Pressemitteilung

24.Juli 2014

Glück: Grün-Rot hat bei Bürgerinformationsrechten den Mund zu voll genommen

Der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück, hat der grün-roten Landesregierung in der Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Umweltverwaltungsrechts und zur Stärkung der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich“ vorgeworfen, gemessen an den eigenen Ankündigungen zu versagen. Schon in der Koalitionsvereinbarung hatte Grün-Rot ein umfassendes Informationsfreiheitsgesetz angekündigt. Einen Gesetzesentwurf der FDP-Fraktion für ein Informationsfreiheitsgesetz hatte die Koalition im Juni 2013 abgelehnt und für die zweite Jahreshälfte einen eigenen Entwurf angekündigt, der aber nicht vorgelegt wurde. Am 19. März 2014 hatte Umweltminister Franz Untersteller auf Glücks Nachfrage in einer Landtagsdebatte erklärt, der grün-rote Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz werde bis zur Sommerpause eingebracht. Der FDP-Abgeordnete fragte daher heute in der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause: „Wo ist es denn geblieben, das Informationsfreiheitsgesetz? Herr Minister Untersteller, entweder Sie haben etwas falsch verstanden und den Mund zu voll genommen, oder Innenminister Gall hat Ihnen Märchen erzählt.“

Den vorliegenden Entwurf für ein „Gesetz zur Vereinheitlichung des Umweltverwaltungsrechts und zur Stärkung der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich“ bezeichnete Glück als „abgespeckte Ökovariante des Informationsfreiheitsgesetzes“. Der Gesetzesentwurf verfolge zwar für den Bereich der Umweltinformationen grundsätzlich begrüßenswerte Ziele, bei einigen Punkten gehe die FDP-Landtagsfraktion jedoch mit erheblicher Skepsis in die weiteren Beratungen.

„Es ist eine Milchmädchenrechnung zu behaupten, dass bei Bauvorhaben eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung zwar in der Planungsphase Kosten verursache, diese Kosten aber auf jeden Fall später in der Umsetzungsphase durch eine erhöhte Akzeptanz wieder gespart werden. Es kann so laufen, es muss aber nicht zwangsläufig so sein. Es kann deshalb nicht sein, dass man wie selbstverständlich davon ausgeht, dass diese Mehrkosten vollumfänglich vom Vorhabenträger zu leisten sind“, sagte Glück. Wenn man eine verbesserte Transparenz will, muss man sich eingestehen, dass diese Geld kosten werde. Die Kostenfrage lasse die Landesregierung aber unbeantwortet, kritisierte Glück. Die Landesregierung müsse aufpassen, dass sie durch solche Sonderregelungen nicht Investoren vom Standort Baden-Württemberg abschrecke und nach Bayern oder Hessen vergraule, forderte Glück.

 

Weitere Pressemitteilungen zum Thema