Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, kritisiert die Erhebung von Verzugszinsen für eine Rückzahlung der Corona-Soforthilfen durch die L-Bank:
„Die Erhebung von Zinsen für etwaige Coronahilfen-Rückzahlungen ist vollkommen inakzeptabel! Hier werden Unternehmen, die unverschuldet in Not geraten sind, auch noch staatlich abgezockt. Im Mai 2020 verspricht man unbürokratische Hilfe, im November 2021 stellt man Rückzahlungsforderungen auf Basis falscher Berechnungsregeln und nun verlangt man Zinsen? Ich fordere daher die sofortige Aufhebung aller Zinsforderungen – egal, ob diese bereits ergangen sind oder ob dies für die Zukunft geplant ist!“
Hintergrund ist der Versand von – zumindest einzelnen – Zinsbescheiden durch die L-Bank an Unternehmen, die ihre Corona-Soforthilfen aus dem Frühjahr 2020 zurückzahlen müssen. Dort werden Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz – das ergibt aktuell 4,12 Prozent – auf den zurückzuzahlenden Betrag erhoben. In Hamburg ist es zu einer ähnlichen Situation gekommen.
Die Corona-Soforthilfe war eine im Frühjahr 2020 erfolgte Hilfsleistung an Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie und des Lockdowns in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Eine Rückzahlung kann möglich geworden sein, wenn der Geschäftsbetrieb sich besser entwickelt hat, als es bei Beantragung der Hilfen voraussehbar war. Der FDP/DVP-Fraktion sind Fälle bekannt, bei denen dafür Zinsen verlangt wurden.
Des Weiteren kritisiert die FDP/DVP-Fraktion bereits seit Wochen die genauen Regularien, nach denen eine solche Rückzahlung gefordert werden kann. Die Details dazu sind unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen/ erklärt.