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Pressemitteilungen

Soforthilfen für Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern endlich auf den Weg bringen.


Zur Neuregelung, dass Unternehmen einen Teil der Steuervorauszahlungen zurückbekommen können, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist das Gebot der Stunde, den Unternehmen die Liquidität zu erhalten. Dazu ist die Mobilisierung der Steuervorauszahlungen ein richtiger Schritt. Denn noch immer dauert es lang, bis Kredite fließen und weitere staatliche Maßnahmen greifen. Deshalb halte ich es für unabdingbar, die Soforthilfen auch für die mittelständischen Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern endlich auf den Weg zu bringen.“

Das Land hat noch großen finanziellen Spielraum, der jetzt genutzt werden muss.


Zur heutigen Information der Landesregierung im Finanzausschuss über den Stand der Auszahlungen für die Unternehmenshilfen erklären der finanzpolitische Sprecher der der FDP/DVP Fraktion im Landtag, Stephen Brauer, und der Sprecher für Handwerk und Mittelstand, Prof. Dr. Erik Schweickert:

Brauer: „Es ist unverständlich, dass sich die Landesregierung bei der direkten Unterstützung von Unternehmen ab 50 Arbeitnehmern zurückhält. Dies, zumal der Bund einen Großteil der Soforthilfen für kleinere Unternehmen übernimmt. Nach der heutigen Finanzausschusssitzung ist klar, dass finanzieller Spielraum für Soforthilfen für die mittelständische Wirtschaft gegeben ist.“

Schweickert: „Spätestens jetzt ist es an der Zeit, entschieden mit Direkthilfen zu handeln. Allein mit Krediten ist es nicht getan. Diese verschieben die Liquiditätslücke lediglich in die Zukunft.“

FDP-Fraktion verlangt eine Perspektive für Hotel- und Gaststättengewerbe, großflächigen Einzelhandel, Sportvereine und einen baldigen Wiedereinstieg in die Kinderbetreuung.


„Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten haben sich immer auf die Entwicklung der Reproduktionsrate der Corona-Infizierten berufen. Nun ist sie so gut, dass weitergehende Öffnungsschritte naheliegen!“ Auf diesen Nenner bringt der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion Hans-Ulrich Rülke das Ergebnis der heutigen Sitzung der FDP-Landtagsfraktion, die unter Zuschaltung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann stattgefunden habe.

Wochenlang habe man der Bevölkerung erklärt, das Ziel sei ein Infektionsreproduktions-faktor von 1; das heißt, die Zahl der Infizierten bleibt stabil. Nun liege man bundesweit deutlich besser, nämlich bei 0,7 und in Baden-Württemberg liege man noch besser, nämlich am Wochenende bei unter 0,5! Infolgedessen sei es für die FDP-Fraktion unverständlich, dass die Seuchenschutzmaßnahmen in Baden-Württemberg restriktiver gehandhabt würden als in anderen Ländern. So lasse Nordrhein-Westfalen beispielsweise großflächigen Einzelhandel zu, Baden-Württemberg hingegen nicht. In Rheinland-Pfalz dürften größere Einzelhändler 800 Quadratmeter Verkaufsfläche abtrennen und öffnen, in Baden-Württemberg hingegen nicht. Ebenfalls dürften in Rheinland-Pfalz die ersten Sportvereine öffnen, in Baden-Württemberg hingegen nicht.

Ministerpräsident Kretschmann begründe dies mit der Entwicklung des Reproduktions-faktors im Lande. Der liege aber nicht bei 1, auch nicht bei 0,7 wie im Bund, sondern am Wochenende in Baden-Württemberg bei unter 0,5. Die Zahl der Infizierten werde sich also absehbar in den nächsten vierzehn Tagen mehr als halbieren. Gemessen an ihren eigenen Maßstäben müsse die Regierung nun mehr Offenheit zulassen. Neben dem großflächigen Einzelhandel betreffe dies vor allem das Hotel- und Gaststättengewerbe, die Sport- und Musikvereine sowie die Kirchen.

Darüber hinaus bräuchten auch viele Eltern und Alleinerziehende eine Betreuungsperspektive für ihre Kinder. Es könne nicht sein, dass die Kindertagesstätten bis Sommer geschlossen blieben.

https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/goll-so-eine-nacht-darf-sich-nie-wiederholen/

Gastronomie, Hotellerie oder Schausteller müssen mit zielgerichteten Maßnahmen vor Bankrott bewahrt werden


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert von der Landesregierung die Einführung eines neuen Unterstützungsfonds für Unternehmen, die besonders hart von den Corona-Maßnahmen betroffen sind und eine besondere Bedürftigkeit haben.

Rülke erklärt dazu: „Die Absage von Großveranstaltungen bis in den August und das fortgesetzte Öffnungsverbot für Gastronomie, Hotellerie und auch Geschäfte mit mehr als 800qm Verkaufsfläche gefährdet zahlreiche Unternehmen in unserem Land. Wie sollen beispielsweise Schausteller und Marktkaufleute überleben, wenn es über ein halbes Jahr lang keine Volksfeste geben darf?“.  Solche Bereiche benötigten daher staatliche Unterstützung, so Rülkes Forderung.

 

Rülke weiter: „Die Volksfeste und Großveranstaltungen, die Hotels, Ausflugslokale und das Restaurant um die Ecke sowie vitale Innenstädte mit großen Geschäften haben eine enorme Bedeutung für unser Land. Sie sind nicht nur Arbeitgeber und Wirtschaftsfaktor, sondern gehören auch zum gesellschaftlichen Leben und zu unserer Kultur. Daher müssen wir hier Strukturen erhalten und diesen besonders betroffenen und bedürftigen Betrieben weitere Hilfen zukommen lassen.“

Wirtschaftsministerium setzt endlich eine langanhaltende Forderung der FDP/DVP-Fraktion um


Zum heute vom Wirtschaftsministerium verkündeten Start der Meisterprämie im Handwerk erklärt Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Die Ausdauer der FDP/DVP-Fraktion zahlt sich nach vielen Monaten aus: Endlich setzt das Wirtschaftsministerium unsere Forderungen um und führt die Meisterprämie für Aufstiegsfortbildungen im Handwerk ein! Dies ist die lange überfällige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen und akademischen Bildungswegen sowie ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels“. Die FDP/DVP-Fraktion hat diese Maßnahme bereits lange gefordert und setzte sich im Landtag seit Ende 2018 in mehreren Anträgen massiv dafür ein.

 

Weiter erklärt Schweickert: „Die nun erfolgte Prämie für das Handwerk kann aber nur ein erster Schritt sein. Wir fordern nun schnellstmöglich eine Ausweitung auf alle Meisterabschlüsse, auch die von Industrie- und Handelskammern. Ansonsten haben wir eine klare Ungleichbehandlung bei Meisterabschlüssen. Die Regierung darf hier nicht auf halber Strecke stehen bleiben!“

https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/goll-so-eine-nacht-darf-sich-nie-wiederholen/

Händler haben erklärt, sich möglichst bundeseinheitlichen Hygieneverordnungen unterwerfen zu wollen


Zur Forderung des Handelsverbands nach einer raschen Wiedereröffnung der Einzelhandelsgeschäfte ab dem 20. April, soweit der Verlauf der Corona-Pandemie dies zulasse, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Für viele Betriebe, die jetzt in Existenznot geraten sind, zählt jeder Tag. Und jeder Tag, an dem die Geschäfte geschlossen bleiben müssen, bedeutet einen nicht zu unterschätzenden Verlust für unsere Wirtschaft insgesamt. Die Händler haben erklärt, sich möglichst bundeseinheitlichen geltenden und damit planbaren und verlässlichen Hygieneverordnungen unterwerfen zu wollen. Das wäre eine maßvolle und vernünftige Vorgehensweise im Sinne einer Balance zwischen Gesundheitsschutz und den wirtschaftlichen Erfordernissen. Die Forderung des Handelsverbands nach einer Wiederöffnung der Einzelhandelsgeschäfte, soweit der Verlauf der Corona-Pandemie dies zulässt, unterstütze ich ausdrücklich.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Landesregierung muss darüber nachdenken, wie es wieder weitergehen soll.


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert von der Landesregierung Überlegungen zu einer Öffnungsstrategie am Ende der derzeitigen Coronakrise.

„Im Vordergrund steht Gesundheit. Deshalb kritisiere ich nicht die derzeitigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz“, so Rülke und stellt fest: „Wenn aber Deutschland besser mit den Auswirkungen des Coronavirus umgeht als manch anderes Land, so liegt das nicht zuletzt an unserem funktionierenden Gesundheitswesen.“  Dieses müsse aber nach seinen Aussagen finanziert werden und deshalb müsse auch in der Krise darüber nachgedacht werden, wie an deren Ende die Wirtschaft wieder in die Spur gebracht werden könne. So mache das beispielsweise Österreich gerade vor.

„Derartige Überlegungen vermisse ich bei der Landesregierung vollständig“ so Rülke und fordert auch ein Bewusstsein dafür, dass in der Krise massiv in die Grundrechte der Bürger eingegriffen werde. „Oftmals werden verfassungsrechtlich verbriefte Rechte einfach so per Regierungsverordnung, ohne Befassung des Parlaments, kassiert“, stellt Rülke fest. Es müsse klar sein, dass so etwas keinen Tag länger als unbedingt notwendig geschehe, fordert er und konstatiert: „Auch hier ist keinerlei Strategie bei Grün-Schwarz zu erkennen, wie man wieder zur Normalität zurückkehren will.“

Rülke fordert eine umfassende Strategie, wie man Gesundheitsschutz, Achtung der verfassungsrechtlichen Freiheitsrechte und den Schutz der Wirtschaft in ein Gleichgewicht bringen könne. Außerdem fehle ihm der Blick auf Länder, die die Pandemie erfolgreich eingedämmt haben wie beispielsweise Taiwan. „So könnte eine Öffnungsstrategie begleitet werden von deutlich mehr Tests, einer freiwilligen Verwendung einer App am Handy, die anzeigt, wohin eine Person sich bewegt und eine Maskenpflicht für alle, die im Handel wieder mit Kunden zu tun haben“, regt Rülke an.

Weiter fehle nach seinen Aussagen ein Nachdenken über eine Strategie, wie man der Wirtschaft nach der absehbaren Depression zum Wiederaufstieg verhelfen möchte. „Die Familienunternehmen fordern Kredite, die zu 100 Prozent verbürgt werden. Wie steht die Landesregierung dazu, dass das Land hier in die Verbürgung geht?“, fragt Rülke.

Zur Situation in Europa versichert Rülke die Bereitschaft, anderen europäischen Staaten beim Wiederaufbau zu helfen. Gleichzeitig warnt er davor, dass die Länder Südeuropas ihre Altschulden auf den baden-württembergischen Steuerzahler abwälzten. „Deshalb lehnen wir Eurobonds auch dann ab, wenn sie ‚Coronabonds‘ heißen, und schlagen stattdessen eine Unterstützung der Südländer über den Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) vor. Ich frage mich allerdings, wie die Landesregierung hierzu steht“, so Rülke.

Rülkes abschließende Forderung: „Die Landesregierung muss ihre Schockstarre überwinden und endlich damit anfangen, über eine Öffnungsstrategie zu diskutieren. Ein Blick nach Österreich könnte dabei sicher nicht schaden.“

 

EU-Kommission ermöglichte 100-prozentige Staatsbürgschaften.


Vor dem Hintergrund des Schreibens des Verbands „Die Familienunternehmer“, in dem dieser eine 100%ige Staatsbürgschaft für Kredite an mittelständische Unternehmen fordert, die aufgrund der Corona-Krise unverschuldet in Liquiditätsengpässe gekommen sind, haben sich der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Sprecher für Mittelstand, Prof. Dr. Erik Schweickert, an die Landesregierung gewandt:

„Die EU-Kommission hat in der vergangenen Woche die Kreditvergabe mit 100-prozentiger Bürgschaft durch den Staat ermöglicht. Wir fordern nun, diese neuen Spielräume schnell zu nutzen und die Kreditgestaltung der KfW durch die zuständigen Bundesministerien zu überarbeiten. Der Verband der Familienunternehmer hat zurecht darauf hingewiesen, dass es hier bisher massive Probleme gibt und zahlreiche Arbeitsplätze gefährdet sind. In einem Brief an die Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut haben wir das Land aufgefordert, dass es dazu sein volles Stimmengewicht einsetzt und Druck macht. Sollte dies nicht erfolgreich sein, muss das Land mit eigenen Bürgschaften einspringen. Auch dies haben die Familienunternehmen richtigerweise gefordert“, so Rülke.

 

Schweickert dazu: „Neben der besseren Kreditvergabe sind weitere Unterstützungsmaßnahmen für unsere mittelständische Wirtschaft notwendig. Dazu gehört die Ausweitung des Corona-Rettungsschirmes des Landes auf Unternehmen mit einer Größe zwischen 50 und 250 Mitarbeitern. Durch das inzwischen angelaufene Bundesprogramm hat das Land hier finanzielle Möglichkeiten und muss diese schnell für den Mittelstand nutzen. Daneben ist die rechtzeitige Entwicklung einer Exit-Strategie notwendig. Nur so kann es gelingen, Arbeitsplätze zu retten und den Schaden für die Wirtschaft in Baden-Württemberg einigermaßen zu begrenzen.“

Perspektiven für die Jugend erhalten.


Zur Meldung, wonach der Baden-Württembergische Industrie und Handelskammertag die Kündigung von vielen Auszubildenden insbesondere im Gastgewerbe befürchte, da diese erst nach sechs Wochen einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hätten und viele Betriebe die vorherige sechswöchige Zahlungen nicht tragen könnten, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es muss eine sofortige Lösung beim Kurzarbeitergeld für Azubis her. Wir können es uns nicht leisten, dass eine ganze Generation von Nachwuchskräften durch die Corona-Krise ihre Lebensperspektive verliert. Schon allein vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels müsste es eigentlich klar sein, dass hier unverzügliches Handeln dringend geboten ist. Insbesondere teile ich die Sorge des baden-württembergischen Industrie- und Handelskammertag um die besonders verheerenden Auswirkungen im Gastgewerbe. Es kann nicht sein, dass Betriebe erst sechs Wochen lang zahlen müssen, bevor Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht. Diese Branche ist für uns als Tourismusland wichtig und jeder kennt die berechtigten Klagen über den Fachkräftemangel.“

Ausbleibende Umsätze werden nicht nachgeholt werden und nur eine Exitstrategie schafft Planungssicherheit.


Eindringliche Schreiben des Handelsverbands und des Hotel- und Gaststättenverbands nahmen der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und die wirtschaftspolitische Sprecherin, Gabriele Reich-Gutjahr zum Anlass für ein Schreiben an die Wirtschaftsministerin und fordern darin:

 

„Der vollständige Umsatzausfall ist die unmittelbare Folge von behördlich angeordneten Schließungen in vielen Bereichen des Einzelhandels und der Hotel- und Gaststättenbranche. Fraglos sind diese Einschränkungen zum Gesundheitsschutz geboten, sie schaffen jedoch ein unmittelbar existenzbedrohendes Szenario in diesen Branchen. Denn die Umsätze werden absehbar nicht nachgeholt werden können, während viele Verbindlichkeiten beim Wareneinsatz oder bei Mieten gleichwohl bestehen. Wir haben diese Situation zum Anlass für ein weiteres Schreiben an die Wirtschaftsministerin genommen und ein Maßnahmenpaket für diese Branchen gefordert, die besonders hart von den behördlichen Schließungen betroffen sind.“, so Dr. Hans-Ulrich Rülke.

 

„Wir müssen weiter nachbessern, sowohl bei der Kreditverfügbarkeit, aber auch bei den Soforthilfen. Es bringt nichts, wenn wir durch Stundungen und Kredite die Liquidität in einer Momentaufnahme zwar erhalten, letztlich aber nur den Liquiditätsengpass auf einem späteren Zeitpunkt verschieben, an dem Stundungen fällig werden und der Schuldendienst läuft. Niemand kann heute sicher prognostizieren, wann für die Bürger und Unternehmen eine Rückkehr zur Normalität möglich sein wird. Das schafft Verunsicherung. Deshalb brauchen wir eine Exitstrategie, in welcher Bund und Länder sich abstimmen und aufzeigen, wie ein `Wiederanlaufen´ des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft aussehen kann.“ sagte Gabriele Reich-Gutjahr.

 

Zinslose Kredite beheben den Liquiditätsengpass nicht, sondern verschieben diesen auf einen späteren Zeitpunkt.


Zur heutigen Ankündigung der Wirtschaftsministerin, dass das Hilfsprogramm für mittelgroße Unternehmen in Baden-Württemberg aus zinslosen Krediten besteht sagt der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Die mittelständischen Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl zwischen 51 und 250 Mitarbeitern dürfen nicht weiter durch das Hilferaster fallen. Die Bundessoforthilfen blenden diese Unternehmen aus, somit sehe ich das Land in der Pflicht. Zinslose Kredite sind ein richtiger und konsequenter Schritt zur Liquiditätssicherung dieser Unternehmen.

Allerdings lösen diese Kredite ein kardinales Problem gerade nicht. Denn in vielen Unternehmen, etwa des Einzelhandels oder im Hotel- und Gaststättenbereich, werden die ausbleibenden Umsätze nicht nachgeholt werden. Auch zinslose Kredite werden den Liquiditätsengpass daher nicht beheben, sondern lediglich auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Deshalb erwarte ich, dass der finanzielle Spielraum des Landes nach dem Anlaufen der Bundeshilfen genutzt wird, um den mittelständischen Unternehmen auch mit Soforthilfen direkt zu unterstützen, in denen immerhin rund ein Drittel der Beschäftigten im Land arbeitet.“

Bruchfreies Förderregime muss endlich hergestellt werden.


Zur heutigen Ankündigung der Wirtschaftsministerin für ein Hilfsprogramm für mittelgroße Unternehmen in Baden-Württemberg sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Wir begrüßen die heutige Ankündigung der Wirtschaftsministerin, dass an der Schließung der Förderlücke bei Unternehmen zwischen 50 und 250 Mitarbeitern gearbeitet wird. Das hatten wir am 30. März bereits angemahnt. Leider versäumt die Ministerin, einen Zeitpunkt für die Verfügbarkeit der Hilfe zu nennen, somit fehlt für die betroffenen Unternehmen die notwendige Planungssicherheit.

Die Unternehmensgröße mit einer Beschäftigtenzahl zwischen 50 und 250 fällt derzeit durch das Hilferaster, denn auch die Bundessoforthilfen blenden diese Unternehmen aus. Nach dem Anlaufen der Bundeshilfen sollte der finanzielle Spielraum des Landes genutzt werden, die landesseitigen Hilfen entsprechend auszuweiten und die mittelständischen Unternehmen direkt zu unterstützen, in denen immerhin rund ein Drittel der Beschäftigten im Land arbeitet.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Weitere Anpassungen der Soforthilfen für mittelständische Unternehmen und Ärzte erforderlich.


Zur Anpassung der Fördermodalitäten bei den staatlichen Direkthilfen für die Wirtschaft sagten der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der mittelstands- und handwerkspolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Auch die weitere Ausgestaltung der Soforthilfen für die Wirtschaft muss aus unserer Sicht ein dynamischer Prozess sein, damit wir den vielgestaltigen Situationen der Existenzbedrohung unserer Selbstständigen und mittelständischen Unternehmen im Land gerecht werden. Ein richtiger erster Schritt war der Verzicht auf den Rückgriff privater Rücklagen. Allerdings fallen auch bei der aktuellen Ausgestaltung des Antragsverfahrens noch immer Unternehmen durchs Raster, die wir bei der staatlichen Soforthilfe nicht aus dem Blick verlieren dürfen.“, so Dr. Rülke.

„Noch immer besteht eine Förderlücke bei mittelständischen Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern. Die Bundeshilfen sind limitiert auf kleine Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern und werden nun durch das Land ausgebracht. Sollten diese Bundesmittel die Landeshilfen bei Antragsberechtigten ersetzen, wäre es konsequent, landesseitig den finanziellen Spielraum zu nutzen und auch mittelständische Unternehmen direkt zu unterstützen, in denen immerhin rund ein Drittel der Beschäftigen im Land arbeitet.“ betont der mittelstandspolitische Sprecher Prof. Dr. Erik Schweickert die Notwendigkeit der Anpassung des Hilfsprogramms. Man nehme die grüne Fraktion insoweit beim Wort, die eine entsprechende Ausweitung der Förderkulisse auf Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern befürworte, nachdem sie den Ausführungen des schwarzen Koalitionspartners zunächst pauschal gegen Soforthilfen für die Wirtschaft waren.

„Daneben müssen wir Einmaleffekte bei der Umsatzermittlung sachgerecht handhaben. Auch die niedergelassene Ärzteschaft als Freie Berufe sollen von den Hilfen profitieren, soweit sie aufgrund der Corona-Pandemie Schwierigkeiten bei der Liquidität hat. Durch die Zahlungsmodalitäten im Gesundheitswesen erhielten aber viele Praxen am 20. März von den Krankenkassen die ausstehenden Zahlungen aus dem Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 31. Dezember 2019. Durch diesen Einmaleffekt wird der tatsächliche Umsatz im antragsrelevanten Monat März aber derart verfälscht, dass die Ärzte leer ausgehen würden. Deren Umsatzeinbruch wird sich erst zeitversetzt abbilden – das müssen wir bei den Soforthilfen berücksichtigen. Denn zweifellos dürfen wir die Ärzteschaft nicht wegen Formalismen durch das Raster fallen lassen.“, legt Prof. Dr. Schweickert dar.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Empörte Zuschriften von Selbstständigen und Unternehmern geben Anlass für Schreiben an die Wirtschaftsministerin.


Zu den landesseitigen Soforthilfen für die Wirtschaft im Land und insbesondere zu Fragen der Vergabepraxis dieser Hilfen sagten der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und die wirtschaftspolitische Sprecherin, Gabriele Reich-Gutjahr:

 „Teilweise empörte Zuschriften von Selbstständigen und Unternehmern erreichen uns, seitdem die landesseitigen Soforthilfen nun seit Mittwochabend beantragt werden können. Die Zuschüsse sind vom Landtag als schnelle und unbürokratische Soforthilfen für Selbstständige und Unternehmen auf den Weg gebracht worden. Nun zeigt sich aber, dass diese Hilfe vielerorts nicht ankommen. Wir haben diese Irritation zum Anlass für ein Schreiben an die Wirtschaftsministerien genommen, in dem wir drei kardinale Probleme im Antragsverfahren thematisiert haben.“

„Auf großes Unverständnis stößt die Vorgabe, private Rücklagen vor Beantragung der Soforthilfen ausschöpfen zu müssen. Klar ist insoweit, dass Mitnahmeeffekte möglichst ausgeschlossen werden sollten. Gleichwohl findet sich diese Maßgabe in anderen Ländern nicht und sie widerspricht auch der Intention des Landtags, der einer schnelle und unbürokratischen Liquiditätshilfe den Weg geebnet hat.“ schildert Dr. Hans-Ulrich Rülke die Situation und verweist auf die Antragshinweise in Nordrhein-Westfalen, wo private Rücklagen nicht aufgebraucht werden müssten, um den Zuschuss zu beantragen. „Aus meiner Sicht sind Anpassungen des Antragsverfahrens nötig, wenn die Soforthilfen funktionieren sollen.“

„Die Antragsvoraussetzung, dass Selbstständige ein Drittel des Nettoeinkommens erwirtschaften müssen, schließt Selbstständigkeiten im niedrigschwelligen Nebenerwerb grundsätzlich von den Hilfen aus. Diese Regelung wird sich aus unserer Sicht zum Totengräber der Existenzgründer auswachsen und Anstrengungen zur Förderung von Startups aus der Vergangenheit konterkarieren.“ betont Gabriele Reich-Gutjahr und nimmt noch einen weiteren Themenkomplex in Blick, wonach als Voraussetzung für die Antragsberechtigung grob skizziert das Vorliegen einer Umsatzhalbierung oder eine behördliche Schließung mit Liquiditätsengpass erforderlich sei: „Hier gehen allein die Landesregelungen weit auseinander. Mancherorts müssen die einzelnen Aspekte nur alternativ, nicht kumulativ vorliegen. Für uns stellt sich die Frage, ob man nicht darauf verzichten kann, dass ein von behördlicher Schließung Betroffener auch einen Liquiditätsengpass darzulegen hat.“

Gabriele Reich-Gutjahr

Chance nutzen, um Ausgestaltung zu überdenken, die für kleine Unternehmen das Aus bedeuten könnte.


Zur Meldung, dass die Anwendung der Europäischen Medizinprodukte-Verordnung um ein Jahr verschoben werden soll, sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Die Entscheidung, die Anwendung der Medizinprodukteverordnung aufgrund der aktuellen Corona-Krise auszusetzen, genügt nicht. Die vielen Unternehmen dieser Branche in Baden-Württemberg sind durch die Ausgestaltung der Verordnung in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Deshalb war die europäische Regelung bereits vor der Krise zu recht in der Kritik, da die neuen Zulassungshürden für Medizinprodukte gerade für kleine Unternehmen das Aus bedeuten könnten. Unternehmen, die auf Speziallösungen z.B. chirurgische Scheren spezialisiert sind, müssen nach derzeitigem Stand jede Variante einzeln zulassen. Für ein kleines Unternehmen ist das nicht darstellbar. Für das Gesundheitswesen steigert das Verfahren die Kosten ohne einen Zusatznutzen. Hinzu kommt der Engpass bei den sogenannten „benannten Stellen“. Das hätte eine Situation geschaffen, die vergleichbar wäre mit der Einrichtung einer einzelnen TÜV-Behörde landesweit, zu der jeder Autobesitzer sein Fahrzeug bringen soll. Der Kollaps war vorprogrammiert und hätte viele Unternehmen zusätzlich gezwungen, ihr Sortiment zu verkleinern und hätte Nischenprodukte vom Markt gefegt. Man sollte deshalb nun die Chance nutzen, die Ausgestaltung der Vorgaben nochmals zu überarbeiten und die Sorgen gerade kleiner Unternehmen zu berücksichtigen.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Erweiterter Empfängerkreis denkbar, etwa für Selbstständige und Startups sowie Kulturschaffende.


Zu den heute anlaufenden Direkthilfen für Selbstständige und Unternehmen, die sich infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden, sagte der mittelstands- und handwerkspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Ab heute können die Direkthilfen beantragt werden, für die wir im Landtag den Weg frei gemacht haben und Mittel im Umfang von fünf Milliarden bereitstellen. Mit leichter zeitlicher Verzögerung hat nun auch die Bundesregierung derartige Hilfen vorgesehen, die für Selbstständige und kleine Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten identische Konditionen vorsieht. Die Wirtschaftsministerin beabsichtigt nun, sobald das Bundesgeld zur Verfügung steht, das Landesprogramm in diesen Bereichen zurückzufahren und die Gelder dann für andere Bereiche zur Verfügung zu stellen. Damit erteilt sie einer Kumulation der Soforthilfen eine Absage, obwohl die Kumulierung mit anderen Beihilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, aber auch mit bestehenden de-minimis-Beihilfen´ entsprechend den Eckpunkten „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige“ des Bundeswirtschaftsministeriums explizit grundsätzlich möglich sein soll.

Es wäre nun töricht, vorschnell die Landeshilfen komplementär auszugestalten. Denn in vielen Fällen werden die Hilfen schon jetzt absehbar nicht ausreichen, um insbesondere bei kleineren Unternehmen, wie im Einzelhandel, die laufenden Personal- und Fixkosten wie Mieten abzudecken. Unmissverständlich hat man in Berlin auch formuliert, dass Überkompensationen zurückzuzahlen sind, sofern es sie denn gibt.

Sollte man in der Landesregierung gleichwohl daran festhalten wollen, keine Kumulation zuzulassen, müssen die bereitgestellten Mittel, für mich selbstverständlich, gleichwohl als Direkthilfen an einen erweiterten Empfängerkreis ausgebracht werden. Sei es durch Verbesserungen für Selbstständige und Startups, deren Umsätze schwerlich wie bei einem etablierten Unternehmen darstellbar sind, oder auch für den Bereich der Kulturschaffenden, die bereits sehr früh durch die Einschränkungen des öffentlichen Lebens empfindliche Umsatzeinbußen erlitten haben. Manche Soloselbstständige und Startups werden durch die aktuelle, landesseitige Maßgabe, zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens des Haushalts zu erwirtschaften, gleich doppelt abgestraft. Wir dürfen Existenzgründer nun nicht politisch erdrosseln, deren Gründung noch nicht derart fortgeschritten ist, und die sich noch auf die finanzielle Unterstützung des Haushaltspartners verlassen haben.“

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke

FDP-Fraktionsvorsitzender begrüßt, dass sein Umsetzungsvorschlag angewandt wird.


Zur Ankündigung der CDU, die Finanzhilfen für Baden-Württembergische Unternehmen könnten ab Mittwoch beantragt werden, erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Hans-Ulrich Rülke:

„Vor allem die Kleinunternehmen und Soloselbständigen im Land stehen vor dem Abgrund. Jeder Tag, an dem noch keine Hilfen beantragt werden können, zählt“. Deshalb werde es Zeit, Mittwoch sei eher zu spät, als zu früh.

„Im Übrigen freue ich mich darüber, dass meine Anregung, die Finanzhilfen über die zuständigen Kammern zur Auszahlung zu bringen, nun offensichtlich vom Wirtschaftsministerium aufgegriffen wird“, so Rülke. Er hoffe auf ein maximal unbürokratisches Antragsverfahren, das eigentlich schneller als bis Mittwoch umgesetzt werden kann.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Antragsverfahren darf nicht erst zum Ende der nächsten Woche anlaufen.


Zu der Ankündigung der Landesregierung, das Antragsverfahren für die am gestrigen Tag beschlossenen Direkthilfen für die Wirtschaft erst zum Ende der nächsten Woche einzuführen, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

“Der Landtag hat schnell gehandelt und rund sechs Milliarden an Direkthilfen für die Wirtschaft rasch zur Verfügung gestellt. Diese müssen nun schnell fließen, weil die Hütte beim Mittelstand brennt. Gerade kleine und mittelgroßen Unternehmen, aber auch Selbstständige bangen wegen der Umsatzeinbußen durch die Corona-Krise um ihre Liquidität und Existenz. Wenn die Regierung nun sagt, bis Ende nächster Woche sei das Antragsverfahren entwickelt, so dauert das zu lang. Für die Unternehmen zählt nun jeder Tag, deshalb muss es schneller gehen und der jeweils aktuelle Stand der Dinge muss auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums einsehbar sein. Das Antragsformular muss schlank und einfach sein und schnellstmöglich von der Homepage des Wirtschaftsministeriums runtergeladen werden können. Bei der Ausbringung der Direkthilfen können die Kammern eine zentrale Rolle spielen, die aufgrund ihrer Präsenz in der Fläche und der bereits vorhandenen Unternehmensdaten für eine unbürokratische und schnelle Vermittlung der Hilfen sorgen können.”

Prof. Dr. Erich Schweickert

Gerade kleinen Betrieben und Selbstständigen drohen nun unmittelbare Liquiditätsengpässe.


Zur Mahnung des baden-württembergischen BWIHK-Präsidenten Wolfgang Grenke vor dem anstehenden Krisengespräch mit der Wirtschaftsministerin zu den Auswirkungen des Corona-Virus und Hilfsmöglichkeiten für baden-württembergische Gewerbetreibende beispielsweise bei Messebauern, Veranstaltern, Reiseanbietern, Hoteliers und Gaststättenbetreibern aber auch bei Teilen des stationären Handels sagt der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

 

„Die Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus treffen die hiesigen Unternehmen und Selbstständigen nun unmittelbar. Waren es vor einigen Tagen noch Liefer- und Absatzschwierigkeiten, die den Unternehmen zu schaffen machten, so sind nun Umsatzeinbrüche spürbar. Daher müssen nun alle erdenklichen staatlichen Hilfen aus dem Instrumentenkasten geholt werden, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Insbesondere die kleinen Betriebe und die Selbstständigen sind von den Einschränkungen besonders betroffen und bedürfen staatlicher Hilfe, die unbürokratisch und schnell verfügbar sein muss. An der Schwelle zur Zahlungsunfähigkeit bedarf es unmittelbarer Liquiditätshilfen, Steuergutschriften und auch Barauszahlungen müssen in Betracht gezogen werden.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Lieferengpässe und Absatzschwierigkeiten wegen Corona und der Strukturwandel in der Automobilindustrie machen Unterstützung für Mittelstand und Zulieferer erforderlich.


Zu den Meldungen, dass der Ministerpräsident von der EU fordert, Staatshilfen für die Automobilindustrie zu genehmigen, und die Wirtschaftsministerin die sofortige Soli-Abschaffung wegen des Corona-Virus fordert, sagte der Mittelstandpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„In Zeiten der wirtschaftlichen Eintrübung zeigt sich die Kunst der kraftvollen Mittelstandspolitik. Längst überfällig ist es, gegen die drohende Rezession in Baden-Württemberg Maßnahmen zu ergreifen, die den Unternehmen helfen. Diese sehen sich mit Lieferengpässen und Absatzschwierigkeiten wegen des Corona-Virus konfrontiert, aber auch mit einem tiefgreifenden Strukturwandel, insbesondere in der Automobilindustrie. Gerade der Mittelstand und die zahlreichen Zulieferer ächzen unter der aktuellen Krisenstimmung und wären aus meiner Sicht die richtigen Adressaten für eine Unterstützung von Landesseite.

Die Abschaffung des Solidaritätsbeitrags wäre darüber hinaus eine schnelle und wirkungsvolle Maßnahme zur Entlastung von Bürgern und Unternehmen, die sowieso verfassungsrechtlich geboten ist. Aber auch staatliche Beihilfen abseits von wirtschaftsschwachen Regionen wären vorstellbar, soweit der technologische Umbruch gerade die Automobilregion Baden-Württemberg erfasst. Hier vollzieht sich der Umbruch und ist besonders stark zu spüren, etwa durch Anmeldung zur Kurzarbeit oder drohende Entlassungen. Es steht für mich außer Frage, dass wir hier staatlich gegensteuern müssen, nicht nur durch Anpassungen der Regelungen zur Kurzarbeit.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Ausstehender Gesetzesentwurf der Landesregierung wird an Evaluationsergebnissen und nicht zuletzt den Bedürfnissen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu messen sein.


In er heutigen Debatte zum weiteren Umgang mit dem Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg sagt der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

 

„Der Gesetzesentwurf der AfD zur Abschaffung des Bildungszeitgesetzes kommt zur Unzeit. Den pathologischen Zustand dieses Gesetzesentwurfs bildet schon das Ergebnis der Anhörung ab – denn lediglich die kommunalen Landesverbände haben sich zurückgemeldet und verweisen in Ihrer Stellungnahme darauf, dass sie bereits zum Gesetzesentwurf der FDP-Fraktion im vergangenen Herbst umfassend Position gegen das Bildungszeitgesetz bezogen haben. Damit wird bereits deutlich, dass die inhaltliche Debatte zur Zukunft des Bildungszeitgesetzes im Parlament längst geschehen ist. Die Landesregierung hat mit ihrer Ablehnung unseres Gesetzesentwurfs bereits perpetuiert, dass Sie nicht willens ist, dieses Gesetz abzuschaffen, obwohl die Evaluation desselben genug Anlass dazu geben würde. Zum heutigen Tag könnte man höchstens auf den Wankelmut der CDU beim Thema Bildungszeit setzen, die schon einmal eine 180-Grad-Wendung ihrer Position vollzogen hat. In der Antwort aus dem Wirtschaftsministerium auf meinen jüngsten Antrag zur Zukunft des Bildungszeitgesetzes wurde nochmal deutlich, dass ‚die Landesregierung anstrebt, das Bildungszeitgesetz nicht grundlegend zu ändern. Vielmehr sollen durch Anpassungen die positiven Auswirkungen des Gesetzes weiter verstärkt werden´. Wir werden uns nun auf die Suche nach diesen positiven Auswirkungen machen und den ausstehenden Gesetzesentwurf der Landesregierung nicht nur daran messen, sondern auch an den Evaluationsergebnissen, den Nebenabreden zum Koalitionsvertrag, den zahlreichen Verlautbarungen der Regierungsfraktionen und nicht zuletzt an den Bedürfnissen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die sich mit Streitigkeiten im Betrieb und vor Gericht auf Grund dieses untauglichen Gesetzes konfrontiert sehen.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Bagatellgrenze für Kleinstbeträge wurde von FDP-Fraktion bereits beantragt.


Zur Meldung, dass mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland die Kassenbonpflicht ablehnen, sagte der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Bürger und Unternehmen sprechen sich in deutlicher Mehrheit gegen den Bürokratie- und Müllirrsinn der pauschalen Bonpflicht aus. Das ist nicht nur ein deutliches Signal an die Politik, sondern auch ein Argument für pragmatische Lösungen wie in Frankreich. Die dort eingeführte Bagatellgrenze von zehn Euro verhindert Bürokratie und dämmt die Ressourcenverschwendung ein. Und sie folgt auch der Einsicht, dass die fehlenden digitalen Alternativen und die bei uns sehr restriktiven Ausnahmemöglichkeiten unnötig Bürokratie aufbauen, die Bonflut aber nicht eindämmen können. Es ist mir noch immer unerklärlich, wie ignorant die Landesregierung den Vorschlag der FDP-Fraktion ablehnen konnte, mittels einer Bundesratsinitiative eine solche Bagatellgrenze für Kleinstbeträge auch in Deutschland einzuführen.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Zur Meldung, dass der Industrie- und Handelskammertag eine Ausweitung der Meisterprämie fordert, sagte der mittelstands- und handwerkspolitische Sprecher, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Der beharrliche Einsatz der Liberalen in Sachen Meisterprämie scheint sich nun auszuzahlen. Bereits zu Jahresbeginn haben wir in einer Regierungsbefragung deutlich gemacht, dass sich das Land bei der monetären Anerkennung einer erfolgreichen beruflichen Aufstiegsqualifizierung nicht isolieren sollte. Denn in zwölf anderen Bundesländern gibt es eine solche Prämie bereits. Auch im Wirtschaftsausschuss des Landtags haben wir die Auseinandersetzung zur Sinnhaftigkeit einer Meisterprämie bereits geführt und wurden dort mit unserem Antrag von der Landesregierung abgewiesen, zeitnah ein tragfähiges Konzept aufzulegen.
Der aktuelle Schnellschuss geht fehl, soweit nur die Meister des Handwerks in den Blick genommen werden. Wir müssen die Gleichbehandlung der Meister und somit auch der Industrie- und Kammerabschlüsse insgesamt sicherstellen, um endlich zu einem wichtigen Schritt hin zu mehr Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung zu kommen. Denn nur so können wir dem Mangel an Fach- und Führungskräften entgegentreten. Deshalb dürfen die Regierungsfraktionen nicht auf halbem Wege stehenbleiben und müssen auch die gleichwertigen IHK- bzw. HWK-Fortbildungsprüfungen in Gänze mit einer Prämie honorieren. Sonst stehen durch diese neu geschaffene Ungerechtigkeit Klagen nach dem Grundsatz der Gleichwertigkeit in der Meisterausbildung zu befürchten.
Wir haben bereits in der Diskussion im Plenum des Landtags am vergangenen Donnerstag mehr als deutlich darauf hingewiesen, dass es eine singuläre Lösung für das Handwerk nicht geben sollte, sondern die Gleichbehandlung gleichrangiger Abschlüsse geboten ist. Wir nehmen dabei die Wirtschaftsministerin beim Wort, die selbst auf unser Drängen hin betonte, dass die „Gleichbehandlung der Meister, auch der Industrie, der Kammerabschlüsse insgesamt sicherzustellen“ sei. Wie werden einen Haushaltsantrag stellen, der alle Meister-gleichwertigen HWK- und IHK-Abschlüsse einbezieht. Diesen Antrag werden wir in der morgigen Sitzung des Finanzausschusses zum Einzelplan des Wirtschaftsministeriums einbringen und die Regierungsfraktionen herzlich einladen, diesem Konzept zu folgen.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Zur verlautbarten Einigung zwischen den Regierungsfraktionen Grüne und CDU, in den laufenden Haushaltsberatungen ab sofort eine einmalige Meisterprämie in Höhe von 1.500 Euro vorzusehen, erklärt der mittelstands- und handwerkspolitische Sprecher, Prof. Dr. Erik Schweickert:
„Es ist schön, wenn jetzt die nach eigenen Angaben inhaltlich insolvente CDU auf die Position der FDP einschwenkt. Wir begrüßen es außerordentlich, wenn nun unsere Konzepte übernommen werden und unser Drängen zur Einführung einer Meisterprämie im Handwerk Erfolg hat. Erst zuletzt wurde ein Vorstoß der FDP/DVP Fraktion durch die Regierungsfraktionen gestoppt, diese einzuführen.
Es ist aber falsch, nur die Meister des Handwerks in den Blick zu nehmen, wie es die Regierungsfraktionen nun angekündigt haben. Wir müssen die Gleichbehandlung der Meister und somit auch der Industrie- und Kammerabschlüsse insgesamt sicherstellen, um endlich zu einem wichtigen Schritt hin zu mehr Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung zu kommen. Denn nur mit mehr Meistern können wir dem Mangel an Fach- und Führungskräften entgegentreten. Deshalb dürfen die Regierungsfraktionen nicht auf halben Wege stehenbleiben und müssen auch die gleichwertigen IHK- bzw. HWK-Fortbildungsprüfungen in Gänze mit einer Prämie honorieren. Sonst stehen durch diese neu geschaffene Ungerechtigkeit Klagen nach dem Grundsatz der Gleichwertigkeit in der Meisterausbildung zu befürchten.
Aus diesem Grund ist jetzt die Wirtschaftsministerin gefordert, ihren Ankündigungen aus der Regierungsbefragung vom 30.01.2019 auch Taten folgen zu lassen und die finanzielle Wertschätzung der Meisterausbildung nicht nur den Meistern aus dem Handwerk, sondern auch denen der Industrie sowie der Kammerabschlüsse insgesamt zukommen zu lassen.
Die FDP/DVP Fraktion wird dazu in der kommenden Woche mit gegenfinanzierten Haushaltsanträgen weiter Unterstützung zur Angleichung der akademischen und beruflichen Ausbildung leisten.“

In der heutigen Aktuellen Debatte zur Zukunft des Handwerks in Baden-Württemberg sagte der mittelstands- und handwerkspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Endlich fruchtet unser Drängen zur Einführung einer Meisterprämie. Es ist aber falsch, nur die Meister des Handwerks in Blick zu nehmen, wie es die CDU im Rahmen der heutigen Debatte angekündigt hat. Wir müssen die Gleichbehandlung der Meister, auch der Industrie, der Kammerabschlüsse insgesamt sicherstellen. Im Nachbarland Bayern etwa hat man nicht nur eine Vielzahl von Abschlüssen aus den unterschiedlichsten Arbeitsbereichen mit einer Prämie versehen, sondern diesen Bonus auf jüngst noch von 1500 € auf 2000 € erhöht.
Schon heute gibt es in zwölf Bundesländern bei erfolgreich abgeschlossener Meisterprüfung eine Prämie zwischen 1000 und 4000 Euro. Damit wird die berufliche Qualifikation honoriert, aber auch ein früher Anreiz gegeben, die Meisterausbildung anzugehen. Die Prämie kann gleichzeitig als Anreizgeber gesehen werden, um die Zahl der Meiserabsolventen des Handwerks sowie anderer gleichwertiger IHK- bzw. HWK-Fortbildungsprüfungen vor dem Hintergrund des sich verschärfenden Fachkräftemangels zu steigern.
Schon vor einem Jahr haben wir einen entsprechenden Antrag gestellt und der Landesregierung auch aufgegeben, zeitnah für eine Umsetzung zu sorgen. Im vorgelegten Haushaltsentwurf der Regierung aber findet sich bisher kein einziger Euro für die Meisterprämie.
Auch die Zukunft der Digitalisierungsprämie bleibt fraglich, denn auch zu diesem Zweck findet man keinen Haushaltsansatz. Eine echte Wertschätzung der beruflichen Bildung sieht anders aus. Wir werden hier mit Haushaltsanträgen noch stark nachbessern müssen.“