Goll und Weinmann: Anhörung bestätigt uns, Gesetzentwürfe zur Terrorabwehr sind nachzubessern
Zur öffentlichen Anhörung der Gesetzentwürfe der Landesregierung zur Umsetzung des Strobl-Sicherheitspakets sagten der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, und der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Nico Weinmann:
„Die heutige Anhörung zeigte die auch von uns erkannten Defizite der Gesetzentwürfe der Landesregierung klar auf.“
Nach Goll müsse unter anderem dem Ziel, gegen Terrorismus und die Organisierte Kriminalität vorgehen zu wollen, mehr Rechnung getragen werden. „Die Befugnisse gehen zu weit, wenn schon jede einfache Körperverletzung ohne terroristischen Hintergrund, wie beispielsweise eine Ohrfeige, den Einsatz schwerster nachrichtendienstlicher Mittel erlaubt.“
„Das gleiche“, ergänzte Weinmann, „gilt für die Weitergabe von Erkenntnissen aus dem Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Anders als es der Gesetzentwurf regelt, sollten die Erkenntnisse gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann weitergegeben werden dürfen, wenn sie auch vom Empfänger mit vergleichbar schwerwiegenden Mitteln hätten erhoben werden dürfen. Zudem sollte die bei Gefahr in Verzug notwendige nachträgliche Prüfung der Anordnung des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel durch den Richter strenger geregelt werden.“
Goll betont darüber hinaus, dass sämtliche neue Möglichkeiten evaluiert werden sollten.
„Wir wünschen uns“, so Goll und Weinmann abschließend, „dass auch die anderen Fraktionen diese und weitere Bedenken ernst nehmen, sodass wir interfraktionell Änderungsanträge ausarbeiten können, die die Gesetzentwürfe an den kritischen Stellen auf verfassungsrechtlich sichere Beine stellen.“