Pressemitteilung

21.Juli 2020 - Justiz

Weinmann: Unternehmen haben gute Gründe, wenn sie sich für private Schiedsgerichte entscheiden

Nico Weinmann

Es bleibt abzuwarten, ob die Einführung der „Commercial Courts“ zu nennenswerten Veränderungen führen wird.


Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann erklärt zu der geplanten Einrichtung der beiden Zivilkammern für internationale Rechtsstreitigkeiten:

„Die Gründe, warum Unternehmen immer häufiger zivilrechtliche Fragen untereinander vor privaten Schiedsgerichten und nicht vor staatlichen Gerichten klären, sind vielfältig. Zentral ist oftmals, dass Verfahren wesentlich schneller als vor staatlichen Gerichten durchgeführt werden und die Unternehmen dadurch mehr Planungssicherheit haben. Auch die Diskretion solcher Verfahren jenseits des öffentlichen Rampenlichts ist ein gelegentliches Motiv. Die einvernehmlich bestellten Richter sind häufig Juristen mit jahrzehntelanger Erfahrung und einer großen Expertise. Daher besteht unter den Parteien eine starke Akzeptanz der gefällten Schiedsurteile. Insgesamt leisten die privaten Schiedsgerichte eine gute Arbeit und entlasten die Justiz vielfach. Das halten wir auch im wirtschaftlichen Bereich für eine sinnvolle Ergänzung.

Es ist zwar gut, dass durch die jetzt beschlossene Einrichtung der beiden Commercial Courts das Justizministerium ein Angebot an internationale Unternehmen unterbreitet. Ob viele Unternehmen dieses Angebot nutzen werden, bleibt abzuwarten. Die überwiegende Zahl der Unternehmer wird ihre Rechtsstreitigkeiten allein schon wegen der kürzeren Verfahrensdauer auch in Zukunft unverändert vor privaten Schiedsgerichten klären. Das ist auch völlig in Ordnung, denn private Schiedsgerichte leisten eine gute Arbeit.“