Bullinger: Wasserrecht ökologisch und bürgerfreundlich weiterentwickeln
In einer Landtagsdebatte über die Neuordnung des Wasserrechts forderte der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, die grün-rote Landesregierung auf, den verbleibenden Spielraum innerhalb der europa- und bundesrechtlichen Vorgaben zu nutzen. „Wir sollten das Gesetz ökologisch orientiert sowie bürger- und unternehmerfreundlich weiterentwickeln“, sagte Bullinger. Auch sollte die Landesregierung besonders den Artikel 14 des Grundgesetzes im Auge behalten, in dem es im Absatz 1 heißt: „Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.“ Dies empfehle sich, wenn es um die Eigentumsverhältnisse bei den Gewässern, die Benutzung und Bewirtschaftung der Gewässer, die Abwasserbeseitigung und mit Einschränkungen und Eingriffen ins Eigentum verbundene Kosten und Beschränkungen gehe, so Bullinger.
Besonders beachtenswerte Punkte sind für den agrarpolitische Sprecher:
- Gewässerrandstreifen – hier dürfe es nicht zu unzumutbaren Belastungen und Beschränkungen der Eigentumsbefugnisse kommen. Die neuen Regelungen zu den Gewässerrandstreifen führten zu zusätzlichen Nutzungsbeschränkungen in der Landwirtschaft, besonders bei der ackerbaulichen Nutzung. Hier werde es um Fragen der Entschädigungen gehen, wenn beispielsweise ein Landwirt bei einem 500 Meter langen Acker rund 5000 Quadratmeter im Grund nicht mehr bewirtschaften dürfe.
- Wasserentgeltpflicht – es sei gut, dass die Landesregierung nach aktuellem Stand den „Gelüsten des Umweltministers“ widerstanden habe, die Entnahme von Wasser für Beregnungszwecke nicht mehr entgeltpflichtig machen wolle.
- Dichtigkeitsprüfung – es sei richtig, dass nach der Überprüfung öffentlicher Kanalsysteme auch die privaten Anschlüsse einer Dichtigkeitsprüfung zum Schutz des Grundwassers unterzogen werden. Die Hauseigentümer dürften allerdings nicht unter Generalverdacht kommen, die Überprüfung müsse bezahlbar bleiben. Besonders wichtig ist, ausreichende Übergangsfristen einzuräumen, damit auch die „Häusle-Besitzer“ nicht überfordert werden.
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