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Pressemitteilungen

Nico Weinmann

Justiz darf nicht zum Flaschenhals bei der Bekämpfung von Hasskriminalität werden.


Zur Ankündigung, einen Kabinettsausschuss gegen Hass und Hetze einzurichten, erklärt Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion:

„Wenn die Landesregierung wirklich etwas gegen Hass und Hetze tun will, dann sollte sie mehr speziell dafür geschultes Personal bei Justiz und Polizei einstellen. Allein der Mehrbedarf von Richtern und Staatsanwälten liegt bei mindestens 30 Stellen. Andernfalls droht die Justiz zum Flaschenhals bei der Bekämpfung von Hasskriminalität zu werden. Hier müssen Grüne und CDU bei den kommenden Haushaltsberatungen liefern. Ein Kabinettsausschuss hingegen löst diese Probleme nicht, sondern schafft nur zusätzliche Ministerialbürokratie.“

Justiz und Polizei gebührt großer Dank bei der Aufarbeitung der Krawallnacht.


Anlässlich der aktuellen Debatte auf Antrag der CDU Fraktion – „Klare Kante von Justiz und Rechtsstaat: 100 Jahre Freiheitsstrafen für Stuttgarter Randalierer“- erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Ein starker Rechtsstaat ist ein zentraler Pfeiler unserer freiheitlich-demokratischen Werteordnung. Der Justiz und der Polizei gebührt bei der Aufarbeitung der Krawallnacht großer Dank. Man sieht, dass es nicht ständig immer neue und schärfere Gesetze braucht, sondern mehr Personal, eine technische Ausstattung auf höchstem Niveau und verlässlichen Rückhalt aus der Politik. Hier wurde in der Vergangenheit einiges erreicht, aber es gibt auch viel zu tun. So verläuft die Digitalisierung in der Justiz nach wie vor schleppend. Der Zeitpunkt für die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte ist mit dem Jahr 2026 wenig ambitioniert. Der chronische Mangel an Servicekräften führt dazu, dass Richter und Staatsanwälte immer öfter diese Aufgaben miterledigen müssen. Und die im Ländervergleich knappste Personalausstattung im Justizvollzug stößt bei steigenden Gefangenenzahlen an ihre Grenzen. Es gibt also noch genug Baustellen für die neue Ministerin.

Entscheidend ist auch, dass Straftaten schnell und angemessen geahndet werden. Besonders Häuser des Jugendrechts, die vom früheren FDP Justizminister Prof. Dr. Goll gegen viel Widerstand, auch aus der CDU, geschaffen wurden, sind ein wirksames Instrument, um bei kriminellen Karrieren von Jugendlichen schnell gegenzusteuern. Mit unaufgeregter, verlässlicher Arbeit, auch im präventiven Bereich, erreicht man eben mehr, als mit populistischen Forderungen nach immer höheren Haftstrafen. Schließlich sind ausgesprochene Haftstrafen nicht alleiniger Maßstab für einen funktionierenden, starken Rechtsstaat. Nicht zuletzt die Achtung vor der Unabhängigkeit der Justiz, gebietet es, von reißerischen Debattentiteln wie dem heutigen Abstand zu nehmen. Die Gewaltenteilung ist für uns Liberale nicht verhandelbar. In der Pandemie haben wir gesehen, was wir an unabhängigen Gerichten haben, die ein ums andere Mal unverhältnismäßige Maßnahmen der Regierung kassiert haben.“

Die Landesregierung und die Bundesregierung müssen alle Hebel in Bewegung setzen um zu erreichen, dass der mutmaßliche Täter in Deutschland vor Gericht gestellt wird.


Zur Meldung, wonach sich der Tatverdächtige für den Brandanschlag auf die Ulmer Synagoge in die Türkei abgesetzt hat, erklärt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium Nico Weinmann:

„Die Landesregierung und die Bundesregierung müssen alle Hebel in Bewegung setzen um zu erreichen, dass der mutmaßliche Täter in Deutschland vor Gericht gestellt wird. Wenn Erdogan nun jemanden, der eine Synagoge in Brand setzt, Unterschlupf gewähren sollte, würde dies einen neuen Höhepunkt in einer Reihe antisemitischer Entgleisungen des türkischen Präsidenten darstellen. Ich erwarte, dass die Türkei bei der Aufklärung der Straftat umfänglich mit den deutschen Behörden zusammenarbeitet.“

Beschleunigte Verfahren sind geeignet, das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat zu stärken.


Zur Debatte um weitere Ausweitung des beschleunigten Verfahrens in Strafsachen erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Wenn die Strafe auf dem Fuße folgt, dann zeigt sich der Rechtsstaat wehrhaft. Das ist wichtig, um künftigen Straftaten vorzubeugen und es stärkt das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat.

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass beschleunigte Verfahren sehr personalintensiv sind. Die Ausweitung von beschleunigten Verfahren darf am Ende aber nicht dazu führen, dass Personal an anderer Stelle fehlt und andere Verfahren dadurch auf der Strecke bleiben. Die Herausforderungen für die Justiz werden immer größer, man denke etwa an den massiven Anstieg der Verfahren zur Hasskriminalität und Cyberkriminalität. Auch hierfür braucht die Justiz zusätzliches Personal.“

Diese Vorfälle werden ein parlamentarisches Nachspiel haben

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke erklärt zu den Demonstrationen propalästinensischer Gruppen am gestrigen Samstag:

„Die landesweiten antiisraelischen und antisemitischen Demonstrationen sind beschämend und inakzeptabel. In Freiburg trafen sich Antisemiten ausgerechnet am ‚Platz der Alten Synagoge‘, die 1938 bei der Pogromnacht von Nationalsozialisten zerstört wurde, um gegen Juden und Israel zu hetzen. In Mannheim verletzten Chaoten mindestens vier Polizisten. Und in Stuttgart griffen die Demonstranten Außenstehende an und missachteten wie die sogenannten ‚Querdenker‘ etliche Corona-Auflagen.

Mit Blick auf die aufgeheizte Stimmung der letzten Tage kommen diese Vorfälle aber nicht überraschend. Die Landesregierung muss sich die Frage gefallen lassen, ob sie im Vorfeld alles getan hat, um dieses Geschehen zu unterbinden. Es reicht auch nicht, jetzt wie Innenminister Strobl anzukündigen, sämtliche Straftaten ‚konsequent und hart‘ zu ahnden. Vielmehr muss die Landesregierung nun prüfen, welche Organisation an den Demonstrationen beteiligt waren und jegliche Zusammenarbeit mit diesen auf den Prüfstand stellen. Diese Vorfälle werden ein parlamentarisches Nachspiel haben.

Wir Liberale stehen fest an der Seite unserer jüdischen Mitbürger. Ebenso wie die Sicherheit dieser Menschen in unserem Land ist für uns auch das Existenzrecht Israels Staatsräson und nicht verhandelbar. Und deswegen dulden wir auch keine Nachsicht mit Israelfeinden.“

 

Terroristische Geldquellen trockenlegen

Zum heutigen bundesweiten Verbot des salafistischen Vereins Ansaar International erklärt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Ansaar hat unter dem Deckmantel von angeblichen Wohltätigkeitsprojekten im Ausland mehrere islamistische und salafistische Terrorgruppen unterstützt, darunter die palästinensische Hamas, die Al-Nusra Front in Syrien und die Al Shabaab Milizen in Somalia. Mit dem Vereinsverbot werden terroristische Geldquellen trockengelegt. Ansaar ist eine antisemitische und freiheitsfeindliche Organisation, deren Verbot ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der Konfliktregionen ist. Ich erwarte vom Bundes- und Landesinnenministerium, dass sie auch in Zukunft konsequent gegen die Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Werteordnung vorgehen.“

Nico Weinmann

Es bleibt abzuwarten, ob die Einführung der „Commercial Courts“ zu nennenswerten Veränderungen führen wird.


Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann erklärt zu der geplanten Einrichtung der beiden Zivilkammern für internationale Rechtsstreitigkeiten:

„Die Gründe, warum Unternehmen immer häufiger zivilrechtliche Fragen untereinander vor privaten Schiedsgerichten und nicht vor staatlichen Gerichten klären, sind vielfältig. Zentral ist oftmals, dass Verfahren wesentlich schneller als vor staatlichen Gerichten durchgeführt werden und die Unternehmen dadurch mehr Planungssicherheit haben. Auch die Diskretion solcher Verfahren jenseits des öffentlichen Rampenlichts ist ein gelegentliches Motiv. Die einvernehmlich bestellten Richter sind häufig Juristen mit jahrzehntelanger Erfahrung und einer großen Expertise. Daher besteht unter den Parteien eine starke Akzeptanz der gefällten Schiedsurteile. Insgesamt leisten die privaten Schiedsgerichte eine gute Arbeit und entlasten die Justiz vielfach. Das halten wir auch im wirtschaftlichen Bereich für eine sinnvolle Ergänzung.

Es ist zwar gut, dass durch die jetzt beschlossene Einrichtung der beiden Commercial Courts das Justizministerium ein Angebot an internationale Unternehmen unterbreitet. Ob viele Unternehmen dieses Angebot nutzen werden, bleibt abzuwarten. Die überwiegende Zahl der Unternehmer wird ihre Rechtsstreitigkeiten allein schon wegen der kürzeren Verfahrensdauer auch in Zukunft unverändert vor privaten Schiedsgerichten klären. Das ist auch völlig in Ordnung, denn private Schiedsgerichte leisten eine gute Arbeit.“

Nico Weinmann

Schäbig, wie die AfD den brutalen Angriff für ihre Zwecke instrumentalisiert.


Zum Antrag der AfD auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung des Überfalls auf den Teilnehmer einer „Querdenken“-Demonstration erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„‚Freiheit ist immer auch die Freiheit der Andersdenkenden.‘ Es ist inakzeptabel, dass Menschen wegen ihres politischen Engagements Einschüchterungen und tätlichen Angriffen ausgesetzt sind. Von daher ist es ein wichtiges und gutes Signal unseres Rechtsstaates, dass die mutmaßlichen Täter des Angriffs ermittelt werden konnten. Es war ein feiger Angriff auf unsere freiheitliche Grundordnung und die Demokratie muss und wird sich gegenüber ihren Gegnern als wehrhaft erweisen.

Der Angriff zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, sich Extremismus aller Art gleichermaßen entschieden entgegen zu stellen. Ein berechtigt konzentrierter Blick auf den Rechtsextremismus darf nicht dazu führen, den bekannten gewaltbereiten Linksextremismus zu vernachlässigen oder gar zu unterschätzen. Sorgenvoll beobachten wir, wie die Zahl linksextremer Gewalttaten sich im letzten Jahr von 60 auf 112 fast verdoppelt hat. Nicht nachvollziehbar ist für uns, dass das Innenministerium die Abteilungen für Linksextremismus und des Ausländerextremismus beim Landesamt für Verfassungsschutz nun zusammengelegt hat. Angesichts der großen Unterschiede bezweifeln wir die Effizienz dieser Maßnahme.

Schäbig ist es allerdings, wie die AfD den unbestritten verwerflichen und intolerablen Angriff gleichwohl von Anfang an für ihre Zwecke instrumentalisierte. Eine Partei, die Rechtsextreme und Antisemiten in ihren Reihen duldet und deren Landesverbände durch die Verfassungsschutzämter teilweise zum Beobachtungsfall erklärt werden, erscheint wenig glaubwürdig, wenn sie sich zur alleinigen Hüterin von Rechtstaatlichkeit und Meinungsfreiheit geriert. Polizei und Justiz leisten bei der Aufklärung des Sachverhalts eine solide, ordentliche Arbeit. Auch der Landtag wird regelmäßig über den Stand der Ermittlungen informiert. Ein Untersuchungsausschuss würde keinen Erkenntnismehrgewinn bringen und nur zusätzliche Kosten produzieren.“

Nico Weinmann

Angebliche Sorgen der AfD um die Meinungsfreiheit im Netz sind Krokodiltränen.


Anlässlich der Landtagsberatung des AfD-Antrags „Netzwerkdurchsetzungsgesetz stoppen“ erklärt der rechtspolitische Sprecher Nico Weinmann:

„Die AfD vergießt Krokodiltränen, wenn sie sich zur Hüterin der Meinungsfreiheit im Netz aufspielt. Ausgerechnet die Partei, deren Unterstützer regelmäßig das gesellschaftliche Klima dadurch vergiften, dass sie gegen Minderheiten, politisch Andersdenkende und deren Ansichten hetzen, wollen selbsternannter Wächter der Meinungsfreiheit sein. Das Verhalten der AfD ist an Scheinheiligkeit kaum zu überbieten. Tatsächlich will sie nicht die Meinungsfreiheit stärken, sondern erreichen, dass Hass und Hetze im Netz folgenlos bleiben. Damit ihr das nicht gelingt, braucht es auch größere Anstrengungen des Landes bei der Bekämpfung von Hasskriminalität.

Ganz gewiss hat das Netzwerkdurchsetzungsgesetz viele Schwächen. Noch immer fehlt es an Transparenz, wenn es darum geht, nach welchen Kriterien Facebook und Co. Beiträge löschen und wann sie strafbare Kommentare an die Ermittlungsbehörden melden. Hier ist die Politik gefordert, Meinungsfreiheit zu schützen und gleichzeitig effektiv strafbare Inhalte nicht nur zu löschen, sondern auch zu verfolgen. Für den gesetzlichen Rahmen ist dabei in erster Linie der Bund zuständig. Als Land muss Baden-Württemberg aber für eine gute personelle und sachliche Ausstattung bei den Ermittlungsbehörden und in der Justiz sorgen. Grün-Schwarz hat hier beträchtliche Defizite zu verantworten. Bei der Polizei haben wir zu oft Parallelstrukturen. Die neu geschaffene Cybersicherheitsagentur verschlimmert dieses Problem nur. Die Justiz verfügt dagegen über deutlich zu wenig Personal in diesem Bereich. Wir brauchen mehr Spezialisten für Cybercrime und Hasskriminalität. Es ist Zeit, dass das Justizministerium seine zögerliche Haltung in dieser Frage ändert und die Prioritäten den Realitäten anpasst.“

FDP: Gestriger Beschluss des OVG Niedersachsen entzieht der identischen Verordnung des Landes die Grundlage.


„Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen vom gestrigen Tag muss auch für Baden-Württemberg Folgen haben“, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und rechtspolitische Sprecher Nico Weinmann. Die Richter haben am 11. Mai in einem Beschluss § 5 der niedersächsischen Corona-Verordnung einstweilig außer Vollzug gesetzt. Dieses sieht bis auf wenige Ausnahmen die pauschale Quarantäne für alle Einreisenden nach mehrtägigen Auslandsaufenthalten vor. Die Regelung geht auf eine Einigung der Bundesregierung mit den Bundesländern, die für den Erlass der Quarantäne zuständig sind, zurück. In Baden-Württemberg ist die inhaltlich identische Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne vom Sozialministerium erlassen worden und seit dem 10.04. in Kraft.

„Die Entscheidung eines niedersächsischen Gerichts ist für Baden-Württemberg juristisch zwar nicht bindend. Sie ist aber ein mehr als deutlicher Fingerzeig an die anderen Bundesländer. Baden-Württemberg hat eine nahezu identische Regelung, die nach den Maßstäben der niedersächsischen Richter rechtswidrig wäre. Die Landesregierung muss jetzt handeln und die Verordnung außer Kraft setzen, bevor ein baden-württembergisches Gericht sie kassiert“, fordert Weinmann. Die niedersächsischen Richter monierten unter anderem, dass eine derart weitreichende Quarantäneregelung nicht durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt sei, da dieses nur Quarantäne für einen begrenzten Personenkreis vorsehe, etwa bei bereits Erkrankten oder Krankheitsverdächtigen.

„Generell bestätigt der Beschluss aus Niedersachsen, wie wichtig es ist, Einschränkungen der Bürger- und Freiheitsrechte mit Augenmaß vorzunehmen. Alles andere führt zur Unverhältnismäßigkeit einer Vorschrift. Der Gesundheitsschutz steht eben nicht über anderen Grundrechten, sondern gleichrangig neben ihnen. Auch andere Einschränkungen müssen daher fortlaufend überprüft werden, und aufgehoben werden, sobald sie unverhältnismäßig stark in andere Freiheitsrechte eingreifen“, so der Liberale.

Zur Meldung, dass die Grünen das Waffenrecht angesichts des Verbrechens in Rot am See auf den Prüfstand stellen wollen, sagte der Fraktionsvorsitzende der FPD/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die furchtbaren Vorfälle in Rot am See müssen aufgeklärt werden. Der reflexartige Ruf nach einer Verschärfung des Waffenrechts geht aber fehl. Schon heute haben wir eines der weltweit strengsten Waffengesetze und zahlreiche Restriktionen für legale Waffenbesitzer. Dabei verhindern Verbote allein solche furchtbaren Gewalttaten nicht und Waffenmissbrauch lässt sich nicht allein durch Verschärfung des Waffenrechts bekämpfen.“

Zu der Debatte um die Gesetzesinitiative der Justizminister von Bayern und Baden-Württemberg, das sog. „Upskirting“ künftig unter Strafe zu stellen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann:

„Es muss selbstverständlich sein, dass Frauen und Mädchen keine Sorge davor haben dürfen, unter den Röcken fotografiert zu werden. Die Möglichkeit von Fotoaufnahmen durch Smartphones führt zu einer größeren Relevanz des Themas als früher. Dass solche Fotoaufnahmen in der Mehrzahl der Fälle bislang straflos blieben, ist nicht hinnehmbar. Das Recht von Frauen auf sexuelle Selbstbestimmung ist nicht verhandelbar.

Wir unterstützen daher die Initiative, mit der solche Bildaufnahmen unter Röcken künftig strafbar werden. Eine entsprechende Gesetzesinitiative werden wir konstruktiv begleiten. Es ist gut, wenn Täter für ihr verabscheuungswürdiges Verhalten auch strafrechtlich belangt werden.“

Zu der Debatte um eine mögliche Entkriminalisierung von Schwarzfahren und den Aussagen von Landesverkehrsminister Hermann, der Schwarzfahren als lediglich „unsolidarisches Verhalten zulasten der Gemeinschaft“ bezeichnete, das daher nicht strafrechtlich geahndet werden brauche, erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann:

„Mit der Logik von Verkehrsminister Hermann müsste man auch andere Delikte, die ein unsolidarisches Verhalten zulasten der Gemeinschaft sanktionieren, straflos stellen. Wenn das Verhalten von Schwarzfahrern belohnt würde, indem man dieses straflos stellt, wäre das ein Schlag ins Gesicht der ganz großen Zahl der Menschen, die für ihr ÖPNV-Ticket mitbezahlen. Die Entkriminalisierung von Schwarzfahrten ist daher das falsche Signal.

Auch inhaltlich sind Aussagen wie ‚Bußgeld statt Knast‘ unzutreffend und zeugen von mangelnder Faktenkenntnis. Tatsächliche Haftstrafen fürs Schwarzfahren sind heute eine absolute Ausnahme und betreffen nur notorische Schwarzfahrer. Eine besondere Milde ihnen gegenüber ist unangebracht. Schon heute muss die Mehrzahl der Schwarzfahrer nicht wegen einer verhängten Haftstrafe ins Gefängnis, sondern weil sie die gegen sie verhängten Geldstrafen nicht bezahlen. Dies würde sich auch durch die Entkriminalisierung nicht ändern, da auch ausstehende Bußgelder mit einer Erzwingungshaft durchgesetzt werden müssten.“

Zu dem heute durch den Justizminister Wolf mitgeteilten Anstieg der Verurteilungen in Baden-Württemberg für das Jahr 2018 um 4,1 Prozent erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Die entscheidende Frage bleibt, ob der Anstieg der Verurteilungen auf einen tatsächlichen Anstieg an Straftaten zurückzuführen ist, oder ob dafür die bessere personelle Ausstattung von Gerichten und Staatsanwaltschaften ist. Letzteres ist laut dem Justizminister zumindest mitursächlich gewesen ist. Daran zeigt sich, wie wichtig eine gute personelle Ausstattung bei Justiz und Polizei ist. Es darf nicht passieren, dass Verfahren aufgrund von Personalengpässen aus Zeitgründen ohne Verurteilung beendet werden und gegen oder sogar ohne Auflage eingestellt werden. Dies untergräbt auf Dauer das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat. Insbesondere jugendliche Straftäter dagegen werden dadurch zu neuen Straftaten ermutigt. Dies wurde zuletzt auch in der Studie zur Paralleljustiz in Baden-Württemberg als ein Problem hervorgehoben.

Der Justizminister muss daher seinen Kurs zur personellen Aufstockung der Justiz bei den kommenden Haushaltsberatungen durchsetzen. Dabei darf der Fokus nicht mit der Verurteilung enden. Dringende personelle Aufstockung ist auch im Bereich der Vollstreckung in den Justizvollzugsanstalten erforderlich.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Zu der Diskussion in den Regierungsfraktionen um einen härteren Umgang mit straffälligen Flüchtlingen sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wer als Flüchtling die Unterstützung und die Gastfreundschaft unseres Landes genießt, dann aber dennoch straffällig wird, muss schnell die Folgen dieses Handelns spüren. Gerade als Rechtsstaatspartei ist für uns hier ein konsequentes Auftreten des Staates wichtig. Natürlich ist aber auch klar, dass Kriminalität nicht nur von Flüchtlingen ausgeht. Egal ob bei gewerbsmäßiger Kriminalität, bei Übergriffen auf Gäste in Schwimmbädern oder anderswo – ein schnelles und rechtsstaatskonformes Handeln gegen die Täter ist überall gleichermaßen wichtig.

In vielen Fällen erreicht man dabei tatsächliche Verbesserungen nicht durch weitere Gesetzesverschärfungen, sondern durch mehr Polizei. In diesem Punkt haben Grünen, CDU und SPD in dieser und letzter Landesregierung versäumt, rechtzeitig genügend neues Personal auszubilden. Die Folge für Baden-Württemberg ist die geringste Polizeidichte pro Einwohner aller Bundesländer. Dann bringen auch die schärfsten Gesetze nichts. Gleichwohl werden wir einzelne Gesetzesinitiativen konstruktiv und ergebnisoffen begleiten, und soweit diese tatsächlich erforderlich sind, auch mittragen.

Vorher wird sich aber zeigen, ob die Vorschläge von der Grünen-Landtagsfraktion nicht wieder mal zerredet werden. Erste Äußerungen deuten bereits darauf hin. Wie schon bei früheren Themen könnte aufgrund des Widerstandes der Grünen statt konkreter Taten nichts als heiße Luft übrigbleiben. Dieses Mal würden die Grünen dabei aber nicht nur die CDU, sondern auch den eigenen Ministerpräsidenten ausbremsen.”

Anlässlich der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Anpassung datenschutzrechtlicher Vorschriften für die Justizbehörden sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Grundrichtung des Gesetzentwurfs ist richtig. Allerdings gehen die Strafvorschriften bei Verstößen gegen die Datenschutzpflichten deutlich zu weit. Die Strafbarkeit der Justizbediensteten wäre mit dem neuen Gesetzentwurf weitreichender als von Privatpersonen und Unternehmen nach dem Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“). Dies wäre das falsche Signal an die Justizbediensteten in unserem Land.

Wir bedauern, dass unser diesbezüglicher Änderungsantrag von CDU, Grünen und AfD abgelehnt wurde. Justizmitarbeiter brauchen Rechtssicherheit, dass sie sich nicht schon bei kleinen Verstößen gegen die Datenschutzvorschriften strafbar machen. Unser Antrag war dabei bewusst an die Strafvorschriften im BDSG angelehnt. Damit wollten wir auch eine einheitliche Begrifflichkeit im Datenschutzstrafrecht erreichen. Einziger Unterschied zum BDSG war, dass nur solche Verstöße gegen die Datenschutzvorschriften bestraft werden sollten, die in Bereicherungsabsicht begangen worden wären. Damit wäre nur wirklich gravierendes Unrecht mit Strafe belegt. Typisches Justizhandeln wie etwa das Erstellen einer Anklageschrift wäre dann nicht erfasst. Bei Verstößen gegen den Datenschutz an dieser Stelle genügen die bisherigen disziplinarrechtlichen Sanktionen.

Leider wurden auch die Bedenken der FDP gegen die Einführung einer Mithörfunktion bei Alarmgeräten für Justizmitarbeiter im Außendienst nicht berücksichtigt. Es steht außer Frage, dass diese bestmöglichen Schutz erhalten müssen. Auch wenn es letztes Jahr nur drei Notrufe gab, ist jeder einzelne einer zu viel. Aus diesem Grund begrüßen wir die bereits bestehende Alarmmöglichkeit. In Notfallsituationen hat die Mithörfunktion aber keinen Mehrwert. Viel wichtiger ist es, dass die Polizei schnell am Einsatzort ist. Dafür braucht es mehr Personal, nicht schärfere Gesetze. Eine Aushöhlung der Grundrechte durch die Abhörfunktion ohne praktischen Nutzen lehnen wir ab.“

Anlässlich der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Anpassung datenschutzrechtlicher Vorschriften für die Justizbehörden sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Der Gesetzentwurf enthält einige Punkte, auf deren Änderung die FDP drängen wird. Besonders problematisch sehen wir die Einrichtung einer Mithörfunktion beim Einsatz von mobilen Alarmgeräten von Justizmitarbeitern im Außeneinsatz“, so Weinmann. Zwar sei es wichtig, Außendienstmitarbeiter wie etwa Gerichtsvollzieher zu schützen. „Dies erreicht man aber nicht mittels der Mithörfunktion. Die Landesregierung räumt in der Gesetzesbegründung selbst ein, dass 300 solcher Alarmgeräte bereits im vergangenen Jahr im Einsatz waren. Es wurden in der gesamten Zeit aber lediglich 3 Notrufe abgesetzt. Das zeigt, dass der praktische Nutzen gegen Null tendiert.“ Demgegenüber stünden durch die Mithörfunktion massive Eingriffe in die Grundrechte, insbesondere, wenn Aufnahmen von privatem Kernbereich mitgeschnitten würden, bemängelte der FDP-Politiker. „Mit diesem Vorhaben werden erneut Grundrechte ausgehöhlt, ohne dass es einen Mehrwert bei der Sicherheit gibt.“

Auf besonderes Unverständnis stößt bei ihm, dass die Geräte bereits vor ihrer Anschaffung vor einigen Jahren mit Kenntnis der Landesregierung mit einer solchen Mithörfunktion ausgestattet wurden, obwohl es an einem Parlamentsbeschluss hierzu fehlte. „Das Verhalten der Landesregierung ist befremdlich. Es muss klar sein, dass die Gesetze zuerst im Parlament beschlossen werden müssen, und erst danach entsprechende Maßnahmen auf den Weg gebracht werden“, kritisierte Weinmann.

Daneben müssen nach Ansicht der FDP die Strafvorschriften bei Verstößen gegen die Datenschutzpflichten deutlich gelockert werden. „Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die sehr weitreichenden Strafvorschriften bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht gelockert werden. Nach dem Willen des Gesetzgebers werden bereits kleinste Vergehen mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wenn der Justizbedienstete in ‚Schädigungsabsicht‘ handelt. Dieser Begriff ist aber sehr weitgehend. Es besteht daher die Gefahr, dass bereits typisches Justizhandeln wie etwa die Erhebung einer Anklageschrift als Schädigung aufgefasst werden kann. Eine derartige Kriminalisierung der Justizbediensteten ist inakzeptabel und muss verhindert werden.“ Der Rechtspolitiker findet, dass vielmehr „nur gravierende Verstöße gegen den Datenschutz strafrechtlich zu sanktionieren“ werden sollten. „Dies betrifft insbesondere den kommerziellen Handel mit fremden Daten. Alle anderen Verstöße sollten allenfalls mit einem Bußgeld belegt werden.“ Vor diesem Hintergrund kündigte Weinmann an, auf eine Änderung der Gesetzesentwürfe in diesen beiden Punkten hinwirken zu wollen.

Anlässlich der Debatte um die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in normalen Gefängnissen in Baden-Württemberg sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Der Vorschlag von Innenminister Strobl, Abschiebehäftlinge in regulären Justizvollzuganstalten unterzubringen zeigt, dass er die verfassungsgerichtlichen Vorgaben verkennt. In Gefängnissen sind verurteilte Straftäter unterzubringen. Abschiebepflichtige Personen gehören dort nicht hin. Für sie müssen separate Unterbringungsorte geschaffen werden.

Die FDP/DVP Fraktion hat bereits in der Vergangenheit hingewiesen, dass die bestehenden Abschiebekapazitäten nicht ausreichen. Leider folgte die Landesregierung unserer Forderung, zusätzliche Abschiebehaftplätze zu schaffen, nicht. Das Ergebnis sieht man jetzt. Es ist untragbar, wenn Abschiebungen scheitern, weil Grün-Schwarz nicht die entsprechenden Mittel für eine vorhergehende Unterbringung bereitstellt.

Der Vorschlag des Innenministers ist aber auch aus Perspektive der Justizvollzugsbediensteten inakzeptabel. Baden-Württemberg ist bereits jetzt Schlusslicht in Deutschland beim Verhältnis von Mitarbeitern zu Haftinsassen. Würde man Strobl folgen, dann würde sich die Situation in den Gefängnissen noch weiter verschlimmern. Die Versäumnisse der Landesregierung dürfen aber nicht auf dem Rücken der Mitarbeiter in den Haftanstalten ausgetragen werden.“

Zur Meldung, wonach Angriffe auf Bedienstete in den Justizvollzugseinrichtungen zunehmen, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Entwicklung der Angriffe auf Bedienstete kann angesichts der Zustände im Justizvollzug leider nicht erstaunen. Die Zusammensetzung der Gefangenen wird immer heterogener, psychische Auffälligkeiten nehmen zu. Seit dem Jahr 2015 steigt zudem die Zahl der Gefangenen im Justizvollzug. Die Landesregierung hat dieser Entwicklung viel zu lange weitgehend tatenlos zugeschaut. Jahrelang haben die Grünen den Neubau der JVA Rottweil verzögert und sich geweigert, die Justizvollzugsanstalten besser auszustatten. Mittlerweile ist Baden-Württemberg bundesweites Schlusslicht bei der Relation der JVA-Bediensteten zu den Gefangenen. Während bei uns tagsüber 34,75 Bedienstete auf 100 Gefangene kommen, sind es im bundesweiten Durchschnitt immerhin 41,76. Nachts ist die Situation noch dramatischer. In keinem anderen Bundesland muss ein JVA-Bediensteter so viele Gefangene im Blick behalten.

All diese Defizite werden zum Schaden der Bediensteten nicht ausreichend angegangen. Unsere seit 2016 ständig erneuerte Forderung nach einem Gesamtkonzept für den Justizvollzug wird pauschal abgetan. Und während in den letzten Jahren in den Ministerien hunderte neuer Stellen geschaffen wurden und die Grünen beispielsweise in der Umweltverwaltung aus dem Vollen schöpfen, wird Justizminister Wolf am kurzen Band geführt. Es bestätigt sich wieder einmal, dass die Grünen keinen Sinn für die Belange der Justiz haben.“

Anlässlich der aktuellen Debatte zur Ausweitung sicherer Herkunftsländer sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die geringen Anerkennungsquoten bei Migranten aus dem Maghreb und Georgien verdeutlichen, dass es sich bei diesen Staaten um grundsätzlich sichere Herkunftsländer handelt. Die entsprechende Einstufung sollte daher eigentlich selbstverständlich sein.

Zum Schaden für unser Asylsystem nutzen die Grünen die Anerkennung sicherer Herkunftsländer aber zur eigenen Profilierung. Dafür nehmen sie in Kauf, die rechtspopulistische AfD zu stärken und die Spaltung der Gesellschaft zu vertiefen. Die Grünen erwecken dazu bewusst den Eindruck, mit der Einstufung werde das Recht auf Asyl beschnitten. Dies ist aber gerade nicht der Fall. Die Einstufung führt lediglich zu einer Regelvermutung, die durch das Aufzeigen persönlicher Verfolgung widerlegt werden kann.

So wird die Anerkennung sicherer Herkunftsländer im Bundesrat wahrscheinlich erneut an den Grünen scheitern. Dabei wäre die Ausweitung sicherer Herkunftsländer ein wichtiger Schritt, um unser Asylsystem praktikabler zu machen. Über den aktuellen Gesetzentwurf hinaus sollte ein Automatismus eingeführt werden, der Staaten bei einer Anerkennungsquote von unter zehn Prozent automatisch zu sicheren Herkunftsländer erklärt. Weitere Maßnahmen beispielsweise zur verbesserten Rückführung und Abschiebung von Menschen ohne Asyl- und Fluchtgrund und zur Gewinnung qualifizierter Zuwanderung sind längst überfällig.“

Zu Meldung, die Landesregierung halte sich das Votum in Sachen Ausweitung sogenannter sicherer Herkunftsländer offen, Innenminister Strobl könne das Verhalten der Grünen nicht nachvollziehen, das Staatsministerium wolle den Gesetzentwurf erst prüfen, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die äußerst geringen Anerkennungsquoten bei Migranten aus dem Maghreb und Georgien zeigen, dass es sich bei diesen Staaten um grundsätzlich sichere Herkunftsländer handelt. Da mit der Anerkennung auch nicht das Recht auf Asyl beschnitten wird, gibt es keinen ernsthaften Grund, die Einstufung zu verweigern. Die Grünen haben aber erkannt, dass sie und die rechtspopulistische AfD die einzigen sind, die von Fehlern in der Flüchtlings- und Asylpolitik und einer Spaltung der Gesellschaft bundesweit profitieren. So wird die Anerkennung sicherer Herkunftsländer erneut an den Grünen scheitern. Innenminister Strobl sollte dabei nicht erstaunt tun. Seit 2016 regiert er mit den Grünen und lässt sich von ihnen vorschreiben, was er im Asylbereich und bei der inneren Sicherheit machen darf und was nicht.“

Zur Berichterstattung über die Belastungen bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und im Strafvollzug sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Aufrechterhaltung unseres Rechtsstaats ist eine der Kernaufgaben der Landesregierung. Dazu gehört auch die Anpassung der personellen Situation in der Justiz, dem Strafvollzug und bei den Sicherheitsbehörden an die Erfordernisse der Zeit. Hier haben die von Ministerpräsident Kretschmann geführten Landesregierungen jahrelang völlig desinteressiert agiert und viel zu wenig getan. Der Unmut von Richterbund, den Strafvollzugsbediensteten und den Polizeigewerkschaften ist daher nur zu verständlich und richtig.

Allein die gerichtlichen Asylverfahren haben sich in den Jahren 2007 bis 2017 mehr als verfünfzehnfacht, von 3.193 auf 47.906. Statt frühzeitig auf diese Entwicklung zu reagieren, hat die Landesregierung mit Millionenbeträgen Ministerien aufgebläht und überflüssige Stellen beispielsweise in der Umweltverwaltung geschaffen. Auch auf die seit dem Jahr 2015 steigende Zahl der Gefangenen im Justizvollzug wurde nicht adäquat reagiert. Mittlerweile ist Baden-Württemberg bundesweites Schlusslicht bei der Relation der JVA-Bediensteten zu den Gefangenen. Während bei uns 34,75 Bedienstete auf 100 Gefangene kommen, sind es im bundesweiten Durchschnitt immerhin 41,76. In keinem andern Bundesland muss ein JVA-Bediensteter so viele Gefangene im Blick behalten. Dabei platzen die Justizvollzugsanstalten aus allen Nähten und macht die zunehmende Heterogenität der Gefangenen die Arbeit der Angehörigen des Justizvollzugs besonders schwer. Es rächt sich, dass die Grünen den Neubau der JVA Rottweil jahrelang verzögerten und die Justizvollzugsanstalten nicht besser ausstatteten.

Nun ist es zwar gut, dass sich Justizminister Wolf mit der Schaffung zusätzlicher Stellen um eine Verbesserung der Situation bemüht. Vergleicht man diese aber mit dem Bedarf und die Zahl der neuen Stellen mit dem, was die Grünen ideologisch motiviert an Stellen schaffen, muss man weiterhin eine völlig falsche Prioritätensetzung der Landesregierung  konstatieren.“

Anlässlich des 60. Jahrestags des Arbeitsbeginns der Zentralen Stelle der Länder zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg am 01. Dezember heben der rechtspolitische Sprecher, Nico Weinmann, und der ehemalige Justizminister und innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, die ungebrochene Bedeutung dieser Einrichtung hervor.

„Die Tätigkeit der Zentralen Stelle steht nicht nur als klares staatliches und politisches Bekenntnis zum Rechtsstaat nach einer Zeit des Naziunrechts in der Nachkriegszeit da. Sie ist bis zum heutigen Tag eine eindeutige Stellungnahme, dass Mord, Gewalt und Unrecht in der dunkelsten Zeit der deutschen Geschichte nicht vergessen werden und nicht vergessen werden dürfen“, so Weinmann. Er sieht den Auftrag weiterhin: „Die Folgen der damaligen Verbrechen werden über Generationen weiter fortbestehen. Es ist unmöglich, sie zu tilgen. Der objektive Anspruch rechtsstaatlicher Ermittlungen, die die Zentrale Stelle hat, ist aber unbedingt notwendig, wenn man diese Vergangenheitsbewältigung mit dem Ziel der Gerechtigkeit betreibt.“

Der ehemalige Justizminister und innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, würdigt die Leistung der Zentralen Stelle und unterstützt die Erweiterung von deren Tätigkeit: „Es war mit Dr. Wolfgang Haußmann ein liberaler Justizminister, der vor sechzig Jahren den Mut hatte, diese Stelle in Baden-Württemberg anzusiedeln. In der damaligen Zeit war das ein Wagnis; die Stelle sah sich von der Bevölkerung im Zuge der Verdrängungsmentalität nach dem Krieg massiven Anfeindungen ausgesetzt. In meiner Amtszeit als baden-württembergischer Justizminister in den Jahren 1996 – 2002 und 2004 – 2011 war bereits klar, dass aufgrund der fortgeschrittenen Zeit die Anzahl der lebenden Täter geringer werden würde. Umso wichtiger ist es, dass die Zentrale Stelle neben ihren Ermittlungstätigkeiten als Ort der Dokumentation und Erforschung nationalsozialistischen Unrechts weiterhin Bestand hat.“

Zur Meldung, wonach die Verwaltungsgerichte mit 80 neuen Richterstellen und 43 Neustellen für Servicekräfte entlastet werden sollen, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Grundsätzlich begrüßen wir die zusätzlichen Stellen für die Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg. Diese reichen jedoch bei Weitem nicht aus. Weitere Stellen müssen geschaffen werden, um die Menge an unerledigten Klagen gegen Asylbescheide bewältigen zu können. Auch der Generationswechsel in den Gerichten und der Landesverwaltung muss in die Schaffung von neuen Stellen miteinbezogen werden.

Die Große Koalition im Bund hat bundesweit 2000 weitere Richterstellen versprochen. Auf diese Mittel muss das Land zurückgreifen.

Wir erwarten hier deutlich mehr Engagement der Landesregierung gegenüber dem Bund, da die Bundesregierung die Verantwortung für die Flüchtlingskrise und die unzureichende Behandlung der Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration trägt.“

Anlässlich der Debatte über eine von Grün-Schwarz gestoppte Abschiebung im Jahr 2016 sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der Fall zeigt beispielhaft, wie politisch motiviert Abschiebungen erschwert werden. Über Abschiebungen sollten in letzter Konsequenz Gerichte entscheiden und nicht Koalitionsausschüsse. Uns ist die Einhaltung der Rechtsordnung mit ihren asylrechtlichen Regeln wichtig. Dazu gehört aber, nicht nur die Rechte der Asylbewerber und Flüchtlinge zu achten, sondern auch die Regeln zur Abschiebung von Menschen ohne anerkannten Flucht- und Asylgrund. Und hier erleben wir leider durch Grün-Schwarz einen willkürlichen Umgang mit Gerichtsentscheidungen. Unmittelbar vor der von Grün-Schwarz gestoppten Abschiebung hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe festgestellt, dass eine Abschiebung rechtens sei. Eine Koalition, die in Sachen Dieselfahrverboten schon Kritik an gerichtlichen Entscheidungen als angeblichen Verstoß gegen die Gewaltenteilung verurteilt, kritisiert gerichtliche Entscheidungen nicht, sondern ignoriert sie einfach.“