Haußmann: Finanzierungstrick raubt dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz den nötigen Schub
In einer Landtagsdebatte über das geplante Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sagte der der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:
„Menschen mit Behinderung gehören als selbstverständlicher Teil der Gesellschaft ganz einfach dazu. Statt Fürsorge brauchen wir selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe. Das entspricht seit Jahren dem Leitbild der FDP und ist unter dem Schlagwort ‚barrierefrei statt Hürdenlauf‘ integraler Bestandteil unserer Bürgerrechtsstrategie. Wir tragen deshalb in weiten Teilen das neue Landes-Behindertengleichstellungsgesetz mit. Wir verwahren uns jedoch entschieden gegen jede Art von Taschenspielertricks. Es wird einmal mehr von Grün-Rot reichlich bestellt – und zahlen sollen andere. Bestellt werden Gelder an die Kreise für die Bezahlung bereits vorhandener Behindertenbeauftragter. Das geht allerdings auf Kosten der Weiterentwicklung der Teilhabe und der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Warum? Die Finanzierung der rund 2,8 Millionen Euro für die Behindertenbeauftragten erfolgt in vollem Umfang aus einem Haushaltsbereich, der für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgesehen ist. Es gibt in Zukunft also für mindestens 2,8 Millionen Euro weniger gemeinnützige Projekte zur Verwirklichung der Inklusion mittels entsprechender Modellprojekte und Forschungsvorhaben. Wenn alle Behindertenbeauftragten hauptamtlich bestellt würden, sind es sogar 3,2 Millionen Euro weniger. Dies können und wollen wir nicht unterstützten. Deshalb lehnen wir das Gesetz ab. Wir hätten lieber in die tatsächliche Verbesserung der Teilhabe und Inklusion investiert. Hier gibt es noch viel zu tun. Sei es der Schulbereich, sei es der öffentliche Personennahverkehr oder auch sonstige Förderungen zur Wohnraumanpassung bei Behinderung.“