Pressemitteilung

10.Oktober 2007
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Chef: Senkung der Altersgrenze stärkt ehrenamtliche Jugendarbeit

Wünsche der der mittelständischen Ausbildungsbetriebe werden berücksichtigt – In der Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit sagte die jugendpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Monika Chef unter anderem:

„Heute beraten wir endlich ein Gesetz, dessen Novellierung seit Jahren diskutiert wurde. Warum hat es Jahre der Diskussion bedurft, bis nun endlich ein Entwurf vorgelegt werden konnte? Die Frage ist einfach zu beantworten. Es standen viele widerstreitende Interessen in Konkurrenz, die einer behutsamen Austarierung bedurften. Im Zentrum unserer Überlegungen standen die jungen Menschen, die von diesem Gesetz profitieren sollen. Das ehrenamtliche Engagement junger Leute bereichert unser Land ungemein. Soweit herrscht sicherlich Einigkeit in diesem Haus. Es wurde daher der Wunsch geäußert, das Gesetz zukünftig nicht nur auf junge Erwachsene, sondern auch auf Jugendlich anzuwenden. Auf diese Weise sollte das Ehrenamt gewürdigt werden und auch Jugendliche zwischen 16 und 18 durch eine unbezahlte Freistellung von der Arbeitstelle eine staatliche Anerkennung für ihr Engagement erfahren. Das haben wir unterstützt. Dem Wunsch der Jugendverbände sind wir entgegengekommen, in dem wir das Eintrittsalter in den Geltungsbereich des Gesetzes, so wie es gewünscht war, von 18 auf 16 Jahre abgesenkt haben. Der Streit entbrannte daran, ob Jugendliche in gleichem Umfange einen rechtlich verbrieften Anspruch auf Freistellung ihrer Tätigkeit erlangen sollen, wie dies für junge Erwachsene gilt. 16-jährige Jugendliche, auf die dieses Gesetz zukünftig Anwendung finden soll, befinden sich – wie wir alle wissen – in der Regel in einem Ausbildungsverhältnis. Wir waren nun der Ansicht, dass die Ausbildung einem ehrenamtlichen Engagement vorzugehen hat. Trotzdem wollten wir für ehrenamtlich aktive Jugendliche ein positives Signal setzen. Dieser Tage verkündete der Industrie- und Handelskammertag einen Ausbildungsrekord. Für uns der richtige Zeitpunkt zu reagieren. Daher wollen wir heute beschließen, Jugendlichen, solange sie sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden, einen rechtlichen Anspruch auf eine Freistellung von fünf Tagen zuzugestehen. Also immerhin 50 % der Zeit, die er nach der Beendigung seines Ausbildungsverhältnisses in Anspruch nehmen kann. Damit haben wir die Gesetzeslage für Jugendliche offenkundig verbessert. 5 ist ja eindeutig mehr als 0. In diesem Punkt von einem „Rückschritt“ zu sprechen, erschließt sich logisch nicht. Uns wurde vorgeworfen mit einer Priorisierung der Ausbildung Wirtschaftsinteressen zu bedienen und nicht die Jugendlichen vor Augen zu haben. Das Wohl der baden-württembergischen Wirtschaft sei nicht von den Regeln des Sonderurlaubes abhängig. Was bei dieser Argumentation aber vergessen wurde ist, dass das Wohl eines jungen Menschen sehr wohl von einer abgeschlossen Ausbildung abhängt. Ich will noch einmal klar stellen, dass wir in dem vorliegenden Gesetzentwurf rechtliche Mindestansprüche definieren. Es steht jedem Ausbildungsbetrieb weiterhin frei, wie lange er seinen Auszubildenden für ehrenamtliche Tätigkeiten freistellen will. Wenn der Ausbildende allerdings der Auffassung ist, das der Ausbildungserfolg und das ehrenamtliche Engagement nicht zu vereinbaren sind, haben wir dem erfolgreichen Ausbildungsabschluss den Vorrang eingeräumt.Wenn man nun aber ein Weltbild vertritt, in dem ausbildende Betriebe nur die Eigeninteressen verfolgen, junge Menschen wirtschaftlich ausbeuten und ausschließlich zur Gewinnmaximierung missbrauchent, greift dieser Ansatz natürlich nicht. Wenn wir uns die Praxis in Baden-Württemberg anschauen, entspricht eine solche Auffassung nicht den Tatsachen. Gerade mittelständische Betriebe sind sich ihrer sozialen Verantwortung sehr bewusst, was sie gerade dadurch bewiesen haben, in dem sie auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Aus-bildungsplätze zur Verfügung gestellt haben. Einige Zahlen über die Ausbildungssituation möchte ich ihnen gerne noch einmal vor Augen führen. Fast jeder fünfte Auszubildende in diesem Land bricht seine Ausbildung vorzeitig ab. Das Wirtschaftsministerium unternimmt seit Jahren alles, um allen ausbildungswilligen Jugendlichen in diesem Land einen Ausbildungsplatz zu besorgen. Wir geben in diesem Land jedes Jahr mehrere Millionen Euro dafür aus, um junge Menschen in Ausbildung zu bringen. Dieses Jahr hat das Wirtschaftsministerium ein weiteres fünf Millionen Euro Programm gestartet, um Altbewerber unterzubringen. Vor Ort in den Betrieben wird versucht Ausbil-dungsplätze einzuwerben. Mit jedem zusätzlichen Ausbildungsplatz den wir gewinnen, eröffnen wir Lebenschancen. Wie soll ich einem Unternehmer denn erklären, dass wir die Ausbil-dungssituation noch einmal per Gesetz verschlechtern, ihn gleichzeitig aber davon überzeugen einen weiteren Ausbildungsplatz anzubieten. Die Ausbildungsbetriebe beklagen doch schon heute, dass die Aiszubildenden viel zu wenig Zeit im Betrieb verbringen. Es geht uns übrigens auch gerade um die Jugendlichen, die Schwierigkeiten haben überhaupt einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Wie soll ich ferner einem Bürger erklären, dass wir Millionenbeträge aus Steuergeldern in die Beschaffung von Ausbildungsplätzen investieren und im gleichen Atemzug die Bedingungen für die Ausbildung verschlechtern. Ich plädiere für einen gewissen Grad an Glaubwürdigkeit in der Politik. Wir wollen alle Jugendliche im Land mit einem Ausbildungsplatz versorgen. Und das gilt bei den Liberalen nicht nur in der Plenardebatte, nachdem schlechte Ausbildungszahlen vorgestellt wurden, sondern ganzjährig. Das hat für uns eine hohe Priorität. Offenbar erscheint es einigen Vertretern dieses Hauses antiquiert, sich darum zu bemühen, unserer Jugend zunächst eine abgeschlossene Ausbildung zu sichern. Zu dieser Antiquiertheit stehen wir gerne in der Überzeugung, mit dieser Auffassung zahlreichen Jugendlichen einen erfolgreichen Lebensweg zu eröffnen.“

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