Pressemitteilung

28.November 2013

Glück: Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse nur mit Sachverstand der Kammern

Zur heutigen ersten Beratung des neuen Landesanerkennungsgesetzes im Landtag sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Andreas Glück:

„Der Gesetzesentwurf aus dem Integrationsministerium hat lange auf sich warten lassen und kann trotzdem nicht überzeugen. Noch immer herrscht großer Fachkräftemangel beispielsweise bei den Erziehern oder Technikern, also den vom Landesgesetz betroffenen Berufen. Diese Lücke könnte durch qualifizierte Zuwanderer mit gleichwertiger Ausbildung geschlossen werden. Deshalb muss das Gesetz nun zügig auf den Weg gebracht werden.

Leider zeigt sich beim vorgelegten Entwurf, dass nicht alles, was lange währt, auch endlich gut wird. Besonders auffallend ist die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit, soweit es um die Einheitlichkeit der Gesetzeslage in den Bundesländern geht. Noch Ende Oktober mahnte Ministerpräsident Kretschmann als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz an, bei der beruflichen Anerkennung in allen Ländern einheitliche Standards zu gewährleisten. Diese Aussage konterkariert er mit der Vorlage des Gesetzesentwurfs für Baden-Württemberg, der die Verfahrenszuständigkeit nahezu vollständig an die Regierungspräsidien delegiert. Damit weicht die Landesregierung deutlich von den Regelungen in anderen Bundesländern ab, in denen die berufsständischen Kammern zuständig sind. Wir wollen den betroffenen Berufsverbänden im Ausschuss Gelegenheit zur Stellungnahme geben, um eine ausgewogene Beteiligung sicherzustellen. Der Sachverstand berufsständischer Kammern darf nicht ungenutzt bleiben, wenn darüber befunden werden soll, ob ein ausländischer Berufsabschluss den hiesigen Anforderungen entspricht. Entsprechende Nachbesserungen müssen an dem neuen Gesetz dringend vorgenommen werden.“

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