Pressemitteilung

22.Juli 2013

Bullinger: Wasserrecht ökologisch und bürgerfreundlich weiterentwickeln

In einer Landtagsdebatte über die Neuordnung des Wasserrechts forderte der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, die grün-rote Landesregierung auf, den verbleibenden Spielraum innerhalb der europa- und bundesrechtlichen Vorgaben zu nutzen. „Wir sollten das Gesetz ökologisch orientiert sowie bürger- und unternehmerfreundlich weiterentwickeln“, sagte Bullinger.  Auch sollte die Landesregierung besonders den Artikel 14 des Grundgesetzes im Auge behalten, in dem es im Absatz 1 heißt: „Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.“ Dies empfehle sich, wenn es um die Eigentumsverhältnisse bei den  Gewässern, die Benutzung und Bewirtschaftung der Gewässer, die Abwasserbeseitigung und mit Einschränkungen und Eingriffen ins Eigentum verbundene Kosten und Beschränkungen gehe, so Bullinger.

Besonders beachtenswerte Punkte sind für den agrarpolitische Sprecher:

  • Gewässerrandstreifen – hier dürfe      es nicht zu unzumutbaren Belastungen und Beschränkungen der Eigentumsbefugnisse      kommen. Die neuen Regelungen zu den Gewässerrandstreifen führten zu      zusätzlichen Nutzungsbeschränkungen in der Landwirtschaft, besonders bei      der ackerbaulichen Nutzung. Hier werde es um Fragen der Entschädigungen      gehen, wenn beispielsweise ein Landwirt bei einem 500 Meter langen Acker rund 5000 Quadratmeter im Grund nicht mehr bewirtschaften dürfe. 
  • Wasserentgeltpflicht – es sei gut,  dass die Landesregierung nach aktuellem Stand den „Gelüsten des  Umweltministers“ widerstanden habe, die Entnahme von Wasser für      Beregnungszwecke nicht mehr entgeltpflichtig machen wolle.  
  • Dichtigkeitsprüfung – es sei  richtig, dass nach der Überprüfung öffentlicher Kanalsysteme auch die      privaten Anschlüsse einer Dichtigkeitsprüfung zum Schutz des Grundwassers      unterzogen werden. Die Hauseigentümer dürften allerdings nicht unter Generalverdacht kommen, die Überprüfung müsse bezahlbar bleiben. Besonders  wichtig ist, ausreichende Übergangsfristen einzuräumen, damit auch die  „Häusle-Besitzer“ nicht überfordert werden.

.

 

 

 

 

Weitere Pressemitteilungen zum Thema