Stephen Brauer

Jahrelang hat man Vorschlag der FDP/DVP zur BW-Stiftung abgelehnt

 

Zur ersten Runde der Koalitionsgespräche mit dem Thema Finanzen erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Innenminister Strobl lässt sich zitieren, man brauche keinen Kassensturz, man wisse, dass nichts drin sei. Dieses Kokettieren mit dem eigenen finanzpolitischen Desinteresse zeigt ein Weiter-So der CDU auch in der Finanzpolitik. Zu viel Ahnung, wie sehr man in den letzten fünf Jahren in die Töpfe gegriffen hat, stört offenbar nur bei den weiteren Beratungen.

 

Dass man als Alibi noch angedacht hat, die Baden-Württemberg-Stiftung aufzulösen, zeigt nur noch mehr den fehlenden Blick auf die Realität. Jahrelang hat man den Vorschlag der FDP/DVP Fraktion, hier steuerunschädlich Mittel für die Digitalisierung zu verwenden, abgelehnt. Stattdessen hat man sich für Wünsch-Dir-was-Projekte verschuldet. Da klingt es wie Hohn, nun mit „One-in-one-out“ zu kommen.

 

Das Delta in den Finanzplanungen fällt umso geringer aus, wenn der Wirtschaft eine schnelle Erholung nach der Pandemie gelingt. Dies sollte man im Blick haben, anstatt sich nun schon wieder für die Bürgerinnen und Bürger Zwangsmaßnahmen zu überlegen.“

 

Stephen Brauer

Während der Schuldenberg in Richtung Rekordverschuldung wächst, retten Grüne und CDU ihre Wahlkampfkasse.

Zur heutigen Aktuellen Debatte zur Finanzpolitik der Landesregierung erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die heutige Debatte ist die parlamentarische Abschiedsvorstellung von Edith Sitzmann – Zeit, um hier Bilanz zu ziehen. Am Ende bleibt, dass sich grüne Finanzpolitik ganz sicher nicht um Nachhaltigkeit bemüht. Kaum Schulden getilgt, obwohl hohe Überschüsse vorhanden waren. Die Schuldenbremse überdehnt, damit man noch Wohltaten unters Volk bringen kann. Am Ende hat man nun die 1,2 Milliarden Wahlkampfkasse, die man vor der Pandemie angesammelt hatte, über Corona-Schulden wieder eingesammelt. Und jetzt sind die Steuereinnahmen im Jahr 2020 noch viel besser ausgefallen als befürchtet. Daher genehmigt sich die Regierung beliebige Ausgaben unter der Flagge der Corona-Bekämpfung, legt weitere Hilfsprogramme auf, ohne auch nur ansatzweise in der Lage zu sein, diese Gelder auch an den Mann zu bringen.

Stephen Brauer

CDU winkt wiederum eine Schlechterstellung der Autofahrer durch.

Zur heutigen Verabschiedung des neuen Landesreisekostengesetzes erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Nach dem Streit um die Erstattungssätze im Jahr 2017 war nun die ganze Zeit Funkstille beim Landesreisekostengesetz. Nun hat man es auf der Zielgeraden der Wahlperiode doch noch vorgelegt, und siehe da, die CDU ist wieder eingeknickt. Weder ist eine aufgrund der Kostenentwicklung gebotene Anhebung der Erstattungssätze für PKW erfolgt noch ist die Frage der Reisemöglichkeit mit der 1. Klasse in der Bahn entschieden. Letzteres hat man einfach auf die Dienststellen delegiert. Damit hat man eine an sich begrüßenswerte Vereinfachung des Reisekostenrechts an dieser Stelle ins Gegenteil verkehrt, denn dort werden wieder die gleichen komplizierten Regelungen entstehen, wie es sie im alten Gesetz schon gab.

Das sich Dienstreisen mit dem Fahrrad am Ende nun im Geldbeutel rechnen, mag die Einzelnen freuen, aber der Sinn des Gesetzes ist der Kostenersatz, nicht der Zuschuss für genehmes Verhalten. Verkehrspolitik macht man nicht über das Reisekostenrecht.“

Stephen Brauer

Auch weiterhin wird Energie in die Bürokratie statt in die Lehre oder Forschung abfließen.

 

Anlässlich der zweiten Lesung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Karlsruher Instituts für Technologie im Landtag sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

 

„Frei nach Willy Brandt könnte man zum vorliegenden Gesetzentwurf zur Vertiefung der Fusion des Karlsruher Instituts für Technologie sagen: `Hoffentlich wächst nun zusammen, was seit 2009 zusammengehört´. Das lange Ringen mit dem Bund um die Finanzierung und Mitspracherechte mündet nun zwar in einem Kompromiss, löst aber gleichwohl einige Probleme der Vergangenheit. Die Vereinheitlichungen beim Personalrecht oder den Finanzflüssen gehören ohne Zweifel zur weiteren Fusion. Denn noch immer waren die zwei Welten längst nicht vereint, aus denen die frühere Universität Karlsruhe und die Forschungszentrum Karlsruhe GmbH zum KIT zusammenwachsen sollen. Es gab bis zuletzt unterschiedliche Regelungen bei den Reisekosten oder der Bezahlung des Personals, die nun mit der einheitlichen Anwendung von Landesrecht gelöst werden.

Allerdings bleibt auch viel Bürokratie bestehen, solange die Buchführung weiterhin zwischen dem universitären und dem Forschungsteil unterscheiden muss, um die korrekte Mittelverwendung zu belegen. Die Engführung bei den Finanzen bedingt zudem, dass viel Potential nicht gehoben werden kann, das eigentlich in der besonderen Nähe von Großforschungseinrichtung und Universität besteht.

Die ausbleibende Beteiligung des Bundes an der Lehre ist verfassungsrechtlich sicherlich konsistent, sorgt aber für praktische Probleme. Schon bisher war es kompliziert, wenn Forscher lehren wollten, die aus Mitteln des Bundes bezahlt werden. Idealerweise sollten die Arbeitsanteile der exzellenten Spezialisten wie mit einem Schieberegler auf Forschung und Lehre aufgeteilt werden können. Die zukünftig notwendigen Ausgleichsmaßnahmen lassen aber vermuten, dass auch weiterhin viel Energie in die Bürokratie statt in die Lehre oder Forschung abfließen wird.“

Stephen Brauer

Ergebnis 2020 viel besser als noch im September erwartet – trotz Lockdown.

Zur heutigen Bekanntgabe der Ergebnisse der Steuereinnahmen des Landes im Jahr 2020 erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Das endgültige Ergebnis der Steuereinnahmen im Jahr 2020 weist Mehreinnahmen im Vergleich zur Septemberschätzung aus, auf der der Nachtragshaushalt und die dazugehörige Kreditaufnahme basiert, das waren 1,22 Milliarden Euro. 1220 Millionen Schulden, die man sich nicht hätte genehmigen müssen. Jetzt sind diese Schulden in der Welt, und Grüne und CDU zeigen ja auch, was sie so gerne damit machen: sie werfen das Pandemie-Bekämpfungsmäntelchen über und lassen sich eine Mehrausgabe nach der anderen genehmigen. Das zeigt, dass sich unter der vor sich her getragenen finanzpolitischen Solidität in Wahrheit eine Nach-mir-die-Sinnflut-Haltung verbirgt. Für eine billige Wahlkampf-PM werden hier Gelder rausgehauen, die unsere Kinder dann zurückzahlen dürfen.“

 

Stephen Brauer

FDP/DVP teilt die Kritik des Rechnungshofs an der ungehemmten Schuldenaufnahme.

Zur heutigen Debatte über die Denkschrift 2020 des Rechnungshofs erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Wir danken auch in diesem Jahr für die exzellente Arbeit des Landesrechnungshofs, die wieder wertvolle Hinweise für die Arbeit und die Weiterentwicklung der Landesverwaltung gegeben haben. Und auch zur Situation des Landes in einer Pandemie haben sie Vorschläge gemacht, zum Beispiel zur Frage der zulässigen Schuldenaufnahme und der Verwendung dieser Mittel.

Hier stimmt die FDP/DVP-Fraktion mit der Kritik des Rechnungshofs überein. Es verstößt aus unserer Sicht gegen den Regelungsgehalt der Schuldenbremse, wenn die Koalition Schulden über den sogenannten Konjunkturausgleichmechanismus aufnimmt, die in so hohem Maße über die erwarteten Steuermindereinnahmen hinausgehen. 3,6 Milliarden Mindereinnahmen werden erwartet, 6,4 Milliarden hat die Koalition an Schuldenaufnahme bewilligt. Das hat nichts mehr mit einem Haushaltsausgleich zu tun. Dazu werden die Schuldenmittel nicht für Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung ausgegeben, sondern für allgemeine Hilfen und Förderprogramme.  Denn nicht überall, wo Corona draufsteht, ist Corona drin. Auch dies kritisieren wir im Einklang.

Wie wichtig die Arbeit des Rechnungshofs ist, wird zum Beispiel beim Bericht über sogenannte innovative Energieprojekte in Liegenschaften des Landes deutlich. Da werden Investitionen in Geschäftsberichten gelobt, bei denen der Rechnungshof herausfindet, das sich weder aus energetischer noch aus Kostensicht irgendein Vorteil ergeben hat. Stümperhafte Digitalisierung und ideologische Energiepolitik auf dem Rücken der Steuerzahler – der Rechnungshof hat es ans Licht gebracht. Passenderweise wird jede Empfehlung in diesem Jahr von den Ministerien geteilt und dann hoffentlich auch umgesetzt. Die FDP/DVP hofft auf viele weitere Hinweise auch in den zukünftigen Jahren.“

Auch weiterhin wird Energie in die Bürokratie statt in die Lehre oder Forschung abfließen.

Zur ersten Lesung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Karlsruher Instituts für Technologie im Landtag sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

 „Frei nach Willy Brandt könnte man zum vorliegenden Gesetzentwurf zur Vertiefung der Fusion des Karlsruher Instituts für Technologie sagen: `Es wächst nun weiter zusammen, was seit 2009 zusammen gehört´. Das lange Ringen mit dem Bund um die Finanzierung und Mitspracherechte mündet nun zwar in einem Kompromiss, löst aber gleichwohl einige Probleme der Vergangenheit. Die Vereinheitlichungen beim Personalrecht oder den Finanzflüssen gehören ohne Zweifel zur weiteren Fusion. Denn noch immer waren die zwei Welten nicht ganz vereint, aus denen die frühere Universität Karlsruhe und die Forschungszentrum Karlsruhe GmbH zum KIT zusammenwachsen sollen. Es galten etwa unterschiedliche Regelungen bei den Reisekosten oder der Bezahlung des Personals, die nun mit der einheitlichen Anwendung von Landesrecht gelöst werden.

Allerdings bleibt auch viel Bürokratie bestehen, solange die Buchführung weiterhin zwischen dem universitären und dem Forschungsteil unterscheiden muss, um die korrekte Mittelverwendung zu belegen. Die Engführung bei den Finanzen bedingt zudem, dass einiges Synergie-Potential nicht gehoben werden kann, das eigentlich in der besonderen Nähe von Großforschungseinrichtung und Universität entsteht.

Die ausbleibende Beteiligung des Bundes an der Lehre ist verfassungsrechtlich sicherlich konsistent, sorgt aber für praktische Probleme. Schon bisher war es kompliziert, wenn Forscher lehren wollten, die aus Mitteln des Bundes bezahlt werden. Idealerweise sollten die Arbeitsanteile der exzellenten Spezialisten wie mit einem Schieberegler auf Forschung und Lehre aufgeteilt werden können. Die zukünftig notwendigen Ausgleichsmaßnahmen lassen aber vermuten, dass auch weiterhin viel Energie in die Bürokratie statt in die Lehre oder Forschung abfließen wird.“

Bei Grünen und CDU endet die Nachhaltigkeitsbemühung immer knapp vor der Staatskasse.

Zum heute vorgestellten Programm „Invest BW“ als Teil des vom Ministerpräsidenten erwähnten Programms Zukunftsland BW erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Die Landesregierung zeigt nun ihren ganzen Einsatz im Wahlkampf. Obwohl die Gelder, mit denen das grün-schwarze Zukunftsland finanziert werden soll, sich vollständig aus Schulden speisen und die eiserne Reserve für die Corona-Bekämpfung sein soll, wird es in dem heute vorgelegten Programm schon mit vollen Händen ausgegeben und verplant. Von Vorsichtsprinzip keine Spur mehr, der Wahltag ist zu nah.

Aber das war schon klar, als die Koalition gegen den Sinn der Schuldenbremse die notwendige Kreditaufnahme im Nachtragshaushalt überdehnt hat – gegen die Kritik des Rechnungshofs und der FDP/DVP-Fraktion.  Mit Schulden hat man noch nie die Zukunft gewonnen. Es zeigt sich auch am Ende dieser Legislaturperiode, das die Nachhaltigkeitsbemühungen der Grünen und der CDU immer knapp vor der Staatskasse enden.

Anstelle weiterer Förderprogramme brauchen wir die Entfesselung von Bürokratie, von Vorschriften und Hemmnissen. Hier wird stattdessen immer mehr aufgetürmt.“

Strikte Trennung von Forschung und Lehre keine Realität in der Wissenschaft.

 

Zu dem durch die Landesregierung angedachten Verbot der Verwendung von getöteten Tieren für Lehrzwecke an den Hochschulen sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Täglich erreichen mich alarmierende Zuschriften zur geplanten Neuregelung der Verwendung von Tieren an der Hochschule. Nach Auffassung der Landesregierung soll das Verbot der Verwendung von Tieren an den Hochschulen lediglich in der Lehre gelten. Forschung und Lehre sind in der Praxis aber längst nicht klar voneinander zu trennen. Vielmehr ist es so, dass die Forschung auf Kenntnissen basiert, die während der Ausbildung erlangt werden.

Die Studiendekane der mathematisch-naturwissenschaftlichen sowie der biologischen Fakultäten sind davon überzeugt, dass der im Gesetzesentwurf vorgesehen § 30a LHG erheblichen Ballast für die über Jahrzehnte entwickelte, hochwertige und differenzierte Ausbildung von Biologen in Baden-Württemberg mit sich bringen wird. Auch ich halte eine adäquate Vorbereitung auf die Realsituation im Beruf und somit auch die Verwendung von authentischem Anschauungsmaterial für unerlässlich. Allen Praktikern ist klar, dass Filme und Modelle kein adäquates Substitut darstellen.

Wir können es uns hierzulande schlicht nicht leisten, die exzellente hochschulische Qualifikation unserer naturwissenschaftlichen Forscher zu riskieren. Es geht schließlich um Forschung mit höchster gesellschaftlicher Relevanz, wie etwa bei der Impfstoffentwicklung gegen das Corona-Virus.

Um dem Tierwohl tatsächlich zu dienen und dieses zu fördern, bedarf es langfristig exzellent ausgebildeter Biowissenschaftler, die Kenntnisse von tierischen Organismen in der Art und Qualität beherrschen, wie Mediziner den menschlichen Körper kennen müssen. Das geplante Verbot der grün-schwarzen Landesregierung schadet daher vielmehr dem Tierwohl, als es zu diesem beiträgt. Im Übrigen obliegt die Verwendung von Tieren an Universitäten bereits heute erheblichen Regularien.“

Ausufernde Neuverschuldung war verfrüht und überzogen.

Zur heutigen Bekanntgabe der Ergebnisse der November-Steuerschätzung erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die aktuelle Steuerschätzung weist Mehreinnahmen im aktuellen Haushaltszeitraum bis Ende 2021 von 836 Millionen Euro aus. 836 Millionen Schulden, die man, hätte man mit der endgültigen Verabschiedung des Nachtragshaushalts bis jetzt gewartet, nicht hätte aufnehmen müssen. Jetzt sind diese Schulden in der Welt.

Die Steuerschätzung zeigt aber auch, dass die Kommunen weiter schlecht dastehen werden – kein Wunder, hängen sie doch an der stark konjunkturabhängigen Gewerbesteuer, die die von Corona gebeutelten Unternehmen über Verlustvorträge und ähnlichem auch für 2021 reduzieren können. Wir werden daher auch nächstes Jahr um eine Unterstützung durch das Land nicht herumkommen, die dann aber auch finanziert werden muss. Daher sollten wir keinesfalls Gelder für Profilierungsprojekte der grün-schwarzen Landesregierung vor der Landtagswahl verschleudern.“

Stephen Brauer

Einstieg in die Vermögensteuer wird weitere Begehrlichkeiten nach sich ziehen.

Zur heutigen Verabschiedung des Landesgrundsteuergesetzes erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Das heute von der Koalition verabschiedete Grundsteuermodell wird zu starken Mehrbelastungen insbesondere von Menschen in Ein- und Zweifamilienhäusern führen, selbst wenn die Kommunen über die Hebesätze versuchen, die Steueränderung aufkommensneutral umzusetzen.

Dass die Koalition sich entschieden hat, die Gebäudefläche nicht mit in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, ist nach Ansicht von Experten nicht nur verfassungswidrig, es verfehlt auch den eigentlichen Zweck der Grundsteuer, das Grundstück mit öffentlichen Leistungen zu versorgen. Hier wäre die Frage, ob ein Gebäude zwingend zu berücksichtigen ist.

Besonders zu kritisieren wir aber, dass Grüne und CDU mit der Bodenwertorientierung eine Vermögensteuer ohne Ansehen der Leistungsfähigkeit auflegen. Dies ist keineswegs vom Bundesverfassungsgericht gefordert. Tatsächlich wird hier ein langgehegter Wunsch der Grünen erfüllt, zu dem die CDU die Hand reicht.“

 

Stephen Brauer

Ganze Branchen nun wieder am Tropf – weitere Schulden sind vorprogrammiert.

Zu den langfristigen Auswirkungen der gestern durch die Bund-Länder-Konferenz gefasst Beschlüsse erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Anstatt auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung zu setzen, und bei steigenden Infektionszahlen endlich besonders schützenswerte Gruppen in den Blick zu nehmen, macht Kanzlerin Merkel erneut einen radikalen Schnitt. Falls ihr Ministerpräsident Kretschmann folgt, bedeutet dies zum einen das Aus für viele Unternehmen im Lande, die sich noch Hoffnung aufs Überleben gemacht hatten, zum anderen macht dieses Vorgehen bereits bezahlte Hilfen obsolet. Unternehmen müssen ihren Umsatz am Markt erzielen und können nicht auf Dauer durch geliehenes Geld am Leben gehalten werden.

 

Das Land wird dieses Jahr weitere Einnahmen verlieren und die Kommunen können ihre Hoffnung auf bessere Steuereinnahmen ebenfalls begraben. Wie in Zukunft deren finanzielle Unterstützung durch das Land gestemmt werden soll, muss der Ministerpräsident erklären. Sollte er seine Heil weiterhin in der Verschuldung suchen, hat diese Regierung im wahrsten Sinne abgewirtschaftet.“

Stephen Brauer

Landesregierung kultiviert ein generisches Idiotikum.

Anlässlich der Beantwortung seines Antrags “Praktikabilität und Prüfungsrelevanz der geschlechtersensiblen Sprache” durch das Staatsministerium sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

„Die Landesregierung kultiviert ein generisches Idiotikum. Denn wir sind immer weiter davon entfernt, dass jeder so reden kann, wie ihm der Schnabel gewachsen ist. Das hatte der Ministerpräsident im Sommer als Prämisse für die Verwendung der geschlechtersensiblen Sprache ausgegeben, nachdem die Kultusministerin Vorgaben in den Lehrplänen abgelehnt hatte. Aber inzwischen ist die die geschlechtersensible Rechtssprache in Verwaltungsvorschriften der Landesregierung festgeschrieben, an den Hochschulen existieren entsprechende Vorgaben für Prüfungen und auch wenn beispielsweise Forschungsmittel beantragt werden, wird das Gendern der Sprache verlangt. Es entsteht ein politisch gewollter Wildwuchs an Regelungen, die zu absurden Situationen führen. Wenn die geschlechtersensible Sprache beispielsweise von einem Studienanfänger in schriftlichen Prüfungen verlangt, aber in der Schule nicht gelehrt wird, dann erkennt man die ideologische Fehlsteuerung dieser Landesregierung. Die CDU und der Ministerpräsident gerieren sich öffentlich als Gegner der Gender-Sprache, tragen indes aber zu ihrer weiteren Verbreitung bei.”

Anlage: Stellungnahme StM 8449x

Entwurf nimmt keine Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit der Steuerbürger.

Zur heutigen ersten Lesung des Landesgrundsteuergesetzes erklärte der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Zuerst einmal begrüßt die FDP/DVP-Fraktion, dass die Koalition sich entschieden hat, die neue Öffnungsklausel des Grundgesetzes zu nutzen und ein eigenes Landesgrundsteuergesetz vorzulegen. Das Modell ist recht einfach und verursacht so für das Land geringere Kosten als andere Vorschläge.

Leider haben Grüne und CDU die Gelegenheit aber nicht genutzt, um den unnötigen Bezug auf den Verkehrswert der Grundstücke zu vermeiden. Je höher dieser ist, desto höher wird die neue Grundsteuer ausfallen. 99% der Steuerpflichtigen werden den Wert der Grundstücke aber gar nicht realisieren – es kann dort also auch nichts abgeschöpft werden. Dies bedeutet daher eine Substanzbesteuerung, die auf eine fehlende Leistungsfähigkeit der Eigentümer oder Mieter keinerlei Rücksicht nimmt. Es verwundert schon, dass hier insbesondere die CDU eine Vermögensteuer durch die Hintertür vorschlägt.

Ein Flächenmodell wäre möglich und geboten. Das Bodenwertmodell ist nach Ansicht einiger Experten grundgesetzwidrig, da es aufgrund des Verzichts auf eine Berücksichtigung der Gebäudefläche eigentlich Unterschiedliches gleich behandelt – und eben gleich schlecht. Denn angesichts der Wertzuwächse seit der Bildung der verworfenen Einheitswerteregelung lädt man nun die Aufgabe, diese Reform wie versprochen aufkommensneutral auszugestalten, vollständig bei den einzelnen Kommunen ab. Doch diese werden aufgrund der zu erwartenden Spreizung gar nicht in der Lage sein, die absehbaren Verwerfungen abzufedern.“

Stephen Brauer

Grüne und CDU höhlen die Schuldenbremse aus, kaum dass sie in Kraft ist.

Zur heutigen Verabschiedung des Nachtragshaushalts und einer erneuten Schuldenaufnahme über die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Im März hat die FDP/DVP-Fraktion eine Schuldenaufnahme zur Corona-Bekämpfung noch mitgetragen. Mit der heutigen Entscheidung aber verabschiedet sich grün-schwarz aus der seriösen Haushaltspolitik und tritt endgültig in den Wahlkampfmodus. Eine beispiellose Neuverschuldung wird mit Corona begründet, aber mit Programmen aus der Wunschliste der Komplementärpartner Grüne und CDU gefüllt.

Was bewirkt das? Zuerst einmal zertritt die Koalition das zarte Pflänzchen der Schuldenbremse, kaum da aus dem Boden tritt. Insbesondere der Rückgriff auf die Kreditermächtigung vom März und den rückwirkenden Veränderungen beim Tilgungsplan lässt von der Schuldenbremse kaum mehr das Papier übrig, auf dem sie steht.

Weiter schafft man Erwartungen mit einem sogenannten Investitionsprogramm in Höhe von 1,2 Milliarden, das sich am Ende als nachrangige Rücklage entpuppt. Sollten wir also mehr Gelder zur echten Corona-Bekämpfung benötigen, z.B. zur Beschaffung eines Impfstoffs, werden diese ganzen Stichworte kein Geld mehr erhalten. Dies wird allerdings erst nach dem Wahltag sichtbar sein. Bis dahin, da gehe ich jede Wette ein, werden wir diese Investitionsabsichten in jeder Rede eines Koalitionsabgeordneten und auf jedem Wahlkampfflyer sehen.

´Spare in der Zeit, dann hast Du in der Not` – dieses Sprichwort ist Grün und Schwarz gänzlich unbekannt. Denn weder hat man in Zeiten von Rekordsteuereinnahmen gespart, noch hat man jetzt die Kraft dazu. Der Satz, man dürfe nicht in die Krise hineinsparen, verdeckt doch nur mühsam die Tatsache, dass man weder die Bereitschaft noch die Kraft hat, tatsächlich zu sparen, und sich von mühsam erkämpften Profilierungsprojekten zu verabschieden. Die FDP/DVP-Fraktion lehnt diese Haushalt aus diesen Gründen ab.

 

Unsere Zustimmung findet dagegen die Hilfe für die Kommunen, die die Vereinbarungen des Landes mit den Kommunalen Spitzenverbänden vom Juli umsetzt.“

Der Solidaritätszuschlag muss ganz abgeschafft und nicht im Einkommenssteuertarif versteckt werden.


Zur heutigen Ankündigung einer Bundesratsinitiative durch das Land zur Überprüfung des restlichen Solidaritätszuschlags und dessen Integration in den normalen Einkommenssteuertarif erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Wir teilen die verfassungsrechtlichen Bedenken der Finanzministerin, wenn man auf die Beschlüsse von Schwarz-Rot im Bund zur Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags schaut. Deshalb hat die FDP auch vor dem Bundesverfassungsgericht für die vollständige Abschaffung geklagt.

Allerdings die Wirkungen des Rest-Soli einfach in den Einkommensteuertarif einzubauen und damit faktisch beizubehalten, wird das Gericht nicht täuschen. Das ist Steuerpolitik nach Maultaschenart. Der Solidarpakt 2 ist ausgelaufen, der Soli gehört ganz abgeschafft, wie damals versprochen. Und nicht irgendwo hineingemogelt.“

FDP/DVP fordert Kassensturz der Regierung vor einem Nachtragshaushalt.


Zur heutigen Sondersteuerschätzung für Baden-Württemberg sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

 „Die Steuerschätzer haben für Baden-Württemberg erfreulichere Zahlen als noch im Mai herausgegeben. Damit verringert sich das nominelle Defizit im Landeshaushalt für dieses und für das nächste Jahr deutlich. Das ist eine gute Nachricht.

Tatsächlich weiß die Landesregierung aber gar nicht, wie die Haushaltslage tatsächlich ist. Auf Nachfrage der FDP/DVP Fraktion konnte sie nicht sagen, wie sich in den einzelnen Haushalten Mehr- und Minderausgaben bzw. –einnahmen darstellen. Dazu waren vor dem Sommer von den bewilligten Corona-Mehrausgaben gerade mal erst rund 25% abgeflossen.

Wir fordern daher einen Kassensturz, bevor man über einen Nachtragshaushalt entscheidet. Und dann muss man alle Anstrengungen unternehmen, für dieses Jahr und für nächstes Jahr auf weitere Kredite zu verzichten.“

 

Stephen Brauer

Rückläufiges Studieninteresse beim Maschinenbau ist besorgniserregende Entwicklung.

 

Anlässlich der Beantwortung seines Antrags zur „Auslastung der Studiengänge des Maschinenbaus und Konsequenzen für den Fachkräftebedarf der Automobilwirtschaft in Baden-Württemberg“, Drucksache 16/8498, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

 

„Das Studieninteresse in den Studiengängen des Maschinenbaus geht signifikant zurück. Eine zahlenmäßige Verschiebung der Studierendenzahl, etwa zugunsten der Informatik, könnte zwar den Strukturwandel in der Automobilindustrie nachzeichnen. Allerdings spielen bei der Studienentscheidung wohl die zu erwartende Arbeitsplatzsicherheit und zukünftige Verdienstaussichten eine Schlüsselrolle. Es sind dabei nicht nur die rasante technologische Verschiebung und ein Wettlauf der Marktteilnehmer, die auf die Auslastung der Studiengänge durchschlagen, sondern der grüne Kampf gegen den Verbrennungsmotor. Dies zeichnet sich beispielsweise deutlich an der Uni Stuttgart ab, wo die Zahl der einschlägigen Studierenden der Fahrzeug- und Motorentechnik innerhalb der letzten vier Jahre um 30 % gesunken ist, bei den weiterführenden Studiengängen immerhin um ein Viertel. Die Diskussion um Fahrverbote und die politische Ächtung des Verbrennungsmotors, insbesondere des Dieselmotors, trägt hier leider sichtbare Früchte. Die These, dass der ´Verbrennungsmotor nur noch als Brückentechnologie fungiert`, wie es das Wissenschaftsministerium formuliert, hat die grün-schwarze Landesregierung nun ganz offensichtlich erfolgreich etabliert. Dies ist insofern eine besorgniserregende Entwicklung, als dass die Mehrzahl der studienbasierten Prognosen davon ausgeht, dass deutlich mehr als die Hälfte aller PKW weltweit auch im Jahr 2050 noch mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet sein werden. Die Sicherung der Fachkräfte für diese Zukunft, die nicht ohne den Verbrennungsmotor auskommen wird, sollte ein Kernanliegen der Landesregierung sein.”

 

Stellungnahme der Landesregierung zur Anfrage von Stephen Brauer – Drucksache 16/ 8498

Stephen Brauer

Land verliert Bonität aufgrund der weiterhin schlechten Bewertung des Schuldenstandes.

Zur Ratingabstufung des Landes Baden-Württemberg durch die Ratingagentur Standard & Poor´s (S&P) von der höchsten Kreditwürdigkeitsstufe “AAA” auf “AA+” sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

„Der Verlust des Triple-A-Ratings wiegt für Baden-Württemberg schwer. Die weiterhin schlechte Bewertung des Schuldenstandes des Landes (Note 4 von 6) sowie die weitere Kreditaufnahme führten zu einer Herabstufung auf AA+ durch die Ratingagentur Standard & Poor’s. Während Sachsen und Bayern weiterhin mit Bestnoten bewertet wurden, bekommt Baden-Württemberg die Quittung für unseriöse grün-schwarze Haushaltspolitik.

Dass die Finanzministerin Sitzmann hier keinen Zusammenhang mit dem Schuldenstand sieht, ist bezeichnend für die Einstellung „Nach mir die Sintflut“. Hätte die Landesregierung frühzeitig Kreditmarktschulden getilgt, hätte sie jetzt auch mehr Flexibilität, um im Rahmen der Corona-Krise weitere Schulden aufzunehmen. So bleibt ihr nur, viele ihrer Prestigeprojekte zu überdenken und endlich zu sparen.“

Landesregierung will riesige Schulden machen, hat aber angeblich Mittel übrig.

Zu Berichten über geplante Leistungsprämien von Landesministerien erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes ist gegen Leistungsprämien, nach vorher festgelegten Kriterien, überhaupt nichts einzuwenden. Nur so kann man gegen die Wirtschaft im Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen.
Nur kann man das dann auch nicht von der wirtschaftlichen Situation abkoppeln, also beim Land von der Entwicklung der Einnahmen.
Schon zu verkünden, man müsse unbedingt mehr als sieben Milliarden Euro Schulden aufnehmen, aber anderseits nicht nur im Haushaltsvollzug nicht zu sparen, sondern auch noch Geld ´übrig´ zu haben, ist ein Schlag ins Gesicht derjenigen Bürgerinnen und Bürger, die durch den von der Landesregierung verordneten Lockdown empfindliche Einbußen hinnehmen mussten oder vor den Scherben ihrer Existenz stehen. Prämien auf Pump sind nicht zu rechtfertigen, so sehr sich das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch verdient haben mögen.
Die Ministerien haben sich schon für dieses Jahr große Mengen an Neustellen und Stellenhebungen genehmigen lassen. Das laut jetzigem Stand vor allem grün geführte Häuser hier instinktfrei agieren, zeigt wieder einmal deren lockeres Verhältnis zu den Steuergeldern der Landesbürger.“

Zur Vorstellung des Gesetzentwurfs eines Landesgrundsteuergesetzes erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Zuerst einmal begrüßt die FDP/DVP-Fraktion, dass die Regierungsfraktionen sich für die Möglichkeit, ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg einzubringen, entschieden haben. Damit wird das überbürokratische Scholz-Modell des Bundes vermieden.

Allerdings hat man das wertabhängige Modell nicht verlassen, und geht damit sehenden Auges in eine Vermögenssteuer, die abhängig von der Lage des Objekts die Steuer festsetzt.

 

Der Wert eines Grundstücks ist allerdings als Anknüpfungspunkt einer Grundsteuer völlig ungeeignet. Die Eigentümer, die dieses Grundstück teilweise jahrzehntelang halten, realisieren diesen Wert ja nicht. Und als Substanzsteuer wird hier auch nicht nach der Leistungsfähigkeit der Eigentümer gefragt. Das wäre, wie wenn man in Stuttgart für einen Einkauf 5% mehr Mehrwertsteuer bezahlen müsste, nur weil es dort gekauft wurde. Das würde auch keiner nachvollziehen können.

 

Dazu dient die Grundsteuer als Ausgleich für die Aufwendungen der Gemeinde für die Andienung des Grundstücks mit öffentlichen Leistungen. Der Wert des Grundstücks spielt hierfür aber ebenfalls keine Rolle.

 

Am Ende wird der Schwenk zur Wertabhängigkeit der Steuer besonders für Mieter und Eigentümer kleinerer Einheiten teurer werden. Mit einem reinen Flächenmodell, wie es die FDP/DVP vorschlägt, könnte dieses vermieden werden.“

Von Haushaltskonsolidierung hört man bei Grünen und CDU kein Wort.


Zu Überlegungen der Regierungsfraktionen für neue Schulden und Rückzahlungszeiten erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die Dämme bei Grün-Schwarz bezüglich der Landesschulden sind offenbar vollständig gebrochen. Jetzt hat man gesehen, dass Bayern und Nordrhein-Westfalen viel mehr Schulden machen und diese über einen längeren Zeitraum tilgen als Baden-Württemberg; man sieht sich offenbar nicht mehr auf Augenhöhe. Mehr Schulden müssen wohl her, koste es unsere Kinder, was es wolle.

Tatsächlich darf die Koalition schon heute eine Milliarde mehr Schulden machen als sie für den Ausgleich des Haushalts überhaupt benötigt. Und trotzdem schwadronieren sie noch über weitere Notkredite, um ja nicht in irgendeine seriöse Haushaltspolitik einsteigen zu müssen. Die schwäbische Hausfrau wendet sich ab mit Grausen.“

Haushaltskonsolidierung ist nötig – Kreditaufnahme muss begrenzt werden.


Zur heutigen Vorstellung der Denkschrift 2020 durch den Rechnungshof erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Die FDP/DVP Fraktion dankt dem Rechnungshof für die wertvollen Hinweise, die er jedes Jahr zusammenträgt. Er leistet einen entscheidenden Beitrag für eine effiziente und zielgerichtete Verwaltung.

Die Mahnung des Rechnungshofs, den ausgefallenen Steuereinnahmen durch die Corona-Krise auch durch Haushaltskonsolidierung zu begegnen und nicht nur durch Kreditaufnahmen, unterstützt die FDP/DVP Fraktion.

Offenbar plant die Regierung ja, sogar noch mehr Kredite als in Höhe der vermutlich ausfallenden Steuereinnahmen aufzunehmen. Dies wäre eine zu große Hypothek zu Lasten kommender Generationen.

Besonders ärgerlich sind in der diesjährigen Denkschrift die Mängel, die der Rechnungshof beim Thema Breitbandausbau aufdeckt. Unpräzise Zielvorgaben, kaum Erfolgskontrolle, keine Strategie aus einem Guss – so kommen wir mit großem Mittelansatz nur schleppend voran. Der Corona-Lockdown sollte aber allen klargemacht haben, dass wir uns das nicht mehr leisten können.“

 

Aber Kommunen treffen noch weitere Einnahmeausfälle – im September nochmals bewerten.


Zur Ankündigung des Finanzministeriums, dass das Land die Kofinanzierung der Bundeshilfen zur Kompensation der Gewerbesteuerausfälle der Kommunen übernimmt, erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Wir begrüßen ausdrücklich die Übernahme von über einer Milliarde an Gewerbesteuerausfällen der Kommunen durch das Land. Unsere Kommunen müssen handlungsfähig bleiben, damit wir aus der Corona-Krise schnell wieder herauskommen können.

Es bleibt aber abzuwarten, wie sich die gesamte Einnahmesituation der Kreise, Städte und Gemeinden entwickelt. Nicht nur die Gewerbesteuer schwächelt, die Kommunen hatten und haben auch viele weitere Einnahmeausfälle bei anderen Steuern sowie Gebühren. Nach der September-Steuerschätzung brauchen wir hier nochmal einen Kassensturz, um eventuell weiteren Unterstützungsbedarf feststellen zu können.“

Steigerung der Attraktivität des Ärzteberufs ist die Kernfrage, nicht Pflichtquote.


Zum Kompromiss der grün-schwarzen Koalition in Baden-Württemberg zur Verbesserung der „Landarztquote“ und der Schaffung von zusätzlichen Studienplätzen mit dem Profil „Landärztliche Hausarztmedizin“ für Medizinstudenten, die nach dem bisherigen Verfahren keinen Medizinstudienplatz bekommen haben, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher Stephen Brauer:

„In diesem Bereich wird mit den von der CDU durchgesetzten Verpflichtungsquoten niemand glücklich werden. Nicht die angehenden Medizinerinnen und Mediziner, bei denen zu befürchten ist, dass sie als ‚Ärzte zweiter Klasse‘ angesehen werden, nicht die Menschen im ländlichen Raum, die auf die innere Motivation ihrer Ärztinnen und Ärzte angewiesen sind und nicht diejenigen, die auf eine Steigerung der Attraktivität des Ärzteberufes beispielsweise bei der Vereinbarung von Familie und Beruf schon lange drängen.

Nebenwirkungen werden unter anderem Abgrenzungsprobleme sein, was in Baden-Württemberg überhaupt der Ländliche Raum ist. Mit diesem Vorgehen drückt sich die Landesregierung vor der eigentlichen Lösung des Problems, nämlich die Aufwertung des Ärzteberufes und des Medizinstudiums. Gleichzeitig ist es doch vermessen, jungen Menschen bei Ausbildungsbeginn eine Lebensplanung für zehn Jahre abzuverlangen. Landarztstipendien, wie sie beispielsweise in Schwäbisch Hall vergeben werden, zeigen: Anreiz statt Quote ist der bessere Weg. “