Pressemitteilung

15.Mai 2019

Glück: Hauks Forstreformgesetz trägt die Handschrift grüner Bevormundung und Eigentumsfeindlichkeit

Bei der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs für die Forststrukturreform hat der Forstpolitiker der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück, abermals die entschiedene Ablehnung seiner Fraktion begründet. „Die Forstreform ist leider wieder ein Beispiel dafür, dass Grün-Schwarz eben keine Komplementärkoalition mit grünen und schwarzen Hoheitsgebieten ist, sondern eine Koalition des allumfassenden grünen Durchregierens“, sagte Glück. Das Forstreformgesetz stamme zwar aus dem CDU-geführten Haus von Minister Hauk, trage aber durchweg „die Handschrift grüner Bevormundung und Eigentumsfeindlichkeit“.

Neben der Kritik an einer unklaren Zukunft der bisherigen Ausbildungsplätze des Staatsforsts für Forstwirtinnen und Forstwirte und an der undurchsichtigen Kalkulation der Kosten und dauerhaften Einsparungseffekte der Reform kritisierten die Freien Demokraten vor allem die umfassende Bürokratisierung des Landeswaldgesetzes. „Grüne und CDU müssen endlich einmal verstehen, dass Gesetzestexte keine form- und wirkungslosen Besinnungsaufsätze sind, in die man alles hineinschreibt, was man gerade gut findet“, erklärte Glück. Durch eine solche Gesetzgebung löse die Regierungskoalition eine schädliche Bürokratieflut aus.

„Wenn Grüne und CDU alles, was man in der Forstwirtschaft unter guter fachlicher Praxis versteht, im Detail als waldbauliche Grundpflicht ins Gesetz schreibt, dann gefährdet die Regierungskoalition damit den bewährten Vertragsnaturschutz und die Anrechenbarkeit von Ökokonto-Maßnahmen im Privat- und Kommunalwald“, erläuterte Glück. Denn was einmal gesetzlich Pflicht sei, könne laut Haushaltsrecht nicht mehr mit Mitteln des Landes gefördert werden. Wenn der Gesetzgeber die Erhaltung und Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit vorschreibe, gefährde er damit die finanzielle Förderung sinnvoller Maßnahmen wie der Waldkalkung. Ihm sei die knappe Rechtseinschätzung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bekannt, wonach die bürokratische Aufblähung der waldbaulichen Grundpflichten keine Auswirkungen auf die Förderfähigkeit der entsprechenden Maßnahmen habe, räumte Glück ein. „Die Frage ist aber erstens, ob beispielsweise der Landesrechnungshof künftig zur gleichen Rechtsauffassung gelangt, und zweitens warum Grüne und CDU dann nicht ausdrücklich ins Gesetz schreiben, dass die bisherigen Fördermöglichkeiten von den neuen Pflichten unberührt bleiben“, sagte Glück.

Der Forstpolitiker wies abermals darauf hin, dass Baden-Württemberg ein Land der Kleinprivatwaldbesitzer ist. „Die allermeisten der 240.000 Waldbesitzer in Baden-Württemberg besitzen nur kleine Stückle mit deutlich unter 2 Hektar Fläche. Wenn Grüne und Schwarze die bürokratischen Daumenschrauben heute überdrehen, dann führt dies daher nicht zu einer besseren Waldpflege und mehr Nachhaltigkeit, sondern im Zweifelsfalle eher zu Unlust bei den Waldbauern und zu einer zurückgehenden Holzmobilisierung auf Kosten des Klimaschutzes und der Wertschöpfung im ländlichen Raum“, sagte Glück.

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