Pressemitteilung

26.September 2024 - Justiz

Weinmann: Verfassungsgerichtshof in stürmischen Zeiten wetterfest machen

Unsere Verfassungsgerichte sind gefährdet.


Die FDP/DVP-Fraktion stellt einen Antrag, die Verfassungsrichter in Baden-Württemberg künftig mit einer breiten 2/3-Mehrheit zu wählen und eine Regelung für den Fall einer Blockade der Wahl zu treffen. Dies begründet der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Der Verfassungsgerichtshof in Baden-Württemberg ist als oberstes Organ der Judikative ein zentraler Pfeiler der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in unserem Land. In den letzten Jahren hat sich jedoch in Ungarn, Polen und Israel gezeigt, dass Verfassungsgerichte unter Beschuss durch autoritäre Regierungen und Parlamentsmehrheiten geraten können.

 

Aber auch bei uns im Land müssen wir alles tun, um in diesen wechselhaften Zeiten unseren Verfassungsgerichtshof besser zu schützen. Dazu ist zunächst notwendig, dass die Richter künftig – wie beim Bundesverfassungsgericht und bei vielen anderen Landesverfassungsgerichten – nicht mit einer einfachen Regierungsmehrheit, sondern einer breiten 2/3-Mehrheit gewählt werden. Hierdurch wird eine überparteiliche Auswahl der Richter sichergestellt und ihre demokratische Legitimation erhöht.

 

Zugleich müssen wir aber zur Kenntnis nehmen, dass nach den jüngsten Landtagswahlen in Ostdeutschland dort Mehrheitsverhältnisse entstanden sind, in denen Parteien wie die AfD und das BSW mehr als ein Drittel der Sitze im Landtag erhalten haben und damit eine Richterwahl dauerhaft blockieren könnten. Hierdurch ist die Arbeitsfähigkeit der Verfassungsgerichte hoch gefährdet. Ein solches Szenario droht etwa in Thüringen. Aus diesem Grund muss unbedingt eine Regelung für den Fall getroffen werden, dass eine Richterwahl mit 2/3-Mehrheit dauerhaft nicht zustande kommt, wie es derzeit ebenfalls beim Bundesverfassungsgericht geplant wird. Wir schlagen daher für Baden-Württemberg vor, dass in dem Fall, dass nach drei Monaten keine Richterwahl zustande kommt, der Verfassungsgerichtshof selbst dem Landtag drei Kandidaten vorlegt, die dann mit einfacher Mehrheit gewählt werden können.

 

Wir wünschen uns, dass die anderen Fraktionen unsere Initiative mittragen. Baden-Württemberg muss seinen Verfassungsgerichtshof in stürmischer Zeit wetterfest machen. Das ist im Sinne aller aufrechten Demokraten, ob in Regierung oder Opposition.“