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Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Chaos und kein Ende: Corona-Soforthilfen

Die Corona-Pandemie stellte im Frühjahr 2020 die gesamte Wirtschaft und Gesellschaft vor umfassende Herausforderungen. Die Landesregierung reagierte am 22. März 2020 mit dem ersten Lockdown. Viele Geschäfte mussten schließen, zahlreiche Branchen waren infolgedessen von erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen betroffen.
Als Gegenmaßnahme wurden noch im März 2020 die Corona-Soforthilfen eingeführt – ein richtiges Programm, welches auch die FDP gefordert und immer unterstützt hatte. Betroffene Betriebe konnten Unterstützungsleistungen in Höhe von 9.000 bis 30.000 Euro beantragen. In Baden-Württemberg nahmen in diesem Zusammenhang rund 240.000 Unternehmen Hilfen in einem Gesamtvolumen von 2,24 Milliarden Euro in Anspruch.
Da die im Frühjahr 2021 ausgezahlten Coronahilfen auf Kalkulationen und Planungsdaten, aber nicht auf tatsächlichen Umsätzen sowie eingetretenen Gewinnen und Verlusten beruhten, war für die Corona-Soforthilfen eine rückwirkende Schlussabrechnung mit anschließender Erhöhung der Hilfszahlungen oder auch Rückzahlung dieser notwendig. Dieses Abrechnungsverfahren startete im Herbst 2021.

Aufgrund reihenweise haarsträubender Fehler sowie mangelnder Planung und chaotischer Verfahrensabläufe der grün-schwarzen Landesregierung ist dieser Prozess im Frühjahr 2026 – fast sechs Jahre nach Start der Soforthilfe – immer noch nicht abgeschlossen. Die Wirtschaft wird benachteiligt, Unternehmen im Unklaren gelassen.

Das gesamte Verfahren führte und führt weiterhin zu erheblichen Problemen, mit denen wir uns als FDP-Fraktion intensiv auseinandergesetzt und uns konsequent für die Unternehmen in unserem Land eingesetzt haben. Insgesamt befindet sich die Landesregierung nun in einer Situation, in der sie gar über 400 Millionen Euro wieder an die Unternehmen rückerstatten muss, von denen Sie das Geld zuvor rechtswidrig zurückverlangt hatte.

Anträge und weitere Informationen

Seit 2021 haben wir uns für die Corona-Soforthilfen eingesetzt. Unsere Anträge an die Landesregierung, Regierungsbefragungen, Debatten im Landtag und öffentliche Sitzungen des Wirtschaftsausschusses finden Sie hier.

Unsere Kritik

  • Ausgestaltung des Abrechnungsprozesses

    Das Rückmeldeverfahren war von Anfang an intransparent, mit unsinnigen und viel zu engen zeitlichen Fristen versehen und der Landesregierung fehlte ein klarer Plan, was sie vorhat und was von den Unternehmen erwartet wird. Beispielsweise wurde nie klar kommuniziert, wann und wie eine Schlussabrechnung vorzulegen ist, diese wurde dann erstmals im Herbst 2021 mit einer viel zu kurzen Frist gefordert und bis heute sind die genauen Inhalte unklar.

    Unklar blieb auch immer, was mit denjenigen Firmen passiert, die keine Abschlussrechnung eingereicht haben. Kleinteilige Änderungen, Anpassungen nach Salamitaktik und ein fehlender Plan, wie man langfristig vorgehen möchte, waren die Merkmale der Arbeit der Landesregierung. Verlässlichkeit und Planbarkeit für die Unternehmen war so nicht gegeben.

  • Stichtagsregelung

    Darüber hinaus entschied sich die Landesregierung bei der Abrechnung der Soforthilfen für eine unsinnige Stichtagsregelung. Relevant für die Höhe der Soforthilfen sollte demnach der Zeitraum drei Monate ab Antragsstellung sein – wenn ein Unternehmen im Frühjahr 2020 also früh einen Antrag gestellt hat, hatte es eine andere Berechnungsbasis als ein Unternehmen, welches spät einen Antrag gestellt hat. Beim einen wurde beispielsweise der wirtschaftlich besondere Zeitraum des Lockdowns einbezogen, bei einem anderen identischen Unternehmen hingegen ein Zeitraum der Geschäftsöffnung und ggf. mit Nachholeffekten inkludiert. Dies wurde im Frühjahr 2020 aber nie angekündigt, führt aber zu erheblichen Ungleichheiten und massiven wirtschaftlichen Unterschieden.

    Mit dieser Methodik hat die Wirtschaftsministerin ihre fehlende wirtschaftspolitische Perspektive offenbart. Zudem erklärte sie, keine Gespräche mit Ministerkollegen aus anderen Bundesländern geführt zu haben – obwohl gerade ein abgestimmtes Vorgehen zu einer sachgerechteren und praktikableren Methodik hätte führen können. Stattdessen stellte die Landesregierung die wirtschaftlich stark belasteten Unternehmen in Baden-Württemberg unter einen Generalverdacht.

  • Rechtswidrige Rückforderungen

    Das größte Problem kam im Oktober 2025: Der VGH Mannheim bestätigte mehrere Urteile von Landgerichten und erklärte einen großen Teil der Rückforderungen der Coronasoforthilfe für rechtswidrig. Die rechtliche Grundlage für einen Teil der Hilfen sei unklar formuliert gewesen, Rückforderungen davon daher rechtswidrig. Dies betrifft rund 62.000 Fälle mit einem Gesamtvolumen von rund 437 Millionen Euro.
    Doch die Landesregierung tätigte wochenlang keine Aussage, welche Schlussfolgerungen sie aus dem Gerichtsurteil zieht und wie sie rechtlich und politisch darauf reagieren wird. Schließlich reagierten am 4. Februar 2026 die Regierungsfraktionen von Grüne und CDU und reichten einen Gesetzesentwurf „Ausgleich im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen des Landes Baden-Württemberg aufgrund der „Richtlinie für die Unterstützung der von der Corona-Pandemie geschädigten Soloselbständigen, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe („Soforthilfe Corona“) vom 22. März 2020“ (Drucksache 17/10266) ein. Das Ziel des Gesetzes ist richtig, die Details und insbesondere seine konkrete Ausgestaltung werden wir noch prüfen.

Unsere Forderungen

Die Coronasoforthilfen aus dem Frühjahr 2020 waren ein wichtiges und richtiges Programm – wir haben eine solche Unterstützung damals gefordert und halten dies nach wie vor für richtig. Ebenso ist richtig, dass die Unternehmen eine rückblickende Schlussabrechnung vorlegen – Geschäftsverläufe können anders als angenommen verlaufen sein und Erhöhungen der Hilfeleistungen, aber eben auch Rückzahlungen dadurch notwendig werden. Doch die Art und Weise der Ausgestaltung durch die Landesregierung und die fehlende Kommunikation und damit nicht vorhandene Planbarkeit waren ein einziges Desaster.
Den Gipfel setzten dem ganzen dann die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim auf.

Für uns ist klar:
Alle Rückzahlungen der Corona-Soforthilfen, die rechtswidrig waren, müssen korrigiert werden – schnell, umfassend, aber bürokratiearm. Auf diese Kriterien werden wir im laufenden Gesetzgebungsverfahren hinwirken. Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein und Vertrauen in den Staat darf nicht bestraft werden.

Stand: 5. Februar 2026

Sechs Themen, die Baden-Württemberg bewegen!

Teil 2: Bildung, Polizei, Pflege

Ob Wirtschaft, Finanzen, Digitalisierung, Bildung, Pflege oder Polizei – Baden-Württemberg steht in vielen Bereichen vor großen Herausforderungen. Wir möchten euch unsere Ideen für das Land kurz und bündig in zwei Teilen vorstellen.

Im zweiten Teil blicken wir heute auf die Themen Bildung, Polizei und Pflege. Bei allen negativen Konsequenzen für unser Bildungswesen hat die Corona-Pandemie auch eines bewirkt: Das allgemeine Bewusstsein für den Wert der Bildung zu schärfen. Das individuelle und das soziale Lernen in Einklang zu bringen, ist nach unserer Überzeugung eine Aufgabe, die einer liberalen Bildungspolitik geradezu auf den Leib geschneidert ist.

Neben der Corona-Krise stellen uns alle aber auch andere aktuelle Entwicklungen vor Herausforderungen. Die Krawallnacht in Stuttgart hat gezeigt, wie fragil die Gesellschaft ist und wie schnell Entwicklungen unkontrolliert eskalieren können. Es ist geboten, nach Gründen zu fragen und diese dann auch anzugehen. Dabei darf es keine Tabus geben. Klare rechtsstaatliche Maßnahmen, beispielsweise zur Bekämpfung von Jugendkriminalität und des Missbrauchs von Aufenthaltsrechten, müssen in die Tat umgesetzt werden. Es geht jetzt nicht nur darum, hinter der Polizei zu stehen, sondern ihr auch den Rücken zu stärken – mit besserer Ausstattung, Organisation und Personal.

Auch die Pflege steht vor großen Herausforderungen: Die grün-schwarze Koalition hat es sich zum Ziel gesetzt, eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen einzurichten. Die Pflegekammer hat aber keinerlei Einfluss auf die unmittelbaren Arbeitsbedingungen, wie vor allem das Gehalt. Wir  meinen: Verbesserungen für die Pflege: Ja! Neue bürokratische Strukturen mit hohen Kosten: Nein!

Für ein Recht auf beste Bildung

Bei allen negativen Konsequenzen für unser Bildungswesen hat die Corona-Pandemie auch eines bewirkt: Das allgemeine Bewusstsein für den Wert der Bildung zu schärfen. Während zuvor junge Menschen auf Kosten ihrer Schulbildung streikten, gehen mittlerweile Eltern für die Bildungschancen ihrer Kinder auf die Straße. Auch die FDP/DVP Fraktion sieht eine ihrer Kernaufgaben darin, einem Recht zur Durchsetzung zu verhelfen, das bis vor kurzem nach allgemeinem Verständnis als Selbstverständlichkeit galt: dem Recht auf Bildung. Dabei gilt es nach unserer Auffassung nicht nur dafür zu sorgen, dass der Unterricht auch unter Pandemiebedingungen im vorgesehenen Umfang stattfinden kann, sondern auch, dass er höchsten Qualitätsansprüchen genügt. Wir haben deshalb ein Positionspapier vorgelegt mit dem Ziel, das Veränderungspotenzial der Krise für eine erstklassige Bildung zu nutzen.


Neben fünf Akutforderungen, die unsere Schulen für Krisen wetterfest machen sollen, ziehen wir auch fünf grundlegende Schlussfolgerungen. Einerseits gilt es, insbesondere die Digitalisierung für die bestmögliche Entfaltung jedes einzelnen Schülers zu nutzen. Andererseits wurde durch die Schulschließungen noch einmal deutlich, dass weder die Mitlernenden noch der Lehrer in einem gelingenden Lernprozess ersetzbar sind. Das individuelle und das soziale Lernen in Einklang zu bringen, ist nach unserer Überzeugung eine Aufgabe, die einer liberalen Bildungspolitik geradezu auf den Leib geschneidert ist.



Unsere Ideen zur Bildung, damit wir #wiederspitzewerden

Wirksame Mittel für unsere Polizei statt nur Placebo

Seit rund zwei Jahren forciert Innenminister Strobl weitere Verschärfungen im Polizeigesetz. Der Entwurf liegt seit einigen Monaten vor. Er enthält beispielsweise eine Ausweitung der Nutzung von Bodycams in Wohnungen, das Recht auf eine weitgehend anlasslose Identitätsfeststellung und Durchsuchung bei Großveranstaltungen und eine kaum eingegrenzte verdeckte Kennzeichenerfassung. Organisationen wie der Anwaltsverband äußerten bereits „durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken“ hinsichtlich einzelner Maßnahmen.


Zufällig beginnen die Gesetzesberatungen nur wenige Wochen nach der Stuttgarter Krawallnacht und schon fordern CDU-Politiker mit Verweis hierauf die bedingungslose Unterstützung für das Vorhaben ein. „Wir müssen aber genau auseinanderhalten, was echten Mehrwert für die Polizeiarbeit hat und was reines Placebo ist“, warnt unser innenpolitischer Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll.

Dass wir heute weniger Polizei auf der Straße als 2016 haben, weil der Innenminister seine Einstellungsoffensive zu spät begann oder sich zehn Polizisten ein Smartphone teilen müssen, sind die wirklichen Probleme für die Polizei – und nicht unzureichende Gesetze.


 „Herr Strobl wollte die Polizeireform zunächst klammheimlich innerhalb von drei Wochen noch vor der Sommerpause durch den Landtag peitschen. Das haben wir verhindert, weil es aus unserer Sicht zwingend einer öffentlichen Expertenanhörung bedarf“

Prof. Dr. Ulrich Goll



Die Expertenanhörung soll voraussichtlich nach der Sommerpause stattfinden. Die FDP/DVP Fraktion wird danach Änderungsanträge einbringen, um sicherzustellen, dass Bürgerrechte nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden.

Pflegekammer

Die grün-schwarze Koalition hat es sich zum Ziel gesetzt, eine Pflegekammer einzurichten. Hierzu wurde im Jahr 2018 eine Umfrage durchgeführt, die jedoch nur selektiv erfolgte. Dabei waren die Fragen aus unserer Sicht auch so gestellt, dass man fast schon automatisch zu einer positiven Einschätzung über die Wirkung einer Pflegekammer kommen musste. Einen ausdrücklichen Hinweis, dass es um eine Pflichtmitgliedschaft mit Pflichtbeiträgen geht, hat auf dem Fragebogen selbst gefehlt. Auch wurde nicht klar benannt, dass die Pflegekammer selbst eben gerade keine Tarifvertragspartei ist und deshalb auf die unmittelbaren Arbeitsbedingungen, wie vor allem das Gehalt, keinerlei Einfluss hat. Wir als FDP/DVP Landtagsfraktion meinen, dass die Pflege ein sehr wichtiger Bereich ist, der gestärkt werden soll. Hierzu haben wir ein umfassendes Papier anhand von sechs Schwerpunktbereichen erarbeitet, das in unserem Internetauftritt einsehbar ist.



Verbesserungen für die Pflege:

Ja!

Neue bürokratische Strukturen mit hohen Kosten:

Nein!



Alles Weitere zur Pflegekammer finden Sie hier.

Sechs Themen, die Baden-Württemberg bewegen!

Teil 1: Wirtschaft, Finanzen und Digitalisierung

Ob Wirtschaft, Finanzen, Digitalisierung, Bildung, Pflege oder Polizei – Baden-Württemberg steht in vielen Bereichen vor großen Herausforderungen. Wir möchten euch unsere Ideen für das Land kurz und bündig in zwei Teilen vorstellen.

Im ersten Teil blicken wir heute auf die Themen Konjunktur, Digitalisierung und Finanzen. Denn: Alle Zahlen weisen darauf hin, dass wir vor einer handfesten Konjunkturkrise stehen. Die Politik muss angesichts dieser ernsten Situation eine Antwort darauf geben, wie es weitergehen kann. Wir haben ein Papier erstellt, in dem Wege aus der Wirtschaftskrise mit klarem liberalen Kompass dargestellt werden. Nur ein Vielklang aus Entlastungen, Entbürokratisierungen, unternehmerischen Freiräumen, Stärkung der Infrastruktur – vor allem im digitalen Bereich – und einer richtigen Technologiepolitik – etwa der Abkehr von der in vielerlei Hinsicht schädlichen Fokussierung auf batteriegetriebene Mobilität – wird den Aufschwung unterstützen können. Unsere Politik nach liberalem Kompass kann sich auch und gerade in schweren Zeiten treu bleiben. Verantwortung für morgen braucht eine klare Sicht auf die Realitäten und Ideen.

Wege aus der Wirtschaftskrise – ein liberaler Kompass

Umsatzausfälle in Milliardenhöhe und flächendeckende Kurzarbeit sind die Vorboten einer Rezession, bei der es um nicht weniger geht als unseren Wohlstand in Baden-Württemberg. Mit einem Konjunkturpaket im Volumen von rund 130 Milliarden Euro will die Bundesregierung den schwierigen Weg aus der Krise bewältigen. Bundestag und Bundesrat haben am 29. Juni 2020 mit dem Corona-Steuerhilfegesetz die temporäre Absenkung der Mehrwertsteuer, einen Kinderbonus sowie steuerliche Erleichterungen und Überbrückungshilfen gerade für kleine und mittelständische Unternehmen beschlossen. Diese Maßnahmen mögen geeignet sein, um das Konsumklima zu verbessern und die Konjunktur anzukurbeln. Sie sind aber auch verbunden mit Bürokratie und nur auf einige Monate angelegt. Vor allem aber bleiben Bundes- und Landesregierung weit hinter den aus unserer Sicht erforderlichen Maßnahmen zurück, die wir bereits Mitte Mai in einem Positionspapier dargelegt haben.

Für die FDP/DVP Faktion ist klar, dass es nur mit einem klaren liberalen Kompass und einem umfassenden Maßnahmenbündel gelingen kann, die Talsohle der Rezession schnell zu durchschreiten. Daher trägt das Papier unter dem Titel „Liberale Wege aus der Wirtschaftskrise“ zahlreiche Konjunkturimpulse zusammen, mit denen wir in zwei Sonderkonjunkturjahren die hiesige Wirtschaft auf Spur halten und den Wohlstand und die Arbeitsplätze im Land sichern wollen.


Mehr zum Thema

Grundlagen der Digitalisierung für den Alltag

Inzwischen ist es in fast jedem gesellschaftlichen Bereich selbstverständlich geworden, seine Geschäfte und Belange online abzuwickeln und erledigen zu können. Wir Freie Demokraten möchten, dass das auch bei Verwaltungsdienstleistungen selbstverständlich ist. Denn damit geht eine erhebliche Zeitersparnis einher, gleichermaßen für Verwaltungspersonal und Bürger. Auch eine Einsparung von unterschiedlichen Ressourcen ist damit möglich. Alles in allem sind E-Government-Dienste ein wichtiger Schritt in Richtung Bürokratieabbau.

Grundlage für jegliche Digitalisierungsbestrebungen ist ein flächendeckender Ausbau des Glasfasernetzes. Denn nur mit schnellem Internet lassen sich neue digitale Anwendungen und Produkte nutzen und weiterentwickeln. Für uns Freie Demokraten bedeutet schnelles Internet 1000 Mbit/s und nicht – wie für die Landesregierung – Bandbreiten von 30 Mbit/s. Wir müssen jetzt zukunftsorientiert handeln um den zunehmenden Bedarf an Bandbreite von Unternehmen, Verwaltungen und Privatpersonen decken zu können.

Um die Mammutaufgabe Digitalisierung stemmen zu können fordern wir Freien Demokraten die Einrichtung eines eigenständigen Digitalisierungsministeriums. Digitalisierung muss auf Landesebene endlich zur Chefsache gemacht werden, halbherzige und schlecht umgesetzte Lösungsansätze wie die Bildungsplattform „ella@BW“ können nicht unser Anspruch sein. Wir brauchen jetzt digitale Lösungen, die das Leben der Menschen einfacher und besser machen. Dabei müssen auch die potentiellen Risiken von Digitalisierung, wie etwa Cyber-Sicherheit und der Schutz kritischer Infrastruktur, ernst genommen werden. Für uns ist wichtig: Alle Menschen müssen von Digitalisierung profitieren und niemand darf sich zurückgelassen fühlen.

So möchten wir aus Baden-Württemberg ein #Smartesländle machen:


Bleibt alles anders

Corona-Krise wendet die Vorzeichen der Finanzpolitik der Landesregierung – scheinbar

Die Finanzpolitik der Landesregierung kam seither so seriös daher: keine neuen Schulden gemacht, sogar 1,25 Milliarden getilgt. Und nun, coronabedingt: 5 Milliarden Euro Schuldenaufnahme für Krisenhilfen, bis zu weiteren 7 Milliarden sind möglich aufgrund der Steuerausfälle in 2020 und 2021. Wahrscheinlich werden diese auch ausgeschöpft. Am Ende könnten 12 Milliarden Euro neue Kredite aufgenommen werden, bei einem Schuldenstand von 45 Milliarden und einem Haushaltsvolumen von ca. 53 Milliarden Euro pro Jahr.

Corona ist ein großer Einschnitt. Was aber wie eine 180 Grad-Wendung aussieht, passt in Wahrheit zum gezeigten Verständnis von Staatsfinanzierung der Grünen und CDU. Man sieht sich nicht in der Verantwortung für die Landesschulden, besonders nicht, wenn man dadurch andere Ausgaben kürzen muss. Daher hat das Land seit 2017 eben nicht, wie eigentlich vorgeschrieben, knapp 7 Milliarden Euro an Schulden getilgt, sondern eben nur 1,25. Der Rest wurde in Sanierungsinvestitionen umgeschichtet. Dass diese nötig sind, bestreitet niemand, aber eine seriöse Haushaltspolitik hätte diese stemmen können und trotzdem Schulden tilgen. Aber eben auf Kosten von Projekten und neuen Stellen!

Sich bei Einweihungen feiern lassen, ist eben attraktiver als Schulden zu tilgen, die draußen niemanden drücken. Und daher ist auch die Neigung der Regierungsfraktionen, bei der möglichen Schuldenaufnahme ans Äußerste des Zulässigen zu gehen, heute schon zu greifen. Das dies auf Kosten zukünftiger Generationen geht, ist bei den sonst so auf Nachhaltigkeit bedachten Parteien keine Überlegung wert.

Mehr als fünf Monate Corona: Ein Blick auf das grün-schwarze Krisenmanagement

Vor mehr als fünf Monaten gab es den ersten Corona-Fall in Baden-Württemberg. Seither ist viel passiert. Vor allem hat sich in den letzten Monaten viel Unmut angesammelt. Ob Schausteller, Marktkaufleute, Gastronomen oder Reiseveranstalter – viele haben demonstriert – für eine Perspektive, für ihre berufliche Zukunft. Die Proteste zeugen von einer Unzufriedenheit mit dem Krisenmanagement der grün-schwarzen Landesregierung. Sie sind Ausdruck einer bisweilen nicht nachvollziehbaren und unverhältnismäßigen Politik. Drei Beispiele für das desaströse Krisenmanagement der Landesregierung:

1. Rechtswidrige Verordnungen

Wie das Fähnchen im Winde drehte sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und seine Landesregierung bei der Frage nach der Flächenbeschränkung für Geschäfte. Zunächst erklärte der Ministerpräsident, er sei für 400 Quadratmeter als Obergrenze für die Öffnung von Geschäften. Vereinzelten Branchen erlaubte die Regierung, den Verkauf auf über 800 Quadratmetern. Wieso aber traute man den Einzelhändlern nicht unabhängig von ihrer Größe zu, die Einhaltung der Hygienevorschriften zu gewährleisten? Wieso kann man sich in einem größeren Laden eher infizieren als in einem kleinen? Und wieso durften einige Geschäfte öffnen und andere, gleichgroße Geschäfte nicht? Der Verwirrung wurde schließlich vom Verwaltungsgericht in Mannheim ein Ende bereitet. Das Gericht kippte die unsinnige Regelung und zwang die Landesregierung somit, die 800 Quadratmeterregel aufzuheben.


Wir meinen: Mit ihren rechtswidrigen Verordnungen schwächte die Landesregierung die Wirtschaft zusätzlich und stiftete Unruhe und Unverständnis für ihre Maßnahmen. Auch in Krisenzeiten müssen die Menschen darauf vertrauen können, dass die Regierung rechtskonforme Verordnungen erlässt.

2. Zu späte Hilfen für betroffene Zweige und keine Perspektiven

Ob Gastronomie, Hotellerie oder Busunternehmer – sie alle mussten sehr lange auf Hilfen warten. Doch wenn keine Einnahmen generiert werden können, zählt jeder Tag. Eine frühzeitigere Unterstützung hätte zumindest partiell Schaden abwenden können.

Und Hilfen für das Schaustellergewerbe, die Veranstaltungs- und Eventbranche sowie das Taxigewerbe? Die schien die Landesregierung völlig vergessen zu haben. Erst Ende Juli nach lautstarken Protesten der Schausteller gab es Unterstützung für die schwer gebeutelte Branche. Der Zorn der Schausteller ist aber völlig berechtigt: Unverschuldet ist nahezu ihre komplette Einnahmequelle weggebrochen. Die Corona-Auflagen gleichen einem Berufsverbot für die Schausteller und Marktkaufleute. Und noch immer ist unklar, ob und wie Weihnachtsmärkte dieses Jahr stattfinden können. Dabei stehen schon jetzt viele Betriebe vor dem Aus. Wir fordern daher, umgehend klare Öffnungskriterien für Weihnachtsmärkte zu definieren und den Schaustellern endlich eine Perspektive zu geben. Ansonsten droht die Politik der grün-schwarzen Landesregierung eine komplette Branche an den Rand ihrer Existenz zu bringen – mit wirtschaftlichem und kulturellem Schaden für das ganze Land!



Wir meinen: Schausteller und Marktkaufleute sind sowohl Wirtschaftszweig als auch Kulturgut. Sie verdienen eine Perspektive!




“Die Sofortmaßnahmen können jedoch nur ein erster Schritt sein. Die Landesregierung muss jetzt auch einen langfristigen Plan entwickeln, um die Konsequenzen der Corona-Krise abzumildern und den Wirtschaftseinbruch wieder auszugleichen.”

Prof. Dr. Erik Schweickert

3. Zu späte Ankündigungen

Das Grundprinzip von Grün-Schwarz während der Corona-Krise ist: Eine Coronaverordnung kommt Sonntagabend um 23 Uhr 59, und die Kommunen sollen sie dann am Montagmorgen umsetzen. Die Einzelhandelsrichtlinie wurde beispielsweise am Samstagmorgen mit höchst komplexen Anforderungen an Einzelhändler und Kommunen zwei Tage vor Beginn erlassen. Wie sollen die Einzelhändler binnen zwei Tagen und dann noch am Wochenende sämtliche Vorgaben auf die Schnelle umsetzen? Beispiel KiTa-Öffnungen: Die Kommunen hatten deutlich gemacht, dass sie für die Umsetzung des Normalbetriebs mindestens eine Woche Vorlauf bräuchten, aber Ministerin Dr. Susanne Eisenmann hatte selbst wenige Tage vor den KiTa-Öffnungen noch kein konkretes Konzept zur Umsetzung vorgelegt.

Unklarheit fast bis zur letzten Sekunde – wir meinen: Komplexe und wichtige Verordnungen mit einer derart geringen Vorlaufzeit zu erlassen, das ist verantwortungslos und zeugt von Kurzsichtigkeit der grün-schwarzen Landesregierung.

Rede von Dr. Hans-Ulrich Rülke vom 20.5.2020 im Landtag


Unser Fazit

Das Krisenmanagement von Grün-Schwarz ist plan- und orientierungslos. Dies führt zur zunehmenden Verunsicherung von Bürgern, Wirtschaft und Kommunen. Wie soll auch Akzeptanz für komplexe Vorgaben entstehen, die nur wenige Tage vorher kommuniziert werden? Wie soll Vertrauen für Maßnahmen entstehen, die vor Gericht nicht Bestand haben? Wie soll Vertrauen in die Politik entstehen, wenn ganze Branchen scheinbar vergessen werden und keine Perspektive aufgezeigt bekommen? Möchten wir eine höhere Akzeptanz der Corona-Maßnahmen erreichen, brauchen wir klare, verhältnismäßige und nachvollziehbare Maßnahmen der Politik. Dafür setzen wir uns als FDP/DVP Fraktion ein!


Wie geht es unseren Einzelhändlern in Baden-Württemberg? Wie kann der Handel die Folgen von Corona überstehen? Und welche Maßnahmen brauchen wir, um den Handel wieder anzukurbeln? Unser einzelhandelspolitischer Sprecher Prof. Dr. Erik Schweickert hat den Praxistest gemacht. In Mühlacker hat er mit Klaus Sämann, Geschäftsführer vom traditionsreichen Kaufhaus Sämann, über die Situation der Einzelhändler im Land gesprochen. Der Einzelhändler plädiert dabei für klare Ansagen und rechtzeitige Verordnungen von der Politik. Auch im Namen seiner Mitarbeiter spricht sich Herr Sämann für verkaufsoffene Sonntage aus. Unser Fazit: Grün-Schwarz muss dem Einzelhandel endlich die Unterstützung geben, die er benötigt – damit unsere Innenstädte nicht ausbluten!



Die schlimmste Krise seit dem zweiten Weltkrieg trifft unsere Wirtschaft aufs Härteste. Die Arbeitslosenzahlen in Baden-Württemberg schnellen in die Höhe auf mittlerweile 270.290 Arbeitslose (Mai 2020). Das ist ein Anstieg von 41% verglichen mit dem Vorjahr. Zudem haben mehr als 100.000 Betriebe für etwa 1,9 Millionen Beschäftigte in Baden-Württemberg Kurzarbeit angezeigt.  Die Produktion ist rückläufig und Umsätze brechen ein. Es droht eine Insolvenzwelle und Massenarbeitslosigkeit. Um das zu verhindern, haben wir als FDP/DVP Fraktion konkrete Maßnahmen für einen wirtschaftlichen Aufschwung vorgelegt. Am 28.05.2020 haben wir diese vor dem Hintergrund der Corona-Krise mit hochkarätigen Vertretern aus der Wirtschaft und einer Vielzahl an interessierten Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen eines Webtalks diskutiert. Diskussionsteilnehmer waren neben unserem Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke der Geschäftsführer des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) Baden-Württemberg Dr. Dietrich Birk sowie der Vorsitzende des Außenwirtschaftsausschusses des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) und ehemalige Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK) Dr. Peter Kulitz.

Unternehmen leiden stark unter der Krise

Unsere Gäste Dr. Birk und Dr. Kulitz gaben den Teilnehmern zu Beginn einen Einblick in die aktuelle schwierige Situation der baden-württembergischen Wirtschaft. So gäben laut Dr. Birk 98 von 100 Maschinenbauunternehmen an, von der Krise betroffen zu sein. Als eine der Schlüsselindustrien ist der Maschinen-und Anlagenbau damit besonders hart von der Krise betroffen. Doch, und da waren sich die Teilnehmer einig, die Corona-Krise ist ein heftiger Schock für die gesamte Industrie in unserem Land. Die IHK habe laut Dr. Kulitz allein in Baden-Württemberg für über 400.000 Anträge für die Zuschüsse im Kleingewerbebereich die Plausibilitätsprüfung übernommen und diese dann an die L-Bank weitergeleitet. Zahlen wie diese klingen bedrohlich, verdeutlichen zugleich aber auch den enormen Handlungsbedarf.

Ein Fitnessprogramm für die Wirtschaft

Wie aber kommen wir raus aus dieser Krise? Dr. Birk forderte hierzu ein „Fitnessprogramm“ mit verbesserten Abschreibungsbedingungen für Investitionsgütern in Form der degressiven AfA, mit einer deutlichen Ausweitung des Verlustrückgangs, Investitionen in die (digitale) Infrastruktur sowie eine sofortige und vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Letzteres sei richtig und ein „klassisches Mittelstandsthema“, ergänzte Dr. Rülke. Der FDP/DVP Fraktionsvorsitzende betonte zugleich, dass es wichtig sei, jetzt vor allem passgenaue Programme statt die klassische Gießkanne auf den Weg zu bringen. Konsumtive Ausgaben können nicht im Vordergrund stehen, sondern investive wie das Fitnessprogramm und wie die FDP/DVP Fraktion in ihrem Positionspapier vorschlägt.

#Aufschwung2022 – Liberale Wege aus der Wirtschaftskrise

Nur dies verhindere Insolvenzwellen und Massenarbeitslosigkeit. Denn: Dr. Rülke befürchtet, dass uns eine solche Insolvenzwelle in verschiedenen Bereichen, insbesondere im Handel, in der Gastronomie aber auch im produzierenden Mittelstand am Ende des Jahres bevorstehen könne, wenn nicht die richtigen Maßnahmen getroffen werden. Eine dieser Maßnahmen und wesentlicher Bestandteil des Fitnessprogramms muss der Bürokratieabbau sein. Laut Dr. Kulitz sei gerade in dieser Krise Schnelligkeit wichtig. Es sei erstaunlich und gut, wie schnell die Regierung und Behörden auf Bürokratie verzichten können, so Dr. Kulitz. Dies müsse unbedingt auch nach der Krise beibehalten werden, um Vertrauen in die Unternehmer zu schaffen und Blockaden zu verhindern. Ein Beitrag zu weniger Bürokratie müsse die Abschaffung des Bildungszeitgesetzes sein, so Dr. Rülke, der für diesen Vorschlag viel Zuspruch erntete. Jedoch zeigt die Ablehnung unseres Gesetzentwurfs zum Abbau von Bürokratie, dass die Entlastung der Unternehmer von unnötiger Bürokratie keine Priorität der grün-schwarzen Landesregierung zu sein scheint. Dabei wirkt ein Gesetz wie das Bildungszeitgesetz „abschreckend“ auf die Unternehmer, wie Dr. Kulitz resümierte.

Investitionen in die (digitale) Infrastruktur und Bildung

Statt unnötiger Bürokratie braucht es Investitionen in die digitale Infrastruktur. Insbesondere die Mittelständler im ländlichen Raum stellen immer wieder fest, dass die Mobilfunknetze nicht entsprechend ertüchtigt sind und dass die Breitbandnetze noch nicht den entsprechenden Stand haben, gab Dr. Birk einen Einblick in die Lage der Betriebe. Es bestünde die Gefahr, ins Hintertreffen zu geraten und an Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren. Und auch an den Schulen sei die digitale Infrastruktur noch unzureichend ausgebaut wie die Krise offengelegt habe, ergänzte Dr. Rülke. Dabei ist Bildung einer der Schlüsselbereiche. Vor allem die duale Ausbildung hob Dr. Kulitz hervor, denn diese „ist eine der ganz großen Assets, die wir in Deutschland haben und in Baden-Württemberg vornedran“. Die Krise dürfe daher nicht dazu führen, dass Abstriche bei der Aus-und Weiterbildung gemacht werden. Im Gegenteil, der Staat müsse ganz gezielt finanzielle Anreize geben, damit Unternehmer nicht bei Lehrstellen sparen. Auch Dr. Birk betonte die gute duale Ausbildung mit den bewährten Partnern aus Handwerk und Handel und Industrie. Wichtig sei demnach „eine gute breite Bildungslandschaft, eine Durchlässigkeit zwischen den unterschiedlichen Schularten, gute Zugangsmöglichkeiten zu den Hochschulen, interessante, attraktive Studiengänge und eine gute duale Ausbildung.“

Impulse für den Wirtschaftsaufschwung gehen

Kurzum: Alle drei Diskutanten plädieren dafür, den Fokus auf investive statt konsumtive Ausgaben zu legen. Insbesondere steuerliche Erleichterungen und Bürokratieabbau sowie Investitionen in Bildung, Forschung & Entwicklung sowie die digitale Infrastruktur müssen Priorität haben. Abstriche bei der (dualen) (Aus-) Bildung dürfe es nicht geben. Auch die Teilnehmer im Webchat diskutierten lebhaft mit und beteiligten sich mit Fragen immer wieder an der Diskussion.

Und auch wenn alle drei Diskutanten nicht mit einem schnellen Aufschwung, sondern mit einer länger anhaltenden Schwächephase rechnen, so gab der Abend auch Anlass zur Hoffnung, denn: Es gibt sie, die Wege aus der Krise hin zu einem Wirtschaftsaufschwung! Man muss sie „nur“ gehen.


Unser Webtalk vom 28.05.2020 in voller Länge.

Unsere Ansprechpartner

Ein Plädoyer für Vertrauen und Eigenverantwortung

Vermeidung sozialer Kontakte, Schließung von Betrieben, kein Heimatbesuch, kein Vereinssport, keine Kita, keine Schule, keine Mittagspause mit den Arbeitskollegen – die letzten Wochen waren mit harten, aber notwendigen Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land verbunden. Doch es hat sich ausgezahlt: Die Corona-Reproduktionsrate in Baden-Württemberg ist deutlich gesunken und liegt unter dem vorgegebenen Ziel von 1. Die Reproduktionsrate gibt an, wie viele Menschen eine infizierte Person ansteckt, d.h. in Baden-Württemberg steckt aktuell im Durchschnitt nicht mehr jeder Infizierte eine andere Person an, da der Wert unter 1 liegt. Ein Erfolg, der auch oder vor allem der Disziplin und dem Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zuzuschreiben ist, die sich allergrößtenteils an die harten (Freiheits-)Einschränkungen und Gesundheits-und Hygienevorschriften gehalten haben.

Disziplin und eigenverantwortliches Handeln honorieren!

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Mit den von der Bundesregierung und den Bundesländern beschlossenen Öffnungsschritten werden die Einschränkungen nun schrittweise aufgehoben und doch honorieren die Lockerungsmaßnahmen das Verantwortungsbewusstsein, die Disziplin und die Solidarität der Menschen nur unzureichend. Vielmehr sind sie aus Sicht der FDP/DVP Fraktion teilweise nicht nachvollziehbar und ungerecht. Vor allem aber lassen sie an einigen Stellen Zutrauen in die Menschen vermissen: Warum wird dem Gastronomen nicht zugetraut, die Corona-Verordnung in seinem Biergarten einhalten zu können? Warum wird dem Hotelier nicht zugetraut, seine Gästezahl im Einklang mit der Corona-Verordnung reglementieren zu können? Warum wird dem Tennisverein nicht zugetraut, seine kontaktarme Sportart unter Einhaltung der Vorschriften durchzuführen? Und warum wird den Betrieben nicht unabhängig von ihrer Größe zugetraut, die Einhaltung des Mindestabstandes zu gewährleisten?

Mehr Vertrauen in die Menschen!

Politik lebt von Vertrauen. Es ist die Basis für gesellschaftliches Zusammenleben und politisches Handeln. Vertrauen ist jedoch keine Einbahnstraße: Ebenso wichtig wie Vertrauen der Bürger und Bürgerinnen in die Politik, ist das Vertrauen der Politik in die Bürgerinnen und Bürger. Es bedingt sich gegenseitig. Als Liberale glauben wir an die Eigenverantwortung der Menschen, an den mündigen Bürger. Wir vertrauen den Menschen. Auch oder besonders in Krisenzeiten. Die Frage nach den Lockerungen ist eine Frage des Zutrauens in die Menschen. Haben wir mehr Vertrauen in das Verantwortungsbewusstsein und die Disziplin der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmerinnen und Unternehmer!

Perspektiven für alle schaffen!

Ein Krisenmanagement, das die Außengastronomie verbietet, während Frisöre mit deutlich engeren Kontakt zu Kunden ab dem 4. Mai wieder öffnen dürfen, das kontaktarme Sportarten untersagt und das willkürliche 800qm Grenzen für Geschäfte festlegt, gefährdet das Vertrauen in die Angemessenheit der Maßnahmen der Landesregierung. Was wir brauchen sind Perspektiven für die Menschen, für ihre Existenzen, für die Wirtschaft in unserem Land: Legen wir eine maximale Kundenanzahl pro Quadratmeter des Geschäftes fest, welche beispielsweise durch Einlassbeschränkungen eingehalten werden kann. Geben wir den Gastronomen und der Tourismusbranche eine Öffnungsperspektive. Erlauben wir Sportarten mit geringen Kontakt zu anderen Menschen. Geben wir den Menschen überall dort, wo es möglich ist und die Gesundheit nicht gefährdet, ihre Freiheiten zurück. Vertrauen wir den Menschen in Baden-Württemberg!

Prof. Dr. Erich Schweickert

Bewertung der aktuellen landespolitischen Lage

Wann und wie können wir zur Normalität zurückkehren? In Abstimmung mit der Bundesregierung haben die Landesregierungen am Mittwoch, 14. April 2020, erste Öffnungsschritte beschlossen. Für uns als FDP/DVP Fraktion ist wichtig, dass das Vorgehen der grün-schwarzen Landesregierung im Kampf gegen die Virusverbreitung für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar und gerecht ist. Warum das Krisenmanagement der Landesregierung aus unserer Sicht an vielen Stellen jedoch nicht nachvollziehbar und falsch ist, legen wir Ihnen in der Bewertung der Fraktion zur aktuellen Lage aus landespolitischer Sicht dar.

Bildung

Die Öffnung der Schulen am 4. Mai ist verantwortbar. Mit Blick auf die Einhaltung der Hygiene- und Gesundheitsschutzvorgaben halten wir es dabei für sinnvoll, mit den Abschlussklassen und den älteren Jahrgängen zu beginnen. In diesem Punkt hat die anderslautende Leopoldina-Empfehlung nicht überzeugt. Insgesamt hält sich die FDP/DVP-Fraktion mit Kritik im Bildungsbereich zurück, die Umsetzung der Wiedereröffnung der Schulen wird angesichts der erheblichen Komplexität der Aufgabe schwierig sein. Probleme werden wir dabei aufgreifen. Wichtig ist, dass sich die Landesregierung auch um die Notfallbetreuung in Kindergärten und Kitas kümmert. Diejenigen, die Familie und Beruf vereinbaren müssen, dürfen in der aktuellen Situation nicht alleine gelassen werden. Gerade, wenn die Betriebe wieder öffnen, ist es unerlässlich, dass die Betreuungsangebote mit dem Bedarf Schritt halten. Die Kultusministerin muss hier ihrer Verantwortung gerecht werden, auf die Kommunen zugehen und mit ihnen auf der Basis von Bedarfsanmeldungen und realistischen Bedarfsprognosen einen Fahrplan zur Sicherstellung der Kinderbetreuung aufstellen. Ein Versäumnis ist es, dass Seitens des Kultusministeriums nicht bereits die letzten Wochen dazu genutzt wurden, mit den kommunalen Schulträgern die Ausstattung der Schulen mit den erforderlichen Hygieneartikeln und Hygieneplänen sicherzustellen.

Dr. Timm Kern

Einzelhandel

Sachwidrig und öffentlich zu kritisieren ist es, die in der Baunutzungsverordnung geregelte 800- Quadratmeter-Grenze für Geschäfte des Einzelhandels zur Pandemie-Bekämpfung heranzuziehen. Es gibt keine Begründung dafür, dass man sich in einem größeren Geschäft schneller infizieren kann als in einem kleinen. Sinnvoll wäre es gewesen, eine maximale Kundenzahl pro Quadratmeter des Geschäftes festzulegen. Diese kann dann beispielsweise durch Einlassbeschränkungen eingehalten werden. Auch im Bundespräsidium der FDP wurde die 800-Quadratmeter-Grenze einhellig abgelehnt.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Gastronomie

Stark zu kritisieren ist, dass es für die besonders massiv von der Coronakrise betroffene Gastronomie seitens der Regierungen überhaupt keine Öffnungsperspektive gibt, noch nicht einmal für die Außengastronomie in den bevorstehenden Sommermonaten. Dass die Außengastronomie verboten bleibt, obwohl beispielsweise Frisöre mit ihrem deutlich engeren Kontakt zu Kunden ab dem 4. Mai wieder öffnen dürfen, verdeutlicht das unangemessene Agieren der Landesregierung.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Sport und kulturelles Leben

Auch für das Vereinswesen und die Kultur bleibt die Landesregierung eine Öffnungsperspektive schuldig. Nicht nachvollziehbar ist, warum beispielsweise Sportarten mit geringen Kontakt zu andern Menschen, wie Golf, Segeln oder Tennis, verboten bleiben, während professioneller Spitzensport und enger Kontakt zu andern Menschen wie bei den bereits erwähnten Frisören erlaubt wird?

Großveranstaltungen

Bis 31. August darf es keine „größeren Veranstaltungen“ geben. Diese Regelung zum heutigen Zeitpunkt zu treffen, ist sachwidrig und wirft bisher ungeklärte Fragen auf. So fehlt es schon an der genaueren Definition, was eine „größere Veranstaltung“ ist. Hier hat die Landeregierung unverzüglich zu entscheiden, denn davon hängt beispielsweise nicht nur ab, ob Musikvereine zu Konzerten einladen können, sondern auch, ob Wahlkreiskonferenzen stattfinden dürfen.

Insgesamt erscheint uns das Krisenmanagement der Regierungen somit an vielen Stellen nicht nachvollziehbar und falsch. Deutlich wird dies auch bei der Regelung zur Nutzung von Atemschutzmasken. Während in Österreich die Öffnung des Einzelhandels auch durch das verpflichtende Tragen von Schutzmasken erleichtert wurde, fehlt es den Regierungen in Deutschland hier an einer klaren Linie. Sie können schon mangels vorhandener Masken in Deutschland keine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken einführen. Es rächt sich, dass die Exekutive in den ersten Wochen der Coronakrise kaum Wert auf Schutzmasken legte, sondern der früheren Auffassung des Robert-Koch-Instituts folgte, wonach es keinen Sinn habe, Schutzmasken zu tragen.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Unser Fraktionsvorsitzender Dr. Hans-Ulrich Rülke im Interview mit der Ludwigsburger Kreiszeitung (Freitag-Ausgabe) zu den Maßnahmen.

Be- statt Entlastungen für Einzelhändler und Umwelt

Schauen Sie auf den Kassenzettel, wenn Sie Ihr Sonntagsbrötchen für 35 Cent beim Bäcker kaufen, die Zeitschrift für 1,40 € vom Kiosk um die Ecke holen oder eine Kugel Eis für 1,50 € bei der Eisdiele bestellen? Nein?

Dann gehören Sie zu den weit über 90% der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, die den Bon bei Kleinstbeträgen nicht mitnehmen. Und dennoch hat die Bundesregierung zum 01.01.2020 die Bonpflicht eingeführt – zum Leidwesen der Einzelhändler und Handwerksbetriebe.

Denn für die Betriebe bedeutet die Bonpflicht vor allem: mehr Müll, mehr Bürokratie, mehr Kosten und nicht recycelbare Abfälle.

Was besagt die Bonpflicht und wer ist betroffen?

Nach der gesetzlichen Grundlage (§ 146a AO) müssen alle Einzelhändler mit elektronischen Kassensystemen ab dem 01.Januar 2020 für jeden Verkaufsvorgang einen Beleg ausstellen. Friseure, Döner-Verkäufer, Kiosk-Besitzer, Bäcker, Metzger und andere Einzelhändler und Kleinstbetriebe müssen somit unabhängig vom Betrag bei jedem Geschäftsvorfall einen Bon ausdrucken. Zudem müssen dieses Jahr die elektronischen Kassen – und Aufzeichnungssysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, wodurch alle Verkäufe aufgezeichnet und Manipulationen an der Kasse erheblich erschwert werden. Zur Umsetzung wird den Betrieben eine Übergangsfrist bis Ende September 2020 gewährt.

Welche Motive stecken hinter der Einführung der Bonpflicht?

Mit der Einführung der Bonpflicht soll der Steuerbetrug in Deutschland bekämpft werden. Jährlich entgehen dem Fiskus nach Schätzungen des Bundesrechnungshofs zehn Milliarden Euro durch Barzahlungen, die nicht korrekt verbucht wurden. Dies entspricht mehr als ein Fünftel des Bundeshaushalts 2020. Durch die Bonpflicht soll sichergestellt werden, dass alle Einnahmen in der elektronischen Kasse erfasst werden, der Kunde dies nachvollziehen und der Steuerprüfer leichter die Richtigkeit der Kasse ermitteln kann. Ob dadurch aber letztlich Steuerbetrug vermieden werden kann, ist fraglich. Vielmehr wird die bargeldintensive Branche unter Generalverdacht gestellt und der Kunde zum verlängerten Arm des Finanzamtes gemacht. Zudem werden durch die Um- bzw. Nachrüstung der Kassensysteme die Umsätze bereits vor nachträglicher Manipulation geschützt. Eine Bonpflicht ist vor diesem Hintergrund redundant.

Welche Auswirkungen hat die Regelung auf die Betriebe?

Die neue gesetzliche Regelung stellt die Betriebe vor enormen Herausforderungen. Für die Umstellung der Kassensysteme fallen für die Betriebe nach ersten Kostenschätzungen zwischen 300 und 500 Euro pro Kasse an. Da eine Vielzahl an Kassen jedoch nicht umgerüstet werden kann, sondern neu erworben werden muss, bewegen sich die Kosten zuweilen im vierstelligen Bereich. In Metzgereibetrieben, in denen Waage und Kasse miteinander verbunden sind, können gar fünfstellige Beträge für eine neue Kasse anfallen. Auf kleine Handwerksbetriebe kommen somit beträchtliche Summen zu.

Neben den Kosten für die technische Umstellung fallen durch die Bonpflicht jährlich beträchtliche Papierkosten an. Das deutsche Bäckerhandwerk rechnet mit fünf Milliarden Papier-Bons pro Jahr. Laut Berechnungen des Handelsverbands Deutschland ergeben die zusätzlichen Kassenbons aneinandergereiht jährlich eine Strecke von zwei Millionen Kilometern. Das ist eine Strecke, die fünf Mal so lang ist wie von der Erde zum Mond. Da der Großteil der Kunden die Belege nicht mitnimmt, entstehen für die Betriebe folglich hohe Müllberge, die es zu entsorgen gilt.

Die Bonpflicht schafft somit zusätzlichen Bürokratieaufwand und kostet den Einzelhändlern vor allem viel Zeit und Geld.

Warum ist die Bonpflicht problematisch für den Umweltschutz?

Neben den betriebswirtschaftlichen Auswirkungen ist die Bonpflicht unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes kritisch zu sehen. Auf eine Anfrage unseres Abgeordneten Prof. Dr. Erik Schweickert zur Kassenbon-Pflicht verteidigt die grün-schwarze Landesregierung die neue Regelung zwar, räumt jedoch ökologische Schäden durch die Kassenzettelflut ein. So könne das Altpapier zukünftig „verstärkt mit Schafstoffen verunreinigt sein“. Denn: Das Papier der Kassenbons ist ein bisphenolhaltiges Thermopapier, d.h. es kann nicht recycelt werden und muss über den Restmüll entsorgt werden. Dies geschieht jedoch häufig nicht, sodass das Papier im Altpapier landet und diesen verunreinigt. Bisphenol A ist laut EU-Verordnung zudem ein „besonders besorgniserregender Stoff“. Und auch dessen Ersatzstoff Bispehnol S gilt als hormonaktive Substanz, d.h. bereits geringe Mengen könnten das Gesundheitssystem von Lebewesen schädigen. Aufgrund dieser problematischen Zusammensetzung des Kassenbonpapiers erscheint es irrsinnig, Gesetze zu erlassen, die die Produktion von nicht-recycelbaren und womöglich gesundheitsschädigenden Papier fördern.

Hinzu kommt: Da die Kunden die Kassenzettel nicht mitnehmen, werden diese direkt für den Mülleimer produziert. Die Bonpflicht kommt somit einer riesigen Papierverschwendung gleich, für die laut Forschern des wissenschaftlichen Instituts des Handels EHI jährlich etwa 8500 Fichten gefällt werden müssen. Das entspricht ca. 12,5 Millionen Kilogramm Holz für die Herstellung des Papiers – eine Menge Holz! Wenn tagtäglich von Umwelt- und Ressourcenschutz sowie Abfallvermeidung gesprochen wird, dann jedoch eine Vorschrift eingeführt wird, durch welche riesige Papiermüllberge entstehen, klafft ein erheblicher Widerspruch zwischen Worten und Taten. Es zeigt sich: Ein Beitrag zu nachhaltigem Umweltschutz ist die Bonpflicht gewiss nicht!

Was muss die (Landes-)Politik jetzt tun?

Die Bonpflicht darf in dieser Form auf keinen Fall bestehen bleiben. Selbstverständlich muss die Betrugsbekämpfung unterstützt werden, aber ohne bürokratischen und umweltpolitischen Unsinn. Daher sollte der Verkauf von Kleinstwaren und Dienstleistungen von der Bonpflicht ausgenommen werden. Die FDP/DVP Fraktion plädiert deshalb für eine Bagatellgrenze von 10 Euro. Hierdurch würde die Belegausgabepflicht für alle Beträge unter 10 Euro entfallen und die Einzelhändler spürbar entlastet. Wir fordern die grün-schwarze Landesregierung auf, mit einer Bundesratsinitiative unseren Vorschlag zu folgen und die Einzelhändler zu stärken.


Quelle: Baden-TV

Denn: Wir brauchen nicht mehr Bürokratie und Belastungen für unsere Betriebe, sondern weniger!

Davon profitieren letztlich alle: die Betriebe, die Kunden und die Umwelt!

Die Bonpflicht geht an der Lebensrealität der Menschen vorbei

Gute Gesetze sollten praxistauglich sein und sich am Alltag und der Lebenswirklichkeit der Menschen orientieren. Dass die Bonpflicht ein solches Gesetz wahrlich nicht ist, demonstrierte unser Abgeordneter Prof. Dr. Erik Schweickert vor dem baden-württembergischen Landtag zusammen mit Bäckern aus der Region. Knapp eine halbe Million Kassenbons – in Zahlen 500.000 – haben sich in nicht einmal einem Monat in Stuttgarter und Pforzheimer Bäckereien angesammelt. Alles Bons, die kein Kunde und kein Bäcker haben möchten.

Für ihren Protest brachten die Bäcker ihre gesammelten Kassenzettel im Vorfeld der Sitzung des Wirtschaftsausschusses zum Landtag. Sie zeigten: Die Bonpflicht produziert Müllberge ohne erkennbaren Nutzen. Kurz vor Beginn der Ausschutzsitzung war der Müllberg auf mehrere Dutzend prallgefüllter Säcke mit Kassenzetteln angewachsen. Gemeinsam mit den Bäckern entleerten die FDP/DVP Landtagsabgeordneten Prof. Dr. Erik Schweickert und Gabriele Reich-Gutjahr die Säcke und Tonne um Tonne füllte sich. Am Ende waren es acht große Mülltonnen und sechs kleinere mit einem Gesamtfassungsvermögen von mehreren tausend Litern.

Wirtschaftsausschuss lehnt FDP/DVP Vorschlag zur Entlastung der Betriebe und der Umwelt ab

Doch das waren noch nicht einmal alle Kassenzettel, denn Schweickert nahm sechs Säcke voller Kassenbons in die Ausschusssitzung mit. Auf diese Weise sollte den Landtagsabgeordneten veranschaulicht werden, welche konkreten Auswirkungen die Bonpflicht auf die Betriebe und die Umwelt hat. Im Ausschuss warben Schweickert und Reich-Gutjahr für den Antrag der FDP/DVP Fraktion, eine Bagatellgrenze von 10€ einzuführen.

Erfolglos!

Trotz Kritik aus allen Reihen an der Bonpflicht lehnten Grüne, CDU und SPD unseren Vorschlag ab. Statt sich über eine Bundesratsinitiative für eine Verbesserung des Gesetzes stark zu machen, toleriert die grün-schwarze Landesregierung demnach weiterhin den Bürokratie– und Müllirrsinn der Bonpflicht. Mit der Lebensrealität der Menschen hat dies nichts zu tun

Unsere Aktion in den sozialen Medien

Pressemitteilungen

Fehlende Verlässlichkeit und Ungleichbehandlung der Firmen zerstört Vertrauen in den Staat


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur Rückzahlung der Corona-Soforthilfen:

„Die Gerichtsurteile des Verwaltungsgerichtshofs sind ein Armutszeugnis für das Wirtschaftsministerium. Einmal mehr wird richterlich festgestellt, dass dort bei den Corona-Soforthilfen schlichtweg schlechte Arbeit gemacht wurde. Die erarbeitete Richtlinie aus dem März 2020 war fehlerhaft und die Rückforderung der Hilfen unangemessen. Dies hätte verhindert werden müssen.

Und die Leidtragenden sind die Unternehmen: Diese werden – je nachdem wann sie ihren Soforthilfeantrag gestellt haben und ob sie Klage eingereicht haben oder nicht – unterschiedlich behandelt und erfahren ein Hin und Her. Verlässliche Politik sieht anders aus. So wird Planbarkeit und Vertrauen in den Staat zerstört!“

Neben Sonntagsöffnungen für automatisierte Kleinläden besteht weiterer Liberalisierungsbedarf


 
Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand und Einzelhandel der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Pläne der Landesregierung zur Anpassung des Ladenschlussgesetzes:
„Die Ankündigung der Grünen zur Anpassung des Ladenschlussgesetzes ist richtig. Wir brauchen dringend Rechtssicherheit und verlässliche Sonntagsöffnungen für automatisierte Kleinläden. Doch die Aussagen des CDU-geführten Wirtschaftsministeriums klingen ganz anders. Es droht wieder einmal, dass diese Landesregierung nicht handlungsfähig ist, Erwartungen weckt und dann nicht liefert. Dann aber wäre der Schaden für den Einzelhandel groß! Wir brauchen Planungssicherheit und Verlässlichkeit für die Unternehmen, und daher muss der Gesetzesentwurf auch wirklich kommen!
Neben der Öffnung für automatisierte Kleinläden ist es aber Zeit für eine weitergehende Überarbeitung des Ladenschlussgesetzes: Tanzverbote an einzelnen Feiertagen, Sonntagsöffnungsverbote für personallose Waschsalons oder der strenge Anlassbezug von verkaufsoffenen Sonntagen sind nicht mehr zeitgemäß. Die Landesregierung sollte kein Stückwerk liefern, sondern das Ladenschlussgesetz grundlegend angehen!“

Wirtschaftsministerin muss jetzt für Klarheit sorgen.

Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg, Rückforderungsbescheide der L-Bank zur Corona-Soforthilfe aufzuheben, erklärt der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Mittelstand, Handwerk und Tourismus, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Seit Jahren kritisieren wir den Vertrauensverlust, den Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut, durch das Rückzahlungsverfahren der Corona-Soforthilfen bei unseren Unternehmen ausgelöst hat. Jetzt legen die Musterurteile des Verwaltungsgerichts Freiburg vorläufig offen, dass der Ärger auf Unternehmensseite vollkommen berechtigt gewesen ist. Die anfängliche Versicherung der Ministerin, dass die Hilfen nicht rückzahlbar seien und die vielen Änderungen an den Förderbedingungen rächen sich jetzt.

Das Wirtschaftsministerium und die L-Bank müssen jetzt schnell für Klarheit sorgen, wie man vor dem Hintergrund der Urteile mit den noch offenen Rückzahlungsforderungen und den bereits rückgeflossenen Geldern von über 600 Millionen umgehen möchte, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestand haben sollte. Unsere Unternehmen verdienen keine weitere Unsicherheit.“

Innenstadtberatung braucht langfristige Perspektive.

Zur Mitteilung des Wirtschaftsministeriums, die Förderung regionaler Innenstadtberater bis 2026 fortzusetzen, erklärt der einzelhandelspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Die Fortsetzung des Innenstadtberater-Programms ist ein gutes Zeichen an die Kommunen und Einzelhändler. Die Berater können eine wichtige Rolle bei der Erarbeitung neuer Konzepte und Lösungen für die Innenstädte spielen. Die erneute Verlängerung des Programms bis 2026 ist deshalb richtig.

Es zeigt sich jedoch auch, dass die Innenstadtentwicklung und deren Förderung einen langen Atem brauchen. Das Ladensterben setzt sich vielerorts weiter fort. Der Bedarf an neuen Ideen und individuell auf die jeweiligen Kommunen abgestimmten Konzepten ist deshalb ungebrochen. Vor diesem Hintergrund begrüße ich die Ausweitung des Programms auf Kommunen mit 5.000-70.000 Einwohnern und die Klarstellung, dass bereits geförderte Kommunen weiterbegleitet werden können. Trotzdem wäre eine weitere Verstetigung über 2026 hinaus notwendig. Die Akteure benötigen Planungssicherheit für einen längeren Zeitraum. Entsprechende Signale der Wirtschaftsministerin müssen frühzeitig erfolgen, denn Innenstadtentwicklung stellt eine Investition in die Lebensqualität und Attraktivität unserer Städte und in die Zukunft des Einzelhandels dar.“

Durch Corona-Pandemie und Onlinehandel schon hohe Belastungen.

Der Sprecher für den Öffentlichen Nahverkehr der FDP/DVP-Fraktion, Hans Dieter Scheerer, unterstützt die Haltung des Handelsverbands Baden-Württemberg. Dieser stellte aktuell fest, dass die insbesondere von Verkehrsminister Herrmann geplante „Nahverkehrsabgabe“ in den Kommunen im Land für den stationären Einzelhandel in den Innenstädten eine Katastrophe bedeuten würde.

„Der stationäre Einzelhandel“, so Scheerer, „ist ohnehin schon sehr stark belastet. Man denke nur an die zwangsweise Schließung während der Corona-Pandemie und den immer stärker zunehmenden Online-Handel. Durch die Einführung einer Nahverkehrsabgabe werden definitiv Kunden davon abgeschreckt, in die Innenstädte zu fahren; das beeinträchtigt die Geschäfte zusätzlich.“

Baden-Württembergs Landesregierung stellt seine Unternehmen schlechte als andere Länder.


Das Bundesland Bayern hat am 18. April bekanntgegeben, dass dort eine Rückzahlung der Corona-Soforthilfe erlassen werden kann, wenn ansonsten die Existenz des Unternehmens gefährdet sei. Man nutze den rechtlichen Spielraum und handele im Sinn der Unternehmen.

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert dies:

„Einmal mehr zeigen andere Bundesländer: Wenn man will, kann man beim den Rückzahlungen der Corona-Soforthilfen im Sinne der Unternehmen handeln und diesen entgegenkommen. Baden-Württembergs Landesregierung hingegen stellt seine Unternehmen immer wieder schlechter als andere Länder. Das fängt bei der unsäglichen Stichtagsregelung an und geht bis zum Rückmeldeverfahren an sich. Man versteckt sich hinter vermeintlichen rechtlichen Hindernisse, die andere Bundesländer trotz gleicher Regelungen nicht sehen. Wenn man aber Politik im Sinne der Unternehmen machen will, muss man aktiv gestalten und nicht nur passiv reagieren! Wann wacht die Landesregierung endlich auf und sieht, welchen Schaden sie anrichtet? Wann handelt sie für und nicht gegen die Unternehmen?“

Weitere Informationen zum Thema Rückzahlungen der Corona-Soforthilfen und den Aktivitäten der FDP/DVP-Fraktion dazu finden Sie unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen/.

Land braucht Strategie!


Zur Meldung, wonach sich der Handelsverband Baden-Württemberg sowie die Kommunen dafür ausgesprochen hätten, alles dafür zu tun, das Geschäft in den Innenstädten anzukurbeln und dabei auch auf verkaufsoffene Sonntage setzten, sagte der Vorsitzende der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Die Situation für die Innenstädte steht mehr und mehr auf der Kippe. Ein lebendiger Handel mit attraktiven Einzelhandelsgeschäften ist die Voraussetzung für lebenswerte Innenstädte. Hier muss die Landesregierung endlich kreativ aktiv werden. Wir haben nach ausführlichen Gesprächen mit den Verantwortlichen vor Ort ein Positionspapier ‚Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel‘ erarbeitet und Lösungen aufgezeigt. Die Zukunft der Innenstadt ist eine Multi-Stakeholder-Aufgabe. Der Innenstadt-Beirat der Landesregierung greift viel zu kurz. Die grün-schwarze Landesregierung gefällt sich offenbar mehr in der Rolle, unserem grünen Verkehrsminister dabei freie Hand zu lassen, ganze Innenstädte autofrei zu machen. Damit erweist sie den Innenstädten einen Bärendienst. Dieser blinde Kulturkampf gegen die individuelle Mobilität ist geradezu ein Konjunkturprogramm fürs Einkaufen im Internet und in den Shopping-Malls auf der grünen Wiese.“

 

Hinweis: Das genannte Positionspapier ist wie folgt einsehbar https://fdp-landtag-bw.de/im-fokus/zukunft-fuer-innenstadt-und-einzelhandel/

 

Gipfel wäre, dass sich der Ministerpräsident künftig KrÄtschmann nennen lässt.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärte in der heutigen aktuellen Debatte „Kretschmanns Erbe – Baden-Württemberg auf dem Weg zum Entwicklungsland?“:

„Die Behauptung, dass Baden-Württemberg zu einem Entwicklungsland werde, klingt wie Hohn und Spott gegenüber den Unternehmerinnen und Unternehmern in unserem Land – deren Erfindergeist und Mut sind nämlich die Basis unseres Wohlstands und ihr Tun sorgt dafür, dass dieses Land vorankommt.

Nicht viel besser als dieser unsinnige Spott ist aber die Wirtschaftspolitik der aktuellen Landesregierung. Im Mai 2022 hat der Ministerpräsident die Ansiedlungsstrategie zur Chefsache erklärt – ein dreiviertel Jahr später steht deren Konkretisierung aber nach wie vor aus. Ähnlich mau sieht es bei Start-ups aus – der Einbruch um 29 Prozent ist ein verheerendes Signal für die jungen Unternehmer! Und als drittens erweist sich die unsägliche ‚Länd‘ – und inzwischen auch ‚CreÄtive House‘ und ‚Digital.LÄND‘-Kampagne – immer mehr als millionenschwere Peinlichkeit, die keine einzige Fachkraft gewinnt. Ich frage mich nur, wann sich der Ministerpräsident nun noch ‚KrÄtschmann‘ nennen lässt.“

 

Reduzierte Digitalisierungsprämie und Versagen bei Ansiedlungen zeigen immensen Aufholbedarf.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert das heute vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus vorgestellte Zukunftsprogramm der Initiative Wirtschaft 4.0 (IW4.0):

„Das heute vorgestellte Zukunftsprogramm ‚Resiliente Wirtschaft 4.0‘ ist nichts anderes als ein Sammelsurium an allen Aktivitäten, die das Wirtschaftsministerium bereits durchführt. Eine übergreifende Strategie wird nicht ersichtlich: Es fehlt sowohl an einer Verzahnung und Abstimmung der einzelnen Maßnahmen als auch an konkreten Zielvorgaben. Wie wird die Umsetzung der Programme kontrolliert? Was sind die Zielvorgaben? Wie viele Unternehmen möchte man fördern oder wie viele Ansiedlungen realisieren? Wie misst man den Fortschritt der Digitalisierung? Das Aufschreiben von Maßnahmen und Ankündigungen ist noch lange keine Strategie!

Besonders schockieren mich jedoch zwei Aussagen:

Zum einen lobt die Landesregierung die überaus sinnvolle Digitalisierungsprämie. Wieso hat man diese dann jedoch für den Doppelhaushalt 2023/24 massiv zurückgestutzt? Die nun vorgesehenen 2 Millionen Euro pro Jahr werden der Nachfrage nicht ansatzweise gerecht und würgen diese sinnvolle Maßnahme brutal ab.

Zum anderen wird angekündigt, ‚Ansiedlungsvorhaben werden künftig mit oberster Priorität innerhalb der Landesregierung behandelt‘ – bedeutet dies, bisher ist das anders gewesen? Ist Tesla nach Berlin und Intel nach Magdeburg gegangen, weil die Landesregierung sich nicht gekümmert hat? Für mich ist diese Aussage nichts anders als ein offenes Eingeständnis des eigenen Versagens.“

Wichtige Impulse im Bereich Innenstadtförderung, Meisterprämie oder Tourismuswirtschaft fehlen.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert den Haushalts-Einzelplan des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus:

„Es ist zwar bitter, aber auch die Wahrheit: Die Jahre 2023 und 2024 werden sehr herausfordernd für unsere Wirtschaft sein. Umso mehr bedarf es eines Haushalts, der diesem gerecht wird und die Unternehmen in Baden-Württemberg zielgerichtet begleitet. Leider leistet dies die Wirtschaftsministerin nicht und legt uns einen Haushalt ohne Ideen und Engagement vor.

Beispielsweise wird die erfolgreiche Landesagentur Leichtbau BW ohne Not und ohne Vorlaufzeit liquidiert, die Einzelhandels-Förderung wird nicht mal ansatzweise der dortigen Krise gerecht und die Meisterprämie für IHK-Berufe lässt weiterhin auf sich warten. Ebenso ist der Mittelansatz für die Digitalisierungsprämie viel zu gering – die erfolgreiche Durchführung des Programms in den vergangenen Jahren müsste doch gezeigt haben, dass hier mehr Unterstützungsbedarf vorhanden ist.

Als Ergebnis wirkt die Wirtschaftsministerin eher als Verwalterin der Reste denn als Gestalterin der Zukunft. Sogar ihr eigener Ministerpräsident scheint ihr nichts mehr zuzutrauen und hat das wichtige, aber auch längst überfällige Thema Ansiedlungsstrategie an sich gezogen!“

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismuspolitischer Sprecher, äußert sich zu diesem Themenbereich innerhalb des Einzelplans:

„Auch beim Thema Tourismus gibt es eklatante Lücken zwischen Worten und Taten bei der Landesregierung. Zwar scheint man richtigerweise erkannt zu haben, dass Tourismus Zukunfts- und Leitbranche für Baden-Württemberg ist – zumindest redet man immer darüber – aber im Handeln zeigt sich das nicht. Im Haushalt wird einfach fortgeschrieben, was in der Vergangenheit schon war, neue Ideen hat man aber keine. Zukunft wird so nicht gestaltet!

Ich werde daher den Eindruck nicht los, dass dieser Landesregierung das Thema Tourismus einfach nicht wichtig ist. Was sich schon immer an ihren sonstigen Maßnahmen zeigt – von Corona-Lockdowns bis zu viel zu spät kommenden Energiepreishilfen – zeigt sich nun auch beim Haushalt. Man redet viel, aber handelt nicht. Doch mit Lippenbekenntnissen lässt sich keine Wirtschaft machen!“

Einrichtung des Beirats greift immerhin eine von zehn FDP-Forderungen auf.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandels- und mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Einrichtung des Beirats Handel/Innenstadt durch die Landesregierung:

„Eine von Zehn – so viele Vorschläge aus unserem Positionspapier ‚Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel‘ hat die Landesregierung nun also mit der Einrichtung des Beirats Handel/Innenstadt umgesetzt. Ich begrüße das und hoffe, dass die neun anderen Vorschläge zügig folgen werden.

Ich befürchte aber auch, dass der Beirat zu kurz greift. Beispielsweise spricht die Landesregierung selbst davon, dass die verkehrliche Situation ein wichtiges Thema für ihn sei. Wo aber ist das dafür zuständige Verkehrsministerium in dem Beirat? Ebenso fehlen die Grundstücksbesitzer: Wenn wir aber über Stadtentwicklung reden wollen, müssen wir auch über Mieten, Flächennutzungen und Bauen sprechen.

Die Zukunft der Innenstadt ist eine Multi-Stakeholder-Herausforderung, dies spiegelt der Beirat so aber nicht wider. Ebenso kann er keinen Innenstadtbeauftragten ersetzen, der die verschiedenen Landesministerien koordiniert und als Ansprechpartner nach außen zur Verfügung steht. Der Beirat darf keineswegs zur Alibi-Veranstaltung werden, der weiteres Handeln verzögert und der Landesregierung eine Ausrede für fortgesetztes Nichtstun gibt. Sie muss endlich umsetzen und mehr tun für unsere Innenstädte, bevor es zu spät ist!“

Die FDP/DVP-Fraktion hat im Laufe des Jahres 2022 die Schwerpunktaktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ durchgeführt und in diesem Rahmen ein Positionspapier veröffentlicht. Einen Überblick über das Thema ist unter https://fdp-dvp-fraktion.de/im-fokus/zukunft-fuer-innenstadt-und-einzelhandel zu finden.

 

FDP-Positionspapier enthält zahlreiche Maßnahmen für lebenswerte Innenstädte.


Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur Situation der Innenstädte und des Einzelhandels in Baden-Württemberg:

„Die Zahlen zum bisherigen Vorweihnachtsgeschäft des Einzelhandels in Baden-Württemberg zeigen eindeutig: Die Krise ist für unsere Innenstädte noch lange nicht vorbei. Leider hat die Landesregierung dies immer noch nicht begriffen und unternimmt einfach zu wenig für Einzelhandel, Gastronomie und alle weiteren Innenstadtakteure. Was genau zu tun ist, hat meine Fraktion in einem Positionspapier ‚Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel‘ ausführlich dargelegt. Unter anderem fordern wir eine landesweite Kampagne ‚Komm in die Innenstadt‘ und einen Innenstadtbeauftragten innerhalb der Landesregierung. Frau Wirtschaftsministerin, Sie dürfen gerne bei uns abschreiben!“

Eine Übersicht über die Aktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ sowie das Positionspapier finden Sie unter https://fdp-landtag-bw.de/im-fokus/zukunft-fuer-innenstadt-und-einzelhandel/.

 

Positionspapier „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ schlägt konkretes Maßnahmenpaket vor.


Dr. Hans Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im Landtag, erklärte in der heutigen Landespressekonferenz:

„Die Digitalisierung und die Konkurrenz mit dem Online-Handel, die unsägliche Corona-Politik der Landesregierung und nun auch noch explodierende Energiepreise stellen zahlreiche Innenstadtakteure vor enorme Herausforderungen. Viele Einzelhändler sind aktuell in ihrer Existenz gefährdet und es drohen Leerstand und Verwahrlosung, Arbeitslosigkeit und wegbrechende Steuereinnahmen.

Meine Fraktion hat daher die Schwerpunktaktion ‚Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel‘ durchgeführt und insgesamt 14 Städte in ganz Baden-Württemberg besucht. Im persönlichen Gespräch mit über 100 Einzelhändlern und Gastronomen, mit Kulturschaffenden oder Stadtverwaltungen, mit Verbänden und Grundstückseigentümern wollten wir wissen: Wo drückt der Schuh in den Innenstädten? Was sind die Sorgen, aber auch Ideen der Innenstadtakteure? Und was müssen Landesregierung und Landtag unternehmen, um auch noch morgen lebenswerte Innenstädte zu haben? Die Erkenntnisse davon sind in unserem heute vorgelegten Positionspapier zusammengefasst.

Das Ergebnis ist eindeutig: Lebenswerte Innenstädte sind auch morgen noch möglich – wenn man jetzt entschieden handelt und entschlossen die Weichen für eine bessere Zukunft stellt. Leider unterlässt die Landesregierung dies – ihre Maßnahmen sind halbherzig, zögerlich und unausgegoren. Hier ist viel mehr Tempo notwendig. Es gilt, heute zu handeln, damit wir auch morgen noch lebenswerte Innenstädte haben!“

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandels- und mittelstandspolitischer Sprecher, ergänzte:

Unser Anspruch ist es, gestalten zu wollen und konstruktive, umsetzbare Vorschläge zu unterbreiten. Unser Positionspapier ist daher konkret und legt zehn größere Handlungsfelder sowie zehn konkrete landespolitische Maßnahmen dar. Die drei wichtigsten Maßnahmen dabei sind:

Erstens, die FDP/DVP begreift die Zukunft der Innenstädte als gemeinsame Aufgabe aller Stakeholder – Land und Kommunen, Verbände und alle Innenstadtakteure müssen daher an einem Strang ziehen. Dies lässt sich am besten durch ein übergreifendes, landesweites Stakeholder-Format organisieren. Ebenso braucht es einen verlässlichen Beauftragten für die Innenstädte bei der Landesregierung – dieser dient als Anlaufpunkt für die Innenstadtakteure und kümmert sich um deren Sorgen und Nöte. Er koordiniert aber auch die Arbeit innerhalb der Landesregierung und zwischen den verschiedenen Ministerien – unsere Schwerpunktaktion hat nämlich klar gezeigt, dass nahezu jedes der zwölf Ministerien die ein oder andere Rolle bei der Innenstadtentwicklung hat.

Zweitens, wir brauchen eine echte Werbekampagne ‚Komm in die Innenstadt!‘. Anstatt weitere Millionen in der peinlichen ‚Länd‘-Aktion zu verschwenden, muss die Landesregierung endlich Werbung für wirklich wichtige Sachen machen. Allen voran muss der Ministerpräsident ein Bekenntnis zu den Innenstädten ablegen und aktiv für deren Besuch werben – nachdem er während der Pandemie von einem Innenstadtbesuch abgeraten und unsinnigerweise sogar Click & Collect verboten hat, gilt es hier viel gutzumachen.

Und drittens, wir müssen die Erreichbarkeit der Innenstädte sicherstellen und eine echte Gleichberechtigung aller Verkehrsmittel erreichen. Ein wesentlicher Faktor – das hat fast jeder unserer Innenstadtbesuche gezeigt – für erfolgreiche Innenstädte ist eine bequeme An- und Abfahrt. Dies kann – je nach Größe, Lage und spezifischen Charakteristika der Stadt und des Innenstadtbesuchers selbst – mit dem Auto, mit Bus oder Bahn oder auch mal per Fuß oder Fahrrad erfolgen. Wichtig ist daher, alle Verkehrsmittel gleich zu behandeln. Der einseitige Kampf der Landesregierung gegen das Auto durch Fahrverbote, den Kampf gegen den Verbrennungsmotor oder explodierende Parkplatzgebühren wird ansonsten zum Innenstadtkiller und bedroht zahlreiche Existenzen und Arbeitsplätze.“

Positionen zur Zukunft von Innenstadt und Einzelhandel

Schwerpunktaktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ formuliert Umsetzungsvorschläge.

Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandels- und mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, erklärte in der heutigen aktuellen Debatte „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel: Politische Maßnahmen für prosperierende Innenstädte und zukunftsfähige Geschäfte“ im Landtag:

„Meine 17 Kollegen und ich in der FDP-Fraktion haben in den vergangenen Monaten 14 Innenstädte in ganz Baden-Württemberg besucht, zahlreiche Expertengespräche geführt und eine ganze Reihe an parlamentarischen Anträgen gestellt. Dabei haben wir gelernt: Es brennt in den Innenstädten unseres Landes. Digitalisierung, Konkurrenz mit dem Versandhandel, innere Sicherheit, Corona oder nun durch die Decke gehende Energiepreise stellen zahlreiche Innenstadtakteure vor existenzielle Herausforderungen.

Wir haben aber auch gelernt: Wandel und Verbesserung sind nötig, aber auch möglich. Dafür muss aber schneller und entschlossener gehandelt werden, als die Landesregierung dies bisher tut. Ihr fehlendes Handeln für unsere Innenstädte kommt schon fast einer unterlassenen Hilfeleistung gleich.

Wir wollen daher die Zukunft der Innenstädte als echte Multi-Stakeholder-Aufgabe begreifen. Wir brauchen ein Format, welches alle Akteure der Innenstadt zusammenbringt. Regelungen zu verkaufsoffenen Sonntagen werden sich nämlich nur gemeinsam zwischen Gewerkschaften, Kirchen und Händlern finden lassen. Ebenso lässt sich innere Sicherheit nur im Zusammenspiel von Polizei, Händlern und Gastronomie sicherstellen. Bisher fehlt aber ein Format, welches alle Stakeholder zusammenbringt und übergreifend, aber gemeinschaftlich nach Lösungen sucht.

Ebenso brauchen wir eine umfassende Kampagne „Komm in die Innenstadt!“. Anstatt abermals Millionen an Euro für die peinliche ‚Länd‘-Aktion aus dem Fenster zu werfen, sollte man endlich mal Marketing für sinnvolle Zwecke betreiben. Während der Pandemie hat der Ministerpräsident dazu aufgerufen, aus den Städten fernzubleiben – jetzt muss er endlich mal ein Bekenntnis für diese ablegen und dazu aufrufen, in die Innenstädte zu kommen. Lebenswerte Innenstädte existieren aufgrund der Menschen – es muss endlich mehr getan werden, damit diese öfters in die Zentren kommen!“

Einen Gesamtüberblick über die Schwerpunktaktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ der FDP-Fraktion finden Sie unter https://fdp-dvp-fraktion.de/im-fokus/zukunft-fuer-innenstadt-und-einzelhandel.

 

Endlich erkennt auch die CDU-Fraktion die Notwendigkeit von ergänzenden Landesprogrammen.


Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, erklärt zur Forderung nach einer „Winterhilfe“ der CDU-Fraktion:

„Endlich erkennt auch die Wirtschaftsministerin und die CDU-Fraktion die Notwendigkeit von ergänzenden Landeshilfen zu den beschlossenen Bundesprogrammen an. Bereits vor Wochen hat meine Fraktion dazu einen Vorschlag vorgelegt und ich habe dies erst am Wochenende bekräftigt – hoffentlich kann sich die CDU damit wenigstens einmal in der Landesregierung gegen die Grünen durchsetzen. Die Umsetzung darf keinesfalls so lange dauern wie die verspätete Einsicht! Unsere Wirtschaft leidet schon zu lange.“

 

 

Unternehmen in Baden-Württemberg brauchen schnelle Unterstützung statt überbordender Bürokratie.


Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, unterstützt die Forderung des BWIHK-Präsidenten nach raschen Soforthilfen für Unternehmen:

„Die derzeitige Gas- und Energiekrise stellt die Unternehmen in Baden-Württemberg vor eine große Herausforderung. Es liegt daher in der dringenden Verantwortung der Landesregierung hier die nötigen Mittel für rasche Soforthilfen zu Verfügung zu stellen. Was bei der Corona-Pandemie möglich war, muss jetzt auch möglich sein. Wer Hand an unseren Mittelstand legt, legt Hand an den Wohlstand Baden-Württembergs.“

FDP-Fraktion diskutiert Ergebnisse ihrer Schwerpunktaktion zu Innenstädten und dem Einzelhandel.


Die FDP-Fraktion hat am Donnerstag, 20. Oktober 2022, eine Diskussionsveranstaltung zum Thema „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ durchgeführt. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus allen Bereichen der Innenstadt wurden Maßnahmen und notwendige Schritte erörtert, um Herausforderungen wie zwei Jahre Corona-Pandemie, Konkurrenz mit dem Online-Handel oder technologische Veränderungen zu meistern und die Zukunft positiv gestalten zu können. Etwa 90 Gäste haben den Vorträgen und der Diskussionsrunde zugehört.

Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, erklärt die Motivation für die Aktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“: „Unsere Innenstädte und der Einzelhandel stehen vor enormen Herausforderungen. Salopp formuliert kann man sagen: ‚Der Kittel brennt‘. Wir wollten daher wissen, wo genau der Schuh drückt und was wir im Landtag konkret für Einzelhändler und Gastronomen, Kulturschaffenden und Kommunen tun können. Dazu hat unsere Fraktion in den vergangenen Monaten 14 Innenstädte in ganz Baden-Württemberg besucht, eine Reihe an Berichtsanträgen an die Landesregierung gestellt und unzählige Gespräche mit Experten und Innenstadtakteuren geführt. Die Erkenntnisse daraus haben wir nun an unserem TOP TALK mit Experten diskutiert und weiter vertieft.“

Hans Dieter Scheerer, arbeitsmarkt- und innovationspolitischer Sprecher, erklärt: „Für erfolgreiche Innenstädte wird ein ganzes Bündel an Maßnahmen und ein langanhaltendes politisches Engagement notwendig sein. Trotzdem konnten wir in unserer Schwerpunktaktion vielversprechende Schritte identifizieren. Beispielsweise brauchen wir eine breit angelegte Aktion ‚Komm in die Innenstadt‘ – die Landesregierung und auch der Ministerpräsident und sein Kabinett müssen persönlich aktiv für die Städte und das Einkaufen vor Ort werben. Das wäre mal eine wirklich sinnvolle Kampagne im Gegensatz zu ‚The Länd‘ oder den aus dem Fenster geschmissenen 60.000 Euro für die Aktion ‚Pendlerbrezel‘ von Verkehrsminister Hermann.“

Prof. Dr. Erik Schweickert, einzel- und mittelstandspolitischer Sprecher, gibt einen Ausblick auf die noch kommenden Schritte: „Im November werden wir unser ausführliches Positionspapier mit einer Fülle an konkreten landespolitischen Maßnahmen vorstellen. Wir sind zwar Opposition, trotzdem ist es aber unser Anspruch, die Zukunft unseres Landes zu gestalten und nicht nur die Landesregierung zu kontrollieren. Dazu machen wir konkrete Vorschläge, die oft auch ohne große Finanzmittel umgesetzt werden können. Es gibt damit dann aber auch keine Ausreden für die Landesregierung, hier nicht endlich aktiv zu werden. Denn wir wollen die Zukunft aktiv gestalten!“

Einen Überblick über die Aktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ ist unter https://fdp-landtag-bw.de/im-fokus/zukunft-fuer-innenstadt-und-einzelhandel/ zu finden. Bei Bedarf können wir Ihnen auch Fotos von der Veranstaltung zur Verfügung stellen.

Die schleppende Genehmigungspraxis beim Switch von Gas auf Öl muss unverzüglich beendet werden.


Unternehmen und Wirtschaftsverbände rügen die Entscheidungsschwäche der baden-württembergischen Landesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden. Über Monate schaffe es die Landesregierung beispielsweise nicht, bei der Energieversorgung die Umstellung von Gas auf Öl zu ermöglichen. Der Ministerpräsident habe sich zwar schon im Juli gegen Erbsenzählerei bei dieser Thematik gewandt, aber passiert sei nichts.

Dazu sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der mittelstandspolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

 

Rülke: „Ministerpräsident Kretschmann muss endlich so auf die Umweltministerin einwirken, dass die schleppende Genehmigungspraxis der Behörden beim Switch von Gas auf Erdöl aufhört. Schon viel zu lange schaut er dem tatenlos zu, statt ernsthaft gegen die Erbsenzählerei in seiner Regierung vorzugehen.“

 

Schweickert: „Es kann nicht sein, dass Betrieben im Land das Wasser bis zum Hals steht, das Umweltministerium aber dem Wirtschaftsministerium Knüppel zwischen die Beine wirft. Offensichtlich hat diese Landesregierung nach Monaten der Krise immer noch nicht verstanden, worauf es für das Land ankommt. Die Wirtschaft muss mit Taten statt Worten unterstützt werden, und das aus allen Ministerien.“

Innenstadtberater mit wichtiger Funktion für Zukunft der Innenstädte.


 

Zur Mitteilung des Wirtschaftsministeriums, die Förderung regionaler Innenstadtberater bis 2024 fortzusetzen, erklärt der einzelhandelspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Die Fortsetzung der Förderung regionaler Innenstadtberater ist ein wichtiges Zeichen für die Kommunen und die dort ansässigen Einzelhändler. Die Berater nehmen eine wichtige Funktion für die Zukunft der Innenstädte ein. Das zeigt sich auch daran, dass der erste Förderaufruf von den zuständigen regionalen Trägern, wie Regionalverbänden, oder Industrie- und Handelskammern sehr gut angenommen wurde. Nichts Anderes ist nun von dem erneuten Förderaufruf bis 2024 zu erwarten.

Angesichts der großen Herausforderungen mit denen sich die Innenstädte und ihre Akteure konfrontiert sehen, ist eine weitere Förderung auch dringend geboten. Wir können nicht davon ausgehen, dass alle Herausforderungen bis zum Jahr 2024 bewältigt werden. Ob sich das Konsumklima im Angesicht der aktuellen Preisexplosionen an den Energie- und Rohstoffmärkten bis dahin erholt, muss bezweifelt werden und auch die Konkurrenz durch den Online-Handel wird sicher nicht geringer. Hinzu kommen die weiterhin spürbaren Nachwirkungen der Corona-Pandemie.

Wir müssen den Blick deshalb bereits heute über 2024 hinauswerfen. Innenstadtentwicklung ist eine langfristige Investition in die Lebensqualität und Attraktivität unserer Städte und in die Zukunft des Einzelhandels. Eine Verstetigung und Weiterentwicklung der Förderung ist deshalb dringend geboten. Es darf nicht nur bei dem jetzigen Schritt bleiben, sondern es müssen rechtzeitig weitere Maßnahmen und Signale erfolgen, die den Akteuren vor Ort Planungssicherheit für einen längeren Zeitraum geben.“

Schwerpunktaktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ besucht als 14. Stadt Radolfzell.


Am Mittwoch, 27. Juli 2022, besuchte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Niko Reith, die Stadtmitte von Radolfzell und informierte sich bei Vor-Ort-Gesprächen mit Einzelhändlern und Gastronomen über deren aktuelle Lage und ihre Ideen für die Zukunft der Innenstädte.

Niko Reith erklärt die Motivation für seinen Besuch: „Die Innenstädte in Baden-Württemberg befinden sich in einer immensen Umbruchphase: Digitalisierung, Online-Handel oder verkehrspolitische Maßnahmen sind große Herausforderungen. Zwei Jahre Pandemie, Fachkräftemangel sowie die Inflation verschärfen dies noch mehr. Daher besuchen ich und meine Fraktionskollegen Innenstadtakteure in ganz Baden-Württemberg und kommen mit diesen ins Gespräch. Vor Ort wollen wir erfahren, wo der Schuh drückt, was die Probleme sind und welche Maßnahmen die Landespolitik ergreifen soll. Wir wollen Politik für die Menschen machen, dazu ist die Rückkopplung vor Ort ein essentieller Bestandteil.“

Der Besuch in Radolfzell war bereits die 14. Station im Rahmen der Schwerpunktaktion „Zukunft für Innenstädte und Einzelhandel“ der FDP-Fraktion. Reith fasst seine Eindrücke von den Gesprächen zusammen: „Radolfzell zeigt sehr deutlich, dass Innenstädte sich in einem Wandel befinden. Dies werden wir nicht ändern können, stattdessen müssen wie sie begleiten und unterstützen, um sich neu zu erfinden. Kernpunkt davon wird eine multifunktionale Nutzung der Innenstädte sein: Einkaufen und Freizeit, Tourismus und Wohnen werden Hand-in-Hand gehen müssen. Dies wird aber nicht ohne private Investitionen gehen – diesen muss ein faires Angebot gemacht werden mit wenig Bürokratie, einer Entschlackung der Landesbauordnung sowie Planungssicherheit. Ebenso brauchen wir niedrigschwellige Förderprogramme für die Innenstadtakteure. Beispielsweise hilft dem typischen Einzelhändler keine Unterstützung für vollautomatisierte Kassen, sinnvoll wären hingegen Informationen zur Stadtentwicklung und Beratung zu Online-Auftritten.“

Niko Reith wurde begleitet von der lokalen Bundestagsabgeordneten für den Wahlkreis Konstanz, Dr. Ann-Veruschka Jurisch. Sie betont auch indirekte Effekte für die Innenstädte: „Ein wichtiger, indirekter Hebel für die Stadtentwicklung liegt in der Bildungspolitik. Die Bedeutung und Rolle von Gewerbe und Wirtschaft für unseren gesellschaftlichen Wohlstand muss schulisch der heranwachsenden Generation unbedingt vermittelt werden – dann werden auch die Anliegen des Einzelhandels verstanden.“

Jürgen Keck, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Gemeinderat Radolfzell, zeigt sich hocherfreut vom Besuch der beiden Abgeordneten: „Die Zukunft der Innenstadt ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Land und Kommunen. Ich freue mich daher außerordentlich, dass Herr Reith und Frau Dr. Jurisch meiner Einladung nach Radolfzell gefolgt sind und damit alle drei Ebenen der Politik vertreten waren. Die heutigen Diskussionen haben klar ergeben, dass man eine Willkommenskultur schaffen muss – wir brauchen keine Verbote und Auflagen, sondern ein Miteinander aller Akteure, von der Politik zur Wirtschaft, von der Kultur bis zum Ordnungsamt. Nur so werden wir den Wandel meistern können.“

 

Im Themenschwerpunkt „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ beschäftigt sich die FDP-Fraktion über mehrere Monate hinweg in parlamentarischen Anträgen, Hintergrundgesprächen sowie Diskussionsveranstaltungen mit den Perspektiven für den stationären Einzelhandel und lebenswerte Innenstädte. Kernelement des Schwerpunktthemas sind Vor-Ort-Besuche bei Einzelhändlern, Gastronomen und weiteren Innenstadtakteuren im ganzen Land. Die Ergebnisse der Besuche werden in ein Positionspapier einfließen, welches konkrete Ideen und politische Forderungen formulieren wird. Dies wird voraussichtlich im vierten Quartal veröffentlicht werden. Ebenso ist am 20. Oktober 2022 eine hochkarätig besetzte Diskussionsrunde im Landtagsgebäude vorgesehen.

Einen allgemeinen Überblick über den Themenschwerpunkt finden Sie unter https://fdp-dvp-fraktion.de/im-fokus/zukunft-fuer-innenstadt-und-einzelhandel/.

Bei Interesse übermitteln wir Ihnen gerne Fotos der Aktion. Bei Bedarf bitte melden!

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Corona-Kredit wäre ein angemessenerer Name für die sogenannte Soforthilfe.


 

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, kommentiert die Meldung der SPD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, wonach bei der Abrechnung der Coronasoforthilfen aus dem Frühjahr 2020 der L-Bank inzwischen 177.909 abgeschlossene Rückmeldungen vorliegen und davon bei 90.969 ein Rückzahlungsbedarf im Gesamtvolumen von knapp 600 Millionen Euro festgestellt wurde:

„Eine Rückzahlungsquote von über 50 Prozent und ein Rückzahlungsvolumen von über einer halben Milliarde Euro bei den Coronasoforthilfen machen deutlich, dass die Baden-Württemberg spezifische Stichtagsregelung zu enormen Ungerechtigkeiten führt und zahlreiche Unternehmen nun mit Rückforderungen belastet werden. Ein angemessenerer Name für die Soforthilfe wäre damit eigentlich Sofortkredit – das Versprechen einer Nicht-Rückzahlung wird ad absurdum geführt. Die Ursache dafür liegt im Agieren unseres Wirtschaftsministeriums – andere Bundesländer haben dies anders gelöst und dort sind solche Rückzahlungen nicht notwendig. Monatelang haben wir von der FDP dafür gekämpft, den Betrachtungszeitraum auch in Baden-Württemberg anzupassen. Leider hat das Ministerium aber nicht gehandelt. Dies ist nach wie vor nicht nachvollziehbar und lässt nur eine Schlussfolgerung zu: Baden-Württembergs Unternehmen leiden, weil das Wirtschaftsministerium untätig geblieben ist. Dort wurden Fehler gemacht, welche die Unternehmen nun ausbaden müssen.“

Das Thema Coronasoforthilfen und eine mögliche Rückzahlung dazu beschäftigt die FDP-Fraktion bereits seit Herbst 2021. In der vergangenen Woche hat sie dazu eine Regierungsbefragung durchgeführt, in deren Rahmen die SPD-Fraktion nach dem aktuellen Stand der Rückzahlungen gefragt hatte. Die Antwort wurde heute von der SPD veröffentlicht.

Eine ausführliche Erklärung des Zusammenhangs und eine Übersicht über unsere bisherigen Aktionen finden Sie unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen/.

 

 

Landesregierung muss ebenfalls Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Forderung der Landeswirtschaftsministerin nach einem Hilfspaket durch den Bund angesichts der Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas:

„Das reflexhafte Rufen der Landeswirtschaftsministerin nach der Bundesebene zeigt einmal mehr, dass sie selbst keine Ideen hat und andere sich nun daher um die Wirtschaft kümmern sollen. Stattdessen sollte sie aber lieber einmal selbst aktiv werden und vor Ort in Baden-Württemberg die Wirtschaft unterstützen. Sinnvolle Maßnahmen hierzu wären – wie wir es gerade erste gestern im Parlament diskutiert haben – eine Ansiedlungsstrategie, die den Namen auch verdient; ein nachhaltiger Bürokratieabbau oder auch eine kraftvolle Unterstützung für StartUps. Die Bundesregierung wird sicherlich ihren Beitrag leisten, aber auch hier in Baden-Württemberg muss endlich mehr passieren um diese Krise meistern zu können.“

 

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Gleiches Programm führt zu unterschiedlichen Ergebnissen in verschiedenen Bundesländern.


In der heutigen Regierungsbefragung hat Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, das Wirtschaftsministerium zum Thema „Anpassung des Betrachtungszeitraums für die Coronasoforthilfe: Was ist im Wirtschaftsministerium passiert?“ befragt.

Nachdem Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut nach Ansicht Schweickerts erneut nicht stichhaltig erklären konnte, wie es zur Schlechterstellung baden-württembergischer Unternehmen beim Betrachtungszeitraum der Soforthilfe kam, kritisiert er: „Was im Bundesland A möglich war, war im Bundesland B wie Baden-Württemberg also nicht möglich. Bei der Ausgestaltung des vom Bund vorgegebenen Rahmens wurde also im hiesigen Wirtschaftsministerium ein Fehler gemacht, der nachträglich nicht mehr geändert werden konnte. Ausbaden müssen es jetzt unsere Unternehmen. Beim Verweis auf andere Bundesländer räumt die Ministerin zwar ein, dass man sich zwar gefragt habe, auf welcher Grundlage diese anderen Regelungen umgesetzt hätten. Das Gespräch mit ihren Ministerkolleginnen und -kollegen hat sie aber nicht gesucht.

Wer noch Anfang Februar behauptet, man wisse auch beim Thema Betrachtungszeitraum der Coronasoforthilfe, wo die Nöte der Unternehmen liegen, sollte seinen Fehler jetzt zumindest einräumen. Aber eine Fehlerkultur gibt es in diesem Ministerium offensichtlich nicht. Das lässt Schlimmes für die Zukunft erahnen.“

Zum Hintergrund: Am 24. Mai 2022 verkündete das Wirtschaftsministerium, dass eine nachträgliche Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums für die Corona-Soforthilfe nicht mehr möglich sei. Dies habe ein juristisches Gutachten eindeutig ergeben. Eine solche Prüfung hatte Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut im Rahmen einer von der FDP-Fraktion beantragten Aktuellen Debatte am 3. Februar 2022 zugesagt.

Damit ergibt sich die Situation, dass der Betrachtungszeitraum der Corona-Soforthilfe in einigen anderen Bundesländern beim ersten des Monats der Beantragung beginnen konnte, während in Baden-Württemberg der Tag der Antragstellung gilt. Die landesspezifische Umsetzung des eigentlich gleichen Corona-Hilfsprogramms war also unterschiedlich. Nachdem die Wirtschaftsministerin in der aktuellen Debatte aber klar erklärt hatte, dass sie die Unternehmen in Baden-Württemberg so gut wie möglich unterstützen will, wollte die FDP-Fraktion nun im Rahmen der Regierungsbefragung in Erfahrung bringen, welcher Fehler bei der Corona-Soforthilfe wo gemacht wurde und was für Schlussfolgerungen daraus gezogen wurden.

In ihrer Antwort führte die Wirtschaftsministerin nun aus, dass man alle Möglichkeiten evaluiert habe, um die Unternehmen in Baden-Württemberg zu unterstützen. Rechtlich sei es allerdings nicht möglich, den Berechnungszeitraum für die Corona-Soforthilfe rückwirkend anzupassen. Hier seien die Hände gebunden.

Weitere Informationen zum Thema Rückzahlung der Coronasoforthilfe und den Initiativen der FDP-Fraktion dazu finden Sie auf unserer Themenwebseite unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen/.

 

Prof. Dr. Erich Schweickert

Rechtsgutachten zur Corona-Soforthilfe ist ein Eingeständnis des Scheiterns.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die heutige Erklärung des Wirtschaftsministeriums, dass eine nachträgliche Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums bei der Corona-Soforthilfe nicht möglich sei:

„Das heute von der Wirtschaftsministerin vorgestellte Rechtsgutachten zur Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums zur Berechnung der Corona-Soforthilfe ist ein Eingeständnis des Scheiterns: Die Wirtschaftsministerin hat im Frühjahr 2020 einen Fehler gemacht, dieser kann aus Gleichbehandlungsgründen nicht nachträglich korrigiert werden und damit müssen zahlreiche Unternehmen in Baden-Württemberg nun ihre Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Die Zusage, kein Unternehmen in Baden-Württemberg schlechter zu stellen, wird also nicht eingehalten. Die großen Ankündigungen entpuppten sich einmal mehr als leere Worthülsen und gebrochene Versprechen. Wieder einmal hat die Wirtschaftsministerin nur geredet und nicht geliefert.

Und um all das herauszufinden, hat man monatelang gebraucht – wir von der FDP-Fraktion haben bereits im vergangenen Jahr auf diese Problematik hingewiesen, aber erst heute ist das Ministerium zu einer eindeutigen Stellungnahme dazu in der Lage. Sechs Monate wurden Firmen also im Ungewissen gehalten, um ihnen anschließend die Tür zuzuschlagen. So geht man nicht mit den Unternehmerinnen und Unternehmern in unserem Land um. Diese haben mehr Kompetenz und eine schnellere Bearbeitung verdient! Dass es anders geht, zeigen zahlreiche andere Bundesländer: Dort wurden von Beginn an Abrechnungsmodalitäten im Sinne der Firmen gewählt und diese unsägliche Debatte musste niemals geführt werden.“

Schwerpunktaktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ macht Station in Offenburg.


Am Freitag, 20. Mai 2022, hat der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Niko Reith, die Innenstadt von Offenburg besucht und sich bei Vor-Ort-Gesprächen bei sechs Einzelhändlern und Gastronomen sowie bei einer Diskussionsrunde mit Verbänden und Stadtverwaltung über die Sorgen und Nöte der Offenburger Innenstadtakteure informiert.

Reith erklärt den Hintergrund des Besuchs: „Innenstädte und Einzelhandel liegen vor enormen Herausforderungen: Die Digitalisierung, die Abwanderung von Kaufkraft in den Onlinehandel oder neue innerstädtische Verkehrskonzepte sind nur einige der Themen. Die letzten zwei Jahre der Corona-Pandemie haben diese Prozesse noch einmal verstärkt und beschleunigt. Um dies besser einordnen zu können und sinnvolle politische Lösungen zu entwickeln, besuchen ich und meine Fraktionskollegen daher Städte in ganz Baden-Württemberg. Wir wollen raus aus dem Landtag gehen und vor Ort erfahren, welche Sorgen und Nöte, aber auch Ideen und Lösungen es direkt bei Einzelhändlern, Gastronomen und anderen Stadtakteuren gibt.“

Der Besuch in Offenburg war der bisher siebte Innenstadtbesuch der FDP-FLandtagsfaktion in diesem Jahr. Reith fasst seine Eindrücke und Erkenntnisse vom Besuchstag zusammen: „Ich habe mutige Gastronomen getroffen, die mitten in der Corona-Krise eine neue Bar eröffnen, dann aber mit langwierigen Baugenehmigungsverfahren und überbordender Regulierung zu kämpfen haben. Ich habe engagierte Verbandsvertreter kennengelernt, die fleißig Netzwerke knüpfen und Ideen transferieren, aber unter ungewisser Finanzierung leiden. Oder ich habe Inhaber von Traditionsgeschäften besuchen dürfen, die Nachwuchssorgen plagen. All dies zeigt mir: Es gibt eine Zukunft für Innenstädte und Einzelhandel, aber dies braucht ein beherztes Miteinander von Land, Kommunen und Unternehmern vor Ort. Aber miteinander kann man die Probleme angehen und Lösungen finden. Offenburg beispielsweise kann noch attraktiver für junge Familien werden, braucht aber auch schnellere Genehmigungsprozesse und verlässliche Förderzusagen von Bund und Land. Und auch wie sonst so oft: Verkehrskonzepte spielen auch in Offenburg eine große Rolle.“

Im Themenschwerpunkt „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ beschäftigt sich die FDP-Fraktion über mehrere Monate hinweg in parlamentarischen Anträgen, Hintergrundgesprächen sowie Diskussionsveranstaltungen mit den Perspektiven für den stationären Einzelhandel und lebenswerte Innenstädte. Kernelement des Schwerpunktthemas sind Vor-Ort-Besuche bei Einzelhändlern, Gastronomen und weiteren Innenstadtakteuren im ganzen Land. In den kommenden Wochen stehen dazu noch Stationen in Ulm (25.05.2022), Villingen-Schwenningen (30.05.2022), Wiesloch (04.07.2022), Nürtingen (07.07.2022) sowie Radolfzell (27.07.2022) an. Die Ergebnisse der Besuche werden in ein Positionspapier einfließen, welches konkrete Ideen und politische Forderungen formulieren wird. Dies wird voraussichtlich im vierten Quartal veröffentlicht werden. Ebenso ist noch eine hochkarätig besetzte Diskussionsrunde im Landtagsgebäude vorgesehen.

Einen allgemeinen Überblick über den Themenschwerpunkt finden Sie unter https://fdp-dvp-fraktion.de/im-fokus/zukunft-fuer-innenstadt-und-einzelhandel/