Pressemitteilungen

Kretschmann und Strobl müssen schnelle Umsetzung unterstützen – sie tragen Verantwortung für die Situation im Land.

Zum aktuell beschlossenen Sicherheitspaket der Bundesregierung sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Viele der im Sicherheitspaket vereinbarten Maßnahmen sind sehr gut, teilweise längst überfällig. So forderte die FDP schon seit geraumer Zeit, dass Schutzsuchende keine Sozialleistungen mehr erhalten sollten, wenn sie nach dem Dublin-Verfahren gar nicht bei uns sein dürften. Es ist gut, dass dieser erhebliche Pullfaktor nun endlich beseitigt wird.

Richtig ist auch, dass sich Bund und Länder schnell zur Dublin Task-Force zusammensetzen, um die Überstellung von Migranten in das europäische Land der Erstankunft zu verbessern. Wir müssen davon ausgehen, dass auch in Baden-Württemberg Menschen wie der mutmaßliche Solinger Terrorist aus dem Dublin-Verfahren rausfallen und nicht außer Landes gebracht werden, weil die Landesregierung die rechtlichen Möglichkeiten praktisch nicht ausreichend nutzt. Hier stehen Ministerpräsident Kretschmann und Innenminister Strobl in der Verantwortung.

Alle beide sollten die schnelle Umsetzung des Sicherheitspakets unterstützen und mit verhindern, dass Grüne und CDU in Bundestag, Bundesrat und in der Länderexekutive Maßnahmen verschleppen.“

 

 

Rahmenbedingungen für Abschiebungen von Straftätern endlich schaffen und durchsetzen.

Die Beantwortung seines Antrags „Vorbereitungshandlungen für Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien“ (Landtags-Drucksache 17/7251) kommentiert der migrationspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Hans Dieter Scheerer, wie folgt:

„Klar ist, wer als Asylbewerber in Deutschland oder Baden-Württemberg straffällig wird, muss sofort und ohne Verzögerung abgeschoben werden und unser Land verlassen. Wer sich nicht an unsere freiheitlich-demokratische Werte- und Rechtsordnung halten kann, hat seinen Schutzstatus bei uns verwirkt, das gilt auch für Geflüchtete aus Afghanistan oder Syrien. Deshalb fordern wir Freie Demokraten schon lange schnellere, unbürokratische und einfachere Asyl- und Abschiebeverfahren und ich appelliere an dieser Stelle nochmals nachdrücklich an das BAMF, das Bundesministerium des Inneren und auch die baden-württembergische Landesregierung, hier den dringend notwendigen Elan zu zeigen und die Rahmenbedingungen dafür unverzüglich zu schaffen. Vor allem letztere darf sich nicht immer hinter Forderungen gegenüber dem Bund verstecken, sondern muss Eigeninitiative zeigen, insbesondere bei der reibungslosen und effizienten Durchführung von Abschiebungen. Dass weiterhin nur ein Bruchteil der geplanten Abschiebungen vollzogen werden kann geht mit der Landesregierung heim und kann nicht auf vermeintliche Zuständigkeiten des Bundes geschoben werden.

Warum nutzt die Landesregierung außerdem nicht viel stärker die Möglichkeit, direkt aus den Landeserstaufnahmestellen (LEA) in sichere Herkunftsstaaten abzuschieben? Laut der Beantwortung auf meinen Antrag ist das in weniger als 5% der Abschiebungen der Fall, unter anderem bei den sicheren Herkunftsstaaten Georgien und Moldau. Um Städte und Gemeinden, die für die kommunale Folgeunterbringung zuständig sind, zu entlasten und Reibungen bei Abschiebungen zu minimieren muss das Asylverfahren viel öfter bereits in der Erstaufnahme abgeschlossen und Abschiebungen vollzogen werden. Wenn die Landesregierung diese Möglichkeit nicht nutzt, muss sie auch nicht weiter aufwendig nach einem neuen LEA-Standort suchen, sondern kann es gleich lassen.“

Erfahrung unterstützt unsere Forderung.

Zur heute gemeldeten Statistik offener und vollstreckter Haftbefehle sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Staat sollte seine Lehren aus diesen Zahlen ziehen. Auffällig sind die mehr als 100 offenen Haftbefehle, die aufgrund der verschärften Grenzkontrollen im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft vollstreckt werden konnten. Diese Erfahrung unterstützt unsere Forderung, dass nicht zuletzt deshalb die Grenzkontrollen dauerhaft bestehen bleiben sollten.“

Die Landtagsfraktionen GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP haben mit einem gemeinsamen Vorschlag neue Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl neuer Richterposten am Verfassungsgerichtshof eingebracht. Gemeinsam betonen sie, wie wichtig es sei, einen funktionierenden Rechtstaat durch qualifiziertes Personal zu gewährleisten. Für die Wahl am Donnerstag, 18. Juli wurden folgende Personen vorgeschlagen:

  1. Dr. Daniel O’Sullivan, Landessozialgericht Stuttgart
  2. Prof. Dr. Silja Vöneky, Alber-Ludwigs-Universität Freiburg
  3. Oberbürgermeister a.D. Gunter Czisch, Ulm
  4. Dr. Jens Hoffmann, Vors. Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe
  5. Prof. Dr. Fruzsina Molnar-Gabor, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
  6. Oberkirchenrätin Prof. Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende Diakonisches Werk Württemberg

Der Landtag hat am Donnerstag nach der Wahl die Kandidatinnen und Kandidaten vereidigt.

Dazu sagt Andreas Schwarz, Fraktionschef GRÜNE:

„Der Verfassungsgerichtshof ist ein Fundament unseres demokratischen Rechtsstaats. Um seine Zukunftsfähigkeit zu gewährleisten, müssen wir sicherstellen, dass er stets die höchsten Standards der Rechtsstaatlichkeit verkörpert. Es ist uns gelungen, qualifizierte Persönlichkeiten für den Verfassungsgerichtshof zu gewinnen, die den Anspruch pflegen, Verfassungsprinzipien und damit unsere Demokratie zu stärken. Der parteiübergreifende Wahlvorschlag zeigt: Wir stellen ein unparteiisches und starkes Gericht auf, dass im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger arbeitet und somit seine Unabhängigkeit gewährleistet.“

 Manuel Hagel, Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktion: „Der Verfassungsgerichtshof ist der Hüter unserer Verfassung. Er wacht über die Einhaltung von Rechtsstaat und Demokratie im Land. Besonders freut mich, dass sich alle demokratischen Fraktionen auf ein Tableau mit sehr guten Kandidatinnen und Kandidaten verständigt haben. Das gibt den zukünftigen Richterinnen und Richtern den breiten demokratischen Rückhalt, den sie für Ihre Arbeit brauchen.“

Andreas Stoch, Fraktionsvorsitzender SPD: „Unser Land und unser Leben bleiben nicht stehen, und deswegen steht auch unser Recht immer wieder vor neuen Herausforderungen. Unser Verfassungsgerichtshof hilft entscheidend, diese Herausforderungen zu meistern, er sorgt für Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und auch für Rechtsschutz unserer Bürgerinnen und Bürger. Unter den demokratischen Fraktionen haben wir uns auf eine gemeinsame Liste von Personen für den Verfassungsgerichtshof geeinigt. Diese sechs Frauen und Männer stehen für unabhängige und unparteiische juristische Wachsamkeit – im Sinne unserer Verfassung und auch gegenüber unserem Staat. Und dazu stehen wir über die Parteigrenzen hinweg.“

 Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender FDP/DVP-Fraktion: „Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg wacht seit vielen Jahrzehnten über die Einhaltung unserer Landesverfassung. Seit über zehn Jahren gibt es mit der Landesverfassungsbeschwerde für jeden Bürger die Möglichkeit, sich dort direkt auf die eigenen Grundrechte zu berufen. Zur Erfüllung dieser und weiterer wichtiger Aufgaben ist es notwendig, dass beim Verfassungsgerichtshof fähige und gewissenhafte Richterinnen und Richter ihren Dienst tun. Ich freue mich deshalb, dass es uns gelungen ist, einen gemeinsamen Vorschlag der demokratischen Fraktionen für die Ergänzungswahlen einzureichen, der diesen hohen Ansprüchen voll und ganz genügt.“

 

Das juristische Staatsexamen hat sich bewährt, es gilt aber auch dieses zeitgemäß fortzuentwickeln.

Zur aktuellen Justizministerkonferenz und den Diskussionen um eine Reform des Jurastudiums sagte der rechtspolitische Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Die Feststellung der Justizministerkonferenz, dass ein Reformbedarf im Jurastudium nicht bestehe, ist kaum nachvollziehbar. Wir sind in Baden-Württemberg und Deutschland auf eine bestmögliche Ausbildung von Juristinnen und Juristen angewiesen. Das juristische Staatsexamen hat sich in vieler Hinsicht bewährt, es gilt aber auch dieses zeitgemäß fortzuentwickeln und auf neue Herausforderungen – Digitalisierung durch E-Examen, Reduzierung des psychischen Drucks durch Abschichten, Vermeidung von Praktika-Stau – zu reagieren. Sich diesem Prozess in Gänze zu verweigern, wie es die Berichterstatter der Justizministerkonferenz augenscheinlich tun, kann nicht im Sinne unsres Rechtsstaats sein.“

 

Nachwahl: GRÜNE, CDU, SPD und FDP einigen sich auf den Vorsitzenden der israelitischen Religionsgemeinschaft Baden.

Die Landtagsfraktionen von GRÜNEN, CDU, SPD und FDP nominieren gemeinsam den Vorsitzenden der israelitischen Religionsgemeinschaft Baden, Rami Suliman, als Richter des Verfassungsgerichtshofs von Baden-Württemberg. Das haben die Fraktionen am Dienstag (14. Mai) bekannt gegeben. „Damit setzen wir gemeinsam ein klares Zeichen: Antisemitismus hat in unserer Gesellschaft keinen Platz“, erklärten die vier Fraktionsvorsitzenden Andreas Schwarz, Manuel Hagel, Andreas Stoch und Dr. Hans-Ulrich Rülke.

Die Nachwahl eines „Mitglieds ohne Befähigung zum Richteramt“ ist notwendig, nachdem Sabine Reger im Januar verstorben war. Insgesamt besteht der Verfassungsgerichtshof aus neun Richterinnen und Richtern – drei von ihnen brauchen keine ausgebildeten Juristen zu sein. Der Landtag wird in der Plenarsitzung am Mittwoch, 15. Mai, die Nachwahl vornehmen.

Dazu sagt Andreas Schwarz, Vorsitzender der Fraktion GRÜNE: „Rami Suliman setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, jüdisches Leben in Baden-Württemberg wieder sichtbarer zu machen und engagiert sich für einen Dialog über Religions- und Konfessionsgrenzen hinweg. Sein Wirken ist eine wichtige Stütze für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ich bin sehr froh, dass wir ihn für dieses Ehrenamt gewinnen konnten und dankbar für seine Bereitschaft, sich noch intensiver für unsere Verfassung und unsere Demokratie einzusetzen. Sein Richteramt am Landesverfassungsgerichtshof macht klar: Jüdinnen und Juden sind ein selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft, ohne Wenn und Aber.“

Manuel Hagel, Vorsitzender der CDU-Fraktion: „Rami Suliman ist ein echter Brückenbauer, der uns jeden Tag vor Augen führt, wie wichtig es ist, dass jüdisches Leben seinen Platz genau in der Mitte unserer Gesellschaft hat. Als erfolgreicher Unternehmer, Mitglied im Direktorium des Zentralrats der Juden in Deutschland und langjähriger Vorsitzenden der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden setzt er sich seit Jahrzehnten hochengagiert für das friedliche Miteinander der Religionen und den interkonfessionellen Austausch ein. Ich freue mich sehr darüber, dass wir ihn für dieses Ehrenamt gewinnen konnten und er sich künftig auch in der Rolle des Richters des Landesverfassungsgerichtshofs zum Wohl unserer Demokratie wird einsetzen können.“

Andreas Stoch, Vorsitzender der SPD-Fraktion: „Ein selbstbewusstes Judentum, das selbstverständlich zu unserem Land gehört. Dafür steht Rami Suliman, und dafür steht er ein. Nicht nur mit der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden und im Zentralrat der Juden in Deutschland, sondern gerade auch im Dialog zwischen den Konfessionen, im Engagement für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft, im gemeinsamen Kampf gegen Hass, Hetze und Rechtsextremismus, im gemeinsamen Schutz unserer Freiheit und Demokratie. Rami Suliman ist ein Gerechter und darum eine Bereicherung für unser Land – und künftig auch für unser Landesverfassungsgericht. Ich freue mich über die Einigkeit unter den demokratischen Fraktionen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender FDP/DVP-Fraktion: „Es freut mich sehr, dass wir mit Rami Suliman einen herausragenden Vertreter des Judentums und des interreligiösen Dialogs für eine solch herausgehobene Stelle in unserem Rechtsstaat gewinnen konnten. Gleichzeitig wollen wir mit diesem Vorschlag ein Zeichen der Erinnerung setzen, denn zur Zeit der Weimarer Republik gab es zahlreiche und sehr verdiente Richter, Anwälte und Staatsanwälte jüdischen Glaubens im deutschen Südwesten. Sie alle standen auf der Seite des ersten demokratischen Rechtsstaates und fielen mit seinem Untergang dem Unrecht der Nazis zum Opfer.“

Schnelle Asylverfahren sind unerlässlich, wenn Migration wirksam begrenzt werden soll.

Zu aktuellen Medienberichten, wonach ohne mehr Personal wieder längere Verfahrensdauern in Asylverfahren drohen, mahnt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Ruf der Justiz nach mehr Stellen muss unbedingt schnell erhört werden. Wir stehen kurzfristig zur Stelle, wenn die Landesregierung sich darum kümmern möchte, unsere Justiz angemessen auszustatten.

Schnelle Asylverfahren sind unerlässlich, um diejenigen ohne Bleibeperspektive zeitnah zurückführen zu können. Das entlastet den Haushalt, die Kommunen und fördert die Akzeptanz in der Gesellschaft.“

Fehlende Einbeziehung des Normenkontrollrats unverständlich.

Zur heutigen Verabschiedung der Verpflichtung der Kommunen zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz erklärt die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und kommunalpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

„Die Landesregierung legt hier ein reines Umsetzungsgesetz dessen vor, was bereits auf europäischer und auf Bundesebene vereinbart wurde. Das Land muss eine Regelung für die Kommunen treffen, dabei werden die im Bundesgesetz vorgesehenen Ausnahmen beispielsweise für kleine Kommunen genutzt. Das begrüßen wir.

Dass der Normenkontrollrat nicht beteiligt wurde, ist unverständlich. Für einen effektiven Schutz vor und Abbau von Bürokratie ist ein funktionierender Normenkontrollrat notwendig. Wenn er aber nicht beteiligt wird, kann er auch nicht wirken.“

 

 

Erst die CDU-ausgelöste Verzögerung auf Bundesebene, nun die späte Umsetzung im Land.

Zur heutigen Debatte zur Verpflichtung der Kommunen zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz erklärt die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und kommunalpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

„Wenn man sich die ganze Entwicklung des Hinweisgeberschutzgesetzes bis hin zu dieser landesrechtlichen Verpflichtung der Kommunen ansieht, bleibt die unrühmliche Figur, die die CDU hier abgibt. Erst die unnötige Verzögerung über den Bundesrat, nun die spät vorgelegte Umsetzung für die Kommunen. Andere Länder haben dies schon Mitte des letzten Jahres vorgelegt.

Und dann schmückt man sich noch mit fremden Federn, denn die genutzten Ausnahmen für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern oder 50 Beschäftigten wurden bereits vom Bundesrecht vorgesehen, dies ist kein Verdienst der Landesregierung. Dazu macht sie sich an zwei Stellen einen unnötig schlanken Fuß: Den Normenkontrollrat nicht zu beteiligen war falsch, und dass man lapidar ihre Kostentragungspflicht nach dem Konnexitätsprinzip negiert, ebenso.“

 

 

Die letztliche Entscheidung muss jedoch immer von einem Richter getroffen werden.

Zu aktuellen Medienberichten, wonach der Präsident des OLG Karlsruhe für den verstärkten Einsatz von KI wirbt, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion unter Verweis auf seine Landtagsinitiative „KI in der Justiz“, Drucksache 17 / 5658, wie folgt:

„Unsere Richterinnen und Richter brauchen mehr Zeit, sich auf ihre Kernaufgaben und -kompetenzen, nämlich Verhandlungsführung, Wertung von Parteivortrag und Beweismitteln sowie Urteilsfindung konzentrieren zu können. Künstliche Intelligenz kann beispielsweise bei der Informationserfassung und -strukturierung helfen und damit zu einer wesentlichen Entlastung beitragen.

Ich habe mich dieser Thematik bereits im Rahmen einer Landtagsinitiative gewidmet, die kommende Woche Grundlage einer Debatte im Landtag sein wird. Insoweit begrüße ich den Appell von Herr Präsident Müller ausdrücklich. Für Innovation und Fortschritt sind Freie Demokraten immer zu haben.

Fest steht allerdings auch für uns, dass der Einsatz von KI dort enden muss, wo die Angelegenheit einer richterlichen Entscheidung bedarf. Hier muss auch künftig und in jedem Fall immer der Mensch entscheiden.“

SPD und FDP setzen Akteneinsicht durch.

Nach den neuesten Medienberichten zur Messerattacke auf eine Frau durch einen Psychiatrie-Patienten in Wiesloch beantragten die Fraktionen SPD und FDP/DVP eine erneute Stellungnahme von Minister Lucha, um die Vorgänge am Psychiatrischen Zentrum Nordbaden (PZN) weiter aufzuklären. Dafür gab es eine Sondersitzung des Landtagsausschusses.

Dazu erklärt Florian Wahl, Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration des Landtags von Baden-Württemberg sowie Sprecher für Gesundheit und Pflege der SPD-Fraktion:

„Nach der gestrigen Sitzung erhärten sich die massiven Zweifel an den Aussagen vom Sozialminister Lucha. Dieser sprach davon, dass er sich in der Sondersitzung nie zum Patienten geäußert hätte. Damals sprach der Minister allerdings eindeutig davon, dass der Patient nicht auffällig war. Der Patient sei zudem ‚höflich‘ gewesen und es hätte im Vorfeld keine Gewalterfahrungen gegeben. Diese Aussage ist klar und deutlich über das Landtagsvideoarchiv beweisbar. Damit spricht der Minister im Sozialausschuss die Unwahrheit! All diese Aussagen werden jetzt auch durch die Berichterstattung massiv in Zweifel gezogen. So wird von Gewaltaktionen des Patienten und Ausbruchsversuchen berichtet. Minister Lucha verstrickt sich zunehmend in weitere Widersprüche. Unser Vertrauen in die Aufklärungskompetenz des Ministeriums ist deshalb erschüttert. Umso wichtiger ist es jetzt, dass alles auf den Tisch kommt. Stand jetzt kann ein Systemversagen nicht ausgeschlossen werden! Die Akten werden zeigen, ob es noch mehr Widersprüche und Halbwahrheiten gibt und wie es wirklich um den Patienten bestellt war.“

Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt:

„Es ist sehr bedauerlich und nicht nachvollziehbar, dass Minister Lucha im öffentlichen Teil der Sondersitzung des Sozialausschusses am 15.09.2023 ausführlich Stellung zu dem 33jährigen Verurteilten bezog, in der gestrigen weiteren Sondersitzung aber jegliche öffentliche Stellungnahme bezüglich der aktuellen Berichterstattung abgelehnt hat. Offenbar hat Minister Lucha dem Sozialausschuss falsche Tatsachen mitgeteilt oder er wurde nicht richtig informiert. Beides wäre nicht akzeptabel und leistet gegenüber der Bevölkerung einen Bärendienst. Die Öffentlichkeit hat zurecht einen Anspruch darauf, Antworten zu den in der Presse verlautbarten Vorwürfe zu erhalten. Dazu habe ich Minister Lucha mehrfach aufgefordert, sich öffentlich dazu zu äußern. Um es klipp und klar zu formulieren: Für die FDP steht die Sicherheit der Bevölkerung an erster Stelle. Die Öffentlichkeit muss sich darauf verlassen können, dass Verurteilte keine Gefahr für die Bevölkerung darstellen. Der Fall in Wiesloch zeigt deutlich, dass wir nicht einfach wieder zum Status Quo übergehen, sondern wie von SPD und FDP gefordert, eine Analyse des Maßregelvollzugs in Baden-Württemberg brauchen.“

 

 

SPD und FDP fordern Sondersitzung des Ausschuss Soziales, Gesundheit und Integration für Freitag, den 15. September 2023 zur Flucht aus der Psychiatrie und den fatalen Folgen.

Gegenstand der Sondersitzung sollen die Vorgänge vom 08.09.2023 im Maßregelvollzug in Wiesloch sein, in dessen Zusammenhang eine Frau in der Innenstadt getötet wurde. Die beiden Fraktionen bitten dazu um Berichte von Minister Manfred Lucha sowie Dr. Christian Oberbauer, Leiter der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie am Psychiatrische Zentrum Nordbaden. Anschließend ist eine Aussprache anberaumt. Ziel ist, die zuständigen Abgeordneten umfassend über den Vorgang zu informieren, um beurteilen zu können, wie die Maßnahmen der Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung in Wiesloch und im Maßregelvollzug in Baden-Württemberg insgesamt einzuordnen und zu bewerten sind.

Dazu erklärt Florian Wahl, Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration des Landtags von Baden-Württemberg sowie Sprecher für Gesundheit und Pflege der SPD-Fraktion:

„Meine Gedanken sind zuerst bei der getöteten Frau aus Wiesloch und bei ihren Angehörigen. Dieser Tod ist schrecklich und darf nicht ohne Folgen bleiben. Wir wollen alles tun, damit die Umstände der Flucht des Straftäters aufgearbeitet werden und eine solche Tat nicht noch einmal passiert. Deshalb beantragen wir eine baldige Befassung des zuständigen Landtagsausschusses.“ 

Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt:

„Ich bin betroffen von dieser schlimmen Messerattacke mit tödlichem Ausgang. Ich halte es für dringend geboten, dass Minister Lucha über diesen Ausbruch im Sozialausschuss des Landtags berichtet. Deshalb haben wir zusammen mit der SPD einen Antrag auf eine Sondersitzung am kommenden Freitag gestellt.

Der Maßregelvollzug ist in Baden-Württemberg seit Jahren unter großen Druck. Im Gegensatz zu den benachbarten Bundesländern müssen in Baden-Württemberg immer wieder Verurteilte entlassen werden, weil die Kapazitäten nicht ausreichen. Der Sozialausschuss hat sich bereits mit früheren Ausbrüchen beschäftigt, beispielsweise mit dem Ausbruch von vier Verurteilten in Weinsberg vor knapp zwei Jahren.

Offensichtlich waren die damals ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichend. Minister Lucha muss nun alles daransetzen, dass es im Maßregelvollzug keine weiteren Ausbrüche mehr gibt. Es geht hier um die Sicherheit und den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger.“

Klima-Kleber spalten die Gesellschaft und gefährden die Demokratie.

Zur Debatte um den richtigen Umgang mit radikalen Klimaaktivisten sagte der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Klima-Kleber spalten die Gesellschaft und gefährden die Demokratie. In den zurückliegenden Monaten hat sich die Szene teils erheblich radikalisiert. Kulturgüter wurden beschädigt, Polizeibeamte angegriffen, Bürgerinnen und Bürger durch Protest- und Pöbelaktionen unter Druck gesetzt. Erst heute wurden in Stuttgart mehrere Rettungswagen von Klima-Kleber an der Weiterfahrt gehindert.

Wir Freie Demokraten stehen für eine klare Kante gegen Klima-Kleber. Für Einladungen, Einknicken und Einlenken ist gegenüber radikalen Aktivisten kein Platz. Vor allem die Grünen müssen sich nun stärker von der Szene distanzieren. Dass Ministerpräsident Kretschmann die Klima-Kleber unlängst zu Gesprächen ins Staatsministerium geladen hat, war falsch und fatal. Der Rechtsstaat darf sich nicht beugen, die Demokratie sich nicht erpressen lassen.“

 

 

In einer sachlichen Diskussion müssen illegale Waffen verstärkt im Fokus stehen.


Zu aktuellen Zahlen des Umweltministeriums, wonach knapp 15.000 Menschen im Land im Besitz einer Sprengstofferlaubnis sind und Forderungen nach einem strengeren Sprengstoff- sowie Waffenrecht erhoben werden, äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Die einschlägigen rechtlichen Vorgaben sind bereits jetzt sehr streng. Wer eine Straftat begehen möchte, der nimmt nur in den seltensten Fällen die erforderlichen staatlichen Lehrgänge und Prüfungen sowie umfangreiche behördliche Überprüfungen der eigenen Person auf sich.

 

Vielmehr sind in den meisten Fällen illegale Waffen oder illegaler Sprengstoff die Mittel der Wahl. Hierauf sollte demnach auch verstärkt der Fokus liegen. Ein unbegründeter Generalverdacht gegenüber unbescholtenen Waffenbesitzern oder Inhabern einer Sprengstofferlaubnis kann nicht Grundlage der erforderlichen, sachlichen Herangehensweise an das Thema sein.

 

Dort, wo der Staat von extremistischer Gesinnung oder anderen Gefährdungstatbeständen erfährt, muss er sofort eingreifen. Waffen und Sprengstoff haben in den Händen von Extremisten nichts zu suchen!“

 

Bessere Strafprävention, insbesondere zum Schutz junger Frauen, erforderlich.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die Anzahl der Straftaten in Freibädern im Südwesten um 166 % gestiegen ist, äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die Zahl der Straftaten in Freibädern ist in besorgniserregendem Umfang angestiegen. Das Ende der coronabedingten Einschränkungen vermag diesen Anstieg bestenfalls eingeschränkt zu erklären. Körperverletzungs- und ähnliche Delikte liegen mit einem Zuwachs von 25 % weit über dem Vor-Pandemie-Niveau.

Erst kürzlich hat es in einem Mannheimer Freibad eine Auseinandersetzung mit 40 Beteiligten unter Verwendung von Messern gegeben, in Stuttgart wurden junge Mädchen von einer Gruppe Männer im Vormonat unsittlich berührt.

Der Innenminister steht dieser Entwicklung offenbar tatenlos gegenüber. Ein Konzept, dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat er offenbar nicht.

Dabei dürfen Freibäder keinen rechtsfreien Raum darstellen. Badegäste, insbesondere junge Frauen, Angestellte, all jene wollen in Freibädern eine schöne Zeit verleben. Sie dürfen dabei erwarten, dass die Landesregierung, allen voran Minister Strobl, sie hierbei bestmöglich beschützt.

Wir Freie Demokraten fordern bessere Präventiv- und Schutzmaßnahmen, beispielsweise durch Polizeistreifen, die durch Streifen in Freibädern signalisieren, dass auch dort Recht und Gesetz gelten.“

Die vier demokratischen Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg planen mit einer Gesetzesinitiative Extremisten den Zugang zum Schöffendienst zu erschweren. GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP treiben dazu eine Gesetzesänderung voran, um die Verfassungstreue bei ehrenamtlichen Richtern zu verstärken. Der Gesetzentwurf zur „Änderung des Landesrichter- und –staatsanwaltsgesetzes“ wird am Donnerstag im Landtag eingebracht.

Die Gesetzesinitiative ist eine Reaktion auf mehrere Versuche der rechtsextremen Szene, eigene Kandidaten im Schöffendienst unterzubringen und findet vor dem Hintergrund der anstehenden Schöffenwahlen im September statt. Angesichts der Schöffenwahlen ist ein schneller Handlungsbedarf nötig, damit die neuen Regelungen rechtzeitig in Kraft treten. Daher soll der Gesetzesentwurf am 12. Juli im Landtag verabschiedet werden, nach einer vorherigen Diskussion in einer Sondersitzung des Ständigen Ausschusses.

Die vorgeschlagene Gesetzgebung schreibt die Anforderungen an die Verfassungstreue ehrenamtlicher Richter fest, vergleichbar mit den Anforderungen an Berufsrichterinnen und -richter. Sie sollen nur berufen werden, wenn sie gewährleisten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Damit setzt der Gesetzgeber ein Zeichen an alle, die die Demokratie durch die Unterwanderung der Justiz gefährden wollen. Der Gesetzgeber setzt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um, wonach auch die Verfassungstreue von ehrenamtlichen Richterinnen und Richter feststehen muss. Werden Umstände bekannt, die daran zweifeln lassen, ist eine Berufung nicht möglich.

Bislang existieren auf Bundesebene keine Regelungen zu diesem Thema, daher besteht die Möglichkeit für das Land, diese Lücke zu schließen. Der Bund hatte eine Regelung angekündigt, die jedoch voraussichtlich nicht rechtzeitig zum September in Kraft treten wird. Daher gehen die Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg eine gemeinsame Regelung nun an.

Prüfungen, ob es sich um eine „kriminelle Vereinigung“ handelt, sind berechtigt.


Anlässlich aktueller Berichte, wonach sogenannte Aktivisten der Letzten Generation versuchten, einen Schriftzug vor dem Bundesverfassungsgericht mit Schlagbohrmaschine bzw. Presslufthammer zu beschädigen und von Bundespolizeibeamten davon abgehalten werden mussten, warnt Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Wer zentrale Institutionen unserer Demokratie angreift, legt die Axt an den Grundstein unseres demokratischen Zusammenlebens. Mit Straftaten prägt man nicht den politischen Diskurs, man verhindert ihn. Für Extremisten darf in einer Gesellschaft kein Platz sein. Verhandlungen verbieten sich.

 

Die sogenannte ‚Letzte Generation‘ verlässt immer mehr den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, sie hat sich zu einer militanten Gruppierung entwickelt. Vor diesem Hintergrund stellen Justiz, Ministerien und Gewerkschaften der Polizei vielerorts die berechtigte Frage, ob es sich um eine kriminelle Vereinigung handelt.“

Bessere Vorsorge entlastet auch Ermittlungsbehörden.


Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, führt zu Medienberichten über eine deutschlandweit organisierte Aktion gegen Geldautomatensprenger, im Rahmen derer unter anderem 42 Festnahmen erfolgten, wie folgt aus:

 

„Zur erfolgreichen Bilanz der bundesweiten Aktion gegen Geldautomatensprengungen gratuliere ich ausdrücklich.

 

Ich habe das wichtige Thema der organisierten Geldautomatensprengungen bereits letztes Jahr mit einem Antrag behandelt und auf die wachsenden Gefahren durch eine deutliche Zunahme der Sprengungen hingewiesen. Damals hieß es seitens des Innenministeriums noch, Verklebe- oder Farbtechnik als Schutzmaßnahmen würden nicht empfohlen. Dabei ist es aus meiner Sicht elementar, die Präventionsmaßnahmen flächendeckend zu verbessern. Klebe- oder Farbpatronen machen solche Sprengungen für die Täter weniger attraktiv.

 

Ich hoffe, dass solche Maßnahmen bald im Land verteilt Einzug finden. Das wird auch unsere Ermittlungsbehörden etwas entlasten, denn Vorsorge ist besser als Nachsorge.“

Freie Demokraten widmen sich diesem wichtigen Thema mit eigener Veranstaltung.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die Zahl der Hassdelikte im Land weiterhin sehr hoch, aber erstmals nach längerer Zeit wieder zurückgegangen sind, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Man muss wohl leider davon ausgehen, dass eine sehr hohe Dunkelziffer nicht gemeldeter Vorfälle vorliegt. Das liegt sicherlich unter anderem daran, dass die Betroffenen sich notgedrungen ein dickeres Fell wachsen lassen und somit nicht mehr jeder Vorfall Eingang in die Statistik findet.

Dabei kann ich alle Betroffenen nur ausdrücklich dazu ermutigen, sämtliche strafwürdigen Vorgänge zur Anzeige zu bringen, damit diese von Ermittlungsbehörden und Justiz entsprechend verfolgt werden können.

Für uns Freie Demokraten steht fest, dass jedes Hassdelikt eines zu viel ist. Wir widmen uns diesem überaus wichtigen Thema mit unserer Veranstaltung – dem Liberalen Rechtstag – am 14.03.2023 im Landtag und werden mit Vertretern der Blaulichtfamilie, der kommunalen Amtsträger sowie des Verfassungsschutzes intensiv zu diesem Thema diskutieren und versuchen, konkrete Lösungsansätze zu entwickeln.“

Sinnvoller und zielgerichteter Impuls zur Stärkung des Rechtsstaats.


Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert Justizministerin Marion Gentges auf, den Vorschlag von Bundesjustizminister Marco Buschmann zu unterstützen, über eine Änderung der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) für einen besseren Informationsfluss zwischen Strafverfolgungsbehörden, Ausländerämtern und dem Flüchtlingsbundesamt zu sorgen. Diesen Vorschlag hat der Bundesjustizminister am 3. Februar allen Landesjustizministern unterbreitet, um Vorfälle, wie jenen in Brokstedt, wo ein staatenloser Palästinenser zwei Menschen ermordet hat, künftig besser unterbinden zu können.

 

„Der bestürzende Fall von Brokstedt war der traurige Beweis, wie dringlich es ist, dass Informationen zwischen den Behörden besser fließen müssen. Der Bundesjustizminister Marco Buschmann hat völlig Recht, wenn er hier Verbesserungen anmahnt. Sein Vorschlag, die entsprechenden Vorschriften so zu ergänzen, ist ein sinnvoller und zielgerichteter Impuls, um unseren Rechtsstaat zu stärken. Strafverfolgungsbehörden sollen die Ausländerbehörden künftig über Inhaftierungen informieren müssen. Das könnte eine einfache Maßnahme gegen Leute wie den Illerkirchberg-Vergewaltiger sein, dessen Fall ganz Baden-Württemberg bewegt hat. Ministerin Gentges sollte den Vorschlag von Minister Buschmann deshalb dringend unterstützen.“, so Rülke.

 

Eine Klarstellung der Ministerin ist unbedingt erforderlich.


Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich zur Meldung, wonach Justizministerin Gentges keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart einlegen, sondern den Richterwahlausschuss einberufen wird, wie folgt:

 

„Ich begrüße das Einlenken der Ministerin und die Einberufung des Richterwahlausschusses ausdrücklich. Dies verhindert eine weitere Eskalation und stellt einen wichtigen ersten Schritt dar, die von der Ministerin einseitig aufgerissenen Gräben wieder zu schließen.

 

Mit dem erklärten Rechtsmittelverzicht dürfte auch die Aussage der Justizministerin, wonach sie schlicht niemand anderen als die von ihr favorisierte Kandidatin zur OLG-Präsidentin ernennen werde, hinfällig sein. Dieses muss die Ministerin umgehend klarstellen. Sollte sie sich nicht von dieser Aussage distanzieren, wäre sie als Justizministerin nicht länger tragbar.“

 

Haben Klebetechnik bereits im Sommer 2022 gefordert.


Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, führt zu Medienberichten über organisierte Geldautomatensprengungen, seinen diesbezüglichen Antrag Drucksache 17/2991 und einen aktuellen Erfolg der Ermittlungsbehörden wie folgt aus:

 

„Zur erfolgreichen Arbeit der süddeutschen Ermittlungsbehörden gegen eine organisierte kriminelle Bande aus den Niederlanden gratuliere ich ausdrücklich.

 

Ich habe das wichtige Thema der organisierten Geldautomatensprengungen bereits letztes Jahr mit einem Antrag behandelt. Damals hieß es seitens des Innenministeriums noch, Verklebetechnik als Schutzmaßnahme würde nicht empfohlen. Jetzt ist der Innenminister scheinbar zur Besinnung gekommen und fordert eine gesetzliche Pflicht zur Umsetzung solcher Maßnahmen.

 

Wir hätten uns diese Einsicht schneller gewünscht, begrüßen aber, dass diesem Thema seitens der Landesregierung nun die gebotene Aufmerksamkeit geschenkt wird.“

Vorzüge des beschleunigten Verfahrens sind zumindest der FDP-Fraktion schon lange bekannt.


Zur Ansicht der Justizministerin, wonach Prozesse gegen sog. Klimakleber in beschleunigten Verfahren abgeurteilt werden können, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Der Fall des Silvester-Randalierers aus meiner Heimatstadt Heilbronn, der bereits zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, ist ein gutes Beispiel für die Wirksamkeit und Vorzüge solcher beschleunigter Verfahren. Wir Freien Demokraten setzen uns bereits seit vielen Jahren mit Initiativen und in Debatten für diese Verfahrensart ein.

Ein deutliches Signal aus der Justiz und das positive Echo aus Medien und Gesellschaft scheinen nun auch Frau Gentges diese Vorzüge erkennen zu lassen. Es steht zu hoffen, dass die Landesregierung diesen Worten nun auch Taten folgen lässt und es nicht bei wohlklingenden Absichtsbekundungen bleibt.“

 

 

Positive Entwicklung und Maßnahmen stringent und konsequent zu Ende denken.


In der heutigen Plenardebatte zum Justizhaushalt für die Jahre 2023/2024 äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Die Schaffung von mehr Richter- und Staatsanwaltsstellen in unserer Justiz war notwendig, ja sogar überfällig. Wir begrüßen daher, dass diese wichtige Aufstockung der erforderlichen Mittel mit unserer Unterstützung realisiert werden konnte. Dass aber der von uns gestellte Antrag, gleichzeitig den verwaltungstechnischen Mittelbau der Justiz, also beispielsweise die Geschäftsstellen der Gerichte, zu stärken, abgelehnt wurde, ist nicht nachvollziehbar, zumal Ministerin Gentges uns in der Sache sogar Recht gibt. So bleibt zu befürchten, dass die Wirkung zusätzlicher Richterstellen am Ende verpufft.

Ohnedies bleibt zu hoffen, dass die Justizministerin in der Angelegenheit der Besetzung des OLG-Präsidentenpostens nach dem klaren Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart nicht mit der Einlegung eines Rechtsmittels weiter Öl ins Feuer gießt, sondern endlich beginnt, im Dialog die Wogen zwischen der irritierten Richterschaft und dem Ministerium zu glätten.

Mit den zusätzlichen Mittel für unsere Justizvollzugsanstalten greift das Ministerium unsere eindringliche Forderung aus früheren Jahren auf. Dies begrüßen wir ausdrücklich, allerdings bleibt das Ministerium auch hier auf halber Strecke stehen, kommen diese Stellen in erster Linie z.B. dem Erweiterungsbau der JVA Schwäbisch-Hall zu Gute. Eine wesentliche strukturelle und nachhaltige Verbesserung der landesweit angespannten Personalsituation geht damit leider nicht einher. Denn für uns ist klar: Mehr Personal führt auch zu mehr Sicherheit der Bediensteten, die in den Justizvollzugsanstalten elementare Arbeit im Sinne der Resozialisierung leisten. Und schließlich müssen Übergriffe in Justizvollzugsanstalten künftig besser dokumentiert werden. Die bisher bestehende Schwelle, wonach eine Dokumentation erst ab eintretender Arbeitsunfähigkeit der Betroffenen erfolgt, ist für uns nicht hinnehmbar. Gewalterfahrung darf nicht zum Berufsrisiko werden.“

Sie sollte sich Verbleib im Amt überlegen.


Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges klagte gegen den Präsidialrat des Oberlandesgerichtes Stuttgart in der Frage der Besetzung des OLG-Chefsessels. Der Präsidialrat hatte sich für jemand anderen als die von der Ministerin vorgeschlagene Kandidatin entschieden. Die Klage der Ministerin und der diesbezügliche Eilantrag wurden nun vom Verwaltungsgericht wegen Unzulässigkeit abgewiesen. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Justizministerin Gentges hat sich völlig unmöglich gemacht. Sie hat mit ihrem Verhalten und ihrem Vorgehen jedes Vertrauen der Justiz verspielt. Ihr Versuch, durch den Zugriff auf die unabhängige Richterschaft auf den Spuren des polnischen Kaczynski-Regimes zu wandeln, wurde glücklicherweise mit der heutigen Entscheidung abgewehrt. Nach dieser Blamage sollte sie sich überlegen, ob sie noch im Amt bleiben kann.“