Pressemitteilung

27.Februar 2008

Chef: Erste Kompromisse bei EU-Weinmarktordnung lassen hoffen

Es darf keine Benachteiligung für den Weinbau in Baden-Württemberg geben – Die weinbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Monika Chef, sagte in einer Landtagsdebatte über die “EU-Weinmarktordnung“ unter anderem:

„Das Plenum des Landtags hat sich auf Antrag der FDP/DVP-Landtagsfraktion bereits im Oktober 2006 mit der geplanten Reform der EU-Weinmarktordnung befasst: Bereits damals war zu erkennen, dass die großen Weinbau-Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg mit den geplanten EU-Maßnahmen keineswegs einverstanden sein konnten. Wir haben gefordert, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Weinproduzenten zu verbessern und die Entscheidungskompetenzen weiter auf die regiona-en Ebenen zu verlagern und eine klare Unterscheidung zwischen industrieller Weinprodukti-on und landwirtschaftlicher Weinbereitung herzustellen. Alle Fraktionen im Landtag waren sich darüber einig, dass von der EU weniger Mittel zur Überschussbeseitigung und mehr Mittel für die Verbesserung der Erfassungs- und Vermarktungsstrukturen eingesetzt werden müssen. Für die FDP war es bereits zum damaligen Zeitpunkt wichtig, gegenüber der EU ein klares Zeichen für unsere Winzer und Weinbauern zu setzen. Die Position der FDP zur EU-Weinmarktordnung – wie sie damals diskutiert werden konnte – haben wir anlässlich der ersten Plenardebatte eingehend dargelegt. Es zeigt sich jetzt, dass unsere Argumente aber auch unsere Bedenken und Sorgen zutreffend waren. Seit dem letzten Jahr ist viel geschehen. Nicht nur von Seiten der FDP, auch die Weinbauverbände, die Regierung und alle Akteure waren mit dem Thema durchgängig beschäftigt. Wir haben erste Ziele erreicht, die wir heute erörtern wollen. Nun will ich nicht behaupten, die FDP hätte die EU-Weinmarktordnung gerettet. Hätten wir allerdings den Rat der SPD-Fraktion befolgt und untätig zugewartet, so wäre doch für den Weinbau in Baden-Württemberg und in unseren Nachbarbundesländern erheblicher Schaden entstanden. Als besonders gravierend betrachte ich dabei, dass die Europäische Kommission ohne Beachtung der umfangreichen Diskussionsbeiträge aus den Mitgliedsstaaten ihren damaligen Ansatz einer Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Wein nahezu unverändert weiter verfolgt hat. Noch im November 2007 hat der Vertreter der EU-Kommission anlässlich des Weinbaukongresses der FDP-Fraktion im Landtag die starre Haltung der Kommission beibehalten und verteidigt. Mehr Mittel für die Rodung von Rebland sollten nach Ansicht der Kommission zur Verfügung gestellt werden, um damit Überschüsse, die hauptsächlich in den Mittelmeerländern produ-ziert werden, zu beseitigen. Was die Sache allerdings aus unserer Sicht vollends fragwürdig werden lässt, ist die Tatsache, dass die EU gleichzeitig den Anbaustopp innerhalb der EU beseitigen und damit einer ungehemmten Produktion Tür und Tor geöffnet hätte. Wir wollen eine Stärkung und Fortsetzung der qualitätsbezogenen Weinproduktion. Innerhalb der Euro-päischen Union sollen weniger Mittel für Überschussbeseitigung und Destillationsmaßnah-men und mehr Mittel für die Verbesserung der Erfassungs- und Vermarktungsstrukturen so-wie die Verbraucherinformationen eingesetzt werden. Ich habe an dieser Stelle bereits betont: Zentrales Ziel einer Reform der EU-Weinmarktordnung muss die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Weinbaus gegenüber Drittländern sein. Wir haben stets gesagt: Wenn eine Zustimmung un-sererseits gewünscht wird, dann kann dies nur geschehen, wenn keine Nachteile für den deutschen und baden-württembergischen Weinbau entstehen.Die bisherigen Beihilfen der EU haben zu einer Produktionsausweitung geführt, die am Markt nicht untergebracht werden kann. Das Ansinnen der Kommission, weitere 2,4 Milliarden Euro für die Rodung von 400 000 Hektar Rebland zur Verfügung zu stellen, ist nicht hinnehmbar. Wenn jetzt die EU auf die offensiven Produktions- und Vermarktungsstrategien der Weinbau-regionen in Übersee mit einer Ausweitung der Zuschüsse reagiert, ist dies der falsche Weg. Heute wissen wir, dass erste Kompromisse – man könnte beinahe sagen ein erster Durch-bruch – bei der Reform erzielt werden konnte. Von Erfolgen möchte ich zum derzeitigen Zeit-punkt allerdings noch nicht sprechen. Ich denke, dass die Landesregierung nachher die aktuellen Eckpunkte der bevorstehenden Reform im Einzelnen darlegen wird. Erfreulich ist, dass die geplante Rodungsfläche von 400 000 Hektar offensichtlich deutlich auf 175 000 Hektar geschrumpft ist. Warum allerdings ein solches Rodungsprogramm in Deutschland angeboten werden muss, sollte uns der Minister nochmals erklären. Wir halten ein nationales Rodungsprogramm für überflüssig und schlichtweg für Geldverschwendung.Es war richtig, dass der Landtag von Baden-Württemberg, aber auch die betroffenen Wein-bauverbände frühzeitig deutliche Zeichen in Richtung Brüssel abgegeben haben. Ich zolle der Landesregierung Respekt, sie hat sich auf allen Ebenen dafür eingesetzt, dass nun eine für die Winzer und Winzerinnen in Baden-Württemberg angemessene Reform der Wein-marktordnung in die Wege geleitet wird. Trotzdem hätte ich mir gewünscht, dass die Landes-regierung bei solch wichtigen Angelegenheiten von sich aus das Parlament frühzeitig unter-richtet.Entscheidungen der EU bestimmen mehr und mehr unser politisches Handeln. Oftmals wer-den die Auswirkungen von europäischen Rechtsnormen in ihrer Dimension erst beim Vollzug erkennbar. Beispiele hier sind die FFH-Richtlinie oder auch die derzeit aktuell diskutierte Feinstaubrichtlinie. Es ist richtig, dass die Landesregierung uns – das Parlament – von EU-Vorhaben von her-ausragender politischer Bedeutung regelmäßig unterrichtet. Die FDP-Landtagsfraktion ist darüber hinaus aber der Auffassung, dass wir hier im Landtag viel öfter und vor allem frühzeitiger über EU-Maßnahmen, die für uns im Land von entscheidender Bedeutung sind, dis-kutieren müssen.“

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