Schweickert: Auch in Corona-Zeiten müssen Verordnungen nachvollziehbar, verständlich und angemessen sein
Gericht kippt zu Recht Zutrittsbegrenzungen im Einzelhandel.
Prof. Dr. Erik Schweickert, der Sprecher für Mittelstand und den Einzelhandel der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Gerichtsentscheidung zu den Zutrittsbegrenzungen im Einzelhandel:
„Wieder einmal zeigt sich die handwerklich schlechte Arbeit der Landesregierung und ein Gericht kippt eine Verordnung! Auch wenn die Corona-Krise eine außerordentliche Zeit ist, müssen die Verordnungen der Landesregierung nachvollziehbar, verständlich und angemessen sein. Dies war einmal mehr nicht der Fall, weshalb der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Zutrittsbegrenzung im Einzelhandel von einer Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche außer Vollzug gesetzt hat. Dies ist richtig so – nicht nur formal sondern auch inhaltlich. Die Infektionslage erlaubt längst eine weitere Öffnung und die Landesregierung sollte hier Geschäften und Bürgern endlich ein angenehmeres Einkaufen ermöglichen. Nun hat auch ein Gericht diese FDP/DVP-Forderung bestätigt. Hoffentlich lernt die Landesregierung daraus und überarbeitet endlich alle Corona-Verordnungen. In diesem Dickicht kann doch niemand mehr durchschauen.“