Pressemitteilung

19.Juni 2013

Glück: Generelles Verbot von Fracking ist nicht sinnvoll

„Fracking gibt es schon lange, jahrzehntelang in Deutschland. Es dient zur Förderung von Öl, Erdgas, H2O, wird aber auch bei Geothermie eingesetzt.“ Dies sagte der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück, in  einer von der SPD beantragten Aktuellen Debatte zum Thema Fracking.

Nach den Worten von Glück ist die jetzige Gesetzesgrundlage insbesondere mit Blick auf Wasserschutz und Umweltauswirkungen unzureichend. Deshalb habe die FDP versucht, im Bundestag ein Frackinggesetz einzubringen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Glück: „Das Gesetz sah in Trinkwassergebieten grundsätzlich ein Verbot von Fracking und die Gleichstellung der Wasserbehörde mit dem Bergbauamt vor.“ Außerdem sollten mit dem Gesetz verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfungen vor jeder Bohrung eingeführt werden, so Glück weiter. Diese Verpflichtung sei bei Fracking nach derzeitiger Gesetzeslage nicht notwendig. Obwohl der Vorschlag von den Fraktionen weiterentwickelt wurde und es Abstimmungen zwischen Wirtschaftsministerium und Umweltministerium gab, habe schließlich die Union kalte Füße bekommen und beschlossen, dass es in dieser Legislaturperiode kein solches Gesetz geben soll. „Ich hätte mir gewünscht, dass die Union ebenfalls Handlungsbedarf in Sachen eines Mehr an Umweltschutz gesehen hätte“, sagte Glück.

Glück betonte, dass die FDP ein generelles Verbot von Fracking für nicht sinnvoll erachtet. „Wir wollen eine klare gesetzliche Regelung und fordern strengste Auflagen“, so Glück. Die FDP wolle allerdings nicht unüberlegt eine Tür zuschlagen. „Wir wissen: Wer aussteigt, muss irgendwo einsteigen. Und wir wissen: Stromkosten spielen eine zentrale Rolle in einem Wirtschaftsstandort.“ Es sei scheinheilig, ein generelles Verbot von Fracking in Deutschland zu fordern, dann aber guten Gewissens für Stromerzeugung aus Gas zu werben, das vor allem aus Russland komme, wo wir keinen Einfluss auf Umweltmaßnahmen haben, sagte Glück. Bei Prognosen über den Anstieg der Energiekosten, werde zudem ausdrücklich auf Fracking Bezug genommen. Glück: „Sie argumentieren also an einer Stelle, dass die Energiekosten gar  nicht so sehr steigen, auf der anderen Seite entziehen sie jetzt aber ihrer Argumentation die Grundlage.“

Für die FDP-Landtagsfraktion sei klar, dass Wasserschutz höchste Priorität hat, aber auch hier generell von Anfang an keine Tür zugeschlagen werden sollte. Die Erfahrung mit CCS habe verdeutlicht, dass neue Technologien nur dann eine Chance haben, wenn von vornherein auf maximale Transparenz und höchste Sicherheitsstandards gesetzt wird, sagte Glück. Klar sei auch, dass das aktuelle Recht hinsichtlich Wasserschutz und Umweltauswirkungen weiterhin unzureichend ist und verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfungen notwendig sind, so Glück weiter. „Wir hoffen, dass nach der Bundestagswahl unter Schwarz-Gelb möglichst schnell dieses Frackinggesetz zustande kommt.“

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