Pressemitteilung

06.Mai 2015

Bullinger: Verbandsklagerecht schadet dem Tierschutz

Die FDP-Landtagsfraktion hat gegen das Gesetz über ein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen gestimmt. Der tierschutzpolitische Sprecher Dr. Friedrich Bullinger stellte in der zweiten Beratung des grün-roten Gesetzentwurfs abermals klar, dass Artikel 20a des Grundgesetzes die Durchsetzung des Tierschutzrechts unmissverständlich als Aufgabe des Staates beschreibt: „Wir haben in Deutschland eines der schärfsten Tierschutzrechte der Welt und wir haben im ganzen Land sachkundig abwägende und hoch engagierte amtliche Tierärzte in der staatlichen Veterinärverwaltung, deren Aufgabe es ist, dieses Recht in der Praxis durchzusetzen.“

Bullinger sagte, es sei daher falsch durch ein Verbandsklagerecht einen mit den staatlichen Vollzugsbehörden konkurrierenden Sachwalter des Tierschutzrechts zu schaffen: „Durch ein Klagerecht für ideologische Tierschutzverbände und die zusätzlichen Informationspflichten wird der Tierschutz im Ergebnis nicht gestärkt, sondern geschwächt, weil die Amtstierärzte durch neue bürokratische Zusatzaufgaben von ihrer eigentlichen Arbeit im Sinne des Tierschutzes abgehalten werden.“ Bullinger warnte abschließend davor, dass „ganz bestimmte ideologische Tierschutzvereine“ die neuen Informations- und Klagerechte ausnutzen könnten, um Baden-Württemberg als Standort für landwirtschaftliche Nutztierhaltung und Spitzenforschung gezielt zu schwächen.

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