Pressemitteilung

08.März 2012

Glück: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist auf gutem Weg

Neuregelung soll erst ab dem 1. April gelten – Nach den Worten ihres energiepolitischen Sprechers Andreas Glück hat sich die baden-württembegische FDP-Landtagsfraktion erfolgreich für eine Verbesserung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingesetzt. Glück: “Das EEG ist ein Gesetz, das immer wieder angepasst werden muss, um eine angebrachte Förderung aller erneuerbaren Energieerzeugungen zu gewährleisten.

In den vergangenen Jahren hat die Photovoltaik in besonderem Maße vom EEG profitiert. Allein in den letzten beiden Jahren sind in Deutschland rund 15 Gigawatt Photovoltaik installiert worden. Damit sind in diesen beiden Jahren schwarz-gelber Koalition bereist jetzt mehr Anlagen gebaut worden, als unter Rot-Grün und Großer Koalition zusammengenommen. Nun ist es an der Zeit, diese Förderung zurückzuschrauben, um andere umweltfreundliche Energiegewinnungsarten zu fördern. Daher begrüßt die FDP-Landtagsfraktion die Novellierung des Erneuerbare-Energie-Gesetztes. Wir kritisieren jedoch das überhastete Vorgehen von Bundesumweltminister Norbert Röttgen, der bereits den 9. März als Stichtag vorgesehen hatte. Für Investoren und Handwerker war die Umsetzung bereits abgeschlossener Verträge so kurzfristig nicht möglich. Die FDP-Landtagsfraktion hat sich erfolgreich für einen späteren Stichtag ausgesprochen, damit bereits geplante Projekte noch zu den vereinbarten Bedingungen umgesetzt werden können. Wir begrüßen, dass die Neuregelung erst ab dem 1. April in Kraft treten soll. Für genehmigte Freiflächenanlagen soll der Stichtag 30. Juni gelten.”

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