Pressemitteilungen

Keine Kompromisse oder Risiken, wenn es um unseren Rechtsstaat geht.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die Zahl der offenen Ermittlungsverfahren weiterhin sehr hoch ist und Vertreter der Richterschaft gar eine Häufung der Anzeichen eines überlasteten Rechtsstaates erkennen, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die Warnungen aus den Reihen der Richterschaft sollten unbedingt ernst genommen werden. Wenn es um den effizienten und funktionierenden Rechtsstaat geht, dürfen wir keine Kompromisse oder Risiken eingehen.

 

Bereits im Rahmen der Haushaltsverhandlungen haben wir uns für eine massive Aufstockung im Mittelbau der Justiz eingesetzt – ein entscheidender Schritt, um Verfahren zu beschleunigen und die Justiz nachhaltig zu entlasten. Die ablehnende Haltung der Landesregierung im vergangenen Herbst gegenüber dieser Maßnahme bedarf einer dringenden Neubewertung.

 

Zudem muss die Attraktivität des Justiz-Standortes Baden-Württemberg deutlich gesteigert werden. Die von uns seit Langem geforderte Anhebung der Referendarbezüge ist hierbei ein wesentlicher Faktor. Wer die besten Juristen langfristig an den Standort binden will, der muss auch entsprechende Weichen stellen.“

Austausch zwischen den Ländern und dem Bund ist unerlässlich, wäre ein echter Fortschritt.


Zur heutigen Ankündigung der Landesregierung, die Staatsschutzverfahren in einem neuen Zentrum zu bündeln, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die bessere Vernetzung innerhalb unseres Sicherheitsapparates und der Justiz ist sicherlich eine nette Idee. Ich hätte aber gehofft, dass unsere Behörden auch vor diesen beiden neuen Zentren schon sehr gut vernetzt gewesen sind.

 

Viel wichtiger erschiene mir jedoch, zu lokalisieren, wo der Föderalismus möglicherweise ein noch effektiveres Vorgehen beschränkt und diese Beschränkungen zu beseitigen. Die schrecklichen Anschläge der letzten Wochen haben nämlich verdeutlicht, wie wichtig ein hinreichender Daten- und Informationsaustausch gerade zwischen den einzelnen Bundesländern und dem Bund wäre. Das wäre ein wirklich entscheidender Fortschritt für mehr Sicherheit in unserem Land.“

 

Prüfen, ob unser Strafrecht noch angemessen auf heutige Herausforderungen reagiert.


Zu aktuellen Diskussionen um eine Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die Frage, ob die derzeitige Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren noch zeitgemäß ist, sollte nicht ideologisch, sondern sachlich und wissenschaftlich diskutiert werden. Unsere Gesellschaft hat sich verändert und wir müssen prüfen, ob unser Strafrecht noch angemessen auf heutige Herausforderungen reagiert.

 

Es geht nicht darum, Kinder und Jugendliche vorschnell zu bestrafen, sondern um eine verantwortungsvolle Anpassung unseres Rechtssystems an wissenschaftliche Erkenntnisse zur Reife- und Einsichtsfähigkeit junger Menschen. Deshalb befürworte ich eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung zu diesem Thema.

 

Vor diesem Hintergrund wäre es schön, wenn die Ministerin und die Landesregierung nun endlich Taten statt Worte folgen ließen.“

Ausweitung der Strafbarkeit erweitert auch die präventiven Befugnisse unserer Ermittlungsbehörden.


Aktuell wird berichtet, dass Verschärfungen des § 89a StGB gefordert werden, um Planungen für Messertaten oder andere geplante Begehungsformen schwerer staatsgefährdender Straftaten nunmehr unter Strafe zu stellen. Dazu äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die derzeit zu engen Grenzen, innerhalb derer die Planung eines Anschlags unter Strafe steht, müssen ausgeweitet werden. Oft werden Fahrzeuge oder Messer für schrecklichste Taten verwendet. Unser Strafrecht muss mit der Zeit gehen und diesem Wandel Rechnung tragen.

 

Das erweitert auch die präventiven Befugnisse unserer Ermittlungsbehörden. Es muss uns darum gehen, Planungen von potentiellen Tätern möglichst frühzeitig zu erkennen und ihr schreckliches Wirken im Keim zu ersticken.“

Werden uns auch im neuen Jahr dafür einsetzen und hoffen auf Vernunft der anderen Fraktionen
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat der Stärkung des Bundesverfassungsgerichts
zugestimmt. Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechts- sowie
extremismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, fordert nun auch vergleichbare Schritte im
Land:
„Bundestag und Bundesrat haben vor der kommenden Wahl unser Verfassungsgericht krisensicher
aufgestellt und verhindert, dass zentrale Punkte mit einfacher Mehrheit aufgehoben werden können.
Die Lehren der Vergangenheit sind dort verinnerlicht worden.
Nur die demokratischen Fraktionen im Landtag waren zu diesem dringend gebotenen Schritt leider
nicht bereit. Mit fadenscheinigen Begründungen wurde unser praxistauglicher Entwurf abgelehnt.
Wir werden uns im neuen Jahr weiterhin dafür einsetzen, unsere Gerichte vor Verfassungsfeinden zu
schützen. Hoffentlich gelangen auch die anderen Fraktionen zur Vernunft. An uns wird es nicht
scheitern.

Zu wenig, zu langsam – so stellt sich der Haushalt in wichtigen Fragen dar.


In der Plenardebatte zum Justizhaushalt äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Eine funktionierende Justiz ist die tragende Säule unseres Rechtsstaats. Daher ist es unsere Aufgabe, die Justiz und jene, die das gesprochene Recht letztlich durchsetzen, mit den Mitteln auszustatten, damit sie dieser herausgehobenen Aufgabe wirkungsvoll nachkommen können.

Dieser Aufgabe wird der Haushalt leider nicht gerecht. Zwar werden manche Probleme adressiert, jedoch nicht alle, nicht in dem Tempo oder nicht in dem Umfang, den wir und viele Praktiker für notwendig gehalten hätten.

Den Kampf um die besten Juristen muss das Land annehmen, will es die Justiz bestmöglich aufstellen. Stattdessen werden Gelegenheiten verpasst, so durch eine ausbleibende angemessene Entlohnung der Referendare oder die versäumte Entlastung des höheren Justizdienstes durch eine personelle Stärkung der Service-Einheiten.

Doch auch im Strafvollzug, wo ein Großteil der Neustellen in die neue Justizvollzugsanstalt in Rottweil fließen wird und gerade nicht die Breite entlastet, oder bei den Gerichtsvollziehern, die mit einer aus unserer Sicht unzureichenden Förderung und dem aufwändigen Erwerb von Schutzwesten allein gelassen werden, bleibt der Haushalt hinter den Erwartungen zurück.

Zuletzt haben wir versucht, für eine Stärkung des Nachsorgeprojekts Chance zu sorgen. Wer nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe nicht neuerlich straffällig wird, bereichert die Gesellschaft und entlastet die Haushalte. Doch auch hier sind wir an der Mehrheit der Regierungsfraktionen gescheitert.“

Auswirkungen von Cannabis-Clubs auf den Markt sollten abgewartet und evaluiert werden.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach das neue Cannabisgesetz Thema beim Treffen der Justizresorts der Länder ist, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die Teillegalisierung hat freilich zu einer steigenden Nachfrage geführt. Der hohe bürokratische Aufwand und die komplexen Regelungen führen jedoch dazu, dass dieser Bedarf nicht legal bedient werden kann und somit den Schwarzmarkt befeuert.

 

Bevor jetzt das Rad jedoch gänzlich zurückgedreht wird, sollte die Auswirkung der kürzlich erteilten Genehmigungen für Cannabis-Clubs auf den Markt sowie im Hinblick auf Suchtprävention abgewartet und ausgewertet werden.

 

Augenscheinliche Unzulänglichkeiten und Lücken bei der Strafverfolgung müssen indes zeitnah geschlossen werden. Unsere Strafverfolgungsbehörden brauchen wirksame rechtliche Möglichkeiten, um die organisierte Kriminalität intensiv zu bekämpfen. Nur wenn das illegale Angebot strikt verfolgt und sanktioniert wird, kann man dem legalen Angebot eine Chance geben.“

Instrument ist häufig sinnvoll, Auswahl der Fälle sollte jedoch gut bedacht erfolgen.


Eine aktuelle Meldung berichtet, dass der Täter-Opfer-Ausgleich ein unterschätztes Instrument der Justiz sei. Dazu äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Freilich eignet sich nicht jeder Fall für einen Täter-Opfer-Ausgleich. Dennoch kann die Zahl der Anwendungsfälle nicht zufriedenstellen. Es ist scheinbar notwendig, dass die Landesregierung das Thema aktiver ins Bewusstsein der Justiz rückt und dort bewirbt. Ministerin Gentges ist gefordert, dieses auch hinreichend finanziell abzusichern.

 

Aus persönlicher Erfahrung als Strafverteidiger sowie unter anderem aus Gesprächen in Vollzugseinrichtungen kann ich die positive Wirkung für Opfer und Täter nur bestätigen.“

Wie schnell es zu spät sein kann, zeigt sich derzeit in Thüringen.


Zum Antrag der FDP/DVP-Fraktion, die Verfassungsrichter in Baden-Württemberg künftig mit einer breiten Zwei-Drittel-Mehrheit zu wählen und eine Regelung für den Fall einer Blockade der Wahl zu treffen, sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Unser Antrag sieht vor, die Richterinnen und Richter des baden-württembergischen Verfassungsgerichtshofs künftig nicht mehr mit einer einfachen Mehrheit, sondern mit einer breiten Zwei-Drittel-Mehrheit zu wählen, wie es auch an vielen anderen Verfassungsgerichten, so dem Bundesverfassungsgericht, der Fall ist. Das garantiert eine parteiunabhängige Auswahl der Richter und damit auch eine höhere demokratische Legitimation des höchsten Gerichts im Land.

 

Zugleich ist aber vor dem Hintergrund der Erfahrungen in Ungarn, Polen und Israel sowie vor allem der jüngsten Entwicklungen in Sachsen und Thüringen unbedingt dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitsfähigkeit des Verfassungsgerichts gesichert bleibt, auch wenn längere Zeit keine solche Zwei-Drittel-Mehrheit zustande kommt, weil mehr als ein Drittel der Abgeordneten die Wahl blockieren. Hierfür wollen wir eine Ersatzregelung für die Richterwahl schaffen, ähnlich zu der, die derzeit auf Bundesebene für das Bundesverfassungsgericht diskutiert wird. So können wir die Verfassungsgerichtsbarkeit bei uns im Land stärken und in stürmischen Zeiten wetterfest machen.

 

Wir haben uns erhofft und gewünscht, dass die anderen Fraktionen unsere Initiative mittragen. Wie schon im Ständigen Ausschuss vor einigen Wochen haben die anderen Fraktionen ihre Zustimmung, aber auch eine ernsthafte Debatte verweigert. Das Argument, man benötige mehr Zeit, der Vorschlag sei ‚übers Knie gebrochen‘, ist nicht nachvollziehbar, schließlich liegt das Thema seit Monaten auf dem Tisch. Vielmehr braucht es einen ernsthaften Willen, hier aktiv zu werden. Denn wie schnell es dafür zu spät sein kann, zeigt sich derzeit in Thüringen.“

Bürokratieabbau muss weiter gehen.

Die heutige Ankündigung von Regierungschef Kretschmann, die Pläne für ein Gleichstellungsgesetz im Land nach zahlreichen Protesten von Kommunen und Verbänden nicht weiterzuverfolgen, kommentiert der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt:

„Wir freuen uns, dass beim Ministerpräsident Vernunft einkehrt und dieser linksgrün-ideologische Unfug unterbleibt. Das ist zwar kein aktiver Beitrag zum Bürokratieabbau, aber immerhin ein Verzicht auf noch mehr bürokratische Belastungen. Weitere, entschiedene und aktive Schritte müssen folgen.“

Auch die stv. Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin, Julia Goll, zeigt sich erleichtert:

„Dieses Gesetz wäre gerade in der Arbeit der Polizei ein riesiges und vollkommen unnötiges Zeichen des Misstrauens gewesen. Dadurch wäre dieser Bereich der Inneren Sicherheit unter einen unerträglichen Generalverdacht gestellt worden, der nur linken Phantasien entsprungen gewesen wäre. Wir haben schon immer vor diesem Vorhaben gewarnt und sehen uns in unserer Hartnäckigkeit jetzt bestätigt.“

 

Unsere Verfassungsgerichte sind gefährdet.


Die FDP/DVP-Fraktion stellt einen Antrag, die Verfassungsrichter in Baden-Württemberg künftig mit einer breiten 2/3-Mehrheit zu wählen und eine Regelung für den Fall einer Blockade der Wahl zu treffen. Dies begründet der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Der Verfassungsgerichtshof in Baden-Württemberg ist als oberstes Organ der Judikative ein zentraler Pfeiler der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in unserem Land. In den letzten Jahren hat sich jedoch in Ungarn, Polen und Israel gezeigt, dass Verfassungsgerichte unter Beschuss durch autoritäre Regierungen und Parlamentsmehrheiten geraten können.

 

Aber auch bei uns im Land müssen wir alles tun, um in diesen wechselhaften Zeiten unseren Verfassungsgerichtshof besser zu schützen. Dazu ist zunächst notwendig, dass die Richter künftig – wie beim Bundesverfassungsgericht und bei vielen anderen Landesverfassungsgerichten – nicht mit einer einfachen Regierungsmehrheit, sondern einer breiten 2/3-Mehrheit gewählt werden. Hierdurch wird eine überparteiliche Auswahl der Richter sichergestellt und ihre demokratische Legitimation erhöht.

 

Zugleich müssen wir aber zur Kenntnis nehmen, dass nach den jüngsten Landtagswahlen in Ostdeutschland dort Mehrheitsverhältnisse entstanden sind, in denen Parteien wie die AfD und das BSW mehr als ein Drittel der Sitze im Landtag erhalten haben und damit eine Richterwahl dauerhaft blockieren könnten. Hierdurch ist die Arbeitsfähigkeit der Verfassungsgerichte hoch gefährdet. Ein solches Szenario droht etwa in Thüringen. Aus diesem Grund muss unbedingt eine Regelung für den Fall getroffen werden, dass eine Richterwahl mit 2/3-Mehrheit dauerhaft nicht zustande kommt, wie es derzeit ebenfalls beim Bundesverfassungsgericht geplant wird. Wir schlagen daher für Baden-Württemberg vor, dass in dem Fall, dass nach drei Monaten keine Richterwahl zustande kommt, der Verfassungsgerichtshof selbst dem Landtag drei Kandidaten vorlegt, die dann mit einfacher Mehrheit gewählt werden können.

 

Wir wünschen uns, dass die anderen Fraktionen unsere Initiative mittragen. Baden-Württemberg muss seinen Verfassungsgerichtshof in stürmischer Zeit wetterfest machen. Das ist im Sinne aller aufrechten Demokraten, ob in Regierung oder Opposition.“

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Mit unserem Entschließungsantrag wollen wir die innere Sicherheit stärken


Anlässlich der Aussprache zur Regierungsinformation des Ministerpräsidenten zum gestern vom Kabinett verabschiedeten Maßnahmenpaket äußert sich der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt:

„Es ist richtig, dass die Landesregierung dieses Thema angeht. Die Beschleunigung bei Abschiebungen, die Ausweitung der Straftatbestände, die zu Abschiebungen führen sowie den Personalaufwuchs bei Staatsanwaltschaften und Asylkammern begrüßen wir.

Einige der gestern als neu präsentierten Ideen sind jedoch bereits seit längerer Zeit beschlossene Sache und sogar schon im neuen Haushalt vorgesehen. Von diesem Etikettenschwindel lässt sich niemand täuschen.

Interessant ist auch, dass für einige der beschlossenen Maßnahmen die Finanzierung noch überhaupt nicht geklärt ist. Die Landesregierung ist gefordert, darzulegen, wie die fehlenden etwa 18 Millionen Euro finanziert werden sollen. Das geplante Anti-Terror-Zentrum wird sich zudem erst beweisen müssen, dessen konkrete Ausgestaltung erscheint unklar.

Wir müssen jedoch feststellen, dass auch all diese Maßnahmen die schrecklichen Taten von Mannheim und Solingen nicht hätten verhindern können. Am sichersten wäre es, wenn Personen wie der Messerstecher von Solingen erst gar nicht in unser Land gelangen würden.

Wer auf dem Landweg zu uns kommt, der muss zwangsläufig durch einen sicheren Mitgliedsstaat der Europäischen Union gekommen sein und dort einen Asylantrag gestellt haben. In diesen Fällen ist das Asylverfahren in eben jenem Staat auch durchzuführen. Wer sich trotzdem auf den Weg zu uns macht, missbraucht die geltenden Asylregeln.

Genau hier setzt unser Entschließungsantrag an: Wir wollen die Landesregierung dazu bringen, sich mittels einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, sogenannte ‚Dublin-Flüchtlinge‘ an den deutschen Grenzen konsequent zurückzuweisen. Das unterbindet illegale Migration, entlastet die Kommunen, unsere Haushalte und stärkt die innere Sicherheit.

Wer jedoch von seiner eigenen Hände Arbeit leben, sich an unsere Gesetze und Wertvorstellungen halten und sich in unsere Gesellschaft integrieren will, der sei uns herzlich willkommen. Auf Erwerbsmigration sind wir angewiesen, diese unterstützen wir ausdrücklich.“

Entschließungsantrag Drucksache 17_7520_D

Kretschmann und Strobl müssen schnelle Umsetzung unterstützen – sie tragen Verantwortung für die Situation im Land.

Zum aktuell beschlossenen Sicherheitspaket der Bundesregierung sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Viele der im Sicherheitspaket vereinbarten Maßnahmen sind sehr gut, teilweise längst überfällig. So forderte die FDP schon seit geraumer Zeit, dass Schutzsuchende keine Sozialleistungen mehr erhalten sollten, wenn sie nach dem Dublin-Verfahren gar nicht bei uns sein dürften. Es ist gut, dass dieser erhebliche Pullfaktor nun endlich beseitigt wird.

Richtig ist auch, dass sich Bund und Länder schnell zur Dublin Task-Force zusammensetzen, um die Überstellung von Migranten in das europäische Land der Erstankunft zu verbessern. Wir müssen davon ausgehen, dass auch in Baden-Württemberg Menschen wie der mutmaßliche Solinger Terrorist aus dem Dublin-Verfahren rausfallen und nicht außer Landes gebracht werden, weil die Landesregierung die rechtlichen Möglichkeiten praktisch nicht ausreichend nutzt. Hier stehen Ministerpräsident Kretschmann und Innenminister Strobl in der Verantwortung.

Alle beide sollten die schnelle Umsetzung des Sicherheitspakets unterstützen und mit verhindern, dass Grüne und CDU in Bundestag, Bundesrat und in der Länderexekutive Maßnahmen verschleppen.“

 

 

Rahmenbedingungen für Abschiebungen von Straftätern endlich schaffen und durchsetzen.

Die Beantwortung seines Antrags „Vorbereitungshandlungen für Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien“ (Landtags-Drucksache 17/7251) kommentiert der migrationspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Hans Dieter Scheerer, wie folgt:

„Klar ist, wer als Asylbewerber in Deutschland oder Baden-Württemberg straffällig wird, muss sofort und ohne Verzögerung abgeschoben werden und unser Land verlassen. Wer sich nicht an unsere freiheitlich-demokratische Werte- und Rechtsordnung halten kann, hat seinen Schutzstatus bei uns verwirkt, das gilt auch für Geflüchtete aus Afghanistan oder Syrien. Deshalb fordern wir Freie Demokraten schon lange schnellere, unbürokratische und einfachere Asyl- und Abschiebeverfahren und ich appelliere an dieser Stelle nochmals nachdrücklich an das BAMF, das Bundesministerium des Inneren und auch die baden-württembergische Landesregierung, hier den dringend notwendigen Elan zu zeigen und die Rahmenbedingungen dafür unverzüglich zu schaffen. Vor allem letztere darf sich nicht immer hinter Forderungen gegenüber dem Bund verstecken, sondern muss Eigeninitiative zeigen, insbesondere bei der reibungslosen und effizienten Durchführung von Abschiebungen. Dass weiterhin nur ein Bruchteil der geplanten Abschiebungen vollzogen werden kann geht mit der Landesregierung heim und kann nicht auf vermeintliche Zuständigkeiten des Bundes geschoben werden.

Warum nutzt die Landesregierung außerdem nicht viel stärker die Möglichkeit, direkt aus den Landeserstaufnahmestellen (LEA) in sichere Herkunftsstaaten abzuschieben? Laut der Beantwortung auf meinen Antrag ist das in weniger als 5% der Abschiebungen der Fall, unter anderem bei den sicheren Herkunftsstaaten Georgien und Moldau. Um Städte und Gemeinden, die für die kommunale Folgeunterbringung zuständig sind, zu entlasten und Reibungen bei Abschiebungen zu minimieren muss das Asylverfahren viel öfter bereits in der Erstaufnahme abgeschlossen und Abschiebungen vollzogen werden. Wenn die Landesregierung diese Möglichkeit nicht nutzt, muss sie auch nicht weiter aufwendig nach einem neuen LEA-Standort suchen, sondern kann es gleich lassen.“

Erfahrung unterstützt unsere Forderung.

Zur heute gemeldeten Statistik offener und vollstreckter Haftbefehle sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Staat sollte seine Lehren aus diesen Zahlen ziehen. Auffällig sind die mehr als 100 offenen Haftbefehle, die aufgrund der verschärften Grenzkontrollen im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft vollstreckt werden konnten. Diese Erfahrung unterstützt unsere Forderung, dass nicht zuletzt deshalb die Grenzkontrollen dauerhaft bestehen bleiben sollten.“

Die Landtagsfraktionen GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP haben mit einem gemeinsamen Vorschlag neue Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl neuer Richterposten am Verfassungsgerichtshof eingebracht. Gemeinsam betonen sie, wie wichtig es sei, einen funktionierenden Rechtstaat durch qualifiziertes Personal zu gewährleisten. Für die Wahl am Donnerstag, 18. Juli wurden folgende Personen vorgeschlagen:

  1. Dr. Daniel O’Sullivan, Landessozialgericht Stuttgart
  2. Prof. Dr. Silja Vöneky, Alber-Ludwigs-Universität Freiburg
  3. Oberbürgermeister a.D. Gunter Czisch, Ulm
  4. Dr. Jens Hoffmann, Vors. Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe
  5. Prof. Dr. Fruzsina Molnar-Gabor, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
  6. Oberkirchenrätin Prof. Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende Diakonisches Werk Württemberg

Der Landtag hat am Donnerstag nach der Wahl die Kandidatinnen und Kandidaten vereidigt.

Dazu sagt Andreas Schwarz, Fraktionschef GRÜNE:

„Der Verfassungsgerichtshof ist ein Fundament unseres demokratischen Rechtsstaats. Um seine Zukunftsfähigkeit zu gewährleisten, müssen wir sicherstellen, dass er stets die höchsten Standards der Rechtsstaatlichkeit verkörpert. Es ist uns gelungen, qualifizierte Persönlichkeiten für den Verfassungsgerichtshof zu gewinnen, die den Anspruch pflegen, Verfassungsprinzipien und damit unsere Demokratie zu stärken. Der parteiübergreifende Wahlvorschlag zeigt: Wir stellen ein unparteiisches und starkes Gericht auf, dass im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger arbeitet und somit seine Unabhängigkeit gewährleistet.“

 Manuel Hagel, Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktion: „Der Verfassungsgerichtshof ist der Hüter unserer Verfassung. Er wacht über die Einhaltung von Rechtsstaat und Demokratie im Land. Besonders freut mich, dass sich alle demokratischen Fraktionen auf ein Tableau mit sehr guten Kandidatinnen und Kandidaten verständigt haben. Das gibt den zukünftigen Richterinnen und Richtern den breiten demokratischen Rückhalt, den sie für Ihre Arbeit brauchen.“

Andreas Stoch, Fraktionsvorsitzender SPD: „Unser Land und unser Leben bleiben nicht stehen, und deswegen steht auch unser Recht immer wieder vor neuen Herausforderungen. Unser Verfassungsgerichtshof hilft entscheidend, diese Herausforderungen zu meistern, er sorgt für Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und auch für Rechtsschutz unserer Bürgerinnen und Bürger. Unter den demokratischen Fraktionen haben wir uns auf eine gemeinsame Liste von Personen für den Verfassungsgerichtshof geeinigt. Diese sechs Frauen und Männer stehen für unabhängige und unparteiische juristische Wachsamkeit – im Sinne unserer Verfassung und auch gegenüber unserem Staat. Und dazu stehen wir über die Parteigrenzen hinweg.“

 Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender FDP/DVP-Fraktion: „Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg wacht seit vielen Jahrzehnten über die Einhaltung unserer Landesverfassung. Seit über zehn Jahren gibt es mit der Landesverfassungsbeschwerde für jeden Bürger die Möglichkeit, sich dort direkt auf die eigenen Grundrechte zu berufen. Zur Erfüllung dieser und weiterer wichtiger Aufgaben ist es notwendig, dass beim Verfassungsgerichtshof fähige und gewissenhafte Richterinnen und Richter ihren Dienst tun. Ich freue mich deshalb, dass es uns gelungen ist, einen gemeinsamen Vorschlag der demokratischen Fraktionen für die Ergänzungswahlen einzureichen, der diesen hohen Ansprüchen voll und ganz genügt.“

 

Das juristische Staatsexamen hat sich bewährt, es gilt aber auch dieses zeitgemäß fortzuentwickeln.

Zur aktuellen Justizministerkonferenz und den Diskussionen um eine Reform des Jurastudiums sagte der rechtspolitische Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Die Feststellung der Justizministerkonferenz, dass ein Reformbedarf im Jurastudium nicht bestehe, ist kaum nachvollziehbar. Wir sind in Baden-Württemberg und Deutschland auf eine bestmögliche Ausbildung von Juristinnen und Juristen angewiesen. Das juristische Staatsexamen hat sich in vieler Hinsicht bewährt, es gilt aber auch dieses zeitgemäß fortzuentwickeln und auf neue Herausforderungen – Digitalisierung durch E-Examen, Reduzierung des psychischen Drucks durch Abschichten, Vermeidung von Praktika-Stau – zu reagieren. Sich diesem Prozess in Gänze zu verweigern, wie es die Berichterstatter der Justizministerkonferenz augenscheinlich tun, kann nicht im Sinne unsres Rechtsstaats sein.“

 

Nachwahl: GRÜNE, CDU, SPD und FDP einigen sich auf den Vorsitzenden der israelitischen Religionsgemeinschaft Baden.

Die Landtagsfraktionen von GRÜNEN, CDU, SPD und FDP nominieren gemeinsam den Vorsitzenden der israelitischen Religionsgemeinschaft Baden, Rami Suliman, als Richter des Verfassungsgerichtshofs von Baden-Württemberg. Das haben die Fraktionen am Dienstag (14. Mai) bekannt gegeben. „Damit setzen wir gemeinsam ein klares Zeichen: Antisemitismus hat in unserer Gesellschaft keinen Platz“, erklärten die vier Fraktionsvorsitzenden Andreas Schwarz, Manuel Hagel, Andreas Stoch und Dr. Hans-Ulrich Rülke.

Die Nachwahl eines „Mitglieds ohne Befähigung zum Richteramt“ ist notwendig, nachdem Sabine Reger im Januar verstorben war. Insgesamt besteht der Verfassungsgerichtshof aus neun Richterinnen und Richtern – drei von ihnen brauchen keine ausgebildeten Juristen zu sein. Der Landtag wird in der Plenarsitzung am Mittwoch, 15. Mai, die Nachwahl vornehmen.

Dazu sagt Andreas Schwarz, Vorsitzender der Fraktion GRÜNE: „Rami Suliman setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, jüdisches Leben in Baden-Württemberg wieder sichtbarer zu machen und engagiert sich für einen Dialog über Religions- und Konfessionsgrenzen hinweg. Sein Wirken ist eine wichtige Stütze für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ich bin sehr froh, dass wir ihn für dieses Ehrenamt gewinnen konnten und dankbar für seine Bereitschaft, sich noch intensiver für unsere Verfassung und unsere Demokratie einzusetzen. Sein Richteramt am Landesverfassungsgerichtshof macht klar: Jüdinnen und Juden sind ein selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft, ohne Wenn und Aber.“

Manuel Hagel, Vorsitzender der CDU-Fraktion: „Rami Suliman ist ein echter Brückenbauer, der uns jeden Tag vor Augen führt, wie wichtig es ist, dass jüdisches Leben seinen Platz genau in der Mitte unserer Gesellschaft hat. Als erfolgreicher Unternehmer, Mitglied im Direktorium des Zentralrats der Juden in Deutschland und langjähriger Vorsitzenden der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden setzt er sich seit Jahrzehnten hochengagiert für das friedliche Miteinander der Religionen und den interkonfessionellen Austausch ein. Ich freue mich sehr darüber, dass wir ihn für dieses Ehrenamt gewinnen konnten und er sich künftig auch in der Rolle des Richters des Landesverfassungsgerichtshofs zum Wohl unserer Demokratie wird einsetzen können.“

Andreas Stoch, Vorsitzender der SPD-Fraktion: „Ein selbstbewusstes Judentum, das selbstverständlich zu unserem Land gehört. Dafür steht Rami Suliman, und dafür steht er ein. Nicht nur mit der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden und im Zentralrat der Juden in Deutschland, sondern gerade auch im Dialog zwischen den Konfessionen, im Engagement für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft, im gemeinsamen Kampf gegen Hass, Hetze und Rechtsextremismus, im gemeinsamen Schutz unserer Freiheit und Demokratie. Rami Suliman ist ein Gerechter und darum eine Bereicherung für unser Land – und künftig auch für unser Landesverfassungsgericht. Ich freue mich über die Einigkeit unter den demokratischen Fraktionen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender FDP/DVP-Fraktion: „Es freut mich sehr, dass wir mit Rami Suliman einen herausragenden Vertreter des Judentums und des interreligiösen Dialogs für eine solch herausgehobene Stelle in unserem Rechtsstaat gewinnen konnten. Gleichzeitig wollen wir mit diesem Vorschlag ein Zeichen der Erinnerung setzen, denn zur Zeit der Weimarer Republik gab es zahlreiche und sehr verdiente Richter, Anwälte und Staatsanwälte jüdischen Glaubens im deutschen Südwesten. Sie alle standen auf der Seite des ersten demokratischen Rechtsstaates und fielen mit seinem Untergang dem Unrecht der Nazis zum Opfer.“

Schnelle Asylverfahren sind unerlässlich, wenn Migration wirksam begrenzt werden soll.

Zu aktuellen Medienberichten, wonach ohne mehr Personal wieder längere Verfahrensdauern in Asylverfahren drohen, mahnt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Ruf der Justiz nach mehr Stellen muss unbedingt schnell erhört werden. Wir stehen kurzfristig zur Stelle, wenn die Landesregierung sich darum kümmern möchte, unsere Justiz angemessen auszustatten.

Schnelle Asylverfahren sind unerlässlich, um diejenigen ohne Bleibeperspektive zeitnah zurückführen zu können. Das entlastet den Haushalt, die Kommunen und fördert die Akzeptanz in der Gesellschaft.“

Fehlende Einbeziehung des Normenkontrollrats unverständlich.

Zur heutigen Verabschiedung der Verpflichtung der Kommunen zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz erklärt die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und kommunalpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

„Die Landesregierung legt hier ein reines Umsetzungsgesetz dessen vor, was bereits auf europäischer und auf Bundesebene vereinbart wurde. Das Land muss eine Regelung für die Kommunen treffen, dabei werden die im Bundesgesetz vorgesehenen Ausnahmen beispielsweise für kleine Kommunen genutzt. Das begrüßen wir.

Dass der Normenkontrollrat nicht beteiligt wurde, ist unverständlich. Für einen effektiven Schutz vor und Abbau von Bürokratie ist ein funktionierender Normenkontrollrat notwendig. Wenn er aber nicht beteiligt wird, kann er auch nicht wirken.“

 

 

Erst die CDU-ausgelöste Verzögerung auf Bundesebene, nun die späte Umsetzung im Land.

Zur heutigen Debatte zur Verpflichtung der Kommunen zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz erklärt die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und kommunalpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

„Wenn man sich die ganze Entwicklung des Hinweisgeberschutzgesetzes bis hin zu dieser landesrechtlichen Verpflichtung der Kommunen ansieht, bleibt die unrühmliche Figur, die die CDU hier abgibt. Erst die unnötige Verzögerung über den Bundesrat, nun die spät vorgelegte Umsetzung für die Kommunen. Andere Länder haben dies schon Mitte des letzten Jahres vorgelegt.

Und dann schmückt man sich noch mit fremden Federn, denn die genutzten Ausnahmen für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern oder 50 Beschäftigten wurden bereits vom Bundesrecht vorgesehen, dies ist kein Verdienst der Landesregierung. Dazu macht sie sich an zwei Stellen einen unnötig schlanken Fuß: Den Normenkontrollrat nicht zu beteiligen war falsch, und dass man lapidar ihre Kostentragungspflicht nach dem Konnexitätsprinzip negiert, ebenso.“

 

 

Die letztliche Entscheidung muss jedoch immer von einem Richter getroffen werden.

Zu aktuellen Medienberichten, wonach der Präsident des OLG Karlsruhe für den verstärkten Einsatz von KI wirbt, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion unter Verweis auf seine Landtagsinitiative „KI in der Justiz“, Drucksache 17 / 5658, wie folgt:

„Unsere Richterinnen und Richter brauchen mehr Zeit, sich auf ihre Kernaufgaben und -kompetenzen, nämlich Verhandlungsführung, Wertung von Parteivortrag und Beweismitteln sowie Urteilsfindung konzentrieren zu können. Künstliche Intelligenz kann beispielsweise bei der Informationserfassung und -strukturierung helfen und damit zu einer wesentlichen Entlastung beitragen.

Ich habe mich dieser Thematik bereits im Rahmen einer Landtagsinitiative gewidmet, die kommende Woche Grundlage einer Debatte im Landtag sein wird. Insoweit begrüße ich den Appell von Herr Präsident Müller ausdrücklich. Für Innovation und Fortschritt sind Freie Demokraten immer zu haben.

Fest steht allerdings auch für uns, dass der Einsatz von KI dort enden muss, wo die Angelegenheit einer richterlichen Entscheidung bedarf. Hier muss auch künftig und in jedem Fall immer der Mensch entscheiden.“

SPD und FDP setzen Akteneinsicht durch.

Nach den neuesten Medienberichten zur Messerattacke auf eine Frau durch einen Psychiatrie-Patienten in Wiesloch beantragten die Fraktionen SPD und FDP/DVP eine erneute Stellungnahme von Minister Lucha, um die Vorgänge am Psychiatrischen Zentrum Nordbaden (PZN) weiter aufzuklären. Dafür gab es eine Sondersitzung des Landtagsausschusses.

Dazu erklärt Florian Wahl, Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration des Landtags von Baden-Württemberg sowie Sprecher für Gesundheit und Pflege der SPD-Fraktion:

„Nach der gestrigen Sitzung erhärten sich die massiven Zweifel an den Aussagen vom Sozialminister Lucha. Dieser sprach davon, dass er sich in der Sondersitzung nie zum Patienten geäußert hätte. Damals sprach der Minister allerdings eindeutig davon, dass der Patient nicht auffällig war. Der Patient sei zudem ‚höflich‘ gewesen und es hätte im Vorfeld keine Gewalterfahrungen gegeben. Diese Aussage ist klar und deutlich über das Landtagsvideoarchiv beweisbar. Damit spricht der Minister im Sozialausschuss die Unwahrheit! All diese Aussagen werden jetzt auch durch die Berichterstattung massiv in Zweifel gezogen. So wird von Gewaltaktionen des Patienten und Ausbruchsversuchen berichtet. Minister Lucha verstrickt sich zunehmend in weitere Widersprüche. Unser Vertrauen in die Aufklärungskompetenz des Ministeriums ist deshalb erschüttert. Umso wichtiger ist es jetzt, dass alles auf den Tisch kommt. Stand jetzt kann ein Systemversagen nicht ausgeschlossen werden! Die Akten werden zeigen, ob es noch mehr Widersprüche und Halbwahrheiten gibt und wie es wirklich um den Patienten bestellt war.“

Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt:

„Es ist sehr bedauerlich und nicht nachvollziehbar, dass Minister Lucha im öffentlichen Teil der Sondersitzung des Sozialausschusses am 15.09.2023 ausführlich Stellung zu dem 33jährigen Verurteilten bezog, in der gestrigen weiteren Sondersitzung aber jegliche öffentliche Stellungnahme bezüglich der aktuellen Berichterstattung abgelehnt hat. Offenbar hat Minister Lucha dem Sozialausschuss falsche Tatsachen mitgeteilt oder er wurde nicht richtig informiert. Beides wäre nicht akzeptabel und leistet gegenüber der Bevölkerung einen Bärendienst. Die Öffentlichkeit hat zurecht einen Anspruch darauf, Antworten zu den in der Presse verlautbarten Vorwürfe zu erhalten. Dazu habe ich Minister Lucha mehrfach aufgefordert, sich öffentlich dazu zu äußern. Um es klipp und klar zu formulieren: Für die FDP steht die Sicherheit der Bevölkerung an erster Stelle. Die Öffentlichkeit muss sich darauf verlassen können, dass Verurteilte keine Gefahr für die Bevölkerung darstellen. Der Fall in Wiesloch zeigt deutlich, dass wir nicht einfach wieder zum Status Quo übergehen, sondern wie von SPD und FDP gefordert, eine Analyse des Maßregelvollzugs in Baden-Württemberg brauchen.“

 

 

SPD und FDP fordern Sondersitzung des Ausschuss Soziales, Gesundheit und Integration für Freitag, den 15. September 2023 zur Flucht aus der Psychiatrie und den fatalen Folgen.

Gegenstand der Sondersitzung sollen die Vorgänge vom 08.09.2023 im Maßregelvollzug in Wiesloch sein, in dessen Zusammenhang eine Frau in der Innenstadt getötet wurde. Die beiden Fraktionen bitten dazu um Berichte von Minister Manfred Lucha sowie Dr. Christian Oberbauer, Leiter der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie am Psychiatrische Zentrum Nordbaden. Anschließend ist eine Aussprache anberaumt. Ziel ist, die zuständigen Abgeordneten umfassend über den Vorgang zu informieren, um beurteilen zu können, wie die Maßnahmen der Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung in Wiesloch und im Maßregelvollzug in Baden-Württemberg insgesamt einzuordnen und zu bewerten sind.

Dazu erklärt Florian Wahl, Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration des Landtags von Baden-Württemberg sowie Sprecher für Gesundheit und Pflege der SPD-Fraktion:

„Meine Gedanken sind zuerst bei der getöteten Frau aus Wiesloch und bei ihren Angehörigen. Dieser Tod ist schrecklich und darf nicht ohne Folgen bleiben. Wir wollen alles tun, damit die Umstände der Flucht des Straftäters aufgearbeitet werden und eine solche Tat nicht noch einmal passiert. Deshalb beantragen wir eine baldige Befassung des zuständigen Landtagsausschusses.“ 

Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt:

„Ich bin betroffen von dieser schlimmen Messerattacke mit tödlichem Ausgang. Ich halte es für dringend geboten, dass Minister Lucha über diesen Ausbruch im Sozialausschuss des Landtags berichtet. Deshalb haben wir zusammen mit der SPD einen Antrag auf eine Sondersitzung am kommenden Freitag gestellt.

Der Maßregelvollzug ist in Baden-Württemberg seit Jahren unter großen Druck. Im Gegensatz zu den benachbarten Bundesländern müssen in Baden-Württemberg immer wieder Verurteilte entlassen werden, weil die Kapazitäten nicht ausreichen. Der Sozialausschuss hat sich bereits mit früheren Ausbrüchen beschäftigt, beispielsweise mit dem Ausbruch von vier Verurteilten in Weinsberg vor knapp zwei Jahren.

Offensichtlich waren die damals ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichend. Minister Lucha muss nun alles daransetzen, dass es im Maßregelvollzug keine weiteren Ausbrüche mehr gibt. Es geht hier um die Sicherheit und den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger.“

Klima-Kleber spalten die Gesellschaft und gefährden die Demokratie.

Zur Debatte um den richtigen Umgang mit radikalen Klimaaktivisten sagte der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Klima-Kleber spalten die Gesellschaft und gefährden die Demokratie. In den zurückliegenden Monaten hat sich die Szene teils erheblich radikalisiert. Kulturgüter wurden beschädigt, Polizeibeamte angegriffen, Bürgerinnen und Bürger durch Protest- und Pöbelaktionen unter Druck gesetzt. Erst heute wurden in Stuttgart mehrere Rettungswagen von Klima-Kleber an der Weiterfahrt gehindert.

Wir Freie Demokraten stehen für eine klare Kante gegen Klima-Kleber. Für Einladungen, Einknicken und Einlenken ist gegenüber radikalen Aktivisten kein Platz. Vor allem die Grünen müssen sich nun stärker von der Szene distanzieren. Dass Ministerpräsident Kretschmann die Klima-Kleber unlängst zu Gesprächen ins Staatsministerium geladen hat, war falsch und fatal. Der Rechtsstaat darf sich nicht beugen, die Demokratie sich nicht erpressen lassen.“