise durch Infrarot-Untersuchung ermöglichen.


Aufgrund der neuesten Erkenntnisse zur möglichen Mitwirkung Albrecht Dürers am Altarbild der Crailsheimer Johanneskirche sieht der Landtagsabgeordnete Stephen Brauer eine große Chance von überregionaler Tragweite und fordert als kulturpolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion:

„Wir brauchen dringend Klarheit über die Beteiligung Dürers an dem Werk. Bei einwandfreier Expertise wäre es dann geboten, der Allgemeinheit Zugang zum Altar zu gewähren. Die überregionale Zugkraft wäre eine große Chance für Crailsheim, für die Region, fürs Land und den Bund, nicht nur aus touristischer Perspektive. Daher halte ich es für angezeigt, dass Kulturstaatssekretärin Petra Olschowski die landesseitige Unterstützung ermöglicht, dass der Echtheitsnachweis durch eine Infrarot-Untersuchung zweifelsfrei erbracht werden kann. Ein entsprechendes Schreiben habe ich am heutigen Tag auf den Weg gebracht.“

Katastrophenmechanismus ist kein Freibrief – Schuldenbremse darf nicht ausgehöhlt werden.


Zu den heutigen Gesprächen im Koalitionsausschuss zum geplanten Nachtragshaushalt und den Vorberichten erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Der neue Finanzminister plant, nachdem er erst eine Aufweichung der Schuldenbremse angedacht hatte, offenbar nun die Weitergeltung des Katastrophenfalls. Corona muss herhalten, um sich hier weiter auf Pump finanzieren zu können.

Dies mag man im jetzt angekündigten Nachtragshaushalt noch vermeiden, aber dann geht man ja augenscheinlich an die momentan vorhandenen Reserven. Für 2022 werden dann wieder neue Schulden benötigt werden. Dabei darf man sich aber nicht auf den Ausnahmemöglichkeiten der Schuldenbremse ausruhen, wenn das Wort ‚wir halten die Schuldenbremse ein´ nicht nur leere Worte sein sollen.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass das schuldenfinanzierte Investitionsprogramm ‚Zukunftsland BW‘ bereits nach einem guten halben Jahr wieder aufgelöst wird. Zukunftsland ist abgebrannt. Allerdings haben die Koalitionsabgeordneten den Ministerien noch schnell über 600 Millionen für Projekte wie etwa den Holzbau genehmigt – alles unter dem Deckmantel der Corona-Bekämpfung. Dies ist offenbar auch dem neuen Finanzminister zu windig. Weniger Skrupel scheint er bei der nicht benötigten Milliarde aus dem Beteiligungsfonds zu haben.“

FDP/DVP Fraktion lehnt Überdehnung der Schuldenbremse ab.


Die Ankündigung des baden-württembergischen Finanzministers Danyal Bayaz (Grüne), zur Bewältigung der Corona-Krise die Schuldenbremse mit der neuerlichen Deklaration einer Naturkatastrophe auszusetzen um neue Kredite aufzunehmen, hält der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer, nicht für akzeptabel:

 

“Kaum im Amt, verlangt der neue Finanzminister Bayaz schon nach neuen Verschuldungsmöglichkeiten. Er möchte die Corona-Pandemie wieder als Begründung für neue Schulden ins Feld führen, ohne vorher nach Einsparpotentialen zu suchen. Die Feststellung einer Naturkatastrophe war schon 2020 die Ultima Ratio und sollte es auch bleiben. Die Fraktion der FDP/ DVP lehnt eine Überdehnung dieser gemeinsam beschlossenen Regelung ab.“

Stephen Brauer

Grundstein für den überfälligen Fahrplan für ein Wintersemester 2021/22 in Präsenz nötig

Zum heutigen Studigipfel mit Vertreterinnen und Vertretern aus Studierendenschaft, Hochschulen und Studierendenwerken auf Einladung des Ministerpräsidenten und der Wissenschaftsministerin sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Vertreter aller Hochschulgruppen hätten längst an einen (digitalen) Tisch gehört, um mit dem Wissenschaftsministerium über die dringend notwendigen Lockerungen an den Hochschulen zu sprechen. Die Landesregierung hat die Belange der Hochschulangehörigen bisher schlicht ignoriert oder übersehen und musste dies auch einräumen. Auf diese Weise hat nun die Mehrzahl der Studierenden quasi die Hälfte ihres Studiums vor dem Computer und nicht an der Hochschule verbracht. In der Konsequenz werden sich viele Studienverläufe verzögern und die psychische Belastung der Betroffenen ist immens. Die Impfstrategie hat zu Recht die Lehrerschaft an den Schulen bei der Impfung priorisiert, die Hochschullehrerschaft aber sträflich übersehen. Und schließlich ist die Terminierung des Studigipfels erst nach 14 Monaten der Pandemie und einer erst in der vergangenen Woche überarbeiteten Corona-Verordnung irritierend. Wäre dem Ministerpräsidenten und der Wissenschaftsministerin aufrichtig darum gegangen, einen substanziellen Beitrag und keine Showveranstaltung zu leisten, dann hätte man einen Termin vor der generellen Überarbeitung der Corona-Verordnung des Landes finden sollen, die erst am vergangenen Donnerstag geschehen ist. Die neuen ‚Spielregeln‘ für die Hochschulen hat man also schon ohne den Input der Teilnehmer des Gipfels auflegen können. Die Veranstaltung darf nicht zur Farce werden, sondern sollte den Grundstein für den überfälligen Fahrplan für ein Wintersemester 2021/22 in Präsenz bilden.“

Kein Grund die Schuldenbremse anzutasten

Zur heutigen Bekanntgabe der Steuerschätzung für Baden-Württemberg erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die Steuerschätzung fällt für die Landesregierung nun besser aus als im November. Damit übertreffen wir bereits 2021 wieder die Einnahmesituation von 2019. Und mit fortschreitenden Impfungen sowie den mit niedrigeren Inzidenzen einhergehenden Lockerungen wächst auch die Dynamik wieder. Unser Dank gilt den fleißigen Bürgerinnen und Bürgern, die das Beste aus der Situation machen.

Damit gibt es auch keine Ausreden mehr für Grüne und CDU, an der Schuldenbremse herumzudoktern. Die CDU hat ja offenbar plötzlich ihre Liebe zur Schuldenbremse entdeckt. Diese kann sie nun unter Beweis stellen. Denn wenn die Koalition nun ernsthaft behaupten will, sie könne diesen Betrag nicht im Haushalt einsparen, sollte sie gleich das Handtuch werfen.“

Stephen Brauer

Grüne und CDU haben weiter nicht die Kraft, die Aufgaben des Landes ohne Schulden zu meistern

Zu Äußerungen des Ministerpräsidenten in der Südwest Presse über eine diskussionswürdige Weiterentwicklung der Schuldenbremse, sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die kryptischen Aussagen von Ministerpräsident Kretschmann zur Schuldenbremse lassen nichts Gutes erahnen. Die Regelung mit Verfassungsrang mit Hinweis auf die vermeintlich billigen Schulden durch die Niedrigzinsphase und den Klimawandel weiterzuentwickeln, bedeutet nichts Anderes als einen Freifahrtschein für die Fortsetzung grün-schwarzer Schuldenpolitik. Der Klimaschutz soll als Deckmäntelchen für die Unfähigkeit von Grünen und CDU dienen, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Hier bereitet der Ministerpräsident durch seine verklausulierten Aussagen bereits jetzt den Boden für die Ausgangslage nach der Steuerschätzung. Erst ist es Corona, dann der Klimawandel. Im Benennen angeblich guter Gründe für mehr Schulden war man noch nie verlegen.

Der neue Finanzminister wird da noch deutlicher. Herr Bayaz hat schon mehrfach erklärt, dass er von der schwarzen Null nichts hält.“

Stephen Brauer

Fehlerquote sowie immer noch lange Verfahrensdauer ist nicht akzeptabel.

 

Zur Meldung des Bundes der Steuerzahler, dass sich in der jährlichen Erhebung die Bearbeitungsdauer der Einkommensteuererklärungen in Baden-Württemberg noch verlängert habe, erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Die jährliche Erhebung des Bundes der Steuerzahler zeigt wieder einmal, dass die Komplexität unseres Steuerrechts in weiter überlangen Verfahrensdauern mündet. Man fragt sich, ob es eigentlich Effizienzgewinne durch die zunehmende Digitalisierung in der Steuerverwaltung gibt?

Dazu ist eine Fehlerquote, wie sie der Rechnungshof in jährlichen Stichproben in verschiedenen Feldern erhebt, ebenfalls erschreckend hoch. Teilweise ist jeder zweite Bescheid fehlerhaft. So verspielt man das letzte Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Steuererhebung des Staats.“