Fehlgeleitetes Gesetz schafft staatliche Konkurrenz zum privaten Vermessungswesen.

Zur Beratung des Gesetzes zur Änderung des Vermessungsgesetzes für Baden-Württemberg äußert sich der Sprecher für Landesentwicklung der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert, wie folgt:

„Was auf den ersten Blick nach Modernisierung aussieht, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als massiver Eingriff in den Markt. Künftig sollen staatliche Behörden verstärkt Vermessungsdienstleistungen übernehmen – ein Bereich, der bislang von öffentlich bestellten Vermessern abgedeckt wird. Damit macht sich der Staat zum Wettbewerber – und das in einem Sektor, der gerade wegen der Baukrise ohnehin unter Druck steht.

Die ganze Vermessenheit der Ministerin zeigt sich darin, dass nach heftigster Kritik nun plötzlich in die Begründung aufgenommen wurde, die Zahl staatlicher Vermessungsaufträge per Erlass auf zehn pro Jahr zu begrenzen. Dieses Vorgehen ist weder transparent noch zeugt es von parlamentarischem Respekt oder Wertschätzung demokratischer Verfahren.

Wer sich wie die CDU als Partei des Mittelstands bezeichnet, muss auch entsprechend handeln. Stattdessen erleben wir eine grün-schwarze Landesregierung, die den Staatsanteil zu Lasten funktionierender privatwirtschaftlicher Strukturen ausbaut – ein Rückschritt, nicht nur in ordnungspolitischer Hinsicht, sondern auch ein erneutes Eingeständnis der CDU sich nicht gegen die grüne Übermacht durchsetzen zu können.

Die FDP steht jedoch wie keine andere Fraktion für eine starke, unabhängige mittelständische Wirtschaft. Wir lehnen das geplante Vermessungsgesetz in seiner jetzigen Form ab. Der Gesetzentwurf muss noch einmal grundlegend überarbeitet werden. Nur so kann Vertrauen erhalten und ein fairer Wettbewerb gesichert werden. Unser Ziel bleibt klar: Weniger Staat, mehr Eigenverantwortung – für ein modernes und leistungsfähiges Baden-Württemberg.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, kritisiert die Erhebung von Verzugszinsen für eine Rückzahlung der Corona-Soforthilfen durch die L-Bank:

„Die Erhebung von Zinsen für etwaige Coronahilfen-Rückzahlungen ist vollkommen inakzeptabel! Hier werden Unternehmen, die unverschuldet in Not geraten sind, auch noch staatlich abgezockt. Im Mai 2020 verspricht man unbürokratische Hilfe, im November 2021 stellt man Rückzahlungsforderungen auf Basis falscher Berechnungsregeln und nun verlangt man Zinsen? Ich fordere daher die sofortige Aufhebung aller Zinsforderungen – egal, ob diese bereits ergangen sind oder ob dies für die Zukunft geplant ist!“

Hintergrund ist der Versand von – zumindest einzelnen – Zinsbescheiden durch die L-Bank an Unternehmen, die ihre Corona-Soforthilfen aus dem Frühjahr 2020 zurückzahlen müssen. Dort werden Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz – das ergibt aktuell 4,12 Prozent – auf den zurückzuzahlenden Betrag erhoben. In Hamburg ist es zu einer ähnlichen Situation gekommen.

Die Corona-Soforthilfe war eine im Frühjahr 2020 erfolgte Hilfsleistung an Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie und des Lockdowns in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Eine Rückzahlung kann möglich geworden sein, wenn der Geschäftsbetrieb sich besser entwickelt hat, als es bei Beantragung der Hilfen voraussehbar war. Der FDP/DVP-Fraktion sind Fälle bekannt, bei denen dafür Zinsen verlangt wurden.

Des Weiteren kritisiert die FDP/DVP-Fraktion bereits seit Wochen die genauen Regularien, nach denen eine solche Rückzahlung gefordert werden kann. Die Details dazu sind unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen/ erklärt.

Prof. Dr. Erich Schweickert

Statt neuen Belastungen für Mittelstand und Einzelhandel werden eindeutige Kriterien, lokale Modellprojekte und noch schnelleres Impfen gebraucht.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstands-, handwerks- und einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Diskussion um den sogenannten „Brückenlockdown“:

„Der von Bundeskanzlerin Merkel nun unterstützte sogenannte ‚Brückenlockdown‘ ist nur ein neuer Euphemismus, der das Impfchaos und die Strategielosigkeit bei der Corona-Bekämpfung verdecken soll. Wer aber Brücken bauen will, muss auch das Ziel am anderen Ufer kennen. Dazu wird aber keine Aussage getroffen. Es zeigt sich mal wieder, dass nur ein neuer Begriff für altes Handeln verwendet wird, nämlich das plumpe Schließen aller wirtschaftlichen Aktivitäten und Abwälzen der Konsequenzen auf die eh schon vor dem Ruin stehenden Unternehmen.

Wir brauchen daher endlich ein Ende dieser Corona-Politik durch Schlagworte und eine ernsthafte Strategie. Diese muss sich an drei Leitlinien orientieren: Keine neuen Belastungen für die Wirtschaft. Unnötige Bürokratie, gerade im Mittelstand und Handwerk, muss vermieden werden. Zweitens: Wir brauchen endlich gesicherte Kenntnisse, wo Ansteckungen stattfinden, ob Tests Infektionsketten unterbrechen können oder wie sich Teilöffnungen von Handel und Gastronomie auf die Infektionszahl auswirken. Dazu brauchen wir aber weitere Modellprojekte mit wissenschaftlicher Begleitung und in Verantwortung der Kommunen. Diese zeigen bereits vielfach, dass sie ihren Aufgaben in der Pandemiebekämpfung gerecht werden und sich noch selbst mehr zutrauen, wie die vielen Interessenbekundungen nach Modellprojekten belegen. Und drittens: Wir brauchen endlich Verlässlichkeit und Planbarkeit. Impfzusagen müssen eingehalten werden, Maßnahmen sich an Kriterien orientieren und endlich Perspektiven für geschlossene Bereiche entwickelt werden. Wer Brücken bauen will, muss auch das andere Ufer benennen. Ansonsten verkommen diese nur zu Luftschlössern.“