Goll: Seit Jahren hören wir von der Landesregierung Absichtserklärungen ohne dass die Situation besser wird
Im Landtag wurde heute die Große Anfrage der FDP zum Rettungswesen debattiert. In der Beantwortung einer Großen Anfrage der FDP-Fraktion zur Zukunft des Rettungswesens in Baden-Württemberg (Drucksache 16/42) stellt die Landesregierung u. a. fest:
- Allein die Einhaltung der Fristen, innerhalb derer Rettungskräfte Hilfebedürftige erreichen müssen, soll keine Aussage über die bedarfsgerechte Versorgung zulassen. Gleichzeitig sei die Hilfsfrist jedoch Qualitätsmaßstab und zentrale Planungsgröße im Rettungsdienst, an der die Strukturen im Rettungsdienst ausgerichtet werden.
- Die Hilfsfristerhebungen würden den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, auch wenn die Landesregierung nicht bestreitet, dass im Jahr 2013 die 10-Minuten-Hilfsfrist von den Rettungswagen lediglich in rund 66,7 Prozent der Fälle, von den Notärzten nur in ca. 60 Prozent der Fälle eingehalten wurde
- Eine Deckelung der Zahl der Auszubildenden zum Notfallsanitäter gebe es nicht, es werde aber eine Ausbildungsplatzzahl von 350 angestrebt.
- Ziel der Landesregierung sei es, die Rettungskette zu optimieren und die Qualitätssicherung im Rettungswesen zum Abschluss zu bringen.
Zu diesen Feststellungen der Landesregierung und zur Debatte sagte der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:
„Seit Jahren hören wir von der Landesregierung Absichtserklärungen ohne dass die Situation besser wird. So werden die großartiges Engagement zeigenden Angehörigen des Rettungswesens, die freiwilligen Helfer vor Ort und die Bürger im Land nicht ausreichend ernst genommen. Dabei sollte jeder erkannt haben, dass Veränderungen zwingend erforderlich sind, wenn beispielsweise Hilfsfristen nicht eingehalten, Rettungswagen nicht besetzt werden können, es den Rettungsdiensten an Nachwuchs mangelt. Wenn die Landesregierung diese Defizite nicht im bisherigen System nachhaltig angehen kann, bedarf es grundsätzlicher Reformen. Andere Bundesländer zeigen, dass das Rettungswesen besser funktionieren kann. In einem ersten Schritt könnte die Landesregierung beispielsweise die Klausel aus § 2 Rettungsdienstgesetz nutzen und privaten Anbietern die Versorgung dort ermöglichen, wo eine bedarfsgerechte Versorgung derzeit nicht gewährleistet ist.“