Rechtsextremisten dürfen niemals politische Verantwortung tragen

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat sich bei der Aktuellen Debatte mit dem Titel „Mut und Zuversicht statt Hass und Hetze – für eine Politik der starken demokratischen Mitte“ vor die Menschen in Baden-Württemberg mit Zuwanderungsgeschichte gestellt und die bekannt gewordenen völkischen Deportationspläne Rechtsextremer scharf verurteilt:

„Die Vorkommnisse der letzten Tage und Wochen haben eine neue Qualität erreicht. Es gibt eine Partei, die in Deutschland in Parlamenten sitzt und in ihren Reihen Bestrebungen zulässt, die in eine Richtung gehen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung und unsere Verfassung in Frage stellen. Das Potsdamer Rassisten-Treffen war zwar nicht die Wannsee-Konferenz, bei der die Nazis die organsierte Judenvernichtung planten, aber der Nationalsozialismus hat auch nicht mit der Wannsee-Konferenz angefangen, sondern mit Verschiebungen des Sagbaren in eine immer extremere Richtung und am Ende stand die Wannsee-Konferenz! Das wollen wir hier in Deutschland kein zweites Mal erleben und deswegen ist es gut, dass sich die Zivilgesellschaft und alle demokratischen Parteien so entschieden gegen diese menschenverachtende Politik stellen.

Denn es ist kein Zufall und kein Versehen, sondern volle Absicht aus der Geisteshaltung der AfD ersichtlich, wenn etwa der Landesvorsitzende Sänze bereits 2017 ein Papier mit dem Namen ‚fit for return‘ vorlegt, das erhebliche Parallelen zum ‚Madagaskar-Plan‘ der Nationalsozialisten aufweist. Für uns jedenfalls steht fest, dass Migranten und Personen mit Migrationsgeschichte fest zu unserem Land gehören und wir ohne diese in jeglicher Hinsicht ärmer wären. Es geht darum, dass unser Land offen ist für jene, die unseren Schutz brauchen und insbesondere für jene, die hier arbeiten wollen, sich an die Regeln halten und mit ihren Leistungen zum Erfolg des Landes beitragen. Unabhängig von ihrer Hautfarbe, Religion oder sexuellen Orientierung. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir dafür sorgen müssen, jene fern zu halten, die weder schutzbedürftig sind noch hier arbeiten wollen, sondern wegen der Annehmlichkeiten des Sozialstaats nach Baden-Württemberg wollen.“

Straftaten müssen verfolgt, ausländische Straftäter abgeschoben werden, wo es möglich ist

Zu Medienberichten, wonach die Antisemitismusbeauftragten der Generalstaatsanwaltschaften mittels Runderlasses an alle Staatsanwaltschaften eine Orientierungshilfe zur Bewertung von Parolen und Kennzeichen im Zusammenhang mit dem aktuellen Versammlungsgeschehen herausgegeben haben, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, rechtspolitischer Sprecher und Extremismus-Experte der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Unsere Gesellschaft und unser Rechtsstaat dürfen die derzeit zu beobachtende Zunahme antisemitisch motivierter Straftaten keinesfalls hinnehmen. Alle Demokraten müssen für die Sicherheit jüdischen Lebens in unserem Land geschlossen eintreten.

Aus diesem Grund unterstützen wir die Ankündigung einer konsequenteren Strafverfolgung und die herausgegebenen Orientierungshilfen für die Staatsanwaltschaften. Wir verbinden damit die Hoffnung, dass unser Rechtsstaat die unmissverständliche Botschaft aussendet, dass Antisemitismus, Hass und Gewalt in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Straftaten müssen mit aller Härte verfolgt, ausländische Straftäter konsequent abgeschoben werden, wo dies rechtlich möglich ist.“

Land soll mittels Bundesratsinitiative konstruktiv beitragen und sich nicht hinter dem Bund verstecken

Zu Medienberichten, wonach Ministerpräsident Kretschmann auf eine bundesweite Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete drängt, äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die Gewährung von Sach- statt Geldleistungen an Geflüchtete muss dringend vorangebracht werden. Der Abfluss von staatlichen Leistungen in das Ausland kann so wirksam verringert werden.

Der Ministerpräsident hat die zeitnahe Einführung einer Chipkarte als ausdrücklichen Arbeitsauftrag an sein Kabinett gegeben. Daher erwarte ich, dass jetzt auch geliefert wird und das Land zeitnah konstruktive Vorschläge mittels einer Bundesratsinitiative präsentiert. Die Landesregierung darf sich nicht mehr hinter dem Bund verstecken.“

Nico Weinmann

FDP/DVP Fraktion machte Sondersitzungen des Landtags vor und nach der Landtagswahl zur Bedingung für die Zustimmung.

 

Die FDP/DVP Fraktion bringt zusammen mit den Fraktionen von Grünen, CDU und SPD eine Änderung des Pandemiegesetzes des Landes auf den Weg. Der Landtag muss künftig alle vier Wochen statt wie bislang alle zwei Monate der Corona-Verordnung des Landes zustimmen, damit diese in Kraft bleibt. Für den alten Landtag bedeutet dies gleichzeitig drei Sondersitzungen, denn zwischen dem 04. Februar 2021 und dem 11. Mai 2021 wäre wegen der Landtagswahl eigentlich keine reguläre Sitzung. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Es war die FDP Fraktion, die mit ihrem Gesetzentwurf im Mai grün-schwarz unter Druck brachte, ein eigenes Pandemiegesetz einzubringen. Wir wollten seinerzeit die Zustimmung des Landtags zu jeder Änderung der Corona-Verordnung durchsetzen. Auf Drängen der FDP wurde die ursprünglich dreimonatige Frist auf zwei Monate verkürzt. Wir begrüßen es, dass diese Frist nun nur noch vier Wochen beträgt. Das unterstreicht einmal mehr, wie richtig und wegweisend unser Ansatz gleich zu Beginn der Pandemie war.

Ganz wichtig war es für uns, dass der Landtag auch kurz vor und nach der Landtagswahl zusammentritt, um über die Corona-Verordnungen zu entscheiden. Eine dreimonatige Auszeit des Landtags war für uns in Zeiten der größten Einschränkungen der Grundrechte inakzeptabel. Eine flankierende Regelung, die dies sicherstellt, war für uns daher zwingend.

Das Parlament ist der Ort, um über die Corona-Maßnahmen zu diskutieren und zu entscheiden. Wir würden uns wünschen, wenn die Fraktionen von Grünen und CDU ihre Möglichkeit auch nutzen würden, um gegenüber der Regierung Veränderungen durchzusetzen. Bei den beiden bisherigen Abstimmungen über die Corona-Verordnung wurde diese von grün-schwarz ohne eigenen Gestaltungsanspruch und ohne Änderungswünsche abgenickt. Das ist für ein selbstbewusstes Parlament zu wenig.“

Nico Weinmann

Auch Wissenschaftsministerin Bauer muss dem Ausschuss Rede und Antwort stehen.

Die erstmals angesetzten öffentlichen Beratungen der Corona-Verordnungen im Ständigen Ausschuss sind kurzfristig abgesagt worden, weil der zuständige Minister trotz Einladung zu einer ausschließlichen Präsenzsitzung, nicht persönlich erschien, sondern auf digitaler Zuschaltung bestand. Die Minister Eisenmann und Wolf waren hingegen persönlich anwesend, ebenso wie die Mitglieder des Ständigen Ausschusses. Der Ausschussvorsitzende Stefan Scheffold berichtete eingangs in der öffentlich übertragenen Sitzung, dass er gestern von Minister Lucha am Rande der Plenarsitzung darauf angesprochen worden sei, dass er nicht persönlich erscheinen werde, und er ihn darauf hingewiesen habe, dass es sich um eine präsenzpflichtige Sitzung handele.

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann erklärt:

„Die Premiere der Beratungen der Corona-Verordnungen in einer öffentlichen Sitzung im Ständigen Ausschuss haben wir uns eigentlich anders vorgestellt. Wenn der zuständige Ausschuss sich mit den Maßnahmen befasst, ist es ärgerlich, wenn der zuständige Minister es nicht für erforderlich erachtet, persönlich zu erscheinen. Im Plenum ist den Abgeordneten unter Berücksichtigung der Abstandsvorschriften auch eine Teilnahme in Präsenz möglich. Das Thema Corona-Maßnahmen brennt den Menschen unter den Nägeln. Es ist insoweit ärgerlich, dass die heutige Sitzung nicht stattfinden konnte.

Die Sitzung wird nun am Mittwoch nachgeholt. Wir finden es richtig, wenn die Minister persönlich erscheinen. Neben Sozialminister Lucha wollen wir auch die Teilnahme von Wissenschaftsministerin Bauer an der Sitzung. Die Corona-Pandemie stellt auch die Hochschulen vor große Herausforderungen. Das wollen wir mit der Fachministerin besprechen.“

Nico Weinmann

Digitale und hybride Sitzungsformate sollten langfristig zulässig sein.

Anlässlich der Ersten Beratung des Gesetzes zur Änderung des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes und des Landespersonalvertretungsgesetzes erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher, Nico Weinmann:

„Rund acht Monate nach dem ersten Lockdown und mitten im zweiten Lockdown legt die Landesregierung einen Gesetzentwurf vor, mit dem die Durchführung von digitalen oder hybriden Sitzungen von Personalräten rechtlich auf sichere Beine gestellt werden soll. Dieses Gesetz ist im Grundsatz gut, aber es kommt deutlich zu spät. Notgedrungen fanden die Sitzungen bisher auch schon digital statt. Die Landesregierung hat die entsprechenden Gremien ein Stück weit alleine gelassen. Wir hätten uns viel früher eine klare gesetzliche Anpassung gewünscht. Da hilft es nur wenig, dass die digitalen Sitzungen bereits vorher möglicherweise rechtskonform waren. Auch die Rückwirkung des Gesetzes zum 01.03.2020 ändert nichts an der Unsicherheit der letzten Monate. Aber: Besser spät als nie, und in den kommenden Monaten wird dieses Gesetz nun wieder oft gebraucht werden.

An dieser Stelle müssen wir aber auch perspektivisch denken. In mehreren Anhörungen wurde der Wunsch geäußert, digitale oder hybride Sitzungen auch nach der Pandemie zu ermöglichen. Lange Anreisewege bleiben so erspart und idealerweise werden wichtige Entscheidungen früher getroffen. Die FDP/DVP Fraktion unterstützt dieses Anliegen. Auf die neuen Möglichkeiten der Digitalisierung werden wir nicht verzichten, auch wenn es nicht zu einem Ende der Präsenzsitzungen führen darf. Langfristige Lösungen müssen aber auch datenschutzrechtlich auf sicheren Beinen stehen. Die Anhörung zeigt hier eine gewisse Unsicherheit. Daher sollte künftig der Landesbeauftragte für den Datenschutz frühzeitig eingebunden werden, damit allen Beteiligten klar ist, welche Software den Anforderungen entspricht und welche besser gemieden werden sollte.“

Nico Weinmann

Bezüge zur Organisierten Kriminalität müssen mehr in den Fokus rücken

Bei den baden-württembergischen Staatsanwaltschaften sind derzeit 377 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Anträgen auf Auszahlung von Corona-Soforthilfen anhängig (Stand: 14.09.2020). Das ergab nun die Antwort der Landesregierung auf einen Antrag der FDP/DVP Landtagsfraktion (vgl. Anlage). Der weit überwiegenden Zahl der Ermittlungsverfahren liege dabei der Verdacht zugrunde, dass die jeweiligen Beschuldigten im Rahmen ihrer Antragstellung wahrheitswidrige Angaben zu subventionserheblichen Tatsachen gemacht hätten, um auf diese Weise die ungerechtfertigte Auszahlung von Corona-Soforthilfen zu erreichen. In weitaus geringerem Umfang würden die Ermittlungen darauf hindeuten, dass Corona-Soforthilfen unter Verwendung von Firmendaten tatsächlich existierender Unternehmen, jedoch unter Angabe von fingierten Personalien und einer Bankverbindung, auf die lediglich der beschuldigte Antragsteller unmittelbar oder mittelbar Zugriff hat, beantragt und ausbezahlt worden seien. Zugleich seien bei der Generalzolldirektion angesiedelten Financial Intelligence Unit (FIU) über 400 Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz zur Corona-Soforthilfe mit Bezug nach Baden-Württemberg bekannt geworden. Gebündelt würden die Ermittlungen im Land bei einer Clearingstelle beim Landeskriminalamt.

 

„Betrugsfälle im Zusammenhang mit der Auszahlung der Corona-Soforthilfen betreffen nur einen Bruchteil aller Unternehmen“, stellt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Nico Weinmann mit Blick darauf fest, dass mit der am 31. Mai 2020 ausgelaufenen Soforthilfe rund 245.000 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von gut 2,2 Milliarden Euro unterstützt wurden. Die Redlichkeit der Unternehmen zeige sich auch darin, dass laut der Antwort der Regierung bereits von knapp 6.000 Unternehmen Soforthilfen mit einem Gesamtvolumen von rund 50 Millionen Euro ganz oder teilweise zurückgezahlt wurden. Umso entschlossener müsse nach Ansicht des Liberalen gegen die wenigen „schwarzen Schafe“ vorgegangen werden: „Diejenigen, die bewusst falsche Angaben machen oder gar Firmendaten von echten Firmen missbrauchen, handeln mit großer krimineller Energie. Hier darf es keine falsch verstandene Toleranz geben. Wir brauchen eine lückenlose Aufklärung dieser Fälle. Entscheidend wird dabei eine effektive Zusammenarbeit und Vernetzung aller beteiligten Behörden untereinander sein.“

 

Nico Weinmann fordert auch, mögliche Bezüge zur Organisierten Kriminalität stärker in den Fokus zu nehmen: „Wie wir aus den Erfahrungen anderer Bundesländer wissen, versuchten kriminelle Banden die Corona-Soforthilfen rechtswidrig zu erlangen. Gerade in den Fällen, in denen Dritte Daten real existierender Unternehmen rechtswidrig verwendeten, muss daher sehr gründlich hingeschaut werden, ob Bezüge zur Organisierten Kriminalität bestehen. Der Austausch der Ermittlungsbehörden muss dabei bundesweit erfolgen. Auch vor dem Hintergrund der in anderen Bundesländern gemachten Erfahrungen ist eine Evaluation sinnvoll.“

 

Anlage: Antwort der Landesregierung auf Drucksache 16/8644

Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, begrüßt die Schaffung von fast 400 zusätzlichen Stellen in allen Justizbereichen. „Jede Investition in den Rechtsstaat ist auch eine Investition in die Demokratie! Deshalb begrüßt die FDP die Stärkung der Justiz durch die zusätzlichen Stellen. Es ist eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft, weshalb die FDP dem Etat des Justizministeriums als einzigem Einzeletat zustimmt.“ Gleichzeitig weist er auf die immensen Herausforderungen für die Justiz hin. „Straftaten verlagern sich immer mehr ins Internet. Wenn allein das BKA 200 Stellen für die Bekämpfung von Hass-Kriminalität schafft, muss die baden-württembergische Justiz personell nachziehen. An den beiden Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Cyberkriminalität in Mannheim und Stuttgart haben wir zusammen nicht einmal zehn Staatsanwälte. Das ist zu wenig. Die Justiz darf nicht zum Nadelöhr für Cybercrime-Verfahren werden“, mahnt Weinmann. Mit der Verteilung der neuen Stellen müssten entsprechende Schwerpunkte gesetzt werden. „Wir müssen das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat zurückgewinnen.“

„Besorgniserregend“ sei auch die Situation im Justizvollzug. „Nicht nur die Zahl der Häftlinge steigt von Jahr zu Jahr, sondern auch der Anteil der Personen mit unzureichenden Deutschkenntnissen und der Drogenabhängigen. Die jetzt beschlossenen zusätzlichen Stellen sind daher nur einen Zwischenschritt. Wir brauchen einen ‚Masterplan Justizvollzug‘. Dabei muss auch die Resozialisierung der Häftlinge verstärkt werden, damit sie nach der Haftverbüßung nicht wieder rückfällig werden.“

Anlässlich der Aktuellen Debatte auf Antrag der CDU: „Paralleljustiz – eine Herausforderung für den Rechtsstaat in Baden-Württemberg?“ erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Studie zeigt aufschlussreich, dass der Rechtsstaat von ganz unterschiedlichen Seiten nicht respektiert wird. Auch wenn wir in Baden-Württemberg im Bundesvergleich offenbar noch verhältnismäßig gut dastehen, so dürfen die Probleme auch bei uns nicht wegdiskutiert werden. Es gilt hier, einer schleichenden Erosion der Bedeutung des Rechtsstaates entschieden entgegenzutreten.

Wichtig ist daher, dass die Debatte über die Ergebnisse dieser Studie und die Konsequenzen daraus mit diesem Tag nicht endet, sondern erst beginnt. Die Studie zeigt eine ganze Reihe von Handlungsempfehlungen, deren Umsetzung jetzt geprüft werden muss. Sinnvoll erscheint uns hierzu die Einrichtung eines Koordinators bei Justiz und Polizei, um die Verfahrensführung effizient zu begleiten. Wir erwarten von der Landesregierung aber auch, uns über den Zeitpunkt zu informieren, bis wann sie über die mögliche Umsetzung der Handlungsempfehlungen entscheidet. Es wäre fatal, wenn man jetzt zur Tagesordnung überginge und die Studie im Archiv landen würde. Wir dürfen nicht dulden, dass durch eine Paralleljustiz das staatliche Gewaltmonopol untergraben wird.“

Zur Meldung, die Präsidentin des Landesamtes für Verfassungsschutz betrachte den Islamismus weiter als größte Bedrohung unserer Gesellschaft, die Zahl der Personen, die dem Salafismus und dem Dschihadismus zuzurechnen sei, steige weiter, sagte der rechtspolitische Sprecher und Obmann der FDP/DVP-Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium für den Verfassungsschutz, Nico Weinmann:

„Präsidentin Bube hat Recht. Die seit Jahren steigende Zahl islamischer Extremisten zeigt, dass Staat und Gesellschaft noch kein Mittel gegen diesen Fundamentalismus gefunden haben. Auch das brandgefährliche Problem der dschihadistischen Kriegsrückkehrer ist weiter nicht gelöst. Die in Regierungsverantwortung stehenden Parteien haben hier jahrelang die Umsetzung möglicher Lösungen vertagt und damit die Gesellschaft unnötig in Gefahr gebracht.

Angesichts dieser Herausforderungen kann sich der Verfassungsschutz weniger denn je Baustellen wie die fragwürdige Rolle eines Mitarbeiters in der wohl extremistischen Organisation Uniter leisten. Hier muss zügig, umfassend und auch gegenüber der Öffentlichkeit aufgeklärt und für Ordnung gesorgt werden, damit die wichtige Arbeit des Verfassungsschutzes zum Schutz von Gesellschaft und Verfassung nicht leidet.“

Zum heutigen Tag des Grundgesetzes sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Erarbeitung des Grundgesetzes ist eine der großen Nachkriegsleistungen. Von Anfang an sollte das Grundgesetz die Leitschnur für das friedliche und freiheitliche Zusammenleben der Menschen in unserm Land sein. Der Text allein konnte und kann dies aber nicht leisten. Es bedarf der Unterstützung durch die Verfassungsorgane und vor allem eines Rückhalts in der Gesellschaft.

Dieser für jede Generation seit 1949 wiederkehrende Auftrag ist heute besonders wichtig. Mit der Zuwanderung kommen auch Menschen zu uns, denen Leitentscheidungen des Grundgesetzes wie die Gleichberechtigung von Mann und Frau oder das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen fremd sind. Gleichzeitig ist ein Gedankengut in die Parlamente  eingezogen, das den Spielraum des Grundgesetzes für den Kampf gegen die grundgesetzliche Ordnung einsetzt. Die Politik aber vor allem die Gesellschaft muss sich fragen, wer wird in Zukunft die Leitentscheidungen des Grundgesetzes tragen. Engagieren wir uns ausreichend dafür, dass das Grundgesetz auch in Zukunft von der ganz überwiegenden Mehrheit der Gesellschaft geschätzt und geachtet wird?“

Anlässlich der aktuellen Debatte zu Unbegleiteten Minderjährigen Ausländern (UMA) als Intensivtäter in Mannheim und andernorts sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Nico Weinmann:

„Die skandalösen Zustände in Mannheim, bei der eine kleine Gruppe vornehmlich nordafrikanischer Strafunfähiger und Jugendlicher durch eine erschreckend hohe Zahl an Straftaten und eine hohe kriminelle Energie auffallen, sind bedauerlicherweise kein Einzelfall.

Die Akzeptanz der Flüchtlinge in unserer Gesellschaft hängt auch davon ab, dass Überschreitungen unserer Rechtsordnung konsequent aufgeklärt und rechtstaatlich sanktioniert werden. Unsere Bevölkerung ist nicht mehr bereit, vollmundigen Ankündigungen von CDU und Grünen Glauben zu schenken, und dann nahezu täglich das Gegenteil erfahren zu müssen. Sie fühlt sich getäuscht, wenn Innenminister Strobl behauptet, Baden-Württemberg wäre Vorreiter bei der Nachregistrierung und der Altersfeststellung, dann aber herauskommt, dass Minister Lucha gegenüber den Behörden die Anwendung der medizinischen Altersfeststellung offiziell für sinnlos und verzichtbar erklären lässt. Was bringt das strengste Strobl-Polizeigesetz, wenn schon die bisherigen Gesetze nicht oder nur unzureichend Anwendung gefunden haben?

Für die aktuellen Probleme hat Grün-Schwarz keine Lösung, ebenso wenig die AfD. Wir brauchen neben der konsequenten Strafverfolgung eine Beweislastumkehr bei der Altersfeststellung. Ein berechtigtes Interesse, über das eigene Alter nicht aufzuklären, gibt es nicht.

Wer sich vehement nicht an Regeln zu halten meint, wer Warnschüsse ignoriert und die zahlreichen vorhandenen Hilfsangebote in den Wind schlägt, für diese Jugendlichen muss es zum Schutz der Bevölkerung und schließlich auch vor sich als Ultima Ratio die Möglichkeit der geschlossenen Unterbringungen geben. Frühere Einrichtungen dieser Art wie beispielsweise in Schönbühl hatten pädagogische Antworten auf Jugendliche mit aggressiv-dissozialen Symptomen. Hier würden wir uns eine offene und ideologiebefreite Diskussion wünschen, anstelle in Sonntagsreden die Probleme zu beschwichtigen und die Bevölkerung zu beruhigen.“

Zur Diskussion über den Sachverstand von Gerichten in familienrechtlichen Angelegenheiten sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Nico Weinmann:

„Familiengerichte haben immer wieder schwierige Entscheidungen im Spannungsfeld zwischen Kindeswohl und Elternrecht zu treffen. Sehr oft liegen sie dabei mit ihren Prognosen richtig. Gleichwohl kann es zu tragischen Fehlern kommen, die ungeschönt aufgeklärt und auch mit Blick auf eine Fehlervermeidung in der Zukunft untersucht werden müssen. Eine pauschale Kritik an den Gerichten und Schnellschüsse verbieten sich indes.

Notwendig ist vielmehr eine seriöse Prüfung der Rolle von Sachverständigen in familiengerichtlichen Verfahren und die Absicherung familiengerichtlicher Entscheidungen.“

Anlässlich des Jahrestages des Terroranschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz sagten der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der rechtspolitische Sprecher und Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Am heutigen Jahrestag denken wir besonders an die Opfer und Hinterbliebenen des menschenverachtenden Terroranschlags in Berlin. Der mörderische Anschlag sorgte für unfassbar viel Leid, riss Menschen auseinander, machte aus fröhlichen Menschen Trauernde.“

„Im Gedenken“, so Rülke,  „können wir unsere Enttäuschung über den Umgang der Bundesregierung, allen voran der Bundeskanzlerin, mit den Anschlagsopfern und den Hinterbliebenen nicht verhehlen. Auch das Engagement der Bundesregierung zur Aufklärung der Arbeit der Nachrichtendienste und weiteren Behörden, die Anis Amri lange im Blick hatten, ist unbefriedigend und wirft mehr Fragen auf als es Antworten gibt.“

Wenig überzeugend ist nach Ansicht von Weinmann auch das Verhalten der Landesregierung. „Versäumnisse des Landes werden pauschal bestritten, eine Aufarbeitung der Vorgänge in Baden-Württemberg durch einen unabhängigen Sonderermittler wird abgelehnt. Dabei widerspricht die Landesregierung mitunter der Darstellung des Berliner Sonderermittlers Jost. Wie der Innenminister bei alledem zu dem Ergebnis kommt, es bedarf keines Sonderermittlers, ist – an der Sache orientiert – nicht erklärbar.“

„Wir sind es daher den Opfern und Hinterbliebenen schuldig“, so Rülke und Weinmann abschließend, „Aufklärung mittels parlamentarischen Initiativen voranzutreiben. Daher haben wir gestern eine weitere Anfrage zur Arbeit der Nachrichtendienste und zum Umfeld von Anis Amri in den Landtag eingebracht.“

Der Vorsitzende der FDP/DVP Faktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert Aufklärung im Fall des in den vergangenen Tagen entflohenen Häftlings, der gewalttätig wurde, und eine Entschuldigung bei den betroffenen Frauen. Außerdem wird von Seiten der FDP/DVP Fraktion dazu eine parlamentarische Initiative erfolgen. Rülke wörtlich:

„Immer wieder gelingt es Häftlingen, ihren Bewachern zu entkommen. Jedes Mal fragt man sich und fragt sich die Bevölkerung: wie kann das sein?

Es ist wichtig, dass die genauen Umstände aufgeklärt und Konsequenzen gezogen werden. Wir erwarten eine entsprechende Untersuchung der Landesregierung. Im Umgang mit Häftlingen darf es keinen Schlendrian geben. Ein solcher kann die Gesundheit oder das Leben von Menschen kosten, wie sich auch hier angesichts des Angriffs des entflohenen Häftlings auf zwei Frauen zeigt.  Wir erwarten, dass die Landesregierung bei den Frauen um Entschuldigung bittet, zumal ganz offensichtlich vorschnell eine Harmlosigkeit des entflohenen Häftlings angenommen wurde.“

Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, kündigte an,  im Wege einer parlamentarischen Initiative der FDP/DVP  Fraktion von der Landesregierung eine Antwort darauf zu verlangen, wie es zu dieser Einschätzung kam und ob sie allein der Beruhigung der Bevölkerung dienen sollte.

Anlässlich der Debatte zum Haushalt des Justizministeriums sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Nico Weinmann:

„Der Grundpfeiler unserer liberalen Gesellschaft ist ein verlässlicher Rechtsstaat. Dieser Rechtstaat steht jedoch unter Druck. Die Silvesternacht in Köln, der Anschlag in Berlin, die Situation in Mannheim aber auch alltägliche Probleme wie das widerrechtliche Parken in zweiter Reihen offenbaren, wie rechtsstaatliche Regeln arrogant verhöhnt, rücksichtslos ausgehebelt oder gleichgültig missachtet werden. Während in politischen Sonntagsreden immer davon gesprochen wird, wie vermeintlich sicher unser Land ist, macht sich in vielen Bereichen Angst und Unsicherheit breit – nicht zu Unrecht, wie sich auch anhand der Kriminal- und Strafverfolgungsstatistik zeigt.

Reflexartig folgt der Ruf der Politik nach schärferen Gesetzen. Gleichzeitig und vielmehr bedarf es aber einer konsequenteren Durchsetzung bestehender Gesetze. Gerade hier zeigen sich jedoch erhebliche Defizite beispielsweise bei der oft mit Verfahrenseinstellungen endenden Strafverfolgung und der Durchsetzung des Asylrechts.

Auch beim Ausbau der Haftplätze sind Fortschritte kaum erkennbar. Auf die zugenommene Heterogenität und Auffälligkeit der Häftlinge hat Grün-Schwarz bisher nicht konzeptionell reagiert. Die Verbesserungsvorschläge auch für das stark belastete Personal in den Justizvollzugsanstalten werden kaum bis gar nicht aufgegriffen. Hier und an anderen Stellen muss die Landesregierung mehr tun. Unser entsprechender Antrag wurde leider von Grün-Schwarz abgelehnt.“

In einer Landtagsdebatte über die Neufassung des Rundfunk-Staatsvertrags kritisierte der Vorsitzende des Arbeitskreises Recht und Verfassung der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, eine geplante Regelung, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zusätzliche Vorteile im Wettbewerb mit den privaten Anbietern verschaffen könnte. Wörtlich sagte Weinmann: „Die so genannte Betrauungsnorm soll klarstellen, dass Kooperationen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten möglich sind. Wenn ARD und ZDF ein gemeinsames Gerät anschaffen oder eine gemeinsame Verwaltung aufbauen, ist das zweifellos sinnvoll und im Interesse der Beitragszahler wünschenswert. Wenn die Öffentlich-Rechtlichen aber zu kommerziellen Zwecken kooperieren, beispielsweise beim Erwerb und der Verbreitung von Programmrechten, könnte sich die Position der privaten Medienunternehmen  am Markt erheblich verschlechtern. Die Vertreter des privaten Rundfunks weisen hierbei in nachvollziehbarer Weise auf mögliche, für sie schädliche Wechselwirkungen mit anderen geplanten Regelungen beispielsweise zum Urheberrecht bei Online-Übertragungen hin. Dagegen haben die öffentlich-rechtlichen Sender durch ihre Finanzierung aus Rundfunkbeiträgen enorme Wettbewerbsvorteile. Und durch ihren Auftrag sind sie nach Ansicht des Bundeskartellamts und des Bundeswirtschaftsministeriums von den grundsätzlichen EU-Wettbewerbsvorschriften ohnehin ausgenommen. Deshalb sei die Betrauungsnorm im Rundfunk-Staatsvertrag zum Zweck von Kooperationen nicht erforderlich. Einerseits überflüssig, anderseits aber ein mögliches Einfallstor für weitere Wettbewerbsnachteile der privaten Medienunternehmen – einer solchen Regelung kann die FDP-Fraktion unmöglich zustimmen. Im Interesse einer pluralistischen Medienlandschaft lehnen wir die Betrauungsnorm deshalb ab.“

Anlässlich der aktuellen Debatte zu der von Justizminister Wolf und der CDU-Landtagsfraktion geforderten Studie zu Paralleljustizstrukturen in Baden-Württemberg sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Nico Weinmann:

„Das Vorhaben taugt nicht zur Skandalisierung. Uns sollte der Rechtsstaat mit seiner unabhängigen Justiz und dem staatlichen Gewaltmonopol so wichtig sein, dass wir ihn durch eine Paralleljustiz nicht in Frage gestellt sehen wollen. Eine die staatliche Justiz faktisch ersetzende Milieu-Gerichtsbarkeit darf nicht geduldet werden. Sie wirkt sich fatal auf die Integration der bei uns lebenden Migranten aus und festigt im Bereich der Organisierten Kriminalität die Geschlossenheit des kriminellen Milieus.

Es ist daher sinnvoll, wie in Berlin und Nordrhein-Westfalen die Bedeutung einer möglicherweise existierenden Paralleljustiz zu untersuchen, zumal es derzeit aus Baden-Württemberg kaum Erkenntnisse hierzu gibt. Wichtig ist zudem, dass Politik und Exekutive dann aber auch etwaige Probleme zielgerichtet angehen. Neben sanktionierenden Maßnahmen sollte es beispielsweise hilfreich sein, die vielfältigen Angebote der deutschen Justiz, wie der Rechtsberatungs- und Prozesskostenhilfe, bei Migranten bekannter zu machen. “

Nach den Erkenntnissen des Berliner Sonderbeauftragten und früheren Bundesrichter Jost gab es im Fall Anis Amri auch Fehler baden-württembergischer Behörden. Das Stuttgarter Innenministerium wies dies unverzüglich zurück. In dieser Situation beschloss die FDP Landtagsfraktion in Baden-Württemberg heute, mit einer parlamentarischen Initiative die Landesregierung aufzufordern, die Verhaltensweisen baden-württembergischer Behörden im Fall Anis Amri durch einen unabhängigen Sonderbeauftragten untersuchen zu lassen. Der Vorsitzende der Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der rechtspolitische Sprecher und Obmann der FDP im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann, bezeichnen diese Forderung als Konsequenz aus dem Verhalten der Landesregierung.

„Schon Anfang des Jahres“, so erinnerte Rülke, „hatte die FDP den Fall Anis Amri im Landtag thematisiert. Leider gab sich die Landesregierung wenig auskunftsfreudig. Insbesondere Innenminister Strobl war nach unserer Wahrnehmung nicht in der Lage oder bereit, auf die konkreten Fragen vor allem im Innenausschuss fundiert zu antworten. Nach der aktuellen Positionierung des Innenministeriums haben wir wenig Hoffnung, dass die Landesregierung sich der Sache in der gebotenen Ernsthaftigkeit annimmt.“

Weinmann ergänzt: „Angesichts dieser Situation erscheint uns die Berufung eines Sonderbeauftragten, der mittels Akteneinsicht und Personenbefragungen das Verhalten und den jeweiligen Wissensstand baden-württembergischer Behörden aufarbeitet, geboten. Denn die Vorwürfe des Berliner Sonderbeauftragten Jost aus seinem Abschlussbericht wiegen schwer. Beispielsweise sei die Vernehmung Amris durch die Landespolizei in Friedrichshafen unzureichend gewesen, das Landeskriminalamt habe seine Erkenntnisse nicht an die Justiz weitergegeben und die sichergestellten Handys seien nicht ausgewertet worden. Diese Fehler seien passiert, obwohl Behörden die Gefährlichkeit Amris bekannt war und er dem islamistischen Spektrum zugeordnet wurde. Die wiederholte Forderung, den Sicherheitsbehörden weitergehende Kompetenzen zukommen zu lassen, bedingt zwingend, Versäumnisse zu benennen und abzustellen. Dies zu ignorieren wäre ein Schlag ins Gesicht der Opfer des Terrors.“

Nach Ansicht des Sonderermittlers und früheren Bundesrichter Jost gab es im Fall Anis Amri auch Fehler baden-württembergischer Behörden. Das Stuttgarter Innenministerium wies dies zurück. Dazu sagte der rechtspolitische Sprecher und Obmann der FDP im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Der sofortige Widerspruch des Innenministeriums zu den Feststellungen des Sonderermittlers passt zum bisherigen Agieren der Landesregierung. Schon in der Vergangenheit schob sie schnell alle Verantwortung nach Nordrhein-Westfalen und Berlin. In der Beantwortung Parlamentarischer Anfragen gab sie sich dann aber wortkarg. Wir werden den Bericht des Sonderbeauftragten Jost prüfen und die Position der Landesregierung mit parlamentarischen Mitteln erneut hinterfragen. Wer den Sicherheitsbehörden neue Kompetenzen zur Verfügung stellen will, muss sich auch möglichen Defiziten stellen.“

Die Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2016 zeigt, dass Kriminalität weiterhin vor allem ein männliches Phänomen ist. Der Anteil ausländischer Staatsangehöriger an den Verurteilten liegt bei 39,6 Prozent. Der Anteil verhängter Freiheitsstrafen ist insgesamt gestiegen. Zu den Erkenntnissen aus der Strafverfolgungsstatistik sagte der rechtpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Strafverfolgungsstatistik 2016 zeigt, dass der Trend hin zu weniger Kriminalität in Baden-Württemberg spätestens mit der Flüchtlingskrise 2015 sein Ende gefunden hat. Die Politik darf nicht die Augen davor verschließen, dass die Zahl ausländischer männlicher Straftäter gemessen an ihrem Anteil in der Gesamtbevölkerung überproportional hoch ist. Die Regierungen in Land und Bund sind zum Schutz unserer freien Gesellschaft gefordert, mit vielfältigen Maßnahmen gegenzusteuern:

  • Ausländische Straftäter sollten nicht nur in der Theorie sondern auch in der Praxis abhängig von ihren Straftaten verstärkt abgeschoben werden und zur Vermeidung eines Drehtüreffekts nicht sofort wieder Asyl beantragen können.
  • Weitgehend geschlossene Milieus mit szenetypischer Kriminalität müssen stärker in den Fokus von Polizei und Strafverfolgungsbehörden rücken, damit sich faktisch rechtsfreie Räume nicht weiter etablieren können. Hierzu bedarf es mit Blick auf die Stellen bei der Polizei und der Justiz deutlich mehr Engagement der Landesregierung.
  • Die Justizvollzugsanstalten müssen mehr personelle und sachliche Unterstützung im Umgang mit der zunehmenden Zahl problematischer Häftlinge erhalten.

Schlussendlich muss auch durch Präventionsmaßnahmen unter anderem in den Schulen gegen Wertvorstellungen vorgegangen werden, die Straftaten beispielsweise gegen Andersdenkende oder fremdes Eigentum legitimieren.“

Anlässlich der Landespressekonferenz der FDP-Fraktion zur Vorstellung ihrer Positionierung in Fragen der inneren Sicherheit sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der rechtspolitische Sprecher der Fraktion und Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Die grün-schwarze Koalition hat sich mit Blick auf die Bedrohung durch den Terrorismus auf zahlreiche Befugniserweiterungen für die Sicherheitsbehörden geeinigt. Auf einem Bein kann die innere Sicherheit aber nicht stehen. Wo ist das Personal, das die Maßnahmen anwenden soll? Die grün-schwarze Analyse der Bedrohung unserer Gesellschaft greift offensichtlich zu kurz. Diesen Defiziten setzt die FDP eine eigene Positionierung entgegen.“

Grün-schwarzes Versagen bei Polizeireform und Bewertung der Bedrohung des Landes

Nach den Ausführungen von Rülke haben die Grünen wenig Interesse an der Situation der inneren Sicherheit und sparen mit Blick auf ihre Klientel gern bei Polizei und Verfassungsschutz. Die CDU verhalte sich gegenüber den Grünen handzahm und insgesamt widersprüchlich. „Mit Blick auf die Polizei einigt sich die Koalition mit der zeitverzögerten Umsetzung des 13er-Modells auf einen faulen Kompromiss, der die Polizeireform für Polizei und Bürger zu einer unendlichen Geschichte mit offenem Ausgang macht“, so Rülke.

„Obwohl die CDU-Führung im Innenministerium bei der Polizeireform ständig behauptet, es komme vor allem auf ausreichend Personal an, verweigert sie dem Verfassungsschutz genau das erforderliche Personal und setzt nahezu allein auf eine Ausweitung der Befugnisse“, stellt Weinmann fest. Dabei sei doch offensichtlich, dass den Behörden die Täter der islamistischen Terrorakte der letzten Monate bereits vor den Terrorakten bekannt waren. Auch der Fall Anis Amri zeige, dass es den Behörden nicht an Wissen mangelte, sondern am Vermögen, die Gefährlichkeit richtig einzuschätzen. „Hinzu kam die fehlende politische Unterstützung für ein nachhaltiges Vorgehen gegen Straftaten, die verstärkt von Asylbewerbern und Flüchtlingen begangen werden“, so Weinmann. „In dieser Gemengelage konnten sich Anis Amri und können sich weiterhin zahlreiche Gefährder frei bewegen und ihren gegen unsere liberale Gesellschaft gerichteten Aktivitäten nachgehen.“

Darüber hinaus sei aus Sicht der FDP-Politiker zu konstatieren, dass in weitgehend geschlossenen Milieus Menschen in unserm Land Werte und Normen vermittelt werden, die auf die Ablehnung unserer liberalen Gesellschaft gerichtet sind. „Unsere Demokratie ist aber nur stark und zukunftsfähig, wenn sie in der Bevölkerung als beste Staatsform anerkannt ist. Teilt ein erheblicher Anteil der Bevölkerung diese Einschätzung nicht, sind die Folgen unabsehbar. Deshalb dürfen wir nicht dulden, dass Menschen zu Gegnern unserer Demokratie erzogen werden.“

Mehr Personal, Analyse und Rechtsdurchsetzung  statt einseitigem Gesetzgebungsaktivismus

„Angesichts dieser Erkenntnisse bedarf es“, so die Überzeugung von Rülke und Weinmann, „also nicht nur weitere Befugnisse der Sicherheitsbehörden. Wir müssen vor allem die Analysefähigkeit der Sicherheitsbehörden deutlich verbessern. Dazu bedarf es mehr Personal bei den Sicherheitsbehörden und der Justiz, das die vorhandenen Erkenntnisse gründlicher auswertet und engagiert die rechtlich möglichen Maßnahmen in Angriff nimmt. Wer wie Grün-Schwarz 250 zusätzliche Stellen in der Umweltverwaltung schaffen will, darf nicht sagen, zusätzliche Stellen für die Sicherheit der Bürger können wir nicht finanzieren.

Alle staatlichen Stellen müssen genau darauf achten, mit wem sie kooperieren und wen sie einstellen. Zu prüfen ist, inwieweit hier die Behörden besser mit Polizei und Verfassungs-schutz zusammenarbeiten können. Wichtige Bereiche wie beispielsweise die Integration dürfen wir nur den Menschen überlassen, die die freiheitlich demokratische Grundordnung verteidigen und durchsetzen wollen, nicht Radikalen.

Parallelgesellschaften müssen mit fordernden und fördernden Maßnahmen sowie Präventionsprogrammen aufgebrochen werden. Hier hilft u. a. die flächendeckende Einführung eines staatlich organisierten und kontrollierten Islamunterrichts an den Schulen.

Als Einwanderungsland müssen wir den Menschen auch in der emotionalen Beziehung zu unserm Land eine Heimat geben können, damit sie den Patriotismus für die ‚alte‘

Heimat durch einen positiven Patriotismus für unser Land ersetzen können. Als Liberale wollen wir dabei an die freiheitlich demokratische Grundordnung und ihre Geschichte anknüpfen.“

Sinnvolles und Absurdes im grün-schwarzen Sicherheitspaket

Rülke betont darüber hinaus, dass die FDP als konstruktive Opposition das Sicherheitspaket der grün-schwarzen Koalition nicht pauschal ablehnt. „Sinnvolle Maßnahmen unterstützen wir. Letztendlich wird es aber immer auf die konkrete Umsetzung der Vorschläge im Gesetzgebungsverfahren ankommen.“ Mit Blick auf die präventive Fußfessel für Gefährder und die sogenannte intelligente Videoüberwachung sei man angesichts des Anhörungsentwurfs zur Umsetzung des grün-schwarzen Sicherheitspakets optimistisch.

„Die Umsetzung der Telekommunikationsüberwachung über internetbasierte Anwendungen (Quellen-TKÜ), die wir als grundsätzlich erforderlich ansehen“, ergänzt Weinmann, „wirft aber noch zahlreiche Fragen auf, die von Grün-Schwarz beantwortet werden müssen: Woher will die Landesregierung etwaige Trojaner beziehen? Wie wird sie die Erstellung und Fähigkeiten dieser Trojaner sowie deren Nicht-Weitergabe an Unbefugte überwachen?“

„Absurd ist es“, so Rülke, „mit dem Sicherheitspaket auch die Möglichkeit eines Alkoholkonsumverbots auf öffentlichen Plätzen zu beschließen. Solche Verbote beschränken die Freiheit der ganz überwiegend unbescholtenen Bürger unverhältnismäßig, zumal schon jetzt mit dem Mittel des Platzverweises einer Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung begegnet werden kann. Wenn die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf dazu feststellt, dass eine höhere Polizeipräsenz nicht in gleicher Weise geeignet sei, da sie erfahrungsgemäß eher eskalierend wirke, stellt sich doch die Frage, wie denn das Alkoholkonsumverbot ohne eine solche Präsenz durchgesetzt werden soll und welches Bild die Landesregierung von Polizeiarbeit hat, offenbar das der erlebnisorientierten grünen Klientel.“

Grün-Schwarz übersieht Gefahr durch Einzeltäter und radikalisierte Kinder

In Zeiten individueller Radikalisierung beispielsweise über das Internet müssen nach Überzeugung der beiden Politiker auch Einzelpersonen stärker in den Fokus rücken. Radikalisierung finde auch allein vor dem Computer statt. Der Verfassungsschutz dürfe sich nicht mehr nur auf die Beobachtung von Personenzusammenschlüssen konzentrieren.

Der 12-jährige, der in Ludwighafen eine Nagelbombe deponierte, und IS-Comics für Kinder zeige zudem beispielhaft, dass Extremisten und Terroristen auch Kinder in den Fokus nehmen. Auf diese Entwicklung müsse man reagieren. Bislang darf der Verfassungsschutz Daten erst für Personen ab dem Alter von 14 Jahren gesammelt in Dateien speichern. Diese Altersgrenze sollte gesenkt werden. Dies sei man nicht zuletzt mit Blick auf das Kindeswohl auch den von Radikalisierung und Abgleiten in den Terrorismus bedrohten Kindern schuldig.

Unser Impulspapier finden Sie hier: Positionspapier Extremismus und Terrorismus

Zur Vorlage des ersten Jahresberichts des Kompetenzzentrums zur Koordinierung

des Präventionsnetzwerks gegen (islamistischen) Extremismus in Baden-Württemberg (KPEBW), sagte der rechtpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion und Obmann der FDP im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Die Aufgabe des KPEBW ist in Zeiten islamistischen Terrors besonders wichtig. Wenn die Landesregierung auf die FDP gehört hätte, könnte das KPEBW bereits auf eine jahrelange Erfahrung zurückblicken. Nun gilt es, den Wirkungskreis des Kompetenzzentrums zu erweitern. Denn angesichts seines umfassenden Auftrags reicht das bisherige Engagement längst noch nicht aus. Wir hoffen dabei, dass die wenig hilfreichen Vorkommnisse um einen Angehörigen des KPEBW nicht die Arbeit des Zentrums behindern.“

Zur Meldung, ein mutmaßlicher Islamist habe den minderjährigen Bombenbauer von Ludwigshafen im Auftrag eines Träges der Jugendhilfe betreut, sagte der rechtpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Vorkommnisse um die Betreuung des minderjährigen Bombenbauers von Ludwigshafen verlangen eine sorgfältige Aufklärung. Seit Monaten warnt die FDP-Fraktion vor einer zu leichtfertigen Kooperation insbesondere im Bereich von Integration und Prävention. Behörden und freie Träger dürfen diese Aufgabe nur jenen Menschen anvertrauen, die unsere freiheitlich demokratische Grundordnung verteidigen und durchsetzen wollen. Schon die Berichte über die Nähe der ehemaligen  Integrationsbeauftragten des Landkreises Böblingen zu den sogenannten „Osmanen Germania“ sollten eigentlich zu mehr Achtsamkeit führen. Wir erwarten von der Landesregierung und Innenminister Strobl, dass sie gegenüber den Behörden, Gemeinden und freien Trägern entsprechend informativ tätig wird.“

Anlässlich der Veröffentlichung eines Ratgebers zum Beschäftigtendatenschutz durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württembergs sagte der rechtpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Mit der Verabschiedung des Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes im Mai 2017 im Bundestag hat es die schwarz-rote Koalition versäumt, den Beschäftigtendatenschutz in einem eigenständigen Gesetz strukturiert und anwenderfreundlich zu regeln.

Umso erfreulicher ist das Engagement des Landesdatenschutzbeauftragten. Sein heute veröffentlichter Ratgeber überzeugt dabei durch die gelungene Verknüpfung von Fällen aus der Praxis, Rechtsvorschriften und weiterführenden Hilfestellungen.“