Bullinger: Wärme-Gesetz benachteiligt Bauherren im Südwesten
Anfrage an Landesregierung – Fließen Bundesfördermittel an Baden-Württem – Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, befürchtet, dass das zum 1. Januar 2009 in Kraft tretende Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Bundes die baden-württembergischen Gebäudebesitzer und auch die Wohnungswirtschaft benachteiligt. Der Grund ist, dass das konkurrierende Wärmegesetz des Landes verhindert, dass Bundesfördermittel in Millionenhöhe nach Baden-Württemberg fließen. Durch eine parlamentarische Initiative (Kleine Anfrage) will Bullinger von der Landesregierung wissen, wie sie die Wirkung der so genannten Länderöffnungsklausel einschätzt.
Auch das Land Baden-Württemberg hat ein Wärmegesetz. Es tritt zum 1. April die-ses Jahres in Kraft und schreibt den Bauherren vor, dass bei Neubauten mindestens 20 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden müssen. Im Unterschied zum Bundesgesetz gilt das baden-württembergische Wärmegesetz auch für schon bestehende Bauten. Hier müssen – ab dem Jahr 2010 – zehn Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Eine Benachteiligung sieht Bullinger im Umstand, dass das Bundesgesetz eine so genannte Länderöffnungsklausel vorsieht. Das hat zur Folge, dass in Baden-Württemberg in Zukunft für den Neubau von Gebäuden das Bundesgesetz gilt, für die Altbauten dagegen das Wärmegesetz des Landes.Bullinger: „Hieraus ergibt sich nach jetzigem Stand für die baden-württembergischen Wohnungsbesitzer ein gravierender Nachteil: Da der Einsatz erneuerbarer Energien in Altbauten durch das Landesgesetz vorgeschrieben ist, gibt es für Bauvorhaben in diesem Bereich keine staatliche Förderung. Die vom Bund vorgesehenen 500 Millionen Euro Fördermittel pro Jahr würden dann in die anderen Bundesländer fließen in denen die Nutzung alternativer Wärmeenergien bei Altbauten freiwillig bleiben wird. Bullinger fragt nun die Landesregierung, wie hoch sie die Fördermittel des Bundes einschätzt, die den baden-württembergischen Bauherren infolge der Länderöffnungsklausel entgehen. Sollte, so Bullinger, der Einsatz von erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg für den Altbestand gesetzlich vorgeschrieben bleiben, bestehe die Gefahr, dass viele Bauherren ihre Renovierungsvorhaben hinausschieben, was nicht der Fall wäre, wenn die finanziellen Anreize des Bundes wirken könnten.Bullinger: „Ich fordere, dass das Land Baden-Württemberg seine gesetzliche Verpflichtung für Altbauten bis zum Jahr 2015 aussetzt, damit die hiesigen Bauherren die Chance haben, die Bundesfördermittel abzurufen.“Hans Ilg, Pressesprecher