FDP-Positionspapier enthält zahlreiche Maßnahmen für lebenswerte Innenstädte.


Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur Situation der Innenstädte und des Einzelhandels in Baden-Württemberg:

„Die Zahlen zum bisherigen Vorweihnachtsgeschäft des Einzelhandels in Baden-Württemberg zeigen eindeutig: Die Krise ist für unsere Innenstädte noch lange nicht vorbei. Leider hat die Landesregierung dies immer noch nicht begriffen und unternimmt einfach zu wenig für Einzelhandel, Gastronomie und alle weiteren Innenstadtakteure. Was genau zu tun ist, hat meine Fraktion in einem Positionspapier ‚Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel‘ ausführlich dargelegt. Unter anderem fordern wir eine landesweite Kampagne ‚Komm in die Innenstadt‘ und einen Innenstadtbeauftragten innerhalb der Landesregierung. Frau Wirtschaftsministerin, Sie dürfen gerne bei uns abschreiben!“

Eine Übersicht über die Aktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ sowie das Positionspapier finden Sie unter https://fdp-landtag-bw.de/im-fokus/zukunft-fuer-innenstadt-und-einzelhandel/.

 

Positionspapier „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ schlägt konkretes Maßnahmenpaket vor.


Dr. Hans Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im Landtag, erklärte in der heutigen Landespressekonferenz:

„Die Digitalisierung und die Konkurrenz mit dem Online-Handel, die unsägliche Corona-Politik der Landesregierung und nun auch noch explodierende Energiepreise stellen zahlreiche Innenstadtakteure vor enorme Herausforderungen. Viele Einzelhändler sind aktuell in ihrer Existenz gefährdet und es drohen Leerstand und Verwahrlosung, Arbeitslosigkeit und wegbrechende Steuereinnahmen.

Meine Fraktion hat daher die Schwerpunktaktion ‚Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel‘ durchgeführt und insgesamt 14 Städte in ganz Baden-Württemberg besucht. Im persönlichen Gespräch mit über 100 Einzelhändlern und Gastronomen, mit Kulturschaffenden oder Stadtverwaltungen, mit Verbänden und Grundstückseigentümern wollten wir wissen: Wo drückt der Schuh in den Innenstädten? Was sind die Sorgen, aber auch Ideen der Innenstadtakteure? Und was müssen Landesregierung und Landtag unternehmen, um auch noch morgen lebenswerte Innenstädte zu haben? Die Erkenntnisse davon sind in unserem heute vorgelegten Positionspapier zusammengefasst.

Das Ergebnis ist eindeutig: Lebenswerte Innenstädte sind auch morgen noch möglich – wenn man jetzt entschieden handelt und entschlossen die Weichen für eine bessere Zukunft stellt. Leider unterlässt die Landesregierung dies – ihre Maßnahmen sind halbherzig, zögerlich und unausgegoren. Hier ist viel mehr Tempo notwendig. Es gilt, heute zu handeln, damit wir auch morgen noch lebenswerte Innenstädte haben!“

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandels- und mittelstandspolitischer Sprecher, ergänzte:

Unser Anspruch ist es, gestalten zu wollen und konstruktive, umsetzbare Vorschläge zu unterbreiten. Unser Positionspapier ist daher konkret und legt zehn größere Handlungsfelder sowie zehn konkrete landespolitische Maßnahmen dar. Die drei wichtigsten Maßnahmen dabei sind:

Erstens, die FDP/DVP begreift die Zukunft der Innenstädte als gemeinsame Aufgabe aller Stakeholder – Land und Kommunen, Verbände und alle Innenstadtakteure müssen daher an einem Strang ziehen. Dies lässt sich am besten durch ein übergreifendes, landesweites Stakeholder-Format organisieren. Ebenso braucht es einen verlässlichen Beauftragten für die Innenstädte bei der Landesregierung – dieser dient als Anlaufpunkt für die Innenstadtakteure und kümmert sich um deren Sorgen und Nöte. Er koordiniert aber auch die Arbeit innerhalb der Landesregierung und zwischen den verschiedenen Ministerien – unsere Schwerpunktaktion hat nämlich klar gezeigt, dass nahezu jedes der zwölf Ministerien die ein oder andere Rolle bei der Innenstadtentwicklung hat.

Zweitens, wir brauchen eine echte Werbekampagne ‚Komm in die Innenstadt!‘. Anstatt weitere Millionen in der peinlichen ‚Länd‘-Aktion zu verschwenden, muss die Landesregierung endlich Werbung für wirklich wichtige Sachen machen. Allen voran muss der Ministerpräsident ein Bekenntnis zu den Innenstädten ablegen und aktiv für deren Besuch werben – nachdem er während der Pandemie von einem Innenstadtbesuch abgeraten und unsinnigerweise sogar Click & Collect verboten hat, gilt es hier viel gutzumachen.

Und drittens, wir müssen die Erreichbarkeit der Innenstädte sicherstellen und eine echte Gleichberechtigung aller Verkehrsmittel erreichen. Ein wesentlicher Faktor – das hat fast jeder unserer Innenstadtbesuche gezeigt – für erfolgreiche Innenstädte ist eine bequeme An- und Abfahrt. Dies kann – je nach Größe, Lage und spezifischen Charakteristika der Stadt und des Innenstadtbesuchers selbst – mit dem Auto, mit Bus oder Bahn oder auch mal per Fuß oder Fahrrad erfolgen. Wichtig ist daher, alle Verkehrsmittel gleich zu behandeln. Der einseitige Kampf der Landesregierung gegen das Auto durch Fahrverbote, den Kampf gegen den Verbrennungsmotor oder explodierende Parkplatzgebühren wird ansonsten zum Innenstadtkiller und bedroht zahlreiche Existenzen und Arbeitsplätze.“

Positionen zur Zukunft von Innenstadt und Einzelhandel

Positionspapier zur


Zukunft von Innenstadt und Einzelhandel

Die Innenstädte und all ihre Akteure – der Einzelhandel und die Gastronomie, Kultureinrichtungen und Dienstleistungen, Handwerk und Kommunalverwaltungen – befinden sich in einer Krise. Onlinehandel und Digitalisierung, Strukturveränderungen in den Städten sowie Corona-Pandemie und explodierende Energiepreise stellen viele Innenstadtakteure vor existenzielle Herausforderungen.

Wir haben daher eine Schwerpunktaktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ gestartet.

Wir wollten herausfinden, wo die Probleme genau liegen und welche politischen Maßnahmen notwendig sind. Dazu haben wir Innenstadtakteure in Städten in ganz Baden-Württemberg besucht, mit Experten gesprochen und runde Tische veranstaltet sowie parlamentarische Berichtsanträge gestellt. Die Erkenntnisse der 12-monatigen Aktion sind in diesem Positionspapier zusammengefasst.

Wir möchten damit einen Weg für erfolgreiche Innenstädte der Zukunft aufzeigen und die notwendigen politischen Maßnahmen klar benennen. Diese sind jetzt umzusetzen, damit wir auch morgen noch lebenswerte Innenstädte haben.

Wir haben zehn Handlungsbereiche identifiziert, in denen Aktivitäten und Maßnahmen notwendig sind.

Hierbei handelt es sich um weitläufige Aktionsfelder, auf denen unterschiedliche politische Akteure auf Bundes- oder Landesebene, Kommunen oder auch einzelne Innenstadtakteure aktiv werden können.

  • Wandel der Innenstädte aktiv gestalten

  • Multifunktionale Zentren entwickeln

  • Innenstadt-Aufenthaltsqualitäten schaffen

  • Veranstaltungen unterstützen

  • Image der Städte entwickeln

  • Wettbewerbsgleichheit sicherstellen

  • Verkaufsoffene Sonntage begrenzt aber rechtssicher ermöglichen

  • Vorkaufsrechte für Gemeinden ergänzen

  • Planbarkeit und Verlässlichkeit schaffen

  • Kommunen vor Ort befähigen

In einem zweiten Schritt haben wir dann konkret untersucht, welche politischen Maßnahmen auf Landesebene – entweder durch exekutives Handeln durch die Landesregierung oder legislatives Handeln durch den Landtag – erfolgversprechend sind. Das wollen wir umsetzen, wenn wir die Möglichkeit dazu bekommen:

  • Landeskampagne „Komm in die Innenstadt!“ starten

    Wir wollen eine Landeskampagne „Komm in die Innenstadt!“ starten! Darin müssen der Ministerpräsident und die Landesregierung, aber auch alle 154 Landtagsabgeordneten aktiv für die Innenstädte und den Einzelhandel werben.

  • Innenstadtzukunft als Multi-Stakeholder-Aufgabe begreifen

    Wir begreifen die Zukunft der Innenstädte als echte Multi-Stakeholder-Aufgabe! Dazu wollen wir alle relevanten Akteure vernetzen und in den Austausch bringen, um übergreifend Probleme zu lösen und die Zukunft der Innenstädte zu gestalten. Dazu möchten wir ebenso einen Beauftragten für die Innenstädte ernennen.

  • Regionale Diskussionsräume „Meine Stadt der Zukunft“ schaffen

    Wir wollen regionale Diskussions- und Konzeptentwicklungsformate zum Thema „Meine Stadt der Zukunft“ etablieren. Dies kann durch Innenstadtberater geschehen, allerdings sind daneben weitere Akteure vorstellbar, welche auch förderfähig sein sollen.

  • Unterstützung für die Innenstädte ausweiten

    Wir wollen das Volumen der Förderprogramme für die Innenstädte und den Einzelhandel signifikant ausweiten. Andere Bundesländer zeigen, was hier möglich ist. Wir haben in den Haushaltsberatungen 2021 auch bewiesen, dass dies insgesamt aufkommensneutral möglich ist, und wollen dies auch zukünftig fortführen.

  • Innenstädte und Einzelhändler bei der Digitalisierung niedrigschwellig fördern

    Wir wollen die Förderprogramme für die Digitalisierung an den tatsächlichen Bedarfen der Innenstadtakteure ausrichten – unbürokratisch, praxisorientiert und alltagsnah. Ziel der Förderpolitik in Baden-Württemberg muss es sein, die große Masse der Innenstadtakteure zu erreichen und insbesondere denen ein Angebot zu machen, die Aufholbedarf haben.

  • Problemlose Erreichbarkeit der Innenstädte sicherstellen

    Wir wollen eine problemlose Erreichbarkeit der Innenstädte sicherstellen und eine echte Gleichberechtigung für alle Mobilitätsformen realisieren! Daher müssen verkehrspolitische Maßnahmen individuell vor Ort und nicht durch landesweite Vorgaben entschieden werden.

  • Umfassenden Stadtentwicklungskataster aufsetzen

    Wir wollen die Erfassung und Zusammenführung aller für die Stadtentwicklung relevanten Daten und Darstellung in einem digitalen, voll-integrierten Stadtentwicklungskataster umsetzen!

  • Regionale Online-Marktplätze als Marketinginstrumente fördern

    Wir wollen die Unterstützung der regionalen Online-Marktplätze fortführen und ausweiten! Diese haben sich als Instrument bewährt. Eine gezielte Begleitung und Förderung durch das Land ist dabei ein wichtiger Erfolgsfaktor.

  • Business Improvement Districts sinnvoll ausgestalten oder abschaffen

    Wir wollen das Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative evaluieren und anschließend eine umfassende Novelle oder die Abschaffung davon umsetzen!

  • Verfügbarkeit von Fach- und Arbeitskräften sicherstellen

    Wir wollen eine umfassende Arbeits- und Fachkräftestrategie aufstellen! Eckpunkte davon müssen die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung sowie eine umfassende und frühzeitige Berufsorientierung und Nachwuchswerbung sein!

Das Ergebnis der Schwerpunktaktion ist positiv und negativ zugleich. Auf der einen Seite haben wir den Ideenreichtum, die Kompetenz und die Zukunftsorientierung der Innenstädte und ihrer Akteure hautnah erfahren. Der stationäre Einzelhandel, Dienstleistungen in den Stadtzentren oder auch innerstädtische Kultur haben zweifelsohne auch im digitalen Post-Pandemie-Zeitalter klare Zukunftsaussichten. Dafür sind aber Anpassungen und Änderungen notwendig.

Die Innenstadt, wie sie einmal war, wird so in Zukunft nicht bleiben. Wandel und Veränderung müssen aktiv betrieben und begleitet werden – nicht zuletzt durch die Landesregierung. Hier sehen wir erhebliche Defizite und Nachholbedarf. Dies macht uns skeptisch, weil hier viel zu wenig passiert.

Wandel ist nötig, aber auch möglich. Es gibt viel zu tun, Zeit es endlich anzupacken.



Unsere Ideen als Download

Schwerpunktaktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ formuliert Umsetzungsvorschläge.

Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandels- und mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, erklärte in der heutigen aktuellen Debatte „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel: Politische Maßnahmen für prosperierende Innenstädte und zukunftsfähige Geschäfte“ im Landtag:

„Meine 17 Kollegen und ich in der FDP-Fraktion haben in den vergangenen Monaten 14 Innenstädte in ganz Baden-Württemberg besucht, zahlreiche Expertengespräche geführt und eine ganze Reihe an parlamentarischen Anträgen gestellt. Dabei haben wir gelernt: Es brennt in den Innenstädten unseres Landes. Digitalisierung, Konkurrenz mit dem Versandhandel, innere Sicherheit, Corona oder nun durch die Decke gehende Energiepreise stellen zahlreiche Innenstadtakteure vor existenzielle Herausforderungen.

Wir haben aber auch gelernt: Wandel und Verbesserung sind nötig, aber auch möglich. Dafür muss aber schneller und entschlossener gehandelt werden, als die Landesregierung dies bisher tut. Ihr fehlendes Handeln für unsere Innenstädte kommt schon fast einer unterlassenen Hilfeleistung gleich.

Wir wollen daher die Zukunft der Innenstädte als echte Multi-Stakeholder-Aufgabe begreifen. Wir brauchen ein Format, welches alle Akteure der Innenstadt zusammenbringt. Regelungen zu verkaufsoffenen Sonntagen werden sich nämlich nur gemeinsam zwischen Gewerkschaften, Kirchen und Händlern finden lassen. Ebenso lässt sich innere Sicherheit nur im Zusammenspiel von Polizei, Händlern und Gastronomie sicherstellen. Bisher fehlt aber ein Format, welches alle Stakeholder zusammenbringt und übergreifend, aber gemeinschaftlich nach Lösungen sucht.

Ebenso brauchen wir eine umfassende Kampagne „Komm in die Innenstadt!“. Anstatt abermals Millionen an Euro für die peinliche ‚Länd‘-Aktion aus dem Fenster zu werfen, sollte man endlich mal Marketing für sinnvolle Zwecke betreiben. Während der Pandemie hat der Ministerpräsident dazu aufgerufen, aus den Städten fernzubleiben – jetzt muss er endlich mal ein Bekenntnis für diese ablegen und dazu aufrufen, in die Innenstädte zu kommen. Lebenswerte Innenstädte existieren aufgrund der Menschen – es muss endlich mehr getan werden, damit diese öfters in die Zentren kommen!“

Einen Gesamtüberblick über die Schwerpunktaktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ der FDP-Fraktion finden Sie unter https://fdp-dvp-fraktion.de/im-fokus/zukunft-fuer-innenstadt-und-einzelhandel.

 

Endlich erkennt auch die CDU-Fraktion die Notwendigkeit von ergänzenden Landesprogrammen.


Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, erklärt zur Forderung nach einer „Winterhilfe“ der CDU-Fraktion:

„Endlich erkennt auch die Wirtschaftsministerin und die CDU-Fraktion die Notwendigkeit von ergänzenden Landeshilfen zu den beschlossenen Bundesprogrammen an. Bereits vor Wochen hat meine Fraktion dazu einen Vorschlag vorgelegt und ich habe dies erst am Wochenende bekräftigt – hoffentlich kann sich die CDU damit wenigstens einmal in der Landesregierung gegen die Grünen durchsetzen. Die Umsetzung darf keinesfalls so lange dauern wie die verspätete Einsicht! Unsere Wirtschaft leidet schon zu lange.“

 

 

Unternehmen in Baden-Württemberg brauchen schnelle Unterstützung statt überbordender Bürokratie.


Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, unterstützt die Forderung des BWIHK-Präsidenten nach raschen Soforthilfen für Unternehmen:

„Die derzeitige Gas- und Energiekrise stellt die Unternehmen in Baden-Württemberg vor eine große Herausforderung. Es liegt daher in der dringenden Verantwortung der Landesregierung hier die nötigen Mittel für rasche Soforthilfen zu Verfügung zu stellen. Was bei der Corona-Pandemie möglich war, muss jetzt auch möglich sein. Wer Hand an unseren Mittelstand legt, legt Hand an den Wohlstand Baden-Württembergs.“

FDP-Fraktion diskutiert Ergebnisse ihrer Schwerpunktaktion zu Innenstädten und dem Einzelhandel.


Die FDP-Fraktion hat am Donnerstag, 20. Oktober 2022, eine Diskussionsveranstaltung zum Thema „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ durchgeführt. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus allen Bereichen der Innenstadt wurden Maßnahmen und notwendige Schritte erörtert, um Herausforderungen wie zwei Jahre Corona-Pandemie, Konkurrenz mit dem Online-Handel oder technologische Veränderungen zu meistern und die Zukunft positiv gestalten zu können. Etwa 90 Gäste haben den Vorträgen und der Diskussionsrunde zugehört.

Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, erklärt die Motivation für die Aktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“: „Unsere Innenstädte und der Einzelhandel stehen vor enormen Herausforderungen. Salopp formuliert kann man sagen: ‚Der Kittel brennt‘. Wir wollten daher wissen, wo genau der Schuh drückt und was wir im Landtag konkret für Einzelhändler und Gastronomen, Kulturschaffenden und Kommunen tun können. Dazu hat unsere Fraktion in den vergangenen Monaten 14 Innenstädte in ganz Baden-Württemberg besucht, eine Reihe an Berichtsanträgen an die Landesregierung gestellt und unzählige Gespräche mit Experten und Innenstadtakteuren geführt. Die Erkenntnisse daraus haben wir nun an unserem TOP TALK mit Experten diskutiert und weiter vertieft.“

Hans Dieter Scheerer, arbeitsmarkt- und innovationspolitischer Sprecher, erklärt: „Für erfolgreiche Innenstädte wird ein ganzes Bündel an Maßnahmen und ein langanhaltendes politisches Engagement notwendig sein. Trotzdem konnten wir in unserer Schwerpunktaktion vielversprechende Schritte identifizieren. Beispielsweise brauchen wir eine breit angelegte Aktion ‚Komm in die Innenstadt‘ – die Landesregierung und auch der Ministerpräsident und sein Kabinett müssen persönlich aktiv für die Städte und das Einkaufen vor Ort werben. Das wäre mal eine wirklich sinnvolle Kampagne im Gegensatz zu ‚The Länd‘ oder den aus dem Fenster geschmissenen 60.000 Euro für die Aktion ‚Pendlerbrezel‘ von Verkehrsminister Hermann.“

Prof. Dr. Erik Schweickert, einzel- und mittelstandspolitischer Sprecher, gibt einen Ausblick auf die noch kommenden Schritte: „Im November werden wir unser ausführliches Positionspapier mit einer Fülle an konkreten landespolitischen Maßnahmen vorstellen. Wir sind zwar Opposition, trotzdem ist es aber unser Anspruch, die Zukunft unseres Landes zu gestalten und nicht nur die Landesregierung zu kontrollieren. Dazu machen wir konkrete Vorschläge, die oft auch ohne große Finanzmittel umgesetzt werden können. Es gibt damit dann aber auch keine Ausreden für die Landesregierung, hier nicht endlich aktiv zu werden. Denn wir wollen die Zukunft aktiv gestalten!“

Einen Überblick über die Aktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ ist unter https://fdp-landtag-bw.de/im-fokus/zukunft-fuer-innenstadt-und-einzelhandel/ zu finden. Bei Bedarf können wir Ihnen auch Fotos von der Veranstaltung zur Verfügung stellen.

Top Talk im Landtag

Wer schätzt sie nicht: Lebendige Innenstädte, die gleichermaßen zum Einkaufen, Verweilen und Genießen einladen? Die Realität zeigt jedoch allzu oft ein anderes Bild.

sind für uns ein Kernanliegen.

Gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus allen Bereichen der Innenstadt haben wir am 20.10.2022 Maßnahmen und notwendige Schritte erörtert, um Herausforderungen wie zwei Jahre Corona-Pandemie, Konkurrenz mit dem Online-Handel oder technologische Veränderungen zu meistern und die Zukunft positiv gestalten zu können. Etwa 90 Gäste haben den Vorträgen und der Diskussionsrunde zugehört.


Wir wollten wissen, wo genau der Schuh drückt und was wir im Landtag konkret für Einzelhändler und Gastronomen, Kulturschaffenden und Kommunen tun können. Die Erkenntnisse daraus haben wir nun an unserem TOP TALK mit Experten diskutiert und weiter vertieft.



Niko Reith MdL, Sprecher für Wirtschaft

Die Diskussionsveranstaltung bildete den Abschluss unserer Schwerpunkt Aktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel. Danke an alle Diskussionsteilnehmer für den tollen Abend und die vielen konstruktiven Stimmen stellvertretend für alle Akteure der Innenstadt und des Einzelhandels.


  • Marjoke Breuning

    Präsidentin IHK Region Stuttgart &  Geschäftsführerin Maute-Benger

  • Markus Fischer

    Citymanager Ludwigsburger Innenstadt (LUIS) e.V.

  • Sabine Hagmann

    Hauptgeschäftsführerin Handelsverband BW e.V.

  • Axel Preuß

    Intendant Schauspielbühnen Stuttgart

  • Prof. Dr. Andreas Kaapke (Moderation)

    Duale Hochschule BW

Für erfolgreiche Innenstädte wird ein ganzes Bündel an Maßnahmen und ein langanhaltendes politisches Engagement notwendig sein. Wir sind zwar Opposition, trotzdem ist es aber unser Anspruch, die Zukunft unseres Landes zu gestalten und nicht nur die Landesregierung zu kontrollieren. Dazu machen wir konkrete Vorschläge, die oft auch ohne große Finanzmittel umgesetzt werden können. Es gibt damit dann aber auch keine Ausreden für die Landesregierung, hier nicht endlich aktiv zu werden.

Denn wir wollen die Zukunft aktiv gestalten!

Im Fokus

Ein Überblick über unsere Aktionen zur “Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel”

Positionspapier

Eine Fülle an konkreten landespolitischen Maßnahmen zur Zukunft für die Innenstädte und den Einzelhandel

Die schleppende Genehmigungspraxis beim Switch von Gas auf Öl muss unverzüglich beendet werden.


Unternehmen und Wirtschaftsverbände rügen die Entscheidungsschwäche der baden-württembergischen Landesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden. Über Monate schaffe es die Landesregierung beispielsweise nicht, bei der Energieversorgung die Umstellung von Gas auf Öl zu ermöglichen. Der Ministerpräsident habe sich zwar schon im Juli gegen Erbsenzählerei bei dieser Thematik gewandt, aber passiert sei nichts.

Dazu sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der mittelstandspolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

 

Rülke: „Ministerpräsident Kretschmann muss endlich so auf die Umweltministerin einwirken, dass die schleppende Genehmigungspraxis der Behörden beim Switch von Gas auf Erdöl aufhört. Schon viel zu lange schaut er dem tatenlos zu, statt ernsthaft gegen die Erbsenzählerei in seiner Regierung vorzugehen.“

 

Schweickert: „Es kann nicht sein, dass Betrieben im Land das Wasser bis zum Hals steht, das Umweltministerium aber dem Wirtschaftsministerium Knüppel zwischen die Beine wirft. Offensichtlich hat diese Landesregierung nach Monaten der Krise immer noch nicht verstanden, worauf es für das Land ankommt. Die Wirtschaft muss mit Taten statt Worten unterstützt werden, und das aus allen Ministerien.“

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen

Hintergrund


Im Frühjahr 2020 brach in der Welt und damit auch in Baden-Württemberg die Corona-Pandemie aus. Am 22. März reagierte die Landesregierung mit dem ersten Lockdown – Gastronomie und Hotellerie, Einzelhandel und Freizeiteinrichtungen mussten schließen. Die wirtschaftlichen Konsequenzen für die betroffenen Branchen waren verheerend. Daher wurde sehr schnell die Corona-Soforthilfe konzipiert – betroffene Betriebe konnten eine staatliche Unterstützung zwischen 9.000 und 30.000 Euro beantragen. Insgesamt haben dies in Baden-Württemberg über 240.000 Unternehmen getan, es wurden 2,24 Milliarden Euro ausbezahlt.

Beginnend im Oktober 2021 hat die Landesregierung dann eine Abrechnung von allen Corona-Soforthilfe-Empfängern und in vielen Fällen auch eine Rückzahlung verlangt. Damals begann ein regelrechtes Chaos und Planlosigkeit rund um die Corona-Soforthilfe, welches bis heute andauert. Diese Homepage dokumentiert, was wir alles unternommen haben, um hier Verbesserungen für die Unternehmen zu erreichen.

  • 10.2021

    L-Bank startet problematisches Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe

Mitte Oktober 2021 versendet die L-Bank (diese ist in Baden-Württemberg für die organisatorische Abwicklung der Soforthilfe zuständig) einen Brief an alle Soforthilfe-Empfänger. In diesem sogenannten Rückmeldeverfahren werden alle Hilfeempfänger aufgefordert, eine Art Abschlussrechnung zur Soforthilfe vorzulegen, ihre tatsächliche Bedürftigkeit aufzuzeigen und gegebenenfalls zu viel gezahlte Hilfen zurückzuzahlen. Prinzipiell unterstützen wir zwar eine Abschlussrechnung zur Soforthilfe und die Leistung von Unterstützung für nur wirklich leidende Unternehmen. Das durchgeführte Rückmeldeverfahren ist in seiner jetzigen Form aber hochproblematisch:

  • Wir befinden uns aktuell in der vierten Welle der Corona-Pandemie, zahlreiche Branchen leiden erneut unter wirtschaftlichen Einschränkungen und Umsatzeinbrüchen. In dieser schwierigen Phase eine etwaige Rückforderung von Unternehmen zu fordern ist widersinnig – diese kämpfen ums Überleben und sollten daher derzeit nicht mir neuen Forderungen belastet werden.
  • Die Rückmeldefrist 19. Dezember 2021 – also gerade einmal zwei Monate nach Aufforderung und mitten im Weihnachtsgeschäft und in der Jahresendabrechnung – ist viel zu kurz. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Unternehmen für die Aufstellung der Berechnungen Unterstützung von ihrem Steuerberater brauchen werden. Diese sind aber eh schon aufgrund ihrer Rolle bei den Corona-Programmen überlastet.
  • Die Regeln zur Berechnung der Förderung erhalten eine fragwürdige Stichtagsregelung. Maßgeblich ist nämlich nicht der Zeitraum des eigentlichen Lockdowns und damit der Zeitraum, wo der meiste Umsatz ausgefallen ist, sondern der Zeitraum ab Antragsstellung. Wenn ein Unternehmen beispielsweise seinen Antrag am 15. April gestellt hat, darf es für die Berechnung seines Liquiditätsengpasses den Zeitraum Mitte April bis Mitte Juli angeben, der (wirtschaftlich wohl schwierigste) Zeitraum Mitte März bis Mitte April bleibt hingegen unberücksichtigt. Dies wurde allerdings im Frühjahr 2020 bei Programmankündigung keineswegs kommuniziert und andere Bundesländer haben hier auch andere Bestimmungen vorgenommen.

  • 10.11.2021

    Regierungsbefragung

    Im Video zu sehen, wie unser Wirtschaftspolitischer Sprecher Niko Reith zum Rückmeldeverfahren nachfragt.





Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher

  • 01.12.2021

    Sitzung des Wirtschaftsausschusses

    Hier hat die Wirtschaftsministerin dann eine verlängerte Frist für das Rückmeldeverfahren bis Mitte Januar angekündigt, wenn die Rückmeldung durch Steuerberater vorgenommen wird.

  • 08.12.2021

    Online-Talk mit Experten und Betroffenen

  • 16.12.2021

    Allgemeine Fristverlängerung durch das Wirtschaftsministerium

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg reagiert erneut auf unsere Proteste. Nun verlängert es die Frist für alle Betroffenen des Rückmeldeverfahrens bis zum 16. Januar 2021. Die grundsätzlichen Probleme mit dem Rückmeldeverfahren bleiben aber bestehen. Weiterlesen




Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher

  • 14.01.2022

    Bundesregierung verkündet Anpassung bei Rückzahlungen

Die Bundesregierung verkündet großzügigere Rückzahlungsfristen bei den Corona-Soforthilfen (vorletzter Absatz der Pressemeldung hier). Damit wird zumindest eine unserer Forderungen  umgesetzt und kein Unternehmen wird nun mitten in der 5. Corona-Welle etwaige Rückzahlungen leisten müssen.

  • 17.01.2022

    FDP-Antrag „Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe“

 Unser Fazit von Antrag und Diskussion ist allerdings ernüchternd: Die Landesregierung nimmt im Vergleich zu anderen Bundesländern eine deutlich andere Auslegung der Regelungen zur Berechnung eines etwaigen Rückzahlungsbedarfs der Corona-Soforthilfe vor – zu Lasten der Unternehmen! Anstatt mutig und im Sinne der Wirtschaft zu handeln, verschanzt man sich hinter juristischen Auslegungen und schiebt die Verantwortung ab! Wieso geht eine unternehmensfreundliche Auslegung der Soforthilfe-Regelungen in Hessen, Bayern oder Nordrhein-Westfalen, nicht aber in Baden-Württemberg? Weiterlesen

  • 03.02.2022

    Unserer aktuellen Debatte „Berechnungsregeln zur Coronasoforthilfe: Wann hört die Landesregierung auf, die Unternehmen in Baden-Württemberg schlechter zu stellen?“

    In seiner Rede fordert Prof. Dr. Erik Schweickert die Wirtschaftsministerin nochmal nachdrücklich dazu auf eine Änderung der Berechnungsregeln zur Corona-Soforthilfe vorzunehmen.

  • 24.05.2022

    Ergebnis der Anpassungsprüfung durch das Wirtschaftsministerium

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg gibt nach über drei Monaten das Ergebnis der zugesagten Prüfung bekannt, inwiefern der Zeitraum zur Berechnung der Corona-Soforthilfe noch angepasst werden kann. Das Ergebnis ist: „Eine Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums bei der Corona-Soforthilfe ist rückwirkend nicht möglich“. Dabei wird sich vor allem auf ein juristisches Gutachten einer externen Kanzlei berufen. Als Gründe werden der Grundsatz der Gleichbehandlung des Grundgesetzes sowie haushalts- und zuwendungsrechtliche Gründe genannt.

Die Erklärung des Wirtschaftsministeriums sowie das juristische Gutachten findet sich online auf der Seite des Wirtschaftsministeriums.

  • 22.06.2022

    Regierungsbefragung zum Ergebnis der Prüfung

    In der Regierungsbefragung hat unser mittelstandspolitischer Sprecher Prof. Dr. Erik Schweickert das Wirtschaftsministerium zum Thema „Anpassung des Betrachtungszeitraums für die Coronasoforthilfe: Was ist im Wirtschaftsministerium passiert?“ befragt.

Wir haben die Regierungsbefragung im Rahmen der Landtagssitzung noch einmal genutzt, um Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut nach der Überprüfung der Berechnungsregeln zur Corona-Soforthilfe sowie dem juristischen Gutachten dazu zu befragen. Wir wollten wissen, was in Baden-Württemberg schief lief, sodass bei uns eine für Unternehmen nachteilige Regelung getroffen wurde, in anderen Bundesländern hingegen eine höhere Flexibilisierung möglich ist. Was genau ist im Wirtschaftsministerium passiert und was hat man gelernt, um ähnliche Schlechterstellungen für die Zukunft zu vermeiden? Auch wenn eine nachträgliche Anpassung aus juristischen Gründen nicht möglich ist, muss analysiert werden, was schief lief und für die Zukunft gelernt werden. Weiterlesen

  • 08.2022

    Versand von Rückzahlungsaufforderungen

Die L-Bank hat angefangen, Rückzahlungsaufforderungen an die Unternehmen in Baden-Württemberg zu versenden. Davon betroffen sind wohl über 50 Prozent der Unternehmen, welche die Soforthilfe im Frühjahr 2020 erhalten haben – das werden weit über 100.000 sein. All diese Firmen müssen die verfehlte Politik der Landesregierung ausbaden. Wir kritisieren dies nach wie vor auf Schärfste.

  • 13.09.2022

    Antwort zu unserem Antrag „Rückzahlungen der Coronasoforthilfe“

In der Antwort der Landesregierung wird deutlich, dass über 90.000 Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfe eine vollständige oder zumindest anteilige Rückzahlung leisten müssen. Ebenso ist vollkommen unklar, was mit den über 60.000 Unternehmen passiert, welche überhaupt gar keine Abschlussrechnung vorgelegt haben.

Wir sagen: Der Ehrliche darf nicht der Dumme werden! Wenn die Landesregierung schon auf ein unnötiges Rückmeldeverfahren besteht, muss dieses zumindest unbürokratisch und fair für alle durchgeführt werden.

  • 08.03.2023

    Regierungsbefragung zum Stand des Rückzahlungsverfahrens

Die Antwort der Landesregierung war, dass ca. 60.000 Unternehmen, welche im Frühjahr 2020 die Corona-Soforthilfe erhalten haben, bis heute keine Abschlussrechnung vorgelegt haben. Die Landesregierung hat aber noch immer keinen Plan, wie sie mit diesen noch ausstehenden Rückmeldungen umgehen möchte und inwiefern es noch eine Kontrolle oder ein Mahnverfahren geben wird. Sie versteckt sich hinter der Bundesregierung und ist nicht mal in der Lage, klar zu kommunizieren, was noch auf die Firmen zukommen könnte.

Wir fordern eine transparente Kommunikation mit allen Firmen und ein Rückmeldeverfahren, welches fair, unbürokratisch, verlässlich und planbar ist!

  • 30.06.2023

    Frist für Rückzahlungen der Corona-Soforthilfe

Bis zum 30.06.2023 waren alle Unternehmen aufgefordert, eventuell zu viel geforderte Soforthilfen zurückzuzahlen. Wir wollten daher von der Landesregierung wissen, wie der Stand der Dinge ist.

Ergebnis: Bei knapp 90.000 Unternehmen bestand kein Rückzahlungsbedarf und rund 40.000 haben eine Rückzahlung geleistet. Für diese Firmen ist das Verfahren abgeschlossen. Aber bei etwa 100.000 weiteren Unternehmen ist das Verfahren noch offen – diese haben Widerspruch eingelegt, eine Stundung beantragt oder schlichtweg keine Rückmeldung gegeben. Für diese Unternehmen ist völlig unklar, was noch auf sie zukommt, und die Landesregierung hat bisher keinen Plan dazu!

  • 01.11.2023

    Mahnschreiben an Unternehmen

Die Landesregierung startet eine zweite Welle an Mahnschreiben an die Unternehmen: Alle Firmen, die im Jahr 2020 eine Soforthilfe erhalten haben, aber noch keine Abschlussrechnung vorgelegt haben, werden aufgefordert, dies bis zum 31. Januar 2024 zu tun. Wer keine Abschlussrechnung vorliegt, soll seine gesamte Soforthilfe zurückzahlen.

  • Mai 2024

    Anfrage an Landesregierung zum Rückmeldeverfahren

Wir haben – wieder einmal – bei der Landesregierung nachgefragt, was der Stand der Dinge bei den Soforthilfen ist, wie viele Unternehmen sich rückgemeldet haben, wie viele Rückzahlungen verlangt werden, was noch offen ist.

  • 25.09.2024

    Stand der Rückmeldeverfahren

Im Juli und August hat die Landesregierung mehrere Klagen von Corona-Soforthilfeempfängern verloren. Die Rückforderungen waren laut den Landgerichten unzulässig. In der Plenardebatte „Erneute Corona-Pleite vor Gericht: Jetzt Handel, Handwerk und Gastronomie entlasten!“ wurde dies ausgiebig erörtert.

Die Coronasoforthilfen sind eine über vierjährige Geschichte von Pleiten, Pech und Pannen für das Wirtschaftsministerium.

Stand der Informationen: 08.10.2024

FDP-Abgeordnete begrüßt den Vorstoß nach einem gesonderten „Tag des Handwerks“ an Schulen.


Zur Meldung der Forderung nach einem „Tag des Handwerks“ an allgemeinbildenden Schulen in Baden-Württemberg und der verhaltenen Reaktion der Landesregierung, sagte die Sprecherin für berufliche Bildung der FDP/DVP-Fraktion, Alena Trauschel:

 

„Mit der Forderung nach einem Tag des Handwerks rennt die Handwerkskammer bei mir offene Türen ein. Die Lage am Ausbildungsmarkt ist alarmierend und ohne qualifizierte Fachkräfte im Handwerk wird uns der Strukturwandel in Baden-Württemberg nicht gelingen. Es wäre ein wichtiges Zeichen, wenn die Landesregierung ihre anhaltende Mutlosigkeit ablegt und den Ernst der Lage endlich begreift. Vor allem an den Gymnasien gilt noch viel zu oft das Credo, nach dem Abitur unbedingt ein Studium beginnen zu müssen. Hier muss sich die Berufsorientierung dringend weiterentwickeln, um dem Fachkräftemangel wirksam etwas entgegensetzen zu können.“

Innenstadtoffensive

9 Monate – 14 Innenstädte – vor Ort unterwegs

In großen und kleinen Städten, im ländlich geprägten Raum sowie in den Metropolen haben unsere Abgeordneten mit Ladeninhabern und Gastronomen, Kulturschaffenden und Kommunalverwaltungen, mit Verbänden und Dienstleistern – kurz: mit allen wesentlichen Innenstadtakteuren – gesprochen.

Aus erster Hand wollten wir uns über Probleme und Sorgen, aber auch über Chancen und Stärken der Innenstadtakteure informieren.


Unsere Ideen und Ziele für die Zukunft von Innenstadt und Einzelhandel gibt es hier zum Nachlesen und zum Download.

Positionspapier

Seit Anfang August versendet die L-Bank im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Rückzahlungsaufforderungen an die Empfänger der Corona-Soforthilfe aus dem Frühjahr 2020. Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, kommentiert dies:

„Ich gehe davon aus, dass über 50 Prozent der knapp 250.000 Unternehmen, welche im Frühjahr 2020 Unterstützung im Rahmen der Corona-Soforthilfe erhalten haben, dieser Tage eine Aufforderung zur Rückzahlung bekommen werden. Was vor gut zwei Jahren also als beispielloses Hilfsprogramm mit nicht-zurückzuzahlenden Zuschüssen beworben wurde, hat sich in der Zwischenzeit für viele Unternehmen als Kredit herausgestellt. Der Grund dafür liegt im Missmanagement des Wirtschaftsministeriums: Hätte man dort die Förderbedingungen und Abrechnungsmodalitäten von Anfang an sauber aufgesetzt und eine vernünftige Stichtagsregelung zur Ermittlung des Rückzahlungsbedarfs getroffen, wäre dies alles nicht notwendig gewesen. Mein Blick dazu geht nach Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein – die dortigen FDP-Wirtschaftsminister haben Regelungen im Sinne der Unternehmen getroffen und diesen bleiben nun die unerwarteten Rückzahlungen erspart.

Es bleiben trotzdem im Zusammenhang mit der Soforthilfe viele Fragen ungeklärt: Was passiert mit Unternehmen, die bis heute keine Abrechnung vorgelegt haben? Wann werden Verzugszinsen fällig? Und wie wird sichergestellt, dass die Abrechnungen auch korrekt sind und der Ehrliche am Ende nicht der Dumme wird? Ich und meine Fraktion werden hier nicht lockerlassen und hierzu Aufklärung vom Ministerium einfordern.

Die besondere Krux am nun gestarteten Rückzahlungsverfahren ist dabei, dass man sich im Ministerium wohl selbst für die Fehler bei der Ausgestaltung der Corona-Soforthilfe schämt. Nicht anders ist zu erklären, dass man die Sommerpause nutzt, um die ungute Nachricht in die Welt zu setzen. Eine offizielle Pressemeldung der Ministerin, in der sie ihre Politik erklärt und dafür Verantwortung übernimmt, hat es aber trotzdem nicht gegeben.“

 

Das Thema Corona-Soforthilfen und eine mögliche Rückzahlung dazu beschäftigt die FDP-Fraktion bereits seit Herbst 2021. Eine Übersicht über den gesamten Sachverhalt mit allen bisherigen FDP-Aktionen finden Sie unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen.

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Corona-Kredit wäre ein angemessenerer Name für die sogenannte Soforthilfe.


 

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, kommentiert die Meldung der SPD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, wonach bei der Abrechnung der Coronasoforthilfen aus dem Frühjahr 2020 der L-Bank inzwischen 177.909 abgeschlossene Rückmeldungen vorliegen und davon bei 90.969 ein Rückzahlungsbedarf im Gesamtvolumen von knapp 600 Millionen Euro festgestellt wurde:

„Eine Rückzahlungsquote von über 50 Prozent und ein Rückzahlungsvolumen von über einer halben Milliarde Euro bei den Coronasoforthilfen machen deutlich, dass die Baden-Württemberg spezifische Stichtagsregelung zu enormen Ungerechtigkeiten führt und zahlreiche Unternehmen nun mit Rückforderungen belastet werden. Ein angemessenerer Name für die Soforthilfe wäre damit eigentlich Sofortkredit – das Versprechen einer Nicht-Rückzahlung wird ad absurdum geführt. Die Ursache dafür liegt im Agieren unseres Wirtschaftsministeriums – andere Bundesländer haben dies anders gelöst und dort sind solche Rückzahlungen nicht notwendig. Monatelang haben wir von der FDP dafür gekämpft, den Betrachtungszeitraum auch in Baden-Württemberg anzupassen. Leider hat das Ministerium aber nicht gehandelt. Dies ist nach wie vor nicht nachvollziehbar und lässt nur eine Schlussfolgerung zu: Baden-Württembergs Unternehmen leiden, weil das Wirtschaftsministerium untätig geblieben ist. Dort wurden Fehler gemacht, welche die Unternehmen nun ausbaden müssen.“

Das Thema Coronasoforthilfen und eine mögliche Rückzahlung dazu beschäftigt die FDP-Fraktion bereits seit Herbst 2021. In der vergangenen Woche hat sie dazu eine Regierungsbefragung durchgeführt, in deren Rahmen die SPD-Fraktion nach dem aktuellen Stand der Rückzahlungen gefragt hatte. Die Antwort wurde heute von der SPD veröffentlicht.

Eine ausführliche Erklärung des Zusammenhangs und eine Übersicht über unsere bisherigen Aktionen finden Sie unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen/.

 

 

Landesregierung muss ebenfalls Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Forderung der Landeswirtschaftsministerin nach einem Hilfspaket durch den Bund angesichts der Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas:

„Das reflexhafte Rufen der Landeswirtschaftsministerin nach der Bundesebene zeigt einmal mehr, dass sie selbst keine Ideen hat und andere sich nun daher um die Wirtschaft kümmern sollen. Stattdessen sollte sie aber lieber einmal selbst aktiv werden und vor Ort in Baden-Württemberg die Wirtschaft unterstützen. Sinnvolle Maßnahmen hierzu wären – wie wir es gerade erste gestern im Parlament diskutiert haben – eine Ansiedlungsstrategie, die den Namen auch verdient; ein nachhaltiger Bürokratieabbau oder auch eine kraftvolle Unterstützung für StartUps. Die Bundesregierung wird sicherlich ihren Beitrag leisten, aber auch hier in Baden-Württemberg muss endlich mehr passieren um diese Krise meistern zu können.“

 

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Gleiches Programm führt zu unterschiedlichen Ergebnissen in verschiedenen Bundesländern.


In der heutigen Regierungsbefragung hat Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, das Wirtschaftsministerium zum Thema „Anpassung des Betrachtungszeitraums für die Coronasoforthilfe: Was ist im Wirtschaftsministerium passiert?“ befragt.

Nachdem Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut nach Ansicht Schweickerts erneut nicht stichhaltig erklären konnte, wie es zur Schlechterstellung baden-württembergischer Unternehmen beim Betrachtungszeitraum der Soforthilfe kam, kritisiert er: „Was im Bundesland A möglich war, war im Bundesland B wie Baden-Württemberg also nicht möglich. Bei der Ausgestaltung des vom Bund vorgegebenen Rahmens wurde also im hiesigen Wirtschaftsministerium ein Fehler gemacht, der nachträglich nicht mehr geändert werden konnte. Ausbaden müssen es jetzt unsere Unternehmen. Beim Verweis auf andere Bundesländer räumt die Ministerin zwar ein, dass man sich zwar gefragt habe, auf welcher Grundlage diese anderen Regelungen umgesetzt hätten. Das Gespräch mit ihren Ministerkolleginnen und -kollegen hat sie aber nicht gesucht.

Wer noch Anfang Februar behauptet, man wisse auch beim Thema Betrachtungszeitraum der Coronasoforthilfe, wo die Nöte der Unternehmen liegen, sollte seinen Fehler jetzt zumindest einräumen. Aber eine Fehlerkultur gibt es in diesem Ministerium offensichtlich nicht. Das lässt Schlimmes für die Zukunft erahnen.“

Zum Hintergrund: Am 24. Mai 2022 verkündete das Wirtschaftsministerium, dass eine nachträgliche Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums für die Corona-Soforthilfe nicht mehr möglich sei. Dies habe ein juristisches Gutachten eindeutig ergeben. Eine solche Prüfung hatte Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut im Rahmen einer von der FDP-Fraktion beantragten Aktuellen Debatte am 3. Februar 2022 zugesagt.

Damit ergibt sich die Situation, dass der Betrachtungszeitraum der Corona-Soforthilfe in einigen anderen Bundesländern beim ersten des Monats der Beantragung beginnen konnte, während in Baden-Württemberg der Tag der Antragstellung gilt. Die landesspezifische Umsetzung des eigentlich gleichen Corona-Hilfsprogramms war also unterschiedlich. Nachdem die Wirtschaftsministerin in der aktuellen Debatte aber klar erklärt hatte, dass sie die Unternehmen in Baden-Württemberg so gut wie möglich unterstützen will, wollte die FDP-Fraktion nun im Rahmen der Regierungsbefragung in Erfahrung bringen, welcher Fehler bei der Corona-Soforthilfe wo gemacht wurde und was für Schlussfolgerungen daraus gezogen wurden.

In ihrer Antwort führte die Wirtschaftsministerin nun aus, dass man alle Möglichkeiten evaluiert habe, um die Unternehmen in Baden-Württemberg zu unterstützen. Rechtlich sei es allerdings nicht möglich, den Berechnungszeitraum für die Corona-Soforthilfe rückwirkend anzupassen. Hier seien die Hände gebunden.

Weitere Informationen zum Thema Rückzahlung der Coronasoforthilfe und den Initiativen der FDP-Fraktion dazu finden Sie auf unserer Themenwebseite unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen/.

 

Prof. Dr. Erich Schweickert

Rechtsgutachten zur Corona-Soforthilfe ist ein Eingeständnis des Scheiterns.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die heutige Erklärung des Wirtschaftsministeriums, dass eine nachträgliche Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums bei der Corona-Soforthilfe nicht möglich sei:

„Das heute von der Wirtschaftsministerin vorgestellte Rechtsgutachten zur Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums zur Berechnung der Corona-Soforthilfe ist ein Eingeständnis des Scheiterns: Die Wirtschaftsministerin hat im Frühjahr 2020 einen Fehler gemacht, dieser kann aus Gleichbehandlungsgründen nicht nachträglich korrigiert werden und damit müssen zahlreiche Unternehmen in Baden-Württemberg nun ihre Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Die Zusage, kein Unternehmen in Baden-Württemberg schlechter zu stellen, wird also nicht eingehalten. Die großen Ankündigungen entpuppten sich einmal mehr als leere Worthülsen und gebrochene Versprechen. Wieder einmal hat die Wirtschaftsministerin nur geredet und nicht geliefert.

Und um all das herauszufinden, hat man monatelang gebraucht – wir von der FDP-Fraktion haben bereits im vergangenen Jahr auf diese Problematik hingewiesen, aber erst heute ist das Ministerium zu einer eindeutigen Stellungnahme dazu in der Lage. Sechs Monate wurden Firmen also im Ungewissen gehalten, um ihnen anschließend die Tür zuzuschlagen. So geht man nicht mit den Unternehmerinnen und Unternehmern in unserem Land um. Diese haben mehr Kompetenz und eine schnellere Bearbeitung verdient! Dass es anders geht, zeigen zahlreiche andere Bundesländer: Dort wurden von Beginn an Abrechnungsmodalitäten im Sinne der Firmen gewählt und diese unsägliche Debatte musste niemals geführt werden.“

Ein Jahr Landesregierung

Das nächste Kapitel grün-schwarzer Enttäuschungen

Am 12. Mai 2021 wurde das Kabinett Kretschmann III vereidigt. Zeit, für uns Bilanz über ein Jahr Landesregierung zu ziehen. Zeit, das nächste Kapitel grün-schwarzer Enttäuschungen zu reflektieren.


Wir bewerten das erste Jahr der grün-schwarzen Koalition vor mehreren Hintergründen und in allen Politikfeldern. Zum einen gilt es hervorzuheben, dass einiges, was die Koalition tatsächlich umgesetzt hat, aus unserer Sicht schlichtweg schlecht ‚gemacht‘ wurde oder in die politisch falsche Richtung geht. Zum anderen ist es auch unsere Aufgabe als Oppositionsfraktion, die Umsetzung wohlfeiler Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag unter die Lupe zu nehmen und zu prüfen, wie es um die Umsetzung bestellt ist. Zu guter Letzt muss natürlich auch der Umgang mit den aktuellen Herausforderungen betrachtet werden und auf welche Weise die Exekutive und die sie tragende Regierungskoalition damit umgeht.

Man merkt am gesamten Regierungshandeln, dass die grün-schwarze Koalition in keinem einzigen Politikfeld überzeugt. Dort, wo Dinge umgesetzt wurden, atmen sie einen autoritären Geist, etwa in der Corona-Politik oder bei der beschlossenen Solardachpflicht für alle, die nun bauen oder ihr Dach sanieren müssen. Da entsteht bei vielen Betroffenen das Gefühl der Machtlosigkeit.

Überdies sei eine völlig überhastete und ganz augenscheinlich fehlerhafte Wahlrechtsreform beschlossen worden, die dem Steuerzahler Rekordausgaben für das Parlament in Aussicht stelle, ohne dafür mehr Demokratie zu bekommen. Auch ansonsten seien klaffende Lücken in entscheidenden Politikbereichen festzustellen: Dort, wo Verbesserungen dringend notwendig wären, etwa bei der Digitalisierung oder der Bildung, passiert aber nichts, verschlechtern sich die Dinge oder es wird nicht auf aktuelle Entwicklungen reagiert. So zum Beispiel in der Landwirtschaftspolitik, in der angesichts des Ukraine-Kriegs ein Umdenken hin zu mehr Ernährungssicherheit sinnvoll wäre. Alarmierend sei das im Bereich der Bildung, bei der Baden-Württemberg in relevanten Rankings vorletzte und letzte Plätze im Ländervergleich belege.

Die grün-schwarze Bilanz nach einem Jahr würde in Schulen in der Note ‚Ungenügend‘ ausgedrückt.

Prof. Dr. Erich Schweickert

Endlich wird auch der Unternehmerlohn mitgedacht, ohne dass wir daran erinnern müssen.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, begrüßt die Ankündigung des Wirtschaftsministeriums, die corona-bedingten Hilfsprogramme bis Ende Juni 2022 zu verlängern:

„Auch wenn sich die Corona-Pandemie glücklicherweise entspannt und dank der umsichtigen Politik der Bundesregierung demnächst fast alle Einschränkungen fallen, sind nach wie vor zu viele Unternehmen von wirtschaftlichen Problemen bedroht. Ich begrüße daher die Verlängerung der Hilfsprogramme bis Ende Juni und die dadurch gewährte Verlässlichkeit. Dies gilt insbesondere für den fiktiven Unternehmerlohn: Nachdem die FDP sich in der Vergangenheit immer für diesen eingesetzt hat und dessen Verlängerung immer wieder von der Landesregierung explizit einfordern musste, erkennt diese nun endlich auch dessen große Bedeutung an und verlängert ihn von sich aus.

Allerdings gilt es bereits heute an morgen zu denken: Nur weil Corona vorbei ist, wächst die Wirtschaft nicht von alleine. Die Landesregierung darf sich keineswegs ausruhen und muss mehr für die Unternehmen tun: Bürokratieabbau, Innovationsförderung und Fachkräftemangel sind dabei nur einige Stichwörter.“

Beschlüsse auf Bundesebene ermöglichen sichere Lieferketten für den Mittelstand.


Dr. Christian Jung, verkehrspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die angekündigte Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe:

„Alle Maßnahmen, die Pendler und Familien sowie besonders die Transportbranche entlasten, sind in der aktuellen Lage sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe.“

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der Fraktion, ergänzt:

„Die aktuell hohen Energiepreise treffen insbesondere den Mittelstand und das Handwerk in Baden-Württemberg mit besonderer Härte. Die nun getroffenen Beschlüsse auf Bundesebene können hier die schlimmsten Verwerfungen abwenden und die LKW-Logistik unterstützen. Dies ist eine Grundvoraussetzung für sichere Lieferketten.“

Sogar grüner Koalitionspartner zweifelt an Start-up-Politik der Wirtschaftsministerin.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, erklärt in der heutigen Landtagsdebatte zum Thema „Start-up- und Gründungsstandort Baden-Württemberg stärken und weiter ausbauen“:

„Die heutige Debatte zeigt eines: Im Feld Start-ups bleibt viel zu tun und selbst der grüne Koalitionspartner zweifelt hier an der Wirtschaftsministerin. Ein Blick in einschlägige Rankings und Vergleiche mit anderen Bundesländern belegt dies auch eindeutig: Berlin und Bayern bewegen sich in ganz anderen Sphären bei der Anzahl an Venture-Capital-Finanzierungen, aber selbst der kleine Stadtstaat Hamburg ist uns noch voraus.

Wir brauchen daher mehr Tempo und konkrete Maßnahmen. Hier sind insbesondere drei Dinge zu tun: Erstens, wir brauchen weniger Bürokratie und weniger Verwaltungsaufwand! Zweitens, wir brauchen mehr öffentliche Aufträge für Start-ups – 4,7 Prozent sind hier einfach viel zu wenig. Das hilft den Start-ups selbst, trägt aber auch zu einer Erneuerung des Staates und mehr Innovationen bei. Und drittens, wir brauchen einen weiteren Ausbau der Inkubatoren für Gründerinnen und Gründern. An den Hochschulen sitzen so viele schlaue Menschen – nutzen wir dieses Potential und ermuntern diese zu Unternehmensgründungen!“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, kritisiert die Erhebung von Verzugszinsen für eine Rückzahlung der Corona-Soforthilfen durch die L-Bank:

„Die Erhebung von Zinsen für etwaige Coronahilfen-Rückzahlungen ist vollkommen inakzeptabel! Hier werden Unternehmen, die unverschuldet in Not geraten sind, auch noch staatlich abgezockt. Im Mai 2020 verspricht man unbürokratische Hilfe, im November 2021 stellt man Rückzahlungsforderungen auf Basis falscher Berechnungsregeln und nun verlangt man Zinsen? Ich fordere daher die sofortige Aufhebung aller Zinsforderungen – egal, ob diese bereits ergangen sind oder ob dies für die Zukunft geplant ist!“

Hintergrund ist der Versand von – zumindest einzelnen – Zinsbescheiden durch die L-Bank an Unternehmen, die ihre Corona-Soforthilfen aus dem Frühjahr 2020 zurückzahlen müssen. Dort werden Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz – das ergibt aktuell 4,12 Prozent – auf den zurückzuzahlenden Betrag erhoben. In Hamburg ist es zu einer ähnlichen Situation gekommen.

Die Corona-Soforthilfe war eine im Frühjahr 2020 erfolgte Hilfsleistung an Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie und des Lockdowns in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Eine Rückzahlung kann möglich geworden sein, wenn der Geschäftsbetrieb sich besser entwickelt hat, als es bei Beantragung der Hilfen voraussehbar war. Der FDP/DVP-Fraktion sind Fälle bekannt, bei denen dafür Zinsen verlangt wurden.

Des Weiteren kritisiert die FDP/DVP-Fraktion bereits seit Wochen die genauen Regularien, nach denen eine solche Rückzahlung gefordert werden kann. Die Details dazu sind unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen/ erklärt.

Prof. Dr. Erich Schweickert

Manchmal bedeutet gute Wirtschaftspolitik auch „Fördern und nicht nur Fordern“.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandels- und mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, kommentiert den für den 1. März angekündigten Start des neuen Förderprogramms „Restart-Prämie“ für Einzelhandel, Veranstaltungswirtschaft, Gastronomie sowie Taxi- und Mietwagengewerbe:

„Weitere Unterstützung für diese von der Pandemie so bitter betroffenen Branchen ist leider notwendig. Ich und meine Fraktion verlangen dies bereits seit Wochen von der Landesregierung – zuletzt im Wirtschaftsausschuss in diesem Monat. Endlich wird diese nun aktiv! Bisher hat man immer mit dem Finger nach Berlin gezeigt und Maßnahmen von dort erwartet, nun scheint man endlich begriffen zu haben, dass gute Wirtschaftspolitik manchmal auch ‚Fördern und nicht nur Fordern‘ bedeuten kann.

Gleichzeitig hoffe ich aber auch, dass dies das letzte Unterstützungsprogramm für unsere Betriebe ist. Am 20. März fallen wohl alle maßgeblichen Einschränkungen, ein freier Geschäftsbetrieb ist dann möglich. Wenn die Landesregierung nicht erneut einen Politikschwenk vornimmt, dann braucht es hoffentlich auch keine staatlichen Hilfsprogramme mehr. Stattdessen kann sich die Wirtschaftspolitik dann wieder um die Gestaltung von Rahmenbedingungen kümmern. Als Stichworte sage ich hier nur Bürokratieabbau, Fachkräftesicherung und digitale Transformation“.

 

Zuletzt hatte die FDP/DVP-Fraktion in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 9. Februar einen Antrag gestellt, wonach die Landesregierung „selbstständig weitere Maßnahmen […] zur Unterstützung der […] Unternehmen in Baden-Württemberg [zu] entwickeln und nicht nur nach Aktivitäten auf Bundesebene [zu] rufen“ soll.

Hintergrund war die Beratung des Antrags „Coronahilfen für die Wirtschaft: 8-Punkte-Plan der Landeswirtschaftsministerin“ (Drucksache 17/1503, https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/1000/17_1503_D.pdf), durch den deutlich wurde, dass ein im Dezember durch die Wirtschaftsministerin angekündigter 8-Punkte-Plan in Wahrheit eher eine Wunschliste an die Bundesregierung war anstatt eine eigene wirtschaftspolitische Agenda. Die Forderung nach einem Landesprogramm wurde damals mit Mehrheit der Regierungsfraktionen abgelehnt – nun findet er in gewisser Weise doch noch eine Berücksichtigung. Die zugehörige Pressemeldung des Landtags ist unter https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/pressemitteilungen/2022/februar/232022.html zu finden.

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Rigide Stichtagsregelung ist rechtlich nicht notwendig und schadet Unternehmen.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, erklärt zur heutigen aktuelle Debatte „Berechnungsregeln zur Coronasoforthilfe: Wann hört die Landesregierung auf, die Unternehmen in Baden-Württemberg schlechter zu stellen?“:

 

“Die Berechnungsregeln zur Corona-Soforthilfe treibt rund 245.000 Unternehmen in Baden-Württemberg um. Denn seit Monaten gestaltet das Wirtschaftsministerium hier ein Bundesprogramm zum Nachteil der baden-württembergischen Unternehmen aus und stürzt diese erneut in wirtschaftliche Probleme.

Das Verhalten der Wirtschaftsministerin ähnelt dabei einer Geisterfahrerin in Richtung Sackgasse – ihr kommen die Unternehmen, andere Bundesländer, Verbände und auch die Opposition entgegen. Jeder gibt ihr Lichthupe und signalisiert, dass sie einen schweren Fehler macht. So habe ich bereits vor Wochen ein Moratorium gefordert, um die gewonnene Zeit für Anpassungen zu nutzen. Trotzdem hält die Ministerin stur an der unnötig rigiden Stichtagsregelung zu den Corona-Soforthilfen fest.

Ich fordere Sie daher erneut auf, aufzuwachen: Nehmen Sie eine Regelung zu den Corona-Soforthilfen vor, die der Notlage der Unternehmen gerecht wird! Nutzen Sie die gegebenen Spielräume und passen Sie die Berechnungsregeln an! Machen Sie das, was andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Hamburg schon von Anfang an gemacht haben!

Das Festhalten an Ihrer exklusiven Rechtsauslegung verursacht enormen Schaden: Vertrauensverlust bei den Menschen, unnötige finanzielle Belastungen bei den Unternehmen, Bürokratie bei Steuerberatern und Buchhaltungsabteilungen. In der aktuellen Krisenzeit brauchen wir aber mehr denn ja eine Politik nicht gegen sondern für die Unternehmen. Andere Bundesländer zeigen, was hier möglich ist!“

Hintergrund ist, dass Baden-Württemberg bei der Berechnung eines etwaigen Rückzahlungsbedarfs der Corona-Soforthilfe als Stichtag den Tag nach Antragsstellung setzt – ein Unternehmen, welches beispielsweise seinen Hilfsantrag am 30. April 2020 gestellt, darf nur den Zeitraum 1. Mai bis 31. Juli zur Berechnung seines Liquiditätsengpasses heranziehen. Dies war aber nicht zwingend der wirtschaftlich schwierigste Zeitraum und nicht der Zeitraum des Lockdowns.

Andere Bundesländer haben hier flexiblere Auslegungen vorgenommen, obwohl sie wortgleiche Vereinbarungen mit dem Bund geschlossen haben. Die FDP/DVP fordert daher bereits seit Wochen auch für die baden-württembergischen Unternehmen die Ausnutzung der Spielräume und eine flexiblere Stichtagsregelung.

Eine ausführliche Darstellung des Themas ist unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen/ zu finden.