Straftaten müssen verfolgt, ausländische Straftäter abgeschoben werden, wo es möglich ist

Zu Medienberichten, wonach die Antisemitismusbeauftragten der Generalstaatsanwaltschaften mittels Runderlasses an alle Staatsanwaltschaften eine Orientierungshilfe zur Bewertung von Parolen und Kennzeichen im Zusammenhang mit dem aktuellen Versammlungsgeschehen herausgegeben haben, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, rechtspolitischer Sprecher und Extremismus-Experte der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Unsere Gesellschaft und unser Rechtsstaat dürfen die derzeit zu beobachtende Zunahme antisemitisch motivierter Straftaten keinesfalls hinnehmen. Alle Demokraten müssen für die Sicherheit jüdischen Lebens in unserem Land geschlossen eintreten.

Aus diesem Grund unterstützen wir die Ankündigung einer konsequenteren Strafverfolgung und die herausgegebenen Orientierungshilfen für die Staatsanwaltschaften. Wir verbinden damit die Hoffnung, dass unser Rechtsstaat die unmissverständliche Botschaft aussendet, dass Antisemitismus, Hass und Gewalt in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Straftaten müssen mit aller Härte verfolgt, ausländische Straftäter konsequent abgeschoben werden, wo dies rechtlich möglich ist.“

Das Vorgehen des Justizministeriums wirft einige Fragen auf

 

Die Stelle des Präsidenten im Oberlandesgericht Stuttgart ist seit Mai unbesetzt. Die Neubesetzung der Stelle gestaltet sich schwierig, Ministerium und Präsidialrat sind sich bezüglich des richtigen Kandidaten uneinig. Das Justizministerium hat nun gestern ein Gerichtsverfahren gegen die Stellungnahme des zuständigen Präsidialrats in die Wege geleitet, nachdem dieser nicht die vom Ministerium empfohlene Kandidatin, sondern einen anderen Kandidaten vorgeschlagen hatte und auch das sogenannte Einigungsgespräch keinen Erfolg erzielte. Eigentlich wollte das Justizministerium den genau für diesen Fall zuständigen Richterwahlausschuss einberufen.

 

Julia Goll, Mitglied im Richterwahlausschuss und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich zu diesem Thema wie folgt: „Es handelt sich hierbei nach meiner Kenntnis um einen bisher einmaligen Vorgang und es scheint so, als wollte das Justizministerium den Richterwahlausschuss, der genau für solche Fälle eigentlich zuständig ist, umgehen. Diese Rolle rückwärts zum eigentlich angekündigten Vorgehen erscheint mir unverständlich. Ich erwarte, dass die Gründe offengelegt werden.“

 

Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt hierzu Folgendes: „Unabhängig von einer abschließenden rechtlichen Bewertung steht zu befürchten, dass in der öffentlichen Wahrnehmung der Eindruck entsteht, dass hier parteipolitischen Belangen der Vorzug gewährt wird vor fachlichen Erwägungen. Das Justizministerium muss umgehend den Verdacht ausräumen, dass hier Posten nach Gutsherrenart vergeben werden. Gerade die Justiz, deren Unabhängigkeit ein hehres Gut ist und die auf dem Gewaltenteilungsgrundsatz fußt, kann und darf sich solche Signale nicht erlauben.“

DPolG und FDP/DVP Fraktion haben seit vielen Jahren gute und freundschaftliche Beziehungen


„Die FDP Fraktion steht fest an der Seite der Polizistinnen und Polizisten im Land.“ Das stellte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke beim Treffen seiner Fraktion mit Ralf Kusterer, dem Landesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), heraus. Deutliche Kritik übte Rülke am Innenminister Strobl. „Die von der Landesregierung angestrebte Kennzeichnungspflicht ist eine offene Kriegserklärung an die Polizei. Und als Berlin vor einem Jahr als erstes Land ein Antidiskriminierungsgesetz beschloss, wollte Strobl keine Polizisten mehr nach Berlin entsenden. Nun führt er ein genau solches Gesetz in Baden-Württemberg ein.“ Die CDU Baden-Württemberg habe damit jegliche Glaubwürdigkeit verspielt.

Neben Ralf Kusterer nahmen für die DPolG Dirk Preis, Mitglied des Geschäftsführenden Landesvorstandes, Sarah Leinert, Justitiarin und Geschäftsführerin, sowie Rolf Fauser, Landesbeauftragter für die Kriminalpolizei teil. Ralf Kusterer hob die seit vielen Jahren guten und freundschaftlichen Beziehungen zwischen der DPolG und der FDP/DVP Fraktion hervor. Die FDP/DVP Fraktion greife regelmäßig Fachthemen auf, die zwar nicht immer schlagzeilenträchtig seien, aber wichtige Grundlagen für die Arbeit der Polizeigewerkschaft lieferten. Kusterer hob auch den im letzten Jahr von der FDP/DVP Fraktion eingebrachten Antrag hervor, mit dem in den kommenden Jahren ein fester Einstellungskorridor bei Anwärterinnen und Anwärtern verankert werden sollte. „Es ist bezeichnend, dass CDU und Grüne im Landtag diesen Antrag abgelehnt haben, nur, weil er von einer Oppositionsfraktion kam. Dabei hätte die Polizei diese personelle Planungssicherheit für die nächsten Jahre gut gebrauchen können.“

Julia Goll, innenpolitische Sprecherin und Vorsitzende des Arbeitskreises Innen und Digitalisierung der FDP/DVP Fraktion, unterstrich die Haltung der Liberalen zur Kennzeichnungspflicht und dem Antidiskriminierungsgesetz. „Nach den Antworten des Innenministeriums auf eine Anfrage der FDP, ist klar, dass wir schon allein deshalb die Kennzeichnungspflicht nicht brauchen, weil für den Bereich, für den sie gelten soll, es in den vergangenen Jahren keinen einzigen Fall gab, in dem die Identität eines Polizisten nach einer Beschwerde nicht ermittelt werden konnte. Und ein spezielles Landesantidiskriminierungs-Gesetz für den öffentlichen Bereich ist schon deshalb überflüssig, weil die öffentlich Bediensteten bereits nach dem Grundgesetz zur diskriminierungsfreien Gleichbehandlung verpflichtet sind und dies durch das geltende Disziplinarrecht gewährleistet wird. Kennzeichnungspflicht und Landesantidiskriminierungs-Gesetz sind eine nicht akzeptable Misstrauenserklärung gegenüber den eigenen Bediensteten.”

Dirk Preis, der zugleich Bezirksvorsitzender des Beamtenbundes in Nordbaden ist, machte deutlich, dass es nicht nur um die Polizei, sondern um den ganzen öffentlichen Dienst geht. „Ich habe den Eindruck, dass weder der Städtetag noch der Gemeindetag das im Blick haben. Das ist nicht nur ein Angriff auf die Polizei, sondern alle die im Dienste der Bürger/innen arbeiten.“

Wo es in der täglichen Polizeiarbeit hapert, machte Rolf Fauser deutlich. Besonders in der digitalen Ausstattung gebe es noch großen Nachholbedarf. Dies gelte sowohl in der individuellen Ausstattung der Polizeibeamten mit dienstlichen Smartphones, die im Grunde ein Ferrari mit einem kleinen Fiatmotor sind und nicht wirklich einen praktischen Nutzen bringen, aber auch für die Bandbreite der Datenübertragung innerhalb der Polizei. „Die Leitungsgeschwindigkeiten sind so gering, dass im internen Polizeinetz oftmals nicht viel funktioniert“, berichtete Fauser.

Dem pflichtete Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, bei. Er habe vor einiger Zeit eine Anfrage zum Stand der „digitalen Polizei“ in seinem Wahlkreis Heilbronn gestellt. Die Antworten aus dem Hause von Innenminister Strobl, selbst einem Heilbronner, zeigten durchaus Verbesserungsbedarf. „Doch ist dies beispielhaft für die Art und Weise der Politik von Herrn Strobl. Dabei wird ausschweifend und in blumigen Worten bei jedem Thema gesagt, dass die Situation in Baden-Württemberg ‚spitze‘ sei, bisweilen sogar im weltweiten Vergleich. Aber wenn man dann genau hinter die Fassade blickt, stellt man fest, dass es an sehr vielen Ecken und Enden hapert. Da zeigt sich auch der Unterschied zur FDP-Fraktion, weil wir eine Politik wollen, die die echten Probleme benennt und sie dann auch löst.“

 

Schweigen von Innenminister Strobl zu Vorwürfen über sachfremde Erwägungen bei zentralen Personalentscheidungen bei der Landespolizei ist nicht hinnehmbar

Zu der Berichterstattung in den Stuttgarter Nachrichten von diesem Samstag über die Besetzung von zentralen Stellen bei der Landespolizei und die geplante Ernennung vom Siegfried Lorek, dem Protagonisten dieser Berichte, zum Staatssekretär erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Die Berichterstattung hinterlässt viele offene Fragen. Besonders überrascht, dass das Innenministerium offenbar keinerlei Anlass sieht, zu den im Artikel vorgebrachten Vorwürfen Stellung zu beziehen. Die Vorgänge, über die im Artikel berichtet wird, wirken befremdlich und müssen umfassend aufgeklärt werden. Meine Fraktion verlangt von Innenminister Strobl in einem heute eingereichten Berichtsantrag Auskunft über die Stellenbesetzungen und angebliche Versprechen von Versorgungsposten für politische Weggefährten. Das Schweigen von Innenminister Strobl zu Vorwürfen über sachfremde Erwägungen bei zentralen Personalentscheidungen bei der Landespolizei ist nicht hinnehmbar. Der Minister muss jeden Anschein ausräumen, dass Personalentscheidungen bei den wichtigsten Stellen der Landespolizei nach parteipolitischen Kriterien erfolgen und nicht ausschließlich nach fachlichen.

Es spottet jeder Beschreibung, dass Herr Strobl die Vorwürfe nicht nur aussitzt, sondern zwei Tage später ausgerechnet Herrn Lorek auch noch zum Staatssekretär im Justizministerium ernennt. Seit Jahrzehnten gab es keinen Staatssekretär im Justizministerium. Die Justiz braucht personelle Klarheit und keinen Staatssekretär. Ein zusätzlicher Staatssekretärsposten ist bei der aktuellen Finanzlage auch gegenüber den Bürgern unverantwortbar. Angesichts der jetzt erhobenen Vorwürfe drängt sich der Eindruck auf, dass Herr Lorek eigentlich für andere Posten vorgesehen war, für die er nun nicht mehr vermittelbar ist, und daher anderweitig versorgt werden soll.“

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Terroristische Geldquellen trockenlegen

Zum heutigen bundesweiten Verbot des salafistischen Vereins Ansaar International erklärt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Ansaar hat unter dem Deckmantel von angeblichen Wohltätigkeitsprojekten im Ausland mehrere islamistische und salafistische Terrorgruppen unterstützt, darunter die palästinensische Hamas, die Al-Nusra Front in Syrien und die Al Shabaab Milizen in Somalia. Mit dem Vereinsverbot werden terroristische Geldquellen trockengelegt. Ansaar ist eine antisemitische und freiheitsfeindliche Organisation, deren Verbot ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der Konfliktregionen ist. Ich erwarte vom Bundes- und Landesinnenministerium, dass sie auch in Zukunft konsequent gegen die Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Werteordnung vorgehen.“

Nico Weinmann

Rechtsextremismus taucht in sehr vielen Facetten auf.

Zum Prozessbeginn gegen die Mitglieder der rechtsextremen „Gruppe S.“ erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Nico Weinmann:

„Schon das, was bereits bislang über die Gruppe S. bekannt wurde, ist besorgniserregend und erfordert weiteres Handeln von Politik und Sicherheitsbehörden. Das Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft scheinen den Sachverhalt akribisch ermittelt zu haben und dafür gebührt ihnen großer Dank. Meine Fraktion wird nun sehr genau den Prozess gegen die Gruppe S. verfolgen. Wenn Rechtsextreme sich über Bundesländer miteinander vernetzen, über die Ermordung von Politikern diskutieren und Terrorangriffe auf Gotteshäuser und Parlamente planen, dann muss auch die Politik eine zentrale Rolle bei der Aufarbeitung übernehmen. Der Rechtsextremismus ist Gift und Feind unserer Offenen Gesellschaft. Wir müssen uns daher sämtlichen rechtsextremen Umtrieben entschieden entgegenstellen.

Meine Fraktion hat in den vergangenen Jahren in parlamentarischen Initiativen sehr viele Facetten rechtsextremer Aktivitäten beleuchtet: rechtsextreme Bürgerwehren, Uniter, NSU 2.0., QAnon oder die Nord- und Südkreuz-Todeslisten sind nur einige dieser Themen. Besonders alarmierend sind Berichte über Rechtsextremismus in den Sicherheitsbehörden, sei es bei der Polizei oder beim KSK. Beim letzteren verwies Innenminister Strobl bislang stets auf die Zuständigkeit des Bundesverteidigungsministeriums. Das jüngst von der Staatsanwaltschaft Tübingen eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen den KSK-Brigadegeneral K. belegt aber, dass die Vorgänge beim KSK keine interne Angelegenheit des Verteidigungsministeriums sind, sondern die Landespolitik hier stärker als bislang ihre Kontrollverantwortung wahrnehmen muss.“

Nico Weinmann

Digitale und hybride Sitzungsformate sollten langfristig zulässig sein.

Anlässlich der Ersten Beratung des Gesetzes zur Änderung des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes und des Landespersonalvertretungsgesetzes erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher, Nico Weinmann:

„Rund acht Monate nach dem ersten Lockdown und mitten im zweiten Lockdown legt die Landesregierung einen Gesetzentwurf vor, mit dem die Durchführung von digitalen oder hybriden Sitzungen von Personalräten rechtlich auf sichere Beine gestellt werden soll. Dieses Gesetz ist im Grundsatz gut, aber es kommt deutlich zu spät. Notgedrungen fanden die Sitzungen bisher auch schon digital statt. Die Landesregierung hat die entsprechenden Gremien ein Stück weit alleine gelassen. Wir hätten uns viel früher eine klare gesetzliche Anpassung gewünscht. Da hilft es nur wenig, dass die digitalen Sitzungen bereits vorher möglicherweise rechtskonform waren. Auch die Rückwirkung des Gesetzes zum 01.03.2020 ändert nichts an der Unsicherheit der letzten Monate. Aber: Besser spät als nie, und in den kommenden Monaten wird dieses Gesetz nun wieder oft gebraucht werden.

An dieser Stelle müssen wir aber auch perspektivisch denken. In mehreren Anhörungen wurde der Wunsch geäußert, digitale oder hybride Sitzungen auch nach der Pandemie zu ermöglichen. Lange Anreisewege bleiben so erspart und idealerweise werden wichtige Entscheidungen früher getroffen. Die FDP/DVP Fraktion unterstützt dieses Anliegen. Auf die neuen Möglichkeiten der Digitalisierung werden wir nicht verzichten, auch wenn es nicht zu einem Ende der Präsenzsitzungen führen darf. Langfristige Lösungen müssen aber auch datenschutzrechtlich auf sicheren Beinen stehen. Die Anhörung zeigt hier eine gewisse Unsicherheit. Daher sollte künftig der Landesbeauftragte für den Datenschutz frühzeitig eingebunden werden, damit allen Beteiligten klar ist, welche Software den Anforderungen entspricht und welche besser gemieden werden sollte.“

Nico Weinmann

Hinterzimmer-Politik bei Covid-19-Maßnahmen muss ein Ende haben.

Die beiden stellvertretenden Vorsitzenden der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann, zugleich rechtspolitischer Sprecher, und Jochen Haußmann, zugleich gesundheitspolitischer Sprecher, haben sich in einem Brief an Sozialminister Manfred Lucha gewandt. In dem Schreiben, das abschriftlich auch an Landtagspräsidentin Muhterem Aras verschickt wurde und als Anlage dieser Pressemitteilung angehängt ist, kritisieren die Liberalen, dass eine immer größere Zahl von Einschränkungen auf Grundlage von Erlassen des Sozialministeriums an die Land- und Stadtkreise erfolgen, und nicht als Verordnungen, bei denen der Landtag beteiligt wäre. Da das im Sommer vom Landtag verabschiedete Gesetz über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen formell nur eine Beteiligung und Information des Landtags bei Verordnungen der Landesregierung, nicht aber bei Erlassen, vorsieht, wurde der Landtag nicht über den Inhalt der Erlasse informiert.

„Herr Lucha und die Landesregierung glauben, ein Schlupfloch gefunden zu haben, bei dem sie wie zu Beginn der Pandemie ohne Beteiligung des Landtags regieren können. Diese Hinterzimmer-Politik schien eigentlich mit dem von einer großen Landtagsmehrheit beschlossenen Pandemiegesetz überwunden. Nun entdeckt die Landesregierung eine Erlass-Politik für sich, die einen Tiefpunkt an Transparenz bedeutet“, moniert Nico Weinmann. „Bis zum heutigen Tag wurde dem Landtag kein einziger Erlass zugeleitet. Das ist eine inakzeptable Umgehung der Rechte des Landtags.“ Das Gesetz über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen müsse so ausgelegt werden, dass der Landtag auch bei Erlassen der Landesregierung beteiligt wird.

„Der Sprecher von Herrn Lucha hat selbst bestätigt, dass der Inhalt der Erlasse verbindlich ist. Mit den Erlassen wird den Land- und Stadtkreisen auferlegt, wie etwa eine weitergehende Maskenpflicht, umfangreiche Verbote außerschulischer Veranstaltungen in Schulen oder Sperrstunden ausgestaltet werden sollen. Faktisch haben sie also die gleiche Wirkung wie Verordnungen von Ministerien. Folglich müssen sie in gleicher Weise wie Verordnungen vom Landtag behandelt werden“, fordert Jochen Haußmann.

Nico Weinmann

Bezüge zur Organisierten Kriminalität müssen mehr in den Fokus rücken

Bei den baden-württembergischen Staatsanwaltschaften sind derzeit 377 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Anträgen auf Auszahlung von Corona-Soforthilfen anhängig (Stand: 14.09.2020). Das ergab nun die Antwort der Landesregierung auf einen Antrag der FDP/DVP Landtagsfraktion (vgl. Anlage). Der weit überwiegenden Zahl der Ermittlungsverfahren liege dabei der Verdacht zugrunde, dass die jeweiligen Beschuldigten im Rahmen ihrer Antragstellung wahrheitswidrige Angaben zu subventionserheblichen Tatsachen gemacht hätten, um auf diese Weise die ungerechtfertigte Auszahlung von Corona-Soforthilfen zu erreichen. In weitaus geringerem Umfang würden die Ermittlungen darauf hindeuten, dass Corona-Soforthilfen unter Verwendung von Firmendaten tatsächlich existierender Unternehmen, jedoch unter Angabe von fingierten Personalien und einer Bankverbindung, auf die lediglich der beschuldigte Antragsteller unmittelbar oder mittelbar Zugriff hat, beantragt und ausbezahlt worden seien. Zugleich seien bei der Generalzolldirektion angesiedelten Financial Intelligence Unit (FIU) über 400 Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz zur Corona-Soforthilfe mit Bezug nach Baden-Württemberg bekannt geworden. Gebündelt würden die Ermittlungen im Land bei einer Clearingstelle beim Landeskriminalamt.

 

„Betrugsfälle im Zusammenhang mit der Auszahlung der Corona-Soforthilfen betreffen nur einen Bruchteil aller Unternehmen“, stellt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Nico Weinmann mit Blick darauf fest, dass mit der am 31. Mai 2020 ausgelaufenen Soforthilfe rund 245.000 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von gut 2,2 Milliarden Euro unterstützt wurden. Die Redlichkeit der Unternehmen zeige sich auch darin, dass laut der Antwort der Regierung bereits von knapp 6.000 Unternehmen Soforthilfen mit einem Gesamtvolumen von rund 50 Millionen Euro ganz oder teilweise zurückgezahlt wurden. Umso entschlossener müsse nach Ansicht des Liberalen gegen die wenigen „schwarzen Schafe“ vorgegangen werden: „Diejenigen, die bewusst falsche Angaben machen oder gar Firmendaten von echten Firmen missbrauchen, handeln mit großer krimineller Energie. Hier darf es keine falsch verstandene Toleranz geben. Wir brauchen eine lückenlose Aufklärung dieser Fälle. Entscheidend wird dabei eine effektive Zusammenarbeit und Vernetzung aller beteiligten Behörden untereinander sein.“

 

Nico Weinmann fordert auch, mögliche Bezüge zur Organisierten Kriminalität stärker in den Fokus zu nehmen: „Wie wir aus den Erfahrungen anderer Bundesländer wissen, versuchten kriminelle Banden die Corona-Soforthilfen rechtswidrig zu erlangen. Gerade in den Fällen, in denen Dritte Daten real existierender Unternehmen rechtswidrig verwendeten, muss daher sehr gründlich hingeschaut werden, ob Bezüge zur Organisierten Kriminalität bestehen. Der Austausch der Ermittlungsbehörden muss dabei bundesweit erfolgen. Auch vor dem Hintergrund der in anderen Bundesländern gemachten Erfahrungen ist eine Evaluation sinnvoll.“

 

Anlage: Antwort der Landesregierung auf Drucksache 16/8644

Zu der Debatte um ein Verbot von Combat 18 erklärt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium Nico Weinmann:

„Wir begrüßen die Initiative für ein Verbot von Combat 18. Es handelt sich um eine neonazistische Organisation, die wie kaum eine andere Gruppe unverhohlen für ihre menschenverachtenden Ziele agitiert. Für falsch verstandene Toleranz gegen diese Verfassungsfeinde ist daher kein Platz. Der Rechtsstaat muss gegen seine Feinde wehrhaft sein.

Zuletzt berichtete das Bundesamt für Verfassungsschutz über einen kontinuierlichen Ausbau der Organisationsstrukturen bei Combat 18. Nach Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden gibt es dabei auch Strukturen in Baden-Württemberg. Innenminister Strobl sollte den Vorstoß seiner Innenministerkollegen unterstützen.“ 

Zu dem heute durch den Justizminister Wolf mitgeteilten Anstieg der Verurteilungen in Baden-Württemberg für das Jahr 2018 um 4,1 Prozent erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Die entscheidende Frage bleibt, ob der Anstieg der Verurteilungen auf einen tatsächlichen Anstieg an Straftaten zurückzuführen ist, oder ob dafür die bessere personelle Ausstattung von Gerichten und Staatsanwaltschaften ist. Letzteres ist laut dem Justizminister zumindest mitursächlich gewesen ist. Daran zeigt sich, wie wichtig eine gute personelle Ausstattung bei Justiz und Polizei ist. Es darf nicht passieren, dass Verfahren aufgrund von Personalengpässen aus Zeitgründen ohne Verurteilung beendet werden und gegen oder sogar ohne Auflage eingestellt werden. Dies untergräbt auf Dauer das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat. Insbesondere jugendliche Straftäter dagegen werden dadurch zu neuen Straftaten ermutigt. Dies wurde zuletzt auch in der Studie zur Paralleljustiz in Baden-Württemberg als ein Problem hervorgehoben.

Der Justizminister muss daher seinen Kurs zur personellen Aufstockung der Justiz bei den kommenden Haushaltsberatungen durchsetzen. Dabei darf der Fokus nicht mit der Verurteilung enden. Dringende personelle Aufstockung ist auch im Bereich der Vollstreckung in den Justizvollzugsanstalten erforderlich.“

Nico Weinmann

In der Debatte um die Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse um den Zugriff auf Daten aus Smart-Home-Anlagen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Wir lehnen es entschieden ab, wenn die Ermittlungsbehörden Zugriff auf Daten aus dem privaten Kernbereich von Menschen erhalten. Dies käme einem Großen Lauschangriff durch die Hintertür gleich. Das Bundesverfassungsgericht hält den Schutz des Wohnraums zu Recht sehr hoch. Eine Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse an dieser Stelle ist daher verfassungsrechtlich nicht geboten. Nur weil etwas technisch möglich ist, muss es nicht auch gemacht werden.

Es stimmt uns daher mit Sorge, dass dieser Vorstoß von Union und SPD getragen wird. Die SPD hat den Schutz von Bürgerrechten damit endgültig aufgegeben. Umso wichtiger ist, dass die Landesregierung hier klar Position bezieht. Gerade die Grünen im Land müssen nun Farbe bekennen und für die Wahrung der Bürgerrechte und der Intimsphäre der Bürger eintreten. Herr Kretschmann muss seinen Innenminister anweisen, als Vertreter Baden-Württembergs sich bei der Innenministerkonferenz gegen diesen Vorstoß zu stellen.“

Nico Weinmann

Zu der Vorstellung des Berichts des Landesverfassungsschutzes für das Jahr 2018 erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion und Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium Nico Weinmann:

„Der Jahresbericht unterstreicht die immense Bedeutung des Landesverfassungsschutzes im Rahmen der Sicherheitsarchitektur bei der Wahrung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Unverändert wichtig ist dabei der Kampf gegen klassische verfassungsfeindliche Strukturen von Rechts- und Linksextremen sowie Islamisten. Zunehmend gehen von Verfassungsfeinden und Extremisten auch Gefahren für das jüdische Leben in Deutschland aus. No-Go Areas für jüdische Mitbürger und Menschen mit einer Kippa darf es nicht geben. Hier gilt es: Wehret den Anfängen!

Der Landesverfassungsschutz steht aber auch vor neuen Herausforderungen. Die Cyberspionage durch Russland und China und damit der Abfluss unseres technologischen Know-Hows müssen entschieden bekämpft werden. Inakzeptabel ist es auch, wenn der türkische Geheimdienst offenbar unter Einbeziehung von Organisationen wie der DITIB gezielt Andersdenkende auf deutschem Boden ausspioniert und schikaniert. Innenminister Strobl muss dies gegenüber der türkischen Politik auch offen ansprechen.

Die Politik erweitert seit Jahren die Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz. Sie muss ihm dann aber auch zusätzlich Haushaltsmittel zubilligen. Stattdessen erklärte Finanzministerin Sitzmann noch 2014, dass 30 bis 50 Prozent der Stellen beim Amt gestrichen werden können. Wie eine kürzlich gestellte Anfrage ergab, konnte Innenminister Strobl seit dem Jahr 2016 gerade einmal 15 neue Stellen durchsetzen. Es wäre ein fatales Signal, wenn die jetzige Bitte des Innenministers nach 36 neuen Stellen im nächsten Haushalt nicht hinreichende Unterstützung durch die Grünen erfahren würde. Sollte dies nicht als möglich erachtet werden, muss sich die Landesregierung fragen lassen, ob sie die Prioritäten im Sinne der Bürger richtig setzt.“

Nico Weinmann

Zur Diskussion um eine mögliche Legalisierung des sogenannten „Containerns“, also der Entwendung weggeworfener Lebensmittel aus Abfallcontainern, erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Eine Legalisierung des ‚Containerns‘ löst keine Probleme, sondern schafft nur neue. Das Recht am Eigentum darf nicht ausgehöhlt werden, indem Diebstahl in derartigen Fällen legal gestellt wird. Bei Ersttätern dürfte schon heute kaum eine Strafverfolgung stattfinden. Systematische Täter dürfen dagegen nicht honoriert werden. Es spricht nichts dagegen, wenn Unternehmen selbst das ‚Containern‘ dulden. Ihnen dies aber vorzuschreiben lehnen wir ab.

Gleichzeitig begrüßen wir das Ziel, ein Wegwerfen von nicht verdorbenen Lebensmitteln zu verhindern und einer karitativ-sozialen Verwendung zuzuführen. Folgeverwertungen von Lebensmitteln durch Vereine wie die ‚Tafel‘ sollten danach stärker unterstützt werden.“

Anlässlich der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Anpassung datenschutzrechtlicher Vorschriften für die Justizbehörden sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Grundrichtung des Gesetzentwurfs ist richtig. Allerdings gehen die Strafvorschriften bei Verstößen gegen die Datenschutzpflichten deutlich zu weit. Die Strafbarkeit der Justizbediensteten wäre mit dem neuen Gesetzentwurf weitreichender als von Privatpersonen und Unternehmen nach dem Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“). Dies wäre das falsche Signal an die Justizbediensteten in unserem Land.

Wir bedauern, dass unser diesbezüglicher Änderungsantrag von CDU, Grünen und AfD abgelehnt wurde. Justizmitarbeiter brauchen Rechtssicherheit, dass sie sich nicht schon bei kleinen Verstößen gegen die Datenschutzvorschriften strafbar machen. Unser Antrag war dabei bewusst an die Strafvorschriften im BDSG angelehnt. Damit wollten wir auch eine einheitliche Begrifflichkeit im Datenschutzstrafrecht erreichen. Einziger Unterschied zum BDSG war, dass nur solche Verstöße gegen die Datenschutzvorschriften bestraft werden sollten, die in Bereicherungsabsicht begangen worden wären. Damit wäre nur wirklich gravierendes Unrecht mit Strafe belegt. Typisches Justizhandeln wie etwa das Erstellen einer Anklageschrift wäre dann nicht erfasst. Bei Verstößen gegen den Datenschutz an dieser Stelle genügen die bisherigen disziplinarrechtlichen Sanktionen.

Leider wurden auch die Bedenken der FDP gegen die Einführung einer Mithörfunktion bei Alarmgeräten für Justizmitarbeiter im Außendienst nicht berücksichtigt. Es steht außer Frage, dass diese bestmöglichen Schutz erhalten müssen. Auch wenn es letztes Jahr nur drei Notrufe gab, ist jeder einzelne einer zu viel. Aus diesem Grund begrüßen wir die bereits bestehende Alarmmöglichkeit. In Notfallsituationen hat die Mithörfunktion aber keinen Mehrwert. Viel wichtiger ist es, dass die Polizei schnell am Einsatzort ist. Dafür braucht es mehr Personal, nicht schärfere Gesetze. Eine Aushöhlung der Grundrechte durch die Abhörfunktion ohne praktischen Nutzen lehnen wir ab.“

Anlässlich der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Anpassung datenschutzrechtlicher Vorschriften für die Justizbehörden sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Der Gesetzentwurf enthält einige Punkte, auf deren Änderung die FDP drängen wird. Besonders problematisch sehen wir die Einrichtung einer Mithörfunktion beim Einsatz von mobilen Alarmgeräten von Justizmitarbeitern im Außeneinsatz“, so Weinmann. Zwar sei es wichtig, Außendienstmitarbeiter wie etwa Gerichtsvollzieher zu schützen. „Dies erreicht man aber nicht mittels der Mithörfunktion. Die Landesregierung räumt in der Gesetzesbegründung selbst ein, dass 300 solcher Alarmgeräte bereits im vergangenen Jahr im Einsatz waren. Es wurden in der gesamten Zeit aber lediglich 3 Notrufe abgesetzt. Das zeigt, dass der praktische Nutzen gegen Null tendiert.“ Demgegenüber stünden durch die Mithörfunktion massive Eingriffe in die Grundrechte, insbesondere, wenn Aufnahmen von privatem Kernbereich mitgeschnitten würden, bemängelte der FDP-Politiker. „Mit diesem Vorhaben werden erneut Grundrechte ausgehöhlt, ohne dass es einen Mehrwert bei der Sicherheit gibt.“

Auf besonderes Unverständnis stößt bei ihm, dass die Geräte bereits vor ihrer Anschaffung vor einigen Jahren mit Kenntnis der Landesregierung mit einer solchen Mithörfunktion ausgestattet wurden, obwohl es an einem Parlamentsbeschluss hierzu fehlte. „Das Verhalten der Landesregierung ist befremdlich. Es muss klar sein, dass die Gesetze zuerst im Parlament beschlossen werden müssen, und erst danach entsprechende Maßnahmen auf den Weg gebracht werden“, kritisierte Weinmann.

Daneben müssen nach Ansicht der FDP die Strafvorschriften bei Verstößen gegen die Datenschutzpflichten deutlich gelockert werden. „Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die sehr weitreichenden Strafvorschriften bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht gelockert werden. Nach dem Willen des Gesetzgebers werden bereits kleinste Vergehen mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wenn der Justizbedienstete in ‚Schädigungsabsicht‘ handelt. Dieser Begriff ist aber sehr weitgehend. Es besteht daher die Gefahr, dass bereits typisches Justizhandeln wie etwa die Erhebung einer Anklageschrift als Schädigung aufgefasst werden kann. Eine derartige Kriminalisierung der Justizbediensteten ist inakzeptabel und muss verhindert werden.“ Der Rechtspolitiker findet, dass vielmehr „nur gravierende Verstöße gegen den Datenschutz strafrechtlich zu sanktionieren“ werden sollten. „Dies betrifft insbesondere den kommerziellen Handel mit fremden Daten. Alle anderen Verstöße sollten allenfalls mit einem Bußgeld belegt werden.“ Vor diesem Hintergrund kündigte Weinmann an, auf eine Änderung der Gesetzesentwürfe in diesen beiden Punkten hinwirken zu wollen.

Anlässlich der Debatte um die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in normalen Gefängnissen in Baden-Württemberg sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Der Vorschlag von Innenminister Strobl, Abschiebehäftlinge in regulären Justizvollzuganstalten unterzubringen zeigt, dass er die verfassungsgerichtlichen Vorgaben verkennt. In Gefängnissen sind verurteilte Straftäter unterzubringen. Abschiebepflichtige Personen gehören dort nicht hin. Für sie müssen separate Unterbringungsorte geschaffen werden.

Die FDP/DVP Fraktion hat bereits in der Vergangenheit hingewiesen, dass die bestehenden Abschiebekapazitäten nicht ausreichen. Leider folgte die Landesregierung unserer Forderung, zusätzliche Abschiebehaftplätze zu schaffen, nicht. Das Ergebnis sieht man jetzt. Es ist untragbar, wenn Abschiebungen scheitern, weil Grün-Schwarz nicht die entsprechenden Mittel für eine vorhergehende Unterbringung bereitstellt.

Der Vorschlag des Innenministers ist aber auch aus Perspektive der Justizvollzugsbediensteten inakzeptabel. Baden-Württemberg ist bereits jetzt Schlusslicht in Deutschland beim Verhältnis von Mitarbeitern zu Haftinsassen. Würde man Strobl folgen, dann würde sich die Situation in den Gefängnissen noch weiter verschlimmern. Die Versäumnisse der Landesregierung dürfen aber nicht auf dem Rücken der Mitarbeiter in den Haftanstalten ausgetragen werden.“

Anlässlich der Regierungsinformation zum Sicherheitsbericht für 2018 sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion und Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Wir sind dankbar für die Leistungen unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die tagtäglich sprichwörtlich ihren Kopf für die Sicherheit unserer Gesellschaft hinhalten. Politik darf es aber nicht dabei belassen, die Polizei zu loben. Vor allem die verantwortliche Landesregierung muss die Aufgaben, vor die die innere Sicherheit uns stellt, angehen. Dabei benennt der Sicherheitsbericht klar die zentralen Handlungsfelder: Die deutlich gestiegene Gewalt im öffentlichen Raum, die zunehmende Drogenkriminalität und den Anstieg der Sexualdelikte gilt es zu bekämpfen. Erforderlich sind mehr Polizeibeamte für die Präsenz in der Öffentlichkeit und die Ermittlungsarbeit. Ziele, die nur mit mehr Personal und der Abkehr von falschen Organisationsentscheidungen wie der Aufrechterhaltung der zentralen Verkehrsunfallaufnahme auf dem Land umsetzbar sind. Es darf nicht sein, dass uns Polizisten hinter vorgehaltener Hand erzählen, ihnen fehlen Personal und Mittel, um beispielsweise die erkannte Drogenkriminalität zu bekämpfen. Der Rechtsstaat muss zeigen, dass er auf Straftaten unverzüglich und konsequent reagiert. Dazu ist es auch zwingend, die Justiz so auszustatten, dass ausermittelte Sachverhalte schnell zur Anklage und zur Entscheidung kommen. Der an manchen Orten festzustellenden Verwahrlosung des öffentlichen Raums sollte mit dem Einsatz des kommunalen Ordnungsdienstes, für den wir einheitliche Standards gesetzlich normieren müssen, begegnet werden.

Im Bereich von Extremismus und Cyberkriminalität müssen das Landesamt für Verfassungsschutz und das Landeskriminalamt den gewachsenen Aufgaben entsprechend ausgestattet werden. Viel zu lange haben Bundes- und Landesregierung die Hände in den Schoß gelegt, als mit Blick auf das Problem der dschihadistischen Kriegsrückkehrer und der Abhängigkeit unserer kritischen Infrastruktur von Produkten aus China zügiges Handeln geboten war. Auf die seit Jahren zunehmende Zahl der Islamisten und Salafisten hat man noch keine Antwort gefunden. Wir müssen konstatieren, dass es unserer freien Gesellschaft zunehmend schwer fällt, Menschen von sich zu begeistern. Wir brauchen aber diese Begeisterung, damit unser Land und unsere Gesellschaft auch zukünftig liberal, demokratisch und dem Rechtsstaat verbunden bleibt.“

Zum Beschluss des Bundestags zur Gründung der Stiftung „Forum Recht“, die den Rechtstaat in einem Begegnungszentrum in Karlsruhe erfahrbar machen soll, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Der Rechtstaat ist ein der größten zivilisatorischen Errungenschaften und eine der Säulen unserer freien Gesellschaft. Dabei lebt er wie auch unsere Demokratie vom Engagement der Menschen. Jede Generation muss sich neu für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie entscheiden. In letzter Zeit ist der Rechtsstaat beispielsweise durch Überlastungen in der Justiz und die weitgehend ungeordnete Zuwanderung unter Druck geraten. In dieser Situation ist es uns besonders wichtig, das Bewusstsein für die Bedeutung von Rechtsstaatlichkeit zu schärfen. Das Forum Recht in Karlsruhe kann hierbei eine zentrale Rolle in unserm Land spielen. Die Landesregierung ist aufgefordert, die Einrichtung nach Kräften zu unterstützen.“

Zur Berichterstattung über die Belastungen bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und im Strafvollzug sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Aufrechterhaltung unseres Rechtsstaats ist eine der Kernaufgaben der Landesregierung. Dazu gehört auch die Anpassung der personellen Situation in der Justiz, dem Strafvollzug und bei den Sicherheitsbehörden an die Erfordernisse der Zeit. Hier haben die von Ministerpräsident Kretschmann geführten Landesregierungen jahrelang völlig desinteressiert agiert und viel zu wenig getan. Der Unmut von Richterbund, den Strafvollzugsbediensteten und den Polizeigewerkschaften ist daher nur zu verständlich und richtig.

Allein die gerichtlichen Asylverfahren haben sich in den Jahren 2007 bis 2017 mehr als verfünfzehnfacht, von 3.193 auf 47.906. Statt frühzeitig auf diese Entwicklung zu reagieren, hat die Landesregierung mit Millionenbeträgen Ministerien aufgebläht und überflüssige Stellen beispielsweise in der Umweltverwaltung geschaffen. Auch auf die seit dem Jahr 2015 steigende Zahl der Gefangenen im Justizvollzug wurde nicht adäquat reagiert. Mittlerweile ist Baden-Württemberg bundesweites Schlusslicht bei der Relation der JVA-Bediensteten zu den Gefangenen. Während bei uns 34,75 Bedienstete auf 100 Gefangene kommen, sind es im bundesweiten Durchschnitt immerhin 41,76. In keinem andern Bundesland muss ein JVA-Bediensteter so viele Gefangene im Blick behalten. Dabei platzen die Justizvollzugsanstalten aus allen Nähten und macht die zunehmende Heterogenität der Gefangenen die Arbeit der Angehörigen des Justizvollzugs besonders schwer. Es rächt sich, dass die Grünen den Neubau der JVA Rottweil jahrelang verzögerten und die Justizvollzugsanstalten nicht besser ausstatteten.

Nun ist es zwar gut, dass sich Justizminister Wolf mit der Schaffung zusätzlicher Stellen um eine Verbesserung der Situation bemüht. Vergleicht man diese aber mit dem Bedarf und die Zahl der neuen Stellen mit dem, was die Grünen ideologisch motiviert an Stellen schaffen, muss man weiterhin eine völlig falsche Prioritätensetzung der Landesregierung  konstatieren.“

Zur Eröffnung des Hauptverfahrens wegen des Vorwurfs der gemeinschaftlich begangenen Untreue gegen den der Ex-Rektor und der Ex-Kanzler der Beamtenhochschule Ludwigsburg sagt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Untersuchungsausschuss zur Zulagenaffäre Ludwigsburg, Nico Weinmann:

„Es überrascht mich nicht, dass auch das Landgericht Stuttgart zu dem Schluss gekommen ist, dass sich die damalige Rektoratsspitze der Verwaltungshochschule für die `Abschiedsgeschenke´ an Teile der Professorenschaft strafrechtlich verantworten muss. Irritiert darf man aber wohl darüber sein, dass die Vorteilsempfänger nunmehr keine Konsequenzen zu erwarten haben sollen. Denn die Erkenntnisse der Beweiserhebung durch den Untersuchungsausschuss des Landtags haben sehr wohl die Vermutung erhärtet, dass es sich um ein Zusammenwirken der Begünstigten mit dem Altrektor und dem Altkanzler handelt. Da unter den Beteiligten auch zahlreiche Juristen sind, sollte sich zumindest bei diesen die Einsicht sehr schnell ergeben haben, dass eine leistungsbezogene Zulage nicht aufgrund des faktisch verwirklichten Senioritätsprinzips hätte gewährt werden dürfen. Davon zeugen auch die damaligen Rückfragen an das Landesamt für Besoldung und Versorgung. Dass sie keine monetären Einbußen mehr zu fürchten haben, da der Vertrauensschutz längst greift, entlässt die Beteiligten nicht aus der Verantwortung. Der Vertrauensschutz gilt nur deshalb, da die erforderlichen Maßnahmen seitens der Rechtsaufsicht durch das Ministerium nicht ergriffen wurden. Dadurch wurde die rechtswidrige Zulagengewährung praktisch in Stein gemeißelt.“

Anlässlich der Regierungspressekonferenz zur Situation im Justizvollzug sagte der Strafvollzugsbeauftragte der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Seit dem Jahr 2015 steigt die Zahl der Gefangenen im Justizvollzug. Damit gehen eine zunehmende Heterogenität der Gefangenen und Verständigungsprobleme einher, Gewalt und psychische Auffälligkeiten nehmen zu. Aus diesen negativen Entwicklungen hat die Landesregierung trotz unserer regelmäßigen Hinweise jahrelang nicht die richtigen Schlüsse gezogen. So hat sie es beispielsweise versäumt, den seit Jahren geplanten und immer teurer werdenden Neubau der JVA Rottweil zügig voranzutreiben. Unsern Antrag, ein Gesamtkonzept für den Justizvollzug zu entwerfen, lehnte sie immer wieder ab. Wenn die Landesregierung nun in eindrücklichen Worten die prekäre Situation im Justizvollzug schildert, wird die Verweigerungshaltung der letzten Jahre umso unverständlicher. Das alles bleibt bei den engagierten Mitarbeitern im Justizvollzug nicht spurenlos, wie die erschreckend hohe Zahl der durchschnittlichen Krankentage von 24,7 Tage zeigt. Die 30 Stellen mehr, die der mittlere Dienst im Justizvollzug nun erhalten soll, können angesichts des vom Justizminister selbst geschätzten Bedarfs von 400 zusätzlichen Stellen 1.000 zusätzlichen Haftplätzen nicht genügen. Dies gilt umso mehr, wo es den Grünen immer wieder gelingt, abseits aller staatlichen Pflichtaufgaben Stellenzuwächse in andern Dimensionen durchzusetzen, beispielsweise 256 neue Stellen in der Umweltverwaltung.“

Zur Meldung und Argumentation des Innenministeriums, die Präsidentin des Landesamtes für Verfassungsschutz habe einen Termin bei der AfD Heilbronn abgesagt, weil die AfD-Jugendorganisation nun beobachtet werde, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion und Obmann der FDP im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:
„Grundsätzlich ist gegen Vorträge des Landesamtes für Verfassungsschutz bei Parteien nichts zu sagen. Die AfD ist aber keine normale Partei. In Zeiten, wo es um die Beobachtung der Partei geht, muss der Verfassungsschutz besonders auf Abstand und Objektivität achten. Da kann schon ein Vortrag einen falschen Eindruck vermitteln und ist daher abzulehnen.
Absurd und zu kurz gesprungen ist wieder mal die Stellungnahme des Innenministeriums. Die Beobachtung der AfD-Jugendorganisation kann nicht zur Rechtfertigung der späten Absage taugen. Denn auf die Beobachtung muss hingearbeitet worden sein, sodass eine Absage schon früher angezeigt gewesen wäre. Die Situation würde auch nicht besser, wenn das Innenministerium die Entscheidung über die Beobachtung als spontanen Schuss aus der Hüfte darstellen würde. Das würde die Frage aufwerfen, ob diese Entscheidung vielleicht sogar getroffen wurde, um die Präsidentin besser dastehen zu lassen. Aufklärung im Parlamentarischen Kontrollgremium ist dringend geboten.“

Zur Meldung, das Landesamt für Verfassungsschutz beobachte die Jugendorganisation der AfD sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion und Obmann der FDP im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Der Auftrag des Landesamtes für Verfassungsschutz ist klar. Als Frühwarnsystem soll es verfassungsfeindliche Bestrebungen beobachten, analysieren und den zuständigen Stellen melden. Angesichts der extremistischen Entwicklungen in der AfD und ihrem Dunstkreis ist es richtig, auch dort genau hinzuschauen. Auch im für die Kontrolle des Landesamtes zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremium werden wir uns mit der Beobachtung befassen. Unsere freie Gesellschaft ist vielfältigen extremistischen Angriffen ausgesetzt, wir können uns über keinen Gegner der Demokratie Wissenslücken leisten.“

Zur Meldung, wonach die Verwaltungsgerichte mit 80 neuen Richterstellen und 43 Neustellen für Servicekräfte entlastet werden sollen, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Grundsätzlich begrüßen wir die zusätzlichen Stellen für die Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg. Diese reichen jedoch bei Weitem nicht aus. Weitere Stellen müssen geschaffen werden, um die Menge an unerledigten Klagen gegen Asylbescheide bewältigen zu können. Auch der Generationswechsel in den Gerichten und der Landesverwaltung muss in die Schaffung von neuen Stellen miteinbezogen werden.

Die Große Koalition im Bund hat bundesweit 2000 weitere Richterstellen versprochen. Auf diese Mittel muss das Land zurückgreifen.

Wir erwarten hier deutlich mehr Engagement der Landesregierung gegenüber dem Bund, da die Bundesregierung die Verantwortung für die Flüchtlingskrise und die unzureichende Behandlung der Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration trägt.“