„Die Digitalisierung erfasst alle Lebensbereiche, auch die Justiz. Dabei können die Möglichkeiten des Legal Techs die Arbeit von Anwaltschaft, Justiz und Verwaltung erleichtern. Ersetzen darf die künstliche Intelligenz Richter aber nicht. Vergleichbar mit dem Videobeweis beim Fußball, der hilft Fehlentscheidungen zu vermeiden, muss die letzte Verantwortung und Entscheidung weiterhin beim Menschen liegen.“ So fasst Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion, den liberalen Rechtstag der Fraktion am gestrigen Samstag zusammen.

Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion und Moderator des Rechtstags, ergänzt: „Legal Tech ist Chance und Herausforderung für Anwaltschaft und Justiz. In einer globalisierten, auf den technischen Fortschritt ausgerichteten Welt können wir uns den Möglichkeiten des Legal Techs, die mit Softwareangeboten und Rechtsmarktplätzen längst in Deutschland präsent sind, nicht verschließen. Aufgabe des Staates ist es dabei, Leitplanken für die Nutzung des Legal Techs zu setzen, die Raum für Entwicklung lassen, wo es an die Grundfesten der Rechtsordnung geht, aber auch Grenzen zu ziehen. Der Staat hat die Justiz zudem mit Produkten des Legal Techs, wie beispielsweise bereits existierender Unterstützungssoftware, auszustatten, sodass sie angesichts der immer komplexer werdenden Verfahren gegenüber der Anwaltschaft nicht ins Hintertreffen gerät.“

Die FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg hatte zur Frage, „Rechtsprechung ohne menschlichen Faktor – Liegt die Zukunft im Legal Tech?“, eingeladen. Neben Angehörigen der Anwaltschaft und Justiz, Informatikern und weiteren interessierten Bürgerinnen und Bürgern kamen mit Patrick Prior, Jurist und Inhaber der Advotisement Legal Tech, Prof. Dr. Martin Schulte, Institut für Technik- und Umweltrecht der TU Dresden und Mitglied der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften und Florian Diekmann, Richter am OLG Stuttgart und Leiter des IuK-Fachzentrums Justiz ausgewiesene Fachleute im Landtag zusammen.

Nach einer Einführung in das Thema durch Nico Weinmann und Impulsvorträgen von Patrick Prior und Prof. Dr. Michael Schulte wurde unter Einbeziehung des Publikums anregend über Fragen des Legal Techs diskutiert.

Patrick Prior stellte die aktuellen Möglichkeiten des Legal Techs vor. Neben Unterstützungssoftware für Rechtsanwälte und Justiz gibt es längst Rechtsmarktplätze, die über das Internet rund um die Uhr Fragen Rechtssuchender beantworten. Verbraucherrechtsplattformen vor allem im Bereich der Fluggastrechte und des Verkehrsrechts können bereits Umsätze im Millionenbereich verbuchen. Die Nutzung solcher und zukünftig entstehender Plattformen wird nach Ansicht von Prior zu einem Massenphänomen werden. Anwaltskanzleien werden zukünftig verstärkt softwarebasierende Unterstützung bei der Analyse umfangreicher Dokumentationen erhalten. Tausende Seiten werden innerhalb kürzester Zeit nach vorgegebenen Kriterien ausgewertet werden können. Dabei müsse der Staat aufpassen, dass die Justiz gegenüber der die Unterstützungssoftware nutzende Anwaltschaft nicht in die Defensive gerät.

Florian Diekmann betont, auch die Justiz könne von den Möglichkeiten des Legal Techs profitieren. Gerade wo das Personal an den Gerichten knapp bemessen ist, die Verfahren aufwendiger werden, kann Unterstützungssoftware die Arbeit der Gerichte erleichtern und beschleunigen. Dafür müsse der Staat aber entsprechend in Technik investieren. Wichtig sei zudem, dass die Produkte des Legal Techs immer nur unterstützenden Charakter haben dürften. Es müsse für den Richter erkennbar sein, wie Ergebnisse zustande kommen. Eine Art „Rechtsprechungsautomat“ als Blackbox, der dem Richter ein Ergebnis vorschlage, das nicht nachvollzogen werden kann, werfe ganz erhebliche verfassungsrechtliche und rechtsphilosophische Fragen auf.

Auf diese Fragen fokussierte sich Prof. Dr. Martin Schulte. Er erinnerte an die Juristen des 19. Jahrhunderts, die bereits lebhaft diskutierten, ob der Richter als bloßer „Subsumtionsautomat“ fungiert oder als „Richterkönig“ weitgehend unabhängig entscheide. Den aktuellen  verfassungsrechtlichen Maßstab an einzelne Anwendungen des Legal Techs anlegend, beschrieb er auch die rechtlichen Grenzen des Legal Techs. Diese fänden sich vor allem dort, wo es um Ermessens- und Abwägungsentscheidungen geht. Für ihn ist es ebenso unabdingbar, dass Richter und Rechtsanwälte unterstützt, aber nicht ersetzt werden. Der Mensch müsse verantwortlich bleiben, auch, damit sich Recht wie in der bisherigen Rechtstradition im Zusammenspiel von Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft weiterentwickeln könne.

Anlässlich der Landtagsdebatte zum Opferschutz sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Vermeidung von Straftaten ist der beste Opferschutz. Diesen wichtigen Grundsatz hat Grün-Schwarz leider offenbar völlig aus dem Blick verloren. Aber gerade hier gibt es viel zu tun. Die Situation bei der Polizei ist verheerend. Jeden Tag muss sie in schlechten Organisationsstrukturen arbeiten, weil die polizeifachlichen Empfehlungen der Evaluation der Polizeireform von Grünen und CDU beiseite gewischt wurden. Es wurden eben keine 14 Polizeipräsidien geschaffen, die zentrale Unfallaufnahme wurde auf dem Land nicht abgeschafft. Von den versprochenen 1.500 zusätzlichen Stellen bei der Polizei werden bis 2021 nicht mal 250 besetzt sein.

Wenn Straftaten nicht verhindert werden können, dann ist es besonders wichtig, Opfer zu begleiten und zu unterstützen. Es geht dabei nicht nur um die natürlich wichtige Unterstützung bei der Rechtsdurchsetzung oder der Bewältigung der psychischen, physischen und/oder materiellen Folgen der Straftat. Der einfachste Opferschutz ist es, den Opfern zuzuhören, ihre Anliegen Ernst zunehmen, ihnen Gehör zu verschaffen. Bei den einschneidenden Ereignissen der letzten Jahre hat das staatliche Engagement mit Blick auf die Opfer aber genau hier weitgehend versagt. Im Jahr 2012 versprach Bundeskanzlerin Merkel auf der Gedenkfeier für die Opfer des NSU, alles zu tun, um die Morde aufzuklären, die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Nicht nur Amnesty International kommt mittlerweile zu dem Ergebnis, die Bundeskanzlerin hat dieses Versprechen gebrochen. Im Fall des Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz hat die Bundeskanzlerin Empathie vermissen lassen. Ein Jahr brauchte sie, um sich mit Opfern und Hinterbliebenen zu treffen. Dies zeigt uns, dass die Politik abseits von Sonntagsreden noch Einiges zu verbessern hat.“

Innenminister Strobl wirft der FDP in einer Zumeldung auf die heutige Pressemitteilung unseres rechtspolitischen Sprechers zum Opferschutz falsche Behauptungen und ein Schlechtreden der Polizei vor. Dazu sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Der Angriff von Innenminister Strobl auf die FDP ist in seiner schlichten Rhetorik entlarvend und wirft ein schlechtes Licht auf den Innenminister. Ausdrücklich habe ich die Arbeit der Polizei gelobt. Es ist allerdings die grün-schwarze Politik, die eine Verbesserung der Lage der Polizei verweigert. Innenminister Strobl sollte darlegen, was an der Feststellung falsch ist, dass er das von der Evaluierungskommission zur Prüfung der Polizeireform empfohlene 14er Modell nicht umgesetzt hat. Er sollte darlegen, was an der Feststellung falsch ist, dass die zentrale Unfallaufnahme auf dem Land nicht abgeschafft wurde, obwohl dies von den Polizeifachleuten gefordert wurde. Was ist an der Feststellung falsch, dass statt 1.500 Polizisten nicht mal 250 mehr haben werden? Es war Innenminister Strobl, der vor einigen Monaten im Landtag erklärte, Grün-Schwarz löse ihr Wahlversprechen schon vor 2021 ein. Der Innenminister sollte also vorsichtig mit solch schwerwiegenden Anwürfen sein. Und natürlich ist nicht alles eitel Sonnenschein in Sachen Kriminalstatistik. Immerhin ist beispielsweise die Zahl der Aggressionsdelikte im öffentlichen Raum gestiegen, im öffentlichen Personenverkehr immerhin um 10 Prozent.“

Anlässlich des Beschlusses des Gesetzentwurfs der Landesregierung zu Gütestellen sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Am Ende eines Güteverfahrens stehen Entscheidungen, die 30 Jahre von der Staatsgewalt vollstreckt werden können. Es darf dem Staat daher nicht egal sein, wie solche Entscheidungen entstanden sind. Nicht von ungefähr wurde Jahrhunderte lang für die Normierung möglichst gerechter Verfahrensgrundsätze gekämpft. Der Ansatz der Landesregierung, den Gütestellen nahezu keine Vorgaben zum Verfahrensrecht zu machen, kann so nicht überzeugen. Dies stellte auch der Anwaltsverband fest.

Die FDP-Fraktion hat daher in einem Änderungsantrag ein Mindestmaß an Verfahrensgrundsätzen und zusätzlich die Erstellung eines jährlichen Geschäftsberichts durch die Gütestellen eingefordert. Leider war die Koalition nicht an der Verbesserung ihres Gesetzentwurfs interessiert und lehnte den Antrag ab.“

Zur Veröffentlichung der Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2017 sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die positive Bewertung der Entwicklung der Jugendkriminalität durch Justizminister Wolf darf die ernsten Botschaften der Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2017 nicht überdecken. So stieg die Zahl der Verurteilungen wegen Gewaltdelikten erneut an. Gleiches trifft auf die Drogendelikte zu. Die absolute Zahl verurteilter Ausländer nahm zwar ab, ihr Anteil an den Verurteilten insgesamt stieg jedoch auf knapp 40 Prozent.

Auf diese Erkenntnisse muss mit unterschiedlichen Maßnahmen reagiert werden. Die Landesregierung muss die Drogenkriminalität stärker verfolgen. Erst wenn diese sogenannte Holkriminalität landesweit eingedämmt ist, wird ein Zurückgehen dieser Delikte auch mit einer Verbesserung der inneren Sicherheit einhergehen. Zudem ist die Polizeipräsenz im öffentlichen Raum zu erhöhen. Hier haben die Landesregierungen der letzten Jahre mit ihren Polizeireformen völlig versagt.

Auf den überproportional hohen Anteil straffälliger Ausländer ist mit einem Bündel von Maßnahmen zu reagieren. Schon ausländische Ersttäter sollten konsequent abgeschoben werden, insbesondere wenn sie noch nicht einmal über einen Asylgrund verfügen. Die Justizvollzugsanstalten müssen mehr personelle und sachliche Unterstützung im Umgang mit der zunehmenden Zahl problematischer Häftlinge erhalten. Mit Präventionsmaßnahmen unter anderem in den Schulen muss gegen Wertvorstellungen vorgegangen werden, die Straftaten beispielsweise gegen Andersdenkende oder fremdes Eigentum legitimieren.“

Anlässlich der öffentlichen Sitzung des Ständigen Ausschusses zum Missbrauchsfall Staufen sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Man kann und sollte den Behörden im Fall des schrecklichen Missbrauchs nicht fehlendes Interesse vorwerfen. Fehler sind jedoch klar zu benennen. Falsch wurde angenommen, dass die Mutter am Wohlergehen ihres Kindes interessiert war. Falsch war es auch, das Kind in den gerichtlichen Verfahren nicht anzuhören und keinen Verfahrensbeistand zu bestellen. Dass die Polizei, die in der Wohnung der Mutter Kinderpornographie fand, das Jugendamt nicht informierte, ist zu kritisieren, wie auch die fehlende Kontrolle der gerichtlichen Auflagen.

Es ist gut, dass die Behörden in einem ersten Schritt selbstkritisch mit der Aufarbeitung begonnen haben. In der von der Landesregierung nun endlich breiter aufgestellten Expertenkommission müssen aus diesen und weiteren Erkenntnissen zügig Schlussfolgerungen für erforderliche Verbesserungen gezogen werden. Wenn klar festgestellt wird, dass die Überwachung gerichtlicher Auflagen nicht gut geregelt ist, reicht es nicht, wenn man den Beteiligten eine bessere Zusammenarbeit lediglich empfiehlt. Eine stärkere Verrechtlichung des Informationsaustausches und der Zusammenarbeit von Gerichten und Jugendämtern mit klar normierten Pflichten muss ins Auge gefasst werden. Die Kontrollbefugnisse und Ausstattung des Jugendamtes müssen auf den Prüfstand, ebenso das familiengerichtliche Verfahren.“

Wir unterstützen die Expertenkommission dabei gern. Die Landesregierung muss Ernsthaftigkeit beweisen und die Berichte und Ergebnisse der Kommission dem Parlament unverzüglich zuleiten. Von den Koalitionsfraktionen erwarten wir, dass sie unsere Forderung nach einer anschließenden Anhörung der Experten in den zuständigen Ausschüssen unterstützt.“

Nach der Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur Entwicklung der AfD hin zum Rechtsextremismus sagte der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium und rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Nico Weinmann:

„Die AfD beherbergt in ihren Reihen Rechtsextremisten, daran kann kein Zweifel bestehen. Dies wissen wir nicht erst seit heute, wird aber durch die Vorgänge der letzten Zeit wieder deutlich. Mit dieser Tatsache muss man in aller Konsequenz umgehen. Ich habe dabei Vertrauen in die Arbeit und Prüfungen der Sicherheitsbehörden.

Der Fall der AfD bestätigt uns dabei in der Überzeugung, dass es längst überfällig ist, dem Verfassungsschutz auch die Beobachtung von Einzelpersonen zu ermöglichen. Schon bei der letzten Änderung des Verfassungsschutzgesetztes forderten wir diese Erweiterung der Kompetenzen des Verfassungsschutzes. In Zeiten individueller Radikalisierung beispielsweise über das Internet darf der wehrhafte Rechtsstaat nicht darauf warten und hoffen, dass sich potentielle Einzeltäter zu Gruppen zusammenschließen oder ganze Gruppen umstürzlerisch tätig werden. Bei der anstehenden Änderung des Verfassungsschutzgesetztes werden wir diese Forderung wieder einbringen.“

Zur Vorstellung des Abschlussberichts des Oberlandesgerichts Karlsruhe, des Amtsgerichts Freiburg und des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald zum Staufener Missbrauchsfall sagen der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann und der sozialpolitische Sprecher, Jürgen Keck:

„Der Bericht der Arbeitsgruppe ist ein hilfreicher Schritt, weitere müssen jedoch folgen. So sind zwar die Selbstkritik der Beteiligten und einzelne mittlerweile vor Ort stattgefundene Maßnahmen zu begrüßen, landesweit muss aber die Situation verbessert werden.“

Weinmann stellt dazu fest: „Wenn klar festgestellt wird, dass die Überwachung gerichtlicher Auflagen nicht gut geregelt ist, reicht es nicht, wenn man den Beteiligten eine bessere Zusammenarbeit lediglich empfiehlt. Eine stärkere Verrechtlichung des Informationsaustausches und der Zusammenarbeit von Gerichten und Jugendämtern mit klar normierten Pflichten muss ins Auge gefasst werden. Die Kontrollbefugnisse des Jugendamtes müssen auf den Prüfstand, ebenso das familiengerichtliche Verfahren.“

Keck ergänzt: „Die Herangehensweise der Jugendämter an familiengerichtliche Verfahren ist in den Blick zu nehmen. Brauchen die Jugendämter mehr juristische Unterstützung? Müssen hier Vorgaben gemacht werden, damit das Engagement der Jugendämter nicht von der aktuellen Haushaltslage vor Ort abhängt?“

„Diesen und weiteren Fragen“, so Weinmann und Keck abschließend, „muss sich eine transparent arbeitende Expertenkommission widmen, zu der auch Wissenschaftler, Praktiker aus Gerichten, Jugendämtern und der Anwaltschaft gehören müssen. Die von Grün-Rot vorgesehene interministerielle Arbeitsgruppe muss dem gerecht werden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass dem Landtag ein Abschlussbericht der Expertenkommission vorgelegt wird und die Kommission in einer Anhörung von den zuständigen Ausschüssen befragt werden kann.“

Zur Berichterstattung über Bestrebungen, Gesichtsverhüllungen in Gerichten zu verbieten, sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Neutralität der Gerichte ist ein Wesensmerkmal unseres Rechtsstaats. Vor einem Jahr widmete sich die grün-schwarze Landesregierung dem nur unzureichend. In einem typischen faulen Kretschmann-Kompromiss wurden trotz der vehementen Kritik der Schöffen und ehrenamtlichen Richter diese vom Verbot des Tragens eines Kopftuchs ausgenommen.

Auch in Sachen Gesichtsverhüllung konnte Grün-Schwarz in der Vergangenheit nicht überzeugen. So lehnte die Koalition unsern Antrag aus dem Jahr 2016, sich im Bund für ein Verbot der Gesichtsverschleierung in Gerichtsprozessen einzusetzen, ab. Da nun Justizminister Wolf ein solches Verbot unterstützen will, hoffen wir, dass sich die CDU ausnahmsweise mal gegen die Grünen durchsetzen kann.“

 

Zur Meldung, die Gefängnisse in Baden-Württemberg sind weiter voll, die Häftlingszahl steigt, der Anteil ausländischer Häftlinge stieg auf 48 Prozent sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Seit der Flüchtlingskrise steigt die Zahl der Häftlinge im Land wieder. Diese Erkenntnis konnte man schon die letzten Jahre gewinnen, allein der Landesregierung  gelang es nicht, hierauf ausreichend zu reagieren. Die vor allem von den Grünen verursachten Verzögerungen beim Bau der JVA Rottweil verhindern einen schnellen Ausbau der Häftlingsplätze. Gleichzeitig gelingt es der CDU in Bund und Land nicht ausreichend, straffällig gewordene Ausländer abzuschieben.“