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Zur Meldung, dass die Grünen das Waffenrecht angesichts des Verbrechens in Rot am See auf den Prüfstand stellen wollen, sagte der Fraktionsvorsitzende der FPD/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die furchtbaren Vorfälle in Rot am See müssen aufgeklärt werden. Der reflexartige Ruf nach einer Verschärfung des Waffenrechts geht aber fehl. Schon heute haben wir eines der weltweit strengsten Waffengesetze und zahlreiche Restriktionen für legale Waffenbesitzer. Dabei verhindern Verbote allein solche furchtbaren Gewalttaten nicht und Waffenmissbrauch lässt sich nicht allein durch Verschärfung des Waffenrechts bekämpfen.“

Zu der Debatte um die Gesetzesinitiative der Justizminister von Bayern und Baden-Württemberg, das sog. „Upskirting“ künftig unter Strafe zu stellen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann:

„Es muss selbstverständlich sein, dass Frauen und Mädchen keine Sorge davor haben dürfen, unter den Röcken fotografiert zu werden. Die Möglichkeit von Fotoaufnahmen durch Smartphones führt zu einer größeren Relevanz des Themas als früher. Dass solche Fotoaufnahmen in der Mehrzahl der Fälle bislang straflos blieben, ist nicht hinnehmbar. Das Recht von Frauen auf sexuelle Selbstbestimmung ist nicht verhandelbar.

Wir unterstützen daher die Initiative, mit der solche Bildaufnahmen unter Röcken künftig strafbar werden. Eine entsprechende Gesetzesinitiative werden wir konstruktiv begleiten. Es ist gut, wenn Täter für ihr verabscheuungswürdiges Verhalten auch strafrechtlich belangt werden.“

Zu der Debatte um eine mögliche Entkriminalisierung von Schwarzfahren und den Aussagen von Landesverkehrsminister Hermann, der Schwarzfahren als lediglich „unsolidarisches Verhalten zulasten der Gemeinschaft“ bezeichnete, das daher nicht strafrechtlich geahndet werden brauche, erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann:

„Mit der Logik von Verkehrsminister Hermann müsste man auch andere Delikte, die ein unsolidarisches Verhalten zulasten der Gemeinschaft sanktionieren, straflos stellen. Wenn das Verhalten von Schwarzfahrern belohnt würde, indem man dieses straflos stellt, wäre das ein Schlag ins Gesicht der ganz großen Zahl der Menschen, die für ihr ÖPNV-Ticket mitbezahlen. Die Entkriminalisierung von Schwarzfahrten ist daher das falsche Signal.

Auch inhaltlich sind Aussagen wie ‚Bußgeld statt Knast‘ unzutreffend und zeugen von mangelnder Faktenkenntnis. Tatsächliche Haftstrafen fürs Schwarzfahren sind heute eine absolute Ausnahme und betreffen nur notorische Schwarzfahrer. Eine besondere Milde ihnen gegenüber ist unangebracht. Schon heute muss die Mehrzahl der Schwarzfahrer nicht wegen einer verhängten Haftstrafe ins Gefängnis, sondern weil sie die gegen sie verhängten Geldstrafen nicht bezahlen. Dies würde sich auch durch die Entkriminalisierung nicht ändern, da auch ausstehende Bußgelder mit einer Erzwingungshaft durchgesetzt werden müssten.“

Zu dem heute durch den Justizminister Wolf mitgeteilten Anstieg der Verurteilungen in Baden-Württemberg für das Jahr 2018 um 4,1 Prozent erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Die entscheidende Frage bleibt, ob der Anstieg der Verurteilungen auf einen tatsächlichen Anstieg an Straftaten zurückzuführen ist, oder ob dafür die bessere personelle Ausstattung von Gerichten und Staatsanwaltschaften ist. Letzteres ist laut dem Justizminister zumindest mitursächlich gewesen ist. Daran zeigt sich, wie wichtig eine gute personelle Ausstattung bei Justiz und Polizei ist. Es darf nicht passieren, dass Verfahren aufgrund von Personalengpässen aus Zeitgründen ohne Verurteilung beendet werden und gegen oder sogar ohne Auflage eingestellt werden. Dies untergräbt auf Dauer das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat. Insbesondere jugendliche Straftäter dagegen werden dadurch zu neuen Straftaten ermutigt. Dies wurde zuletzt auch in der Studie zur Paralleljustiz in Baden-Württemberg als ein Problem hervorgehoben.

Der Justizminister muss daher seinen Kurs zur personellen Aufstockung der Justiz bei den kommenden Haushaltsberatungen durchsetzen. Dabei darf der Fokus nicht mit der Verurteilung enden. Dringende personelle Aufstockung ist auch im Bereich der Vollstreckung in den Justizvollzugsanstalten erforderlich.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Zu der Diskussion in den Regierungsfraktionen um einen härteren Umgang mit straffälligen Flüchtlingen sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wer als Flüchtling die Unterstützung und die Gastfreundschaft unseres Landes genießt, dann aber dennoch straffällig wird, muss schnell die Folgen dieses Handelns spüren. Gerade als Rechtsstaatspartei ist für uns hier ein konsequentes Auftreten des Staates wichtig. Natürlich ist aber auch klar, dass Kriminalität nicht nur von Flüchtlingen ausgeht. Egal ob bei gewerbsmäßiger Kriminalität, bei Übergriffen auf Gäste in Schwimmbädern oder anderswo – ein schnelles und rechtsstaatskonformes Handeln gegen die Täter ist überall gleichermaßen wichtig.

In vielen Fällen erreicht man dabei tatsächliche Verbesserungen nicht durch weitere Gesetzesverschärfungen, sondern durch mehr Polizei. In diesem Punkt haben Grünen, CDU und SPD in dieser und letzter Landesregierung versäumt, rechtzeitig genügend neues Personal auszubilden. Die Folge für Baden-Württemberg ist die geringste Polizeidichte pro Einwohner aller Bundesländer. Dann bringen auch die schärfsten Gesetze nichts. Gleichwohl werden wir einzelne Gesetzesinitiativen konstruktiv und ergebnisoffen begleiten, und soweit diese tatsächlich erforderlich sind, auch mittragen.

Vorher wird sich aber zeigen, ob die Vorschläge von der Grünen-Landtagsfraktion nicht wieder mal zerredet werden. Erste Äußerungen deuten bereits darauf hin. Wie schon bei früheren Themen könnte aufgrund des Widerstandes der Grünen statt konkreter Taten nichts als heiße Luft übrigbleiben. Dieses Mal würden die Grünen dabei aber nicht nur die CDU, sondern auch den eigenen Ministerpräsidenten ausbremsen.”

Anlässlich der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Anpassung datenschutzrechtlicher Vorschriften für die Justizbehörden sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Grundrichtung des Gesetzentwurfs ist richtig. Allerdings gehen die Strafvorschriften bei Verstößen gegen die Datenschutzpflichten deutlich zu weit. Die Strafbarkeit der Justizbediensteten wäre mit dem neuen Gesetzentwurf weitreichender als von Privatpersonen und Unternehmen nach dem Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“). Dies wäre das falsche Signal an die Justizbediensteten in unserem Land.

Wir bedauern, dass unser diesbezüglicher Änderungsantrag von CDU, Grünen und AfD abgelehnt wurde. Justizmitarbeiter brauchen Rechtssicherheit, dass sie sich nicht schon bei kleinen Verstößen gegen die Datenschutzvorschriften strafbar machen. Unser Antrag war dabei bewusst an die Strafvorschriften im BDSG angelehnt. Damit wollten wir auch eine einheitliche Begrifflichkeit im Datenschutzstrafrecht erreichen. Einziger Unterschied zum BDSG war, dass nur solche Verstöße gegen die Datenschutzvorschriften bestraft werden sollten, die in Bereicherungsabsicht begangen worden wären. Damit wäre nur wirklich gravierendes Unrecht mit Strafe belegt. Typisches Justizhandeln wie etwa das Erstellen einer Anklageschrift wäre dann nicht erfasst. Bei Verstößen gegen den Datenschutz an dieser Stelle genügen die bisherigen disziplinarrechtlichen Sanktionen.

Leider wurden auch die Bedenken der FDP gegen die Einführung einer Mithörfunktion bei Alarmgeräten für Justizmitarbeiter im Außendienst nicht berücksichtigt. Es steht außer Frage, dass diese bestmöglichen Schutz erhalten müssen. Auch wenn es letztes Jahr nur drei Notrufe gab, ist jeder einzelne einer zu viel. Aus diesem Grund begrüßen wir die bereits bestehende Alarmmöglichkeit. In Notfallsituationen hat die Mithörfunktion aber keinen Mehrwert. Viel wichtiger ist es, dass die Polizei schnell am Einsatzort ist. Dafür braucht es mehr Personal, nicht schärfere Gesetze. Eine Aushöhlung der Grundrechte durch die Abhörfunktion ohne praktischen Nutzen lehnen wir ab.“

Anlässlich der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Anpassung datenschutzrechtlicher Vorschriften für die Justizbehörden sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Der Gesetzentwurf enthält einige Punkte, auf deren Änderung die FDP drängen wird. Besonders problematisch sehen wir die Einrichtung einer Mithörfunktion beim Einsatz von mobilen Alarmgeräten von Justizmitarbeitern im Außeneinsatz“, so Weinmann. Zwar sei es wichtig, Außendienstmitarbeiter wie etwa Gerichtsvollzieher zu schützen. „Dies erreicht man aber nicht mittels der Mithörfunktion. Die Landesregierung räumt in der Gesetzesbegründung selbst ein, dass 300 solcher Alarmgeräte bereits im vergangenen Jahr im Einsatz waren. Es wurden in der gesamten Zeit aber lediglich 3 Notrufe abgesetzt. Das zeigt, dass der praktische Nutzen gegen Null tendiert.“ Demgegenüber stünden durch die Mithörfunktion massive Eingriffe in die Grundrechte, insbesondere, wenn Aufnahmen von privatem Kernbereich mitgeschnitten würden, bemängelte der FDP-Politiker. „Mit diesem Vorhaben werden erneut Grundrechte ausgehöhlt, ohne dass es einen Mehrwert bei der Sicherheit gibt.“

Auf besonderes Unverständnis stößt bei ihm, dass die Geräte bereits vor ihrer Anschaffung vor einigen Jahren mit Kenntnis der Landesregierung mit einer solchen Mithörfunktion ausgestattet wurden, obwohl es an einem Parlamentsbeschluss hierzu fehlte. „Das Verhalten der Landesregierung ist befremdlich. Es muss klar sein, dass die Gesetze zuerst im Parlament beschlossen werden müssen, und erst danach entsprechende Maßnahmen auf den Weg gebracht werden“, kritisierte Weinmann.

Daneben müssen nach Ansicht der FDP die Strafvorschriften bei Verstößen gegen die Datenschutzpflichten deutlich gelockert werden. „Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die sehr weitreichenden Strafvorschriften bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht gelockert werden. Nach dem Willen des Gesetzgebers werden bereits kleinste Vergehen mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wenn der Justizbedienstete in ‚Schädigungsabsicht‘ handelt. Dieser Begriff ist aber sehr weitgehend. Es besteht daher die Gefahr, dass bereits typisches Justizhandeln wie etwa die Erhebung einer Anklageschrift als Schädigung aufgefasst werden kann. Eine derartige Kriminalisierung der Justizbediensteten ist inakzeptabel und muss verhindert werden.“ Der Rechtspolitiker findet, dass vielmehr „nur gravierende Verstöße gegen den Datenschutz strafrechtlich zu sanktionieren“ werden sollten. „Dies betrifft insbesondere den kommerziellen Handel mit fremden Daten. Alle anderen Verstöße sollten allenfalls mit einem Bußgeld belegt werden.“ Vor diesem Hintergrund kündigte Weinmann an, auf eine Änderung der Gesetzesentwürfe in diesen beiden Punkten hinwirken zu wollen.

Anlässlich der Debatte um die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in normalen Gefängnissen in Baden-Württemberg sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Der Vorschlag von Innenminister Strobl, Abschiebehäftlinge in regulären Justizvollzuganstalten unterzubringen zeigt, dass er die verfassungsgerichtlichen Vorgaben verkennt. In Gefängnissen sind verurteilte Straftäter unterzubringen. Abschiebepflichtige Personen gehören dort nicht hin. Für sie müssen separate Unterbringungsorte geschaffen werden.

Die FDP/DVP Fraktion hat bereits in der Vergangenheit hingewiesen, dass die bestehenden Abschiebekapazitäten nicht ausreichen. Leider folgte die Landesregierung unserer Forderung, zusätzliche Abschiebehaftplätze zu schaffen, nicht. Das Ergebnis sieht man jetzt. Es ist untragbar, wenn Abschiebungen scheitern, weil Grün-Schwarz nicht die entsprechenden Mittel für eine vorhergehende Unterbringung bereitstellt.

Der Vorschlag des Innenministers ist aber auch aus Perspektive der Justizvollzugsbediensteten inakzeptabel. Baden-Württemberg ist bereits jetzt Schlusslicht in Deutschland beim Verhältnis von Mitarbeitern zu Haftinsassen. Würde man Strobl folgen, dann würde sich die Situation in den Gefängnissen noch weiter verschlimmern. Die Versäumnisse der Landesregierung dürfen aber nicht auf dem Rücken der Mitarbeiter in den Haftanstalten ausgetragen werden.“

Zur Meldung, wonach Angriffe auf Bedienstete in den Justizvollzugseinrichtungen zunehmen, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Entwicklung der Angriffe auf Bedienstete kann angesichts der Zustände im Justizvollzug leider nicht erstaunen. Die Zusammensetzung der Gefangenen wird immer heterogener, psychische Auffälligkeiten nehmen zu. Seit dem Jahr 2015 steigt zudem die Zahl der Gefangenen im Justizvollzug. Die Landesregierung hat dieser Entwicklung viel zu lange weitgehend tatenlos zugeschaut. Jahrelang haben die Grünen den Neubau der JVA Rottweil verzögert und sich geweigert, die Justizvollzugsanstalten besser auszustatten. Mittlerweile ist Baden-Württemberg bundesweites Schlusslicht bei der Relation der JVA-Bediensteten zu den Gefangenen. Während bei uns tagsüber 34,75 Bedienstete auf 100 Gefangene kommen, sind es im bundesweiten Durchschnitt immerhin 41,76. Nachts ist die Situation noch dramatischer. In keinem anderen Bundesland muss ein JVA-Bediensteter so viele Gefangene im Blick behalten.

All diese Defizite werden zum Schaden der Bediensteten nicht ausreichend angegangen. Unsere seit 2016 ständig erneuerte Forderung nach einem Gesamtkonzept für den Justizvollzug wird pauschal abgetan. Und während in den letzten Jahren in den Ministerien hunderte neuer Stellen geschaffen wurden und die Grünen beispielsweise in der Umweltverwaltung aus dem Vollen schöpfen, wird Justizminister Wolf am kurzen Band geführt. Es bestätigt sich wieder einmal, dass die Grünen keinen Sinn für die Belange der Justiz haben.“

Anlässlich der aktuellen Debatte zur Ausweitung sicherer Herkunftsländer sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die geringen Anerkennungsquoten bei Migranten aus dem Maghreb und Georgien verdeutlichen, dass es sich bei diesen Staaten um grundsätzlich sichere Herkunftsländer handelt. Die entsprechende Einstufung sollte daher eigentlich selbstverständlich sein.

Zum Schaden für unser Asylsystem nutzen die Grünen die Anerkennung sicherer Herkunftsländer aber zur eigenen Profilierung. Dafür nehmen sie in Kauf, die rechtspopulistische AfD zu stärken und die Spaltung der Gesellschaft zu vertiefen. Die Grünen erwecken dazu bewusst den Eindruck, mit der Einstufung werde das Recht auf Asyl beschnitten. Dies ist aber gerade nicht der Fall. Die Einstufung führt lediglich zu einer Regelvermutung, die durch das Aufzeigen persönlicher Verfolgung widerlegt werden kann.

So wird die Anerkennung sicherer Herkunftsländer im Bundesrat wahrscheinlich erneut an den Grünen scheitern. Dabei wäre die Ausweitung sicherer Herkunftsländer ein wichtiger Schritt, um unser Asylsystem praktikabler zu machen. Über den aktuellen Gesetzentwurf hinaus sollte ein Automatismus eingeführt werden, der Staaten bei einer Anerkennungsquote von unter zehn Prozent automatisch zu sicheren Herkunftsländer erklärt. Weitere Maßnahmen beispielsweise zur verbesserten Rückführung und Abschiebung von Menschen ohne Asyl- und Fluchtgrund und zur Gewinnung qualifizierter Zuwanderung sind längst überfällig.“

Zu Meldung, die Landesregierung halte sich das Votum in Sachen Ausweitung sogenannter sicherer Herkunftsländer offen, Innenminister Strobl könne das Verhalten der Grünen nicht nachvollziehen, das Staatsministerium wolle den Gesetzentwurf erst prüfen, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die äußerst geringen Anerkennungsquoten bei Migranten aus dem Maghreb und Georgien zeigen, dass es sich bei diesen Staaten um grundsätzlich sichere Herkunftsländer handelt. Da mit der Anerkennung auch nicht das Recht auf Asyl beschnitten wird, gibt es keinen ernsthaften Grund, die Einstufung zu verweigern. Die Grünen haben aber erkannt, dass sie und die rechtspopulistische AfD die einzigen sind, die von Fehlern in der Flüchtlings- und Asylpolitik und einer Spaltung der Gesellschaft bundesweit profitieren. So wird die Anerkennung sicherer Herkunftsländer erneut an den Grünen scheitern. Innenminister Strobl sollte dabei nicht erstaunt tun. Seit 2016 regiert er mit den Grünen und lässt sich von ihnen vorschreiben, was er im Asylbereich und bei der inneren Sicherheit machen darf und was nicht.“

Zur Berichterstattung über die Belastungen bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und im Strafvollzug sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Aufrechterhaltung unseres Rechtsstaats ist eine der Kernaufgaben der Landesregierung. Dazu gehört auch die Anpassung der personellen Situation in der Justiz, dem Strafvollzug und bei den Sicherheitsbehörden an die Erfordernisse der Zeit. Hier haben die von Ministerpräsident Kretschmann geführten Landesregierungen jahrelang völlig desinteressiert agiert und viel zu wenig getan. Der Unmut von Richterbund, den Strafvollzugsbediensteten und den Polizeigewerkschaften ist daher nur zu verständlich und richtig.

Allein die gerichtlichen Asylverfahren haben sich in den Jahren 2007 bis 2017 mehr als verfünfzehnfacht, von 3.193 auf 47.906. Statt frühzeitig auf diese Entwicklung zu reagieren, hat die Landesregierung mit Millionenbeträgen Ministerien aufgebläht und überflüssige Stellen beispielsweise in der Umweltverwaltung geschaffen. Auch auf die seit dem Jahr 2015 steigende Zahl der Gefangenen im Justizvollzug wurde nicht adäquat reagiert. Mittlerweile ist Baden-Württemberg bundesweites Schlusslicht bei der Relation der JVA-Bediensteten zu den Gefangenen. Während bei uns 34,75 Bedienstete auf 100 Gefangene kommen, sind es im bundesweiten Durchschnitt immerhin 41,76. In keinem andern Bundesland muss ein JVA-Bediensteter so viele Gefangene im Blick behalten. Dabei platzen die Justizvollzugsanstalten aus allen Nähten und macht die zunehmende Heterogenität der Gefangenen die Arbeit der Angehörigen des Justizvollzugs besonders schwer. Es rächt sich, dass die Grünen den Neubau der JVA Rottweil jahrelang verzögerten und die Justizvollzugsanstalten nicht besser ausstatteten.

Nun ist es zwar gut, dass sich Justizminister Wolf mit der Schaffung zusätzlicher Stellen um eine Verbesserung der Situation bemüht. Vergleicht man diese aber mit dem Bedarf und die Zahl der neuen Stellen mit dem, was die Grünen ideologisch motiviert an Stellen schaffen, muss man weiterhin eine völlig falsche Prioritätensetzung der Landesregierung  konstatieren.“

Anlässlich des 60. Jahrestags des Arbeitsbeginns der Zentralen Stelle der Länder zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg am 01. Dezember heben der rechtspolitische Sprecher, Nico Weinmann, und der ehemalige Justizminister und innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, die ungebrochene Bedeutung dieser Einrichtung hervor.

„Die Tätigkeit der Zentralen Stelle steht nicht nur als klares staatliches und politisches Bekenntnis zum Rechtsstaat nach einer Zeit des Naziunrechts in der Nachkriegszeit da. Sie ist bis zum heutigen Tag eine eindeutige Stellungnahme, dass Mord, Gewalt und Unrecht in der dunkelsten Zeit der deutschen Geschichte nicht vergessen werden und nicht vergessen werden dürfen“, so Weinmann. Er sieht den Auftrag weiterhin: „Die Folgen der damaligen Verbrechen werden über Generationen weiter fortbestehen. Es ist unmöglich, sie zu tilgen. Der objektive Anspruch rechtsstaatlicher Ermittlungen, die die Zentrale Stelle hat, ist aber unbedingt notwendig, wenn man diese Vergangenheitsbewältigung mit dem Ziel der Gerechtigkeit betreibt.“

Der ehemalige Justizminister und innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, würdigt die Leistung der Zentralen Stelle und unterstützt die Erweiterung von deren Tätigkeit: „Es war mit Dr. Wolfgang Haußmann ein liberaler Justizminister, der vor sechzig Jahren den Mut hatte, diese Stelle in Baden-Württemberg anzusiedeln. In der damaligen Zeit war das ein Wagnis; die Stelle sah sich von der Bevölkerung im Zuge der Verdrängungsmentalität nach dem Krieg massiven Anfeindungen ausgesetzt. In meiner Amtszeit als baden-württembergischer Justizminister in den Jahren 1996 – 2002 und 2004 – 2011 war bereits klar, dass aufgrund der fortgeschrittenen Zeit die Anzahl der lebenden Täter geringer werden würde. Umso wichtiger ist es, dass die Zentrale Stelle neben ihren Ermittlungstätigkeiten als Ort der Dokumentation und Erforschung nationalsozialistischen Unrechts weiterhin Bestand hat.“

Zur Meldung, wonach die Verwaltungsgerichte mit 80 neuen Richterstellen und 43 Neustellen für Servicekräfte entlastet werden sollen, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Grundsätzlich begrüßen wir die zusätzlichen Stellen für die Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg. Diese reichen jedoch bei Weitem nicht aus. Weitere Stellen müssen geschaffen werden, um die Menge an unerledigten Klagen gegen Asylbescheide bewältigen zu können. Auch der Generationswechsel in den Gerichten und der Landesverwaltung muss in die Schaffung von neuen Stellen miteinbezogen werden.

Die Große Koalition im Bund hat bundesweit 2000 weitere Richterstellen versprochen. Auf diese Mittel muss das Land zurückgreifen.

Wir erwarten hier deutlich mehr Engagement der Landesregierung gegenüber dem Bund, da die Bundesregierung die Verantwortung für die Flüchtlingskrise und die unzureichende Behandlung der Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration trägt.“

Anlässlich der Debatte über eine von Grün-Schwarz gestoppte Abschiebung im Jahr 2016 sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der Fall zeigt beispielhaft, wie politisch motiviert Abschiebungen erschwert werden. Über Abschiebungen sollten in letzter Konsequenz Gerichte entscheiden und nicht Koalitionsausschüsse. Uns ist die Einhaltung der Rechtsordnung mit ihren asylrechtlichen Regeln wichtig. Dazu gehört aber, nicht nur die Rechte der Asylbewerber und Flüchtlinge zu achten, sondern auch die Regeln zur Abschiebung von Menschen ohne anerkannten Flucht- und Asylgrund. Und hier erleben wir leider durch Grün-Schwarz einen willkürlichen Umgang mit Gerichtsentscheidungen. Unmittelbar vor der von Grün-Schwarz gestoppten Abschiebung hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe festgestellt, dass eine Abschiebung rechtens sei. Eine Koalition, die in Sachen Dieselfahrverboten schon Kritik an gerichtlichen Entscheidungen als angeblichen Verstoß gegen die Gewaltenteilung verurteilt, kritisiert gerichtliche Entscheidungen nicht, sondern ignoriert sie einfach.“

Zur Vorstellung des Abschlussberichts des Oberlandesgerichts Karlsruhe, des Amtsgerichts Freiburg und des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald zum Staufener Missbrauchsfall sagen der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann und der sozialpolitische Sprecher, Jürgen Keck:

„Der Bericht der Arbeitsgruppe ist ein hilfreicher Schritt, weitere müssen jedoch folgen. So sind zwar die Selbstkritik der Beteiligten und einzelne mittlerweile vor Ort stattgefundene Maßnahmen zu begrüßen, landesweit muss aber die Situation verbessert werden.“

Weinmann stellt dazu fest: „Wenn klar festgestellt wird, dass die Überwachung gerichtlicher Auflagen nicht gut geregelt ist, reicht es nicht, wenn man den Beteiligten eine bessere Zusammenarbeit lediglich empfiehlt. Eine stärkere Verrechtlichung des Informationsaustausches und der Zusammenarbeit von Gerichten und Jugendämtern mit klar normierten Pflichten muss ins Auge gefasst werden. Die Kontrollbefugnisse des Jugendamtes müssen auf den Prüfstand, ebenso das familiengerichtliche Verfahren.“

Keck ergänzt: „Die Herangehensweise der Jugendämter an familiengerichtliche Verfahren ist in den Blick zu nehmen. Brauchen die Jugendämter mehr juristische Unterstützung? Müssen hier Vorgaben gemacht werden, damit das Engagement der Jugendämter nicht von der aktuellen Haushaltslage vor Ort abhängt?“

„Diesen und weiteren Fragen“, so Weinmann und Keck abschließend, „muss sich eine transparent arbeitende Expertenkommission widmen, zu der auch Wissenschaftler, Praktiker aus Gerichten, Jugendämtern und der Anwaltschaft gehören müssen. Die von Grün-Rot vorgesehene interministerielle Arbeitsgruppe muss dem gerecht werden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass dem Landtag ein Abschlussbericht der Expertenkommission vorgelegt wird und die Kommission in einer Anhörung von den zuständigen Ausschüssen befragt werden kann.“

Zur Berichterstattung über Bestrebungen, Gesichtsverhüllungen in Gerichten zu verbieten, sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Neutralität der Gerichte ist ein Wesensmerkmal unseres Rechtsstaats. Vor einem Jahr widmete sich die grün-schwarze Landesregierung dem nur unzureichend. In einem typischen faulen Kretschmann-Kompromiss wurden trotz der vehementen Kritik der Schöffen und ehrenamtlichen Richter diese vom Verbot des Tragens eines Kopftuchs ausgenommen.

Auch in Sachen Gesichtsverhüllung konnte Grün-Schwarz in der Vergangenheit nicht überzeugen. So lehnte die Koalition unsern Antrag aus dem Jahr 2016, sich im Bund für ein Verbot der Gesichtsverschleierung in Gerichtsprozessen einzusetzen, ab. Da nun Justizminister Wolf ein solches Verbot unterstützen will, hoffen wir, dass sich die CDU ausnahmsweise mal gegen die Grünen durchsetzen kann.“

 

Zur Meldung, Justizminister Wolf dränge auf einheitliche Cannabis-Freimengen, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Ich unterstütze Justizminister Wolf in seinen Bemühungen um bundeseinheitliche Regeln zu Cannabis-Grenzwerten. Immer wieder haben wir die unterschiedliche Handhabung in den Bundesländern kritisiert und die Landesregierung zum Handeln aufgefordert. Der Rechtsstaat verliert an Überzeugungskraft, wenn in einem Bundesland ein Verhalten strafrechtlich verfolgt wird, dass in einem anderen Bundesland als noch nicht strafwürdig hingenommen wird.“

Zur Meldung, wonach die Justiz in Baden-Württemberg weiter mit massiver Personalnot zu kämpfen habe, weiter rund 120 Stellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften fehlten und die Landesregierung bis Ende der Legislaturperiode diese Stellen schaffen wolle, sagte der rechtpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Ankündigung der Landesregierung, sich für die Schaffung der schon jetzt dringend benötigten 120 zusätzlichen Stellen für Richter und Staatsanwälte die ganze Legislaturperiode Zeit lassen zu wollen, ist ein Schlag ins Gesicht der Justiz.

Immer wieder müssen Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen werden, weil die überlastete Justiz Haftsachen nicht schnell genug bearbeiten kann. Manche Staatsanwaltschaft im Land verfügt über weniger als 80 Prozent der erforderlichen Staats- und Amtsanwälte. Die Richter für Asylsachen haben mit den in Folge der ungeordneten Asyl- und Flüchtlingspolitik der letzten Jahre stark angestiegenen Asylverfahren zu kämpfen. All diese Defizite will die Landesregierung jahrelang in Kauf nehmen.

Dabei ist es eine der Kernaufgaben des Landes, den Rechtsstaat, dessen Rückgrat die Justiz bildet, durchsetzungsfähig zu halten. Zudem ist nicht nur die Polizei, sondern auch die Justiz im Kampf gegen den Terrorismus besonders gefordert. Statt aber Justiz und Sicherheitsbehörden mit ausreichend Personal zu stärken, frönt die grün-schwarze Koalition lieber aktionistischer Gesetzgebung und Klientelbefriedigung. Dabei sind es nicht Gesetze, die Straftaten verhindern, aufklären und sanktionieren, sondern Polizisten, Staatsanwälte und Richter.

Wenn es Justizminister Wolf nicht spätestens mit dem nächsten Doppelhaushalt gelingt, die erforderlichen 120 Stellen zu schaffen, ist er gescheitert. Zumal die Landesregierung gleichzeitig den Haushalt mit ideologischen Projekten aufbläht; er liegt jetzt schon über 10 Milliarden Euro über dem Haushalt von 2010.“

Zur heutigen Entscheidung von Grünen und SPD im Bundesrat, der Einstufung von Algerien, Tunesien und Marokko zu sicheren Herkunftsländern nicht zuzustimmen, erinnerte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, an die Verantwortung von Ministerpräsident Kretschmann:

„Es kann nicht sein, dass die Grünen im anstehenden Bundestagswahlkampf offensiv mit Ministerpräsident Kretschmann werben wollen, wie kürzlich zu hören war, Kretschmann selbst aber nahezu nichts unternimmt, um seine Grünen von einer Zustimmung zur Ausweitung der sicheren Herkunftsländer zu überzeugen. Einmal mehr wird deutlich, dass die Grünen mit Kretschmann zwar bürgerliche Wählerschichten erreichen wollen, dies aber nicht dazu führt, dass die Grünen von ihren ideologischen Vorstellungen lassen.“

Anlässlich der zweiten Beratung eines Gesetzentwurfs der AfD zum Verbot des Tragens der Burka in der Öffentlichkeit sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Burka und Niqab sind Kleidungsstücke, die gegen sämtliche Konventionen unseres Zusammenlebens verstoßen und der von uns gewünschten erfolgreichen Integration entgegenstehen. Sie enthüllen ein inakzeptables Geschlechterbild und stehen grundsätzlich für eine patriarchalische Gesellschaft der Unterdrückung.

Trotzdem ist der von der AfD nun noch mit einem  Änderungsantrag geänderte Gesetzentwurf der AfD abzulehnen, da er in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise einerseits ein allgemeines Burkaverbot vorschreibt, andererseits aber viel zu unkonkret Ausnahmen zulässt.

Die FDP hat hingegen einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der dort eine Vollverschleierung untersagt, wo staatliche Neutralität, die Identifizierbarkeit von Personen und eine offene Kommunikation zu gewährleisten sind. Wir gehen davon aus, dass unser Gesetzentwurf im Landtag breite Zustimmung finden wird, da sowohl die Landesregierung als auch die SPD auf Bundesebene eine Vollverschleierung in diesen Bereichen ablehnt.“

Zu den Äußerungen von Justizminister Guido Wolf zum Burka-Verbot sagt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Richtigerweise spricht der Justizminister von einem Signal, das von der Burka-Debatte ausgeht, denn es handelt sich hierbei um reine Symbolpolitik. Als ehemaliger Richter weiß Justizminister Wolf um die fehlende Verfassungsmäßigkeit eines Komplettverbots und ist daher nach dem Ende des Wahlkampfs im Land von seiner Maximalforderung abgerückt. Doch einige seiner Parteifreunde haben in den vergangenen Wochen ihrerseits in den populistischen Wahlkampfmodus geschaltet und nehmen dabei auch eine Verletzung der Grundrechte unserer Bürger in Kauf.

Was bei der emotionalen Diskussion nicht zur Sprache kommt, ist das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Frauen. Nicht jede Niqab-Trägerin wird von ihrer Familie zur Verschleierung gezwungen. Wenn sich jemand frei für das Tragen eines bestimmten Kleidungsstücks in der Öffentlichkeit entscheidet, auch wenn es uns nicht gefallen mag, muss unsere Gesellschaft die Stärke haben, das zu akzeptieren.“

Zu Medienberichten, nach denen Ministerpräsident Kretschmann versprochen hat, im Bundesrat dem Gesetzentwurf zur Ausweitung der sicheren Herkunftsländer zuzustimmen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Entscheidung von Ministerpräsident Kretschmann, der Ausweitung der sicheren Herkunftsländer zuzustimmen, ist richtig. Ministerpräsident Kretschmann muss nun weiter auf die Grünen einwirken, damit diese ihren parteitaktischen Widerstand gegen die notwendige Ausweitung aufgeben. Andernfalls dient die grün-schwarze Zustimmung allein dem Koalitionsfrieden, hilft bei der Durchsetzung eines verfassungsgemäßen und praktikablen Asylrechts aber nicht weiter.“

 

Zur Erklärung von Ministerpräsident Kretschmann in der heutigen Landespressekonferenz, das Kabinett habe ihm in Fragen der Zustimmung zur Ausweitung der sicheren Herkunftsländer „freie Hand“ gegeben, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Nun haben wir es also offiziell: Ministerpräsident Kretschmann kann frei entscheiden, ob er im Bundesrat der Ausweitung der sicheren Herkunftsländer zustimmt. Thomas Strobl hat offensichtlich nicht nur bei den Koalitionsverhandlungen nicht sehr gestört – er stört auch beim Regieren nicht. Nun kann man nur noch auf eine an der Sache orientierte Entscheidung des Ministerpräsidenten hoffen. Ministerpräsident Kretschmann muss parteitaktischen Erwägungen widerstehen und die Tage bis zur Abstimmung im Bundesrat nutzen, um auf die Bundesländer mit grüner Regierungsbeteiligung zuzugehen und für die Zustimmung zur Ausweitung der sicheren Herkunftsländer zu werben. Eine Blockadepolitik der Grünen würde der Durchsetzung eines verfassungsgemäßen und praktikablen Asylrechts einen Bärendienst erweisen.“

Zur Meldung, wonach Ministerpräsident Kretschmann bei seinen Bedenken gegen mehr sichere Herkunftsländer bleibt, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Landesregierung muss der Ausweitung sicherer Herkunftsländer angesichts der geringen Zahl erfolgreicher Asylverfahren zustimmen. In der gestrigen Aussprache zur Regierungserklärung von Ministerpräsident Kretschmann habe ich jedoch auf den Koalitionsvertrag mit seinen wachsweichen  Regelungen zu den sicheren Herkunftsländern verwiesen. Auch bei dieser Passage hat sich die CDU mit Thomas Strobl an der Spitze nicht durchgesetzt. Die Abstimmung im Bundesrat ist nun die Nagelprobe. Sie wird zeigen, ob es Minister Strobl gelingt, auf dem „Kernkompetenzfeld“ der CDU überhaupt etwas durchzusetzen.“