Pressemitteilungen

Bessere Vorsorge entlastet auch Ermittlungsbehörden.


Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, führt zu Medienberichten über eine deutschlandweit organisierte Aktion gegen Geldautomatensprenger, im Rahmen derer unter anderem 42 Festnahmen erfolgten, wie folgt aus:

 

„Zur erfolgreichen Bilanz der bundesweiten Aktion gegen Geldautomatensprengungen gratuliere ich ausdrücklich.

 

Ich habe das wichtige Thema der organisierten Geldautomatensprengungen bereits letztes Jahr mit einem Antrag behandelt und auf die wachsenden Gefahren durch eine deutliche Zunahme der Sprengungen hingewiesen. Damals hieß es seitens des Innenministeriums noch, Verklebe- oder Farbtechnik als Schutzmaßnahmen würden nicht empfohlen. Dabei ist es aus meiner Sicht elementar, die Präventionsmaßnahmen flächendeckend zu verbessern. Klebe- oder Farbpatronen machen solche Sprengungen für die Täter weniger attraktiv.

 

Ich hoffe, dass solche Maßnahmen bald im Land verteilt Einzug finden. Das wird auch unsere Ermittlungsbehörden etwas entlasten, denn Vorsorge ist besser als Nachsorge.“

Freie Demokraten widmen sich diesem wichtigen Thema mit eigener Veranstaltung.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die Zahl der Hassdelikte im Land weiterhin sehr hoch, aber erstmals nach längerer Zeit wieder zurückgegangen sind, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Man muss wohl leider davon ausgehen, dass eine sehr hohe Dunkelziffer nicht gemeldeter Vorfälle vorliegt. Das liegt sicherlich unter anderem daran, dass die Betroffenen sich notgedrungen ein dickeres Fell wachsen lassen und somit nicht mehr jeder Vorfall Eingang in die Statistik findet.

Dabei kann ich alle Betroffenen nur ausdrücklich dazu ermutigen, sämtliche strafwürdigen Vorgänge zur Anzeige zu bringen, damit diese von Ermittlungsbehörden und Justiz entsprechend verfolgt werden können.

Für uns Freie Demokraten steht fest, dass jedes Hassdelikt eines zu viel ist. Wir widmen uns diesem überaus wichtigen Thema mit unserer Veranstaltung – dem Liberalen Rechtstag – am 14.03.2023 im Landtag und werden mit Vertretern der Blaulichtfamilie, der kommunalen Amtsträger sowie des Verfassungsschutzes intensiv zu diesem Thema diskutieren und versuchen, konkrete Lösungsansätze zu entwickeln.“

Sinnvoller und zielgerichteter Impuls zur Stärkung des Rechtsstaats.


Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert Justizministerin Marion Gentges auf, den Vorschlag von Bundesjustizminister Marco Buschmann zu unterstützen, über eine Änderung der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) für einen besseren Informationsfluss zwischen Strafverfolgungsbehörden, Ausländerämtern und dem Flüchtlingsbundesamt zu sorgen. Diesen Vorschlag hat der Bundesjustizminister am 3. Februar allen Landesjustizministern unterbreitet, um Vorfälle, wie jenen in Brokstedt, wo ein staatenloser Palästinenser zwei Menschen ermordet hat, künftig besser unterbinden zu können.

 

„Der bestürzende Fall von Brokstedt war der traurige Beweis, wie dringlich es ist, dass Informationen zwischen den Behörden besser fließen müssen. Der Bundesjustizminister Marco Buschmann hat völlig Recht, wenn er hier Verbesserungen anmahnt. Sein Vorschlag, die entsprechenden Vorschriften so zu ergänzen, ist ein sinnvoller und zielgerichteter Impuls, um unseren Rechtsstaat zu stärken. Strafverfolgungsbehörden sollen die Ausländerbehörden künftig über Inhaftierungen informieren müssen. Das könnte eine einfache Maßnahme gegen Leute wie den Illerkirchberg-Vergewaltiger sein, dessen Fall ganz Baden-Württemberg bewegt hat. Ministerin Gentges sollte den Vorschlag von Minister Buschmann deshalb dringend unterstützen.“, so Rülke.

 

Eine Klarstellung der Ministerin ist unbedingt erforderlich.


Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich zur Meldung, wonach Justizministerin Gentges keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart einlegen, sondern den Richterwahlausschuss einberufen wird, wie folgt:

 

„Ich begrüße das Einlenken der Ministerin und die Einberufung des Richterwahlausschusses ausdrücklich. Dies verhindert eine weitere Eskalation und stellt einen wichtigen ersten Schritt dar, die von der Ministerin einseitig aufgerissenen Gräben wieder zu schließen.

 

Mit dem erklärten Rechtsmittelverzicht dürfte auch die Aussage der Justizministerin, wonach sie schlicht niemand anderen als die von ihr favorisierte Kandidatin zur OLG-Präsidentin ernennen werde, hinfällig sein. Dieses muss die Ministerin umgehend klarstellen. Sollte sie sich nicht von dieser Aussage distanzieren, wäre sie als Justizministerin nicht länger tragbar.“

 

Haben Klebetechnik bereits im Sommer 2022 gefordert.


Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, führt zu Medienberichten über organisierte Geldautomatensprengungen, seinen diesbezüglichen Antrag Drucksache 17/2991 und einen aktuellen Erfolg der Ermittlungsbehörden wie folgt aus:

 

„Zur erfolgreichen Arbeit der süddeutschen Ermittlungsbehörden gegen eine organisierte kriminelle Bande aus den Niederlanden gratuliere ich ausdrücklich.

 

Ich habe das wichtige Thema der organisierten Geldautomatensprengungen bereits letztes Jahr mit einem Antrag behandelt. Damals hieß es seitens des Innenministeriums noch, Verklebetechnik als Schutzmaßnahme würde nicht empfohlen. Jetzt ist der Innenminister scheinbar zur Besinnung gekommen und fordert eine gesetzliche Pflicht zur Umsetzung solcher Maßnahmen.

 

Wir hätten uns diese Einsicht schneller gewünscht, begrüßen aber, dass diesem Thema seitens der Landesregierung nun die gebotene Aufmerksamkeit geschenkt wird.“

Vorzüge des beschleunigten Verfahrens sind zumindest der FDP-Fraktion schon lange bekannt.


Zur Ansicht der Justizministerin, wonach Prozesse gegen sog. Klimakleber in beschleunigten Verfahren abgeurteilt werden können, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Der Fall des Silvester-Randalierers aus meiner Heimatstadt Heilbronn, der bereits zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, ist ein gutes Beispiel für die Wirksamkeit und Vorzüge solcher beschleunigter Verfahren. Wir Freien Demokraten setzen uns bereits seit vielen Jahren mit Initiativen und in Debatten für diese Verfahrensart ein.

Ein deutliches Signal aus der Justiz und das positive Echo aus Medien und Gesellschaft scheinen nun auch Frau Gentges diese Vorzüge erkennen zu lassen. Es steht zu hoffen, dass die Landesregierung diesen Worten nun auch Taten folgen lässt und es nicht bei wohlklingenden Absichtsbekundungen bleibt.“

 

 

Positive Entwicklung und Maßnahmen stringent und konsequent zu Ende denken.


In der heutigen Plenardebatte zum Justizhaushalt für die Jahre 2023/2024 äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Die Schaffung von mehr Richter- und Staatsanwaltsstellen in unserer Justiz war notwendig, ja sogar überfällig. Wir begrüßen daher, dass diese wichtige Aufstockung der erforderlichen Mittel mit unserer Unterstützung realisiert werden konnte. Dass aber der von uns gestellte Antrag, gleichzeitig den verwaltungstechnischen Mittelbau der Justiz, also beispielsweise die Geschäftsstellen der Gerichte, zu stärken, abgelehnt wurde, ist nicht nachvollziehbar, zumal Ministerin Gentges uns in der Sache sogar Recht gibt. So bleibt zu befürchten, dass die Wirkung zusätzlicher Richterstellen am Ende verpufft.

Ohnedies bleibt zu hoffen, dass die Justizministerin in der Angelegenheit der Besetzung des OLG-Präsidentenpostens nach dem klaren Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart nicht mit der Einlegung eines Rechtsmittels weiter Öl ins Feuer gießt, sondern endlich beginnt, im Dialog die Wogen zwischen der irritierten Richterschaft und dem Ministerium zu glätten.

Mit den zusätzlichen Mittel für unsere Justizvollzugsanstalten greift das Ministerium unsere eindringliche Forderung aus früheren Jahren auf. Dies begrüßen wir ausdrücklich, allerdings bleibt das Ministerium auch hier auf halber Strecke stehen, kommen diese Stellen in erster Linie z.B. dem Erweiterungsbau der JVA Schwäbisch-Hall zu Gute. Eine wesentliche strukturelle und nachhaltige Verbesserung der landesweit angespannten Personalsituation geht damit leider nicht einher. Denn für uns ist klar: Mehr Personal führt auch zu mehr Sicherheit der Bediensteten, die in den Justizvollzugsanstalten elementare Arbeit im Sinne der Resozialisierung leisten. Und schließlich müssen Übergriffe in Justizvollzugsanstalten künftig besser dokumentiert werden. Die bisher bestehende Schwelle, wonach eine Dokumentation erst ab eintretender Arbeitsunfähigkeit der Betroffenen erfolgt, ist für uns nicht hinnehmbar. Gewalterfahrung darf nicht zum Berufsrisiko werden.“

Sie sollte sich Verbleib im Amt überlegen.


Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges klagte gegen den Präsidialrat des Oberlandesgerichtes Stuttgart in der Frage der Besetzung des OLG-Chefsessels. Der Präsidialrat hatte sich für jemand anderen als die von der Ministerin vorgeschlagene Kandidatin entschieden. Die Klage der Ministerin und der diesbezügliche Eilantrag wurden nun vom Verwaltungsgericht wegen Unzulässigkeit abgewiesen. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Justizministerin Gentges hat sich völlig unmöglich gemacht. Sie hat mit ihrem Verhalten und ihrem Vorgehen jedes Vertrauen der Justiz verspielt. Ihr Versuch, durch den Zugriff auf die unabhängige Richterschaft auf den Spuren des polnischen Kaczynski-Regimes zu wandeln, wurde glücklicherweise mit der heutigen Entscheidung abgewehrt. Nach dieser Blamage sollte sie sich überlegen, ob sie noch im Amt bleiben kann.“

Übergangsfrist zur Abschaffung von Papierakten bis 2026 wird hoffentlich nicht gebraucht.


Zum Gesetz zur Digitalisierung des Hinterlegungswesens, zur Anpassung des Landesrechts an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung weiterer Vorschriften äußert sich der stv. Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann wie folgt:

 

„Die fortschreitende Digitalisierung des Justizwesens und des Rechtsverkehrs begrüßen wir als FDP/DVP-Fraktion ausdrücklich. Der flächendeckende Einsatz der e-Akte auch im Hinterlegungswesen an den Amtsgerichten ist ein weiterer Schritt hin zu einem bürgernahen und effektiven Gerichtswesen in Baden-Württemberg. Allerdings würden wir uns hier noch eine weitergehende Beschleunigung der Modernisierung in Bezug auf die Digitalisierung wünschen.

 

Schließlich erscheint der Bürokratieabbau durch eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Beeidigungsverfahren für Dolmetscher grundsätzlich erstrebenswert, deren wertvolle Arbeit nicht zuletzt angesichts einer zunehmend heterogenen Gesellschaft nicht hoch genug eingeschätzt werden kann und immer mehr an Bedeutung gewinnt.

 

Vor diesem Hintergrund gilt unser Augenmerk der Frage, welche konkreten Folgen die Beendigung der öffentlichen Bestellung und Beeidigung von Urkundenübersetzern und die allgemeine Beeidigung von Gebärdensprachedolmetschern zum 31.12.2027 angesichts eines gerade in diesem Bereich vorherrschenden Fachkräftemangels für die qualitätsvolle Fortsetzung des Betriebs der Rechtsprechung und Rechtspflege hat und wie möglicherweise ein Bestands- und Vertrauensschutz hier berücksichtigt werden kann. Unter anderem diese Fragen werden wir bei den anstehenden Beratungen im Ständigen Ausschuss adressieren.“

 

Justizministerin sollte Anregungen der Beteiligten beachten und die Wogen glätten.


Die geplanten Änderung des Landesrichter- und Staatsanwaltsgesetz (LRiStAG) kommentiert  der stv. Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Wir begrüßen grundsätzlich die im Gesetzesentwurf vorgesehenen und notwendigen Anpassungen an die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung. Weshalb die Landesregierung allerdings plant, einen großen Teil der Regelungen nicht per Gesetz, sondern lediglich via Rechtsverordnung zu regeln, erschließt sich uns nicht und verstößt unserer Meinung nach auch gegen den Wesentlichkeitsgrundsatz, wonach das Parlament wichtige Entscheidungen selbst treffen muss und gerade nicht delegieren darf. Die Kritik der Richterschaft an diesem Entwurf geht in dieselbe Richtung.

 

In einer Zeit, in der Beurteilungsverfahren unter ganz besonderer Beobachtung stehen und die Justizministerin mit ihrer Klage im Hinblick auf den Richterwahlausschuss bereits für Irritationen in der Richterschaft gesorgt hat, haben wir die Erwartung, dass entsprechende Bemühungen, hier die Wogen wieder zu glätten, deutlich erkennbar werden und die Anmerkungen der in der Justiz Beschäftigten ernsthaft angehört und beachtet werden.“

Effektiver Schutz vor Automatensprengungen gefordert

 

„Die weiter steigende Zahl von Bankrauben durch die Sprengung von Geldautomaten muss durch effektive Gegenmaßnahmen verhindert werden“, so die Forderung des rechtspolitischen Sprechers der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann. Eine Verschlechterung des Automatenangebots und damit der Bargeldversorgung durch zusätzliche Schließzeiten oder den Abbau von Standorten nach der bereits erfolgten Schließung vieler Bankfilialen hält er für den falschen Weg.

 

In einem Antrag an die Landesregierung hatte Weinmann sich nach dem Umgang mit den, oft bandenmäßig durchgeführten, Automatensprengungen erkundigt. „Der Sprengstoffeinsatz in und an teils bewohnten Gebäuden stellt ein enormes Risiko für die Bewohner wie auch für zufällig in die Szenerie geratende Passanten dar“, erklärt Weinmann, „in einem Fall wurde auch eine in einem Bankvorraum schlafende obdachlose Person durch die Explosion verletzt. Zudem besteht immer die Gefahr, dass das betroffene oder sogar angrenzende Gebäude dadurch instabil und unbewohnbar werden und somit die Menschen nach dem Trauma des nächtlichen Überfalls auch noch ihre Wohnung verlieren.“

 

Darum erwartet der Abgeordnete ein entschiedeneres Handeln: „Es gibt Farb- und Verklebemöglichkeiten, mit denen gestohlenes Geld unbrauchbar gemacht werden kann. Diese Methode wird beispielsweise in den Niederlanden erfolgreich angewendet, was das Ausweichen der früher dort aktiven Räuberbanden auf Deutschland, auch auf Baden-Württemberg, begründet. Dieses Phänomen ist nicht neu. Darum habe ich auch kein Verständnis dafür, wenn das Innenministerium solchen Sicherheitssystemen eine erst kürzlich erreichte Marktreife zugesteht und die arbeitsschutztechnischer Verträglichkeitsprüfung noch aussteht. Es ist nicht akzeptabel, dass Menschen gefährdet werden, weil der fröhlich wiehernde deutsche Amtsschimmel wieder einmal das Rad neu erfinden muss!“

 

 

Jochen Haußmann

Drittes Kabinettsmitglied schaltet sich ein bei Hängepartie um den „Faulen Pelz“.


Zur Meldung wonach Minister Strobl die Sorgen Heidelbergs im Streit um den „Faulen Pelz“ teile, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Mit Minister Strobl befasst sich nach Ministerin Bauer und Minister Lucha jetzt das dritte Kabinettsmitglied mit der Causa ‚Fauler Pelz‘. Viele Köche verderben bekanntlich den Brei. Ministerpräsident Kretschmann sollte die Angelegenheit Minister Lucha entziehen und das Staatsministerium mit der Causa ‚Fauler Pelz‘ beauftragen. Minister Lucha hat das Land bei der Unterbringung in eine Sackgasse manövriert.“

Die Justizministerin kann die offenen Fragen in der Sondersitzung nicht ausräumen.


Julia Goll, Mitglied im Richterwahlausschuss und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich in der Nachbetrachtung der gestrigen Sondersitzung des Ständigen Ausschusses wie folgt:

„Entgegen der Äußerungen der Justizministerin handelt es sich gerade nicht um einen alltäglichen Vorgang und die lediglich abstrakte Klärung einer Rechtsfrage. Vielmehr soll – in bisher im Land einmaliger Weise – im konkreten Fall der Besetzung einer der höchsten Richterpositionen der nach dem im Gesetz vorgesehenen Verfahren einzuberufene Richterwahlausschuss mit der Einschaltung des Verwaltungsgerichts zur Durchsetzung der eigenen Kandidatin faktisch umgangen werden. Wenn der Richterbund dies als Angriff auf die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz einstuft, zeigt dies eindrücklich, dass hier bereits kostbares Porzellan unnötig zerschlagen wurde.“

 

Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt: „Für den Versuch, ihre Wunschkandidatin gegen den Willen des Präsidialrates und am Richterwahlausschuss vorbei durchzusetzen, zahlt die Ministerin einen hohen Preis. Bereits jetzt ist ein erheblicher Vertrauens- und Imageschaden in Richterschaft und Bevölkerung entstanden, ganz gleich wie das Verwaltungsgericht nun in der Sache entscheiden sollte. Bei der vom Justizministerium dadurch in Kauf genommenen, voraussichtlich monatelangen Vakanz am OLG Stuttgart handelt es sich um eine unerfreuliche wie ärgerliche Begleiterscheinung.“

Nächster Akt der Luchaschen Hängepartie um den „Faulen Pelz“

 

Zur Meldung wonach sich das Regierungspräsidium Karlsruhe im Streit zwischen Land und Stadt Heidelberg um die Nutzung des Ex-Knasts «Fauler Pelz» auf die Seite des Landes geschlagen hat, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Weil Minister Lucha die Problematik um den Faulen Pelz von Anfang an falsch eingeschätzt hat,

zieht das Land nun sämtliche Register und greift in die kommunale Planungshoheit ein. Ein einmaliger Vorgang, der das bewährte Miteinander zwischen Land und Kommunen auf den Kopf stellt. Minister Lucha fährt inzwischen beim Maßregelvollzug im Panikmodus, weil er es versäumt hat, einen Plan B vorzubereiten. Während andere Bundesländer besser gerüstet sind, wurden in Baden-Württemberg im letzten Jahr 30 und in diesem Jahr bereits 17 suchtkranke oder psychisch kranke Straftäter entlassen, weil nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stehen. Minister Lucha hat sich bisher verhalten wie ein Elefant im Porzellanladen, jetzt geht das Schauspiel in die nächste Runde.“

Versäumnisse der Regierung machen Ausnahmeregelungen notwendig.


Julia Goll, Strafvollzugsbeauftragte der FDP/DVP-Fraktion, erläutert in der heutigen Plenardebatte zum Gesetz zur Änderung des Justizvollzugsgesetzbuches:

 

„Wir begrüßen die geplanten redaktionellen Änderungen, wonach etwa das dritte Geschlecht mehr Berücksichtigung erfährt.

Weiterhin unterstützen wir die Maßnahmen, die zu einer besseren Resozialisierung der Gefangenen beitragen. Diese ist alternativlos und dient nicht nur dem einzelnen Täter bzw. Gefangenen, sondern auch der Zivilgesellschaft.

Bereits vor vielen Jahren hatten wir allerdings vor einem Engpass bei den Haftplätzen gewarnt. Trotzdem hat Ministerpräsident Kretschmann die Pläne für den Neubau der JVA Rottweil einkassiert, dabei war der Weg für dieses Projekt bereits geebnet, sogar der Gemeinderat hatte schon zugestimmt.

So kommt es, dass aufgrund dieses hausgemachten Problems und des vermeintlich unvorhergesehenen Anstiegs der Gefangenenzahlen nunmehr ein Passus in das Gesetz eingefügt werden soll, wonach eine gemeinschaftliche Unterbringung der Häftlinge aufgrund der kapazitären Defizite für bis zu sechs Monate möglich werden soll. Dies stellt einen erheblichen Rückschritt und einen Offenbarungseid für die Fehlleistungen der Regierung dar.

Die neue JVA Rottweil könnte vermutlich bereits seit fünf Jahren stehen.“

 

Jochen Haußmann

Zurückstellung des Bauantrags setzt das Sozialministerium gehörig unter Druck.


nnDer Heidelberger Gemeinderat stimmte gestern Abend mit zwei Enthaltungen dafür, den Bauantrag des Landes für die Sanierung des Ex-Knasts «Fauler Pelz» für den Maßregelvollzug um ein Jahr zurückzustellen. Dazu sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Dass es zwischen dem Gemeinderat und Minister Lucha gestern zu keiner Einigung gekommen ist, betrachte ich mit großer Sorge. Es zeigt, wie wenig Vertrauen in das Wort des Ministers gelegt wird. Das ist das Ergebnis der Lucha´schen Hängepartie um den ‚Faulen Pelz‘. Minister Lucha hat sich verhalten wie ein Elefant im Porzellanladen und viel zu lange damit gewartet, den ‚Faulen Pelz‘ zur Chefsache zu machen.

 

Er trägt jetzt auch dafür die Verantwortung, dass die dringend benötigten Plätze im Maßregelvollzug fehlen und Straftäterinnen und Straftäter auf freien Fuß gesetzt werden müssen.

 

Er hat es vermasselt, schon frühzeitig gemeinsam mit dem Gemeinderat eine Lösung herbeizuführen. Das hatte die FDP-Landtagsfraktion schon seit Monaten gefordert, zuletzt bei einem Besuch in Heidelberg Mitte März. Jetzt liegt der Schwarze Peter beim Regierungspräsidium, über §37 Baugesetzbuch die Entscheidung des Gemeinderats auszuhebeln. Das Signal, das die Landesregierung damit gewählten Vertreterinnen und Vertretern im Gemeinderat sendet, ist verheerend.“

 

Maximaler Vertrauensverlust bei der Polizei und in der Bevölkerung ist nicht mehr gut zu machen.


In der heutigen Debatte zur Strobl-Affäre erklärt die innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Der Sachverhalt liegt auf der Hand, der Innenminister hat ihn selbst bestätigt: Er hat ein Anwaltsschreiben aus einem Disziplinarverfahren unter dubiosen Umständen an einen Journalisten gegeben, weil ihm der Inhalt nicht gefallen hat. Er behauptet, das jenseits seiner Fürsorgepflicht zu dürfen. Gegen den Journalisten ermittelt nun die Staatsanwaltschaft wegen der Presseveröffentlichung und gegen den Innenminister wegen des Verdachts der Anstiftung.

 

Welchen Scherbenhaufen hast Strobl hier hinterlassen? Maximaler Vertrauensverlust bei der Polizei, man rufe sich die Äußerungen von dort in Erinnerung. Maximaler Vertrauensverlust bei den Mitarbeitern im Innenministerium, die man monatelang dem Verdacht der Durchstecherei ausgesetzt hat. Maximaler Vertrauensverlust bei der Bevölkerung, die sieht, dass der Innenminister sein Image über den Rechtsstaat stellt.

Denn er behindert die Justiz, in dem der Staatsanwaltschaft die erbetene Ermächtigung zu Ermittlungen wegen des Verdachts zur Verletzung des Dienstgeheimnisses verweigerte wurde und offenbar weiter verweigert wird. Dies mit der Begründung, das Anwaltsschreiben sei kein Dienstgeheimnis. Diese Bewertung, ob Geheimnis oder nicht, ist aber Sache von Staatsanwaltschaft und Gericht. Ich darf dem Innenminister zurufen, er möge sich vertrauensvoll in die Arme der Justiz begeben und nun die Ermächtigung, die er im Februar verweigert hat, erteilen.

 

Im unwahrscheinlichen Fall, dass er tatsächlich straffrei aus den Ermittlungen hervorgeht, was bleibt zurück? Ein maximal beschädigter Minister ohne Rückhalt bei seinen Untergebenen. Herr Strobl mag dies noch nicht erkennen, aber der Ministerpräsident muss das erkennen. Und entsprechend handeln.“

Nico Weinmann

Die Gewaltenteilung und der Respekt vor dem Rechtsstaat gebietet dies eindeutig.


Zur Aussage der Staatsanwaltschaft, dass man wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat nicht ermitteln könne, weil das Staatsministerium die Ermittlungsermächtigung nicht für das Innenministerium erteilen könne, sagt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Wir fordern das Innenministerium auf, unverzüglich die Verweigerung der Ermittlungsermächtigung gegenüber der Staatsanwaltschaft aus dem Februar zurückzunehmen und diese Ermächtigung nun zu erteilen. Wer maximale Transparenz zusagt muss die Staatsanwälte auch in diesem Tatkomplex ermitteln lassen. Ansonsten bestätigt sich unser Eindruck weiter, dass diese maximale Transparenz an der Tür des Ministerbüros endet. Die Frage, inwieweit es sich bei dem weitergegebenen Schreiben um ein amtliches Dokument im Sinne des Strafgesetzbuches handelt, obliegt der Justiz und nicht dem Innenministerium. Daher gebietet es der Respekt vor dem Rechtsstaat, diese Ermittlungen zuzulassen.“

Jochen Haußmann

Sozialminister hat bei Einigung um „Faulen Pelz“ unnötig Zeit vergeudet.


Zur Meldung, wonach wegen des Mangels an Therapieplätzen in Einrichtungen des Maßregelvollzugs auch in 2022 verurteilte Straftäter vorzeitig aus der Haft entlassen worden sind, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„In diesem Jahr mussten bereits wieder Straftäter freigelassen werden, weil Gerichte die Fortdauer ihrer Haft bis zum Erhalt eines Therapieplatzes für unzulässig erklärt haben. Das ist das Ergebnis der Lucha´schen Hängepartie um die Nutzung des ehemaligen Gefängnisses ‚Fauler Pelz‘ in Heidelberg, das das Land Baden-Württemberg zur Nutzung als Gefängnis zur Unterbringung von Straftätern im Rahmen des Maßregelvollzugs nutzen will. Minister Lucha hat viel zu lange damit gewartet, den ‚Faulen Pelz‘ zur Chefsache zu machen und eine Lösung mit der Stadt Heidelberg herbeizuführen.

 

In Anbetracht der Dringlichkeit ist es völlig unverständlich, dass sich das Sozialministerium so lange mit Briefen und Telefonaten begnügt, statt die Sache persönlich vor Ort zu klären. Dies ist umso wichtiger, da das Ministerium nach eigener Auskunft keinerlei Alternativen zum ‚Faulen Pelz‘ hat. Trotz der Dringlichkeit ist mittlerweile viel Zeit verloren gegangen. Auch in den nächsten Monaten ist mit weiteren Freilassungen zu rechnen. Das wird der Sozialminister erklären müssen, wenn sich der Konflikt um den ‚Faulen Pelz‘ weiter in die Länge zieht.“

Jochen Haußmann

Auf Druck der FDP-Landtagsfraktion kommt Dialog zwischen Sozialministerium und Stadt Heidelberg endlich in Gang.


Zur Meldung wonach das Land im Tauziehen um die Nutzung des früheren Gefängnisses «Fauler Pelz» in Heidelberg eingelenkt hat und das Sozialministerium nun doch bei der Stadt Heidelberg einen Bauantrag für die Nutzung des Gebäudes für die temporäre Unterbringung von suchtkranken Straftätern gestellt hat, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

„Ich begrüße sehr, dass das Land ein Einsehen hat und sich hier nun endlich auf die Stadt Heidelberg zubewegt. Minister Lucha hat aber viel zu lange damit gewartet, endlich in den Dialog zu gehen und nach einer Lösung zu suchen. Erst aufgrund des Besuchs einer Delegation der FDP-Landtagsfraktion in Heidelberg, einer Vor-Ort-Begehung des Sozialausschusses am 12.April und dem Druck der FDP- und SPD-Landtagsfraktionen im Vorfeld kommt der Dialog jetzt in Gang.

In Anbetracht der Dringlichkeit ist es völlig unverständlich, dass Minister Lucha so lange die Hände in den Schoss gelegt und nichts dazu beigetragen hat, die Problematik zwischen der Stadt und seinem Ministerium aufzulösen. Dies ist umso wichtiger, da das Ministerium nach eigener Auskunft keinerlei Alternativen zum ‚Faulen Pelz‘ hat. Trotz der Dringlichkeit ist daher viel Zeit verloren gegangen. Das wird der Sozialminister erklären müssen, wenn weitere Anträge auf Freilassung bewilligt werden müssen, weil der Standort nicht rechtzeitig fertig wurde.“

Nico Weinmann

Bestrebungen der Ampel-Koalition sind wichtiger Impuls für Digitalisierung der Justiz in Baden-Württemberg.


Zur Meldung, dass die Digitalisierung in der baden-württembergischen Justiz Fortschritte mache, sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Die Justiz braucht mehr Digitalisierung. Dieser Zielbeschreibung können wir uns der Justizministerin vollumfänglich anschließen. Die Umsetzung zieht sich allerdings nun schon seit Jahren und die Fortschritte kommen nur tröpfchenweise. Durchschlagende Erfolge sind dabei nicht viele zu verbuchen. Die Anschaffung von Technik und Bereitstellung von WLAN alleine sorgen nicht für eine funktionierende digitale Arbeitsweise. Wenn keine schnelle Breitbandverbindung zur Verfügung steht, weil das ländliche Amtsgericht überhaupt nicht an die erforderliche Infrastruktur angeschlossen ist, hilft auch ein WLAN-Router nicht.

 

Nicht erst durch die Corona-Pandemie wurde deutlich, dass die Arbeitsweise der Justiz moderner werden muss. Dazu gehört selbstverständlich die Möglichkeit Prozessbeteiligte in geeigneten Fällen digital dem Prozess zuzuschalten, um häufigere Terminverschiebungen zu vermeiden oder Verhandlungen zeitökonomischer zu gestalten. Eine verpflichtende Anordnung von digitalen Verhandlungen, wie von Justizministerin Gentges vorgeschlagen, darf keinesfalls dazu führen, dass eine Partei in der Wahrnehmung ihrer Rechte eingeschränkt wird. Ein Meilenstein wäre die flächendeckende Einführung der e-Akte bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Der Einführungsprozess bei den Gerichten ist weiterhin nicht abgeschlossen, für die Gerichtsvollzieher wurde noch nicht einmal begonnen. Es muss geprüft werden, wie bei Zwangsvollstreckungsverfahren zukünftig mit der Vorlage von Originaltiteln, die eine digitale Übermittlung konterkarieren und bei den Beteiligten zu Verdruss führt, verfahren werden kann. Insbesondere braucht es eine Infrastruktur, die ständige Verbindungsabbrüche und technische Fehler nicht zum Alltagsproblem in der deutschen Justiz werden lässt. Deshalb fordern wir digitale Hausmeister in jedem Gericht, die bei Problemen schnell Abhilfe leisten können. Außerdem braucht es Schulungsmöglichkeiten für alle Beteiligten, denn die gewaltige Umstellung im Arbeitsalltag durch die Digitalisierung darf keineswegs vernachlässigt werden.

 

Wir begrüßen ausdrücklich, dass die neue Bundesregierung unter FDP-Justizminister Buschmann mit klarem Blick die Situation in der Justiz entscheidend verbessern will. Der Pakt für den Rechtsstaat soll um einen Digitalpakt für die Justiz erweitert werden. Diese liberale Agenda wird auch die baden-württembergische Justiz entscheidend voranbringen!“

Nico Weinmann

Mehr Engagement im Kampf gegen Clan-Kriminalität gefordert.


Zur Verkündung der Justizministerin Gentges, das im Jahr 2021 knapp 79 Millionen Euro durch Vermögensabschöpfung eingezogen wurden, sagt der rechtspolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Wir begrüßen, dass Vermögen, das aus Straftaten erlangt wurde, endlich deutlich stärker abgeschöpft wird. Doch ist das Potenzial noch deutlich höher. Die Vermögensabschöpfung ist gerade im Kampf gegen die Clan-Kriminalität ein besonders wichtiges Mittel. Hier besteht in Baden-Württemberg noch erheblicher Handlungsbedarf. Das Problem liegt insoweit weniger bei der Justiz, als vielmehr im unzureichenden Kampf gegen Clans und Mafia durch Innenminister Strobl. Wir fordern hier ein energischeres wie konsequenteres Vorgehen, damit solche kriminellen Strukturen in Baden-Württemberg wieder zurückgedrängt werden, nicht weiter entstehen und somit eine Vermögensabschöpfung gar nicht erst erforderlich wird.“

Gerichte und Staatsanwaltschaft müssen für Cybercrime gestärkt und spezialisiert werden.


Zur Vorstellung der Pläne zur Umsetzung des Gesetzes gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet durch die Justizministerin auf der heutigen Landespressekonferenz, sagt der stellvertretende Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Durch die Meldepflicht von Hass-Postings für soziale Netzwerke wird die Justiz noch stärker in Anspruch genommen werden, als ohnehin schon. Deshalb begrüßen wir es, dass die Justizministerin handeln will. Straftaten im Bereich der Hasskriminalität sind in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen, auch weil offenbar der Verfolgungsdruck im Internet noch immer als zu gering wahrgenommen wird. Polizei und Justiz müssen personell und materiell so ausgestattet werden, dass Hasskriminalität rechtsstaatlich effektiv bekämpft werden kann. Die jetzt angekündigten Schritte reichen dabei jedoch nicht aus. Auch der vor einiger Zeit eingerichtete Kabinettsausschuss ändert nichts an der bestehenden Problematik. Insbesondere braucht es nicht nur Richter, Staatsanwälte und Polizei, sondern auch Servicemitarbeiter in den Geschäftsstellen müssen dringend aufgestockt werden. Sonst bleibt vor lauter Bürotätigkeiten keine Zeit, die Verfahren selbst anzugehen.

Um der besorgniserregenden Entwicklung Einhalt zu gebieten, ist es wichtig, dass strafbare Inhalte nicht nur gelöscht, sondern auch verfolgt werden. Hierzu ist es neben einer verbesserten Ausstattung von Polizei und Justiz beispielsweise geboten, die Schwerpunktstaatsanwaltschaften Cybercrime in Mannheim und Stuttgart zu stärken sowie an wenigen Gerichten im Land Kammern mit Spezialzuständigkeit für Cybercrime und Hasskriminalität zu schaffen. Die jetzt angekündigten Spezialdezernate in den Staatsanwaltschaften begrüßen wir ausdrücklich, dürften jedoch nicht ausreichen, um das Gesamtproblem der Netzkriminalität effektiv zu bekämpfen. Von herausragender Bedeutung ist aber, die Medienkompetenz insbesondere bei jungen Menschen zu erhöhen und auf eine Diskussionskultur hinzuwirken, die auch eine abweichende Meinung achtet und von einem respektvollen Umgang getragen ist.“

 

Missbrauch im Einzelfall bekämpfen, statt Generalverdacht.


Zur Forderung der Grünen-Fraktion eine zeitliche Befristung für den Kleinen Waffenschein einzuführen, sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Die Grünen warten offenbar nur auf Gründe, um Waffenbesitzer weiter zu gängeln und unter Generalverdacht zu stellen. Das Waffenrecht darf nicht Spielwiese ideologischer Überzeugungen werden. Man wird mit übertriebenen Regeln keine wesentliche Senkung der Gesamtzahl an Kleinen Waffenscheinen erreichen, ganz im Gegenteil. Eine zeitliche Befristung des Kleinen Waffenscheins ist nicht erforderlich. Nach den Vorschlägen der Grünen werden nur noch mehr Gebühren für den legalen Waffenbesitzer fällig. Denn für das Führen ist bereits eine Erlaubnis erforderlich und Missbrauch wird dadurch nicht verhindert. Die Zuverlässigkeit wird auch beim Kleinen Waffenschein regelmäßig überprüft.

 

Der Ansatz, legalen Waffenbesitz weiter zu sanktionieren, um illegalen Waffenbesitz und -einsatz zu erschweren, ist abwegig. Es gilt vielmehr Zuwiderhandlungen gegen das geltende, bereits sehr restriktive Waffenrecht, entsprechend zu ahnden und im konkreten Verdachtsfall Kontrollen durchzuführen. Denn es ist klar, dass Gefährder und Extremisten keine Waffen besitzen dürfen. Das Gewaltmonopol muss beim Staat bleiben. Die Landesregierung steht dementsprechend in der Pflicht objektiv wie subjektiv größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Die große Nachfrage an Waffenscheinen zeigt, dass hier offenbar Verbesserungsbedarf besteht.“

Nico Weinmann

Staatssekretär für Migration ist Steuergeldverschwendung und rechtlich fragwürdig.


 

Bei der Haushaltsdebatte im Landtag zum Einzelplan für das Justizministerium sagte der rechtspolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann:

 

„Wir begrüßen die Schaffung zusätzlicher Stellen bei Richtern, Staatsanwaltschaft und Strafvollzug. Die Richtung stimmt, das kann jedoch nur der Anfang sein. Es bestehen weiterhin große Herausforderungen für die Justiz, die im Haushalt nicht abgebildet sind. So ist die Ausweitung der beschleunigten Verfahren, die wir ausdrücklich begrüßen, gleichzeitig sehr personalintensiv und darf nicht zu Lasten anderer Verfahren gehen. Es braucht deshalb mehr Servicekräfte in den Geschäftsstellen, ansonsten droht die Justiz zum Flaschenhals des Rechtsstaats zu werden. Eine wesentliche Herausforderung für eine moderne Justiz ist die flächendeckende Einführung der E-Akte. Die Umsetzung wurde von vornherein wenig ambitioniert angegangen, bei der Umsetzung hakt es noch immer. Damit dieser Prozess gelingen kann, braucht es fachkundige Ansprechpartner, durch die sichergestellt wird, dass bei Problemen geholfen und Hürden bei der tagtäglichen Anwendung abgebaut werden.

 

Bei der Bekämpfung der Hasskriminalität besteht ebenfalls Handlungsbedarf. Wir brauchen neben einer entsprechenden Ausstattung und Fortbildung bei Polizei und Justiz ein schlüssiges Gesamtkonzept. Andererseits erleben wir in den letzten Jahren eine schwindelerregende Zunahme an neuen Gesetzen, deren symbolische und moralistische Wirkung sich in ihrer Halbwertszeit widerspiegeln. Wir fordern daher von der Landesregierung, die guten Pläne zur Modernisierung von Justiz und Rechtstaat der Ampel-Koalition in Baden-Württemberg zu unterstützen und umfassend umzusetzen.

Völlig unverständlich und rechtlich zweifelhaft ist die Verschiebung der Zuständigkeit für Migration ins Justizministerium. Wenn die Vollziehung von Abschiebungen als exekutive Maßnahme, mit der Dienstaufsicht über diejenigen Richter, die Aufenthaltstitel gerichtlich überprüfen sollen, vereint wird, müssen die Alarmglocken angehen. Diese Bedenken wurden offensichtlich über Bord geworfen, nur um einen weiteren Staatssekretär für die CDU zu schaffen! Der Aufwuchs an Ministerialbürokratie und die dadurch verursachten Kosten lehnen wir strikt ab.

 

Unsere Demokratie ist immer nur so stark, wie die Menschen sie leben und von ihr überzeugt sind. Wir müssen daher das Bewusstsein für die Vorzüge der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit fördern, sie in den Köpfen verankern, erlebbar machen: Vor Ort, in der Schule, gerade auch in unserer demokratischen Erinnerungskultur.“