Goll: Ausbau der parlamentarischen Kontrolle des Landesamtes für Verfassungsschutz war notwendig
Zum im Landtag diskutierten „Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes“ sagte der rechts- und innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:
Der heute in erster Lesung debattierte Gesetzentwurf zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes ist ein gutes Ergebnis der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes“. Es wurde höchste Zeit, dass die seit dem Auffliegen der „Zwickauer Terrorzelle“ November 2011 zutage tretenden Erkenntnisse nun auch in Baden-Württemberg zu Konsequenzen bei der parlamentarischen Kontrolltätigkeit führen. Vorschläge dazu hatten wir als FDP bereits im September 2012 vorgestellt. Viele unserer damaligen Forderungen finden sich nun im Gesetzentwurf wieder. Dabei richtet sich die Kontrolle nicht gegen den Verfassungsschutz. Kontrolle ist vielmehr ein wesentlicher Teil der Legitimation der Arbeit von Nachrichtendiensten und hilft so auch dem Verfassungsschutz. Dies trifft auch auf die gesetzliche Regelung der Grundsätze des V-Leute-Einsatzes zu. Eine Begrenzung des Einsatzes von V-Leuten auf den gewaltbereiten Extremismus wurde dabei von allen Fraktionen mit Ausnahme der Grünen aus gutem Grund verworfen. Nur so kann die zunehmende Radikalisierung extremistischer Zusammenschlüsse frühzeitig erkannt werden. Wir hoffen, dass sich Grün-Rot nun auch insgesamt zur Notwendigkeit des Verfassungsschutzes bekennt und dessen Fähigkeiten in personeller und sachlicher Hinsicht stärkt. Angesichts der dynamischen Entwicklung in den extremistischen Milieus ist dies zwingend notwendig.“