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Pressemitteilungen

Fahrplan für die Wiedereröffnung der Gastronomie nötig.


Die Möglichkeit für Eisdielen, wieder an der Theke verkaufen zu können, begrüßt der Sprecher für Handwerk und Mittelstand der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Nachdem auf unser Drängen schon zuvor klargestellt wurde, dass Eisdielen mit einer Gaststättenerlaubnis dank der Mischsortimentsregelung öffnen durften, begrüße ich ausdrücklich, dass die Landesregierung am Wochenende den Weg für den Thekenverkauf aller Eisdielen freigemacht hat. Dies rückt das Leben wieder ein Stück weit näher an die Normalität heran, auch wenn natürlich die Vorschriften zum Gesundheitsschutz eingehalten werden müssen.

Jede Öffnung der Geschäfte bedeutet, Vertrauen in die Ladeninhaber sowie die Kunden zu setzen und sich an die Abstands- und Hygienevorschriften zu halten. Wir Freie Demokraten haben dieses Vertrauen in die Menschen.

Jetzt gilt es, schleunigst die Erfahrungen der ersten Tage auszuwerten, und insbesondere für die Gastronomie endlich einen Fahrplan für die Wiedereröffnung zu entwickeln“

Baunutzungsverordnung kein Mittel für Pandemiebekämpfung.


Zu den von der Landesregierung beschlossenen neuen Regelungen zur Öffnung von Geschäften sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Man bekämpft die Corona-Pandemie nicht mit der Baunutzungsverordnung. Die 800-Quadratmeter-Regelung ist nicht nachvollziehbar und kann kein Maßstab für den Hygieneschutz sein. Sie erzeugt nur Ungerechtigkeiten und neue Streitfälle. Stattdessen ist eine Orientierung an Abstandsregelungen und eine Begrenzung der Anzahl der Personen pro Quadratmeter Verkaufsfläche ein sinnvolles Kriterium“.

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für den Mittelstand der FDP/DVP Fraktion, ergänzt dazu:

„Die Landesregierung zwingt mit dieser Auslegung einzelne Einzelhändler in die Insolvenz. Die wirtschaftliche Not wird weiter verschlimmert und es entsteht eine klare Ungleichbehandlung. Andere Bundesländer machen vor, dass hier auch sinnvollere Lösungen möglich sind. Ohne Chancen auf baldige Einnahmen werden weitere Arbeitsplätze in Baden-Württemberg gefährdet“.

Ungerechte und bürokratische Regelungen lösen die Probleme nicht.


Zur Meldung, wonach Ministerpräsident Kretschmann die Kriterien für eine Ladenöffnung bis 800qm ab kommenden Montag verteidigt, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Man bekämpft keine Pandemie mit der Baunutzungsverordnung, die Argumentation von Ministerpräsident Kretschmann überzeugt daher nicht. Die vorgesehene Regelung erzeugt Ungerechtigkeiten und bürokratische Streitfälle. Es ist auch nicht einsichtig, weshalb man sich auf großer Fläche eher infizieren soll als auf enger Fläche. Besser wäre eine Orientierung an Hygiene- und Abstandsregeln sowie ein Umrechnen von Flächen auf die zulässige Zahl der Kunden. Die von der Landesregierung getroffene Regelung ist jedoch nicht geeignet, der Pandemie in angemessener Weise zu begegnen.“

Insolvenzen und erneuter Bundesländer-Flickenteppich drohen.


Die aktuell beschlossenen Detailregelungen der Landesregierung über die ab Montag geltenden Regelungen zur Wiederöffnung von Einzelhandelsgeschäften stößt beim Sprecher für Handwerk und Mittelstand der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert, auf deutliche Kritik.

Die Landesregierung hat beschlossen, die 800-Quadratmeter-Regelung explizit so auszulegen, dass eine Verkleinerung der Verkaufsfläche bei einzelnen Geschäfte nicht gestattet ist, um eine Öffnung am Montag zu ermöglichen.

Schweickert mahnt: „Die Landesregierung zeigt mit ihrer heutigen Entscheidung, dass Sie willentlich bereit ist, einige Einzelhändler in die Insolvenz zu zwingen. Die pauschale Festlegung auf 800 qm war und ist ohnehin nicht objektiv nachvollziehbar. Umso fataler ist es, dass die Landesregierung, anders als in einigen anderen Bundesländern, nicht bereit ist, größeren Geschäften zumindest die Abtrennung eines entsprechenden Verkaufsbereichs zu ermöglichen. Ohne jede Perspektive auf baldige Einnahmen werden sich mehr und mehr Unternehmer in absehbarer Zeit dazu gezwungen sehen, den Geschäftsbetrieb für immer einzustellen. Zudem entsteht wieder ein unseliger Bundesländer-Flickenteppich“

Der Abgeordnete spricht sich weiterhin dafür aus, auch größeren Geschäften eine Öffnung zu erlauben, solange notwendige Abstands- und Hygienemaßnahmen eingehalten werden können. „Am Ende des Tages kommt es nicht auf die Ladengröße an, sondern nur darauf, dass der Gesundheitsschutz gewahrt bleibt. Dies kann unabhängig von Quadratmeter-Zahlen gewährleistet werden“, so Schweickert.

Sollte die Landesregierung weiterhin bei ihrer Haltung bleiben, müsse sie so schnell wie möglich weitere Hilfsmaßnahmen für besonders betroffene Geschäfte und Branchen, wie das ebenfalls benachteiligte Hotel- und Gaststättengewerbe bereitstellen, fordert Schweickert dringend. „Wenn die grün-schwarze Landesregierung weder zu Lockerungen noch zu weiteren Hilfen bereit ist, übernimmt sie Verantwortung für baldige Arbeitslosigkeit vieler tausender Menschen in Baden-Württemberg“, so Schweickert abschließend.

https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/goll-so-eine-nacht-darf-sich-nie-wiederholen/

Gastronomie, Hotellerie oder Schausteller müssen mit zielgerichteten Maßnahmen vor Bankrott bewahrt werden


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert von der Landesregierung die Einführung eines neuen Unterstützungsfonds für Unternehmen, die besonders hart von den Corona-Maßnahmen betroffen sind und eine besondere Bedürftigkeit haben.

Rülke erklärt dazu: „Die Absage von Großveranstaltungen bis in den August und das fortgesetzte Öffnungsverbot für Gastronomie, Hotellerie und auch Geschäfte mit mehr als 800qm Verkaufsfläche gefährdet zahlreiche Unternehmen in unserem Land. Wie sollen beispielsweise Schausteller und Marktkaufleute überleben, wenn es über ein halbes Jahr lang keine Volksfeste geben darf?“.  Solche Bereiche benötigten daher staatliche Unterstützung, so Rülkes Forderung.

 

Rülke weiter: „Die Volksfeste und Großveranstaltungen, die Hotels, Ausflugslokale und das Restaurant um die Ecke sowie vitale Innenstädte mit großen Geschäften haben eine enorme Bedeutung für unser Land. Sie sind nicht nur Arbeitgeber und Wirtschaftsfaktor, sondern gehören auch zum gesellschaftlichen Leben und zu unserer Kultur. Daher müssen wir hier Strukturen erhalten und diesen besonders betroffenen und bedürftigen Betrieben weitere Hilfen zukommen lassen.“

https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/goll-so-eine-nacht-darf-sich-nie-wiederholen/

Nachbesserungsbedarf bei einzelnen Lockerungen


Zu den weiteren Maßnahmen der Landesregierung gegen die Verbreitung des neuartigen Coronavirus in Baden-Württemberg, die gerade der Öffentlichkeit vorgestellt wurden, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Um die weitere disziplinierte Einhaltung der Ge- und Verbote durch die Bevölkerung zu gewährleisten, müssen die Maßnahmen bzw. deren Lockerungen nachvollziehbar und gerecht sein. Da sehe ich in Details noch Verbesserungsbedarf.

Die 800-Quadratmeter-Grenze, bis zu der Geschäfte öffnen dürfen, führt zu Ungerechtigkeiten.  Es wäre besser, die Größe eines Ladens auf die zulässige Zahl der Kunden umzurechnen und als wichtige Hygienemaßnahme verbindliche Maskenpflicht einzuführen. Den vielen ernstlich bedrohten Betrieben in der Gastronomie und dem Vereinsleben gar keine Perspektive aufzuzeigen, nicht mal planerische Kriterien, verursacht nachvollziehbar großen Frust bei den Betroffenen.“

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Versäumnisse und ungeklärte Fragen


Teile der nun angekündigten Öffnungsschritte bei den Corona-Schutzmaßnahmen stoßen beim Vorsitzenden der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, auf Unverständnis, so die Beschränkung der Ladenöffnungen auf Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern: „Wieso kann man sich in einem größeren Laden eher infizieren als in einem kleinen?“

 

Die Empfehlung, Schutzmasken zu tragen, statt Einführung einer Maskenpflicht für wichtige Bereiche lege nach seinen Aussagen die Versäumnisse von Bund und Land offen. „Weder wurden im Vorfeld genug geordert noch schafft man es jetzt, genug produzieren zu lassen“, so Rülke.

 

„Wir hätten uns als FDP-Fraktion eine Perspektive für die Gastronomie gewünscht“, so Rülke. Es sei nicht verständlich, weshalb beispielsweise keine Außengastronomie möglich sei. Auch die Frage, ob Vereinssport ohne Zuschauer möglich sei, sei ungeklärt.

 

„Wichtig für die Aufrechterhaltung der Beschränkungsmaßnahmen bleibt die Nachvollziehbarkeit einzelner Schritte“, stellt Rülke fest. „Im Detail werden sich die Bürgerinnen und Bürger, aber auch unzählige Läden, gastronomische Einrichtungen und Betriebe aber damit teilweise sehr schwer tun. Das ist bedauerlich“, so Rülke.

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Händler haben erklärt, sich möglichst bundeseinheitlichen Hygieneverordnungen unterwerfen zu wollen


Zur Forderung des Handelsverbands nach einer raschen Wiedereröffnung der Einzelhandelsgeschäfte ab dem 20. April, soweit der Verlauf der Corona-Pandemie dies zulasse, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Für viele Betriebe, die jetzt in Existenznot geraten sind, zählt jeder Tag. Und jeder Tag, an dem die Geschäfte geschlossen bleiben müssen, bedeutet einen nicht zu unterschätzenden Verlust für unsere Wirtschaft insgesamt. Die Händler haben erklärt, sich möglichst bundeseinheitlichen geltenden und damit planbaren und verlässlichen Hygieneverordnungen unterwerfen zu wollen. Das wäre eine maßvolle und vernünftige Vorgehensweise im Sinne einer Balance zwischen Gesundheitsschutz und den wirtschaftlichen Erfordernissen. Die Forderung des Handelsverbands nach einer Wiederöffnung der Einzelhandelsgeschäfte, soweit der Verlauf der Corona-Pandemie dies zulässt, unterstütze ich ausdrücklich.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Landesregierung muss darüber nachdenken, wie es wieder weitergehen soll.


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert von der Landesregierung Überlegungen zu einer Öffnungsstrategie am Ende der derzeitigen Coronakrise.

„Im Vordergrund steht Gesundheit. Deshalb kritisiere ich nicht die derzeitigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz“, so Rülke und stellt fest: „Wenn aber Deutschland besser mit den Auswirkungen des Coronavirus umgeht als manch anderes Land, so liegt das nicht zuletzt an unserem funktionierenden Gesundheitswesen.“  Dieses müsse aber nach seinen Aussagen finanziert werden und deshalb müsse auch in der Krise darüber nachgedacht werden, wie an deren Ende die Wirtschaft wieder in die Spur gebracht werden könne. So mache das beispielsweise Österreich gerade vor.

„Derartige Überlegungen vermisse ich bei der Landesregierung vollständig“ so Rülke und fordert auch ein Bewusstsein dafür, dass in der Krise massiv in die Grundrechte der Bürger eingegriffen werde. „Oftmals werden verfassungsrechtlich verbriefte Rechte einfach so per Regierungsverordnung, ohne Befassung des Parlaments, kassiert“, stellt Rülke fest. Es müsse klar sein, dass so etwas keinen Tag länger als unbedingt notwendig geschehe, fordert er und konstatiert: „Auch hier ist keinerlei Strategie bei Grün-Schwarz zu erkennen, wie man wieder zur Normalität zurückkehren will.“

Rülke fordert eine umfassende Strategie, wie man Gesundheitsschutz, Achtung der verfassungsrechtlichen Freiheitsrechte und den Schutz der Wirtschaft in ein Gleichgewicht bringen könne. Außerdem fehle ihm der Blick auf Länder, die die Pandemie erfolgreich eingedämmt haben wie beispielsweise Taiwan. „So könnte eine Öffnungsstrategie begleitet werden von deutlich mehr Tests, einer freiwilligen Verwendung einer App am Handy, die anzeigt, wohin eine Person sich bewegt und eine Maskenpflicht für alle, die im Handel wieder mit Kunden zu tun haben“, regt Rülke an.

Weiter fehle nach seinen Aussagen ein Nachdenken über eine Strategie, wie man der Wirtschaft nach der absehbaren Depression zum Wiederaufstieg verhelfen möchte. „Die Familienunternehmen fordern Kredite, die zu 100 Prozent verbürgt werden. Wie steht die Landesregierung dazu, dass das Land hier in die Verbürgung geht?“, fragt Rülke.

Zur Situation in Europa versichert Rülke die Bereitschaft, anderen europäischen Staaten beim Wiederaufbau zu helfen. Gleichzeitig warnt er davor, dass die Länder Südeuropas ihre Altschulden auf den baden-württembergischen Steuerzahler abwälzten. „Deshalb lehnen wir Eurobonds auch dann ab, wenn sie ‚Coronabonds‘ heißen, und schlagen stattdessen eine Unterstützung der Südländer über den Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) vor. Ich frage mich allerdings, wie die Landesregierung hierzu steht“, so Rülke.

Rülkes abschließende Forderung: „Die Landesregierung muss ihre Schockstarre überwinden und endlich damit anfangen, über eine Öffnungsstrategie zu diskutieren. Ein Blick nach Österreich könnte dabei sicher nicht schaden.“

 

EU-Kommission ermöglichte 100-prozentige Staatsbürgschaften.


Vor dem Hintergrund des Schreibens des Verbands „Die Familienunternehmer“, in dem dieser eine 100%ige Staatsbürgschaft für Kredite an mittelständische Unternehmen fordert, die aufgrund der Corona-Krise unverschuldet in Liquiditätsengpässe gekommen sind, haben sich der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Sprecher für Mittelstand, Prof. Dr. Erik Schweickert, an die Landesregierung gewandt:

„Die EU-Kommission hat in der vergangenen Woche die Kreditvergabe mit 100-prozentiger Bürgschaft durch den Staat ermöglicht. Wir fordern nun, diese neuen Spielräume schnell zu nutzen und die Kreditgestaltung der KfW durch die zuständigen Bundesministerien zu überarbeiten. Der Verband der Familienunternehmer hat zurecht darauf hingewiesen, dass es hier bisher massive Probleme gibt und zahlreiche Arbeitsplätze gefährdet sind. In einem Brief an die Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut haben wir das Land aufgefordert, dass es dazu sein volles Stimmengewicht einsetzt und Druck macht. Sollte dies nicht erfolgreich sein, muss das Land mit eigenen Bürgschaften einspringen. Auch dies haben die Familienunternehmen richtigerweise gefordert“, so Rülke.

 

Schweickert dazu: „Neben der besseren Kreditvergabe sind weitere Unterstützungsmaßnahmen für unsere mittelständische Wirtschaft notwendig. Dazu gehört die Ausweitung des Corona-Rettungsschirmes des Landes auf Unternehmen mit einer Größe zwischen 50 und 250 Mitarbeitern. Durch das inzwischen angelaufene Bundesprogramm hat das Land hier finanzielle Möglichkeiten und muss diese schnell für den Mittelstand nutzen. Daneben ist die rechtzeitige Entwicklung einer Exit-Strategie notwendig. Nur so kann es gelingen, Arbeitsplätze zu retten und den Schaden für die Wirtschaft in Baden-Württemberg einigermaßen zu begrenzen.“

Perspektiven für die Jugend erhalten.


Zur Meldung, wonach der Baden-Württembergische Industrie und Handelskammertag die Kündigung von vielen Auszubildenden insbesondere im Gastgewerbe befürchte, da diese erst nach sechs Wochen einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hätten und viele Betriebe die vorherige sechswöchige Zahlungen nicht tragen könnten, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es muss eine sofortige Lösung beim Kurzarbeitergeld für Azubis her. Wir können es uns nicht leisten, dass eine ganze Generation von Nachwuchskräften durch die Corona-Krise ihre Lebensperspektive verliert. Schon allein vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels müsste es eigentlich klar sein, dass hier unverzügliches Handeln dringend geboten ist. Insbesondere teile ich die Sorge des baden-württembergischen Industrie- und Handelskammertag um die besonders verheerenden Auswirkungen im Gastgewerbe. Es kann nicht sein, dass Betriebe erst sechs Wochen lang zahlen müssen, bevor Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht. Diese Branche ist für uns als Tourismusland wichtig und jeder kennt die berechtigten Klagen über den Fachkräftemangel.“

Ausbleibende Umsätze werden nicht nachgeholt werden und nur eine Exitstrategie schafft Planungssicherheit.


Eindringliche Schreiben des Handelsverbands und des Hotel- und Gaststättenverbands nahmen der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und die wirtschaftspolitische Sprecherin, Gabriele Reich-Gutjahr zum Anlass für ein Schreiben an die Wirtschaftsministerin und fordern darin:

 

„Der vollständige Umsatzausfall ist die unmittelbare Folge von behördlich angeordneten Schließungen in vielen Bereichen des Einzelhandels und der Hotel- und Gaststättenbranche. Fraglos sind diese Einschränkungen zum Gesundheitsschutz geboten, sie schaffen jedoch ein unmittelbar existenzbedrohendes Szenario in diesen Branchen. Denn die Umsätze werden absehbar nicht nachgeholt werden können, während viele Verbindlichkeiten beim Wareneinsatz oder bei Mieten gleichwohl bestehen. Wir haben diese Situation zum Anlass für ein weiteres Schreiben an die Wirtschaftsministerin genommen und ein Maßnahmenpaket für diese Branchen gefordert, die besonders hart von den behördlichen Schließungen betroffen sind.“, so Dr. Hans-Ulrich Rülke.

 

„Wir müssen weiter nachbessern, sowohl bei der Kreditverfügbarkeit, aber auch bei den Soforthilfen. Es bringt nichts, wenn wir durch Stundungen und Kredite die Liquidität in einer Momentaufnahme zwar erhalten, letztlich aber nur den Liquiditätsengpass auf einem späteren Zeitpunkt verschieben, an dem Stundungen fällig werden und der Schuldendienst läuft. Niemand kann heute sicher prognostizieren, wann für die Bürger und Unternehmen eine Rückkehr zur Normalität möglich sein wird. Das schafft Verunsicherung. Deshalb brauchen wir eine Exitstrategie, in welcher Bund und Länder sich abstimmen und aufzeigen, wie ein `Wiederanlaufen´ des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft aussehen kann.“ sagte Gabriele Reich-Gutjahr.

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Weitere Anpassungen der Soforthilfen für mittelständische Unternehmen und Ärzte erforderlich.


Zur Anpassung der Fördermodalitäten bei den staatlichen Direkthilfen für die Wirtschaft sagten der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der mittelstands- und handwerkspolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Auch die weitere Ausgestaltung der Soforthilfen für die Wirtschaft muss aus unserer Sicht ein dynamischer Prozess sein, damit wir den vielgestaltigen Situationen der Existenzbedrohung unserer Selbstständigen und mittelständischen Unternehmen im Land gerecht werden. Ein richtiger erster Schritt war der Verzicht auf den Rückgriff privater Rücklagen. Allerdings fallen auch bei der aktuellen Ausgestaltung des Antragsverfahrens noch immer Unternehmen durchs Raster, die wir bei der staatlichen Soforthilfe nicht aus dem Blick verlieren dürfen.“, so Dr. Rülke.

„Noch immer besteht eine Förderlücke bei mittelständischen Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern. Die Bundeshilfen sind limitiert auf kleine Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern und werden nun durch das Land ausgebracht. Sollten diese Bundesmittel die Landeshilfen bei Antragsberechtigten ersetzen, wäre es konsequent, landesseitig den finanziellen Spielraum zu nutzen und auch mittelständische Unternehmen direkt zu unterstützen, in denen immerhin rund ein Drittel der Beschäftigen im Land arbeitet.“ betont der mittelstandspolitische Sprecher Prof. Dr. Erik Schweickert die Notwendigkeit der Anpassung des Hilfsprogramms. Man nehme die grüne Fraktion insoweit beim Wort, die eine entsprechende Ausweitung der Förderkulisse auf Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern befürworte, nachdem sie den Ausführungen des schwarzen Koalitionspartners zunächst pauschal gegen Soforthilfen für die Wirtschaft waren.

„Daneben müssen wir Einmaleffekte bei der Umsatzermittlung sachgerecht handhaben. Auch die niedergelassene Ärzteschaft als Freie Berufe sollen von den Hilfen profitieren, soweit sie aufgrund der Corona-Pandemie Schwierigkeiten bei der Liquidität hat. Durch die Zahlungsmodalitäten im Gesundheitswesen erhielten aber viele Praxen am 20. März von den Krankenkassen die ausstehenden Zahlungen aus dem Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 31. Dezember 2019. Durch diesen Einmaleffekt wird der tatsächliche Umsatz im antragsrelevanten Monat März aber derart verfälscht, dass die Ärzte leer ausgehen würden. Deren Umsatzeinbruch wird sich erst zeitversetzt abbilden – das müssen wir bei den Soforthilfen berücksichtigen. Denn zweifellos dürfen wir die Ärzteschaft nicht wegen Formalismen durch das Raster fallen lassen.“, legt Prof. Dr. Schweickert dar.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Konstruktion der Hilfen erscheint aber weiter als zu schwergängig und bürokratisch – Wir prüfen Praxistauglichkeit weiter.


Zur Änderung der Voraussetzungen der Soforthilfe und Ankündigung der Wirtschaftsministerin, es werde weitere Modifizierungen geben, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Es ist gut, dass die Landesregierung nun endlich reagiert hat, wie von uns seit Tagen immer wieder gefordert. Wir werden das Soforthilfeprogramm weiter auf seine Praxistauglichkeit prüfen. Nach wie vor erscheint uns die Konstruktion der Hilfen als zu schwergängig und bürokratisch. Der Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg kann es sich nicht leisten, in der Krise umständlich zu handeln.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Empörte Zuschriften von Selbstständigen und Unternehmern geben Anlass für Schreiben an die Wirtschaftsministerin.


Zu den landesseitigen Soforthilfen für die Wirtschaft im Land und insbesondere zu Fragen der Vergabepraxis dieser Hilfen sagten der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und die wirtschaftspolitische Sprecherin, Gabriele Reich-Gutjahr:

 „Teilweise empörte Zuschriften von Selbstständigen und Unternehmern erreichen uns, seitdem die landesseitigen Soforthilfen nun seit Mittwochabend beantragt werden können. Die Zuschüsse sind vom Landtag als schnelle und unbürokratische Soforthilfen für Selbstständige und Unternehmen auf den Weg gebracht worden. Nun zeigt sich aber, dass diese Hilfe vielerorts nicht ankommen. Wir haben diese Irritation zum Anlass für ein Schreiben an die Wirtschaftsministerien genommen, in dem wir drei kardinale Probleme im Antragsverfahren thematisiert haben.“

„Auf großes Unverständnis stößt die Vorgabe, private Rücklagen vor Beantragung der Soforthilfen ausschöpfen zu müssen. Klar ist insoweit, dass Mitnahmeeffekte möglichst ausgeschlossen werden sollten. Gleichwohl findet sich diese Maßgabe in anderen Ländern nicht und sie widerspricht auch der Intention des Landtags, der einer schnelle und unbürokratischen Liquiditätshilfe den Weg geebnet hat.“ schildert Dr. Hans-Ulrich Rülke die Situation und verweist auf die Antragshinweise in Nordrhein-Westfalen, wo private Rücklagen nicht aufgebraucht werden müssten, um den Zuschuss zu beantragen. „Aus meiner Sicht sind Anpassungen des Antragsverfahrens nötig, wenn die Soforthilfen funktionieren sollen.“

„Die Antragsvoraussetzung, dass Selbstständige ein Drittel des Nettoeinkommens erwirtschaften müssen, schließt Selbstständigkeiten im niedrigschwelligen Nebenerwerb grundsätzlich von den Hilfen aus. Diese Regelung wird sich aus unserer Sicht zum Totengräber der Existenzgründer auswachsen und Anstrengungen zur Förderung von Startups aus der Vergangenheit konterkarieren.“ betont Gabriele Reich-Gutjahr und nimmt noch einen weiteren Themenkomplex in Blick, wonach als Voraussetzung für die Antragsberechtigung grob skizziert das Vorliegen einer Umsatzhalbierung oder eine behördliche Schließung mit Liquiditätsengpass erforderlich sei: „Hier gehen allein die Landesregelungen weit auseinander. Mancherorts müssen die einzelnen Aspekte nur alternativ, nicht kumulativ vorliegen. Für uns stellt sich die Frage, ob man nicht darauf verzichten kann, dass ein von behördlicher Schließung Betroffener auch einen Liquiditätsengpass darzulegen hat.“

Gabriele Reich-Gutjahr

Stundenweise Öffnung der KFZ-Zulassung unter Schutzmaßnahmen ermöglichen.


Zur Pressemitteilung des KFZ-Gewerbes, welches durchgängige, verlässliche  Zulassungsmöglichkeiten für Händler angesichts der geschlossenen Zulassungsstellen fordert, erklärt die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Das KFZ-Gewerbe fordert zu Recht von Landkreisen und Kommunen, die Zulassungsstellen geöffnet zu halten und damit die erlaubte Geschäftsmöglichkeit per online-Handel sowie die Abwicklung bereits vor der Corona-Krise geschlossener Verträge zu ermöglichen. Auch die Busunternehmen brauchen offene Zulassungsstellen, um Busse stillzulegen, die aktuell aufgrund der Einschränkungen im Tourismus nicht eingesetzt werden können. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, ist es auch notwendig, dass Speditionen neue Fahrzeuge anmelden könne, wenn alte Fahrzeuge ihr Betriebsende erreicht haben. Lkw und Nutzfahrzeuge insgesamt stellen derzeit das Rückgrat unserer Versorgung dar. Ich appelliere an die Zuständigen, schnell für eine entsprechende Öffnung zu sorgen, natürlich unter Berücksichtigung aller Schutzmaßnahmen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

FDP-Fraktionsvorsitzender begrüßt, dass sein Umsetzungsvorschlag angewandt wird.


Zur Ankündigung der CDU, die Finanzhilfen für Baden-Württembergische Unternehmen könnten ab Mittwoch beantragt werden, erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Hans-Ulrich Rülke:

„Vor allem die Kleinunternehmen und Soloselbständigen im Land stehen vor dem Abgrund. Jeder Tag, an dem noch keine Hilfen beantragt werden können, zählt“. Deshalb werde es Zeit, Mittwoch sei eher zu spät, als zu früh.

„Im Übrigen freue ich mich darüber, dass meine Anregung, die Finanzhilfen über die zuständigen Kammern zur Auszahlung zu bringen, nun offensichtlich vom Wirtschaftsministerium aufgegriffen wird“, so Rülke. Er hoffe auf ein maximal unbürokratisches Antragsverfahren, das eigentlich schneller als bis Mittwoch umgesetzt werden kann.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Antragsverfahren darf nicht erst zum Ende der nächsten Woche anlaufen.


Zu der Ankündigung der Landesregierung, das Antragsverfahren für die am gestrigen Tag beschlossenen Direkthilfen für die Wirtschaft erst zum Ende der nächsten Woche einzuführen, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

“Der Landtag hat schnell gehandelt und rund sechs Milliarden an Direkthilfen für die Wirtschaft rasch zur Verfügung gestellt. Diese müssen nun schnell fließen, weil die Hütte beim Mittelstand brennt. Gerade kleine und mittelgroßen Unternehmen, aber auch Selbstständige bangen wegen der Umsatzeinbußen durch die Corona-Krise um ihre Liquidität und Existenz. Wenn die Regierung nun sagt, bis Ende nächster Woche sei das Antragsverfahren entwickelt, so dauert das zu lang. Für die Unternehmen zählt nun jeder Tag, deshalb muss es schneller gehen und der jeweils aktuelle Stand der Dinge muss auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums einsehbar sein. Das Antragsformular muss schlank und einfach sein und schnellstmöglich von der Homepage des Wirtschaftsministeriums runtergeladen werden können. Bei der Ausbringung der Direkthilfen können die Kammern eine zentrale Rolle spielen, die aufgrund ihrer Präsenz in der Fläche und der bereits vorhandenen Unternehmensdaten für eine unbürokratische und schnelle Vermittlung der Hilfen sorgen können.”

Dr. Hans-Ulrich Rülke

FDP/DVP Fraktion zur Lockerung der Schuldenbremse im Bedarfsfall bereit.


In der Debatte über finanz- und wirtschaftspolitisch erforderlichen Maßnahmen angesichts der Corona-Krise schilderte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Haltung seiner Fraktion dazu, entscheidende Schritte zu unterstützen.

Die FDP/DVP Fraktion trüge eine Lockerung der Schuldenbremse für den Landeshaushalt mit, weil dies zur Krisenbekämpfung erforderlich sei, kündigte Rülke an. „Es muss alles dafür getan werden, dass die Wirtschaft in unserem Land nicht abstürzt“, forderte Rülke und wies darauf hin, dass besonders betroffene Branchen, wie beispielsweise Gastronomie, Schausteller, Messebau, Handel und Soloselbständige jetzt rasche und unbürokratische Hilfe benötigten, um nicht in einen Insolvenzstrudel zu geraten.

„Dazu ist es jetzt das Gebot der Stunde, dass die schnelle finanzielle Hilfe auf langwierige vorgelagerte Prüfverfahren verzichten kann. Nach der Krise kann dann geprüft werden, wo direkte Zuschüsse in Kredite umgewandelt werden können, um mittelfristig Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden“, so Rülke. Die Zuständigkeit für die Anträge sieht er idealerweise beim Wirtschaftsministerium. „Jetzt darf keine Zeit verloren werden“, so Rülke und forderte vom zuständigen Ministerium, parallel ein rasches und einfaches Antragsverfahren zu entwickeln. Dieses solle dann bereits vor Beginn der Antragsfrist an die betroffenen Branchen kommuniziert werden, „sodass Anträge praktisch mit der Landtagsentscheidung gestellt werden können“, schlug Rülke abschließend vor.

Prof. Dr. Erich Schweickert

Gerade kleinen Betrieben und Selbstständigen drohen nun unmittelbare Liquiditätsengpässe.


Zur Mahnung des baden-württembergischen BWIHK-Präsidenten Wolfgang Grenke vor dem anstehenden Krisengespräch mit der Wirtschaftsministerin zu den Auswirkungen des Corona-Virus und Hilfsmöglichkeiten für baden-württembergische Gewerbetreibende beispielsweise bei Messebauern, Veranstaltern, Reiseanbietern, Hoteliers und Gaststättenbetreibern aber auch bei Teilen des stationären Handels sagt der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

 

„Die Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus treffen die hiesigen Unternehmen und Selbstständigen nun unmittelbar. Waren es vor einigen Tagen noch Liefer- und Absatzschwierigkeiten, die den Unternehmen zu schaffen machten, so sind nun Umsatzeinbrüche spürbar. Daher müssen nun alle erdenklichen staatlichen Hilfen aus dem Instrumentenkasten geholt werden, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Insbesondere die kleinen Betriebe und die Selbstständigen sind von den Einschränkungen besonders betroffen und bedürfen staatlicher Hilfe, die unbürokratisch und schnell verfügbar sein muss. An der Schwelle zur Zahlungsunfähigkeit bedarf es unmittelbarer Liquiditätshilfen, Steuergutschriften und auch Barauszahlungen müssen in Betracht gezogen werden.“

Gabriele Reich-Gutjahr

Sofortprogramm aus dem Staatsministerium strotzt vor handwerklichen Fehlern.


Zur Kritik der Wirtschaftsministerin an der Vorstellung eines Weiterbildungskonzeptes durch den Ministerpräsidenten sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

 „Die harsche Kritik der Wirtschaftsministerin an einem Weiterbildungskonzept aus dem Staatsministerium zeigt, dass diese Landesregierung eigentlich nicht mehr handlungsfähig ist. Ein Sofortprogramm für Beschäftigte der Automobilindustrie kann angesichts des umfassenden Strukturwandels in der Automobilindustrie sinnvoll sein, allerdings strotzt dieses vor handwerklichen Fehlern. Es kann doch nicht sein, dass die Profilierungssucht des Regierungschefs dazu führt, dass der Landesregierung die Fachlichkeit abgeht“, moniert Reich-Gutjahr.

„Nahezu einhellig kritisieren die Fachverbände den Vorstoß aus dem Staatsministerium, der offensichtlich nicht mit dem Wirtschaftsministerium abgestimmt war. Es mangele an der regionalen und branchenspezifischen Offenheit. Mit diesen Mängeln kann man den Strukturwandel im Automobilsektor sicherlich nicht gestalten. Die krisenhaften Umwälzungen in diesem Wirtschaftszweig, der das Rückgrat der hiesigen Wirtschaft bildet, dürfen auch nicht für naive Profilierungsversuche missbraucht werden. Es ist aber nicht das erste Mal, dass wir thematische Übergriffe der grünen Politiker in fremde Ressorts beobachten müssen. Auch der Streit der Wirtschaftsministerin mit dem Umweltminister um Stellen der Gewerbeaufsicht ist hier zu nennen. Es ist bezeichnend, dass sich Ministerin Hoffmeister-Kraut nun medial dagegen wehren muss, die fachliche Zuständigkeit für die Wirtschaftspolitik im Land entzogen zu bekommen. Es ist weder an der Zeit noch inhaltlich geboten, hier bereits in Wahlkampfgeplänkel einzusteigen.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Bagatellgrenze für Kleinstbeträge wurde von FDP-Fraktion bereits beantragt.


Zur Meldung, dass mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland die Kassenbonpflicht ablehnen, sagte der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Bürger und Unternehmen sprechen sich in deutlicher Mehrheit gegen den Bürokratie- und Müllirrsinn der pauschalen Bonpflicht aus. Das ist nicht nur ein deutliches Signal an die Politik, sondern auch ein Argument für pragmatische Lösungen wie in Frankreich. Die dort eingeführte Bagatellgrenze von zehn Euro verhindert Bürokratie und dämmt die Ressourcenverschwendung ein. Und sie folgt auch der Einsicht, dass die fehlenden digitalen Alternativen und die bei uns sehr restriktiven Ausnahmemöglichkeiten unnötig Bürokratie aufbauen, die Bonflut aber nicht eindämmen können. Es ist mir noch immer unerklärlich, wie ignorant die Landesregierung den Vorschlag der FDP-Fraktion ablehnen konnte, mittels einer Bundesratsinitiative eine solche Bagatellgrenze für Kleinstbeträge auch in Deutschland einzuführen.“

Bagatellgrenze oder selbst die Belegausgabe nur auf Kundenwunsch würden Abhilfe schaffen


Zu den Protesten von Bäckern gegen die seit diesem Jahr geltende Kassenbon-Ausdruckpflicht sagt der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Mit der Bonausgabepflicht wird die Sozialkontrolle durch den Kunden zum Instrument gegen Steuerhinterziehung gemacht. Ein fairer Wettbewerb kann aber auf bergeweise Papiermüll verzichten, wenn technische Lösungen verfügbar und praktikabel sind. Auch eine Bagatellgrenze würde das Handwerk stark entlasten. Die pauschale Ausgabepflicht jedoch widerspricht nicht nur dem Prinzip der Müllvermeidung unseres Kreislaufwirtschaftsgesetzes, sondern verursacht bei den betroffenen Unternehmen auch erhebliche Kosten. Dabei hat selbst der Bundeswirtschaftsminister noch im Dezember in einem Schreiben an den Bundesfinanzminister darauf hingewiesen, dass ursprünglich nur die Belegausgabe auf Kundenwunsch vorgesehen war. Selbst eine so banale Ausgestaltung könnte dazu beitragen, diesen Müllirrsinn zu beenden.“

Zur heutigen Aktuellen Debatte unter dem Titel „Die Grün-Schwarze Landesregierung und ihre Politik gegen die Interessen der Beschäftigten“, sagte der mittelstands- und handwerkspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert: 

„Schon 2016 gerierte sich der Ministerpräsident als Vorkämpfer in Sachen Arbeitszeitflexibilisierung, als er auf dem Delegiertentag der DEHOGA Baden-Württemberg mit der Festlegung einer Wochenarbeitszeit den gordischen Knoten durchschlagen wollte. Nun aber scheint die Landesregierung sich mittendrin im gordischen Knoten zu befinden und er lässt lediglich über seinen Regierungssprecher die Bereitschaft mitteilen, Gespräche zu führen. Mit dem Vorstoß will die Wirtschaftsministerin den Koalitionsvertrag erfüllen, demnach den Wünschen der Beschäftigten nach mehr Arbeitszeitsouveränität und den Flexibilitätsanforderungen der Arbeitgeber Rechnung getragen soll.

Das Thema wächst sich gerade zum Spaltpilz der Koalition aus, den die Gärtner Hoffmeister-Kraut und Wolf eifrig kultivieren, während die grüne Basis mit der Planierwalze durch den Wald fährt. Kaum haben die beiden Minister und eventuell auch der Ministerpräsident ihr Coming-Out als Wirtschaftsversteher, herrscht Krach in der grün-schwarzen Zweckehe.

Dabei ist es bemerkenswert, wie herzzerreißend mühevoll die Wirtschaftsministerin und mit ihr die Koalitionsfraktionen alle unsere Anträge negiert hat, die eine Bundesratsinitiative gefordert haben. Das Verhalten erinnert mich an Dornröschen, das nun aus tiefem Schlaf endlich wachgeküsst wurde, ich vermute von Herrn Merz, der die Sozialdemokratisierung der CDU beenden will.

Aber man darf hier wohl nicht nachtragend sein, da dieses Verhalten ganz offensichtlich dem Koalitionsfrieden geschuldet war. Die Wirtschaftsministerin darf sich unserer Unterstützung gewiss sein, mit voller Kraft dafür einzutreten, dass aus Ihrem Vorstoß kein Rohrkrepierer wird. Denn nicht nur das Hotel- und Gaststättengewerbe fordert zu Recht dringend eine Anpassung der Arbeitszeitregelungen an die heutige Arbeitsrealität – diese ist längst überfällig.“

Zur Landtagsdebatte im Rahmen eines SPD/FDP-Antrags zur Ratifizierung des Freihandelsabkommens CETA mit Kanada erklärt der europapolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Die Landesregierung verschanzt sich wieder hinter der Schutzbehauptung, eine Entscheidung der Landesregierung für ein Abstimmungsverhalten zu CETA stehe nicht an, da es noch nicht spruchreif sei. Das Gegenteil ist der Fall. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden. Die Eilentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind umgesetzt, und es wartet nun auf die Entscheidung des Bundes, um in der Hauptsache entscheiden zu können. Rechtliche Gründe für eine ausbleibende Positionierung sind also vorgeschoben. Und auch die Bundeskanzlerin stellte im Juni auf Ihrer Homepage eine ´zeitnahe´ Ratifizierung in Aussicht. Alles wartet auf die Politik! Also kann die Entscheidung im Land auch getroffen werden.

Aber auch aus dem ureigenen Interesse Baden-Württembergs heraus brauchen wir hier endlich eine Initiative der Koalitionsfraktionen. Denn wenn immer die Weltkonjunktur hustet, tut sie das wegen Handelsstreitigkeiten und bevorstehenden Handelshemmnissen. Und die Wirtschaft welches Landes hängt am Export? Eben.

Daher rufen wir den Ministerpräsidenten dazu auf, hier im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit der baden-württembergischen Wirtschaft über seinen grünen Schatten zu springen und die Ratifizierung von CETA voranzubringen.“