FDP begrüßt geplante Ausdehnung auf Fahrzeuge bis 7,5 t – Gesamtgewicht – Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Hagen Kluck, hat den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Einführung eines sogenannten Feuerwehrführerscheins für Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen Gesamtgewicht (Fahrberechtigungsgesetz) ausdrücklich begrüßt.

„Wir sind der Landesregierung dankbar, dass dieses Fahrberechtigungsgesetz so rasch auf den Weg gebracht werden konnte. Die Feuerwehren werden bereits ab 2011 von hohen Kosten entlastet und vor einem Mangel an Fahrzeugführern bewahrt“, so Kluck. Es sei absolut unverständlich, dass der ehemalige SPD-Verkehrsminister Tiefensee die benötigte Ausnahmeregelung im Straßenverkehrsgesetz solange heraus gezögert habe. „ Diese unbürokratische Entlastung unserer ehrenamtlichen Rettungshelfer und Feuerwehrleute hätten wir gerne viel früher beschlossen.“Sicherheitsbedenken ließ Kluck in diesem Zusammenhang nicht gelten: „Da vor Einführung des EU-Führerscheins eine 7,5 t-Lkw-Schulung ebenfalls nicht Bestandteil des Fahrunterrichts für den Führerschein Klasse 3 gewesen ist, halte ich die vorgebrachte Kritik einiger Verbände zugunsten unserer Feuerwehren und Rettungsdienste für vernachlässigbar. Ich bin mir sicher, dass die Verbände in der Lage sind, ihren Fahrernachwuchs sorgfältig und verantwortungsbewusst auszubilden.“Kluck sprach sich noch einmal ausdrücklich für die Ausdehnung des sogenannten Feuerwehrführerscheins auf Fahrzeuge bis 7,5 t-Gesamtgewicht aus. „Viele Einsatzfahrzeuge, insbesondere der Feu-erwehr, haben ein Gesamtgewicht zwischen 4,75 t und 7,5 t und werden folglich von der Erleichterung gar nicht erfasst. Nach dem Willen der FDP sollten ehrenamtliche Einsatzkräfte deshalb mit ihrem Pkw-Führerschein Klasse B nach einer organisationsinternen Schulung und Prüfung auch Einsatz-fahrzeuge bis 7,5 t Gesamtgewicht fahren dürfen.“ Im Bundesrat habe die Landesregierung bereits einem entsprechenden Vorstoß des Freistaats Bayern zugestimmt. „Die heutige Ankündigung von Bundesverkehrsminister Ramsauer, diese Initiative aufzugreifen und die Regelungen im Straßenverkehrsgesetz zum Feuerwehrführerschein entsprechend auszuweiten, begrüße ich deshalb ausdrücklich. Auch hier wird wieder einmal deutlich: Während Rot und Grün jahrelang Lippenbekenntnisse abgeben haben, ziehen unsere Regierungen im Bund und Land zum Wohle unserer hunderttausenden ehrenamtlich tätigen Helferinnen und Helfern an einem Strang“, so Kluck.

Langjährige Forderung der Liberalen nach Zusammenlegung wird umgesetzt – In einer Landtagsdebatte über eine Neuordnung des Datenschutzes sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, unter anderem:„Ich freue mich, dass wir uns in vielen Punkten beim Datenschutz mittlerweile fast einig sind. Die FDP hat sich seit Jahren dafür eingesetzt, dass der öffentliche und nichtöffentliche Datenschutz in einer Behörde zusammengefasst und dem Landtag unterstellt wird.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im März 2010 diese Forderung ebenfalls erhoben. Gerade vor dem Hintergrund der zahlreichen Datenschutzskandale in der jüngsten Vergangenheit wird deutlich: Wir brauchen eine unabhängige, schlagkräftige und personell angemessen ausgestattete Kontroll- und Aufsichtsbehörde für die Wahrung der Grundrechte.Die Bedeutung, die der Datenschutz im öffentlichen wie im nichtöffentlichen Bereich auch bei den Bürgerinnen und Bürgern hat, wird im aktuellen Tätigkeitsbericht des Landesdaten-schutzbeauftragten deutlich. Nach einer Allensbach-Umfrage misstraut eine Mehrheit von 82 Prozent der Befragten den Unternehmen grundsätzlich bei ihrem Umgang mit gespeicherten Daten. Dem Staat misstrauen in dieser Beziehung immerhin 72 Prozent der Befragten. Das heißt: Die Bürger sind sich des Risikos bewusst, das sich aus großen Datensammlungen ergibt. Es ist daher erforderlich, die neue Datenschutzstelle am Landtag anzugliedern und nicht einem Ministerium zu unterstellen. Wir zeigen dadurch auch, dass es uns ernst ist mit einem von der Politik unabhängigen Datenschutz. Die Forderung, die die Grünen mit ihrem heutigen Antrag erheben, zeigt, sie schießen erneut über das Ziel hinaus: Es soll ein Behördenmonster geschaffen werden, das unglaublich viele Zuständigkeiten und Aufgaben hat. Ansonsten stelle ich einen erfreulich breiten Konsens fest – wir schaffen eine unabhängige Datenschutzstelle mit einer angemessenen Personalausstattung am Landtag, der in Zukunft erfolgreich im Sinne des Datenschutzes wird arbeiten können.“

Rechtspolitischer Sprecher der Liberalen würdigt wertvollen und ausführlichen Bericht – Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, hat in einer Plenardebatte über den Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz den hohen Stellenwert gewürdigt, den der Datenschutz aktuell einnimmt. „Datenschutz ist ein Grundrecht und muss vom Staat angemessen berücksichtigt werden.“

„Ich finde es gut und richtig, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil über die Vorratsdatenspeicherung dem Datenschutz den Rücken gestärkt hat“, so Wetzel. Ebenso begrüßt der rechtspolitische Sprecher das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Datenschutzaufsicht und ein mögliches Verfahren gegen den umstrittenen elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) als ein gutes Signal. Der Datenschutzbericht gebe neben wertvollen Informationen über das „mangelnde Vertrauen der Bürger“ in große Datenansammlungen sowohl bei privaten Unternehmen als auch beim Staat wertvolle Impulse, zum Beispiel im Bildungsbereich: „Die Rüge des Datenschutz-beauftragten zur Veröffentlichung von Abiturprüfungslisten im Internet hat eine sofortige Intervention des Kultusministeriums erwirkt – die Anmerkungen des Datenschutzbeauftragten werden somit erkennbar ernst genommen“, sagte Wetzel.„Wir sind auf dem richtigen Wege, damit ungerechtfertigte Eingriffe von Seiten des Staates in Daten der Bürger auch weiter so gut wie möglich verhindert werden können.“

Bei neuer Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg auf Unabhängigkeit achten – Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur in Deutschland üblichen Praxis der „staatlichen Aufsicht“ über die Datenschutzstellen begrüßt. Damit verstoße die Bundesrepublik gegen geltendes EU-Recht, so der EuGH. Nach den Worten von Wetzel unterstreicht das höchste europäische Gericht damit die Notwendigkeit, dass die zuständigen Datenschutzstellen ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahrnehmen. Dies schreibe die EU-Datenschutzrichtlinie vor.

„Die Überwachung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Stellen und durch öffentlich-rechtliche Unternehmen im Wettbewerb darf keiner staatlichen Kontrolle unterliegen“, sagte Wetzel. Und: „Bei den anstehenden Planungen über die Gestaltung der Zusammenlegung der Datenschutzaufsicht in Baden-Württemberg müssen wir daher besonders darauf achten, dass die Unabhängigkeit der neuen Behörde von Anfang an gegeben ist. Daher ist es erforderlich, die neue Datenschutzstelle an den Landtag anzugliedern. Das Urteil bedeutet eine deutliche Stärkung der Unabhängigkeit beim Datenschutz“, so der rechtspolitische Sprecher.

Wetzel: Datensammelwut birgt Gefahren für demokratische Gesellschaft – Anlässlich des FDP-Diskussionsforums „Foyer liberal“ mit dem Titel „Datenschutz im Informationszeitalter“ sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, dass die Regierungskoalition mit der Zusammenlegung des öffentlich-rechtlichen und privaten Datenschutzes eine langjährige Forderung der FDP umgesetzt habe. Damit werde der Datenschutz gestärkt. Jetzt gehe es darum, für eine ausreichende Personalausstattung zu sorgen. Zum Für und Wider eines Ankaufs von Steuerdaten, sagte Rülke, dass die FDP eine Rechtsstaatspartei sei. Rechtsverstöße seien streng zu verfolgen. Es könne aber nicht sein, dass sich eine Regierung über die Gesetze und die Verfassung stelle, um angeblich einem Staats-notstand vorzubeugen. „Das hatten wir schon in Deutschland.“ Rülke sagte weiter, dass die FDP bereit sei, die Steuerdaten zu erwerben, wenn es rechtlich zulässig sei.

Der rechtspolitische Sprecher Dr. Hans-Peter Wetzel stellte heraus, das der Datenschutz zum „Megathema“ geworden sei. Infolge der Datenschutzskandale bei privaten Unternehmen und der Diskussion über die „Datensammelwut“ von Unternehmen wie Google oder Facebook seien sich viele Bürgerinnen und Bürger der Problematik immer mehr bewusst. Wetzel: „Im Grunde steht im digitalen Zeitalter aufgrund vieler gefräßiger Suchmaschinen die Freiheit der demokratischen Gesellschaft auf dem Spiel.“ Deshalb werde auch mit Spannung die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Auswirkungen des Vorratsdatenspeicherungs-Gesetzes erwartet. Er wolle die Frage an die Experten des “Foyer liberal“ weiterge-ben, wie die Milliarden von Daten in den Tiefen des Internets angemessen geschützt werden können, ohne den „Komfort und den grundsätzlichen Nutzen des World Wide Web für die Benutzer über Gebühr einzuschränken, so Wetzel.Prof. Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der deutschen Inter-netwirtschaft, wartete mit einer einleuchtenden Erklärung auf: „Der beste Datenschutz ist die Datenvermeidung, denn Daten, die es nicht gibt, brauche ich nicht zu schützen.“ Nach den Worten von Rotert „kriegt man die Daten, die einmal im Netz sind, nicht mehr raus.“ Kritisch sahen die Experten auf dem Podium im Landtag die weltweiten Aktivitäten des Unternehmens Google. „Google sammelt Daten sowie Bilder und macht sein Geld durch Werbung“, sagte die Vertreterin des „Chaos Computer Club“, die Diplom-Informatikerin Constanze Kurz. Neben den kommerziell gesammelten Daten gebe es noch kommunale und staatliche Behörden, die auch Daten erheben. Kurz: „Die Vorratsdatenspeicherung sieht immerhin eine Speicherung von sechs Monaten vor, hier müssen sich meiner Meinung nach die Bürger wehren.“ Durchschnittlich habe jeder Bundesbürger 125 Adressen im Mobiltelefon gespeichert. Gerieten diese Daten in die falschen Hände, ließe sich daraus ein exaktes Abbild der Lebensweise darstellen. Michael Zügel, Justiziar und Leiter der Stabsstelle beim Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, sagte, mit der Vorratsdatenspeicherung sei es für die Nachrichtendienste aussichtsreicher, der Anbahnung von Straftaten beispielsweise im terroristischen Bereich auf die Spur zu kommen. Allerdings gebe es für Nach-richtendienste und Polizei einen Richtervorbehalt und weitere strengere Vorgaben.

Forderung der FDP umgesetzt: behördlicher und privater Datenschutz zusammengelegt – Der justizpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, sagte in einer Landtagsdebatte über den „Fünften Tätigkeitsbe-richt des Innenministeriums zum Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich“ unter anderem (es gilt das gesprochene Wort):

„Ich danke Innenminister Rech, seinen Mitarbeitern für den sehr ausführlichen und überzeugenden Bericht. Der Bericht macht deutlich, dass es zahlreiche Defizite auf dem Gebiet des nichtöffentlichen Datenschutzes gibt. Umso mehr begrüße ich ausdrücklich, dass jetzt eine langjährige Forderung der FDP umgesetzt wird: Die Aufsicht von behördlichem und privatem Bereich wird endlich zusammengelegt. Damit setzt Baden-Württemberg eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und Europäischen Rates um. Der vorliegende Bericht macht deutlich, dass es zahlreiche Defizite auf dem Gebiet des nichtöffentlichen Datenschutzes gibt.Der Bericht macht aber auch deutlich, dass der Arbeitnehmerschutz dringend gestärkt werden muss. Hier haben die Koa-Verhandlungen in Berlin Erfreuliches ergeben: – Neu eingeführt wird die Stiftung Datenschutz (Vorbild Stiftung Warentest). Danach sollen die Produkte und Dienstleistungen auf ihre Daten-schutzfreundlichkeit überprüft werden. Dies ist ein sehr wichtiger Beitrag, damit der Selbstdatenschutz auch tatsächlich ausgeübt werden kann und nicht nur auf dem Papier steht.- Es wird auch eine generelle Reform des Datenschutzgesetzes geben.- Der Arbeitnehmerdatenschutz soll ein eigens Kapitel im BDSG bekommen.- Hier wird dann die besondere Situation der Arbeitnehmerverhältnisse gebührend berücksichtigt werden.- Wir müssen exakt regeln, welche Daten der Arbeitgeber abfragen und gegebenenfalls speichern darf.- Den Arbeitnehmern werden dadurch auch insgesamt mehr Recht eingeräumt werden.- Diese wichtigen Punkte können dann auch in einem Datenschutzgesetz als Grundlage dienen.Wichtiger Ansatz- und Knackpunkt im Rahmen einer solchen Novelle wird sein: Die Bedeutung der Einwilligung in die Datenspeicherung. Hier müssen wir die Entscheidung treffen, ob ihr eine maßgebliche Rolle zukommen soll. Dann müssen wir auch dafür sorgen, dass der Betroffene tatsächlich die Möglichkeit hat, einzuwilligen oder aber, ob die Daten, die über eine Einwilligung erteilt werden, zusätzlich über eine irreversible Zweckbindung geschützt werden sollen.Ich halte folgende Voraussetzung für dringend erforderlich: Diejenige Stelle, die Daten über mich gespeichert hat, muss mir auch meine Anfrage hin mitteilen woher er meine Daten hat. Falls er dieses nicht klar und zweifelsfrei sagen kann müssen auch Konsequenzen drohen. Es kann nicht sein, dass private Daten sammeln ohne mein Einverständnis und mit diesen unerlaubten Daten ein Handel betreiben. Mit den Daten anderer Menschen müssen alle behutsamer umgehen: Es darf einfach nicht sein, dass Versicherungen und Banken mit den Daten ihrer VNs und ihrer Kunden einen Handel betreiben. Ein besonderes Problem dürfte auch künftig alles um Google-Earth sein. Können wir privaten Firmen einfach erlauben, Privathäuser zu fotografieren und ganz öffentlich ins Netz stellen? So werden Passanten fotografiert, ohne gefragt zu werden.Als positives Beispiel ist die Gemeinde Molfsee bei Kiel zu nennen, die Google untersagt hat, ihre Gemeinde aufzunehmen. Ich glaube nein, es muss zumindest vorher die Einwilligung des Eigentümers oder auch des unmittelbaren Besitzers eingeholt werde. Nicht erfreut war ich allerdings über die Ausführungen zum Datenschutz bei Rechtsanwälten, wenn sie auf dem Gebiet der Forderungsbeitreibung tätig sind.Ich erinnere: Die Rechtsanwälte sind nach unserem Rechtsverständnis zwar freiberuflich tätig. Aber: sie sind auch ein Organ der Rechtspflege und haben daher im Verhältnis zu ihren Mandaten ein besonderes Vertrauens-verhältnis. Es ist daher meines Erachtens einfach nicht möglich die Rechtsanwälte einem Inkassounternehmen gleichzusetzen.Aus liberaler Sicht muss die Bedeutung des Datenschutzes in der Bevölkerung wieder deutlich gemacht werden. Die kann nur erreicht werden, wenn datenschutzrechtliche Fragestellungen bereits in der Schule thematisiert werden. Die Schülerinnen und Schüler müssen z. B. wissen welche Konse-quenzen in Eintrag im Schüler VZ für sie hat. Wir Liberale wollen ein modernes, leicht verständliches, technikfestes und übersichtliches datenschutzrecht, das den Anforderungen in unserer digitalen Welt gerecht wird.“’

Aufsicht von behördlichem und privatem Datenschutz soll gebündelt werden – Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, sagte, es freue ihn, dass sich die CDU-Landtagsfraktion nach zehn Jahren endlich der Forderung der Liberalen anschließe, die Aufsicht über den behördlichen und privaten Datenschutz zusammenzulegen.

Nach den Worten von Wetzel hätte die Bündelung des Datenschutzes laut einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und Europäischen Rates bereits in den 90-er Jahren umgesetzt werden müssen.