Brauer: „Langfristig schadet die Neuregelung des § 30a LHG dem Tierwohl mehr, als es zu diesem beiträgt“
Strikte Trennung von Forschung und Lehre keine Realität in der Wissenschaft.
Zu dem durch die Landesregierung angedachten Verbot der Verwendung von getöteten Tieren für Lehrzwecke an den Hochschulen sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:
„Täglich erreichen mich alarmierende Zuschriften zur geplanten Neuregelung der Verwendung von Tieren an der Hochschule. Nach Auffassung der Landesregierung soll das Verbot der Verwendung von Tieren an den Hochschulen lediglich in der Lehre gelten. Forschung und Lehre sind in der Praxis aber längst nicht klar voneinander zu trennen. Vielmehr ist es so, dass die Forschung auf Kenntnissen basiert, die während der Ausbildung erlangt werden.
Die Studiendekane der mathematisch-naturwissenschaftlichen sowie der biologischen Fakultäten sind davon überzeugt, dass der im Gesetzesentwurf vorgesehen § 30a LHG erheblichen Ballast für die über Jahrzehnte entwickelte, hochwertige und differenzierte Ausbildung von Biologen in Baden-Württemberg mit sich bringen wird. Auch ich halte eine adäquate Vorbereitung auf die Realsituation im Beruf und somit auch die Verwendung von authentischem Anschauungsmaterial für unerlässlich. Allen Praktikern ist klar, dass Filme und Modelle kein adäquates Substitut darstellen.
Wir können es uns hierzulande schlicht nicht leisten, die exzellente hochschulische Qualifikation unserer naturwissenschaftlichen Forscher zu riskieren. Es geht schließlich um Forschung mit höchster gesellschaftlicher Relevanz, wie etwa bei der Impfstoffentwicklung gegen das Corona-Virus.
Um dem Tierwohl tatsächlich zu dienen und dieses zu fördern, bedarf es langfristig exzellent ausgebildeter Biowissenschaftler, die Kenntnisse von tierischen Organismen in der Art und Qualität beherrschen, wie Mediziner den menschlichen Körper kennen müssen. Das geplante Verbot der grün-schwarzen Landesregierung schadet daher vielmehr dem Tierwohl, als es zu diesem beiträgt. Im Übrigen obliegt die Verwendung von Tieren an Universitäten bereits heute erheblichen Regularien.“