Friedrich Bullinger, Marco Weber und Markus Diekhoff: Risikomanagement gehört ins Zentrum der Agrarpolitik
Angesichts der auch bei der Erntebilanz des Deutschen Bauernverbandes thematisierten massiven Frostschäden im Obstbau in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fordern die agrarpolitischen Sprecher der FDP-Landtagsfraktionen in Stuttgart, Mainz und Düsseldorf, Dr. Friedrich Bullinger, Marco Weber und Markus Diekhoff, die Rahmenbedingungen für ein wirksames betriebliches Risikomanagement ins Zentrum der Agrarpolitik der kommenden Jahre zu rücken. „Seit bald einem Jahrzehnt fällt in jedem Grußwort und in jeder agrarpolitischen Sonntagsrede das Stichwort ‚steuerbefreite Risikoausgleichsrücklage für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft‘, aber als es unter Schwarz-Gelb 2012 das letzten Mal zum Schwur kam, hat CDU-Bundesfinanzminister Schäuble diese sinnvolle Maßnahme kassiert. Das darf nicht noch einmal passieren”, sagte Bullinger, der auch Vorsitzender der agrarpolitischen Sprecher der FDP-Landtagsfraktionen ist.
Auch zur konkreten Ausgestaltung einer solchen Regelung sind sich Bullinger, Weber und Diekhoff einig. Die Risikoausgleichsrücklage müsse sowohl unmittelbar bei Eintritt eines Risikofalls als auch bei Schadensbeseitigungen im Nachgang sowie bei vorsorgenden, risikomindernden Investitionen genutzt werden können. „Es wäre ökonomisch nicht sinnvoll, Reparaturarbeiten besser zu stellen als präventive Investitionen in Hagelschutznetze oder Beregnungstechnik”, sagte der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz, Marco Weber.
Weitere Möglichkeiten für eine bessere Eigenvorsorge der landwirtschaftlichen Betriebe sehen die drei Freien Demokraten bei der Versicherungssteuer. „Die weitgehende Befreiung von Mehrgefahrenversicherungen von der Versicherungssteuer, die Schwarz-Gelb 2012 auf den Weg gebracht hat, wollen wir auf zusätzliche Kumulrisiken ausweiten. Vorstellbar wäre zum Beispiel eine Vergünstigung für Absicherungen, die auch Trockenschäden mit abdecken”, erläuterte Diekhoff. Es sei in der Tat kaum sinnvoll, einerseits die eigenverantwortliche Risikovorsorge der Landwirte steuerlich zu belasten und dann im Schadensfall teuer und kurzfristig zu finanzierende Nothilfen und Liquiditätsprogramme aufzulegen, pflichtete Bullinger bei. 2
Bullinger ist der Ansicht, dass auch die Möglichkeit einer abermalig befristeten Einführung eines steuerlichen Freibetrags zum Zwecke der Schuldentilgung nach Vorbild der früheren Regelung in § 14 a Absatz 5 des Einkommenssteuergesetzes geprüft werden sollte. „Die Betriebe haben jetzt zum Teil einige bittere Jahre hinter sich, Jahre mit Trockenschäden, Spätfrösten und marktbedingten Preiskrisen. Ein solcher Freibetrag wäre sicherlich für den ein oder anderen Betrieb eine Möglichkeit, wieder zu einer stabilen Liquidität zurückzukehren”, erläuterte der Baden-Württemberger.
Hinsichtlich der in den meisten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verbreiteten öffentlichen Bezuschussung von Prämien für Ernteversicherungen im Rahmen von Public-Private-Partnership-Modellen sehen die FDP-Landespolitiker einstweilen die Länder am Zug. „Das Beispiel Österreich zeigt, dass solche Lösungen auf Landesebene gut aufgehoben sind. Erstens sind die Witterungsrisiken in Mecklenburg-Vorpommern ganz andere als in Bayern und zweitens unterscheiden sich die Agrarstrukturen auch in der Leistungsfähigkeit in der Betriebe”, sagte Diekhoff. Grundsätzlich sei eine maßvolle Hilfe zur Eigenvorsorge jedoch sowohl aus Sicht der Steuerzahler als auch aus Sicht der Landwirte sinnvoller als teure Notgroschen im unmittelbaren Schadensfall.